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   EuG, 07.02.2001 - T-89/98   

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https://dejure.org/2001,15554
EuG, 07.02.2001 - T-89/98 (https://dejure.org/2001,15554)
EuG, Entscheidung vom 07.02.2001 - T-89/98 (https://dejure.org/2001,15554)
EuG, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - T-89/98 (https://dejure.org/2001,15554)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    EGKS - Britischer Markt für zur Elektrizitätserzeugung bestimmte Kohle - Zurückweisung einer Beschwerde, die auf die Anwendung diskriminierender Kaufpreise und missbräuchlicher Abb... augebühren gestützt wird - Befugnis der Kommission - Begründungspflicht

  • Europäischer Gerichtshof

    NALOO / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    National Association of Licensed Opencast Operators (NALOO) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EGKS-Vertrag, Artikel 4 Buchstaben b und d, 63 § 1 und 66 § 7
    1. EGKS - Bestimmungen über Diskriminierungen beim Preis und den übrigen Bezugsbedingungen - Befugnisse der Kommission

  • EU-Kommission

    National Association of Licensed Opencast Operators (NALOO) gegen Kommission der Europäischen Gemein

    EGKS - Britischer Markt für zur Elektrizitätserzeugung bestimmte Kohle - Zurückweisung einer Beschwerde, die auf die Anwendung diskriminierender Kaufpreise und missbräuchlicher Abbaugebühren gestützt wird - Befugnis der Kommission - Begründungspflicht.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lizenz- und Gebührensystem; Lizenzkohle; Britischer Markt für zur Elektrizitätserzeugung bestimmte Kohle; Beschwerde, die auf die Anwendung diskriminierender Kaufpreise und missbräuchlicher Abbaugebühren gestützt wird; Befugnisse der Kommission

  • Judicialis

    EGKS-Vertrag Art. 63 § 1; ; EGKS-Vertrag Art. 66 § 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der in dem Schreiben (IV/E-3/NALOO) der Kommission vom 27. April 1998 enthaltenen Entscheidungen, durch die die von der Klägerin gegen den Central Electricity Generating Board (CEGB) und British Coal erhobene Beschwerde abgelehnt wurde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2001, II-515
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 02.05.1996 - C-18/94

    Hopkins u.a.

    Auszug aus EuG, 07.02.2001 - T-89/98
    Mit Urteilen vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92 (Banks, Slg. 1994, I-1209) und vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-18/94 (Hopkins u. a., Slg. 1996, I-2281) legte der Gerichtshof aufgrund der Vorabentscheidungsersuchen des High Court die von Banks und Hopkins zur Begründung ihrer Schadensersatzklagen geltend gemachten Vertragsbestimmungen aus.

    In diesen beiden Urteilen erkannte der Gerichtshof für Recht: 1. Die Artikel 4 Buchstabe b und 63 § 1 EGKS-Vertrag (Urteil Hopkins u. a., Randnr. 29) einerseits und die Artikel 4 Buchstabe d, 65 und 66 § 7 EGKS-Vertrag (Urteil Banks, Randnr. 19) andererseits schaffen keine Rechte, die der Einzelne vor den nationalen Gerichten unmittelbar geltend machen kann.

    2. Der Einzelne kann sich vor den nationalen Gerichten nicht auf die Unvereinbarkeit von systematischen Diskriminierungen durch Käufer mit Artikel 63 § 1 EGKS-Vertrag berufen, solange sie nicht Gegenstand einer an die beteiligten Regierungen gerichteten Empfehlung waren (Urteil Hopkins u. a., Randnr. 27).

    3. In allen Fällen, in denen die Bestimmungen einer auf Artikel 63 § 1 EGKS-Vertrag gestützten Empfehlung inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, kann sich der Einzelne dagegen unter denselben Voraussetzungen wie auf Richtlinien vor dem nationalen Gericht unmittelbar auf sie berufen (Urteil Hopkins u. a., Randnr. 28).

    In Nummer 13 der Entscheidung von 1998 leitet die Kommission aus dem Urteil Hopkins u. a. ab, dass sie "ermächtigt ist, die Konsequenzen in Bezug auf die vergangenen Wirkungen aus einer bestehenden Zuwiderhandlung zu ziehen, um die praktische Wirksamkeit des in Artikel 4 Buchstabe b EGKS-Vertrag enthaltenen Verbotes sicherzustellen".

    Der Gerichtshof hat ausgeführt, dass der EGKS-Vertrag die von Käufern vorgenommenen Diskriminierungen abschließend regelt und den Opfern dieser Diskriminierungen einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz verschafft (Urteil Hopkins u. a., Randnr. 22).

    Hierzu ist lediglich darauf hinzuweisen, dass die Kommission ausschließlich zuständig ist, über "angebliche" Zuwiderhandlungen zu entscheiden (in diesem Sinn Urteile Banks, Randnr. 21, und Hopkins u. a., Randnr. 31).

  • EuGH, 13.04.1994 - C-128/92

    Banks / British Coal

    Auszug aus EuG, 07.02.2001 - T-89/98
    Mit Urteilen vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92 (Banks, Slg. 1994, I-1209) und vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-18/94 (Hopkins u. a., Slg. 1996, I-2281) legte der Gerichtshof aufgrund der Vorabentscheidungsersuchen des High Court die von Banks und Hopkins zur Begründung ihrer Schadensersatzklagen geltend gemachten Vertragsbestimmungen aus.

    In diesen beiden Urteilen erkannte der Gerichtshof für Recht: 1. Die Artikel 4 Buchstabe b und 63 § 1 EGKS-Vertrag (Urteil Hopkins u. a., Randnr. 29) einerseits und die Artikel 4 Buchstabe d, 65 und 66 § 7 EGKS-Vertrag (Urteil Banks, Randnr. 19) andererseits schaffen keine Rechte, die der Einzelne vor den nationalen Gerichten unmittelbar geltend machen kann.

    4. Die nationalen Gerichte können wegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Kommission für die Feststellung von Verstößen gegen die Artikel 65 und 66 § 7 EGKS-Vertrag nicht mit einer Klage auf Schadensersatz befasst werden, wenn die Kommission im Rahmen dieser Zuständigkeit keine Entscheidung getroffen hat (Urteil Banks, Randnr. 21).

    Außerdem bemerkt die Kommission in Nummer 31 der Entscheidung von 1998, dass die Systematik des Artikels 4 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 63 § 1 EGKS-Vertrag derjenigen des Artikels 4 Buchstabe d in Verbindung mit Artikel 66 § 7 EGKS-Vertrag entspreche und der Gerichtshof die Artikel in den Urteilen Banks (Randnrn. 11 und 12) und Hopkins u. a. (Randnrn. 16 und 17) einheitlich ausgelegt habe.

    Hierzu ist lediglich darauf hinzuweisen, dass die Kommission ausschließlich zuständig ist, über "angebliche" Zuwiderhandlungen zu entscheiden (in diesem Sinn Urteile Banks, Randnr. 21, und Hopkins u. a., Randnr. 31).

  • EuG, 24.09.1996 - T-57/91

    National Association of Licensed Opencast Operators gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 07.02.2001 - T-89/98
    In der Zusammenfassung ihrer Argumente vom 5. September 1990 warf die Beschwerdeführerin zum einen den Stromerzeugern vor, als Käufer systematisch Diskriminierungen im Sinne von Artikel 63 EGKS-Vertrag vorgenommen zu haben, und stufte zum anderen die BC vorgeworfenen Verhaltensweisen, darunter die Festsetzung seiner Gebühren in willkürlicher Höhe, als Verstöße gegen die Artikel 60 und 66 § 7 EGKS-Vertrag ein (Urteil des Gerichts vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-57/91, NALOO/Kommission, Slg. 1996, II-1019, Randnrn. 38 bis 43).

    Die Angaben der NALOO könnten - insbesondere angesichts des Urteils in der Rechtssache T-57/91 - von der Kommission keinesfalls zum Ausgangspunkt einer Untersuchung gemacht werden.

    Die Angaben der NALOO können - insbesondere angesichts des Urteils in der Rechtssache T-57/91 - von der Kommission keinesfalls zum Ausgangspunkt einer Untersuchung gemacht werden.".

  • EuG, 29.04.1998 - T-367/94

    British Coal Corporation gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 07.02.2001 - T-89/98
    Da die Kommission im vorliegenden Fall ermächtigt ist, die Beschwerde der NALOO hinsichtlich der in Bezug auf die Wirtschaftsjahre 1986/87 bis 1989/90 behaupteten Zuwiderhandlungen zu prüfen, war sie zur Vornahme einer solchen Prüfungverpflichtet (in diesem Sinn Beschluss des Gerichts vom 29. April 1998 in der Rechtssache T-367/94, British Coal/Kommission, Slg. 1998, II-705, Randnr. 22).
  • EuGH, 20.03.1959 - 18/57

    Firma J. Nold KG, Kohlen-und Baustoffgrosshandlung, gegen Hohe Behörde der

    Auszug aus EuG, 07.02.2001 - T-89/98
    Unter diesen Umständen weist die Entscheidung von 1998 einen Mangel in der Begründung auf, der - da er wie im vorliegenden Fall die richterliche Nachprüfung der Begründetheit der Entscheidung von 1998 erschwert - vom Gemeinschaftsrichter von Amts wegen berücksichtigt werden kann und muss (Urteil des Gerichtshofes vom 20. März 1959 in der Rechtssache 18/57, Nold/Hohe Behörde, Slg. 1959, 91, 114).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-172/01

    International Power (früher National Power ) / Kommission

    Mit Urteil vom 7. Februar 2001 in der Rechtssache T-89/98(2) (im Folgenden: angefochtenes Urteil) erklärte das Gericht die Entscheidung für nichtig.

    Die Rechtsmittelführerinnen IP, BC und die Kommission beantragen in der Hauptsache, 1) das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 7. Februar 2001 in der Rechtssache T-89/98 aufzuheben und 2) die Klage der NALOO abzuweisen.

    PG beantragt in der Hauptsache, 1) das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 7. Februar 2001 in der Rechtssache T-89/98 aufzuheben, soweit es sich auf die Anwendung von Artikel 63 § 1 EGKS-Vertrag bezieht, und 2) die Klage der NALOO insoweit abzuweisen.

    Hinsichtlich der Kosten werden folgende Anträge gestellt: - IP beantragt, die NALOO oder die Kommission zur Tragung der Kosten von IP im Verfahren T-89/98 und im vorliegenden Verfahren zu verurteilen.

    - BC beantragt, die NALOO oder die Kommission zur Tragung der Kosten von BC im Verfahren T-89/98 und im vorliegenden Verfahren zu verurteilen.

    Aufgrund der vorstehenden Überlegungen wird vorgeschlagen, wie folgt zu entscheiden: 1) Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Februar 2001 in der Rechtssache T-89/98 wird aufgehoben, - soweit darin eine Prüfung der Anwendbarkeit des Artikels 65 EGKS-Vertrag auf die Festlegung der Gebühren für den Kohleabbau abgelehnt wird und - soweit mit ihm der Teil der Entscheidung IV/E- 3/NALOO der Kommission vom 27. April 1998 für nichtig erklärt wird, in dem diese die Beschwerde wegen der Höhe der Lizenzgebühren für den Kohleabbau in den Wirtschaftsjahren 1986/87 bis 1989/90 zurückgewiesen hat.

    2: - Rechtssache T-89/98 (NALOO/Kommission, Slg. 2001, II-515).

    5: - Rechtssache T-57/91 (NALOO/Kommission, Slg. 1996, II-1019).

  • EuGH, 02.10.2003 - C-172/01

    International Power (früher National Power ) / Kommission

    betreffend Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 7. Februar 2001 in der Rechtssache T-89/98 (NALOO/Kommission, Slg. 2001, II-515) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: National Association of Licensed Opencast Operators (NALOO) , mit Sitz in Newcastle upon Tyne (Vereinigtes Königreich), Prozessbevollmächtigter: M. Hoskins, Barrister, beauftragt durch A. Dowie, Solicitor, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Klägerin im ersten Rechtszug,.

    Die International Power plc (früher National Power plc, im Folgenden: IP) in der Rechtssache C-172/01 P, die British Coal Corporation (im Folgenden: BC) in der Rechtssache C-175/01 P, die PowerGen (UK) plc (früher PowerGen plc, im Folgenden: PG) in der Rechtssache C-176/01 P und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache C-180/01 P haben mit Rechtsmittelschriften, die bei der Kanzlei des Gerichtshofes am 20. und am 23. April 2001 eingegangen sind, gemäß Artikel 49 der EGKS-Satzung des Gerichtshofes jeweils ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 7. Februar 2001 in der Rechtssache T-89/98 (NALOO/Kommission, Slg. 2001, II-515, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem dieses die Entscheidung IV/E-3/NALOO der Kommission vom 27. April 1998 (im Folgenden: Entscheidung von 1998) für nichtig erklärt hat.

    Diese Nichtigkeitsklage wurde durch das Urteil des Gerichts vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-57/91 (NALOO/Kommission, Slg. 1996, II-1019, im Folgenden: Urteil NALOO I) abgewiesen, das rechtskräftig geworden ist.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Februar 2001 in der Rechtssache T-89/98, NALOO/Kommission, wird aufgehoben, soweit mit ihm - der Teil der Entscheidung IV/E-3/NALOO vom 27. April 1998 für nichtig erklärt worden ist, in dem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Ansicht vertreten hat, dass Artikel 65 EGKS-Vertrag nicht auf die Festsetzung der Kohleabbaugebühren anwendbar sei; - der Teil dieser Entscheidung für nichtig erklärt worden ist, in dem die Kommission die Beschwerde in Bezug auf die Höhe der vor dem 1. April 1990 auf den Kohleabbau angewandten Gebühren zurückgewiesen hat.

  • EuGH, 17.07.2001 - C-180/01

    Kommission / NALOO

    betreffend einen Antrag auf Aussetzung der Durchführung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 7. Februar 2001 in der Rechtssache T-89/98 (NALOO/Kommission, Slg. 2001, II-515),.

    1 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Rechtsmittelschrift, die am 23. April 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 EGKS-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 7. Februar 2001 in der Rechtssache T-89/98 (NALOO/Kommission, Slg. 2001, II-515, nachstehend: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht die Entscheidung IV/E-3/NALOO der Kommission vom 27. April 1998 für nichtig erklärt hat, mit der eine Beschwerde der National Association of Licensed Opencast Operators (nachstehend: NALOO) zurückgewiesen wurde, die auf die Anwendung diskriminierender Kaufpreise und missbräuchlicher Gebühren für den lizenzierten Kohleabbau durch den Central Electricity Generating Board (Zentrale Einrichtung für die Erzeugung elektrischer Energie, nachstehend: CEGB) und die British Coal Corporation (nachstehend: British Coal) gestützt war.

    Die dagegen erhobene Nichtigkeitsklage des NALOO wurde mit Urteil des Gerichts vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-57/91 (NALOO/Kommission, Slg. 1996, II-1019) abgewiesen.

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