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   EuG, 10.02.2000 - T-32/98 und T-41/98   

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EuG, 10.02.2000 - T-32/98 und T-41/98 (https://dejure.org/2000,4208)
EuG, Entscheidung vom 10.02.2000 - T-32/98 und T-41/98 (https://dejure.org/2000,4208)
EuG, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - T-32/98 und T-41/98 (https://dejure.org/2000,4208)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Gemeinschaft - Verordnung (EG) Nr. 2352/97 - Verordnung (EG) Nr. 2494/97 - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - ÜLG-Beschluß - Schutzmaßnahme - Kausalzusammenhang

  • Europäischer Gerichtshof
  • EU-Kommission PDF

    Regierung der Niederländischen Antillen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 37 Absatz 1 und 46 Absatz 1
    1 Verfahren - Streithilfe - Zulässigkeit - Erneute Prüfung nach Erlaß eines früheren Zulassungsbeschlusses - Interventionsrecht der Mitgliedstaaten - Umfang

  • EU-Kommission

    Regierung der Niederländischen Antillen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Gemeinschaft - Verordnung (EG) Nr. 2352/97 - Verordnung (EG) Nr. 2494/97 - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - ÜLG-Beschluß - Schutzmaßnahme - Kausalzusammenhang.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einfuhr von Reis aus überseeischen Ländern; Voraussetzungen der Zulässigkeit der Streithilfe; Begriff des "Mitgliedsstaates"; Behandlung der Niederländischen Antillen als Mitgliedsstaat; Individuelle Betroffenheit durch Handlungen eines Gemeinschaftsorgans; ...

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von Reis aus überseeischen Ländern; Voraussetzungen der Zulässigkeit der Streithilfe; Begriff des "Mitgliedsstaates"; Behandlung der Niederländischen Antillen als Mitgliedsstaat; Individuelle Betroffenheit durch Handlungen eines Gemeinschaftsorgans; ...

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2352/97 der Kommission vom 27. November 1997 mit besonderen Maßnahmen für die Einfuhr von Reis mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten (ABl. L 326, S. 21)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, II-201
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuG, 16.06.1998 - T-238/97

    Comunidad Autónoma de Cantabria / Rat

    Auszug aus EuG, 10.02.2000 - T-32/98
    Die Kommission beruft sich überdies auf eine Passage des Beschlusses des Gerichts vom 16. Juni 1998 in der Rechtssache T-238/97 (Comunidad Autónoma de Cantabria/Rat, Slg. 1998, II-2271, Randnrn. 49 und 50).

    Das Gericht habe dies in seinem vorgenannten Urteil Comunidad Autónoma de Cantabria/Rat bestätigt.

    Zudem geht aus der allgemeinen Systematik der Verträge hervor, daß der Begriff des Mitgliedstaats im Sinne der institutionellen Bestimmungen und insbesondere derjenigen über die Klagemöglichkeiten nur die Regierungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften erfaßt und nicht auf die Regierungen von Regionen oder autonomen Gemeinschaften erstreckt werden kann, welchen Umfang die ihnen zuerkannten Befugnisse auch haben mögen (Urteil Vlaams Gewest/Kommission, Randnr. 28, Beschluß Comunidad Autónoma de Cantabria/Rat, Randnr. 42 und die dort zitierte Rechtsprechung, sowie Beschluß des Gerichts vom 23. Oktober 1998 in der Rechtssache T-609/97, Regione Puglia/Kommission und Spanien, Slg. 1998, II-4051, Randnr. 16).

    Ein territorialer Bestandteil eines Mitgliedstaats, der aufgrund des inländischen Rechts Rechtspersönlichkeit besitzt, kann aber grundsätzlich eine Nichtigkeitsklage gemäß Artikel 173 Absatz 4 des Vertrages erheben, wonach jede natürliche oder juristische Person gegen die an sie ergangenen Entscheidungen sowie gegen diejenigen Entscheidungen Klage erheben kann, die, obwohl sie als Verordnung oder als eine an eine andere Person gerichtete Entscheidung ergangen sind, sie unmittelbar und individuell betreffen (Beschluß Comunidad Autónoma de Cantabria/Rat, Randnr. 43).

    Damit eine regionale Körperschaft eines Mitgliedstaats von einer Gemeinschaftshandlung individuell betroffen ist, genügt es zwar, wie die Kommission betont, nicht, daß diese Körperschaft dartut, daß die Anwendung oder Durchführung dieser Handlung die sozioökonomischen Bedingungen in ihrem Gebiet berühren kann (vgl. Beschlüsse Comunidad Autónoma de Cantabria/Rat, Randnrn. 49 und 50, und Regione Puglia/Kommission und Spanien, Randnrn. 21 und 22).

  • EuG, 30.04.1998 - T-214/95

    Vlaamse Gewest / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.02.2000 - T-32/98
    Im Rechtsstreit, der zum Urteil des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-214/95 (Vlaams Gewest/Kommission, Slg. 1998, II-717) geführt habe, sei die Lage hingegen anders gewesen, da sich die angefochtene Entscheidung der Kommission auf eine Beihilfe bezogen habe, die unter die ausschließliche Zuständigkeit einer Region des Königreichs Belgien gefallen sei.

    Zudem geht aus der allgemeinen Systematik der Verträge hervor, daß der Begriff des Mitgliedstaats im Sinne der institutionellen Bestimmungen und insbesondere derjenigen über die Klagemöglichkeiten nur die Regierungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften erfaßt und nicht auf die Regierungen von Regionen oder autonomen Gemeinschaften erstreckt werden kann, welchen Umfang die ihnen zuerkannten Befugnisse auch haben mögen (Urteil Vlaams Gewest/Kommission, Randnr. 28, Beschluß Comunidad Autónoma de Cantabria/Rat, Randnr. 42 und die dort zitierte Rechtsprechung, sowie Beschluß des Gerichts vom 23. Oktober 1998 in der Rechtssache T-609/97, Regione Puglia/Kommission und Spanien, Slg. 1998, II-4051, Randnr. 16).

    Der Umstand, daß sowohl ein Mitgliedstaat als auch ein Teilgebiet dieses Staates ein Interesse daran hat, denselben Rechtsakt im Wege der Klage anzugreifen, hat das Gericht nämlich in anderen Bereichen nicht zu dem Schluß veranlaßt, daß das Klageinteresse des Teilgebiets nicht ausreiche, um die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 Absatz 4 des Vertrages zu rechtfertigen (vgl. Urteil Vlaams Gewest/Kommission, Randnr. 30, und Urteil des Gerichts vom 15. Dezember 1999 in den Rechtssachen T-132/96 und T-143/96, Freistaat Sachsen und Volkswagen/Kommission, Slg. 1999, II-3663, Randnr. 92).

  • EuG, 23.10.1998 - T-609/97

    Regione Puglia / Kommission und Spanien

    Auszug aus EuG, 10.02.2000 - T-32/98
    Zudem geht aus der allgemeinen Systematik der Verträge hervor, daß der Begriff des Mitgliedstaats im Sinne der institutionellen Bestimmungen und insbesondere derjenigen über die Klagemöglichkeiten nur die Regierungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften erfaßt und nicht auf die Regierungen von Regionen oder autonomen Gemeinschaften erstreckt werden kann, welchen Umfang die ihnen zuerkannten Befugnisse auch haben mögen (Urteil Vlaams Gewest/Kommission, Randnr. 28, Beschluß Comunidad Autónoma de Cantabria/Rat, Randnr. 42 und die dort zitierte Rechtsprechung, sowie Beschluß des Gerichts vom 23. Oktober 1998 in der Rechtssache T-609/97, Regione Puglia/Kommission und Spanien, Slg. 1998, II-4051, Randnr. 16).

    Damit eine regionale Körperschaft eines Mitgliedstaats von einer Gemeinschaftshandlung individuell betroffen ist, genügt es zwar, wie die Kommission betont, nicht, daß diese Körperschaft dartut, daß die Anwendung oder Durchführung dieser Handlung die sozioökonomischen Bedingungen in ihrem Gebiet berühren kann (vgl. Beschlüsse Comunidad Autónoma de Cantabria/Rat, Randnrn. 49 und 50, und Regione Puglia/Kommission und Spanien, Randnrn. 21 und 22).

  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

    Auszug aus EuG, 10.02.2000 - T-32/98
    Die allgemeine Geltung eines Rechtsakts schließt nämlich nicht aus, daß er bestimmte natürliche oder juristische Personen unmittelbar und individuell betreffen kann (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 19, sowie Urteile des Gerichts vom 14. September 1995 in den Rechtssachen T-480/93 und T-483/93, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2305, Randnr. 66, und vom 13. Dezember 1995 in den Rechtssachen T-481/93 und T-484/93, Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2941, Randnr. 50).

    Zunächst ist zur Frage, ob die Klägerin von den angefochtenen Verordnungen individuell betroffen ist, zu bemerken, daß eine natürliche oder juristische Person von einer Handlung eines Gemeinschaftsorgans von allgemeiner Tragweite individuell betroffen ist, wenn diese Handlung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt (Urteile Plaumann/Kommission, 213, 238, und Codorniu/Rat, Randnr. 20, sowie Urteile des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-12/93, CCE de Vittel u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1247, Randnr. 36, und vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache T-135/96, UEAPME/Rat,Slg. 1998, II-2335, Randnr. 69, und Beschluß des Gerichts vom 30. September 1997 in der Rechtssache T-122/96, Federolio/Kommission, Slg. 1997, II-1559, Randnr. 59).

  • EuG, 16.11.1998 - T-310/97

    Nederlandse Antillen gegen Rat der Europäischen Union. - Aussetzung.

    Auszug aus EuG, 10.02.2000 - T-32/98
    Die Klägerin erhob beim Gericht Klage auf Nichtigerklärung des Halbzeitänderungsbeschlusses (Rechtssache T-310/97).

    Das Gericht hat mit Beschluß vom 16. November 1998 in der Rechtssache T-310/97 (Niederländische Antillen/Rat, Slg. 1998, II-4131) das Verfahren in dieser Rechtssache bis zur Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache C-17/98 ausgesetzt.

  • EuG, 16.11.1998 - T-163/97

    Nederlandse Antillen / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 10.02.2000 - T-32/98
    Die Klägerin und das Königreich der Niederlande erhoben Klage auf Nichtigerklärung dieser Verordnung beim Gericht (Rechtssache T-179/97) und beim Gerichtshof (Rechtssache C-301/97).

    Mit Beschluß vom 16. November 1998 in den verbundenen Rechtssachen T-163/97 und T-179/97 (Niederländische Antillen/Rat und Kommission, Slg. 1998, II-4123) hat das Gericht auch die Rechtssache T-179/97 an den Gerichtshof abgegeben.

  • EuG, 16.11.1998 - T-41/97

    Antillean Rice Mills / Rat

    Auszug aus EuG, 10.02.2000 - T-32/98
    Das Königreich der Niederlande und die Firma Antillean Rice Mills erhoben Klage auf Nichtigerklärung dieser Verordnung beim Gerichtshof (Rechtssache C-110/97) und beim Gericht (T-41/97).

    Mit Beschluß vom 16. November 1998 in der Rechtssache T-41/97 (Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 1998,II-4117) hat das Gericht diese Rechtssache an den Gerichtshof abgegeben, damit dieser über die Anträge auf Nichtigerklärung entscheidet.

  • EuG, 22.10.1996 - T-79/95

    Société nationale des chemins de fer français und British Railways Board gegen

    Auszug aus EuG, 10.02.2000 - T-32/98
    Es ist nicht Sache des Gerichts, im Rahmen der Nichtigkeitsklage die Kommission zu ersetzen und anhand der Aktenlage zu beurteilen, ob bei Erlaß der Verordnung Nr. 2352/97 tatsächlich ein Kausalzusammenhang zwischen der Anwendung des ÜLG-Beschlusses und den Störungen bestand, die sich seinerzeit auf dem gemeinschaftlichen Reismarkt ergeben hätten (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in den Rechtssachen T-79/95 und T-80/95, SNCF und British Railways/Kommission, Slg. 1996, II-1491, Randnrn.
  • EuG, 13.12.1995 - T-481/93

    Abschaffung veterinärrechtliche Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft;

    Auszug aus EuG, 10.02.2000 - T-32/98
    Die allgemeine Geltung eines Rechtsakts schließt nämlich nicht aus, daß er bestimmte natürliche oder juristische Personen unmittelbar und individuell betreffen kann (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 19, sowie Urteile des Gerichts vom 14. September 1995 in den Rechtssachen T-480/93 und T-483/93, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2305, Randnr. 66, und vom 13. Dezember 1995 in den Rechtssachen T-481/93 und T-484/93, Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2941, Randnr. 50).
  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

    Auszug aus EuG, 10.02.2000 - T-32/98
    Die allgemeine Geltung eines Rechtsakts schließt nämlich nicht aus, daß er bestimmte natürliche oder juristische Personen unmittelbar und individuell betreffen kann (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 19, sowie Urteile des Gerichts vom 14. September 1995 in den Rechtssachen T-480/93 und T-483/93, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2305, Randnr. 66, und vom 13. Dezember 1995 in den Rechtssachen T-481/93 und T-484/93, Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2941, Randnr. 50).
  • EuG, 11.07.1996 - T-528/93

    Freistellung der Regeln über den Erwerb und die Nutzung von Fernsehrechten von

  • EuG, 27.04.1995 - T-12/93

    Comité central d'entreprise de la société anonyme Vittel und Comité

  • EuG, 17.06.1998 - T-135/96

    UEAPME / Rat

  • EuGH, 21.03.1997 - C-95/97

    Région wallonne / Kommission

  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-234/92

    Shell / Kommission

  • EuGH, 26.06.1990 - 152/88

    Sofrimport / Kommission

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

  • EuGH, 06.10.1982 - 307/81

    Alusuisse / Rat und Kommission

  • EuGH, 13.05.1971 - 41/70

    International Fruit Company u.a. / Kommission

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • EuG, 15.12.1999 - T-132/96

    Freistaat Sachsen / Kommission

  • EuG, 30.09.1997 - T-122/96

    Federolio / Kommission

  • EuGH, 22.11.2001 - C-301/97

    Niederlande / Rat

  • EuGH, 10.04.2003 - C-142/00

    Kommission / Nederlandse Antillen

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 10. Februar 2000 in den Rechtssachen T-32/98 und T-41/98 (Nederlandse Antillen/Kommission, Slg. 2000, II-201) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Nederlandse Antillen, vertreten durch M. M. Slotboom und P. V. F. Bos, advocaten, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Klägerin im ersten Rechtszug,.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Schriftsatz, der am 14. April 2000 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. Februar 2000 in den Rechtssachen T-32/98 und T-41/98 (Nederlandse Antillen/Kommission, Slg. 2000, II-201, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht die Verordnungen (EG) Nr. 2352/97 der Kommission vom 27. November 1997 mit besonderen Maßnahmen für die Einfuhr von Reis mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten (ABl. L 326, S. 21) und Nr. 2494/97 der Kommission vom 12. Dezember 1997 zur Erteilung von Lizenzen für die Einfuhr von Reis des KN-Codes 1006 mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten im Rahmen der Sondermaßnahmen gemäß Verordnung (EG) Nr. 2352/97 (ABl. L 343, S. 17) für nichtig erklärt hat.

    Mit zwei Klageschriften, die am 24. Februar 1998 (T-32/98) und am 6. März 1998 (T-41/98) bei der Kanzlei des Gerichts eingingen, beantragten die Niederländischen Antillen gemäß Artikel 173 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 EG) die Nichtigerklärung der Verordnungen Nrn. 2352/97 und 2494/97.

    In der Rechtssache T-32/98 stützten die Niederländischen Antillen ihren Antrag auf Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 2352/97 auf zehn Gründe.

    In der Rechtssache T-41/98 beantragten sie unter Zugrundelegung derselben Klagegründe wie in der Rechtssache T-32/98 die Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 2494/97 unter Berufung auf die Rechtswidrigkeit der Verordnung Nr. 2352/97.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 10. Februar 2000 in den Rechtssachen T-32/98 und T-41/98 (Nederlandse Antillen/Kommission) wird aufgehoben.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-142/00

    Kommission / Nederlandse Antillen

    Mit dem vorliegenden Rechtsmittel ersucht Sie die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 10. Februar 2000 in den Rechtssachen T-32/98 und T-41/98(2) aufzuheben, mit dem dieses die Verordnungen (EG) Nrn. 2352/97(3) und 2494/97(4) über die Einfuhr von Reis mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten(5) für nichtig erklärt hat.

    Unter diesen Umständen schlage ich dem Gerichtshof vor, - das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. Februar 2000 in den Rechtssachen T-32/98 und T-41/98, Nederlandse Antillen/Kommission, aufzuheben; - die Klagen auf Nichtigerklärung der Verordnungen (EG) der Kommission Nr. 2352/97 vom 27. November 1997 mit besonderen Maßnahmen für die Einfuhr von Reis mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten und Nr. 2494/97 vom 12. Dezember 1997 zur Erteilung von Lizenzen für die Einfuhr von Reis des KN-Codes 1006 mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten im Rahmen der Sondermaßnahmen gemäß Verordnung Nr. 2352/97 für unzulässig zu erklären und - den Niederländischen Antillen die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen.

    2: - Nederlandse Antillen/Kommission (Slg. 2000, II-201, im Folgenden: angefochtenes Urteil).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-106/19

    Italien/ Rat und Parlament (Siège de l'Agence européenne des médicaments) -

    45 Jedenfalls sind die Kriterien nach dem Urteil Vlaams Gewest eindeutig nicht die einzige einer regionalen Gebietskörperschaft offenstehende Möglichkeit, ihre unmittelbare und individuelle Betroffenheit darzulegen, vgl. z. B. Urteil vom 10. Februar 2000, Nederlandse Antillen/Kommission (T-32/98 und T-41/98, EU:T:2000:36, Rn. 50 bis 57).

    Vgl. auch Urteil vom 10. Februar 2000, Nederlandse Antillen/Kommission (T-32/98 und T-41/98, EU:T:2000:36, Rn. 58).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-352/19

    Generalanwalt Bobek plädiert für eine offenere Auslegung des Kriteriums der

    42 Urteil vom 10. Februar 2000, Nederlandse Antillen/Kommission (T-32/98 und T-41/98, EU:T:2000:36, Rn. 60 und 61).
  • EuGH, 22.11.2001 - C-452/98

    Nederlandse Antillen / Rat

    In der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin außerdem darauf hingewiesen, dass das Gericht im Urteil vom 10. Februar 2000 in den Rechtssachen T-32/98 und T-41/98(Nederlandse Antillen/Kommission, Slg. 2000, II-201) bei einer ähnlichen Sachlage die von den Niederländischen Antillen nach Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag erhobene Nichtigkeitsklage für zulässig erklärt habe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-31/22

    Atlas Copco Airpower und Atlas Copco/ Magnetrol International und Kommission

    16 Vgl. Urteile vom 16. Dezember 1999, Acciaierie di Bolzano/Kommission (T-158/96, EU:T:1999:335, Rn. 33), vom 10. Februar 2000, Nederlandse Antillen/Kommission (T-32/98 und T-41/98, EU:T:2000:36, Rn. 30), vom 9. September 2009, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission (T-30/01 bis T-32/01 und T-86/02 bis T-88/02, EU:T:2009:314, Rn. 95), sowie vom 12. April 2019, Deutsche Lufthansa/Kommission (T-492/15, EU:T:2019:252, Rn. 98).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2001 - C-301/97

    Niederlande / Rat

    19: - Verbundene Rechtssachen T-32/98 und T-41/98 (Slg. 2000, II-201).
  • EuGH, 14.07.2005 - C-180/00

    Netherlands v Commission - Regelung über die Assoziierung der überseeischen

    114 Die Kommission erwidert hierauf, es sei im Urteil des Gerichts vom 10. Februar 2000 in den Rechtssachen T-32/98 und T-41/98 (Nederlandse Antillen/Kommission, Slg. 2000, II-201) festgestellt worden, dass sie ihr Ermessen nicht missbraucht habe.
  • EuG, 14.11.2002 - T-332/00

    Rica Foods / Kommission

    Schließlich machen die Klägerinnen geltend, indem die Kommission ausgeführt habe, dass die durch die Ursprungskumulierung EG/ÜLG begünstigten Zuckereinfuhren zu Schwierigkeiten führten, habe sie anerkannt, dass die Schutzmaßnahme zu der ersten Fallgestaltung gehöre, die der Gerichtshof in Randnummer 47 seines oben in Randnummer 49 zitierten Urteils vom 11. Februar 1999 (Antillean Rice Mills u. a./Kommission) identifiziert habe (siehe auch Urteil des Gerichts vom 10. Februar 2000 in den Rechtssachen T-32/98 und T-41/98, Nederlandse Antillen/Kommission, Slg. 2000, II-201).
  • EuG, 14.11.2002 - T-94/00

    Rica Foods / Kommission

    Schließlich machen die Klägerinnen geltend, indem die Kommission ausgeführt habe, dass die durch die Ursprungskumulierung EG/ÜLG begünstigten Zuckereinfuhren zu "Schwierigkeiten" führten, habe sie anerkannt, dass die Schutzmaßnahme zu der ersten Fallgestaltung gehöre, die der Gerichtshof in Randnummer 47 seines oben in Randnummer 53 zitierten Urteils vom 11. Februar 1999 (Antillean Rice Mills u. a./Kommission) identifiziert habe (siehe auch Urteil des Gerichts vom 10. Februar 2000 in den Rechtssachen T-32/98 und T-41/98, Nederlandse Antillen/Kommission, Slg. 2000, II-201).
  • EuGH, 14.07.2005 - C-452/00

    Netherlands v Commission - Regelung über die Assoziierung der überseeischen

  • EuGH, 25.04.2002 - C-96/01

    Galileo Company und Galileo International / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2001 - C-452/98

    ÜLG-System - Reismarkt - Schutzmaßnahmen

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-26/00

    Niederlande / Kommission

  • EuG, 17.09.2003 - T-54/98

    Aruba / Kommission

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