Rechtsprechung
EuGH, 14.02.2001 - C-219/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unstreitige Vertragsverletzung - Richtlinie 95/16/EG
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Frankreich
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
Artikel 226 EG
1. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Nicht bestrittener Verstoß
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
- Wolters Kluwer
Harmonisierung der Sicherheitsnormen für Aufzüge; Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats (Frankreich); Unstreitige Vertragsverletzung
- Judicialis
Richtlinie 95/16/EWG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 95/16/EWG
1. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Nicht bestrittener Verstoß; [Artikel 226 EG] 2. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung - Nichterlaß der erforderlichen Bestimmungen innerhalb der festgesetzten Frist, um der Richtlinie 95/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge nachzukommen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2000 - C-219/99
- EuGH, 14.02.2001 - C-219/99
Papierfundstellen
- Slg. 2001, I-1093
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 21.09.1999 - C-392/96
Kommission / Irland
Auszug aus EuGH, 14.02.2001 - C-219/99
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes haben Änderungen nationaler Rechtsvorschriften auf die Entscheidung über eine Vertragsverletzungsklage keinen Einfluss, wenn sie nicht vor Ablauf der Frist, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, vorgenommen wurden (vgl. Urteile vom 1. Juni 1995 in der Rechtssache C-123/94, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1457, Randnr. 7, und vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-392/96, Kommission/Irland, Slg. 1999, I-5901, Randnr. 86). - EuGH, 01.06.1995 - C-123/94
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 14.02.2001 - C-219/99
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes haben Änderungen nationaler Rechtsvorschriften auf die Entscheidung über eine Vertragsverletzungsklage keinen Einfluss, wenn sie nicht vor Ablauf der Frist, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, vorgenommen wurden (vgl. Urteile vom 1. Juni 1995 in der Rechtssache C-123/94, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1457, Randnr. 7, und vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-392/96, Kommission/Irland, Slg. 1999, I-5901, Randnr. 86).
- EuGH, 26.06.2001 - C-212/99
Kommission / Italien
Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung jedoch anhand der Lage zu beurteilen, die bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist bestand (vgl. u. a. Urteile vom 18. März 1999 in der Rechtssache C-166/97, Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-1719, Randnr. 18, und vom 14. Februar 2001 in der Rechtssache C-219/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-0000, Randnr. 7).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2000 - C-219/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Frankreich
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unstreitige Vertragsverletzung - Richtlinie 95/16/EG
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2000 - C-219/99
- EuGH, 14.02.2001 - C-219/99
Papierfundstellen
- Slg. 2001, I-1093