Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 13.07.2000 - C-174/99 P   

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https://dejure.org/2000,1999
EuGH, 13.07.2000 - C-174/99 P (https://dejure.org/2000,1999)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.2000 - C-174/99 P (https://dejure.org/2000,1999)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - C-174/99 P (https://dejure.org/2000,1999)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Beamte - Einstellungsverfahren - Anwendung von Artikel 29 Absatz 1 des Statuts

  • Europäischer Gerichtshof

    Parlament / Richard

  • EU-Kommission PDF

    Parlament / Richard

    Beamtenstatut, Artikel 29 Absatz 1
    Beamte - Einstellung - Verfahren - Auswahl - Vorrang der Beförderung, der Versetzung und des internen Auswahlverfahrens

  • EU-Kommission

    Parlament / Richard

  • Wolters Kluwer

    Falsche Auslegung der Rechtsprechung des Gerichtshofes; Entscheidung zur Ernennung zur Abteilungsleiterin

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 49; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 7 Abs. 1; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 27 Abs. 3; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 29 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamte - Einstellung - Verfahren - Auswahl - Vorrang der Beförderung, der Versetzung und des internen Auswahlverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil in der Rechtssache T-273/97, mit dem das Gericht i) das Ernennungsverfahren für eine Stelle als Abteilungsleiter ("Ausstattung und innerer Dienst") und ii) die Entscheidung, mit der die Bewerbung des Rechtsmittelführers abgelehnt wurde, aufgehoben ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-6189
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 09.03.1999 - T-273/97

    Richard / Parlament

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-174/99
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte Kammer) vom 9. März 1999 in der Rechtssache T-273/97 (Richard/Parlament, Slg. ÖD 1999, I-A-45 und II-235) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Pierre Richard, Beamter des Europäischen Parlaments, wohnhaft in Luxemburg, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Lutgen und J. Feltgen, Luxemburg, Zustellungsanschrift: Kanzlei der Rechtsanwälte A. Lutgen und J. Feltgen, 1, rue Jean-Pierre Brasseur, Luxemburg, Kläger im ersten Rechtszug,.

    Das Europäische Parlament hat mit Rechtsmittelschrift, die am 10. Mai 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung und der entsprechenden Bestimmungen der EGKS- und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 9. März 1999 in der Rechtssache T-273/97 (Richard/Parlament, Slg. ÖD 1999, I-A-45 und II-235; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht die Entscheidung über die Ernennung von Frau S. zur Abteilungsleiterin der Besoldungsgruppe A 3 aufgehoben hat.

  • EuGH, 18.03.1999 - C-304/97

    Carbajo Ferrero / Parlament

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-174/99
    Wie das Gericht in Randnummer 42 des angefochtenen Urteils entschieden hat, ist die Anstellungsbehörde, wenn die Bewerbungen im Rahmen der Beförderung oder Versetzung für sie nicht zufriedenstellend sind, verpflichtet, die in Artikel 29 Absatz 1 Buchstaben b und c des Statuts vorgesehenen Möglichkeiten zu prüfen, bevor sie das Einstellungsverfahren fortsetzt (vgl. insbesondere Urteil vom 18. März 1999 in der Rechtssache C-304/97 P, Carbajo Ferrero/Parlament, Slg. 1999, I-1749, Randnr. 29).
  • EuGH, 19.10.1995 - C-19/93

    Rendo u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-174/99
    Bezüglich der Stichhaltigkeit des Grundes ist darauf hinzuweisen, daß ein Rechtsschutzinteresse des Rechtsmittelführers voraussetzt, daß das Rechtsmittel der Partei, die es eingelegt hat, im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (Urteil vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-19/93 P, Rendo u. a./Kommission, Slg. 1995, I-3319, Randnr. 13).
  • EuGH, 08.06.1988 - 135/87

    Vlachou / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-174/99
    Zur ersten Rüge des Parlaments ist festzustellen, daß die Anstellungsbehörde bei der Suche nach Bewerbern, die in bezug auf Befähigung, Integrität und Leistung höchsten Ansprüchen genügen, über einen weiten Ermessensspielraum verfügt (vgl. insbesondere Urteil vom 8. Juni 1988 in der Rechtssache 135/87, Vlachou/Rechnungshof, Slg. 1988, 2901, Randnr. 23).
  • EuGH, 18.03.1993 - C-35/92

    Parlament / Frederiksen

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-174/99
    Die Gründe, die das Gericht in dieser Hinsicht angeführt hat, genügen also, um den Tenor des angefochtenen Urteils zu rechtfertigen, und auf die Mängel, die den übrigen Gründen des angefochtenen Urteils möglicherweise anhaften, kommt es damit nicht an (vgl. Urteil vom 18. März 1993 in der Rechtssache C-35/92 P, Parlament/Frederiksen, Slg. 1993, I-991, Randnr. 31).
  • EuGH, 31.03.1965 - 12/64

    Ley / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-174/99
    Die Verwendung des Begriffes "Möglichkeiten" in Artikel 29 Absatz 1 des Statuts bedeutet eindeutig, daß die Anstellungsbehörde nicht absolut verpflichtet ist, bei der Besetzung einer freien Planstelle eine Beförderung oder Versetzung vorzunehmen, sondern daß sie nur in jedem Fall prüfen muß, ob diese Maßnahmen zur Ernennung einer Person führen können, die in bezug auf Befähigung, Leistung und Integrität höchsten Ansprüchen genügt (vgl. Urteil vom 31. März 1965 in der Rechtssache 12/64 und 29/64, Ley/Kommission, Slg. 1965, 148, 166).
  • EuGH, 14.07.1983 - 10/82

    Mogensen u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-174/99
    Daraus folgt, daß es der Anstellungsbehörde frei steht, auch die folgenden Möglichkeiten zu prüfen (Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 10/82, Mogensen u. a./Kommission, Slg. 1983, 2397, Randnr. 10).
  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses voraussetzt, dass das Rechtsmittel der Partei, die es eingelegt hat, im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-174/99 P, Parlament/Richard, Slg. 2000, I-6189, Randnr. 33).
  • EuGH, 07.06.2007 - C-362/05

    Wunenburger / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beförderung -

    Ebenso wie das Klageinteresse muss auch der Streitgegenstand bis zum Erlass der gerichtlichen Entscheidung weiter vorliegen - andernfalls ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt -, was voraussetzt, dass die Klage der Partei, die sie erhoben hat, im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 1986, AKZO Chemie/Kommission, 53/85, Slg. 1986, 1965, Randnr. 21, sowie entsprechend Urteile vom 19. Oktober 1995, Rendo u. a./Kommission, C-19/93 P, Slg. 1995, I-3319, Randnr. 13, und vom 13. Juli 2000, Parlament/Richard, C-174/99 P, Slg. 2000, I-6189, Randnr. 33).
  • EuG, 28.09.2004 - T-310/00

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DAS VERBOT DES

    59 und 60, und die dort zitierte Rechtsprechung, und vom 20. Juni 2001 in der Rechtssache T-188/99, Euroalliages/Kommission, Slg. 2001, II-1757, Randnr. 26) oder wenn - nach einer anderen Formel - der Rechtsbehelf der Partei, die ihn eingelegt hat, im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-174/99 P, Parlament/Richard, Slg 2000, I-6189, Randnr. 33, und vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 21).
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   Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-174/99 P   

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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-6189
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 12.03.1975 - 23/74

    Küster / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-174/99
    Aus dem Urteil Küster I, in dem ein Beamter, der beförderungsfähig war, geltend machte, er habe deshalb Anspruch darauf, befördert zu werden, um die Stelle zu besetzen, die seit dem Ausscheiden seines Vorgesetzten unbesetzt geblieben war, ergibt sich nämlich, daß "[d]ie Ansicht des Klägers ... darauf hinauslaufen [würde], dem Stellvertreter eines Beamten, dessen Dienstposten frei geworden ist, einen Anspruch auf Nachfolge in diesen Dienstposten schon allein deshalb zuzubilligen, weil aus seiner Personalakte hervorgeht, daß er die notwendige Eignung dafür besitzt.

    9: - Urteile vom 12. März 1975 in der Rechtssache 23/74 (Slg. 1975, 353, im folgenden: Urteil Küster I) und vom 25. November 1976 in der Rechtssache 123/75 (Slg. 1976, 1701, im folgenden: Urteil Küster II).

    10 bis 13.16: - Urteil Küster I (Randnr. 24).

  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-174/99
    Die relevanten Randnummern dieses Urteils lauten wie folgt: "59 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Nichtigkeitsklage nur zulässig, wenn der Kläger ein Interesse an der Aufhebung der angefochtenen Handlung hat ... Ein solches Interesse besteht nur, wenn die Nichtigerklärung der Handlung als solche Rechtswirkungen zeitigen kann (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85, Akzo Chemie/Kommission, Slg. 1986, 1965, Randnr. 21).

    Das Organ kann daher veranlaßt sein, den Kläger in angemessener Weise wieder in einen früheren Stand zu versetzen oder dafür zu sorgen, daß keine identische Handlung erlassen wird(6) (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78, Simmenthal/Kommission, Slg. 1979, 777, Randnr. 32, Akzo Chemie/Kommission, Randnr. 21, und vom 26. April 1988 in der Rechtssache 207/86, Apesco/Kommission, Slg. 1988, 2151, Randnr. 16).".

    Im Urteil Akzo Chemie/Kommission: "Das Rechtsschutzbedürfnis der Klägerinnen für eine Anfechtung der streitigen Entscheidung kann auch nicht mit der Begründung verneint werden, daß diese Entscheidung im vorliegenden Fall im Zeitpunkt der Klageerhebung bereits vollzogen gewesen sei.

  • EuGH, 25.11.1976 - 123/75

    Küster / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-174/99
    Im Urteil Küster II hat der Gerichtshof bekräftigt, daß kein Anspruch darauf, auf eine freie Stelle ernannt zu werden, daraus erwächst, daß dieVoraussetzungen für die Besetzung dieser Stelle erfüllt sind.

    9: - Urteile vom 12. März 1975 in der Rechtssache 23/74 (Slg. 1975, 353, im folgenden: Urteil Küster I) und vom 25. November 1976 in der Rechtssache 123/75 (Slg. 1976, 1701, im folgenden: Urteil Küster II).

  • EuGH, 26.04.1988 - 207/86

    Apesco / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-174/99
    Das Organ kann daher veranlaßt sein, den Kläger in angemessener Weise wieder in einen früheren Stand zu versetzen oder dafür zu sorgen, daß keine identische Handlung erlassen wird(6) (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78, Simmenthal/Kommission, Slg. 1979, 777, Randnr. 32, Akzo Chemie/Kommission, Randnr. 21, und vom 26. April 1988 in der Rechtssache 207/86, Apesco/Kommission, Slg. 1988, 2151, Randnr. 16).".

    Im Urteil Apesco/Kommission: "Die Klage ist jedoch innerhalb der Frist von Artikel 173 Absatz 3 des Vertrages erhoben worden.

  • EuGH, 06.03.1979 - 92/78

    Simmenthal / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-174/99
    Das Organ kann daher veranlaßt sein, den Kläger in angemessener Weise wieder in einen früheren Stand zu versetzen oder dafür zu sorgen, daß keine identische Handlung erlassen wird(6) (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78, Simmenthal/Kommission, Slg. 1979, 777, Randnr. 32, Akzo Chemie/Kommission, Randnr. 21, und vom 26. April 1988 in der Rechtssache 207/86, Apesco/Kommission, Slg. 1988, 2151, Randnr. 16).".

    Die entsprechenden Passagen lauten wie folgt: Im Urteil Simmenthal/Kommission: "Auch wenn die angegriffene Entscheidung bereits zugunsten anderer Teilnehmer der gleichen Ausschreibung durchgeführt sein sollte, behält die Klägerin doch ein Interesse an der Aufhebung dieser Entscheidung, sei es um eine angemesseneBerichtigung ihrer Rechtssituation durch die Kommission zu erreichen, sei es, um die Kommission zu veranlassen, das Ausschreibungssystem für die Zukunft in geeigneter Weise zu ändern, falls festgestellt werden sollte, daß es bestimmten rechtlichen Forderungen nicht genügt" (Randnr. 32).

  • EuG, 22.05.1996 - T-140/94

    Enrique Gutiérrez de Quijano y Llorens gegen Europäisches Parlament. - Beamte -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-174/99
    12: - Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1999 in der Rechtssache C-304/97 P (Carbajo Ferrero/Parlament, Slg. 1999, I-1749); Urteile des Gerichts vom 22. Mai 1996 in der Rechtssache T-140/94 (Gutiérrez de Quijano y Llorens/Parlament, Slg. ÖD 1996, I-A-241 und II-689), vom 12. Februar 1992 in der Rechtssache T-52/90 (Volger/Parlament, Slg. 1992, II-121) und vom 19. Februar 1998 in der Rechtssache T-3/97 (Campogrande/Kommission, Slg. ÖD 1998, I-A-89 und II-215).
  • EuG, 19.02.1998 - T-3/97

    Anna-Maria Campogrande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-174/99
    12: - Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1999 in der Rechtssache C-304/97 P (Carbajo Ferrero/Parlament, Slg. 1999, I-1749); Urteile des Gerichts vom 22. Mai 1996 in der Rechtssache T-140/94 (Gutiérrez de Quijano y Llorens/Parlament, Slg. ÖD 1996, I-A-241 und II-689), vom 12. Februar 1992 in der Rechtssache T-52/90 (Volger/Parlament, Slg. 1992, II-121) und vom 19. Februar 1998 in der Rechtssache T-3/97 (Campogrande/Kommission, Slg. ÖD 1998, I-A-89 und II-215).
  • EuG, 23.02.1994 - T-18/92

    Dimitrios Coussios gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-174/99
    18: - Urteil vom 23. Februar 1994 in den Rechtssachen T-18/92 und T-68/92 (Slg. ÖD 1994, I-A-47 und II-171).
  • EuG, 18.03.1997 - T-35/96

    Lars Bo Rasmussen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-174/99
    21: - Rechtssache T-35/96 (Slg. ÖD 1997, I-A-61 und II-187, Randnr. 62).
  • EuG, 12.02.1992 - T-52/90

    Cornelis Volger gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verfahren zur Besetzung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-174/99
    12: - Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1999 in der Rechtssache C-304/97 P (Carbajo Ferrero/Parlament, Slg. 1999, I-1749); Urteile des Gerichts vom 22. Mai 1996 in der Rechtssache T-140/94 (Gutiérrez de Quijano y Llorens/Parlament, Slg. ÖD 1996, I-A-241 und II-689), vom 12. Februar 1992 in der Rechtssache T-52/90 (Volger/Parlament, Slg. 1992, II-121) und vom 19. Februar 1998 in der Rechtssache T-3/97 (Campogrande/Kommission, Slg. ÖD 1998, I-A-89 und II-215).
  • EuG, 11.06.1996 - T-118/95

    Miguel Anacoreta Correia gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 18.03.1999 - C-304/97

    Carbajo Ferrero / Parlament

  • EuGH, 28.02.1989 - 341/85

    Van der Stijl u.a. / Kommission

  • EuGH, 18.12.1986 - 246/84

    Kotsonis / Rat

  • EuGH, 14.07.1983 - 10/82

    Mogensen u.a. / Kommission

  • EuGH, 05.12.1974 - 176/73

    Van Belle / Rat

  • EuGH, 30.10.1974 - 188/73

    Grassi / Rat

  • EuGH, 04.03.1964 - 15/63

    Claude Lassalle gegen Europäisches Parlament.

  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

  • EuG, 09.03.1999 - T-273/97

    Richard / Parlament

  • EuGH, 19.10.1995 - C-19/93

    Rendo u.a. / Kommission

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