Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 16.11.2000 - C-214/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2750
EuGH, 16.11.2000 - C-214/98 (https://dejure.org/2000,2750)
EuGH, Entscheidung vom 16.11.2000 - C-214/98 (https://dejure.org/2000,2750)
EuGH, Entscheidung vom 16. November 2000 - C-214/98 (https://dejure.org/2000,2750)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2750) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtdurchführung einiger Vorschriften der Richtlinie 93/118/EG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    EG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3 [jetzt Artikel 249 Absatz 3 EG]
    1 Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Notwendigkeit einer vollständigen Umsetzung - Nichtbestehen einer durch eine Richtlinie geregelten Praxis in einem Mitgliedstaat - Unbeachtlich

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

  • Wolters Kluwer

    Finanzierung der Untersuchungen und Hygienekontrollen von frischem Fleisch und Geflügelfleisch; Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch die Nichtdurchführung einiger Vorschriften der Richtlinie 93/118/EG; Hygienekontrollen bei der Schlachtung von Tieren

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Notwendigkeit einer vollständigen Umsetzung - Nichtbestehen einer durch eine Richtlinie geregelten Praxis in einem Mitgliedstaat - Unbeachtlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtdurchführung der Richtlinie 93/118/EG des Rates vom 22. Dezember 1993 zur Änderung der Richtlinie 85/73/EWG über die Finanzierung der Untersuchungen und Hygienekontrollen von frischem Fleisch und Geflügelfleisch (ABl. L 340, S. ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-9601
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 09.09.1999 - C-217/97

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-214/98
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 169 EG-Vertrag Sache der Kommission, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen, wobei sie sich nicht auf Vermutungen stützen kann (vgl. u. a. Urteil vom 9. September 1999 in der Rechtssache C-217/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-5087, Randnr. 22).

    Zweitens hat der Gerichtshof zwar für Recht erkannt, dass die Umsetzung einer Richtlinie nicht unbedingt eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche, besondere Rechtsvorschrift erfordert, sondern dass ihr durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden kann, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (vgl. u. a. das zitierte Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 31).

    Jedoch ist es nach der Rechtsprechung erforderlich, dass die Rechtslage hinreichend bestimmt, klar und transparent ist und die Betroffenen in die Lage versetzt, von allen ihren Rechten und Verpflichtungen Kenntnis zu erlangen (Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 32).

  • EuGH, 15.03.1990 - 339/87

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-214/98
    Zur Entscheidung über die Begründetheit dieser Rüge der Kommission ist zunächst an die Rechtsprechung des Gerichtshofes zu erinnern, wonach das Nichtbestehen einer mit einer Richtlinie unvereinbaren Praxis in einem Mitgliedstaat diesen Staat nicht von seiner Verpflichtung zu entbinden vermag, Rechts- oder Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um eine ordnungsgemäße Umsetzung der Bestimmungen dieser Richtlinie sicherzustellen (vgl. in diesem Sinn Urteil vom 15. März 1990 in der Rechtssache C-339/87, Kommission/Niederlande, Slg. 1990, I-851, Randnr. 22).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes können nämlich bloße Verwaltungspraktiken, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt sind, nicht als eine rechtswirksame Erfüllung der Verpflichtung angesehen werden, die Artikel 189 EG-Vertrag (jetzt Artikel 249 EG) den Mitgliedstaaten, an die eine Richtlinie gerichtet ist, auferlegt (vgl. u. a. das zitierte Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 29, und das Urteil vom 7. November 1996 in der Rechtssache C-221/94, Kommission/Luxemburg, Slg. 1996, I-5669, Randnr. 22).

  • EuGH, 07.11.1996 - C-221/94

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-214/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes können nämlich bloße Verwaltungspraktiken, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt sind, nicht als eine rechtswirksame Erfüllung der Verpflichtung angesehen werden, die Artikel 189 EG-Vertrag (jetzt Artikel 249 EG) den Mitgliedstaaten, an die eine Richtlinie gerichtet ist, auferlegt (vgl. u. a. das zitierte Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 29, und das Urteil vom 7. November 1996 in der Rechtssache C-221/94, Kommission/Luxemburg, Slg. 1996, I-5669, Randnr. 22).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

    Schließlich muss nach ständiger Rechtsprechung die Umsetzung einer Richtlinie deren vollständige Anwendung tatsächlich gewährleisten (siehe in diesem Sinn u. a. Urteile vom 9. September 1999 in der Rechtssache C-217/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-5087, Randnr. 31, und vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-214/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-9601, Randnr. 49).
  • EuGH, 14.01.2010 - C-343/08

    Kommission / Tschechische Republik - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    In diesem Zusammenhang ist in Bezug auf den angeführten Umstand, dass in der Tschechischen Republik keine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung ihren Standort habe, darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Umstand, dass es eine bestimmte Tätigkeit, auf die sich eine Richtlinie bezieht, in einem Mitgliedstaat nicht gibt, den Mitgliedstaat nicht von seiner Verpflichtung entbinden kann, Rechts- oder Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um eine angemessene Umsetzung sämtlicher Bestimmungen dieser Richtlinie zu gewährleisten (Urteile vom 16. November 2000, Kommission/Griechenland, C-214/98, Slg. 2000, I-9601, Randnr. 22, vom 13. Dezember 2001, Kommission/Irland, C-372/00, Slg. 2001, I-10303, Randnr. 11, vom 30. Mai 2002, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-441/00, Slg. 2002, I-4699, Randnr. 15, und vom 8. Juni 2006, Kommission/Luxemburg, C-71/05, Randnr. 12).

    22 und 25, und Kommission/Griechenland, Randnr. 23).

    Eine solche Verpflichtung obliegt den Mitgliedstaaten, um jeder Änderung der zu einem bestimmten Zeitpunkt gegebenen Situation zuvorzukommen und um zu gewährleisten, dass alle Rechtssubjekte in der Gemeinschaft einschließlich derjenigen in den Mitgliedstaaten, in denen eine bestimmte, von einer Richtlinie erfasste Tätigkeit nicht existiert, klar und genau wissen, welche Rechte und Pflichten sie unter allen Umständen haben (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Griechenland, Randnr. 27, Kommission/Irland, Randnr. 12, vom 30. Mai 2002, Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 16, und Kommission/Luxemburg, Randnr. 13).

  • EuGH, 15.11.2001 - C-49/00

    Commission v Italy

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes erfordert die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendigerweise eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche und spezifische Rechts- oder Verwaltungsvorschrift und kann sich auf einen allgemeinen rechtlichen Kontext beschränken, wenn dieser die vollständige Anwendung der Richtlinie tatsächlich hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (u. a. Urteile vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-214/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-9601, Randnr. 49, und vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-38/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-10941, Randnr. 53).

    Für die Erfüllung des Erfordernisses der Rechtssicherheit ist es besonders wichtig, dass die Rechtslage für den Einzelnen klar und bestimmt ist und ihn in die Lage versetzt, von allen seinen Rechten und Pflichten Kenntnis zu erlangen und sie gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (Urteil vom 19. September 1996 in der Rechtssache C-236/95, Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-4459, Randnr. 13).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2000 - C-214/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21967
Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2000 - C-214/98 (https://dejure.org/2000,21967)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.06.2000 - C-214/98 (https://dejure.org/2000,21967)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Juni 2000 - C-214/98 (https://dejure.org/2000,21967)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,21967) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtdurchführung einiger Vorschriften der Richtlinie 93/118/EG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-9601
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 22.04.1999 - C-272/97

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2000 - C-214/98
    9: - Urteil vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-272/97 (Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-2175, Randnr. 18).
  • EuGH, 23.05.1985 - 29/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2000 - C-214/98
    10: - Urteil vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23).
  • EuGH, 17.09.1996 - C-289/94

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2000 - C-214/98
    8: - Vgl. insbesondere Urteil vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-289/94 (Slg. 1996, I-4405, Randnr. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht