Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 03.02.2000 - C-228/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1773
EuGH, 03.02.2000 - C-228/98 (https://dejure.org/2000,1773)
EuGH, Entscheidung vom 03.02.2000 - C-228/98 (https://dejure.org/2000,1773)
EuGH, Entscheidung vom 03. Februar 2000 - C-228/98 (https://dejure.org/2000,1773)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Steuern auf eingeführte Erzeugnisse - Steuerlicher Wert - Artikel 30 und 95 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und 90 EG) - Verordnung (EWG) Nr. 1224/80

  • Europäischer Gerichtshof

    Dounias

  • EU-Kommission PDF

    Dounias

    EG-Vertrag, Artikel 95 [nach Änderung jetzt Artikel 90 EG]
    1 Steuerrecht - Inländische Abgaben - Steuerlicher Wert - Unterschiedliche Berechnungsmethode für inländische Erzeugnisse und für aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Erzeugnisse - Unvereinbarkeit mit Artikel 95 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 90 EG)

  • EU-Kommission

    Dounias

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Verordnung Nr. 1224/80 auf den Handelsverkehr zwischen Mitgliedstaaten ; Verpflichtung von Zollbehörden, die eingeführten Waren im Fall einer Streitigkeit über die Höhe der verlangten Steuern einzubehalten; Erhebung einer Steuer und die Auswirkung auf ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Steuerdiskriminierung: Unterschiedliche Berechnung des Steuerwerts für eingeführte und für inländische Erzeugnisse

  • Judicialis

    EGV Art. 28; ; EGV Art. 90; ; EGV Art. 23; ; EGV Art. 25; ; Verordnung (EWG) Nr. 1224/80

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ermittlung des Zollwerts bei der Wareneinfuhr

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Symvoulio tis Epikrateias - Steuerlicher Wert eingeführter Waren - Zollwert - Verordnung (EWG) Nr. 1224/80 des Rates vom 28. Mai 1980 über den Zollwert der Waren - Artikel 30 und 95 EG-Vertrag (jetzt Artikel 28 EG und 90 EG) - Haftung des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-577
  • BB 2000, 313
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 03.02.2000 - C-228/98
    Jedoch dürfen diese Verfahren nicht ungünstiger gestaltet werden als bei entsprechenden Rechtsbehelfen, die nur innerstaatliches Recht betreffen, und sie dürfen die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (siehe u. a. Urteil vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93, Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12).

    Nach ständiger Rechtsprechung haben die nationalen Gerichte aufgrund ihrer Mitwirkungspflicht aus Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG) den Rechtsschutz zu gewährleisten, der sich für die einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts ergibt (Urteil Peterbroeck, Randnr. 12).

  • EuGH, 15.10.1987 - 222/86

    Unectef / Heylens

    Auszug aus EuGH, 03.02.2000 - C-228/98
    Im übrigen ist ein effektiver Rechtsschutz nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes nur gewährleistet, wenn Entscheidungen einer innerstaatlichen Behörde, durch die ein vom Vertrag verliehenes Grundrecht verletzt wird, gerichtlich angefochten werden können (vgl. Urteile vom 15. Oktober 1987 in der Rechtssache 222/86, Heylens u. a., Slg. 1987, 4097, Randnr. 14, und vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88, GB-Inno-BM, Slg. 1991, I-5941, Randnr. 34).
  • EuGH, 13.12.1991 - 18/88

    RTT / GB-Inno-BM

    Auszug aus EuGH, 03.02.2000 - C-228/98
    Im übrigen ist ein effektiver Rechtsschutz nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes nur gewährleistet, wenn Entscheidungen einer innerstaatlichen Behörde, durch die ein vom Vertrag verliehenes Grundrecht verletzt wird, gerichtlich angefochten werden können (vgl. Urteile vom 15. Oktober 1987 in der Rechtssache 222/86, Heylens u. a., Slg. 1987, 4097, Randnr. 14, und vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88, GB-Inno-BM, Slg. 1991, I-5941, Randnr. 34).
  • EuGH, 06.06.1984 - 97/83

    Melkunie

    Auszug aus EuGH, 03.02.2000 - C-228/98
    Vorab ist festzustellen, daß der Gerichtshof zwar in einem Verfahren nach Artikel 177 des Vertrages nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicher Rechtsnormen mit dem Vertrag entscheiden kann; er ist aber befugt, dem vorlegenden Gericht alle Kriterien für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die Hand zu geben, die es diesem ermöglichen, über diese Vereinbarkeit zu befinden (vgl. Urteil vom 6. Juni 1984 in der Rechtssache 97/83, Melkunie, Slg. 1984, 2367, Randnr. 7).
  • EuGH, 17.06.1998 - C-68/96

    Grundig Italiana

    Auszug aus EuGH, 03.02.2000 - C-228/98
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist eine Steuerregelung nur dann mit Artikel 95 des Vertrages vereinbar, wenn ihre Ausgestaltung es unter allen Umständen ausschließt, daß eingeführte Waren höher besteuert werden als gleichartige inländische Erzeugnisse (vgl. u. a. Urteil vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache C-68/96, Grundig Italiana, Slg. 1998, I-3775, Randnr. 12).
  • EuGH, 09.11.1983 - 199/82

    Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio

    Auszug aus EuGH, 03.02.2000 - C-228/98
    Bei der Umsetzung dieses Erfordernisses müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, daß die für Klagen betreffend Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht geltenden Beweisvorschriften erstens nicht ungünstiger gestaltet werden als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen, und zweitens die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte durch den Rechtsuchenden nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82, San Giorgio, Slg. 1983, 3595, Randnr. 14).
  • EuGH, 11.03.1992 - C-78/90

    Compagnie commerciale de l'Ouest / Receveur principal des douanes de La

    Auszug aus EuGH, 03.02.2000 - C-228/98
    Der Anwendungsbereich des Artikels 30 des Vertrages erfaßt solche Beeinträchtigungen nicht, für die sonstige spezifische Vertragsvorschriften gelten, so daß die in den Artikeln 9 und 12 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 23 EG und 25 EG) und 95 des Vertrages bezeichneten Beeinträchtigungen fiskalischer Art oder mit zollgleicher Wirkung nicht dem Verbot des Artikels 30 unterliegen (vgl. Urteil vom 11. März 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-78/90 bis C-83/90, Compagnie commerciale de l'Ouest u. a., Slg. 1992, I-1847, Randnr. 20).
  • EuGH, 11.12.1990 - 47/88

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 03.02.2000 - C-228/98
    Wie nämlich der Gerichtshof bereits entschieden hat, sind importierte und im Inland gekaufte gebrauchte Waren gleichartige oder miteinander konkurrierende Erzeugnisse (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1990 in der Rechtssache C-47/88, Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4509, Randnr. 17).
  • EuGH, 24.04.2008 - C-55/06

    Arcor - Telekommunikation - Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 - Zugang zum

    Nach der Rechtsprechung müssen die Mitgliedstaaten nämlich sicherstellen, dass die für Klagen betreffend Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht geltenden Beweisvorschriften, insbesondere die Regeln über die Verteilung der Beweislast, erstens nicht ungünstiger gestaltet sind als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen, und zweitens die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte durch den Rechtsuchenden nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (vgl. Urteil vom 3. Februar 2000, Dounias, C-228/98, Slg. 2000, I-577, Randnr. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Jena, 12.10.2006 - 6 W 452/06

    Freigabeverfahren nach AktG

    Ist das Bezugsrecht der Aktionäre zugunsten des Sacheinlegers ausgeschlossen, so ist regelmäßig ein doppeltes Bewertungsverfahren erforderlich: Zum einen muß der Wert der neuen Aktien, zum anderen auch der Wert der Sacheinlage festgestellt werden; beide Werte müssen grundsätzlich nach denselben Bewertungsmethoden ermittelt werden (Lutter in Kölner Komm § 186 Rn 92; Bayer ZHR 163 (1999), 505, 534 f; Lappe BB 2000, 313, 315).

    Nach überwiegender, wenngleich nicht unbestrittener Auffassung wird der Unterschied darin gesehen, dass im Falle der einheitlichen gemischten Bar- und Sachkapitalerhöhung ein Bezugsrechtsausschluß nicht stattfindet, somit auch nicht förmlich beschlossen werden müsse (so ausdrücklich Hefermehl/Bungeroth in Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff AktG 1989 § 183 Rn 35; Wiedemann aaO § 186 Rn 183; G AG 1993, 449, 453 f; Lappe BB 2000, 313, 316 f; Aha BB 2002, 2225, 2227; Krieger in Münchener Handbuch zum GesR Bd IV 2. Aufl. § 56 Rn 35; aA wohl Peifer aaO § 183 Rn 38; § 186 Rn 99 m.w.N.).

    Soweit im Schrifttum neuerdings die Auffassung vertreten wird, eine Anfechtungsklage könne hier mangels Bezugsrechtsausschlusses nicht auf eine Überbewertung der Sacheinlage gestützt werden (so ausdrücklich G AG 1993, 449, 453 f; Lappe BB 2000, 313, 316 f; Aha BB 2002, 2225, 2227), vermag dieser rein formal argumentierende Standpunkt nicht zu überzeugen.

    c) Verzichtbar ist allerdings im Falle der gemischten Bar- und Sachkapitalerhöhung die doppelte Bewertung von Gesellschaft und Sacheinlage; entscheidend ist hier nur, ob die Sacheinlage dem Wert der dafür ausgegebenen neuen Aktien entspricht (zutreffend Lappe BB 2000, 313, 316 im Anschluß an OLG Frankfurt/M AG 1999, 231, 233).

  • EuGH, 17.06.2003 - C-383/01

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT EINE SEHR HOHE NATIONALE STEUER AUF DIE ZULASSUNG NEUER

    Die extreme Höhe der Zulassungssteuer mache die Einfuhr von Kraftfahrzeugen nach Dänemark zu normalen Handelsbedingungen zugunsten des Kaufs von bereits zugelassenen Gebrauchtfahrzeugen im Inland unmöglich; diese Fahrzeuge seien nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 17, und Urteil vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-228/98, Dounias, Slg. 2000, I-577, Randnr. 42) als dänische Erzeugnisse anzusehen.

    Das Skatteministeriet entgegnete, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe insbesondere Urteil Dounias, Randnr. 39) könnten steuerliche Abgaben nicht unter Artikel 28 EG fallen, da die Frage der Rechtmäßigkeit innerstaatlicher Abgaben nur nach Artikel 90 EG zu beurteilen sei.

    Der Anwendungsbereich des Artikels 28 EG erfasst solche Beeinträchtigungen nicht, für die sonstige spezifische Vertragsvorschriften gelten, und die in den Artikeln 23 EG, 25 EG und 90 EG bezeichneten Beeinträchtigungen fiskalischer Art mit zollgleicher Wirkung unterliegen nicht dem Verbot des Artikels 28 EG (siehe Urteil vom 11. März 1992 in den Rechtssachen C-78/90 bis C-83/90, Compagnie commerciale de l'Ouest u. a., Slg. 1992, I-1847, Randnr. 20, und Urteil Dounias, Randnr. 39).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1999 - C-228/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15205
Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1999 - C-228/98 (https://dejure.org/1999,15205)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.09.1999 - C-228/98 (https://dejure.org/1999,15205)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. September 1999 - C-228/98 (https://dejure.org/1999,15205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-577
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 01.07.1969 - 2/69

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Brachfeld u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1999 - C-228/98
    27: - Urteile vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68 (Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, Randnr. 9 und 11) und in den verbundenen Rechtssachen 2/69 und 3/69 (Diamantarbeiders, Slg. 1969, 211, Randnr. 20).
  • EuGH, 01.07.1969 - 24/68

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1999 - C-228/98
    27: - Urteile vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68 (Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, Randnr. 9 und 11) und in den verbundenen Rechtssachen 2/69 und 3/69 (Diamantarbeiders, Slg. 1969, 211, Randnr. 20).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1999 - C-228/98
    30: - Oben, Nr. 24.31: - Siehe z. B. Urteil vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93 (Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12) sowie die dort angeführten Entscheidungen.
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