Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 08.03.2001 - C-276/98   

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https://dejure.org/2001,2865
EuGH, 08.03.2001 - C-276/98 (https://dejure.org/2001,2865)
EuGH, Entscheidung vom 08.03.2001 - C-276/98 (https://dejure.org/2001,2865)
EuGH, Entscheidung vom 08. März 2001 - C-276/98 (https://dejure.org/2001,2865)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 12 und 28 Absatz 2 - Ermäßigter Steuersatz

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Portugal

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Portugal

    EG-Vertrag, Artikel 169 [jetzt Artikel 226 EG]
    1. Vertragsverletzungsverfahren - Vorschriften, die vom betreffenden Mitgliedstaat nach Klageerhebung erlassen wurden - Unerheblich

  • EU-Kommission

    Kommission / Portugal

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung Portugals wegen Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus den Art. 12 und 28 Absatz 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern; Anwendung eines ermäßigten portugiesischen ...

  • Judicialis

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388/EWG Art. 12; ; Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388/EWG Art. 28 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vertragsverletzungsverfahren - Vorschriften, die vom betreffenden Mitgliedstaat nach Klageerhebung erlassen wurden - Unerheblich

  • datenbank.nwb.de

    Kein ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf die Maut für die Benutzung einer Brücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 12, Richtlinie 77/388/EWG Art 12, EWGRL 388/77 Art 28 Abs 2, Richtlinie 77/388/EWG Art 28 Abs 2, EWGRL 77/92, Richtlinie 92/77/EWG
    Ermäßigter Steuersatz; Umsatzsteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats, Artikel 12 und 28 Absatz 2 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (77/388/EWG) in der Fassung der Richtlinie 92/77/EWG über die Annäherung der Mehrwertsteuersätze - Einführung oder Aufrechterhaltung eines ermäßigten Steuersatzes ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2001, I-1699
  • BB 2001, 635
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 01.10.1998 - C-71/97

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 08.03.2001 - C-276/98
    Nach ständiger Rechtsprechung können nämlich diejenigen Bestimmungen eines Mitgliedstaats, die von diesem nach Klageerhebung zur Erfüllung seiner Verpflichtungen erlassen worden sind, vom Gerichtshof keinesfalls berücksichtigt werden (Urteil vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-71/97, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-5991, Randnr. 18).

    Außerdem kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internenRechtsordnung berufen, um die fehlende Durchführung einer Richtlinie innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu rechtfertigen (Urteil vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-274/98, Kommission/Spanien, Slg. 2000, I-2823, Randnr. 19).

  • EuGH, 17.10.1989 - 231/87

    Ufficio distrettuale delle imposte dirette di Fiorenzuola d'Arda e.a / Comune di

    Auszug aus EuGH, 08.03.2001 - C-276/98
    Folglich dürfen sie die von diesen Einrichtungen getätigten Umsätze nicht gemäß Artikel 2 Nummer 1 der Sechsten Richtlinie besteuern (in diesem Sinn Urteil vom 17. Oktober 1989 in den Rechtssachen 231/87 und 129/88, Comune di Carpaneto Piacentino u. a., Slg. 1989, 3233, Randnr. 33).
  • EuGH, 12.09.2000 - C-260/98

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 08.03.2001 - C-276/98
    Wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat, ergibt sich aus dieser Bestimmung unter Berücksichtigung der Ziele der Richtlinie eindeutig, dass für die Nichteinbeziehung in die Steuerpflicht kumulativ zwei Voraussetzungen erfüllt sein müssen, nämlich die Ausübung von Tätigkeiten durch eine öffentliche Einrichtung und die Vornahme dieser Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt (u. a. Urteile vom 12. September 2000 in den Rechtssachen C-260/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 34, C-276/97, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 39, C-358/97, Kommission/Irland, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 37, und C-408/97, Kommission/Niederlande, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 34).
  • EuGH, 13.04.2000 - C-274/98

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 08.03.2001 - C-276/98
    Außerdem kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internenRechtsordnung berufen, um die fehlende Durchführung einer Richtlinie innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu rechtfertigen (Urteil vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-274/98, Kommission/Spanien, Slg. 2000, I-2823, Randnr. 19).
  • EuGH, 12.09.2000 - C-276/97

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 08.03.2001 - C-276/98
    Wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat, ergibt sich aus dieser Bestimmung unter Berücksichtigung der Ziele der Richtlinie eindeutig, dass für die Nichteinbeziehung in die Steuerpflicht kumulativ zwei Voraussetzungen erfüllt sein müssen, nämlich die Ausübung von Tätigkeiten durch eine öffentliche Einrichtung und die Vornahme dieser Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt (u. a. Urteile vom 12. September 2000 in den Rechtssachen C-260/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 34, C-276/97, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 39, C-358/97, Kommission/Irland, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 37, und C-408/97, Kommission/Niederlande, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 34).
  • EuGH, 12.06.2008 - C-462/05

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit -

    Dieses Verfahren wurde mit dem Urteil vom 8. März 2001, Kommission/Portugal (C-276/98, Slg. 2001, I-1699), abgeschlossen.

    Im erwähnten Urteil Kommission/Portugal gab der Gerichtshof der Klage der Kommission in Bezug auf die Gegenstände statt, wies sie aber in Bezug auf die Maut ab.

    In dem erwähnten Urteil Kommission/Portugal habe der Gerichtshof bereits zur gleichen Frage Stellung nehmen müssen wie der, die in der vorliegenden Rechtssache aufgeworfen werde.

    Selbst wenn das Mahnschreiben oder die mit Gründen versehene Stellungnahme im vorliegenden Verfahren andere Verstöße der portugiesischen Regelung gegen die Sechste Richtlinie, insbesondere den Verstoß gegen Art. 4 Abs. 5 dieser Richtlinie, betreffe, werde der Gegenstand der Klage letztlich durch die Art. 12 und 28 der Richtlinie bestimmt, die bereits in der mit dem erwähnten Urteil Kommission/Portugal abgeschlossenen Rechtssache geltend gemacht worden seien.

    Zum anderen sei offenkundig, dass die tatsächlichen Umstände, die 2001 als feststehend angesehen worden seien, sich geändert hätten, so dass das Urteil Kommission/Portugal nicht die Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung in Bezug auf ein neues Verfahren zwischen denselben Parteien und mit dem gleichen Gegenstand wie das mit diesem Urteil abgeschlossene Verfahren habe erlangen können.

    In der mündlichen Verhandlung in dem Verfahren, das zum Urteil Kommission/Portugal geführt habe, hätten diese Behörden die Ansicht vertreten, dass der Betreiber eine öffentlich-rechtliche Einrichtung sei, im Vorverfahren in der vorliegenden Rechtssache hätten sie hingegen geltend gemacht, dass es sich bei dem Betreiber um eine Handelsgesellschaft des Privatrechts handele und die Beurteilung des Gerichtshofs in dem genannten Urteil auf einem Missverständnis bezüglich der schriftlichen und mündlichen Erklärungen der Bevollmächtigten der Portugiesischen Republik beruhe.

    Die einzige Feststellung zur Rechtsnatur des Betreibers wurde in der mündlichen Verhandlung getroffen, in der der Bevollmächtigte dieses Mitgliedstaats lediglich darauf hinwies, dass es sich bei dem Betreiber um eine in Ausübung öffentlicher Gewalt handelnde Einrichtung des öffentlichen Rechts handele (vgl. hierzu Urteil Kommission/Portugal, Randnr. 26).

    Die neuen Angaben der Portugiesischen Republik zur Rechtsnatur des Brückenbetreibers verändern entscheidend die tatsächliche Ausgangslage, auf die der Gerichtshof im Urteil Kommission/Portugal in Bezug auf die Maut für die Benutzung der Straßenbrücken über den Tejo in Lissabon seine Feststellung, dass Art. 4 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie anwendbar ist, und dementsprechend die Zurückweisung der Rüge einer Verletzung der Art. 12 und 28 dieser Richtlinie gestützt hatte.

    Unter diesen Umständen kann die Portugiesische Republik nicht mit Erfolg den Einwand der Rechtskraft erheben, da sich der Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits von dem der mit dem Urteil Kommission/Portugal abgeschlossenen Rechtssache gerade wegen der Angaben, die dieser Mitgliedstaat gegenüber der Kommission im anhängigen Verfahren gemacht hat, unterscheidet.

  • EuGH, 08.06.2006 - C-430/04

    Feuerbestattungsverein Halle - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Möglichkeit der

    26 Falls also die Nichtbesteuerung der fraglichen wirtschaftlichen Betätigung zu Wettbewerbsverzerrungen im Sinne von Artikel 4 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Sechsten Richtlinie führen würde, wäre der Betrieb eines Krematoriums durch die Lutherstadt Eisleben nach dieser Bestimmung steuerbar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-276/98, Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-1699, Randnr. 28).
  • EuGH, 25.03.2010 - C-79/09

    Kommission / Niederlande

    Sie legt jedoch keine Beweise für diese Behauptung vor, um insbesondere nachzuweisen, dass die behauptete Möglichkeit einer Verzerrung des Wettbewerbs mit den Tätigkeiten privater Anbieter wie beispielsweise von Arbeitsvermittlungsagenturen nicht bloß theoretisch, sondern real ist (vgl. entsprechend Urteil vom 8. März 2001, Kommission/Portugal, C-276/98, Slg. 2001, I-1699, Randnr. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2003 - C-224/01

    DER GERICHTSHOF HAT ERSTMALS ÜBER DIE FRAGE DER HAFTUNG EINES MITGLIEDSTAATS FÜR

    84: - Vgl. u. a. Urteile vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 52/75 (Kommission/Italien, Slg. 1976, 277, Randnr. 14), vom 12. Februar 1987 in der Rechtssache 390/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1987, 761, Randnr. 7), vom 12. März 1987 in der Rechtssache 9/86 (Kommission/Belgien, Slg. 1987, 1331, Randnr. 5) sowie, in jüngerer Zeit, vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-276/98 (Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-1699, Randnr. 20) und vom 7. November 2002 in der Rechtssache C-352/01 (Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-0000, Randnr. 8).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-150/11

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Zu den von dem beklagten Mitgliedstaat vorgeschlagenen Änderungen der streitigen Regelung, die im Wesentlichen in der Beibehaltung einer eingeschränkten Untersuchung bestünden und jedenfalls nicht ausreichten, um den geltend gemachten Verstoß abzustellen, verweist die Kommission auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs, nach der diejenigen Maßnahmen des betroffenen Mitgliedstaats, die von diesem nach Erhebung der Vertragsverletzungsklage zur Erfüllung seiner Verpflichtungen erlassen worden seien, nicht berücksichtigt werden könnten (Urteile vom 1. Oktober 1998, Kommission/Spanien, C-71/97, Slg. 1998, I-5991, Randnr. 18, und vom 8. März 2001, Kommission/Portugal, C-276/98, Slg. 2001, I-1699, Randnr. 20).

    Die vom Königreich Belgien in diesem Zusammenhang angeführten Rechtfertigungsgründe betreffen das Erfordernis, die Ziele des Verbraucher- und des Umweltschutzes sowie der Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten, die nach der Rechtsprechung zwingende Gründe des Allgemeininteresses darstellen, die eine Beeinträchtigung der Freiheit des Warenverkehrs rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande, Randnr. 77, vom 10. April 2008, Kommission/Portugal, Randnr. 38, vom 5. Juni 2008, Kommission/Polen, Randnr. 49, und vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, Randnr. 60).

  • EuGH, 10.04.2003 - C-114/02

    Kommission / Frankreich

    Außerdem entspricht es ebenfalls ständiger Rechtsprechung, dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (u. a. Urteile vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-276/98, Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-1699, Randnr. 20, und vom 26. September 2002 in der Rechtssache C-351/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-8101, Randnr. 9).
  • EuGH, 20.03.2003 - C-143/02

    Kommission / Italien

    Hierzu genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteil vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache C-148/00, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-9823, Randnr. 7), und dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die fehlende Durchführung einer Richtlinie innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-276/98, Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-1699, Randnr. 20, und vom 28. November 2002 in der Rechtssache C-392/01, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-...., Randnr. 9).
  • EuGH, 07.11.2002 - C-352/01

    Kommission / Spanien

    Es entspricht außerdem ständiger Rechtsprechung, dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um zu rechtfertigen, dass eine Richtlinie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist umgesetzt wurde (u. a. Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-276/98, Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-1699, Randnr. 20).
  • EuGH, 25.09.2003 - C-74/02

    Kommission / Deutschland

    Außerdem kann sich ein Mitgliedstaat nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichtbeachtung der in einer Richtlinie vorgeschriebenen Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (u. a. Urteile vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-276/98, Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-1699, Randnr. 20, und vom 10. April 2003, Kommission/Frankreich, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2002 - C-6/02

    Kommission / Frankreich

    13: - Zitiert in Fußnote 11, Randnr. 8.14: - Der Gerichtshof verweist insbesondere auf das Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-276/98 (Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-1699, Randnr. 20).
  • EuGH, 12.09.2002 - C-312/01

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 06.06.2002 - C-274/01

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 28.11.2002 - C-392/01

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 30.03.2004 - C-201/03

    Kommission / Schweden

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2003 - C-114/02

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 28.04.2005 - C-31/04

    Kommission / Spanien

  • FG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 2 K 708/99

    Kein Vorsteuerabzug der Gemeinde für Errichtung eines mit Parkscheinautomaten

  • FG Sachsen, 06.12.2001 - 2 K 708/99

    Anspruch einer Gemeinde als Unternehmerin auf Vorsteuerabzug für Bauaufwendungen

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2000 - C-276/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,19488
Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2000 - C-276/98 (https://dejure.org/2000,19488)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.11.2000 - C-276/98 (https://dejure.org/2000,19488)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. November 2000 - C-276/98 (https://dejure.org/2000,19488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Portugal

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 12 und 28 Absatz 2 - Ermäßigter Steuersatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2001, I-1699
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 10.03.1970 - 7/69

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2000 - C-276/98
    13: - So z. B. Urteile vom 10. März 1970 in der Rechtssache 7/69 (Kommission/Italien, Slg. 1970, 111, Randnr. 5) und vom 28. April 1993 in der Rechtssache C-306/91 (Slg. 1993, I-2133, Randnr. 22).
  • EuGH, 17.10.1989 - 231/87

    Ufficio distrettuale delle imposte dirette di Fiorenzuola d'Arda e.a / Comune di

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2000 - C-276/98
    10: - Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 50.11: - Ähnlich Schlussanträge von Generalanwalt Mischo in den verbundenen Rechtssachen 231/87 und 129/88 (Comune di Carpaneto Piacentino u. a., Slg. 1989, 3233, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2000 - C-446/98

    Fazenda Pública

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2000 - C-276/98
    Siehe auch die Schlussanträge von Generalanwalt Alber vom 29. Juni 2000 in der Rechtssache C-446/98 (Fazenda Pública/Câmara Municipal do Porto, Slg. 2000, I-0000).
  • EuGH, 06.07.2000 - C-236/99

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2000 - C-276/98
    6: - Zuletzt Urteil vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-236/99 (Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-5657, Randnr. 23).
  • EuGH, 12.09.2000 - C-276/97

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2000 - C-276/98
    7: - Urteile vom 12. September 2000 in den Rechtssachen C-359/97 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2000, I-0000), C-276/97 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-0000), C-358/97 (Kommission/Irland, Slg. 2000, I-0000), C-408/97 (Kommission/Niederlande, Slg. 2000, I-0000) und C-260/98 (Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-0000).
  • EuGH, 01.10.1998 - C-71/97

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2000 - C-276/98
    Vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2000 darf dieser Prozentsatz nicht niedriger als 15 % sein." 5: - Urteile vom 17. September 1987 in der Rechtssache 291/84 (Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 3483, Randnr. 15), vom 24. März 1988 in der Rechtssache 240/86 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 1835, Randnr. 14) und vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-71/97 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-5991, Randnr. 18).
  • EuGH, 12.09.2000 - C-359/97

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2000 - C-276/98
    7: - Urteile vom 12. September 2000 in den Rechtssachen C-359/97 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2000, I-0000), C-276/97 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-0000), C-358/97 (Kommission/Irland, Slg. 2000, I-0000), C-408/97 (Kommission/Niederlande, Slg. 2000, I-0000) und C-260/98 (Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-0000).
  • EuGH, 25.07.1991 - C-202/90

    Ayuntamiento de Sevilla / Recaudadores de las Zonas primera y segunda

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