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   EuGH, 22.11.2001 - C-451/98   

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https://dejure.org/2001,1206
EuGH, 22.11.2001 - C-451/98 (https://dejure.org/2001,1206)
EuGH, Entscheidung vom 22.11.2001 - C-451/98 (https://dejure.org/2001,1206)
EuGH, Entscheidung vom 22. November 2001 - C-451/98 (https://dejure.org/2001,1206)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Assoziierungsregelung für die überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Reis mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten - Schutzmaßnahmen - Verordnung (EG) Nr. 304/97 - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Antillean Rice Mills / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Antillean Rice Mills / Rat

    EG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 4 [nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 4 EG]; Verordnung Nr. 304/97 des Rates
    Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnung des Rates zur Einführung von Schutzmaßnahmen gegen die Einfuhr von Reis mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten - Klage eines ...

  • EU-Kommission

    Antillean Rice Mills / Rat

  • Wolters Kluwer

    Assoziierungsregelung für die überseeischen Länder und Gebiete; Schutzmaßnahmen zur Einfuhr von Reis mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten; Vier verschiedene Verarbeitungsstufen für Reis

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 304/97/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung Nr. 304/97/EWG
    Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnung des Rates zur Einführung von Schutzmaßnahmen gegen die Einfuhr von Reis mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten - Klage eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 304/97 des Rates vom 17. Februar 1997 zur Einführung von Schutzmaßnahmen gegen die Einfuhr von Reis mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten (ABl. L 51 vom 21. Februar 1999, S. 1)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2001, I-8949
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.11.2001 - C-451/98
    Aus der bloßen Eigenschaft der Klägerin als Exporteur oder selbst Exporteur/Verkäufer von Reis aus den ÜLG in die Gemeinschaft ergibt sich daher noch nicht, dass sie von der Verordnung Nr. 304/97 individuell betroffen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207, Randnr. 14, sowie Beschluss Chiquita Banana u. a./Rat, Randnr. 12, und Beschluss vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-10/95 P, Asocarne/Rat, Slg. 1995, I-4149, Randnr. 42).

    Der Umstand, dass der Rat bzw. die Kommission aufgrund besonderer Vorschriften verpflichtet sind, die Konsequenzen einer von ihnen beabsichtigten Maßnahme für die Situation bestimmter Einzelpersonen zu berücksichtigen, kann geeignet sein, diese zu individualisieren (siehe in diesem Sinne Urteil Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Randnrn. 28 und 31, und Urteil des Gerichtshofes vom 11. Februar 1999 in derRechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnr. 25).

    Wie sich jedoch aus dem Urteil Piraiki-Patraiki u. a./Kommission ergibt, lässt die bloße Feststellung, dass eine solche Verpflichtung besteht, noch nicht den Schluss zu, dass die betreffenden ÜLG und Unternehmen von den Maßnahmen im Sinne des Artikels 173 Absatz 4 EG-Vertrag individuell betroffen sind.

    Er hat im Gegenteil angenommen, dass nur die Unternehmen, die bereits Verträge geschlossen hatten, deren Erfüllung unter der Geltung der streitigen Entscheidung vorgesehen war und durch diese ganz oder teilweise verhindert wurde, im Sinne des Artikels 173 Absatz 4 EG-Vertrag individuell betroffen waren (Urteil Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Randnrn. 28, 31 und 32).

  • EuG, 21.03.1997 - T-41/97

    Antillean Rice Mills NV gegen Rat der Europäischen Union. - Regelung über die

    Auszug aus EuGH, 22.11.2001 - C-451/98
    Die Antillean Rice Mills NV (im Folgenden: Klägerin) beantragte mit Klageschrift, die am 27. Februar 1997 bei der Kanzlei des Gerichts einging und unter der Nummer T-41/97 in das Register der Kanzlei eingetragen wurde, gemäß Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 4 EG) die Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 304/97 des Rates vom 17. Februar 1997 zur Einführung von Schutzmaßnahmen gegen die Einfuhr von Reis mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten (ABl. L 51, S. 1).

    Da sowohl die Rechtssache T-41/97 als auch die Rechtssache C-110/97 die Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 304/97 zum Gegenstand haben, erklärte sich das Gericht mit Beschluss vom 16. November 1998 gemäß Artikel 47 Absatz 3 der EG-Satzung des Gerichtshofes und Artikel 80 der Verfahrensordnung des Gerichts in der Rechtssache T-41/97 für nicht zuständig, damit der Gerichtshof über diese Frage entscheidet.

    Wie das Gericht bereits in seinem Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-41/97 R (Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 1997, II-447, Randnr. 49) entschieden und wie die Kommission in ihren Schlussanträgen in Erinnerung gerufenhat, exportierte die Klägerin in den ersten drei Monaten des Jahres 1997 ungefähr 12 000 Tonnen Reis in die Gemeinschaft.

  • EuGH, 21.06.1993 - C-276/93

    Chiquita Banana u.a. / Rat

    Auszug aus EuGH, 22.11.2001 - C-451/98
    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat (vgl. insb. Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 197, 223, und Beschluss vom 21. Juni 1993 in der Rechtssache C-276/93, Chiquita Banana u. a./Rat, Slg. 1993, I-3345, Randnr. 9), können natürliche oder juristische Personen nur dann als individuell betroffen angesehen werden, wenn sie in ihrer Rechtsstellung wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder aufgrund von Umständen betroffen sind, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie in ähnlicher Weise individualisieren wie einen Adressaten.

    Aus der bloßen Eigenschaft der Klägerin als Exporteur oder selbst Exporteur/Verkäufer von Reis aus den ÜLG in die Gemeinschaft ergibt sich daher noch nicht, dass sie von der Verordnung Nr. 304/97 individuell betroffen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207, Randnr. 14, sowie Beschluss Chiquita Banana u. a./Rat, Randnr. 12, und Beschluss vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-10/95 P, Asocarne/Rat, Slg. 1995, I-4149, Randnr. 42).

    Selbst wenn nach den Akten nur sechs oder sieben Unternehmen auf dem durch die Verordnung Nr. 304/97 betroffenen Markt tätig sind, bedeutet der Umstand, dass die Personen, für die eine Maßnahme gilt, nach Zahl oder sogar Identität mehr oder weniger genau bestimmbar sind, keineswegs, dass sie als von der Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, sofern nur wie im vorliegenden Fall feststeht, dass die Maßnahme aufgrund eines durch sie bestimmten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (siehe insb. Beschluss vom 24. Mai 1993 in der Rechtssache C-131/92, Arnaud u. a./Rat, Slg. 1993, I-2573, Randnr. 13, und Beschluss Chiquita Banana u. a./Rat, Randnr. 8).

  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.11.2001 - C-451/98
    Der Umstand, dass der Rat bzw. die Kommission aufgrund besonderer Vorschriften verpflichtet sind, die Konsequenzen einer von ihnen beabsichtigten Maßnahme für die Situation bestimmter Einzelpersonen zu berücksichtigen, kann geeignet sein, diese zu individualisieren (siehe in diesem Sinne Urteil Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Randnrn. 28 und 31, und Urteil des Gerichtshofes vom 11. Februar 1999 in derRechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnr. 25).
  • EuGH, 24.05.1993 - C-131/92

    Arnaud u.a. / Rat

    Auszug aus EuGH, 22.11.2001 - C-451/98
    Selbst wenn nach den Akten nur sechs oder sieben Unternehmen auf dem durch die Verordnung Nr. 304/97 betroffenen Markt tätig sind, bedeutet der Umstand, dass die Personen, für die eine Maßnahme gilt, nach Zahl oder sogar Identität mehr oder weniger genau bestimmbar sind, keineswegs, dass sie als von der Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, sofern nur wie im vorliegenden Fall feststeht, dass die Maßnahme aufgrund eines durch sie bestimmten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (siehe insb. Beschluss vom 24. Mai 1993 in der Rechtssache C-131/92, Arnaud u. a./Rat, Slg. 1993, I-2573, Randnr. 13, und Beschluss Chiquita Banana u. a./Rat, Randnr. 8).
  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

    Auszug aus EuGH, 22.11.2001 - C-451/98
    Zu der Frage, ob die Klägerin von der Verordnung Nr. 304/97 individuell betroffen ist, führen die Klägerin und die niederländische Regierung aus, die Klägerin sei ein betroffenes Unternehmen im Sinne des Urteils des Gerichts vom 14. September 1995 in den Rechtssachen T-480/93 und T-483/93 (Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2305), da sie zu einem kleinen Kreis von Wirtschaftsteilnehmern gehöre, deren Rechtsstellung aufgrund eines Sachverhalts berührt werde, der sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebe und sie daher in ähnlicher Weise individualisiere wie einen Adressaten.
  • EuGH, 23.11.1995 - C-10/95

    Asocarne / Rat

    Auszug aus EuGH, 22.11.2001 - C-451/98
    Aus der bloßen Eigenschaft der Klägerin als Exporteur oder selbst Exporteur/Verkäufer von Reis aus den ÜLG in die Gemeinschaft ergibt sich daher noch nicht, dass sie von der Verordnung Nr. 304/97 individuell betroffen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207, Randnr. 14, sowie Beschluss Chiquita Banana u. a./Rat, Randnr. 12, und Beschluss vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-10/95 P, Asocarne/Rat, Slg. 1995, I-4149, Randnr. 42).
  • EuGH, 06.10.1982 - 307/81

    Alusuisse / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.11.2001 - C-451/98
    Um festzustellen, ob eine Maßnahme allgemeine Geltung hat, sind ihre Rechtsnatur und die Rechtswirkungen, die sie erzeugen soll oder tatsächlich erzeugt, zu untersuchen (Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 307/81, Alusuisse Italia/Rat und Kommission, Slg. 1982, 3463, Randnr. 8).
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuGH, 22.11.2001 - C-451/98
    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat (vgl. insb. Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 197, 223, und Beschluss vom 21. Juni 1993 in der Rechtssache C-276/93, Chiquita Banana u. a./Rat, Slg. 1993, I-3345, Randnr. 9), können natürliche oder juristische Personen nur dann als individuell betroffen angesehen werden, wenn sie in ihrer Rechtsstellung wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder aufgrund von Umständen betroffen sind, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie in ähnlicher Weise individualisieren wie einen Adressaten.
  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

    Auszug aus EuGH, 22.11.2001 - C-451/98
    Die allgemeine Geltung einer Maßnahme schließt nämlich nicht aus, dass sie bestimmte Wirtschaftsteilnehmer unmittelbar und individuell betrifft (Urteil vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 19).
  • EuG, 12.01.2007 - T-447/05

    SPM / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Regelung über die

    Sofern eine Verordnung nicht im Kern eine individuelle Entscheidung sei, seien nach ständiger Rechtsprechung die Rechtswirkungen festzustellen, die die Verordnung haben solle oder tatsächlich habe (Urteile des Gerichtshofs Alusuisse Italia/Rat und Kommission, oben in Randnr. 35 angeführt, Randnr. 8, und vom 22. November 2001, Antillean Rice Mills/Rat, C-451/98, Slg. 2001, I-8949).

    Hierfür genüge es, dass der Kläger nachweise, dass er von der genannten Handlung unmittelbar und individuell betroffen sei (Urteile des Gerichtshofs vom 29. März 1979, ISO/Rat, 118/77, Slg. 1979, 1277, vom 21. Februar 1984, Allied Corporation u. a./Kommission, 239/82 und 275/82, Slg. 1984, 1005, vom 14. März 1990, Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, C-133/87 und C-150/87, Slg. 1990, I-719, vom 16. Mai 1991, Extramet Industrie/Rat, C-358/89, Slg. 1991, I-2501, vom 18, Mai 1994, Codorníu/Rat, C-309/89, Slg. 1994, I-1853, und Antillean Rice Mills/Rat, oben in Randnr. 41 angeführt).

    Ihre Lage sei zudem vergleichbar mit der der Exporteure von Reis der Niederländischen Antillen in der Rechtssache Antillean Rice Mills/Rat, oben in Randnr. 41 angeführt, wo festgestellt worden sei, dass den genannten Exporteuren aufgrund einer Maßnahme der Gemeinschaft die Ausfuhr in die Gemeinschaft verwehrt worden sei.

    Wie aus der Rechtsprechung hervorgeht, ergibt sich allein aus dieser Eigenschaft jedoch noch nicht, dass die Klägerin von der angefochtenen Verordnung individuell betroffen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, oben in Randnr. 45 angeführt, Randnr. 14, und Antillean Rice Mills/Rat, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnr. 51, Beschluss des Gerichts vom 30. April 2003, Villiger Söhne/Rat, T-154/02, Slg. 2003, II-1921, Randnr. 47).

    Was zweitens das Argument der Klägerin betrifft, die angefochtene Verordnung verwehre nur einem begrenzten Teil der Wirtschaftsteilnehmer die Vermarktung der AKP-Bananen im Gebiet der Gemeinschaft, so ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung der Umstand, dass die Personen, für die eine Maßnahme gilt, nach Zahl oder sogar Identität mehr oder weniger genau bestimmbar sind, keineswegs bedeutet, dass diese als von der Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, sofern nur feststeht, dass, wie im vorliegenden Fall, die Maßnahme aufgrund eines durch sie bestimmten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (Beschluss des Gerichtshofs vom 21. Juni 1993, Chiquita Banana u. a./Rat, C-276/93, Slg. 1993, I-3345, Randnr. 8, und Urteil Antillean Rice Mills/Rat, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnr. 52, Beschluss von Pezold/Kommission, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnr. 46).

    11 bis 13, vom 11. Februar 1999, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 25, und Antillean Rice Mills/Rat, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnr. 57, Urteile des Gerichts vom 14. September 1995, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, oben in Randnr. 39 angeführt, Randnrn.

    28, 31 und 32, Antillean Rice Mills/Rat, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnr. 60, und vom 10. April 2003, Kommission/Nederlandse Antillen, C-142/00 P, Slg. 2003, I-3483, Randnr. 74).

    Die Feststellung, dass die Kommission bei Erlass der angefochtenen Verordnung, soweit die Gegebenheiten dies zuließen, berücksichtigen musste, welche negativen Auswirkungen diese Verordnung möglicherweise insbesondere auf die betroffenen Unternehmen hatte, entbindet die Klägerin daher nicht von dem Nachweis, dass sie von der Verordnung wegen tatsächlicher, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt wird (vgl. entsprechend Urteile Antillean Rice Mills/Rat, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnr. 62, und Kommission/Nederlandse Antillen, oben in Randnr. 76 angeführt, Randnr. 76).

  • EuG, 14.11.2002 - T-94/00

    Rica Foods / Kommission

    In der mündlichen Verhandlung hat sich die Kommission ferner auf das Urteil des Gerichtshofes vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-451/98 (Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 2001, I-8949) berufen.

    Die bloße Feststellung, dass eine solche Verpflichtung besteht, lässt jedoch noch nicht den Schluss zu, dass die Unternehmen, die von einer auf der Grundlage des Artikels 109 Absatz 1 des ÜLG-Beschlusses erlassenen Schutzmaßnahme betroffen sind, von dieser Maßnahme im Sinne des Artikels 230 Absatz 4 EG individuell betroffen sind (Urteil Antillean Rice Mills/Rat, zitiert in Randnr. 52, Randnr. 60).

    Ihre Klage ist nur zulässig, wenn die betroffenen Unternehmen nachweisen, dass sie durch die Schutzmaßnahme aufgrund einer tatsächlichen Situation beeinträchtigt sind, die sie aus dem Kreis aller anderen Wirtschaftsteilnehmer heraushebt (Urteil Antillean Rice Mills/Rat, zitiert in Randnr. 52, Randnr. 62).

    Der Gerichtshof habe in seinem in Randnummer 52 zitierten Urteil Antillean Rice Mills/Rat (Randnr. 65) entschieden, dass die beanstandete Schutzmaßnahme die Klägerin in dieser Rechtssache nicht daran gehindert habe, Verträge zu erfüllen, die sie vor Erlass der Schutzmaßnahmen geschlossen habe, da "zwischen der Unterzeichnung der Verträge und dem Inkrafttreten der Schutzmaßnahmen mehr als fünfzehn Tage vergangen" seien und die Klägerin in dieser Rechtssache, "der der unmittelbar bevorstehende Erlass dieser Maßnahmen bekannt war, ... zur Erfüllung der laufenden Verträge ohne weiteres ... die notwendigen Schritte [hätte] unternehmen können, um Einfuhrlizenzen zu erhalten".

  • EuG, 03.05.2002 - T-177/01

    IN DEM BEMÜHEN UM EINE STÄRKUNG DES RECHTSSCHUTZES FÜR BÜRGER/BÜRGERINNEN UND

    13 und 14, vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 19, und vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-451/98, Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 2001, I-8949, Randnr. 46, sowie Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache T-43/98, Emesa Sugar/Rat, Slg. 2001, II-3519, Randnr. 47).
  • EuGH, 10.12.2002 - C-312/00

    Kommission / Camar und Tico

    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Maßnahme mit allgemeiner Geltung wie eine Verordnung natürliche oder juristische Personen nur dann individuell betreffen, wenn diese Maßnahme sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder aufgrund von Umständen betrifft, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie in ähnlicher Weise individualisieren wie einen Adressaten (vgl. u. a. Urteile vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-451/98, Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 2001, I-8949, Randnr. 49, und vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 36).

    Wie die Kommission, der Rat und die französische Regierung ausgeführt haben, bedeutet jedoch der Umstand, dass die Personen, für die eine Maßnahme gilt, nach Zahl oder sogar Identität mehr oder weniger genau bestimmbar sind, keineswegs, dass sie als von der Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, sofern nur feststeht, dass die Maßnahme aufgrund eines durch sie bestimmten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (vgl. u. a. Urteil Antillean Rice Mills/Rat, Randnr. 52).

  • EuGH, 08.07.2010 - C-343/09

    Afton Chemical - Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit - Richtlinie 2009/30/EG

    Im Übrigen ist zu beachten, dass der Umstand, dass die Personen, für die eine Maßnahme gilt, nach Zahl oder sogar Identität mehr oder weniger genau bestimmbar sind, keineswegs bedeutet, dass sie als von der Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, sofern nur feststeht, dass die Maßnahme, wie im Ausgangsverfahren, aufgrund eines durch sie bestimmten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (vgl. u. a. Urteil vom 22. November 2001, Antillean Rice Mills/Rat, C-452/98, Slg. 2001, I-8949, Randnr. 52, sowie Beschluss vom 8. April 2008, Saint-Gobain Glass Deutschland/Kommission, C-503/07 P, Slg. 2008, I-2217, Randnr. 70).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-274/12

    Telefónica / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Art. 263 Abs. 4 AEUV

    Wie das Gericht in Randnr. 28 des angefochtenen Beschlusses ausgeführt hat, ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung auch, dass der Umstand, dass die Rechtssubjekte, für die eine Maßnahme gilt, nach Zahl oder sogar Identität mehr oder weniger genau bestimmbar sind, keineswegs bedeutet, dass sie als von der Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, sofern diese Maßnahme aufgrund eines durch sie bestimmten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2001, Antillean Rice Mills/Rat, C-451/98, Slg. 2001, I-8949, Randnr. 52).
  • EuG, 14.11.2002 - T-332/00

    Rica Foods / Kommission

    In der mündlichen Verhandlung hat sich die Kommission ferner auf das Urteil des Gerichtshofes vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-451/98 (Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 2001, I-8949) berufen.

    Die bloße Feststellung, dass eine solche Verpflichtung besteht, lässt jedoch noch nicht den Schluss zu, dass die Unternehmen, die von einer auf der Grundlage des Artikels 109 Absatz 1 des ÜLG-Beschlusses erlassenen Schutzmaßnahme betroffen sind, von dieser Maßnahme im Sinne des Artikels 230 Absatz 4 EG individuell betroffen sind (Urteil Antillean Rice Mills/Rat, zitiert in Randnr. 48, Randnr. 60).

    Ihre Klage ist nur zulässig, wenn die betroffenen Unternehmen nachweisen, dass sie durch die Schutzmaßnahme aufgrund einer tatsächlichen Situation beeinträchtigt sind, die sie aus dem Kreis aller anderen Wirtschaftsteilnehmer heraushebt (Urteil Antillean Rice Mills/Rat, zitiert in Randnr. 48, Randnr. 62).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-203/16

    Andres (faillite Heitkamp BauHolding) / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche

    13 Urteil vom 22. November 2001, Antillean Rice Mills/Rat (C-451/98, EU:C:2001:622, Rn. 52).
  • EuGH, 25.04.2002 - C-96/01

    Galileo Company und Galileo International / Rat

    19 und 20, Beschluss vom 28. Juni 2001 in der Rechtssache C-351/99 P, Eridiana u. a./Rat, Slg. 2001, I-5007, Randnr. 45, und Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-451/98, Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 2001, I-8949, Randnrn.

    Selbst wenn, wie die Rechtsmittelführerinnen behaupten, feststünde, dass nur die derzeit vier CRS-Verkäufer die konkreten Adressaten der streitigen Bestimmung sind, da nur sie von ihr berührt werden, bedeutet nämlich der Umstand, dass die Personen, für die eine Maßnahme gilt, nach Zahl oder sogar Identität mehr oder weniger genau bestimmbar sind, keineswegs, dass sie als von der Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, sofern nur wie im vorliegenden Fall feststeht, dass die Maßnahme aufgrund eines durch sie bestimmten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (u. a. Urteil Antillean Rice Mills/Rat, Randnrn. 51 und 52).

    Unter diesen Umständen haben die Rechtsmittelführerinnen tatsächlich nicht nachgewiesen, dass sich schwer wiegende Konsequenzen für sie aus der Durchführung der betreffenden Bestimmung ergaben, die geeignet waren, sie von allen anderen Wirtschaftsteilnehmern zu unterscheiden, auf die sie anwendbar ist (in diesem Sinne u. a. Urteil Antillean Rice Mills/Rat, Randnrn. 53 und 54).

  • EuGH, 23.04.2009 - C-362/06

    Sahlstedt u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Erhaltung der natürlichen

    Der Umstand, dass die Personen, für die eine Maßnahme gilt, nach Zahl oder sogar Identität mehr oder weniger genau bestimmbar sind, bedeutet jedoch keineswegs, dass sie als von der Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, wenn feststeht, dass die Maßnahme aufgrund eines durch sie bestimmten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (vgl. insbesondere Urteil vom 22. November 2001, Antillean Rice Mills/Rat, C-451/98, Slg. 2001, I-8949, Randnr. 52, und Beschlüsse vom 25. April 2002, Galileo und Galileo International/Rat, C-96/01 P, Slg. 2002, I-4025, Randnr. 38, und vom 8. April 2008, Saint-Gobain Glass Deutschland/Kommission, C-503/07 P, Slg. 2008, I-2217, Randnr. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2013 - C-583/11

    Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott hat das Gericht die Klage der

  • EuGH, 28.04.2015 - C-456/13

    T & L Sugars und Sidul Açúcares / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage -

  • EuGH, 08.04.2008 - C-503/07

    Saint-Gobain Glass Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-312/00

    Kommission / Camar und Tico

  • EuG, 05.05.2021 - T-611/18

    Pharmaceutical Works Polpharma/ EMA

  • EuG, 08.08.2002 - T-155/02

    VVG International u.a. / Kommission

  • EuGH, 10.04.2003 - C-142/00

    Kommission / Nederlandse Antillen

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-50/00

    Unión de Pequeños Agricultores v Council

  • EuG, 10.01.2005 - T-357/03

    Gollnisch u.a. / Parlament - Entscheidung des Präsidiums des Europäischen

  • EuG, 10.06.2009 - T-257/04

    Polen / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

  • EuG, 25.05.2004 - T-264/03

    Schmoldt u.a. / Kommission

  • EuG, 02.04.2004 - T-231/02

    Gonnelli und AIFO / Kommission

  • EuG, 15.12.2023 - T-143/23

    Fugro/ Rat

  • EuG, 08.06.2021 - T-252/20

    Silver u.a./ Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07

    Regie Networks - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach

  • EuG, 10.02.2005 - T-291/04

    Enviro Tech Europe und Enviro Tech International / Kommission - Vorläufiger

  • EuGH, 30.01.2002 - C-151/01

    La Conqueste / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-298/00

    Italien / Kommission

  • EuG, 29.06.2006 - T-311/03

    Nürburgring / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/33/EG -

  • EuG, 07.07.2004 - T-37/04

    Região autónoma dos Açores / Rat - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes -

  • EuG, 11.09.2007 - T-28/07

    Fels-Werke u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/87/EG - System

  • EuG, 11.06.2009 - T-309/02

    Acegas / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der italienischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2006 - C-441/05

    Roquette Frères - Berechtigung Einzelner, sich vor nationalen Gerichten auf die

  • EuGH, 12.12.2003 - C-258/02

    Bactria v Commission

  • EuG, 15.12.2010 - T-219/09

    Albertini u.a. / Parlament - Nichtigkeitsklage - Zusätzliches

  • EuG, 11.06.2009 - T-292/02

    Confservizi / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der

  • EuG, 08.09.2005 - T-295/04

    ASAJA / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 864/2004 - Beihilfesystem

  • EuG, 10.12.2004 - T-196/03

    EFfCI / Parlament und Rat

  • EuG, 11.07.2005 - T-40/04

    Bonino u.a. / Parlament und Rat - Verordnung über die Regelungen für die

  • EuG, 28.11.2003 - T-264/03

    Schmoldt u.a. / Kommission

  • EuG, 30.04.2003 - T-154/02

    Villiger Söhne / Rat

  • EuG, 27.04.2016 - T-310/15

    European Union Copper Task Force / Kommission

  • EuG, 25.04.2006 - T-310/03

    Kreuzer Medien / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/33/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-26/00

    Niederlande / Kommission

  • EuG, 08.06.2021 - T-198/20

    Shindler u.a./ Rat

  • EuG, 28.08.2007 - T-46/06

    Galileo Lebensmittel / Kommission - Nichtigkeitsklage - Einführung der Domäne

  • EuG, 28.11.2005 - T-94/04

    EEB u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Einrede der Unzulässigkeit -

  • EuG, 05.07.2005 - T-117/05

    Rodenbröker u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Antrag

  • EuG, 08.03.2012 - T-221/10

    Iberdrola / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 07.10.2019 - T-132/19

    Ashworth/ Parlament

  • EuG, 07.10.2019 - T-102/19

    Garriga Polledo u.a./ Parlament

  • EuG, 08.09.2005 - T-287/04

    Lorte u.a. / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnungen (EG) Nr. 864/2004 und Nr.

  • EuG, 16.02.2016 - T-296/15

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission

  • EuG, 15.12.2010 - T-326/09

    Donnelly / Parlament - Nichtigkeitsklage - Zusätzliches Altersversorgungssystem

  • EuG, 06.05.2003 - T-45/02

    DOW AgroSciences / Parlament und Rat

  • EuG, 16.02.2005 - T-142/03

    Fost Plus / Kommission - Nichtigkeitsklage - Klage einer juristischen Person -

  • EuG, 30.09.2021 - T-124/21

    Mariani u.a./ Parlament

  • EuG, 28.02.2005 - T-108/03

    von Pezold / Kommission - EAGFL - Forstwirtschaft - Genehmigung eines

  • EuG, 23.09.2014 - T-178/13

    Jaczewski / Kommission

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