Rechtsprechung
EuGH, 06.12.2001 - C-166/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinien 97/41/EG, 98/51/EG und 98/67/EG
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Griechenland
- EU-Kommission
Kommission / Griechenland
Artikel 226 EG
Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Nicht bestrittene Vertragsverletzung
- EU-Kommission
Kommission / Griechenland
- Wolters Kluwer
Festsetzung von Höchsgehalten an Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln; Nichtumsetzung der Richtlinien 97/41/EG, 98/51/EG und 98/67/EG; Fortbestand des Rechtsschutzinteresses einer Klage
- Judicialis
Richtlinie 97/41/EG; ; Richtlinie 98/51/EG; ; Richtlinie 98/67/EG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Nicht bestrittene Vertragsverletzung; [Artikel 226 EG]
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kommission / Griechenland
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgemäße Umsetzung folgender Richtlinien: Richtlinie 97/41/EG des Rates vom 25. Juni 1997 zur Änderung der Richtlinien 76/895/EWG, 86/362/EWG, 86/363/EWG und 90/642/EWG über die Festsetzung von Höchstgehalten an Rückständen ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-166/00
- EuGH, 06.12.2001 - C-166/00
Papierfundstellen
- Slg. 2001, I-9835
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 15.03.2001 - C-147/00
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 06.12.2001 - C-166/00
Was die Umsetzung der Richtlinien 97/41, 98/51 und 98/67 betrifft, so ist nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26). - EuGH, 14.06.2001 - C-207/00
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 06.12.2001 - C-166/00
Selbst wenn eine Vertragsverletzung aber nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist abgestellt wird, besteht das Rechtsschutzinteresse an einer Klage fort, da sie die Grundlage für die Haftung schaffen soll, die einen Mitgliedstaat wegen seiner Vertragsverletzung möglicherweisegegenüber anderen Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft oder Einzelnen trifft (vgl. insbesondere Urteile vom 18. März 1992 in der Rechtssache C-29/90, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-1971, Randnr. 12, und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-207/00, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4571, Randnr. 28). - EuGH, 18.03.1992 - C-29/90
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 06.12.2001 - C-166/00
Selbst wenn eine Vertragsverletzung aber nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist abgestellt wird, besteht das Rechtsschutzinteresse an einer Klage fort, da sie die Grundlage für die Haftung schaffen soll, die einen Mitgliedstaat wegen seiner Vertragsverletzung möglicherweisegegenüber anderen Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft oder Einzelnen trifft (vgl. insbesondere Urteile vom 18. März 1992 in der Rechtssache C-29/90, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-1971, Randnr. 12, und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-207/00, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4571, Randnr. 28).
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2003 - C-233/00
Kommission / Frankreich
10: - Vgl. z. B. die Urteile vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache C-166/00 (Kommission/Griechenland, Slg. 2001, I-9835, Randnr. 9) und vom 18. März 1992 in der Rechtssache C-29/90 (Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-1971, Randnr. 12).19: - Unter anderem die Urteile vom 15. November 2001 in der Rechtssache C-49/00 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-8575, Randnr. 21), vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-214/98 (Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-9601, Randnr. 49) und vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-38/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-10941, Randnr. 53).
27: - Unter anderem das Urteil vom 19. September 1996 in der Rechtssache C-236/95 (Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-4459, Randnr. 13).
- EuGH, 26.06.2003 - C-233/00
Kommission / Frankreich
Somit hat nur die Kommission darüber zu entscheiden, ob sie eine solche Klage aufrechterhält (in diesem Sinne Urteil vom 13. Juni 2002 in der Rechtssache C-474/99, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-5293, Randnr. 25), zumal auch dann, wenn eine Vertragsverletzung nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist abgestellt wird, das Interesse an der Weiterbetreibung der Klage fortbesteht, da sie die Grundlage für die Haftung schafft, die einen Mitgliedstaat wegen seiner Vertragsverletzung möglicherweise anderen Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft oder Einzelnen gegenüber trifft (in diesem Sinne u. a. Urteil vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache C-166/00, Kommission/Griechenland, Slg. 2001, I-9835, Randnr. 9). - Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-394/02
Kommission / Griechenland
8 - Vgl. z. B. Urteil vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache C-166/00 (Kommission/Griechenland, Slg. 2001, I-9835, Randnr. 9, und die dort zitierte Rechtsprechung).19 - Randnr. 13. Vgl. auch Urteil vom 4. Mai 1995 in der Rechtssache C-79/94 (Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1071, Randnr. 11).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-166/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Griechenland
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinien 97/41/EG, 98/51/EG und 98/67/EG
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-166/00
- EuGH, 06.12.2001 - C-166/00
Papierfundstellen
- Slg. 2001, I-9835
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 11.11.1999 - C-315/98
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-166/00
6: - Siehe z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1999 in der Rechtssache C-315/98, Kommission/Italien , Slg. 1999, I-8001, Randnr. 11).