Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 26.09.2000 - C-134/99   

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https://dejure.org/2000,755
EuGH, 26.09.2000 - C-134/99 (https://dejure.org/2000,755)
EuGH, Entscheidung vom 26.09.2000 - C-134/99 (https://dejure.org/2000,755)
EuGH, Entscheidung vom 26. September 2000 - C-134/99 (https://dejure.org/2000,755)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Gebühren für die Eintragung in ein nationales Register für juristische Personen - Abgaben mit Gebührencharakter

  • Europäischer Gerichtshof

    IGI

  • EU-Kommission PDF

    IGI

    Richtlinie 69/335 des Rates
    1 Steuerrecht - Harmonisierung - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Besteuerung im Sinne der Richtlinie 69/335 - Begriff - Gebühren für die Eintragung einer Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft, die dem Staatshaushalt zufließen - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    IGI

  • Wolters Kluwer

    Richtlinie 69/335/EWG; Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital; Gebühren für die Eintragung in ein nationales Register für juristische Personen; Abgaben mit Gebührencharakter

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Registergebühr für Eintragung einer Kapitalerhöhung: Steuer i. S. d. Gesellschaftsteuerrichtlinie

  • Judicialis

    Richtlinie 69/335 Art. 10; ; Richtlinie 69/335 Art. 10 Buchst. c; ; Richtlinie 69/335 Art. 12 Abs. 1 Buchst. e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 69/335 Art. 10

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 335/69 Art 10, Richtlinie 69/335/EWG Art 10, EWGRL 335/69 Art 4 Abs 3, Richtlinie 69/335/EWG Art 4 Abs 3, EWGRL 335/69 Art 12 Abs 1 Buchst e, Richtlinie 69/335/EWG Art 12 Abs 1 Buchst e
    Eintragungsgebühren; Kapitalansammlung; Körperschaftsteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des portugiesischen Tribunal Supremo Administrativo - Auslegung der Artikel 4 Absatz 3, 10 und 12 der Richtlinie 69/335/EWG des Rates betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Gebühren für die Eintragung im ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-7717
  • ZIP 2000, 1891
  • WM 2000, 2542
  • WM 2001, 2542
  • BB 2000, 960
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-134/99
    Auch wenn die Eintragung der Erhöhung des Kapitals formell kein der Tätigkeit der Kapitalgesellschaften vorangehendes Verfahren darstellt, so ist sie doch eine Bedingung für die Ausübung und Fortführung dieser Tätigkeit (Urteile vom 2. Dezember 1997 in der Rechtssache C-188/95, Fantask u. a., Slg. 1997, I-6783, Randnr. 22, und Modelo I, Randnr. 25).

    Nichts spricht im Übrigen dagegen, dass die Höhe dieser Abgaben zeitlich unbegrenzt festgesetzt wird, wenn der Mitgliedstaat sich in regelmäßigen Abständen, z. B. jedes Jahr, vergewissert, dass die Abgaben die ihm für die Eintragung entstehenden Kosten nicht übersteigen (Urteil Fantask u. a., Randnr. 32).

    Selbst wenn nämlich in bestimmten Fällen ein Zusammenhang zwischen der Komplexität einer erbrachten Leistung und der Bedeutung des gezeichneten Kapitals bestehen mag, so steht doch die Höhe einer solchen Abgabe im Allgemeinen in keinem Verhältnis zu den konkreten Aufwendungen der Verwaltung für diese Leistung (Urteile Fantask u. a., Randnr. 31).

    In Ermangelung einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung auf diesem Gebiet ist die Ausgestaltung von Verfahren bei Klagen auf Rückzahlung rechtsgrundloser Leistungen Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, sofern diese Verfahren nicht ungünstiger gestaltet werden als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen, und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte durch sie nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird (Urteil Fantask u. a., Randnrn.

  • EuGH, 20.04.1993 - C-71/91

    Ponente Carni und Cispadana Costruzioni / Amministrazione delle finanze dello

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-134/99
    Eine Abgabe, die keinen Zusammenhang zu den tatsächlichen Aufwendungen für diese Leistung aufweist oder sich nicht nach den Aufwendungen, deren Entgelt sie ist, sondern nach den gesamten Verwaltungs- und Investitionskosten der zuständigen Dienststelle richtet, ist eine Abgabe, für die allein das Verbot des Artikels 10 der Richtlinie gilt (Urteile vom 20. April 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-71/91 und C-178/91, Ponente Carni und Cispadana Costruzioni, Slg. 1993, I-1915, Randnrn.

    In einem solchen Fall kann die Bemessung dieser Kosten nur pauschal erfolgen und muß in sachgerechter Weise vorgenommen werden, indem insbesondere die Anzahl und der Rang der beteiligten Bediensteten, die von ihnen aufgewendete Zeit sowie die für den Vorgang anfallenden Sachkosten berücksichtigt werden (Urteile Ponente Carni und Cispadana Costruzioni, Randnr. 43).

  • EuGH, 05.03.1998 - C-347/96

    Solred

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-134/99
    Nach ständiger Rechtsprechung kann sich der Einzelne in all den Fällen, in denen Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor dem nationalen Gericht gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen, wenn der Staat die Richtlinie nicht fristgemäß oder unrichtig in nationales Recht umgesetzt hat (vgl. insbesondere Urteile vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-236/92, Comitato di coordinamento per la difesa della cava u. a., Slg. 1994, I-483, Randnr. 8, vom 5. März 1998 in der Rechtssache C-347/96, Solred, Slg. 1998, I-937, Randnr. 28, und Modelo I, Randnr. 33).

    Das Verbot des Artikels 10 der Richtlinie ist hinreichend genau und unbedingt, damit der Einzelne es vor den nationalen Gerichten gegenüber einer gegen diese Richtlinie verstoßenden Bestimmung des nationalen Rechts geltend machen kann (Urteile Solred, Randnr. 29, und Modelo I, Randnr. 34).

  • EuGH, 23.02.1994 - C-236/92

    Comitato di coordinamento per la difesa della Cava u.a. / Regione Lombardia u.a.

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-134/99
    Nach ständiger Rechtsprechung kann sich der Einzelne in all den Fällen, in denen Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor dem nationalen Gericht gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen, wenn der Staat die Richtlinie nicht fristgemäß oder unrichtig in nationales Recht umgesetzt hat (vgl. insbesondere Urteile vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-236/92, Comitato di coordinamento per la difesa della cava u. a., Slg. 1994, I-483, Randnr. 8, vom 5. März 1998 in der Rechtssache C-347/96, Solred, Slg. 1998, I-937, Randnr. 28, und Modelo I, Randnr. 33).
  • EGMR, 23.02.1984 - 9019/80

    LUBERTI v. ITALY

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-134/99
    Artikel 24 des Decreto-Lei Nr. 144/83 vom 31. März 1983 ( Diário da República I, Serie A Nr. 75 vom 31. März 1983) sieht vor: "Juristische Personen müssen folgende Handlungen und Tatsachen in das nationale Register für juristische Personen eintragen lassen: a) Gründung; ... d) Änderung des Gesellschaftszwecks oder des Gesellschaftskapitals; ...".
  • EuGH, 21.09.2000 - C-19/99

    Modelo

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-134/99
    Die Fragen des vorlegenden Gerichts in dieser Rechtssache sind weitgehend mit denen identisch, die dasselbe Gericht in der mit Urteil vom 29. September 1999 entschiedenen Rechtssache C-56/98 (Modelo, Slg. 1999, I-6427; im Folgenden: Urteil Modelo I) und in der mit Urteil vom 21. September 2000 entschiedenen Rechtssache C-19/99 (Modelo, Slg. 2000, I-0000) vorgelegt hat, die die Erhebung von Gebühren für die notarielle Beurkundung einer Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft betrafen.
  • EGMR, 28.11.1978 - 6210/73

    Luedicke, Belkacem und Koç ./. Deutschland

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-134/99
    Nach Artikel 3 Absatz 1 der Gebührentabelle des nationalen Registers für juristische Personen, die durch Verordnung Nr. 366/89 vom 22. Mai 1989 ( Diárioda República I, Serie A Nr. 117 vom 22. Mai 1989) genehmigt worden ist, wird für jede Eintragung gemäß den Artikeln 36 ff. des Decreto-Lei Nr. 42/89 ( Diário da República I, Serie A Nr. 29 vom 3. Februar 1989) ein Betrag von 1 500 PTE erhoben.
  • EGMR, 08.12.1983 - 7984/77

    PRETTO ET AUTRES c. ITALIE

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-134/99
    Artikel 57 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 10-B/96 vom 23. März 1996 ( Diário da República I, Serie A Nr. 71 vom 23. März 1996) sieht in bestimmten Fällen eine Ermäßigung um die Hälfte bei gesetzlichen Abgaben vor, die aufgrund von 1996 durchgeführten Erhöhungen des Gesellschaftskapitals geschuldet werden.
  • EuGH, 29.09.1999 - C-56/98

    Modelo

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-134/99
    Die Fragen des vorlegenden Gerichts in dieser Rechtssache sind weitgehend mit denen identisch, die dasselbe Gericht in der mit Urteil vom 29. September 1999 entschiedenen Rechtssache C-56/98 (Modelo, Slg. 1999, I-6427; im Folgenden: Urteil Modelo I) und in der mit Urteil vom 21. September 2000 entschiedenen Rechtssache C-19/99 (Modelo, Slg. 2000, I-0000) vorgelegt hat, die die Erhebung von Gebühren für die notarielle Beurkundung einer Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft betrafen.
  • EuGH, 11.06.1996 - C-2/94

    Denkavit Internationaal u.a.

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-134/99
    Dieses Verbot ist dadurch gerechtfertigt, dass die betreffenden Abgaben zwar nicht auf die Kapitalzuführungen als solche, wohl aber wegen der Formalitäten im Zusammenhang mit der Rechtsform der Gesellschaft, also des Instruments zur Kapitalansammlung, erhoben werden, so dass die Beibehaltung auch dieser Abgaben die Erreichung der mit der Richtlinie verfolgten Ziele gefährden würde (Urteile vom 11. Juni 1996 in der Rechtssache C-2/94, Denkavit International u. a., Slg. 1996, I-2827, Randnr. 23, und Modelo I, Randnr. 24).
  • LG Hof, 23.10.1989 - S 42/89
  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

    Nach ständiger Rechtsprechung (siehe u. a. Urteil vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81, Becker, Slg. 1982, 53, Randnr. 25, vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-193/91, Mohsche, Slg. 1993, I-2615, Randnr. 17, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-134/99, IGI, Slg. 2000, I-7717, Randnr. 36) kann sich der Einzelne in Ermangelung fristgemäß erlassener Umsetzungsmaßnahmen auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber allen nicht richtlinienkonformen innerstaatlichen Vorschriften berufen; er kann sich auf diese Bestimmungen auch berufen, soweit sie so geartet sind, dass sie Rechte festlegen, die der Einzelne dem Staat gegenüber geltend machen kann.
  • EuGH, 06.11.2003 - C-45/01

    Dornier

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteile vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81, Becker, Slg. 1982, 53, Randnr. 25, vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-193/91, Mohsche, Slg. 1993, I-2615, Randnr. 17, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-134/99, IGI, Slg. 2000, I-7717, Randnr. 36, sowie Urteil Kügler, Randnr. 51) in allen Fällen, in denen Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, eine Berufung auf diese Bestimmungen bei Fehlen fristgemäß erlassener Umsetzungsmaßnahmen gegenüber allen nicht richtlinienkonformen innerstaatlichen Vorschriften möglich ist; sie ist auch möglich, soweit diese Bestimmungen so geartet sind, dass sie Rechte festlegen, die der Einzelne gegenüber dem Staat geltend machen kann.
  • BFH, 22.04.2004 - V R 1/98

    Steuerbefreiung der Umsätze einer GmbH aus Behandlungspflege, Grundpflege und

    Ein Einzelner kann sich in Ermangelung fristgemäß erlassener Umsetzungsmaßnahmen auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber allen nicht richtlinienkonformen innerstaatlichen Vorschriften berufen (vgl. ständige Rechtsprechung des EuGH, u.a. Urteile vom 19. Januar 1982 Rs. 8/81 --Becker--, Slg. 1982, 53, Rdnr. 33; vom 25. Mai 1993 Rs. C-193/91 --Mohsche--, Slg. 1993, I-2615, Rdnr. 17, und vom 26. September 2000 Rs. C-134/99 --IGI--, Slg. 2000, I-7717, Rdnr. 36, sowie Vorabentscheidung Rdnr. 51).
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   Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2000 - C-134/99   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.05.2000 - C-134/99 (https://dejure.org/2000,19909)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - C-134/99 (https://dejure.org/2000,19909)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    IGI

  • EU-Kommission PDF

    IGI - Investimentos Imobiliários SA gegen Fazenda Pública.

    Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Gebühren für die Eintragung in ein nationales Register für juristische Personen - Abgaben mit Gebührencharakter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-7717
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2000 - C-134/99
    26: - Urteil vom 2. Dezember 1997 in der Rechtssache C-188/95 (Fantask u. a., Slg. 1997, I-6783, Randnr. 54).

    28: - Urteil Fantask u. a. (Randnr. 55).

    31: - Siehe Urteile Fantask u. a. (zitiert in Fußnote 25, Randnr. 26) und vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 270/81 (Felicitas Rickmers-Linie, Slg. 1982, 2771, Randnr. 14).

    Wie die Kommission und die in den Ausgangsverfahren klagenden Unternehmen hervorheben, würde jede andere Auslegung Artikel 10 die Wirkung nehmen, denn die Mitgliedstaaten könnten dann Kapitalgesellschaften mit einer jährlichen Steuer belegen, die allein mit der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft begründet wird." 43: - Urteile Fantask u. a. (Randnr. 21) und Ponente Carni und Cispadana Costruzioni (Randnrn. 41 und 42).

    44: - Urteile Fantask u. a. (Randnr. 21) und Ponente Carni und Cispadana Costruzioni (Randnrn. 41 und 42).

    46: - Dies hat der Gerichtshof im Urteil Fantask u. a. (Randnr. 22) bei der Grundabgabe und der zusätzlichen Abgabe festgestellt, die in der betreffenden dänischen Regelung vorgesehen waren, wobei diese Abgaben bei der Eintragung neuer Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung erhoben wurden.

    51: - Urteile Fantask u. a. (Randnr. 31) und Modelo I (Randnr. 30).

    56: - Zitiert in Fußnote 25.57: - Urteil Fantask u. a. (Randnr. 30).

    65: - Urteil Fantask u. a. (Randnr. 33).

  • EuGH, 20.04.1993 - C-71/91

    Ponente Carni und Cispadana Costruzioni / Amministrazione delle finanze dello

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2000 - C-134/99
    Die nötigen Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage, ob die Erhebung der "Eintragungsgebühren", wie sie die nationale Regelung qualifiziert, durch Artikel 10 der Richtlinie verboten ist, lassen sich meines Erachtens dem Urteil in den verbundenen Rechtssachen Ponente Carni und Cispadana Costruzioni (C-71/91 und C-178/91)(38) und dem Urteil Fantask u. a.(39) entnehmen, da die darin aufgeworfenen Fragen den im vorliegenden Fall zu behandelnden Fragen sehr ähnlich sind.

    38: - Urteil vom 20. April 1993 (Slg. 1993, I-1915, insbesondere Randnrn.

  • EuGH, 11.06.1996 - C-2/94

    Denkavit Internationaal u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2000 - C-134/99
    13: - Siehe hierzu die Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 36/86 (Dansk Sparinvest, Slg. 1988, 409, Randnr. 9) und vom 11. Juni 1996 in der Rechtssache C-2/94 (Denkavit Internationaal u. a., Slg. 1996, I-2827, Randnr. 21) sowie Modelo I (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 8).

    45: - Siehe auch Urteil Denkavit Internationaal u. a. (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 23) und Nr. 37 der Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in dieser Rechtssache.

  • EuGH - 32/85 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Alphasteel / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2000 - C-134/99
    Gemäß Artikel 1 Absätze 2 und 3 des Decreto-Lei Nr. 32/85 wird jedoch die RNPC-Eintragung von Vorgängen (wie Kapitalerhöhungen), die auch in das Handelsregister aufzunehmen sind, bei der zuständigen Stelle des Handelsregisters gleichzeitig durch eine einzige Rechtshandlung auf demselben Formblatt vorgenommen.

    16: - Wie die Kommission in Nr. 5 ihrer schriftlichen Erklärungen bemerkt, wird in der Präambel des Decreto-Lei Nr. 32/85 ( Diário da República , Serie I, Nr. 23) die Unterscheidung getroffen zwischen Handelsregister und Nationalem Register für juristische Personen.

  • LG Hof, 23.10.1989 - S 42/89
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2000 - C-134/99
    Nach Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe b des Decreto-Lei Nr. 42/89 vom 3. Februar 1989(17) können Verstöße gegen die Vorschriften über die Eintragungspflicht (regras do registo) zu Geldbußen (coimas) führen.

    Nach Artikel 3 Absatz 1 der Tabela de Emolumentos do Registo Nacional de Pessoas Colectivas (Gebührentabelle des nationalen Registers für juristische Personen; im Folgenden: TERNPC) in der Fassung der Verordnung (portaria) Nr. 366/89 vom 22. Mai 1989(19) wird für jede Eintragung gemäß den Artikeln 36 ff. des Decreto-Lei Nr. 42/89 ein Betrag von 1 500 PTE erhoben.

  • EuGH, 27.10.1998 - C-4/97

    Nonwoven

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2000 - C-134/99
    Siehe auch Urteil vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-4/97 (Nonwoven, Slg. 1998, I-6469, Randnr. 19).
  • EuGH, 23.02.1994 - C-236/92

    Comitato di coordinamento per la difesa della Cava u.a. / Regione Lombardia u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2000 - C-134/99
    27: - Siehe insbesondere Urteil vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-236/92 (Comitato di coordinamento per la difesa della cava u. a., Slg. 1994, I-483, Randnr. 8).
  • EuGH, 13.02.1996 - C-197/94

    Bautiaa und Société française maritime / Directeurs des services fiscaux des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2000 - C-134/99
    29: - Urteil vom 13. Februar 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-197/94 und C-252/94 (Bautiaa und Société française maritime, Slg. 1996, I-505, Randnr. 39).
  • EuGH, 15.07.1982 - 270/81

    Felicitas Rickmers-Linie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2000 - C-134/99
    31: - Siehe Urteile Fantask u. a. (zitiert in Fußnote 25, Randnr. 26) und vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 270/81 (Felicitas Rickmers-Linie, Slg. 1982, 2771, Randnr. 14).
  • EuGH, 29.09.1999 - C-56/98

    Modelo

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2000 - C-134/99
    L 249, S. 20.3: - Urteil des Gerichtshofes vom 29. September 1999 (Slg. 1999, I-6427).
  • EuGH, 02.02.1988 - 36/86

    Ministeriet for Skatter og Afgifter / Dansk Sparinvest

  • EuGH, 05.03.1998 - C-347/96

    Solred

  • EuGH - 73/80 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Brossa / Kommission

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