Rechtsprechung
   EuG, 15.12.2000 - T-113/99   

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https://dejure.org/2000,17149
EuG, 15.12.2000 - T-113/99 (https://dejure.org/2000,17149)
EuG, Entscheidung vom 15.12.2000 - T-113/99 (https://dejure.org/2000,17149)
EuG, Entscheidung vom 15. Dezember 2000 - T-113/99 (https://dejure.org/2000,17149)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Galileo und Galileo International / Rat

  • EU-Kommission PDF

    The Galileo Company und Galileo International LLC gegen Rat der Europäischen Union.

    Artikel 230 Absatz 4 EG; Verordnung Nr. 2299/89 des Rates, Artikel 2 in der durch die Ver... ordnung Nr. 3089/93 geänderten Fassung und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer v in der durch die Verordnung Nr. 323/1999 geänderten Fassung
    Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnung zur Festlegung der Bedingungen für die Bereitstellung von Informationen aus computergesteuerten Buchungssystemen - Klage von Verkäufern ...

  • EU-Kommission

    The Galileo Company und Galileo International LLC gegen Rat der Europäischen Union.

    Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Individuell betroffene Person.

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Computergesteuerte Buchungssysteme im Luftverkehr - Nichtigerklärung des Artikels 1 Nr. 7 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 323/1999 des Rates vom 8. Februar 1999 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2299/89 über einen Verhaltenskodex im Zusammenhang mit ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, II-4141
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • EuG, 15.12.2005 - T-33/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER DIE

    Ferner könnten weder die Klägerin noch die Inhaber von Senderechten an den vom Vereinigten Königreich aufgelisteten Ereignissen mit erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung von einer Maßnahme der Kommission allein deshalb individuell betroffen sein, weil diese ihre wirtschaftliche Tätigkeit beeinträchtige (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 15. Dezember 2000 in der Rechtssache T-113/99, Galileo und Galileo International/Rat, Slg. 2000, II-4141).
  • EuGH, 25.04.2002 - C-96/01

    Galileo Company und Galileo International / Rat

    betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 15. Dezember 2000 in der Rechtssache T-113/99 (Galileo und Galileo International/Rat, Slg. 2000, II-4141) wegen Aufhebung dieses Beschlusses, anderer Verfahrensbeteiligte: Rat der Europäischen Union, vertreten durch A. Lopes Sabino und M. Bishop als Bevollmächtigte, Beklagter im ersten Rechtszug,.

    Mit Rechtsmittelschrift, die am 27. Februar 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, haben The Galileo Company (nachfolgend: Galileo) und Galileo International LLC (nachfolgend: GILLC) gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 15. Dezember 2000 in der Rechtssache T-113/99 (Galileo und Galileo International/Rat,Slg. 2000, II-4141, nachfolgend: angefochtener Beschluss) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf teilweise Nichtigerklärung von Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 323/1999 des Rates vom 8. Februar 1999 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2299/89 über einen Verhaltenskodex im Zusammenhang mit computergesteuerten Buchungssystemen (CRS) (ABl. L 40, S. 1), soweit er in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EWG) Nr. 2299/89 des Rates vom 24. Juli 1989 (ABl. L 220, S. 1) eine Bestimmung einfügt, nach der Fluggesellschaften unabhängig von ihrer Anzahl eine Gruppe bilden dürfen, um gemeinsam Daten von Betreibern von CRS zu erwerben, als unzulässig abgewiesen hat.

  • EuG, 10.02.2005 - T-291/04

    Enviro Tech Europe und Enviro Tech International / Kommission - Vorläufiger

    63 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Handlung eine allgemeine Regelung, wenn sie für objektiv bestimmte Situationen gilt und Rechtswirkungen gegenüber allgemein und abstrakt umschriebenen Personengruppen erzeugt (Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1996 in der Rechtssache T-482/93, Weber/Kommission, Slg. 1996, II-609, Randnr. 55, und Beschluss des Gerichts vom 15. Dezember 2000 in der Rechtssache T-113/99, Galileo und Galileo International/Rat, II-4141, Randnr. 48).
  • EuG, 03.02.2005 - T-139/01

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation

    Auch wenn nämlich feststünde, dass die Rechtssubjekte, für die Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung Nr. 896/2001 gilt, zum Zeitpunkt des Erlasses des Rechtsakts hätten bestimmt werden können, würde die normative Geltung dieser Vorschrift dadurch nicht in Frage gestellt, da diese, wie oben in Randnummer 94 festgestellt, nur objektive Tatbestände rechtlicher oder tatsächlicher Art erfasst (vgl. in diesem Sinne Beschluss CNPAAP/Rat, Randnr. 35, und Beschluss des Gerichts vom 15. Dezember 2000 in der Rechtssache T-113/99, Galileo und Galileo International/Rat, Slg. 2000, II-4141, Randnr. 47, bestätigt durch Beschluss des Gerichtshofes vom 25. April 2002 in der Rechtssache C-96/01 P, Slg. 2002, I-4025).
  • EuG, 15.06.2001 - T-339/00

    Bactria / Kommission

    Eine Handlung verliere ihre allgemeine Geltung und damit ihren normativen Charakter nicht dadurch, dass sich die Rechtssubjekte, für die sie zu gegebener Zeit gelte, nach Zahl oder sogar Identität mit mehr oder weniger großer Genauigkeit bestimmen ließen (Urteil Codorniu/Rat und Beschluss des Gerichts vom 15. Dezember 2000 in der Rechtssache T-113/99, Galileo und Galileo International/Rat, Slg. 2000, II-4141).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2007 - C-125/06

    Kommission / Infront WM - Rechtsmittel - Ausstrahlung von Fernsehsendungen -

    26 - Die Kommission bezieht sich auf den Beschluss des Gerichts vom 15. Dezember 2000, Galileo und Galileo International/Rat (T-113/99, Slg. 2000, II-4141), und auf das Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 2001, Emesa Sugar/Rat (T-43/98, Slg. 2001, II-3519).
  • EuG, 05.07.2005 - T-117/05

    Rodenbröker u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Antrag

    57 Außerdem hat nach ständiger Rechtsprechung ein Rechtsakt dann allgemeine Wirkung, wenn er für objektiv bestimmte Sachverhalte gilt und Rechtswirkungen gegenüber allgemein und abstrakt umschriebenen Personengruppen erzeugt (Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1996 in der Rechtssache T-482/93, Weber/Kommission, Slg. 1996, II-609, Randnr. 55, und Beschluss des Gerichts vom 15. Dezember 2000 in der Rechtssache T-113/99, Galileo und Galileo International/Rat, Slg. 2000, II-4141, Randnr. 45).
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