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   EuG, 22.03.2000 - T-125/97 und T-127/97   

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EuG, 22.03.2000 - T-125/97 und T-127/97 (https://dejure.org/2000,1990)
EuG, Entscheidung vom 22.03.2000 - T-125/97 und T-127/97 (https://dejure.org/2000,1990)
EuG, Entscheidung vom 22. März 2000 - T-125/97 und T-127/97 (https://dejure.org/2000,1990)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Entscheidung über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt - Nichtigkeitsklage - Begründung - Zulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Coca-Cola / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    The Coca-Cola Company und Coca-Cola Enterprises Inc. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 173 [nach Änderung jetzt Artikel 230 EG]
    1 Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Handlungen mit verbindlicher Rechtswirkung - Beurteilung dieser Wirkungen nach dem Sachgehalt der Handlung - Entscheidung der Kommission, mit der ein angemeldetes Zusammenschlußvorhaben für vereinbar mit dem Gemeinsamen ...

  • EU-Kommission

    The Coca-Cola Company und Coca-Cola Enterprises Inc. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschafte

    Wettbewerb - Verordnung [EWG] Nr. 4064/89 - Entscheidung, mit der ein Zusammenschluß für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wird - Nichtigkeitsklage - Begründung - Zulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren zum Wettbewerbsrecht in der Gemeinschaft vor dem Gericht erster Instanz; Möglichkeit einer beherrschenden Stellung einzelner Unternehmen auf dem Markt für kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke mit Cola-Geschmack; Antrag auf Nichtigerklärung einer Entscheidung ...

  • Wolters Kluwer

    Verfahren zum Wettbewerbsrecht in der Gemeinschaft vor dem Gericht erster Instanz; Möglichkeit einer beherrschenden Stellung einzelner Unternehmen auf dem Markt für kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke mit Cola-Geschmack; Antrag auf Nichtigerklärung einer Entscheidung ...

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung eines Teils der Begründung der Entscheidung 97/180/EG der Kommission vom 22. Januar 1997, durch die der im Erwerb von Amalgamated Beverages Great Britain Ltd durch Coca-Cola Enterprises Inc. bestehende Zusammenschluß für vereinbar mit dem Gemeinsamen ...

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, II-1733
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.03.2000 - T-125/97
    Zum Vorliegen einer anfechtbaren Handlung trägt TCCC vor, die Feststellung einer beherrschenden Stellung in der Entscheidung habe für CCSB erhebliche und dauerhafte Folgen, die nachteilige Rechtswirkungen im Sinne des Urteils des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81 (IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639; im folgenden: Urteil IBM) haben könnten.

    In ihrer Stellungnahme zur Einrede der Unzulässigkeit führt TCCC aus, daß das Hauptargument der Kommission dem Urteil IBM widerspreche, da es auf der Stellung der bestrittenen Feststellungen in der angefochtenen Entscheidung, nicht aber auf den von ihnen erzeugten Rechtswirkungen beruhe.

    Sie führt insoweit das Urteil IBM und den Beschluß des Gerichtshofes vom 30. September 1987 in der Rechtssache 229/86 (Brother Industries u. a./Kommission, Slg. 1987, 3757) an, wonach die Begründungserwägungen einer Entscheidung Aufschluß über das Vorliegen einer anfechtbaren Handlung geben könnten, die sich von der Entscheidung selbst unterscheide.

    Nach ständiger Rechtsprechung sind alle Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, durch die Interessen des Klägers durch einen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigt werden, Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 EG-Vertrag gegeben ist (Urteil IBM, Randnr. 9, Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1998 in den Rechtssachen C-68/94 und C-30/95, Frankreich u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1375, Randnr. 62, und Urteil des Gerichts vom 4. März 1999 in der Rechtssache T-87/96, Assicurazioni Generali und Unicredito/Kommission, Slg. 1999, II-203, Randnr. 37).

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.03.2000 - T-125/97
    Die besondere Verantwortung von CCSB dafür, daß sie durch ihr Verhalten einen unverfälschten Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtige (Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461), ergebe sich aus der unmittelbaren Wirkung des Artikels 86 EG-Vertrag, ohne daß die Kommission zu dieser Frage eine Entscheidung zu erlassen brauche.

    Zum Vorbringen der Klägerin, die Feststellung einer beherrschenden Stellung setzte sie der Gefahr einer Verurteilung zu Geldbußen in anderen Verfahren aus, weist die Kommission darauf hin, daß, wie sich aus der einschlägigen Rechtsprechung ergebe, eine solche Feststellung für sich allein keinen Vorwurf gegenüber dem betreffenden Unternehmen beinhalte (Urteil Michelin/Kommission,Randnr. 57).

    Wie die Kommission betont hat, setzen die den Unternehmen nach Artikel 86 EG-Vertrag obliegenden Pflichten (Urteil Michelin/Kommission, Randnr. 57, Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-51/89, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1990, II-309, Randnr. 23, vom 17. Juli 1998 in der Rechtssache T-111/96, ITT Promedia/Kommission, Slg. 1998, II-2937, Randnr. 139, und vom 7. Oktober 1999 in der Rechtssache T-228/97, Irish Sugar/Kommission, Slg. 1999, II-2969, Randnr. 112) nicht voraus, daß die beherrschende Stellung dieser Unternehmen in einer Entscheidung der Kommission festgestellt wurde, sondern ergeben sich unmittelbar aus dieser Bestimmung.

  • EuGH, 31.03.1998 - C-68/94

    DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER DIE KONTROLLE VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN

    Auszug aus EuG, 22.03.2000 - T-125/97
    Nach ständiger Rechtsprechung sind alle Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, durch die Interessen des Klägers durch einen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigt werden, Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 EG-Vertrag gegeben ist (Urteil IBM, Randnr. 9, Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1998 in den Rechtssachen C-68/94 und C-30/95, Frankreich u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1375, Randnr. 62, und Urteil des Gerichts vom 4. März 1999 in der Rechtssache T-87/96, Assicurazioni Generali und Unicredito/Kommission, Slg. 1999, II-203, Randnr. 37).

    Für die Feststellung, ob eine Handlung oder eine Entscheidung solche Wirkungen erzeugt, ist ihr Sachgehalt zu untersuchen (Beschluß des Gerichtshofes vom 13. Juni 1991 in der Rechtssache C-50/90, Sunzest/Kommission, Slg. 1991, I-2917, Randnr. 12, und Urteil Frankreich u. a./Kommission, Randnr. 63).

    Nach der einschlägigen Rechtsprechung kann nämlich eine solche Verpflichtungserklärung Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein, wenn aus der Untersuchung ihres Sachgehalts hervorgeht, daß sie verbindliche Rechtswirkungen im Sinne des Urteils IBM erzeugen soll (siehe auch Urteil Frankreich u. a./Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 31.05.1988 - 167/86

    Rousseau / Rechnungshof

    Auszug aus EuG, 22.03.2000 - T-125/97
    TCCC beruft sich insoweit auf das Urteil vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 77/77 (BP/Kommission, Slg. 1978, 1513), in dem der Gerichtshof eine Klage für zulässig erklärt habe, mit der die Klägerin geltend gemacht hatte, daß sich ein potentieller Beschwerdeführer in einer späteren Klage vor den nationalen Gerichten ihr gegenüber auf die Feststellung der mißbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung durch die Kommission berufen könne (siehe auch Urteile des Gerichtshofes vom 1. Februar 1979 in der Rechtssache 17/78, Deshormes/Kommission, Slg. 1979, 189, vom 24. November 1987 in der Rechtssache 223/85, RSV/Kommission, Slg. 1987, 4617, und vom 31. Mai 1988 in der Rechtssache 167/86, Rousseau/Rechnungshof, Slg. 1988, 2705, Randnr. 7; Urteil des Gerichts vom 18. September 1996 in der Rechtssache T-353/94, Postbank/Kommission, Slg. 1996, II-921).

    Aus demselben Grund ist auch das Urteil Rousseau/Rechnungshof nicht einschlägig.

  • EuGH, 24.11.1987 - 223/85

    RSV / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.03.2000 - T-125/97
    TCCC beruft sich insoweit auf das Urteil vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 77/77 (BP/Kommission, Slg. 1978, 1513), in dem der Gerichtshof eine Klage für zulässig erklärt habe, mit der die Klägerin geltend gemacht hatte, daß sich ein potentieller Beschwerdeführer in einer späteren Klage vor den nationalen Gerichten ihr gegenüber auf die Feststellung der mißbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung durch die Kommission berufen könne (siehe auch Urteile des Gerichtshofes vom 1. Februar 1979 in der Rechtssache 17/78, Deshormes/Kommission, Slg. 1979, 189, vom 24. November 1987 in der Rechtssache 223/85, RSV/Kommission, Slg. 1987, 4617, und vom 31. Mai 1988 in der Rechtssache 167/86, Rousseau/Rechnungshof, Slg. 1988, 2705, Randnr. 7; Urteil des Gerichts vom 18. September 1996 in der Rechtssache T-353/94, Postbank/Kommission, Slg. 1996, II-921).

    In dem Urteil RSV/Kommission räumte der Gerichtshof zwar ein, daß die Klägerin ein berechtigtes Interesse hatte, Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung der Kommission zu erheben, in der die Erstattung einer ihr vom Königreich der Niederlande gewährten rechtswidrigen Beihilfe angeordnet wurde, obwohl sie nachniederländischem Recht und nach den bereits gegen sie eingeleiteten nationalen Verfahren verpflichtet war, den erhaltenen Beihilfebetrag im Fall eines Konkurses oder einer Zahlungseinstellung zurückzugewähren.

  • EuGH, 01.02.1979 - 17/78

    Deshormes / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.03.2000 - T-125/97
    TCCC beruft sich insoweit auf das Urteil vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 77/77 (BP/Kommission, Slg. 1978, 1513), in dem der Gerichtshof eine Klage für zulässig erklärt habe, mit der die Klägerin geltend gemacht hatte, daß sich ein potentieller Beschwerdeführer in einer späteren Klage vor den nationalen Gerichten ihr gegenüber auf die Feststellung der mißbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung durch die Kommission berufen könne (siehe auch Urteile des Gerichtshofes vom 1. Februar 1979 in der Rechtssache 17/78, Deshormes/Kommission, Slg. 1979, 189, vom 24. November 1987 in der Rechtssache 223/85, RSV/Kommission, Slg. 1987, 4617, und vom 31. Mai 1988 in der Rechtssache 167/86, Rousseau/Rechnungshof, Slg. 1988, 2705, Randnr. 7; Urteil des Gerichts vom 18. September 1996 in der Rechtssache T-353/94, Postbank/Kommission, Slg. 1996, II-921).

    Was die Frage angeht, ob das Urteil Deshormes/Kommission einschlägig ist, so wurde in diesem Urteil der Klägerin, die hinsichtlich der Entwicklung ihrer Laufbahn in eine unübersichtliche Lage gebracht worden war, ein berechtigtes, bestehendes und gegenwärtiges Interesse zuerkannt, eine Entscheidung anzufechten, deren Wirkungen sich erst nach ihrer Versetzung in den Ruhestand konkretisieren würden.

  • EuGH, 29.06.1978 - 77/77

    B.P. / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.03.2000 - T-125/97
    TCCC beruft sich insoweit auf das Urteil vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 77/77 (BP/Kommission, Slg. 1978, 1513), in dem der Gerichtshof eine Klage für zulässig erklärt habe, mit der die Klägerin geltend gemacht hatte, daß sich ein potentieller Beschwerdeführer in einer späteren Klage vor den nationalen Gerichten ihr gegenüber auf die Feststellung der mißbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung durch die Kommission berufen könne (siehe auch Urteile des Gerichtshofes vom 1. Februar 1979 in der Rechtssache 17/78, Deshormes/Kommission, Slg. 1979, 189, vom 24. November 1987 in der Rechtssache 223/85, RSV/Kommission, Slg. 1987, 4617, und vom 31. Mai 1988 in der Rechtssache 167/86, Rousseau/Rechnungshof, Slg. 1988, 2705, Randnr. 7; Urteil des Gerichts vom 18. September 1996 in der Rechtssache T-353/94, Postbank/Kommission, Slg. 1996, II-921).

    Das Urteil BP/Kommission befaßte sich mit dem Recht eines Unternehmens, vor dem Gemeinschaftsrichter die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung der Kommission, mit der dem Unternehmen der Verstoß gegen Artikel 86 EG-Vertrag vorgeworfen wird, selbst dann in Frage zu stellen, wenn ihm keine Geldbuße auferlegt wurde.

  • EuGH, 15.03.1967 - 8/66

    Cimenteries u.a. / Kommission EWG

    Auszug aus EuG, 22.03.2000 - T-125/97
    TCCC fügt hinzu, die streitige Feststellung mache es wahrscheinlicher, daß sie in einer späteren Sache zu einer Geldbuße verurteilt werde; sie beruft sich hierfür auf das Urteil des Gerichtshofes vom 15. März 1967 in den Rechtssachen 8/66, 9/66, 10/66 und 11/66 (Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1967, 93).

    Der Hinweis von TCCC auf das Urteil Cimenteries CBR u. a./Kommission ist in dieserHinsicht nicht erheblich.

  • EuG, 10.07.1990 - T-51/89

    Tetra Pak Rausing SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 22.03.2000 - T-125/97
    Wie die Kommission betont hat, setzen die den Unternehmen nach Artikel 86 EG-Vertrag obliegenden Pflichten (Urteil Michelin/Kommission, Randnr. 57, Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-51/89, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1990, II-309, Randnr. 23, vom 17. Juli 1998 in der Rechtssache T-111/96, ITT Promedia/Kommission, Slg. 1998, II-2937, Randnr. 139, und vom 7. Oktober 1999 in der Rechtssache T-228/97, Irish Sugar/Kommission, Slg. 1999, II-2969, Randnr. 112) nicht voraus, daß die beherrschende Stellung dieser Unternehmen in einer Entscheidung der Kommission festgestellt wurde, sondern ergeben sich unmittelbar aus dieser Bestimmung.
  • EuG, 09.11.1994 - T-46/92

    Scottish Football Association gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 22.03.2000 - T-125/97
    Ferner habe das Gericht in seinem Urteil vom 9. November 1994 in der Rechtssache T-46/92 (Scottish Football/Kommission, Slg. 1994, II-1039) eine Klage für zulässig erklärt, mit der die Klägerin sich vor der Gefahr habe schützen wollen, daß weitere Entscheidungen der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 5 der Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1992, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages (ABl. 1962, Nr. 13, S. 204) erlassen würden.
  • EuG, 27.02.1992 - T-19/91

    Société d'hygiène dermatologique de Vichy gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 24.03.1994 - T-3/93

    Société anonyme à participation ouvrière Compagnie nationale Air France gegen

  • EuG, 17.09.1992 - T-138/89

    Nederlandse Bankiersvereniging und Nederlandse Vereniging van Banken gegen

  • EuG, 04.03.1999 - T-87/96

    Assicurazioni Generali SpA und Unicredito SpA gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 17.07.1998 - T-111/96

    ITT Promedia / Kommission

  • EuGH, 30.09.1987 - 229/86

    Brother Industries / Kommission

  • EuGH, 13.06.1991 - C-50/90

    Sunzest / Kommission

  • EuG, 07.10.1999 - T-228/97

    Irish Sugar / Kommission

  • EuGH, 02.03.1983 - 7/82

    GLV / Kommission

  • EuGH, 09.07.1981 - 169/80

    Gondrand

  • EuGH, 18.03.1975 - 78/74

    Deuka / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

  • EuG, 18.09.1996 - T-353/94

    Postbank NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 28.02.1984 - 228/82

    Ford / Kommission

  • EuGH, 29.03.1979 - 113/77

    NTN Toyo Bearing / Rat

  • EuGH, 28.02.1991 - C-234/89

    Delimitis / Henninger Bräu

  • EuG, 20.11.2002 - T-251/00

    Lagardère und Canal+ / Kommission - Kostenfestsetzung

    Ferner könne, wie sich aus den Urteilen des Gerichts vom 17. September 1992 in der Rechtssache T-138/89 (NBV und NVB/Kommission, Slg. 1992, II-2181, Randnr. 31) und vom 22. März 2000 in den Rechtssachen T-125/97 und T-127/97 (Coca-Cola/Kommission, Slg. 2000, II-1733, Randnr. 79, im Folgenden: Urteil Coca-Cola) ergebe, nur der verfügende Teil des Rechtsakts Rechtswirkungen erzeugen und damit eine Beschwer darstellen.

    49 In Anbetracht dessen, was das Gericht im Urteil Coca-Cola entschieden habe, müsse das Urteil Masterfoods dahin verstanden werden, dass das nationale Gericht in einer Situation wie der, die zu diesem Urteil geführt habe, nicht die Auslegung der einschlägigen Bestimmungen durch die Kommission, wohl aber die bindende Wirkung des verfügenden Teils der Kommissionsentscheidung beachten müsse.

    63 Nach ständiger Rechtsprechung sind alle Maßnahmen, die bindende Rechtswirkungen erzeugen, durch die Interessen des Klägers durch einen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigt werden, Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 230 EG gegeben ist (Urteile des Gerichtshofes vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, 60/81, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9, und vom 31. März 1998 in den Rechtssachen C-68/94 und C-30/95, Frankreich u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1375, Randnr. 62; Urteile des Gerichts vom 4. März 1999 in der Rechtssache T-87/96, Assicurazioni Generali und Unicredito/Kommission, Slg. 1999, II-203, Randnr. 37; Urteil Coca-Cola, Randnr. 77, und Urteil M6, Randnr. 35).

    64 Für die Feststellung, ob eine Handlung oder eine Entscheidung solche Wirkungen erzeugt, ist ihr materieller Gehalt zu untersuchen (Beschluss des Gerichtshofes vom 13. Juni 1991 in der Rechtssache C-50/90, Sunzest/Kommission, Slg. 1991, I-2917, Randnr. 12; Urteil Frankreich u. a./Kommission, zitiert in Randnr. 63, Randnr. 63, und Urteil Coca-Cola, Randnr. 78).

    Zwar kann nach der Rechtsprechung nur der verfügende Teil eines Rechtsakts bindende Rechtswirkungen erzeugen und folglich eine Beschwer darstellen; die Begründung eines Rechtsakts ist aber zu berücksichtigen, um zu bestimmen, was im verfügenden Teil entschieden worden ist (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-355/95 P, TWD/Kommission, Slg. 1997, I-2549, Randnr. 21; Urteile des Gerichts vom 22. Oktober 1997 in den Rechtssachen T-213/95 und T-18/96, SCK und FNK/Kommission, Slg. 1997, II-1739, Randnr. 104, und Urteil Coca-Cola, Randnr. 79).

  • BGH, 29.10.2019 - KZR 39/19

    Trassenentgelte

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs bedarf die Verhängung von aus Art. 102 AEUV sich ergebenden Rechtspflichten eines marktbeherrschenden Unternehmens keiner vorherigen behördlichen Verbotsentscheidung (EuGH, Urteil vom 24. Oktober 2018 - C-595/17, WuW 2018, 630 Rn. 35 - Apple Sales International; EuG, Urteil vom 22. März 2000 - T-125/97, Slg. 2000, II-1733 Rn. 80 - Coca-Cola/Kommission; vgl. auch Art. 1 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln, ABl.
  • EuGH, 15.02.2005 - C-12/03

    DAS RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ, MIT DEM DIE

    157 Nach ständiger Rechtsprechung hat ein Unternehmen, das über eine beherrschende Stellung verfügt, sein Verhalten gegebenenfalls so einzurichten, dass ein wirksamer Wettbewerb auf dem Markt nicht beeinträchtigt wird, und zwar unabhängig davon, ob die Kommission zu diesem Zweck eine Entscheidung erlassen hat (Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 57; Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-51/89, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1990, II-309, Randnr. 23, und vom 22. März 2000 in den Rechtssachen T-125/97 und T-127/97, Coca-Cola/Kommission, Slg. 2000, II-1733, Randnr. 80).
  • EuG, 18.09.2001 - T-112/99

    M6 u.a. / Kommission

    Ferner könne, wie sich aus den Urteilen des Gerichts vom 17. September 1992 in der Rechtssache T-138/89 (NBV und NVB/Kommission, Slg. 1992, II-2181, Randnr. 31) und vom 22. März 2000 in den Rechtssachen T-125/97 und T-127/97 (Coca-Cola/Kommission, Slg. 2000, II-1733, Randnr. 79) ergebe, nur der Tenor der Maßnahme Rechtswirkungen erzeugen und damit eine Beschwer darstellen.
  • EuG, 12.10.2007 - T-474/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE VERTRAULICHE

    Die Kommission meint auch, dass die unverbindlichen Angaben zur Klägerin in der Peroxid-Entscheidung, die nicht förmlich im verfügenden Teil der Entscheidung zum Ausdruck kämen, nicht Gegenstand einer Entscheidung der Kommission im Sinne der Rechtsprechung (Urteil des Gerichtshofs vom 14. Dezember 2000, Masterfoods und HB, C-344/98, Slg. 2000, I-11369, Randnr. 52) seien, den die nationalen Gerichte im Rahmen einer etwaigen Schadensersatzklage (Urteil des Gerichts vom 22. März 2000, Coca-Cola/Kommission, T-125/97 und T-127/97, Slg. 2000, II-1733, Randnr. 86) zu beachten hätten.

    72 und 73 angeführten Rechtsprechung ergibt sich, dass die Kommission nach Ablauf der Verjährungsfrist keine Entscheidung erlassen darf, mit der sie eine Zuwiderhandlung feststellt, wenn sie nicht nachweist, dass ihr für diese Feststellung ein legitimes Interesse zur Seite steht, und wenn das betroffene Unternehmen über keinerlei Möglichkeit verfügt, diese Feststellung durch die Gemeinschaftsgerichte kontrollieren zu lassen (vgl. in diesem Sinne auch Urteil Coca-Cola/Kommission, oben in Randnr. 52 angeführt, Randnr. 86).

  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose

    69 Den Antrag der Rechtsmittelführerin, die über die Sache hinaus gehende Begründung der streitigen Entscheidung für nichtig zu erklären, hat das Gericht in Randnr. 134 des angefochtenen Urteils zutreffend wie folgt beschieden: "Insoweit genügt der Hinweis, dass es keine rechtliche Regel gibt, wonach der Adressat einer Entscheidung im Rahmen einer Nichtigkeitsklage nach Artikel 230 EG einzelne Gründe der Entscheidung anfechten könnte, es sei denn, diese erzeugten zwingende Rechtsfolgen, die seine Interessen beeinträchtigen können (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 22. März 2000 in den Rechtssachen T-125/97 und T-127/97, Coca-Cola/Kommission, Slg. 2000, II-1733, Randnrn. 77 und 80 bis 85).
  • EuG, 25.06.2010 - T-66/01

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichts vom 22. März 2000, Coca-Cola/Kommission (T-125/97 und T-127/97, Slg. 2000, II-1733), führt die Klägerin aus, sie habe im Rahmen der Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 91/300 nicht die Feststellung der Kommission beanstandet, dass der räumlich relevante Markt der des Vereinigten Königreichs und der sachlich relevante Markt der für schweres und leichtes Natriumkarbonat sei.

    Sie verweist auf das Urteil Coca-Cola/Kommission (oben in Randnr. 239 angeführt), in dem das Gericht insbesondere entschieden habe, dass die Feststellung einer beherrschenden Stellung durch die Kommission das Ergebnis einer Untersuchung der Markt- und Wettbewerbsstruktur sei, wie sie beim Erlass der Entscheidung der Kommission bestehe (Randnr. 81).

  • EuG, 28.09.2004 - T-310/00

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DAS VERBOT DES

    56 Dass die Klägerin diese Absicht nicht unbedingt verfolgt oder vielleicht nicht umsetzen wird, sind insoweit rein subjektive Umstände, die bei der Beurteilung ihres Rechtschutzbedürfnisses für die Klage auf Nichtigerklärung eines Rechtsakts, der unbestreitbar verbindliche Rechtswirkungen erzeugt, durch die ihre Interessen durch einen Eingriff in ihre Rechtsstellung beeinträchtigt werden, nicht zu berücksichtigen sind (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9, und vom 31. März 1998 in den Rechtssachen C-68/94 und C-30/95, Frankreich u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1375, Randnr. 62, sowie Urteile des Gerichts vom 4. März 1999 in der Rechtssache T-87/96, Assicurazioni Generali und Unicredito/Kommission, Slg. 1999, II-203, Randnr. 37, und vom 22. März 2000 in den Rechtssachen T-125/97 und T-127/97, Coca-Cola/Kommission, Slg. 2000, II-1733, Randnr. 77).
  • EuG, 25.10.2002 - T-5/02

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIESE DEN

    Nach ständiger Rechtsprechung hat ein Unternehmen, das über eine beherrschende Stellung verfügt, sein Verhalten gegebenenfalls so einzurichten, dass ein wirksamer Wettbewerb auf dem Markt nicht beeinträchtigt wird, und zwar unabhängig davon, ob die Kommission zu diesem Zweck eine Entscheidung erlassen hat (Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 57; Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-51/89, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1990, II-309, Randnr. 23, und vom 22. März 2000 in den Rechtssachen T-125/97 und T-127/97, Coca-Cola/Kommission, Slg. 2000, II-1733, Randnr. 80).
  • EuG, 30.01.2002 - T-212/00

    Nuove Industrie Molisane / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Nichtigkeitsklage nur gegen Handlungen gegeben, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch einen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen (Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1998 in den Rechtssachen C-68/94 und C-30/95, Frankreich u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1375, Randnr. 62; Urteil des Gerichts vom 22. März 2000 in den Rechtssachen T-125/97 und T-127/97, Coca-Cola/Kommission, Slg. 2000, II-1733, Randnr. 77).

    Für die Feststellung, ob eine Handlung oder eine Entscheidung solche Wirkungen erzeugt, ist ihr Sachgehalt zu untersuchen (Urteil Frankreich u. a./Kommission, Randnr. 63, und Urteil Coca-Cola/Kommission, Randnr. 78).

    Daher befreit die bloße Tatsache, dass die angemeldete Beihilfe durch die Entscheidung für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird und diese somit für die Klägerin grundsätzlich keine Beschwer darstellt, das Gericht nicht von der Prüfung, ob die Beurteilung der Kommission, auf dem betreffenden Markt sei ein relativer Rückgang zu verzeichnen, weshalb für den Wettbewerbsfaktor der Berichtigungsfaktor 0, 75 anzuwenden sei, verbindliche Rechtswirkungen erzeugt, die die Interessen der Klägerin beeinträchtigen (vgl. entsprechend Urteil Coca-Cola/Kommission, Randnr. 79).

  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Dalmine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für nahtlose Stahlrohre -

  • EuG, 11.03.2009 - T-354/05

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DER ZUFOLGE DAS FRANZÖSISCHE

  • EuG, 24.11.2005 - T-236/02

    Marcuccio / Kommission

  • EuG, 27.11.2007 - T-3/00

    Pitsiorlas / Rat und EZB - Zugang zu Dokumenten - Basel/Nyborg-Vereinbarung -

  • EuG, 27.07.2018 - T-827/17

    Aeris Invest/ EZB

  • EuG, 09.07.2002 - T-127/01

    Ripa di Meana / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2015 - C-33/14

    Mory u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Nichtigkeitsklage -

  • EuG, 09.07.2007 - T-6/06

    wheyco / Kommission - Staatliche Beihilfen - Anreizelement - Nichtigkeitsklage -

  • EuG, 20.11.2008 - T-185/05

    Italien / Kommission - Sprachenregelung - Anwendungsmodalitäten bei der

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz

  • EuG, 09.07.2008 - T-301/01

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-199/99

    Corus UK / Kommission

  • EuG, 15.10.2004 - T-193/04

    DER RICHTER IM VERFAHREN DES VORLÄUFIGEN RECHTSSCHUTZES IST NACH SUMMARISCHER

  • EuG, 14.04.2005 - T-141/03

    Sniace / Kommission - Staatliche Beihilfe - Beteiligungsdarlehen -

  • EuG, 12.07.2001 - T-12/99

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGEN VON RJB MINING GEGEN DIE ENTSCHEIDUNGEN DER

  • EuG, 31.01.2006 - T-48/03

    Schneider Electric / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Wiederaufnahme

  • EuG, 13.07.2004 - T-29/03

    Comunidad Autónoma de Andalucía / Kommission

  • EuG, 04.03.2009 - T-292/04

    Caremar u.a. / Kommission

  • EuG, 18.04.2002 - T-238/00

    IPSO und USE / EZB

  • EuG, 21.09.2012 - T-501/10

    TI Media Broadcasting und TI Media / Kommission

  • EuG, 08.03.2012 - T-573/10

    Octapharma Pharmazeutika / EMA - Humanarzneimittel - Änderungen der

  • EuG, 05.11.2003 - T-130/02

    Kronoply / Kommission

  • EuG, 11.12.2017 - T-125/16

    Léon Van Parys / Kommission

  • EuG, 27.11.2017 - T-907/16

    Schwenk Zement / Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Zusammenschlüsse -

  • EuG, 04.03.2009 - T-504/04

    Navigazione Libera del Golfo / Kommission

  • EuG, 15.03.2004 - T-139/02

    Institouto N. Avgerinopoulou u.a. / Kommission

  • EuG, 27.11.2017 - T-902/16

    HeidelbergCement / Kommission

  • EuG, 07.03.2002 - T-95/99

    Satellimages TV5 / Kommission

  • EuG, 07.03.2002 - T-212/99

    Intervet International / Kommission

  • EuG, 28.02.2002 - T-155/98

    SIDE / Kommission

  • EuG, 09.04.2003 - T-280/02

    Pikaart u.a. / Kommission

  • EuG, 04.06.2003 - T-224/99

    European Council of Transport Users u.a. / Kommission

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