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   EuG, 18.01.2000 - T-290/97   

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EuG, 18.01.2000 - T-290/97 (https://dejure.org/2000,1602)
EuG, Entscheidung vom 18.01.2000 - T-290/97 (https://dejure.org/2000,1602)
EuG, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - T-290/97 (https://dejure.org/2000,1602)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Geflügeleinfuhren - Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 1430/79 - Entscheidung der Kommission, mit der die Erstattung von Agrarabschöpfungen abgelehnt wird - Rücknahme der Entscheidung - "Akteneinsichtserklärung" - Rechtmäßigkeit - Vertrauensschutz - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Mehibas Dordtselaan / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Mehibas Dordtselaan BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verordnung Nr. 1430/79 des Rates, Artikel 13; Verordnung Nr. 2454/93 der Kommission, Artikel 905
    1 Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften - Erstattung oder Erlaß von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben - Artikel 13 der Verordnung Nr. 1430/79 - Entscheidungsbefugnis der Kommission - Anspruch des bertroffenen Wirtschaftsteilnehmers auf rechtliches Gehör - Umfang

  • EU-Kommission

    Mehibas Dordtselaan BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Nichtigkeitsklage - Einfuhren von Geflügel - Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 1430/79 - Entscheidung der Kommission, durch die die Erstattung von Agrarabschöpfungen abgelehnt wird - Rücknahme der Entscheidung - 'Erklärung zur Akte' - Zulässigkeit - Vertrauensschutz ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geflügeleinfuhren; Entscheidung der Kommission zur Erstattung von Agrarabschöpfungen; Rücknahme der Entscheidung; Zollkodex der Gemeinschaften; Akteneinsichtserklärung; Anforderungen an die Begründungspflicht; Begriffe der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes; ...

  • Judicialis

    Verordnung 1430/79/EWG Art. 13

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission REM 3/97 vom 2. Juli 1997, durch die den niederländischen Behörden mitgeteilt wird, daß kein Anlaß besteht, der Klägerin bestimmte Eingangsabgaben gemäß Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 1430/79 vom 2. Juli 1979 (ABl. L ...

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, II-15
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (39)

  • EuG, 19.02.1998 - T-42/96

    Eyckeler & Malt / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.01.2000 - T-290/97
    Das Gericht hat seinen Standpunkt in späteren Urteilen für Fälle bekräftigt, in denen dem eine Erstattung beantragenden Wirtschaftsteilnehmer nur einfache Fahrlässigkeit vorgeworfen worden war (Urteile des Gerichts vom 19. Februar 1998 in der Rechtssache T-42/96, Eyckeler & Malt/Kommission, Slg. 1998, II-401, Randnr. 85, und vom 17. September 1998 in der Rechtssache T-50/96, Primex Produkte Import-Export u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3773, Randnr. 68).

    Angesichts des Beurteilungsspielraums der Kommission beim Erlaß einer Entscheidung unter Anwendung der auf Billigkeitserwägungen beruhenden Generalklausel des Artikels 13 der Verordnung Nr. 1430/79 muß das rechtliche Gehör in den Verfahren betreffend den Erlaß oder die Erstattung von Einfuhrabgaben erst recht sichergestellt werden (Urteile France-aviation, Randnr. 34, Eyckeler & Malt/Kommission, Randnr. 77, und Primex Produkte Import-Export u.a./Kommission, Randnr. 60).

    Sie habe auch nicht offensichtlich fahrlässig gehandelt, weil sie äußerlich die betrügerische Anfertigung dieser Rechnungen nicht habe bemerken können (Urteil Eyckeler & Malt/Kommission, Randnrn. 141 und 142).

    Vorab ist darauf hinzuweisen, daß es sich nach ständiger Rechtsprechung bei Artikel 13 der Verordnung Nr. 1430/79 um eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklausel handelt, die andere als die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Fälle erfassen soll, für die bei Erlaß der Verordnung eine besondere Regelung geschaffen werden konnte (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1983 in der Rechtssache 283/82, Papierfabrik Schoellershammer, Slg. 1983, 4219, Randnr. 7, vom 26. März 1987 in der Rechtssache 58/86, Coopérative agricole d'approvisionnement des Avirons, Slg. 1987, 1525, Randnr. 22, und vom 18. Januar 1996 in der Rechtssache C-446/93, SEIM, Slg. 1996, I-73, Randnr. 41; Urteil Eyckeler & Malt/Kommission, Randnr. 132).

    Diese Bestimmung findet insbesondere Anwendung, wenn es angesichts des Verhältnisses zwischen Wirtschaftsteilnehmer und Verwaltung unbillig wäre, den Wirtschaftsteilnehmer einen Schaden tragen zu lassen, den er bei normalem Verlauf nicht erlitten hätte (Urteile Coopérative agricole d'approvisionnement des Avirons, Randnr. 22, und Eyckeler & Malt/Kommission, Randnr. 132).

    Bei der Anwendung von Artikel 13 der Verordnung Nr. 1430/79 verfügt die Kommission zwar über einen Beurteilungsspielraum (Urteil France-aviation, Randnr. 34), sie muß dabei aber das Interesse der Gemeinschaft an der Beachtungder Zollbestimmungen und das Interesse des gutgläubigen Wirtschaftsteilnehmers daran, keine Nachteile zu erleiden, die über das normale Geschäftsrisiko hinausgehen, gegeneinander abwägen (Urteil Eyckeler & Malt/Kommission, Randnr. 133).

    Nach ständiger Rechtsprechung stellt es nämlich keine besonderen Umstände dar, die einen Erlaß oder eine Erstattung der Einfuhrabgaben rechtfertigen, wenn gutgläubig Papiere vorgelegt worden sind, die sich später als gefälscht oder unrichtig erweisen (Urteil Eyckeler & Malt/Kommission, Randnr. 162).

    Vielmehr hat er sich auf die Erwägung beschränkt, daß die Erkennbarkeit des Irrtums der zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1697/79 der betrügerischen Absicht oder der offensichtlichen Fahrlässigkeit im Sinne von Artikel 13 der Verordnung Nr. 1430/79 entspricht, so daß dessen Anwendungsvoraussetzungen im Licht der Voraussetzungen des genannten Artikels 5 Absatz 2 zu beurteilen sind (Urteil Eyckeler & Malt/Kommission, Randnrn. 136 und 137).

  • EuG - T-89/95 (anhängig)

    Codirex / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.01.2000 - T-290/97
    Mit Klageschrift, die am 26. Januar 1995 bei der Kanzlei des Gerichts einging, erhob die Klägerin Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung vom 14. November 1994 (Rechtssache T-89/95).

    Am 17. Oktober 1996 nahm die Klägerin ihre Klage in der Rechtssache T-89/95 zurück, die daraufhin mit Beschluß vom 17. Dezember 1996 im Register des Gerichts gestrichen wurde.

    Zugleich forderte sie die niederländischen Behörden auf, der neuen Akte vor der Übermittlung an die Kommission ihre Klageschrift und ihre Erwiderung in der Rechtssache T-89/95 beizufügen.

    Außerdem hat die Klägerin selbst eingeräumt, daß sie nach der Rücknahmeentscheidung vom 31. Mai 1996 kein Interesse mehr an einer Nichtigerklärung der Entscheidung vom 14. November 1994 gehabt und daher ihre Klage in der Rechtssache T-89/95 zurückgenommen habe.

    Drittens habe sie im Rahmen der Rechtssache T-89/95 die Nichtigerklärung der Entscheidung vom 14. November 1994 mit der Begründung beantragt, daß sie regelwidrig ausgefertigt worden sei.

    Zwar sei richtig, daß in der Rechtssache T-89/95 ihr Bediensteter erklärt habe, die Entscheidung vom 14. November 1994 sei regelwidrig ausgefertigt worden, nicht jedoch, daß sie bereit sei, aus diesem Grund in Verhandlungen einzutreten.

    Schließlich ist nicht nachgewiesen, daß die Kommission der Klägerin im Rahmen der Rechtssache T-89/95 die Zusicherung gegeben hätte, daß ihrem Erstattungsantrag nach Verhandlung stattgegeben werde.

  • EuGH, 17.07.1997 - C-97/95

    Pascoal & Filhos

    Auszug aus EuG, 18.01.2000 - T-290/97
    Nach der Rechtsprechung habe der gutgläubige Importeur die Entrichtung der Abgaben für die Einfuhr einer Ware zu übernehmen, wenn der Exporteur bei diesem Anlaß einen Zollverstoß begangen habe (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-97/95, Pascoal & Filhos, Slg. 1997, I-4209, Randnr. 55 bis 61).

    Er habe nämlich das Risiko einer Erstattungsklage zu tragen und im Rahmen seiner Vertragsbeziehungen die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um sich gegen ein solches Risiko abzusichern (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Mai 1996 in den RechtssachenC-153/94 und C-204/94, Faroe Seafood u. a., Slg. 1996, I-2665, Randnr. 114, und Pascoal & Filhos, Randnr. 60).

    Andernfalls gäbe es einen Anreiz für den Importeur, weder die Richtigkeit der Angaben, die der Exporteur den Behörden des Exportlandes mache, noch dessen Gutgläubigkeit zu überprüfen, was zu Mißbräuchen führe (Urteil Pascoal & Filhos, Randnr. 57).

  • EuGH, 13.11.1984 - 98/83

    Van Gend & Loos / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.01.2000 - T-290/97
    Insoweit genügt der Hinweis, daß Artikel 13 der Verordnung Nr. 1430/79 ganz offenbar nicht den Zweck hat, Zollspediteure gegen den Konkurs ihrer Kunden zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 13. November 1984 in den Rechtssachen 98/83 und 230/83, Van Gend & Loos/Kommission, Slg. 1984, 3763, Randnr. 16).

    Ein Zollspediteur haftet dem Wesen seiner Tätigkeit entsprechend sowohl für die Zahlung der Eingangsabgaben als auch für die Ordnungsmäßigkeit der Dokumente, die er den Zollbehörden vorlegt (Urteil Van Gend & Loos/Kommission,Randnr. 16), so daß für die abträglichen Folgen des Fehlverhaltens seiner Kunden nicht die Gemeinschaft einstehen kann.

  • EuG, 22.10.1996 - T-266/94

    Foreningen af Jernskibs- og Maskinbyggerier i Danmark, Skibsværftsforeningen,

    Auszug aus EuG, 18.01.2000 - T-290/97
    Diese könnten allerdings nur dann zur Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung führen, wenn das Verfahren ohne diese Unregelmäßigkeiten zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck/Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 47, und vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1992, I-959, Randnr. 48; Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in der Rechtssache T-266/94, Skibsværftsforeningen u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1399, Randnr. 243).
  • EuG, 14.09.1995 - T-571/93

    Ansprüche aus vertraglicher Haftung der Gemeinschaft ; Vorhandensein einer

    Auszug aus EuG, 18.01.2000 - T-290/97
    Dagegen kann niemand eine Verletzung dieses Grundsatzes geltend machen, dem die Verwaltung keine bestimmten Zusicherungen gegeben hat (Urteile des Gerichts vom 14. September 11995 in der Rechtssache T-571/93, Lefebvre u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2379, Randnr. 72, und vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache T-113/96, Dubois et Fils/Rat und Kommission, Slg. 1998, II-125, Randnr. 68).
  • EuG, 05.06.1996 - T-75/95

    Günzler Aluminium GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 18.01.2000 - T-290/97
    Die Anwendung des Artikels 13 der Verordnung Nr. 1430/79 hängt nach seinem Wortlaut von zwei nebeneinander zu erfüllenden Voraussetzungen ab, nämlich dem Vorliegen besonderer Umstände sowie dem Fehlen offensichtlicher Fahrlässigkeit oder betrügerischer Absicht, so daß die Erstattung der Abgaben bereits dann zu versagen ist, wenn eine der beiden Voraussetzungen fehlt (Urteil des Gerichts vom 5. Juni 1996 in der Rechtssache T-75/95, Günzler Aluminium/Kommission, Slg. 1996, II-497, Randnr. 54).
  • EuG, 29.06.1995 - T-37/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 18.01.2000 - T-290/97
    Am 13. Oktober 1995 habe ihr Bediensteter bei einem zweiten Telefongespräch mit dem Rechtsberater der Klägerin diesem erklärt, die Rücknahme der Entscheidung hänge davon ab, wie der Gerichtshof in der Rechtssache C-286/95 P über ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-37/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1901) wegen desselben Formfehlers entscheiden werde.
  • EuGH, 12.02.1992 - C-66/90

    Klage eines EU-Mitgliedstaates auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der

    Auszug aus EuG, 18.01.2000 - T-290/97
    Nach ständiger Rechtsprechung ist jedoch die Gewährung rechtlichen Gehörs in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts und muß auch dann sichergestellt werden, wenn eine Regelung für das fragliche Verfahren fehlt (Urteile des Gerichtshofes vom 12. Februar 1992 in den Rechtssachen C-48/90 und C-66/90, Niederlande u. a./Kommission, Slg. 1992, I-565, Randnr. 44), vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-135/92 (Fiskano/Kommission, Slg. 1994, I-2885, Randnr. 39) und vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-32/95 P (Kommission/Lisrestal, Slg. 1996, I-5373, Randnr. 21).
  • EuGH, 24.10.1996 - C-32/95

    Kommission / Lisrestal u.a.

    Auszug aus EuG, 18.01.2000 - T-290/97
    Nach ständiger Rechtsprechung ist jedoch die Gewährung rechtlichen Gehörs in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts und muß auch dann sichergestellt werden, wenn eine Regelung für das fragliche Verfahren fehlt (Urteile des Gerichtshofes vom 12. Februar 1992 in den Rechtssachen C-48/90 und C-66/90, Niederlande u. a./Kommission, Slg. 1992, I-565, Randnr. 44), vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-135/92 (Fiskano/Kommission, Slg. 1994, I-2885, Randnr. 39) und vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-32/95 P (Kommission/Lisrestal, Slg. 1996, I-5373, Randnr. 21).
  • EuG, 17.12.1998 - T-203/96

    Embassy Limousines & Services / Europäisches Parlament

  • EuGH, 18.01.1996 - C-446/93

    SEIM / Subdirector-Geral das Alfândegas

  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 26.06.1990 - 152/88

    Sofrimport / Kommission

  • EuGH, 11.03.1987 - 265/85

    Van den Bergh en Jurgens / Kommission

  • EuGH, 26.03.1987 - 58/86

    Coopérative agricole d'approvisionnement des Avirons / Receveur des douanes

  • EuGH, 15.12.1983 - 283/82

    Schoellershammer / Kommission

  • EuGH, 27.11.1991 - C-273/90

    Meico-Fell / Hauptzollamt Darmstadt

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

  • EuGH, 07.09.1999 - C-61/98

    De Haan

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

  • EuG, 16.07.1998 - T-195/97

    Kia Motors und Broekman Motorships / Kommission

  • EuG, 29.01.1998 - T-113/96

    Dubois und Fils / Rat und Kommission

  • EuG, 17.09.1998 - T-50/96

    Primex Produkte Import-Export u.a. / Kommission

  • EuGH, 06.07.1993 - C-121/91

    CT Control (Rotterdam) und JCT Benelux / Kommission

  • EuGH, 29.06.1994 - C-135/92

    Fiskano / Kommission

  • EuGH, 01.04.1993 - C-250/91

    Hewlett Packard / Directeur général des douanes

  • EuGH, 14.05.1996 - C-153/94

    Faroe Seafood und Føroya Fiskasøla

  • EuGH, 27.06.1991 - C-348/89

    Mecanarte-Metalurgica da Lagoa / Alfandega do Porto

  • EuGH, 12.02.1992 - C-48/90

    Niederlande und PTT Nederland / Kommission

  • EuG, 13.12.1995 - T-481/93

    Abschaffung veterinärrechtliche Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft;

  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

  • EuG, 07.02.1991 - T-18/89

    Harissios Tagaras gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter -

  • EuG, 09.11.1995 - T-346/94

    France-aviation gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Erstattung

  • EuG, 18.09.1996 - T-22/96

    J. Langdon Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 26.10.1994 - C-430/92

    Niederlande / Kommission

  • EuGH, 26.04.1988 - 97/86

    Asteris / Kommission

  • EuGH, 09.07.1981 - 169/80

    Gondrand

  • EuGH, 09.07.1981 - 59/80

    Turner / Kommission

  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER

    Dagegen kann niemand eine Verletzung dieses Grundsatzes geltend machen, dem keine bestimmten Zusicherungen gegeben wurden (Urteil des Gerichts vom 18. Januar 2000 in der Rechtssache T-290/97, Mehibas Dordtselaan/Kommission, Slg. 2000, II-15, Randnr. 59).
  • EuG, 27.09.2005 - T-134/03

    Common Market Fertilizers / Kommission - Erlass von Einfuhrabgaben - Artikel 1

    Außerdem müsse in Anbetracht des Beurteilungsspielraums, über den die Kommission beim Erlass einer Entscheidung in Anwendung der allgemeinen Billigkeitsgeneralklausel des Artikels 239 des Zollkodex verfüge, die Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör erst recht sichergestellt sein (Urteile des Gerichts vom 9. November 1995 in der Rechtssache T-364/94, France-aviation/Kommission, Slg. 1995, II-2841, Randnr. 34, vom 19. Februar 1998 in der Rechtssache T-42/96, Eyckeler & Malt/Kommission, Slg. 1998, II-401, Randnr. 77, vom 17. September 1998 in der Rechtssache T-50/96, Primex Produkte Import-Export u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3773, Randnr. 60, vom 18. Januar 2000 in der Rechtssache T-290/97, Mehibas Dordtselaan/Kommission, Slg. 2000, II-15, Randnr. 46, und Kaufring u. a./Kommission, Randnr. 152).

    136 Im Übrigen verfügt die Kommission beim Erlass einer Entscheidung gemäß Artikel 239 des Zollkodex nach ständiger Rechtsprechung über einen Beurteilungsspielraum (Urteil Mehibas Dordtselaan/Kommission, angeführt in Randnr. 92, Randnrn. 46 und 78).

    Jedenfalls kann ein solcher Irrtum nicht zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts gehen (vgl. in diesem Sinne, was das Vorliegen eines besonderen Falles anbelangt, Urteil Mehibas Dordtselaan/Kommission, angeführt in Randnr. 92, Randnrn. 76 bis 78 und 82 bis 83).

    Folglich ist die Abgabenerstattung bereits dann zu versagen, wenn eine der beiden Voraussetzungen nicht vorliegt (Urteile Mehibas Dordtselaan/Kommission, angeführt in Randnr. 92, Randnr. 87, vom 12. Februar 2004 in der Rechtssache T-282/01, Aslantrans/Kommission, Slg. 2004, II-693, Randnr. 53, und Gondrand Frères/Kommission, angeführt in Randnr. 137, Randnr. 57).

    Denn die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts diesen Erfordernissen genügt, ist nicht nur im Hinblick auf dessen Wortlaut zu beurteilen, sondern auch anhand von dessen Kontext sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil Mehibas Dordtselaan/Kommission, angeführt in Randnr. 92, Randnr. 92 und die dort zitierte Rechtsprechung).

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

    Auf diesen kann sich jeder berufen, bei dem die Gemeinschaftsverwaltung begründete Erwartungen geweckt hat (Urteile des Gerichtshofes vom 11. März 1987 in der Rechtssache 265/85, Van den Bergh en Jurgens und Van Dijk Food Products/Kommission, Slg. 1987, 1155, Randnr. 44, und vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88, Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 26), wobei eine Verletzung dieses Grundsatzes nur dann geltend gemacht werden kann, wenn die Verwaltung präzise, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmende Zusicherungen von zuständiger und zuverlässiger Seite gegeben hat (Urteile des Gerichts vom 6. Juli 1999 in der Rechtssache T-203/97, Forvass/Kommission, Slg. ÖD 1999, I-A-129, II-705, Randnr. 70 und die dort genannte Rechtsprechung, und vom 18. Januar 2000 in der Rechtssache T-290/97, Mehibas Dordtselaan/Kommission, Slg. 2000, II-15, Randnr. 59).
  • EuG, 14.12.2004 - T-332/02

    Nordspedizionieri di Danielis Livio u.a. / Kommission

    42 Zudem verfügt die Kommission nach ständiger Rechtsprechung über ein Ermessen, wenn sie in Anwendung der auf Billigkeitserwägungen beruhenden Generalklausel des Artikels 13 der Verordnung Nr. 1430/79 eine Entscheidung erlässt (Urteile des Gerichts vom 9. November 1995 in der Rechtssache T-346/94, France-aviation/Kommission, Slg. 1995, II-2841, Randnr. 34, vom 17. September 1998 in der Rechtssache T-50/96, Primex Produkte Import-Export u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3773, Randnr. 60, und vom 18. Januar 2000 in der Rechtssache T-290/97, Mehibas Dordtselaan/Kommission, Slg. 2000, II-15, Randnrn.

    Insbesondere hat das Gericht entschieden, dass der betrügerische Charakter der einem Zollspediteur übergebenen Rechnungen keinen besonderen Umstand im Sinne von Artikel 13 der Verordnung Nr. 1430/79 darstellt, da dies zu den Berufsrisiken gehört, denen sich ein Zollspediteur aussetzt, der dem Wesen seiner Tätigkeit entsprechend für die Ordnungsmäßigkeit der Dokumente haftet, die er den Zollbehörden vorlegt, so dass für die abträglichen Folgen des Fehlverhaltens seiner Kunden nicht die Gemeinschaft einstehen kann (Urteil Mehibas Dordtselaan/Kommission, Randnrn. 82 und 83).

    Die Kommission verfügt bei der Anwendung von Artikel 13 der Verordnung Nr. 1430/79 über ein Ermessen, bei dessen Ausübung sie das Interesse der Gemeinschaft an der Beachtung der Zollbestimmungen und das Interesse des gutgläubigen Wirtschaftsteilnehmers, keine Nachteile zu erleiden, die über das normale Geschäftsrisiko hinausgehen, gegeneinander abzuwägen hat (Urteile Eyckeler & Malt/Kommission, Randnr. 133, und Mehibas Dordtselaan/Kommission, Randnr. 78).

    Folglich ist die Erstattung der Abgaben bereits dann zu versagen, wenn eine der beiden Voraussetzungen fehlt (Urteile Günzler Aluminium/Kommission, Randnr. 54, Mehibas Dordtselaan/Kommission, Randnr. 87, und Kaufring u. a./Kommission, Randnr. 220).

  • EuG, 14.12.2005 - T-209/01

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DAS VERBOT DER ÜBERNAHME VON HONEYWELL DURCH

    100 Da außerdem die Klägerin noch nicht einmal behauptet hat, dass ihr von der Kommission präzise, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmende Zusicherungen, die von hierzu ermächtigten, zuverlässigen Quellen stammten, dahin gehend gemacht worden seien, dass die Kommission von bestimmten Rügen Abstand nehme, kann der Grundsatz des Vertrauensschutzes im vorliegenden Fall nicht greifen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 6. Juli 1999 in der Rechtssache T-203/97, Forvass/Kommission, Slg. ÖD 1999, I-A-129 und II-705, Randnr. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 18. Januar 2000 in der Rechtssache T-290/97, Mehibas Dortselaan/Kommission, Slg. 2000, II-15, Randnr. 59).
  • EuG, 12.02.2004 - T-282/01

    Aslantrans / Kommission - Zollrecht - Erstattung von Einfuhrabgaben - Während des

    53 Aus Artikel 905 ergibt sich, dass die Erstattung von Eingangsabgaben von der Erfüllung zweier kumulativer Voraussetzungen abhängt, nämlich erstens vom Vorliegen eines besonderen Falles und zweitens vom Fehlen offensichtlicher Fahrlässigkeit und betrügerischer Absicht des Beteiligten (vgl. in diesem Sinne Urteil De Haan, Randnr. 42, und Urteil des Gerichts vom 18. Januar 2000 in der Rechtssache T-290/97, Mehibas Dordtselaan/Kommission, Slg. 2000, II-15, Randnr. 87).

    Die Erstattung der Abgaben ist daher bereits dann zu versagen, wenn eine der beiden Voraussetzungen fehlt (Urteil des Gerichts vom 5. Juni 1996 in der Rechtssache T-75/95, Günzler Aluminium/Kommission, Slg. 1996, II-497, Randnr. 54; Urteil Mehibas Dordtselaan/Kommission, Randnr. 87).

    55 Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Kommission über einen Beurteilungsspielraum, wenn sie in Anwendung der auf Billigkeitserwägungen beruhenden Generalklausel des Artikels 905 der Durchführungsverordnung eine Entscheidung erlässt (vgl. entsprechend die Urteile des Gerichts vom 9. November 1995 in der Rechtssache T-346/94, France-aviation/Kommission, Slg. 1995, II-2841, Randnr. 34; vom 17. September 1998 in der Rechtssache T-50/96, Primex Produkte Import-Export u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3773, Randnr. 60, und Mehibas Dordtselaan/Kommission, Randnrn.

  • EuG, 09.07.2003 - T-224/00

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission

    Eine Verletzung dieses Grundsatzes kann niemand geltend machen, dem die Verwaltung keine konkreten Zusicherungen gegeben hat (vgl. Urteil des Gerichts vom 18. Januar 2000 in der Rechtssache T-290/97, Mehibas Dordtselaan/Kommission, Slg. 2000, II-15, Randnr. 59, und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.09.2002 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Dagegen kann niemand eine Verletzung dieses Grundsatzes geltend machen, dem keine bestimmten Zusicherungen gegeben wurden (Urteil des Gerichts vom 18. Januar 2000 in der Rechtssache T-290/97, Mehibas Dordtselaan/Kommission, Slg. 2000, II-15, Randnr. 59).
  • EuG, 15.06.2010 - T-177/07

    Der italienische Zuschuss zum Kauf oder zur Anmietung digitaler terrestrischer

    Dagegen kann niemand eine Verletzung dieses Grundsatzes geltend machen, dem die Verwaltung keine klaren Zusicherungen gegeben hat (Urteile des Gerichts vom 18. Januar 2000, Mehibas Dordtselaan/Kommission, T-290/97, Slg. 2000, II-15, Randnr. 59, und vom 19. März 2003, 1nnova Privat-Akademie/Kommission, T-273/01, Slg. 2003, II-1093, Randnr. 26).
  • EuG, 04.07.2002 - T-239/00

    SCI UK / Kommission

    Unter Berufung auf das Urteil des Gerichts vom 18. Januar 2000 in der Rechtssache T-290/97 (Mehibas Dordtselaan/Kommission, Slg. 2000, II-15, Randnrn. 82 ff.) trägt die Beklagte vor, dass dies zu den mit der Tätigkeit eines Zollspediteurs verbundenen Risiken gehöre und somit ein Berufsrisiko darstelle, das dieser zu tragen habe.

    Nach ständiger Rechtsprechung soll Artikel 13 der Verordnung Nr. 1430/79 dann Anwendung finden, wenn es angesichts des Verhältnisses zwischen Wirtschaftsteilnehmer und Verwaltung unbillig wäre, den Wirtschaftsteilnehmer einen Schaden tragen zu lassen, den er bei rechtem Gang der Dinge nicht erlitten hätte (Urteil des Gerichtshofes vom 26. März 1987 in der Rechtssache 58/86, Coopérative agricole d'approvisionnement des Avirons, Slg. 1987, 1525, Randnr. 22; Urteile des Gerichts vom 19. Februar 1998 in der Rechtssache T-42/96, Eyckeler & Malt/Kommission, Slg. 1998, II-401, Randnr. 132, vom 17. September 1998 in der Rechtssache T-50/96, Primex Produkte Import-Export u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3773, Randnr. 115, und Mehibas Dordtselaan/Kommission, Randnr. 77).

    Dass sich Verpflichtungsbescheinigungen später als ungültig erweisen, gehört zu den mit der Tätigkeit eines Einführers verbundenen Berufsrisiken (vgl. entsprechend Urteil Mehibas Dordtselaan/Kommission, Randnr. 83).

  • EuG, 14.03.2013 - T-587/08

    Fresh Del Monte Produce / Kommission

  • EuG, 10.05.2001 - T-186/97

    Kaufring / Kommission

  • EuG, 13.09.2005 - T-53/02

    Ricosmos / Kommission - Zollrecht - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren

  • EuG, 24.09.2008 - T-20/03

    Kahla/Thüringen Porzellan / Kommission - Staatliche Beihilfen - Bestehende oder

  • EuG, 27.11.2007 - T-3/00

    Pitsiorlas / Rat und EZB - Zugang zu Dokumenten - Basel/Nyborg-Vereinbarung -

  • EuG, 07.06.2006 - T-213/01

    DAS GERICHT ENTSCHEIDET ÜBER FRAGEN DER BETEILIGUNG VON BESCHWERDEFÜHRERN AN

  • EuG, 09.07.2003 - T-220/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄUTERT IN EINEM KARTELLFALL AUF DEM LYSINMARKT DIE

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-443/05

    Common Market Fertilizers / Kommission - Anfechtung eines Urteils des Gerichts

  • EuG, 04.11.2009 - T-20/03

    Kahla/Thüringen Porzellan GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 14.02.2006 - T-376/05

    TEA-CEGOS und STG / Kommission - Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches

  • FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 129/07

    Nacherhebung von Abgaben / Vertrauensschutz

  • EuG, 11.07.2002 - T-205/99

    Hyper / Kommission

  • EuG, 09.09.2020 - T-626/17

    Das Gericht weist die Klage Sloweniens auf Nichtigerklärung der Delegierten

  • EuG, 29.04.2004 - T-239/01

    Showa Denko / Kommission

  • EuG, 29.04.2004 - T-245/01

    Showa Denko / Kommission

  • EuG, 27.09.2012 - T-387/09

    Applied Microengineering / Kommission - Fünftes Rahmenprogramm im Bereich der

  • EuG, 09.09.2010 - T-264/07

    CSL Behring / Kommission und EMA - Humanarzneimittel - Verfahren zur Ausweisung

  • EuG, 03.10.2006 - T-313/04

    Hewlett-Packard / Kommission - Verweigerung der Erstattung von Einfuhrabgaben -

  • EuGH, 24.11.2005 - C-506/03

    Deutschland / Kommission - Zuschuss - Machbarkeitsstudie - Vertrag über die

  • EuG, 27.09.2005 - T-26/03

    Geologistics / Kommission - Zollunion - Externe gemeinschaftliche

  • EuG, 19.03.2003 - T-273/01

    Innova Privat-Akademie / Kommission

  • EuG, 25.02.2015 - T-257/13

    Polen / Kommission

  • FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 166/08

    Nacherhebung von Abgaben - Vertrauensschutz

  • FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 36/08

    Nacherhebung von Abgaben - Vertrauensschutz

  • EuG, 21.09.2017 - T-87/16

    Eurofast / Kommission

  • EuG, 03.12.2015 - T-367/13

    Polen / Kommission

  • EuGöD, 06.03.2013 - F-41/12

    Scheefer / Parlament

  • FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 151/07

    Nacherhebung von Abgaben - Vertrauensschutz

  • EuG, 10.05.2001 - T-187/97

    Nichtigkeitsklage - Einfuhr von Fernsehgeräten aus der Türkei -

  • EuG, 16.04.2015 - T-576/11

    Schenker Customs Agency / Kommission

  • EuG, 09.07.2003 - T-223/00

    Kyowa Hakko Kogyo und Kyowa Hakko Europe / Kommission

  • EuG, 13.09.2016 - T-695/13

    ENAC / INEA

  • EuG, 21.09.2004 - T-104/02

    Gondrand Frères / Kommission

  • FG Hamburg, 17.05.2017 - 4 K 55/15

    Zollrecht: Erlass von Drittlandszoll und Antidumpingzoll auf Aluminiumheizkörper,

  • EuG, 22.04.2015 - T-290/12

    Polen / Kommission

  • EuG, 19.03.2013 - T-324/10

    Firma Van Parys / Kommission - Zollunion - Einfuhr von Bananen aus Ecuador -

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