Rechtsprechung
   EuGH, 22.11.2001 - C-452/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2176
EuGH, 22.11.2001 - C-452/98 (https://dejure.org/2001,2176)
EuGH, Entscheidung vom 22.11.2001 - C-452/98 (https://dejure.org/2001,2176)
EuGH, Entscheidung vom 22. November 2001 - C-452/98 (https://dejure.org/2001,2176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Assoziierungsregelung für die überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Reis mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten - Schutzmaßnahmen - Verordnung (EG) Nr. 1036/97 - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Nederlandse Antillen / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Nederlandse Antillen / Rat

    EG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 4 [nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 4 EG]; Verordnung Nr. 1036/97 des Rates
    Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnung des Rates über Schutzmaßnahmen gegen die Einfuhr von Reis mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten - Klage der Niederländischen ...

  • EU-Kommission

    Nederlandse Antillen / Rat

  • Wolters Kluwer

    Assoziierungsregelung für die überseeischen Länder und Gebiete; Schutzmaßnahmen zur Einfuhr von Reis mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten; Vier verschiedene Verarbeitungsstufen

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1036/97/EWG; ; EGV Art. 3 Abs. 1 Buchst. s

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnung des Rates über Schutzmaßnahmen gegen die Einfuhr von Reis mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten - Klage der Niederländischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1036/97 des Rates vom 2. Juni 1997 über Schutzmaßnahmen gegen die Einfuhr von Reis mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten (ABl. L 151, S. 8)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2001, I-8973
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.11.2001 - C-452/98
    Der Umstand, dass der Rat bzw. die Kommission aufgrund besonderer Vorschriften verpflichtet sind, die Konsequenzen einer von ihnen beabsichtigten Maßnahme für die Situation bestimmter Einzelpersonen zu berücksichtigen, kann geeignet sein, diese zu individualisieren (in diesem Sinne Urteile vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207, Randnrn.

    Wie sich jedoch aus dem Urteil Piraiki-Patraiki u. a./Kommission ergibt, lässt die bloße Feststellung, dass eine solche Verpflichtung besteht, noch nicht den Schluss zu, dass die betreffenden ÜLG und Unternehmen von den Maßnahmen im Sinne des Artikels 173 Absatz 4 EG-Vertrag individuell betroffen sind.

    Er hat im Gegenteil angenommen, dass nur die Unternehmen, die bereits Verträge geschlossen hatten, deren Erfüllung unter der Geltung der streitigen Entscheidung vorgesehen war und durch diese ganz oder teilweise verhindert wurde, im Sinne des Artikels 173 Absatz 4 EG-Vertrag individuell betroffen waren (Urteil Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Randnrn. 28, 31 und 32).

  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.11.2001 - C-452/98
    28 und 31, und vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnr. 25).
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuGH, 22.11.2001 - C-452/98
    Nach ständiger Rechtsprechung können natürliche oder juristische Personen nur dann als individuell betroffen angesehen werden, wenn sie in ihrer Rechtsstellung wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder aufgrund von Umständen betroffen sind, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie in ähnlicher Weise individualisieren wie einen Adressaten (insb. Urteile vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 197, 223, und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-321/95 P, Greenpeace Council u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1651, Randnr. 7).
  • EuGH, 06.10.1982 - 307/81

    Alusuisse / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.11.2001 - C-452/98
    Um festzustellen, ob eine Maßnahme allgemeine Geltung hat, sind ihre Rechtsnatur und die Rechtswirkungen, die sie erzeugen soll oder tatsächlich erzeugt, zu untersuchen (Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 307/81, Alusuisse Italia/Rat und Kommission, Slg. 1982, 3463, Randnr. 8).
  • EuG, 10.02.2000 - T-32/98

    Regierung der Niederländischen Antillen gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 22.11.2001 - C-452/98
    In der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin außerdem darauf hingewiesen, dass das Gericht im Urteil vom 10. Februar 2000 in den Rechtssachen T-32/98 und T-41/98(Nederlandse Antillen/Kommission, Slg. 2000, II-201) bei einer ähnlichen Sachlage die von den Niederländischen Antillen nach Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag erhobene Nichtigkeitsklage für zulässig erklärt habe.
  • EuGH, 02.04.1998 - C-321/95

    Greenpeace Council u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.11.2001 - C-452/98
    Nach ständiger Rechtsprechung können natürliche oder juristische Personen nur dann als individuell betroffen angesehen werden, wenn sie in ihrer Rechtsstellung wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder aufgrund von Umständen betroffen sind, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie in ähnlicher Weise individualisieren wie einen Adressaten (insb. Urteile vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 197, 223, und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-321/95 P, Greenpeace Council u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1651, Randnr. 7).
  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

    Auszug aus EuGH, 22.11.2001 - C-452/98
    Die allgemeine Geltung einer Maßnahme schließt nämlich nicht aus, dass sie bestimmte Wirtschaftsteilnehmer unmittelbar und individuell betrifft (Urteil vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 19).
  • OLG Köln, 20.08.1997 - 16 Wx 169/97

    Ermächtigung des Verwalters zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen der

    Auszug aus EuGH, 22.11.2001 - C-452/98
    Weder Artikel 173 Absatz 2 (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 21. März 1997 in der Rechtssache C-95/97, Région wallonne/Kommission, Slg. 1997, I-1787, Randnr. 6, und vom 1. Oktober 1997 in der Rechtssache 180/97, Regione Toscana/Kommission, Slg. 1997, I-5245, Randnr. 6) noch Artikel 173 Absatz 3 sind jedoch entsprechend anwendbar.
  • EuGH, 21.03.1997 - C-95/97

    Région wallonne / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.11.2001 - C-452/98
    Weder Artikel 173 Absatz 2 (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 21. März 1997 in der Rechtssache C-95/97, Région wallonne/Kommission, Slg. 1997, I-1787, Randnr. 6, und vom 1. Oktober 1997 in der Rechtssache 180/97, Regione Toscana/Kommission, Slg. 1997, I-5245, Randnr. 6) noch Artikel 173 Absatz 3 sind jedoch entsprechend anwendbar.
  • EuGH, 01.10.1997 - C-180/97

    Regione Toscana / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.11.2001 - C-452/98
    Weder Artikel 173 Absatz 2 (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 21. März 1997 in der Rechtssache C-95/97, Région wallonne/Kommission, Slg. 1997, I-1787, Randnr. 6, und vom 1. Oktober 1997 in der Rechtssache 180/97, Regione Toscana/Kommission, Slg. 1997, I-5245, Randnr. 6) noch Artikel 173 Absatz 3 sind jedoch entsprechend anwendbar.
  • EuGH, 10.04.2003 - C-142/00

    Kommission / Nederlandse Antillen

    Ihren Antrag begründet sie damit, dass die Verordnungen Nrn. 2352/97 und 2494/97 anders als die dem Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-452/98 (Nederlandse Antillen/Rat, Slg. 2001, I-8973), auf das der Generalanwalt seine Schlussanträge stütze, zugrunde liegenden Rechtsakte die Niederländischen Antillen namentlich erwähnten.

    Zudem reicht das allgemeine Interesse, das ein ÜLG als die für die in seinem Gebiet auftretenden Wirtschafts- und Sozialfragen zuständige Einheit an einem für den Wohlstand dieses Gebietes günstigen Ergebnis haben kann, für sich genommen nicht aus, um das ÜLG als im Sinne des Artikels 173 Absatz 4 EG-Vertrag von den Verordnungen Nrn. 2352/97 und 2494/97 betroffen oder gar individuell betroffen anzusehen (vgl. Urteil Nederlandse Antillen/Rat, Randnr. 64).

    Zwar kann der Umstand, dass der Rat oder die Kommission aufgrund besonderer Vorschriften verpflichtet sind, die Folgen einer von ihnen beabsichtigten Maßnahme für die Lage bestimmter Einzelpersonen zu berücksichtigen, geeignet sein, diese zu individualisieren (vgl. Urteile Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Randnrn. 28 und 31, vom 11. Februar 1999, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Randnr. 25, und Nederlandse Antillen/Rat, Randnr. 67).

    Beabsichtigt die Kommission, Schutzmaßnahmen aufgrund des Artikels 109 Absatz 1 des ÜLG-Beschlusses zu erlassen, so muss sie also, soweit die Gegebenheiten dies zulassen, ermitteln, welche negativen Auswirkungen ihre Entscheidung möglicherweise für die Wirtschaft der betroffenen ÜLG und für die betroffenen Unternehmen hat (vgl. Urteile vom 11. Februar 1999, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Randnr. 26, und Nederlandse Antillen/Rat, Randnr. 68).

    Wie sich jedoch aus dem Urteil Piraiki-Patraiki u. a./Kommission ergibt, lässt die bloße Feststellung, dass eine solche Verpflichtung besteht, noch nicht den Schluss zu, dass die betreffenden ÜLG und Unternehmen von den Maßnahmen im Sinne des Artikels 173 Absatz 4 EG-Vertrag individuell betroffen sind (vgl. Urteil Nederlandse Antillen/Rat, Randnr. 70).

    Er hat im Gegenteil ausgeführt, dass nur die Unternehmen, die bereits Verträge geschlossen hatten, deren Erfüllung während der Geltungsdauer der streitigen Entscheidung beabsichtigt war und durch diese ganz oder teilweise verhindert wurde, im Sinne des Artikels 173 Absatz 4 EG-Vertrag individuell betroffen waren (vgl. Urteile Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Randnrn. 28, 31 und 32, und Nederlandse Antillen/Rat, Randnr. 71).

    Die Niederländischen Antillen sind nicht nach Artikel 173 Absatz 2 EG-Vertrag klagebefugt (vgl. Urteil Nederlandse Antillen/Rat, Randnr. 50).

  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Dies ist dann der Fall, wenn die fragliche Handlung eine natürliche oder juristische Person wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder wegen besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wie einen Adressaten (vgl. u. a. Urteile vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, 238, und vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-452/98, Nederlandse Antillen/Rat, Slg. 2001, I-8973, Randnr. 60).
  • EuG, 17.09.2003 - T-54/98

    Aruba / Kommission

    Daher kann die Klagebefugnis des Klägers nur anhand von Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag geprüft werden (Urteil des Gerichtshofes vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-452/98, Nederlandse Antillen/Rat, Slg. 2001, I-8973, Randnr. 50).

    Die allgemeine Geltung einer Maßnahme schließt nämlich nicht aus, dass sie bestimmte natürliche oder juristische Personen im Sinne von Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag unmittelbar und individuell betrifft (Urteil vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 19, und Nederlandse Antillen/Rat, oben in Randnr. 34 genannt, Randnr. 55).

    In Bezug auf die Frage, ob der Kläger von der angefochtenen Verordnung individuell betroffen ist, ist daran zu erinnern, dass natürliche oder juristische Personen nur dann als durch einen Rechtsakt von allgemeiner Geltung individuell betroffen angesehen werden können, wenn sie durch diesen in ihrer Rechtsstellung wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder aufgrund von Umständen betroffen sind, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie in ähnlicher Weise individualisieren wie den Adressaten einer Entscheidung (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, 238, und Nederlandse Antillen/Rat, oben in Randnummer 34 genannt, Randnr. 60).

    Aus den Urteilen Nederlandse Antillen/Rat, oben in Randnummer 34 genannt, und Kommission/Nederlandse Antillen, oben in Randnummer 20 genannt, geht eindeutig hervor, dass die Tatsache, dass der Kläger zur beschränkten Gruppe der in Anhang IV des EG-Vertrags genannten ÜLG gehört, nicht ausreicht, um ihn als von der angefochtenen Verordnung individuell betroffen anzusehen.

    Außerdem kann das allgemeine Interesse, das ein ÜLG als die für die in seinem Gebiet auftretenden Wirtschafts- und Sozialfragen zuständige Einheit an einem für den Wohlstand dieses Gebietes günstigen Ergebnis haben kann, für sich genommen nicht ausreichen, um das ÜLG als im Sinne des Artikels 173 Absatz 4 EG-Vertrag von der angefochtenen Verordnung betroffen oder gar individuell betroffen anzusehen (Urteil Nederlandse Antillen/Rat, oben in Randnummer 34 genannt, Randnr. 64).

    Die Be- und Verarbeitung und die Ausfuhr von Zucker, der von der Ursprungskumulierung AKP/ÜLG erfasst wird, sind also keine Tätigkeiten, die geeignet wären, den Kläger aus dem Kreis aller anderen ÜLG herauszuheben (vgl. in diesem Sinne Urteil Nederlandse Antillen/Rat, oben in Randnummer 34 genannt, Randnr. 74).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-273/04

    Polen / Rat - Gemeinsame Agrarpolitik - Reform - Erweiterung der Europäischen

    56 - Vgl. z. B. Urteile des Gerichtshofs vom 22. November 2001, Nederlandse Antillen/Rat (C-452/98, Slg. 2001, I-8973, Randnr. 51), vom 10. April 2003, Kommission/Nederlandse Antillen (C-142/00 P, Slg. 2003, I-3483, Randnr. 59), und des Gerichts vom 15. Dezember 1999, Freistaat Sachsen u. a./Kommission (T-132/96 und 143/96, Slg. 1999, II-3663, Randnr. 81), sowie Beschluss des Gerichts vom 7. Juli 2004, Região autónoma dos Açores/Rat (T-37/04 R, Slg. 2004, II-2153, Randnr. 112).

    58 - Vgl. Urteil Nederlandse Antillen/Rat (Randnrn. 47 bis 50).

    65 - Urteile Nederlandse Antillen/Rat (Randnr. 64) und Kommission/Nederlandse Antillen (Randnr. 69).

    66 - Vgl. Urteile Nederlandse Antillen/Rat (Randnrn. 66 bis 72) und Kommission/Nederlandse Antillen (Randnrn. 71 bis 76).

  • EuGH, 08.07.2010 - C-343/09

    Afton Chemical - Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit - Richtlinie 2009/30/EG

    Im Übrigen ist zu beachten, dass der Umstand, dass die Personen, für die eine Maßnahme gilt, nach Zahl oder sogar Identität mehr oder weniger genau bestimmbar sind, keineswegs bedeutet, dass sie als von der Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, sofern nur feststeht, dass die Maßnahme, wie im Ausgangsverfahren, aufgrund eines durch sie bestimmten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (vgl. u. a. Urteil vom 22. November 2001, Antillean Rice Mills/Rat, C-452/98, Slg. 2001, I-8949, Randnr. 52, sowie Beschluss vom 8. April 2008, Saint-Gobain Glass Deutschland/Kommission, C-503/07 P, Slg. 2008, I-2217, Randnr. 70).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-142/00

    Kommission / Nederlandse Antillen

    Für die vorliegende Rechtssache kann das Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-452/98(6) herangezogen werden.

    6: - Nederlandse Antillen/Rat (Slg. 2001, I-8973).

    7: - Siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache C-452/98 (Nrn. 99 bis 113).

  • EuGH, 02.05.2006 - C-417/04

    Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

    Dieser Begriff kann nicht auf die Regierungen von Regionen oder anderen unterstaatlichen Einheiten erstreckt werden, ohne das vom Vertrag vorgesehene institutionelle Gleichgewicht zu beeinträchtigen (vgl. Beschluss vom 1. Oktober 1997 in der Rechtssache C-180/97, Regione Toscana/Kommission, Slg. 1997, I-5245, Randnrn. 6 und 8, und Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-452/98, Nederlandse Antillen/Rat, Slg. 2001, I-8973, Randnr. 50).

    24 Aufgrund dieser Bestimmung kann eine regionale oder lokale Einheit, soweit sie - wie die Regione Siciliana - nach nationalem Recht Rechtspersönlichkeit hat, gegen die an sie ergangenen Entscheidungen und gegen diejenigen Entscheidungen Klage erheben, die, obwohl sie als Verordnung oder als eine an eine andere Person gerichtete Entscheidung ergangen sind, sie unmittelbar und individuell betreffen (vgl. Urteile Nederlandse Antillen/Rat, Randnr. 51, und vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-142/00 P, Kommission/Nederlandse Antillen, Slg. 2003, I-3483, Randnr. 59).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-445/07

    Kommission / Ente per le Ville vesuviane - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für

    Bei der Entscheidung über die Begründetheit des Rechtsmittels der Kommission ist zu beachten, dass eine regionale oder lokale Einrichtung, soweit sie nach nationalem Recht Rechtspersönlichkeit hat, auf der Grundlage von Art. 230 Abs. 4 EG gegen die an sie ergangenen Entscheidungen und gegen diejenigen Entscheidungen Klage erheben kann, die, obwohl sie als Verordnung oder als eine an eine andere Person gerichtete Entscheidung ergangen sind, sie unmittelbar und individuell betreffen (vgl. Urteile vom 22. November 2001, Nederlandse Antillen/Rat, C-452/98, Slg. 2001, I-8973, Randnr. 51, und vom 10. April 2003, Kommission/Nederlandse Antillen, C-142/00 P, Slg. 2003, I-3483, Randnr. 59).
  • EuGH, 22.06.2021 - C-872/19

    Für eine Klage gegen eine Verordnung, mit der restriktive Maßnahmen in Bezug auf

    Jedoch kann eine solche Einheit, soweit sie rechtsfähig ist, grundsätzlich nach Art. 263 Abs. 4 AEUV eine Nichtigkeitsklage erheben (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 1. Oktober 1997, Regione Toscana/Kommission, C-180/97, EU:C:1997:451, Rn. 10 bis 12, sowie Urteil vom 22. November 2001, Nederlandse Antillen/Rat, C-452/98, EU:C:2001:623, Rn. 51).
  • EuG, 10.06.2009 - T-257/04

    Polen / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

    Die Republik Polen trägt nämlich vor, dass sie gegen die Verordnung Nr. 1972/2003 vor dem Beitritt nicht als nicht privilegierte Partei gemäß Art. 230 Abs. 4 EG hätte klagen können, da die fragliche Verordnung ein allgemein geltender Rechtsakt und keine individuelle Entscheidung im Sinne dieser Bestimmung sei und sie nicht unmittelbar und individuell im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Klagen von Gebietskörperschaften betreffe (Urteile des Gerichtshofs vom 22. November 2001, Nederlandse Antillen/Rat, C-452/98, Slg. 2001, I-8973, und vom 10. April 2003, Kommission/Nederlandse Antillen, C-142/00 P, Slg. 2003, I-3483, Randnr. 69).

    Doch schließt die allgemeine Geltung eines Rechtsakts es nicht aus, dass er bestimmte natürliche oder juristische Personen unmittelbar und individuell betreffen kann (Urteile des Gerichtshofs vom 18. Mai 1994, Codorníu/Rat, C-309/89, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 19, und Nederlandse Antillen/Rat, oben in Randnr. 29 angeführt, Randnr. 55).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-872/19

    Generalanwalt Hogan: Ein Drittstaat kann zur Erhebung einer Klage auf

  • EuGH, 22.03.2007 - C-15/06

    Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2006 - C-229/05

    und Sicherheitspolitik - GENERALANWÄLTIN KOKOTT IST DER ANSICHT, DASS OSMAN

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2012 - C-547/10

    Generalanwalt Jääskinen schlägt vor, das Rechtsmittel der Schweiz in der

  • EuG, 10.09.2020 - T-246/19

    Cambodge und CRF/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Einfuhren von Indica-Reis mit

  • EuGH, 10.09.2009 - C-455/07

    Ente per le Ville vesuviane / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für

  • EuG, 29.06.2006 - T-311/03

    Nürburgring / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/33/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-417/04

    Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

  • EuG, 03.02.2005 - T-139/01

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-78/03

    Kommission / Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum

  • EuG, 19.09.2006 - T-117/05

    Rodenbröker u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 92/43/EWG -

  • EuG, 07.07.2004 - T-37/04

    Região autónoma dos Açores / Rat - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes -

  • EuG, 19.09.2006 - T-80/05

    Bavendam u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung

  • EuG, 19.09.2006 - T-122/05

    Benkö u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-26/00

    Niederlande / Kommission

  • EuG, 06.05.2003 - T-45/02

    DOW AgroSciences / Parlament und Rat

  • EuGH, 09.07.2013 - C-586/11

    Regione Puglia / Kommission

  • EuG, 22.01.2008 - T-298/04

    Efkon / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2004/52/EG -

  • EuG, 08.09.2005 - T-295/04

    ASAJA / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 864/2004 - Beihilfesystem

  • EuG, 08.09.2005 - T-287/04

    Lorte u.a. / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnungen (EG) Nr. 864/2004 und Nr.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht