Rechtsprechung
   EuG, 13.12.2000 - T-69/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9088
EuG, 13.12.2000 - T-69/99 (https://dejure.org/2000,9088)
EuG, Entscheidung vom 13.12.2000 - T-69/99 (https://dejure.org/2000,9088)
EuG, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - T-69/99 (https://dejure.org/2000,9088)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9088) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" - Nationale Beschränkungen für die Weiterverbreitung grenzüberschreitender Fernsehsendungen - Feststellung der Kommission, dass diese Beschränkungen mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    DSTV / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Danish Satellite TV (DSTV) A/S (Eurotica Rendez-vous Television) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 4 [nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 4 EG]
    Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Unmittelbare Beeinträchtigung - Kriterien - Entscheidung der Kommission, mit der im Nachhinein die Vereinbarkeit einer nationalen Maßnahme mit dem ...

  • EU-Kommission

    Danish Satellite TV (DSTV) A/S (Eurotica Rendez-vous Television) gegen Kommission der Europäischen G

    Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" - Nationale Beschränkungen für die Weiterverbreitung grenzüberschreitender Fernsehsendungen - Feststellung der Kommission, dass diese Beschränkungen mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Richtlinie zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit; Nichtigkeitsklage gegen Entscheidung der Kommission; Nationale Beschränkungen für die Weiterverbreitung grenzüberschreitender ...

  • Judicialis

    Richtlinie 89/552/EWG; ; Richtlinie 97/36/EWG; ; EGV Art. 173 Abs. 4 a.F.; ; EGV Art. 230 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Zulässigkeit nationaler Beschränkungen für den freien Empfang grenzüberschreitender Fernsehsendungen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Aufhebung der auf der Grundlage der Richtlinie 89/552/EG des Rates vom 3. Oktober 1989 (ABl. L 298 vom 17.10.1989, S. 23) getroffenen Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 1998, das von den britischen Behörden erlassene Verbot der Weiterverbreitung des Programmes ...

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, II-4039
  • GRUR Int. 2001, 454
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 23.11.1971 - 62/70

    Bock / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2000 - T-69/99
    Der Gerichtshof habe sogar die Auffassung vertreten, dass eine an einen Mitgliedstaat gerichtete Ermächtigungsentscheidung einen privaten Kläger unmittelbar betreffe, wenn die zuständigen nationalen Stellen Letzterem bereits mitgeteilt hätten, sie würden seinen Antrag auf Erteilung einer Einfuhrlizenz ablehnen, sobald sie von der Kommission auf der Grundlage des Artikels 115 EG-Vertrag (jetzt Artikel 134 EG) dazu ermächtigt worden seien (Urteil des Gerichtshofes vom 23. November 1971 in der Rechtssache 62/70, Bock/Kommission, Slg. 1971, 897, Randnrn.

    Die angefochtene Entscheidung erkläre nicht wie in der dem Urteil Töpfer und Getreide-Import/Kommission zugrunde liegenden Rechtssache eine nationale Maßnahme für gültig und könne auch nicht einer Entscheidung gleichgestellt werden, mit der im Voraus innerstaatliche Vorschriften wie die in der dem Urteil Bock/Kommission zugrunde liegenden Rechtssache genehmigt würden.

    Im Unterschied zum Sachverhalt in der dem Urteil Bock/Kommission zugrunde liegenden Rechtssache hat die Kommission im vorliegenden Fall den betreffenden Mitgliedstaat auch nicht im Voraus ermächtigt, nationale Vorschriften zu erlassen; folglich sind die nationalen Vorschriften hier nicht zur Durchführung der angefochtenen Entscheidung erlassen worden.

  • EuGH, 05.05.1998 - C-386/96

    Dreyfus / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2000 - T-69/99
    Ein privater Kläger ist nur dann im Sinne von Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag unmittelbar betroffen, wenn sich die angefochtene Handlung der Gemeinschaft auf seine Rechtsstellung unmittelbar auswirkt und ihre Durchführung rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass dabei weitere Vorschriften angewandt werden (in diesem Sinn Urteil des Gerichtshofes vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-386/96 P, Dreyfus/Kommission, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43).
  • EuG, 15.12.2005 - T-33/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER DIE

    Die Kommission, die insoweit von der Französischen Republik unterstützt wird, verweist auf das Urteil des Gerichtshofes vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-386/96 P (Dreyfus/Kommission, Slg. 1998, I-2309) und auf das Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2000 in der Rechtssache T-69/99 (DSTV/Kommission, Slg. 2000, II-4039, Randnr. 24).

    Die Kommission und das Parlament meinen, die gemeinschaftsrechtliche Prüfung der mitgeteilten Maßnahmen sei dem Verfahren nach Artikel 2a Absatz 2 der Richtlinie vergleichbar, für das das Gericht bereits entschieden habe, dass ein Kläger von einer nach dieser Bestimmung erlassenen Maßnahme der Kommission nicht unmittelbar betroffen sein könne (Urteil DSTV/Kommission, Randnrn. 26 und 27).

    Entgegen der Auffassung der Kommission sei das Urteil DSTV/Kommission (zitiert oben in Randnr. 27) zu Artikel 2a Absatz 2 der Richtlinie hier nicht einschlägig, da die Maßnahmen vor ihrem Inkrafttreten der Kommission nach Artikel 3a Absatz 2 der Richtlinie mitgeteilt worden seien.

    Folglich kommt den Maßnahmen des Vereinigten Königreichs, soweit die Klägerin ihre Senderechte an den Spielen der Endrunde der FIFA Fußballweltmeisterschaften an einen im Vereinigten Königreich ansässigen Fernsehveranstalter zur Ausstrahlung im Vereinigten Königreich vergibt, im Verhältnis zu dem angefochtenen Schreiben eine eigenständige rechtliche Existenz zu (vgl. in diesem Sinne Urteil DSTV/Kommission, Randnr. 25).

    Soweit sich die Kommission auf das Urteil DSTV/Kommission beruft, ist darauf hinzuweisen, dass der dort streitige Artikel 2a Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie eine nachträgliche gemeinschaftsrechtliche Kontrolle der von einem Mitgliedstaat erlassenen Maßnahmen vorsieht, durch die die Ausstrahlung von Fernsehsendungen aus anderen Mitgliedstaaten auf seinem Hoheitsgebiet untersagt wird, und keine gemeinschaftsrechtliche Kontrolle, die eine gegenseitige Anerkennung von nationalen Maßnahmen ermöglicht.

  • EuG, 13.06.2006 - T-218/03

    Boyle / Kommission - Fischerei - Mehrjährige Ausrichtungsprogramme - Anträge auf

    Zweitens darf die Maßnahme ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lassen, sondern ihre Durchführung muss rein automatisch erfolgen und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergeben, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-386/96 P, Dreyfus/Kommission, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43, und Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2000 in der Rechtssache T-69/99, DSTV/Kommission, Slg. 2000, II-4039, Randnr. 24).
  • EuG, 12.07.2001 - T-198/95

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein privater Kläger nur dann im Sinne von Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag unmittelbar betroffen, wenn sich die angefochtene Handlung der Gemeinschaft auf seine Rechtsstellung unmittelbar auswirkt und wenn ihreDurchführung rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass dabei weitere Vorschriften angewandt werden (Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2000 in der Rechtssache T-69/99, DSTV/Kommission, Slg. 2000, II-4039, Randnr. 24).
  • EuGH, 03.04.2009 - C-387/08

    VDH Projektentwicklung und Edeka Rhein-Ruhr / Kommission - Rechtsmittel -

    Sodann hat das Gericht unter Bezugnahmen auf die ständige Rechtsprechung zur unmittelbaren Betroffenheit im Sinne von Art. 230 Abs. 4 EG ausgeführt, dass sich erstens die fragliche Handlung auf die Rechtsstellung des Einzelnen unmittelbar auswirken müsse und sie zweitens ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut seien, keinerlei Ermessensspielraum lassen dürfe, ihr Erlass vielmehr rein automatisch erfolgen und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergeben müsse, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt würden (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 5. Mai 1998, Dreyfus/Kommission, C-386/96 P, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43, und des Gerichts vom 13. Dezember 2000, DSTV/Kommission, T-69/99, Slg. 2000, II-4039, Randnr. 24).
  • EuG, 08.07.2004 - T-341/02

    Regione Siciliana / Kommission

    53 Für die unmittelbare Betroffenheit ist nach ständiger Rechtsprechung erforderlich, dass sich die beanstandete Gemeinschaftsmaßnahme unmittelbar auf die Rechtsstellung des Einzelnen auswirkt und ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessen lässt, diese Durchführung vielmehr automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass dabei zwischengeschaltete Vorschriften angewandt werden (Urteil Dreyfus/Kommission, angeführt oben in Randnr. 45, Randnr. 43, Urteile des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-54/96, Oleifici Italiani und Fratelli Rubino/Kommission, Slg. 1998, II-3377, Randnr. 56, vom 13. Dezember 2000 in der Rechtssache T-69/99, DSTV/Kommission, Slg. 2000, II-4039, Randnr. 24, und vom 22. November 2001 in der Rechtssache T-9/98, Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie/Kommission, Slg. 2001, II-3367, Randnr. 47, sowie Beschluss des Gerichtshofes vom 10. September 2002 in der Rechtssache T-223/01, Japan Tobacco und JT International/Parlament und Rat, Slg. 2002, II-3259, Randnr. 45).
  • EuG, 22.11.2001 - T-9/98

    Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein privater Kläger nur dann im Sinne von Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag unmittelbar betroffen, wenn sich die angefochtene Handlung der Gemeinschaft auf seine Rechtsstellung unmittelbar auswirkt und ihre Durchführung rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass dabei weitere Vorschriften angewandt werden (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-386/96 P, Dreyfus/Kommission, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43, und Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2000 in der Rechtssache T-69/99, DSTV/Kommission, Slg. 2000, II-4039, Randnr. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2007 - C-125/06

    Kommission / Infront WM - Rechtsmittel - Ausstrahlung von Fernsehsendungen -

    12 - T-69/99, Slg. 2000, II-4039.
  • EuG, 18.10.2005 - T-60/03

    Regione Siciliana / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Artikel 230

    30 Nach ständiger Rechtsprechung sei ein Einzelner, der nicht Adressat einer Maßnahme sei, von dieser nur dann unmittelbar betroffen, wenn sie sich auf seine Rechtsstellung unmittelbar auswirke und wenn ihre Durchführung rein automatisch erfolge und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergebe, ohne dass dabei weitere Vorschriften angewandt würden (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-386/96 P, Dreyfus/Kommission, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43, und Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2000 in der Rechtssache T-69/99, DSTV/Kommission, Slg. 2000, II-4309, Randnr. 24).
  • EuG, 25.06.2008 - T-185/08

    VDH Projektentwicklung und Edeka Rhein-Ruhr / Kommission - Untätigkeitsklage -

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein privater Kläger nur dann im Sinne von Art. 230 Abs. 4 EG unmittelbar betroffen, wenn sich die angefochtene Handlung der Gemeinschaft auf seine Rechtsstellung unmittelbar auswirkt und ihre Durchführung rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass dabei weitere Vorschriften angewandt werden (in diesem Sinn Urteile des Gerichtshofes vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-386/96 P, Dreyfus/Kommission, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43, und des Gerichts vom 13. Dezember 2000 in der Rechtssache T-69/99, Slg. 2000, II-4039, Randnr. 24).
  • EuG, 06.06.2002 - T-105/01

    SLIM Sicilia / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein privater Kläger, der nicht Adressat der angefochtenen Handlung der Gemeinschaft ist, von dieser nur dann unmittelbar betroffen, wenn sich diese Handlung auf seine Rechtsstellung unmittelbar auswirkt und ihre Durchführung rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass dabei weitere Vorschriften angewandt werden (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-386/96 P, Dreyfus/Kommission, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43, Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 2000 in der Rechtssache T-69/99, DSTV/Kommission, Slg. 2000, II-4039, Randnr. 24, und vom 22. November 2001 in der Rechtssache T-9/98, Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie/Kommission, Slg. 2001, II-3367, Randnr. 47).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht