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   EuG, 31.01.2001 - T-24/00   

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https://dejure.org/2001,2223
EuG, 31.01.2001 - T-24/00 (https://dejure.org/2001,2223)
EuG, Entscheidung vom 31.01.2001 - T-24/00 (https://dejure.org/2001,2223)
EuG, Entscheidung vom 31. Januar 2001 - T-24/00 (https://dejure.org/2001,2223)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Wort VITALITE - Absolutes Eintragungshindernis - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • Europäischer Gerichtshof

    Sunrider / HABM (VITALITE)

  • EU-Kommission PDF

    The Sunrider Corporation gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).

    Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c
    1. Gemeinschaftsmarke - Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke - Absolute Eintragungshindernisse - Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware bestehen - Wort VITALITE"

  • EU-Kommission

    The Sunrider Corporation gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).

    Gemeinschaftsmarke - Wort VITALITE - Absolutes Eintragungshindernis - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 40/94.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt; VITALITE; Anforderungen an ein absolutes Eintragungshindernis

  • Judicialis

    Verordnung 40/94/EWG Art. 7 Abs. 1 Buchst. c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 137/1999-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 6. Dezember 1999, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückgewiesen wurde, der die Eintragung der ...

Papierfundstellen

  • Slg. 2001, II-449
  • GRUR 2001, 332
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuG, 16.02.2000 - T-122/99

    'Procter & Gamble / OHMI (Forme d''un savon)'

    Auszug aus EuG, 31.01.2001 - T-24/00
    Dass bereits Eintragungen in Mitgliedstaaten bestehen, stellt einen Anhaltspunkt dar, der bei der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke lediglich Berücksichtigung finden kann, ohne entscheidend zu sein (Urteil des Gerichts vom 16. Februar 2000in der Rechtssache T-122/99, Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], Slg. 2000, II-265, Randnr. 61).
  • EuG, 05.06.1996 - T-398/94

    Kahn Scheppvaart BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 31.01.2001 - T-24/00
    Folglich sind in der mündlichen Verhandlung gestellte Anträge als unzulässig abzuweisen, auch wenn sie gegenüber den in der Klageschrift gestellten als Hilfsanträge bezeichnet werden (Urteil des Gerichts vom 5. Juni 1996 in der Rechtssache T-398/94, Kahn Scheepvaart/Kommission, Slg. 1996, II-477, Randnr. 20).
  • BPatG, 29.10.2012 - 30 W (pat) 40/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Aus Akten werden Fakten" - von Hause aus

    Solche suggestiven Andeutungen nehmen einer Marke grundsätzlich nicht die erforderliche Unterscheidungskraft (vgl. BPatG GRUR 2004, 333 - ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN [schutzfähig u. a. für Zahnputzmittel]; EuG GRUR 2001, 332, 333 f. Rn. 23 und Rn. 29 f. - VITALITE).
  • EuG, 09.03.2005 - T-33/03

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGE DER FIRMA OSOTSPA GEGEN DIE

    68 Was die von den Beteiligten angeführten nationalen Entscheidungen angeht, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die in den Mitgliedstaaten bereits vorliegenden Eintragungen nur Umstände darstellen, die für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke lediglich berücksichtigt werden können, ohne entscheidend zu sein (Urteile des Gerichts vom 16. Februar 2000 in der Rechtssache T-122/99, Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], Slg. 2000, II-265, Randnr. 61, vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-24/00, Sunrider/HABM [VITALITE], Slg. 2001, II-449, Randnr. 33, und vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-337/99, Henkel/HABM [runde rot-weiße Tablette], Slg. 2001, II-2597, Randnr. 58).
  • EuG, 03.12.2003 - T-16/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGE VON AUDI GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES

    Denn nach gefestigter Rechtsprechung scheidet die Eintragung eines Zeichen bereits dann aus, wenn nur ein absolutes Eintragungshindernis eingreift (Urteile des Gerichts vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-24/00, Sunrider/HABM [VITALITE], Slg. 2001, II-449, Randnr. 28, und BioID, Randnr. 50).
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