Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 19.10.2000 - C-216/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4209
EuGH, 19.10.2000 - C-216/98 (https://dejure.org/2000,4209)
EuGH, Entscheidung vom 19.10.2000 - C-216/98 (https://dejure.org/2000,4209)
EuGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - C-216/98 (https://dejure.org/2000,4209)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/59/EG - Artikel 9 - Mindestpreis - Tabakwaren

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    Richtlinie 95/59 des Rates, Artikel 9
    Steuerrecht - Harmonisierung - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Behördliche Festsetzung der Mindestpreise für den Kleinverkauf von Tabakwaren - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Festsetzung von Mindestpreisen für den Kleinverkauf von Tabakwaren durch Ministerialerlass

  • Judicialis

    Richtlinie 95/59/EWG

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Festsetzung von Mindestpreisen für den Kleinverkauf von Tabakwaren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kleinverkaufspreise für Tabakwaren (I)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtdurchführung von Artikel 9 der Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer (ABl. L 291, S. 40) - Mationales Gesetz, das die Festsetzung des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-8921
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 21.06.1983 - 90/82

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 19.10.2000 - C-216/98
    Insoweit ergibt sich aus dem Urteil vom 21. Juni 1983 in der Rechtssache 90/82 (Kommission/Frankreich, Slg. 1983, 2011, Randnr. 22), dass der Ausdruck "Preisüberwachung" nicht so ausgelegt werden kann, als behalte er den Mitgliedstaaten eine andere Befugnis als diejenige vor, die allgemeinen einzelstaatlichen Vorschriften zur Eindämmung des Preisanstiegs nach ihrem Ermessen zu erlassen.

    Die nach Artikel 36 EG-Vertrag getroffenen Maßnahmen können indessen nur gerechtfertigt sein, wenn sie für die Erreichung des in diesem Artikel genannten Zieles notwendig sind und dieses Ziel nicht mit Maßnahmen erreichbar ist, die den innergemeinschaftlichen Handel weniger beschränken (siehe u. a. Urteile vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 72/83, Campus Oil u. a., Slg. 1984, 2727, Randnr. 37, vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 216/84, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 793, Randnr. 7, und vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747, Randnr. 58).

  • EuGH, 13.12.1990 - 347/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 19.10.2000 - C-216/98
    Die nach Artikel 36 EG-Vertrag getroffenen Maßnahmen können indessen nur gerechtfertigt sein, wenn sie für die Erreichung des in diesem Artikel genannten Zieles notwendig sind und dieses Ziel nicht mit Maßnahmen erreichbar ist, die den innergemeinschaftlichen Handel weniger beschränken (siehe u. a. Urteile vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 72/83, Campus Oil u. a., Slg. 1984, 2727, Randnr. 37, vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 216/84, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 793, Randnr. 7, und vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747, Randnr. 58).
  • EuGH, 23.02.1988 - 216/84

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 19.10.2000 - C-216/98
    Die nach Artikel 36 EG-Vertrag getroffenen Maßnahmen können indessen nur gerechtfertigt sein, wenn sie für die Erreichung des in diesem Artikel genannten Zieles notwendig sind und dieses Ziel nicht mit Maßnahmen erreichbar ist, die den innergemeinschaftlichen Handel weniger beschränken (siehe u. a. Urteile vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 72/83, Campus Oil u. a., Slg. 1984, 2727, Randnr. 37, vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 216/84, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 793, Randnr. 7, und vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747, Randnr. 58).
  • EuGH, 10.07.1984 - 72/83

    Campus Oil

    Auszug aus EuGH, 19.10.2000 - C-216/98
    Die nach Artikel 36 EG-Vertrag getroffenen Maßnahmen können indessen nur gerechtfertigt sein, wenn sie für die Erreichung des in diesem Artikel genannten Zieles notwendig sind und dieses Ziel nicht mit Maßnahmen erreichbar ist, die den innergemeinschaftlichen Handel weniger beschränken (siehe u. a. Urteile vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 72/83, Campus Oil u. a., Slg. 1984, 2727, Randnr. 37, vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 216/84, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 793, Randnr. 7, und vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747, Randnr. 58).
  • EuGH, 16.11.1977 - 13/77

    INNO / ATAB

    Auszug aus EuGH, 19.10.2000 - C-216/98
    Wie sich ferner aus dem Urteil vom 16. November 1977 in der Rechtssache 13/77 (GB-Inno-BM, Slg. 1977, 2155, Randnr. 64) ergibt, ist der Ausdruck "Einhaltung der vorgeschriebenen Preise" so zu verstehen, dass er einen Preis bezeichnet, der nach Festlegung durch den Hersteller oder Importeur und Billigung durch die staatliche Behörde als Höchstpreis vorgeschrieben ist und als solcher auf allen Ebenen des Vertriebssystems bis hin zum Verkauf an den Verbraucher einzuhalten ist.
  • EuGH, 23.12.2015 - C-333/14

    Das schottische Gesetz zur Einführung eines Mindestverkaufspreises pro

    Das Ziel, sicherzustellen, dass für diese Getränke hohe Preise festgesetzt werden, kann in angemessener Weise durch ihre erhöhte Besteuerung verfolgt werden, da sich die Verbrauchsteuererhöhungen früher oder später in einer Erhöhung der Einzelhandelspreise niederschlagen müssen, ohne dass dies den Grundsatz der freien Preisfestsetzung antasten würde (vgl. in diesem Zusammenhang Urteile Kommission/Griechenland, C-216/98, EU:C:2000:571, Rn. 31, und Kommission/Frankreich, C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 52).
  • EuGH, 04.03.2010 - C-197/08

    Die Regelungen Frankreichs, Österreichs und Irlands, mit denen

    Denn zum einen erfasse der Ausdruck "einzelstaatliche Rechtsvorschriften über die Preisüberwachung" in dieser Bestimmung nationale Preisregelungen sowohl allgemeiner Art als auch, wie hier, spezieller Art. Die Französische Republik tritt daher der Rechtsprechung des Gerichtshofs im Urteil vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (C-216/98, Slg. 2000, I-8921), entgegen, wonach dieser Ausdruck nicht so ausgelegt werden könne, als behalte er den Mitgliedstaaten eine andere Befugnis als diejenige vor, die allgemeinen einzelstaatlichen Vorschriften zur Eindämmung des Preisanstiegs nach ihrem Ermessen zu erlassen.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs könnten die Mitgliedstaaten nationale Bestimmungen anwenden, die den innergemeinschaftlichen Handel einschränkten, um die Gesundheit von Menschen zu schützen, wie aus dem Urteil Kommission/Griechenland hervorgehe.

    Zu diesem Zweck bestimmt Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 95/59, dass in der Gemeinschaft hergestellte Zigaretten und aus Drittländern eingeführte Zigaretten in jedem Mitgliedstaat einer nach dem Kleinverkaufshöchstpreis einschließlich Zöllen berechneten proportionalen Verbrauchsteuer sowie einer nach Erzeugniseinheit berechneten spezifischen Verbrauchsteuer unterliegen (Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 19).

    Insoweit sieht Art. 9 Abs. 1 dieser Richtlinie vor, dass die Hersteller bzw. ihre Vertreter oder Beauftragten in der Gemeinschaft sowie die Einführer aus Drittländern für jedes ihrer Erzeugnisse den Kleinverkaufshöchstpreis frei bestimmen, um sicherzustellen, dass zwischen ihnen tatsächlich Wettbewerb herrscht (Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 20).

    Hinsichtlich dieser Bestimmung ist nämlich darauf hinzuweisen, dass der Ausdruck "Preisüberwachung" dahin ausgelegt worden ist, dass damit allgemeine einzelstaatliche Vorschriften gemeint sind, wie z. B. solche zur Eindämmung des Preisanstiegs (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Ausdruck "Einhaltung der vorgeschriebenen Preise" ist im Rahmen des Systems der Tabakbesteuerung so zu verstehen, dass er einen Preis bezeichnet, der nach Festlegung durch den Hersteller oder Importeur und Billigung durch die staatliche Behörde als Höchstpreis vorgeschrieben ist und als solcher auf allen Ebenen des Vertriebssystems bis hin zum Verkauf an den Verbraucher einzuhalten ist, wobei dieses System der Preisfestsetzung verhindern soll, dass die Integrität der Steuereinnahmen durch die Überschreitung des vorgeschriebenen Preises gefährdet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Steuervorschriften bei Tabakwaren ein wichtiges und wirksames Instrument zur Bekämpfung des Konsums dieser Waren und damit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit darstellen (Urteil vom 5. Oktober 2006, Valesko, C-140/05, Slg. 2006, I-10025, Randnr. 58) und dass das Ziel, sicherzustellen, dass für diese Waren hohe Preise festgesetzt werden, in angemessener Weise durch eine erhöhte Besteuerung der Tabakwaren verfolgt werden kann, da sich die Verbrauchsteuererhöhungen früher oder später in einer Erhöhung der Kleinverkaufspreise niederschlagen müssen, ohne dass dies den Grundsatz der freien Preisfestsetzung antasten würde (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 31).

  • EuGH, 04.03.2010 - C-198/08

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Folglich weise diese Regelung eine geringere Eingriffsintensität auf als die Bestimmungen der Mitgliedstaaten, die insbesondere in den Urteilen vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (C-216/98, Slg. 2000, I-8921), und vom 27. Februar 2002, Kommission/Frankreich (C-302/00, Slg. 2002, I-2055), untersucht worden seien und z. B. eine mindestens 20%ige Erhöhung der Preise gegenüber den geltenden Preisen vorgesehen hätten.

    Zu diesem Zweck bestimmt Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 95/59, dass in der Gemeinschaft hergestellte Zigaretten und aus Drittländern eingeführte Zigaretten in jedem Mitgliedstaat einer nach dem Kleinverkaufshöchstpreis einschließlich Zöllen berechneten proportionalen Verbrauchsteuer sowie einer nach Erzeugniseinheit berechneten spezifischen Verbrauchsteuer unterliegen (Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 19).

    Insoweit sieht Art. 9 Abs. 1 dieser Richtlinie vor, dass die Hersteller bzw. ihre Vertreter oder Beauftragten in der Gemeinschaft sowie die Einführer aus Drittländern für jedes ihrer Erzeugnisse den Kleinverkaufshöchstpreis frei bestimmen, um sicherzustellen, dass zwischen ihnen tatsächlich Wettbewerb herrscht (Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 20).

    Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Steuervorschriften bei Tabakwaren ein wichtiges und wirksames Instrument zur Bekämpfung des Konsums dieser Waren und damit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit darstellen (Urteil vom 5. Oktober 2006, Valesko, C-140/05, Slg. 2006, I-10025, Randnr. 58) und dass das Ziel, sicherzustellen, dass für diese Waren hohe Preise festgesetzt werden, in angemessener Weise durch eine erhöhte Besteuerung der Tabakwaren verfolgt werden kann, da sich die Verbrauchsteuererhöhungen früher oder später in einer Erhöhung der Kleinverkaufspreise niederschlagen müssen, ohne dass dies den Grundsatz der freien Preisfestsetzung antasten würde (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-221/15

    Etablissements Fr. Colruyt - Richtlinie 2011/64/EU - Verbrauchsteuern auf

    9 - Vgl. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 36), und vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (C-216/98, EU:C:2000:571, Rn. 20).

    11 - Vgl. Urteil vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (C-216/98, EU:C:2000:571, Rn. 21).

    13 - Vgl. Urteile vom 21. Juni 1983, Kommission/Frankreich (90/82, EU:C:1983:169, Rn. 22), und vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (C-216/98, EU:C:2000:571, Rn. 25).

    20 - Vgl. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 43), und vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (C-216/98, EU:C:2000:571, Rn. 26).

  • EuGH, 04.03.2010 - C-221/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Im Urteil vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (C-216/98, Slg. 2000, I-8921), habe der Gerichtshof anerkannt, dass Art. 30 EG, insbesondere das Ziel des Schutzes des Lebens und der Gesundheit von Menschen, grundsätzlich die Festsetzung von Kleinverkaufsmindestpreisen für Tabakerzeugnisse rechtfertigen könne.

    Zu diesem Zweck bestimmt Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 95/59, dass in der Gemeinschaft hergestellte Zigaretten und aus Drittländern eingeführte Zigaretten in jedem Mitgliedstaat einer nach dem Kleinverkaufshöchstpreis einschließlich Zöllen berechneten proportionalen Verbrauchsteuer sowie einer nach Erzeugniseinheit berechneten spezifischen Verbrauchsteuer unterliegen (Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 19).

    Insoweit sieht Art. 9 Abs. 1 dieser Richtlinie vor, dass die Hersteller bzw. ihre Vertreter oder Beauftragten in der Gemeinschaft sowie die Einführer aus Drittländern für jedes ihrer Erzeugnisse den Kleinverkaufshöchstpreis frei bestimmen, um sicherzustellen, dass zwischen ihnen tatsächlich Wettbewerb herrscht (Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 20).

    Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Steuervorschriften bei Tabakwaren ein wichtiges und wirksames Instrument zur Bekämpfung des Konsums dieser Waren und damit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit darstellen (Urteil vom 5. Oktober 2006, Valesko, C-140/05, Slg. 2006, I-10025, Randnr. 58) und dass das Ziel, sicherzustellen, dass für diese Waren hohe Preise festgesetzt werden, in angemessener Weise durch eine erhöhte Besteuerung der Tabakwaren verfolgt werden kann, da sich die Verbrauchsteuererhöhungen früher oder später in einer Erhöhung der Kleinverkaufspreise niederschlagen müssen, ohne dass dies den Grundsatz der freien Preisfestsetzung antasten würde (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-302/00

    Kommission / Frankreich

    7: - Urteil vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-216/98 (Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-8921, Randnr. 21).

    8: - Urteil in der Rechtssache C-216/98 (zitiert in Fußnote 7, Randnrn. 20 ff. m. w. N.) 9: - Die Kommission bezieht sich auf das Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 171/78 (Kommission/Dänemark [Besteuerung von Branntwein], Slg. 1980, 447).

    17: - Frankreich zitiert aus den Urteilen vom 5. April 1990 in der Rechtssache C-132/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-1567, Randnrn.

    31: - Urteile vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 170/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 417, Randnr. 14) und vom 18. April 1991 in der Rechtssache C-230/89 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-1909, Randnr. 9).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-596/17

    Japan Tobacco International und Japan Tobacco International France - Vorlage zur

    23 Vgl. Urteile vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (C-216/98, EU:C:2000:571, Rn. 20), vom 4. März 2010, Kommission/Österreich (C-198/08, EU:C:2010:112, Rn. 28), vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 36), vom 4. März 2010, Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 39), und vom 24. Juni 2010, Kommission/Italien (C-571/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:367, Rn. 38).

    26 Vgl. Urteil vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (C-216/98, EU:C:2000:571, Rn. 21), sowie die in den Nrn. 56 und 57 der vorliegenden Schlussanträge erwähnte Rechtsprechung.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-333/14

    The Scotch Whisky Association

    76 - C-216/98, EU:C:2000:571.
  • EuGH, 27.02.2002 - C-302/00

    Kommission / Frankreich

    Die Festsetzung eines Kleinverkaufsmindestpreises durch staatliche Stellen beschränkt aber unweigerlich die Freiheit der Hersteller und Einführer, ihren Kleinverkaufshöchstpreis festzusetzen, da dieser jedenfalls nicht unter dem vorgeschriebenen Mindestpreis liegen kann (Urteil vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-216/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-8921, Randnr. 21).
  • EuGH, 30.03.2006 - C-495/04

    Smits Koolhoven - Richtlinie 95/59/EG - Steuern auf den Verbrauch von Tabakwaren

    17 Vorab ist daran zu erinnern, dass die Richtlinie 95/59 im Rahmen einer Politik der Harmonisierung der Strukturen der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren ergangen ist, die das Ziel hat, eine Verfälschung des Wettbewerbs zwischen den einer gleichen Gruppe angehörenden Kategorien von Tabakwaren zu verhindern (Urteil vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-216/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-8921, Randnr. 18).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-216/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18706
Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-216/98 (https://dejure.org/2000,18706)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.04.2000 - C-216/98 (https://dejure.org/2000,18706)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. April 2000 - C-216/98 (https://dejure.org/2000,18706)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/59/EG - Artikel 9 - Mindestpreis - Tabakwaren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-8921
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2009 - C-197/08

    Kommission / Frankreich - Mindestpreise - Tabakwaren - Richtlinie 95/59/EG -

    Gleichwohl hat der Gerichtshof in seinem Urteil Kommission/Griechenland(22), das ebenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Mindestpreisen für Tabakwaren zum Gegenstand hatte, nach der Feststellung, dass die mitgliedstaatlichen Maßnahmen gegen die Richtlinie 95/59 verstoßen, diese noch im Hinblick auf eine mögliche Rechtfertigung durch Art. 30 EG geprüft.(23) Diese Prüfung könnte man als Bestätigung der Auslegung der Richtlinie durch eine Würdigung des Sachverhalts im Lichte des Primärrechts verstehen.(24) Damit stellte der Gerichtshof klar, dass auch eine Beurteilung des Sachverhalts alleine am Maßstab des Primärrechts, im Rahmen derer die Rechtfertigung gemäß Art. 30 zu prüfen wäre, doch zum gleichen Ergebnis einer Unzulässigkeit der mitgliedstaatlichen Maßnahme geführt hätte.

    7 - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 13. April 2000 in der Rechtssache Kommission/Griechenland (C-216/98, Slg. 2000, I-8921, Nr. 20), unter Verweis auf das Urteil vom 16. November 1977, GB-Inno-BM (13/77, Slg. 1977, 2115, Randnr. 17).

    8 - Urteile vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (C-216/98, Slg. 2000, I-8921, Randnr. 21), und Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 6, Randnr. 15).

    9 - Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 8, Randnr. 18).

    11 - Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 10, Randnr. 20) und Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 8, Randnr. 25).

    13 - Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 10, Randnr. 22) und Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 8, Randnr. 25).

    14 - Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 8, Randnr. 26).

    15 - Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 8, Randnr. 26).

    23 - Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 8, Randnrn. 30 ff.).

    28 - Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 8, Randnr. 28).

    29 - Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 8, Randnr. 32).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.01.2009 - C-197/08

    Mindestpreise - Tabakwaren - Richtlinie 95/59/EG - Schutz der Gesundheit

    7 - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 13. April 2000 in der Rechtssache Kommission/Griechenland (C-216/98, Slg. 2000, I-8921, Nr. 20), unter Verweis auf das Urteil vom 16. November 1977, GB-Inno-BM (13/77, Slg. 1977, 2115, Randnr. 17).

    8 - Urteile vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (C-216/98, Slg. 2000, I-8921, Randnr. 21), und Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 6, Randnr. 15).

    9 - Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 8, Randnr. 18).

    11 - Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 10, Randnr. 20) und Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 8, Randnr. 25).

    13 - Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 10, Randnr. 22) und Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 8, Randnr. 25).

    14 - Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 8, Randnr. 26).

    15 - Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 8, Randnr. 26).

    28 - Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 8, Randnr. 28).

    29 - Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 8, Randnr. 32).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2009 - C-221/08

    Kommission / Irland

    7 - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 13. April 2000 in der Rechtssache Kommission/Griechenland (C-216/98, Slg. 2000, I-8921, Nr. 20), unter Verweis auf das Urteil vom 16. November 1977, GB-Inno-BM (13/77, Slg. 1977, 2115, Randnr. 17).

    8 - Urteile vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (C-216/98, Slg. 2000, I-8921, Randnr. 21), und Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 6, Randnr. 15).

    9 - Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 8, Randnr. 18).

    11 - Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 10, Randnr. 20) und Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 8, Randnr. 25).

    13 - Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 10, Randnr. 22) und Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 8, Randnr. 25).

    14 - Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 8, Randnr. 26).

    15 - Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 8, Randnr. 26).

    28 - Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 8, Randnr. 28).

    29 - Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 8, Randnr. 32).

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