Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 13.12.2001 - C-324/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,242
EuGH, 13.12.2001 - C-324/99 (https://dejure.org/2001,242)
EuGH, Entscheidung vom 13.12.2001 - C-324/99 (https://dejure.org/2001,242)
EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - C-324/99 (https://dejure.org/2001,242)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Umwelt - Abfälle - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 über die Verbringung von Abfällen - Voraussetzungen für Verbote oder Beschränkungen der Ausfuhr von Abfällen - Nationale Regelung, die die Pflicht vorsieht, die Abfälle einer bestimmten Stelle anzudienen

  • Europäischer Gerichtshof

    DaimlerChrysler

  • EU-Kommission PDF

    DaimlerChrysler AG gegen Land Baden-Württemberg.

    EG-Vertrag, Artikel 34 und 36 [nach Änderung jetzt Artikel 29 EG und 30 EG]; Verordnung Nr. 259/93 des Rates, Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer i
    1. Umwelt - Abfälle - Verordnung Nr. 259/93 über die Verbringung von Abfällen - Zur Beseitigung bestimmte Abfälle - Nationale Regelung, die die Ausfuhr dieser Abfälle allgemein verbietet - Rechtfertigung - Prinzip der Nähe, Vorrang für die Verwertung und Grundsatz der ...

  • EU-Kommission

    DaimlerChrysler

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für Verbote oder Beschränkungen der Ausfuhr von Abfällen; Andienung von Abfällen an eine bestimmte Stelle; Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 259/93; DaimlerChrysler AG

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 259/93/EWG; ; EGV Art. 234

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umwelt - Abfälle - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 über die Verbringung von Abfällen - Voraussetzungen für Verbote oder Beschränkungen der Ausfuhr von Abfällen - Nationale Regelung, die die Pflicht vorsieht, die Abfälle einer bestimmten Stelle anzudienen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Freier Warenverkehr - BEI EINER VERBRINGUNG VON ABFÄLLEN ZU IHRER BESEITIGUNG IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT KANN DER MITGLIEDSTAAT, AUS DEM DIE ABFÄLLE STAMMEN, NICHT VERLANGEN, DASS DIESE ABFÄLLE ENTSPRECHEND SEINEM EIGENEN UMWELTRECHT BESEITIGT WERDEN.

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    DaimlerChrysler

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts - Auslegung des Artikels 4 Absatz 3 Buchstabe a Nummer 1 der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2001, I-9897
  • NJW 2002, 2937 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 582
  • EuZW 2002, 89
  • DVBl 2002, 246
  • DÖV 2002, 389
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 28.06.1994 - C-187/93

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 13.12.2001 - C-324/99
    Auf eine Nichtigkeitsklage gegen die Verordnung Nr. 259/93 hat der Gerichtshof entschieden, dass diese Verordnung die Voraussetzungen festlegt, von denen die Verbringung von Abfällen zwischen Mitgliedstaaten abhängt, und die Verfahren vorschreibt, die bei ihrer Genehmigung angewandt werden müssen, und dass alle diese Voraussetzungen und Verfahren in dem Bestreben, den Schutz der Umwelt sicherzustellen, und unter Berücksichtigung von Zielen der Umweltpolitik wie der Prinzipien der Nähe, des Vorrangs für die Verwertung und der Entsorgungsautarkie auf gemeinschaftlicher und einzelstaatlicher Ebene geschaffen worden sind (Urteil vom 28. Juni 1994 in der Rechtssache C-187/93, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2857, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat im Rahmen der Beurteilung, ob die Verordnung Nr. 259/93 auf der Rechtsgrundlage von Artikel 130s EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 175 EG) erlassen werden durfte, ferner festgestellt, dass die Verordnung ein harmonisiertes System von Verfahren bereitstellen soll, mit denen der Umlauf der Abfälle begrenzt werden kann, um den Schutz der Umwelt sicherzustellen (Urteil Parlament/Rat, Randnr. 26).

  • EuGH, 10.05.1995 - C-422/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 13.12.2001 - C-324/99
    Die Verordnung Nr. 259/93 hat die Richtlinie 84/631/EWG des Rates vom 6. Dezember 1984 über die Überwachung und Kontrolle - in der Gemeinschaft - der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle (ABl. L 326, S. 31) aufgehoben und ersetzt, mit der - wie der Gerichtshof festgestellt hat - eine umfassende Regelung geschaffen worden war, die insbesondere die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle zum Zwecke ihrer Beseitigung in konkret bezeichneten Einrichtungen erfasste und auf der Verpflichtung zu vorheriger, detaillierter Notifizierung durch den Besitzer der Abfälle beruhte (Urteile vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-2/90, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-4431, Randnr. 20, und vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-422/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-1097, Randnr. 32).
  • EuGH, 12.10.1993 - C-37/92

    Strafverfahren gegen Vanacker und Lesage

    Auszug aus EuGH, 13.12.2001 - C-324/99
    Hierzu ist von Belang, dass alle nationalen Maßnahmen in einem Bereich, für den auf Gemeinschaftsebene eine harmonisierte Regelung geschaffen worden ist, anhand dieser Harmonisierungsmaßnahme und nicht anhand der Artikel 30, 34 und 36 EG-Vertrag zu beurteilen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 1993 in der Rechtssache C-37/92, Vanacker und Lesage, Slg. 1993, I-4947, Randnr. 9).
  • EuGH, 09.07.1992 - C-2/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 13.12.2001 - C-324/99
    Die Verordnung Nr. 259/93 hat die Richtlinie 84/631/EWG des Rates vom 6. Dezember 1984 über die Überwachung und Kontrolle - in der Gemeinschaft - der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle (ABl. L 326, S. 31) aufgehoben und ersetzt, mit der - wie der Gerichtshof festgestellt hat - eine umfassende Regelung geschaffen worden war, die insbesondere die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle zum Zwecke ihrer Beseitigung in konkret bezeichneten Einrichtungen erfasste und auf der Verpflichtung zu vorheriger, detaillierter Notifizierung durch den Besitzer der Abfälle beruhte (Urteile vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-2/90, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-4431, Randnr. 20, und vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-422/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-1097, Randnr. 32).
  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Zwar ist jede nationale Regelung in einem Bereich, der auf Gemeinschaftsebene abschließend harmonisiert wurde, anhand der fraglichen Harmonisierungsmaßnahme und nicht des primären Gemeinschaftsrechts zu beurteilen (Urteile vom 12. Oktober 1993 in der Rechtssache C-37/92, Vanacker und Lesage, Slg. 1993, I-4947, Randnr. 9, und vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache C-324/99, Daimler Chrysler, Slg. 2001, I-9897, Randnr. 32).
  • EuGH, 17.11.2015 - C-115/14

    Die Vergabe öffentlicher Aufträge kann durch Gesetz davon abhängig gemacht

    Zudem ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine nationale Maßnahme, wenn sie in einen Bereich fällt, der auf Unionsebene erschöpfend harmonisiert wurde, anhand der Bestimmungen dieser Harmonisierungsmaßnahme und nicht anhand des Primärrechts der Union zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile DaimlerChrysler, C-324/99, EU:C:2001:682, Rn. 32, Brzezi?"ski, C-313/05, EU:C:2007:33, Rn. 44, und Kommission/Ungarn, C-115/13, EU:C:2014:253, Rn. 38).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 7 C 4.15

    Abfall; Alttextilien; Überlassungspflicht; öffentliche Interessen;

    a) Vorschriften des Sekundärrechts, die bei abschließender Harmonisierung des Regelungsbereichs vorrangig zu prüfen sind (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 13. Dezember 2001 - C-324/99 [ECLI:EU:C:2001:682], DaimlerChrysler - Slg. 2001, I-9897 Rn. 32, vom 16. Dezember 2008 - C-205/07 [ECLI:EU:C:2008:730], Gysbrechts - Slg. 2008, I-9947 Rn. 33 und vom 16. Juli 2015 - C-95/14 [ECLI:EU:C:2015:492], UNIC und Uni.co.pel - EuZW 2015, 873 Rn. 33), sind allerdings nicht einschlägig.

    Soweit der Europäische Gerichtshof Andienungs- und Überlassungspflichten auf ihre Vereinbarkeit mit der EG-Abfallverbringungsverordnung und deren Vorgängervorschrift, der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 30 vom 6. Februar 1993 S. 1), überprüft hat, erklärt sich dies daraus, dass mit der jeweils in Rede stehenden Andienungs- und Überlassungspflicht aufgrund der mitgliedstaatlichen Bestimmungen zugleich zwingend die Abfallentsorgung im Mitgliedstaat und somit ein Verbringungsverbot verbunden war (EuGH, Urteile vom 13. Dezember 2001 - C-324/99, DaimlerChrysler - Slg. 2001, I-9897 Rn. 15, 56 ff. und vom 12. Dezember 2013 - C-292/12 [ECLI:EU:C:2013:820], Ragn-Sells - NVwZ 2014, 283 ).

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   Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-324/99   

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https://dejure.org/2001,17600
Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-324/99 (https://dejure.org/2001,17600)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.09.2001 - C-324/99 (https://dejure.org/2001,17600)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. September 2001 - C-324/99 (https://dejure.org/2001,17600)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    DaimlerChrysler

  • EU-Kommission PDF

    DaimlerChrysler AG gegen Land Baden-Württemberg.

    Umwelt - Abfälle - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 über die Verbringung von Abfällen - Voraussetzungen für Verbote oder Beschränkungen der Ausfuhr von Abfällen - Nationale Regelung, die die Pflicht vorsieht, die Abfälle einer bestimmten Stelle anzudienen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2001, I-9897
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 17.03.1993 - C-155/91

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-324/99
    30: - Vgl. insbesondere Urteile vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-2/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-4431), vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91 (Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939) und vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-422/92 (Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-1097).

    45: - Vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Rat (Randnr. 13), wo der Gerichtshof entschieden hat, dass "dringende Erfordernisse des Umweltschutzes Ausnahmen vom freien Verkehr von Abfällen [rechtfertigen]".

  • EuGH, 10.05.1995 - C-422/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-324/99
    30: - Vgl. insbesondere Urteile vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-2/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-4431), vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91 (Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939) und vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-422/92 (Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-1097).

    54: - Vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland (Randnrn. 40 und 41).

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-324/99
    42: - Randnr. 34.43: - Ebenda, Randnr. 32.44: - Vgl. auch Urteil vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98 (PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnrn.
  • EuGH, 18.12.1986 - 10/86

    VAG France / Magne

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-324/99
    29: - Vgl. insbesondere Urteil vom 18. Dezember 1986 in der Rechtssache 10/86 (VAG France, Slg. 1986, 4071).
  • EuGH, 25.06.1998 - C-203/96

    Dusseldorp u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-324/99
    In dem Urteil vom 25. Juni 1998 in der Rechtssache C-203/96(47) hat der Gerichtshof jedoch ausgeführt, dass die Mitgliedstaaten bei der Wahrnehmung dieser durch Artikel 176 EG eingeräumten Befugnis die Artikel 28 ff. EG beachten müssen.
  • EuGH, 22.06.2000 - C-318/98

    Fornasar u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-324/99
    28: - Vgl. insbesondere Urteil vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-318/98 (Fornasar u. a., Slg. 2000, I-4785).
  • EuGH, 12.10.1993 - C-37/92

    Strafverfahren gegen Vanacker und Lesage

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-324/99
    So wurde in dem Urteil vom 12. Oktober 1993 in der Rechtssache C-37/92(33) geprüft, ob die Vereinbarkeit einer in Anwendung der Richtlinie 75/439/EWG über die Altölbeseitigung(34) erlassenen französischen Maßnahme mit dem Gemeinschaftsrecht allein anhand dieser Richtlinie oder darüber hinaus anhand der Vertragsbestimmungen über den Grundsatz des freien Warenverkehrs zu beurteilen war.
  • EuGH, 09.07.1992 - C-2/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-324/99
    30: - Vgl. insbesondere Urteile vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-2/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-4431), vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91 (Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939) und vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-422/92 (Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-1097).
  • EuGH, 28.06.1994 - C-187/93

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-324/99
    Die Frage, ob die Verordnung ein harmonisiertes System der Verbringung von Abfällen auf Gemeinschaftsebene einführt, ist im Urteil vom 28. Juni 1994 in der Rechtssache C-187/93(36) behandelt worden.
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