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   EuG, 10.10.2001 - T-111/00   

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https://dejure.org/2001,9537
EuG, 10.10.2001 - T-111/00 (https://dejure.org/2001,9537)
EuG, Entscheidung vom 10.10.2001 - T-111/00 (https://dejure.org/2001,9537)
EuG, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - T-111/00 (https://dejure.org/2001,9537)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Beschluss 94/90/EGKS, EG, Euratom - Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kommission vorliegenden Dokumenten - Protokolle des Verbrauchsteuerausschusses - Teilweiser Zugang - Ausnahme - Benennung dernationalen Vertretungen - Schutz des Interesses des Organs in Bezug auf ...

  • Europäischer Gerichtshof

    British American Tobacco International (Investments) / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    British American Tobacco International (Investments) Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    1. Verfahren - Entscheidung, die während des Verfahrens die angefochtene Entscheidung ersetzt - Neue Tatsache - Erweiterung der ursprünglichen Anträge und des ursprünglichen Vorbringens

  • EU-Kommission

    British American Tobacco International (Investments) Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinsch

    Beschluss 94/90/EGKS, EG, Euratom - Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kommission vorliegenden Dokumenten - Protokolle des Verbrauchsteuerausschusses - Teilweiser Zugang - Ausnahme - Benennung der nationalen Vertretungen - Schutz des Interesses des Organs in Bezug auf ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhaltenskodex für den Zugang der Öffentlichkeit zu Rats- und Kommissionsdokumenten; Teilweiser Zugang zu Protokollen des Verbrauchsteuerausschusses; Schutz des Interesses auf Geheimhaltung; Benennung der nationalen Vertretungen; Schutz des Interesses des Organs in ...

  • Judicialis

    Beschluss 94/90/EGKS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkerklärung der Entscheidung der Kommission vom 8. März 2000, durch die der Antrag der Klägerin auf Zugang zu bestimmten Schriftstücken des Ausschusses für Verbrauchsteuern betreffend die Diskussionen über die steuerliche Behandlung von expandiertem Tabak im Sinne ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2001, II-2997
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 03.03.1982 - 14/81

    Alpha Steel / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.10.2001 - T-111/00
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Anträge, die sich zunächst gegen eine während des Verfahrens ersetzte Handlung richten, als gegen die ersetzende Handlung gerichtet angesehen werden können, wenn diese eine neue Tatsache darstellt, die den Kläger zur Anpassung seiner Anträge und seines Vorbringens berechtigt (Urteile des Gerichtshofes vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, Randnr. 8, und vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 103/85, Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1988, 4131, Randnr. 11, und Urteil des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-23/96, De Persio/Kommission, Slg. ÖD 1998, I-A-483 und II-1413, Randnr. 32).

    In einem derartigen Fall wäre es mit einer geordneten Rechtspflege und dem Erfordernis der Prozessökonomie unvereinbar, wenn der Kläger eine weitere Klage beim Gericht erheben müsste (Urteil Alpha Steel/Kommission, Randnr. 8).

  • EuG, 17.06.1998 - T-174/95

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, MIT DER DER ZUGANG

    Auszug aus EuG, 10.10.2001 - T-111/00
    Im Übrigen verfügt die Kommission bei der Anwendung dieser fakultativen Ausnahme über ein Ermessen, bei dessen Ausübung sie aber tatsächlich dasInteresse des Bürgers am Zugang zu diesen Dokumenten gegen ihr etwaiges Interesse an der Geheimhaltung ihrer Beratungen abwägen muss (Urteil WWF UK/Kommission, Randnr. 59; vgl. auch in Bezug auf den Rat Urteile des Gerichts Carvel und Guardian Newspapers/Rat, Randnr. 65, und vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache T-174/95, Svenska Journalistförbundet/Rat, Slg. 1998, II-2289, Randnr. 113).

    Was zunächst das Interesse der Klägerin angeht, ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Anwendung des Beschlusses 94/90 jedermann die Einsicht in ein unveröffentlichtes Kommissionsdokument beantragen kann, ohne seinen Antrag begründen zu müssen (Urteil Svenska Journalistförbundet/Rat, Randnr. 65).

  • EuG, 13.09.2000 - T-20/99

    Denkavit Nederland / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.10.2001 - T-111/00
    Nach der Rechtsprechung ist nämlich jede Ausnahme vom Recht auf Zugang zu Dokumenten, die unter den Beschluss 94/90 fallen, eng auszulegen und anzuwenden (Urteil des Gerichtshofes vom 11. Januar 2000 in den Rechtssachen C-174/98 P und C-189/98 P, Niederlande und Van der Wal/Kommission, Slg. 2000, I-1, Randnr. 27, und Urteil des Gerichts vom 13. September 2000 in der Rechtssache T-20/99, Denkavit Nederland/Kommission, Slg. 2000, II-3011, Randnr. 45).

    Es ist daher festzustellen, dass diese Protokolle Beratungen betreffen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags der Klägerin abgeschlossen waren (vgl. zum gegenteiligen Fall von Dokumenten über laufende Inspektionstätigkeiten Urteil Denkavit Nederland/Kommission, Randnr. 48), so dass die Bekanntgabe der Identität der in diesen Dokumenten erwähnten Vertretungen nicht mehr die effektive Stellungnahme der Mitgliedstaaten zur Besteuerung von expandiertem Tabak beeinträchtigen konnte.

  • EuG, 19.10.1995 - T-194/94

    John Carvel und Guardian Newspapers Ltd gegen Rat der Europäischen Union. -

    Auszug aus EuG, 10.10.2001 - T-111/00
    Es ergebe sich im Übrigen aus der Rechtsprechung (Urteil des Gerichts vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache T-194/94, Carvel und Guardian Newspapers/Rat, Slg. 1995, II-2765), dass es rechtmäßig sei, von einem Organ zu verlangen, dass es die von den nationalen Vertretungen im Verlauf der Beratungen abgegebenen Stellungnahmen offen legt.
  • EuG, 05.03.1997 - T-105/95

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN ZU VERWEIGERN, FÜR NICHTIG

    Auszug aus EuG, 10.10.2001 - T-111/00
    Die zweite, fakultativ formulierte Gruppe bezieht sich auf die internen Beratungen des Organs, die sich nur auf dessen Interessen auswirken können (Urteil des Gerichts vom 5. März 1997 in der Rechtssache T-105/95, WWF UK/Kommission, Slg. 1997, II-313, Randnr. 60).
  • EuG, 15.09.1998 - T-23/96

    Elsa De Persio gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 10.10.2001 - T-111/00
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Anträge, die sich zunächst gegen eine während des Verfahrens ersetzte Handlung richten, als gegen die ersetzende Handlung gerichtet angesehen werden können, wenn diese eine neue Tatsache darstellt, die den Kläger zur Anpassung seiner Anträge und seines Vorbringens berechtigt (Urteile des Gerichtshofes vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, Randnr. 8, und vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 103/85, Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1988, 4131, Randnr. 11, und Urteil des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-23/96, De Persio/Kommission, Slg. ÖD 1998, I-A-483 und II-1413, Randnr. 32).
  • EuGH, 14.07.1988 - 103/85

    Stahlwerke Peine-Salzgitter / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.10.2001 - T-111/00
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Anträge, die sich zunächst gegen eine während des Verfahrens ersetzte Handlung richten, als gegen die ersetzende Handlung gerichtet angesehen werden können, wenn diese eine neue Tatsache darstellt, die den Kläger zur Anpassung seiner Anträge und seines Vorbringens berechtigt (Urteile des Gerichtshofes vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, Randnr. 8, und vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 103/85, Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1988, 4131, Randnr. 11, und Urteil des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-23/96, De Persio/Kommission, Slg. ÖD 1998, I-A-483 und II-1413, Randnr. 32).
  • EuGH, 11.01.2000 - C-174/98

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.10.2001 - T-111/00
    Nach der Rechtsprechung ist nämlich jede Ausnahme vom Recht auf Zugang zu Dokumenten, die unter den Beschluss 94/90 fallen, eng auszulegen und anzuwenden (Urteil des Gerichtshofes vom 11. Januar 2000 in den Rechtssachen C-174/98 P und C-189/98 P, Niederlande und Van der Wal/Kommission, Slg. 2000, I-1, Randnr. 27, und Urteil des Gerichts vom 13. September 2000 in der Rechtssache T-20/99, Denkavit Nederland/Kommission, Slg. 2000, II-3011, Randnr. 45).
  • EuG, 19.07.1999 - T-188/97

    Rothmans / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.10.2001 - T-111/00
    Daher kann der Ausschuss, der weder eine natürliche oder juristische Person noch ein Mitgliedstaat oder eine sonstige einzelstaatliche oder internationale Organisation ist, nicht als "anderes Gemeinschaftsorgan oder andere Gemeinschaftsinstitution" im Sinne des Verhaltenskodex angesehen werden (in diesem Sinn Urteil des Gerichts vom 19. Juli 1999 in der Rechtssache T-188/97, Rothmanns/Kommission, Slg. 1999, II-2463, Randnrn. 58 und 59).
  • EuGH, 24.09.1998 - C-319/96

    Brinkmann

    Auszug aus EuG, 10.10.2001 - T-111/00
    Insbesondere in Bezug auf Tabakwaren hängen der Verbrauchsteueranspruch und die Struktur der Verbrauchsteuer auf eine bestimmte Ware u. a. von deren Einordnung in eine der Kategorien der Richtlinie 95/59 ab (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-319/96, Brinkmann, Slg. 1998, I-5255).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-296/95

    DER ERWERB VON ZIGARETTEN FÜR DEN EIGENBEDARF VON PRIVATPERSONEN ÜBER EINEN

  • EuG, 13.07.2006 - T-464/04

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE

    59 Die Klägerin erinnert an die Rechtsprechung, wonach die Kommission einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begehe, wenn sie bei der Abwägung widerstreitender Argumente dem einen Argument mehr Gewicht als dem anderen beimesse (Urteil des Gerichts vom 10. Oktober 2001, T-111/00, British American Tobacco International [Investments]/Kommission, Slg. 2001, II-2997, Randnr. 58) oder wenn die zur Begründung der Entscheidung herangezogenen Gründe die Entscheidung in Wirklichkeit nicht trügen.
  • EuG, 13.04.2005 - T-2/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT EINE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER EIN

    106 Drittens sind Ausnahmen vom Grundsatz des Zugangs zu Dokumenten eng auszulegen (vgl. entsprechend bezüglich des Verhaltenskodex Urteil des Gerichts vom 10. Oktober 2001 in der Rechtssache T-111/00, British American Tobacco International [Investments]/Kommission, Slg. 2001, II-2997, Randnr. 40).
  • EuG, 21.04.2005 - T-28/03

    Holcim (Deutschland) / Kommission - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) -

    Nach diesem Grundsatz braucht ein Rechtsunterworfener zwar möglicherweise nicht erneut Klage zu erheben, wenn eine neue Entscheidung die angefochtene Entscheidung ersetzt (Urteil des Gerichts vom 10. Oktober 2001 in der Rechtssache T-111/00, British Tobacco International [Investments]/Kommission, Slg. 2001, II-2997, Randnr. 22), er gestattet es aber nicht, die Regeln über die Verjährung der Schadensersatzklage in Frage zu stellen.
  • EuG, 30.11.2004 - T-168/02

    IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zugang

    Seien die Ausnahmen anwendbar, so seien sie eng und umsichtig auszulegen, wie dies bei Ausnahmen von einem allgemeinen Grundprinzip geboten sei (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 11. Januar 2000 in den Rechtssachen C-174/98 P und C-189/98 P, Niederlande und Van der Wal/Kommission, Slg. 2000, I-1, Randnr. 27, und Urteile des Gerichts vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache T-309/97, Bavarian Lager/Kommission, Slg. 1999, II-3217, Randnr. 39, vom 10. Oktober 2001 in der Rechtssache T-111/00, American Tobacco International [Investments]/Kommission, Slg. 2001, II-2997, Randnr. 40, und vom 11. Dezember 2001, in der Rechtssache T-191/99, Petrie u. a./Kommission, Slg. 2001, II-3677, Randnr. 66).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-353/01

    Mattila / Rat und Kommission

    32 - Vgl. zum Beschluss 93/731 das zitierte Urteil Svenska Journalistförbundet/Rat (Randnr. 109) und zum Beschluss 94/90 das zitierte Urteil Interporc/Kommission (Randnr. 48), das Urteil vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache T-309/97 (Bavarian Lager/Kommission, Slg. 1999, II-3217, Randnr. 37) und vom 10. Oktober 2001 in der Rechtssache T-111/00 (British American Tobacco International [Investments]/Kommission, Slg. 2001, II-2997, Randnr. 42).
  • EuG, 13.09.2013 - T-111/11

    ClientEarth / Kommission

    In einem derartigen Fall wäre es mit einer geordneten Rechtspflege und dem Erfordernis der Prozessökonomie unvereinbar, wenn der Kläger eine weitere Klage beim Gericht erheben müsste (vgl. Urteil des Gerichts vom 10. Oktober 2001, British American Tobacco International [Investments]/Kommission, T-111/00, Slg. 2001, II-2997, Randnr. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.09.2022 - T-371/20

    Pollinis France/ Kommission

    Im Übrigen ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Unionsregelung über den Zugang zu Dokumenten es nicht rechtfertigen kann, dass ein Organ den Zugang zu Dokumenten, die seine Beratungen betreffen, mit der Begründung grundsätzlich verweigert, dass sie Informationen über die Stellungnahmen der Vertreter der Mitgliedstaaten enthielten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Oktober 2001, British American Tobacco International [Investments]/Kommission, T-111/00, EU:T:2001:250, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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