Rechtsprechung
EuGH, 07.02.2002 - C-276/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von mit den Druckern der Marke Epson Stylus Color kompatiblen Tintenkartuschen in die Kombinierte Nomenklatur - Tinten (Position 3215) - Teile und Zubehör für Maschinen der Position 8471 (Position 8473)
- Europäischer Gerichtshof
Turbon International
- EU-Kommission
Turbon International
Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tintenkartusche ohne integrierten Druckkopf, die ausschließlich in einem bestimmten Druckertyp eingesetzt werden kann - Einreihung in die Unterposition 3215 90 80 der Kombinierten Nomenklatur
- EU-Kommission
Turbon International
- Wolters Kluwer
Einreihung von mit den Druckern der Marke Epson Stylus Color kompatiblen Tintenkartuschen in die Kombinierte Nomenklatur; Tarifierung von Tintenkartuschen ohne integrierten Druckkopf, die in Tintenstrahldrucker der Marke Epson Stylus Color eingesetzt werden sollen; ...
- Judicialis
EGV Art. 234; ; Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 Position 3215; ; Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 Position ... 8473; ; Verordnung (EG) Nr. 1734/96
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tintenkartusche ohne integrierten Druckkopf, die ausschließlich in einem bestimmten Druckertyp eingesetzt werden kann - Einreihung in die Unterposition 3215 90 80 der Kombinierten Nomenklatur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Turbon International
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Hessischen Finanzgerichts, Kassel - Auslegung der Kombinierten Nomenklatur - Position 3215 90 80 ("andere Tinten und Tuschen als Druckfarben oder Tinte und Tusche zum Schreiben oder Zeichnen") und Position 8473 ("Teile und Zubehör, für ...
Verfahrensgang
- FG Hessen, 21.02.2000 - 7 K 874/98
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2001 - C-276/00
- EuGH, 07.02.2002 - C-276/00
- FG Hessen, 06.04.2005 - 7 K 526/02
- FG Hessen, 14.04.2005 - 7 K 526/02
- BFH, 22.12.2005 - VII B 115/05
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2006 - C-250/05
- EuGH, 26.10.2006 - C-250/05
- BFH - VII B 115/01
Papierfundstellen
- Slg. 2002, I-1389
Wird zitiert von ... (78) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 19.10.2000 - C-339/98
Peacock
Auszug aus EuGH, 07.02.2002 - C-276/00
Zur Beantwortung der vorgelegten Frage ist zunächst auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes hinzuweisen, wonach im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Position des Gemeinsamen Zolltarifs und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. insbesondere Urteile vom 20. November 1997 in der Rechtssache C-338/95, Wiener SI, Slg. 1997, I-6495, Randnr. 10, vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-339/98, Peacock, Slg. 2000, I-8947, Randnr. 9, und vom 7. Juni 2001 in der Rechtssache C-479/99, CBA Computer, Slg. 2001, I-4391, Randnr. 21).Es ist weiter ständige Rechtsprechung, dass bei der Auslegung des Gemeinsamen Zolltarifs sowohl die Anmerkungen zu den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs als auch die Erläuterungen zur Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens wichtige Hilfsmittel dafür sind, eine einheitliche Anwendung des Zolltarifs zu gewährleisten, und dass sie deshalb wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs darstellen (vgl. Urteile Wiener SI, Randnr. 11, und Peacock, Randnr. 10).
In dieser Hinsicht ist daran zu erinnern, dass der Begriff "Teil" im Sinne der Position 8473 KN voraussetzt, dass es ein Ganzes gibt, für dessen Funktion dieses Teil unabdingbar ist (vgl. Urteil Peacock, Randnr. 21), was bei der im Ausgangsverfahren fraglichen Kartusche nicht der Fall ist.
- EuGH, 20.11.1997 - C-338/95
Wiener SI
Auszug aus EuGH, 07.02.2002 - C-276/00
Zur Beantwortung der vorgelegten Frage ist zunächst auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes hinzuweisen, wonach im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Position des Gemeinsamen Zolltarifs und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. insbesondere Urteile vom 20. November 1997 in der Rechtssache C-338/95, Wiener SI, Slg. 1997, I-6495, Randnr. 10, vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-339/98, Peacock, Slg. 2000, I-8947, Randnr. 9, und vom 7. Juni 2001 in der Rechtssache C-479/99, CBA Computer, Slg. 2001, I-4391, Randnr. 21).Es ist weiter ständige Rechtsprechung, dass bei der Auslegung des Gemeinsamen Zolltarifs sowohl die Anmerkungen zu den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs als auch die Erläuterungen zur Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens wichtige Hilfsmittel dafür sind, eine einheitliche Anwendung des Zolltarifs zu gewährleisten, und dass sie deshalb wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs darstellen (vgl. Urteile Wiener SI, Randnr. 11, und Peacock, Randnr. 10).
- EuGH, 07.06.2001 - C-479/99
CBA Computer
Auszug aus EuGH, 07.02.2002 - C-276/00
Zur Beantwortung der vorgelegten Frage ist zunächst auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes hinzuweisen, wonach im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Position des Gemeinsamen Zolltarifs und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. insbesondere Urteile vom 20. November 1997 in der Rechtssache C-338/95, Wiener SI, Slg. 1997, I-6495, Randnr. 10, vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-339/98, Peacock, Slg. 2000, I-8947, Randnr. 9, und vom 7. Juni 2001 in der Rechtssache C-479/99, CBA Computer, Slg. 2001, I-4391, Randnr. 21). - EuGH, 10.05.2001 - C-288/99
VauDe Sport
Auszug aus EuGH, 07.02.2002 - C-276/00
Um festzustellen, welcher von den Stoffen, aus denen die Ware besteht, für sie charakterbestimmend ist, ist nach ständiger Rechtsprechung zu prüfen, ob diese Wareauch ohne den einen oder den anderen ihrer Bestandteile ihre charakteristischen Eigenschaften behalten würde (in diesem Sinn Urteil vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-288/99, VauDe Sport, Slg. 2001, I-3683, Randnr. 25).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2006 - C-250/05
Turbon International - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von …
Ist entgegen der im Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Februar 2002 in der Rechtssache C-276/00 getroffenen Entscheidung, dass Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 dahin auszulegen ist, dass eine Tintenkartusche ohne integrierten Druckkopf, bestehend aus einem Kunststoffgehäuse, Schaumstoff, einem Metallsieb, Dichtungen, einer Siegelfolie, einem Aufkleber, Tinte und Verpackungsmaterial, die sowohl bezogen auf die Patrone wie auch auf die Tinte ausschließlich in einem Drucker mit den gleichen Merkmalen wie die Tintenstrahldrucker der Marke Epson Stylus Color eingesetzt werden kann, in die Unterposition 3215 90 80 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist, die vorbezeichnete Tintenkartusche nicht richtigerweise als Teil oder Zubehör eines Druckers in die Position 8473 KN einzureihen, weil das mechanische und elektronische Funktionieren des Druckers davon abhängt, dass eine solche Kartusche vorhanden ist?.3 - Vgl. Urteil vom 7. Februar 2002 in der Rechtssache C-276/00 (Turbon International, Slg. 2002, I-1389).
4 - Vgl. Urteil Turbon International (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 30).
9 - Vgl. Urteil Turbon International (zitiert in Fußnote 3, Randnrn. 25 und 33).
10 - Vgl. den Wortlaut der AV 3 Buchstabe b KN, der dies voraussetzt und Urteil Turbon International (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 25).
11 - Vgl. Urteil Turbon International (zitiert in Fußnote 3, Randnrn. 26 und 27).
12 - Vgl. Urteil Turbon International (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 27).
13 - Vgl. Urteil Turbon International (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 34).
14 - Vgl. Urteil Turbon International (zitiert in Fußnote 3, Randnrn. 29 bis 31).
15 - Vgl. Urteil Turbon International (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 30).
16 - Vgl. Urteil Turbon International (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 30).
17 - Vgl. Urteil Turbon International (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 31).
18 - Vgl. Urteil Turbon International (zitiert in Fußnote 3, Randnrn. 29 und 32).
19 - Vgl. Urteil Turbon International (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 32).
20 - Vgl. Urteil Turbon International (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 32).
21 - Vgl. nur Urteile Turbon International (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 21) und vom 17. März 2005 in der Rechtssache C-467/03 (Ikegami Electronics, Slg. 2005, I-2389, Randnrn.
22 - Vgl. nur Urteile Turbon International (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 22), vom 10. Dezember 1998 in der Rechtssache C-328/97 (Glob-Sped AG, Slg. 1998, I-8357, Randnr. 26) und vom 6. November 1997 in der Rechtssache C-201/96 (LTM, Slg. 1997, I-6147, Randnr. 17).
36 - Vgl. Urteil Turbon International (zitiert in Fußnote 3, Randnrn. 27, 28 und 34).
44 - Vgl. Urteil Turbon International (zitiert in Fußnote 3, Randnrn. 27, 28 und 34).
47 - Vgl. Urteile Turbon International (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 26), vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-288/99 (VauDe Sport, Slg. 2001, I-3683, Randnr. 25) und vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 253/87 (Sportex, Slg. 1988, 3351, Randnr. 8).
- EuGH, 16.06.2011 - C-152/10
Unomedical
In seiner Entscheidung nahm dieses Gericht insbesondere Bezug auf das Urteil des Gerichtshofs vom 7. Februar 2002, Turbon International (C-276/00, Slg. 2002, I-1389), mit dem der Gerichtshof die Begriffe "Teile" und "Zubehör" im Hinblick auf Tarifposition 8473 der KN definiert hat, und vertrat die Ansicht, es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Übertragung der Definitionen dieser Begriffe auf andere Tarifpositionen.Der Gerichtshof hat jedoch zur Bedeutung dieser Begriffe im Zusammenhang mit Position 8473 der KN für die Einreihung von Tintenkartuschen für Drucker festgestellt, dass der Begriff "Teil" voraussetzt, dass es ein Ganzes gibt, für dessen Funktion dieses Teil unabdingbar ist, und dass der Begriff "Zubehör" bedeutet, dass es sich um eine auswechselbare Vorrichtung handelt, die ein Gerät für die Ausführung einer bestimmten Arbeit geeignet macht, seine Verwendungsmöglichkeiten erweitert oder es in die Lage versetzt, eine im Zusammenhang mit seiner Hauptfunktion stehende Sonderarbeit auszuführen (vgl. Urteil Turbon International, Randnrn.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass der Gerichtshof den Begriff "Teil" bereits im Urteil vom 15. Februar 2007, RUMA (C-183/06, Slg. 2007, I-1559, Randnr. 31), in dem im Urteil Turbon International für Position 8473 der KN definierten Sinne im Rahmen einer Frage herangezogen hat, die die Einreihung einer Ware in eine der verschiedenen Unterpositionen des Kapitels 85 der KN betraf.
Was den Begriff "Zubehör" betrifft, bezieht sich der Gerichtshof im Urteil Turbon International für dessen Definition auf den Wortlaut der Erläuterungen zum HS für Position 8473 der KN.
Nach ständiger Rechtsprechung sind sowohl die Anmerkungen zu den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs als auch die Erläuterungen zum HS wichtige Hilfsmittel dafür, eine einheitliche Anwendung des Zolltarifs zu gewährleisten, und stellen deshalb wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs dar (vgl. Urteile vom 20. November 1997, Wiener SI, C-338/95, Slg. 1997, I-6495, Randnr. 11, und Turbon International, Randnr. 22).
Daher ist in Ermangelung entgegenstehender Faktoren die Definition des Begriffs "Zubehör" im Urteil Turbon International, die auf eine Erläuterung des HS zu Position 8473 gestützt ist, auf Position 9018 der KN anzuwenden.
Die Funktion eines Katheters hängt nämlich ersichtlich nicht vom Vorhandensein eines Urinsammelbehälters ab, und ebenso wenig setzt die Funktion eines Dialysegeräts voraus, dass ein Dialysebeutel angeschlossen ist, da das Verfahren der Reinigung des Blutes zum Zeitpunkt der Verwendung dieses Beutels abgeschlossen ist, der nur dazu dient, die ausgeschiedenen Flüssigkeiten zu sammeln (vgl. entsprechend Urteile vom 19. Oktober 2000, Peacock, C-339/98, Slg. 2000, I-8947, Randnr. 21, und Turbon International, Randnr. 30).
- EuGH, 26.10.2006 - C-250/05
Turbon International - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von …
9 Mit Urteil vom 7. Februar 2002 in der Rechtssache C-276/00 (Turbon International, Slg. 2002, I-1389) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, dass Anhang I der Verordnung Nr. 2658/87 in der Fassung der Verordnung Nr. 1734/96 dahin auszulegen ist, dass eine Tintenkartusche ohne integrierten Druckkopf, bestehend aus einem Kunststoffgehäuse, Schaumstoff, einem Metallsieb, Dichtungen, einer Siegelfolie, einem Aufkleber, Tinte und Verpackungsmaterial, die sowohl bezogen auf die Patrone wie auch auf die Tinte ausschließlich in einem Drucker mit den gleichen Merkmalen wie die Tintenstrahldrucker der Marke Epson Stylus Color eingesetzt werden kann, in die Unterposition 3215 90 80 der KN einzureihen ist.Ist entgegen der im Urteil Turbon International des Gerichtshofes getroffenen Entscheidung, dass Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 dahin auszulegen ist, dass eine Tintenkartusche ohne integrierten Druckkopf, bestehend aus einem Kunststoffgehäuse, Schaumstoff, einem Metallsieb, Dichtungen, einer Siegelfolie, einem Aufkleber, Tinte und Verpackungsmaterial, die sowohl bezogen auf die Patrone wie auch auf die Tinte ausschließlich in einem Drucker mit den gleichen Merkmalen wie die Tintenstrahldrucker der Marke Epson Stylus Color eingesetzt werden kann, in die Unterposition 3215 90 80 der KN einzureihen ist, die vorbezeichnete Tintenkartusche nicht richtigerweise als Teil oder Zubehör eines Druckers in die Position 8473 der KN einzureihen, weil das mechanische und elektronische Funktionieren des Druckers davon abhängt, dass eine solche Kartusche vorhanden ist?.
21 Nach dieser Allgemeinen Vorschrift ist zur Tarifierung einer Ware die Feststellung erforderlich, welcher der Stoffe, aus denen sie besteht, ihr ihren wesentlichen Charakter verleiht; hierzu ist zu prüfen, ob die Ware auch ohne den einen oder anderen ihrer Bestandteile ihre charakteristischen Eigenschaften behalten würde (Urteil Sportex, Randnr. 8; siehe in diesem Sinne auch Urteile vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-288/99, VauDe Sport, Slg. 2001, I-3683, Randnr. 25, und Turbon International, Randnr. 26).
- BFH, 04.11.2003 - VII R 58/02
Tarifierung eines Vitamine und Mineralstoffe enthaltenden Präparats als …
b) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wie auch des erkennenden Senats (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 7. Februar 2002 Rs. C-276/00 --Turbon International--, EuGHE 2002, I-1389 Rdnr. 21;… Senatsurteile vom 23. Mai 2000 VII R 1/99, BFH/NV 2000, 1266, 1267;… vom 14. November 2000 VII R 83/99, BFH/NV 2001, 499;… vom 9. Oktober 2001 VII R 69/00, BFH/NV 2002, 560, 561) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind.Dazu gibt es auch Erläuterungen (Erl), die für das Harmonisierte System (HS) vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens sowie für die KN von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden und ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2002, I-1389 Rdnr. 22).
- BFH, 28.03.2006 - VII R 50/04
Biersteuer/Branntweinsteuer: Zwischenprodukt zur Herstellung eines alkoholischen …
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (vgl. Urteil vom 7. Februar 2002 Rs. C-276/00, EuGHE 2002, I-1389 Rdnr. 21) und des erkennenden Senats (…Senatsurteile vom 11. März 2004 VII R 43/03, BFH/NV 2004, 1309, und vom 8. Januar 2003 VII R 11/02, BFHE 201, 352, 355) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind.Daneben stellen die vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens für das Harmonisierte System (HS) bzw. die von der Europäischen Kommission für die KN ausgearbeiteten Erläuterungen ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen dar (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2002, I-1389 Rz. 22).
- BFH, 09.02.2006 - V R 49/04
Umsatzsteuersatz für sog. Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs
Soweit das FG eine Gleichartigkeit von Milchersatzprodukten und Milch aus deren identischen Anwendungsbereich abgeleitet hat, darf hierauf im Streitfall nicht abgestellt werden: Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH wie auch des BFH (z.B. EuGH-Urteil vom 7. Februar 2002 Rs. C-276/00, Turbon International, Slg. 2002, I-1389, HFR 2002, 457 RandNr. - BFH, 30.07.2003 - VII R 40/01
Tarifierung von COM-Recordern
a) Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH wie auch des erkennenden Senats (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 7. Februar 2002 Rs. C-276/00 --Turbon International--, EuGHE 2002, I-1389 Rdnr. 21;… Senatsurteile vom 23. Mai 2000 VII R 1/99, BFH/NV 2000, 1266, 1267;… vom 14. November 2000 VII R 83/99, BFH/NV 2001, 499;… vom 9. Oktober 2001 VII R 69/00, BFH/NV 2002, 560, 561) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind.Dazu gibt es auch Erläuterungen (Erl), die für das HS vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens sowie für die KN von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden und ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2002, I-1389 Rdnr. 22).
- BFH, 08.01.2003 - VII R 11/02
Ermäßigter Steuersatz für Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst auch bei …
Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH wie auch des erkennenden Senats (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 7. Februar 2002 Rs. C-276/00 --Turbon International--, EuGHE 2002, I-1389 Rdnr. 21;… Senatsurteile vom 23. Mai 2000 VII R 1/99, BFH/NV 2000, 1266, 1267;… vom 14. November 2000 VII R 83/99, BFH/NV 2001, 499;… vom 9. Oktober 2001 VII R 69/00, BFH/NV 2002, 560, 561) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des GZT festgelegt sind.Dazu gibt es auch Erläuterungen, die für das HS vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens sowie für die KN von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden und ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2002, I-1389 Rz. 22).
- BFH, 23.10.2018 - VII R 19/17
Zur Erkennbarkeit von Teilen und Zubehör
Deshalb ist nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteile G.E. Security vom 25. Februar 2016 C-143/15, EU:C:2016:115, Rz 60; Rohm Semiconductor vom 20. November 2014 C-666/13, EU:C:2014:2388, Rz 44; HARK vom 12. Dezember 2013 C-450/12, EU:C:2013:824, ZfZ 2014, 105) im Interesse einer kohärenten Auslegung der KN auf die im Zusammenhang mit den Kap. 84 und 85 sowie Kap. 90 KN entwickelte Rechtsprechung zurückzugreifen, wonach der Begriff "Teile" voraussetzt, dass es ein Ganzes gibt, für dessen Funktion oder Funktionieren diese Teile unabdingbar sind, während der Begriff "Zubehör" eine auswechselbare Vorrichtung umfasst, die ein Gerät für die Ausführung einer bestimmten Arbeit geeignet macht, seine Verwendungsmöglichkeiten erweitert oder es in die Lage versetzt, eine im Zusammenhang mit seiner Hauptfunktion stehende Sonderarbeit auszuführen (vgl. u.a. EuGH-Urteile Oliver Medical vom 4. März 2015 C-547/13, EU:C:2015:139; Rohm & Haas Electronic Materials CMP Europe u.a. vom 19. Juli 2012 C-336/11, EU:C:2012:500; Turbon International vom 7. Februar 2002 C-276/00, EU:C:2002:88, Rz 30 und 32, Slg. 2002, I-1389; Peacock vom 19. Oktober 2000 C-339/98, EU:C:2000:573, Rz 21, Slg. 2000, I-8947; Unomedical vom 16. Juni 2011 C-152/10, EU:C:2011:402, Rz 29, Slg. 2011, I-5433; RUMA vom 15. Februar 2007 C-183/06, EU:C:2007:110, Rz 31, Slg. 2007, I-1559). - EuGH, 15.05.2014 - C-297/13
Data I / O - Vorabentscheidungsersuchen - Tarifierung - Gemeinsamer Zolltarif - …
Es ist zudem nachzuweisen, dass das mechanische oder elektrische Funktionieren der fraglichen Maschine von dieser Ware abhängt (vgl. in diesem Sinne Urteile Turbon International, C-276/00, EU:C:2002:88, Rn. 30, sowie Rohm & Haas Electronic Materials CMP Europe u. a., EU:C:2012:500, Rn. 35).Zum anderen ergab sich jedenfalls schon aus Rn. 31 des Urteils Turbon International (EU:C:2002:88), dass die Tintenkartusche, um die es in diesen beiden Rechtssachen ging, kein "Teil" im Sinne der Position 8473 der KN darstellte.
- BFH, 03.02.2004 - VII R 33/03
Tarifierung getrockneter Schweineohren
- BFH, 22.12.2005 - VII B 115/05
Keine (einfache) Beiladung zum Verfahren über die Erteilung einer vZTA - …
- BFH, 11.03.2004 - VII R 20/01
Verbindliche Zolltarifauskunft - Widerruf
- FG Düsseldorf, 16.05.2007 - 4 K 975/06
Zollrechtliche Tarifierung von "Yufka (Teigwarenblätter)"
- FG Baden-Württemberg, 25.02.2014 - 11 K 2688/10
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Tarifierung eines ACE-Getränks
- EuGH, 07.11.2002 - C-260/00
Lohmann
- BFH, 21.11.2002 - VII R 57/01
Tarifierung von Filmrecordern
- BFH, 11.03.2004 - VII R 43/03
Tarifierung von Medaillenrohlingen
- BFH, 04.11.2003 - VII R 23/02
Tarifierung geschmolzener Magnesia
- EuGH, 07.05.2009 - C-150/08
Siebrand - Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen 2206 und 2208 - Gegorenes …
- FG Köln, 23.03.2007 - 2 K 4427/05
Geltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 …
- FG Düsseldorf, 06.08.2008 - 4 K 2999/07
Anspruch auf Einreihung von Nagelschrauben in Kunststoffdübeln und von …
- EuGH, 15.02.2007 - C-183/06
Ruma - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Position …
- BFH, 09.06.2005 - VII B 47/04
Tarifierung: Möbelstoff als Samt
- BFH, 29.11.2022 - VII R 36/20
Steuerfreie Verwendung von Energieerzeugnissen für die Schifffahrt
- FG Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 11 K 2830/16
EuGH-Vorlage zur zolltariflichen Einreihung von Stromversorgungseinheiten ("power …
- EuGH, 12.12.2013 - C-450/12
HARK - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Positionen …
- BFH, 10.02.2014 - VII R 39/12
Tarifierung zur Stromversorgung dienender Adapter eines Videospielgeräts - …
- FG Hamburg, 17.08.2018 - 4 K 162/16
Zoll- und tabaksteuerrechtliche Einreihung einer "Notfallzigarette" …
- BFH, 31.05.2005 - VII R 49/04
Tarifierung sog. "F-Boden Puzzle Matten"
- EuGH, 19.07.2012 - C-336/11
Rohm & Haas Electronic Materials CMP Europe u.a. - Gemeinsamer Zolltarif - …
- FG Düsseldorf, 02.04.2008 - 4 K 4763/07
Feststellung von in einem anhängigen Insolvenzverfahren angemeldeten …
- FG Baden-Württemberg, 12.04.2016 - 11 K 1965/13
Tarifierung von Milchpermeat
- FG Düsseldorf, 13.06.2007 - 4 K 1512/06
Zollrechtliche Einreihung; Verbindlichkeit einer Zolltarifauskunft; …
- FG Düsseldorf, 13.06.2007 - 4 K 1516/06
Zollrechtliche Einreihung von Stockschrauben; Verbindlichkeit einer …
- BFH, 17.10.2006 - VII R 41/05
Tarifierung: Kunststoffschläuche mit Verbindungsstücken
- FG Bremen, 18.08.2021 - 1 K 93/19
Einreihung von "Air Loungern" in die Kombinierte Nomenklatur
- BFH, 06.03.2013 - VII R 26/11
Tarifierung eines thermisch behandelten Naturphosphats - Widerruf einer …
- FG Hamburg, 22.06.2020 - 4 K 144/17
Energiesteuer: Steuerfreie Verwendung von Dieselkraftstoff für die Schifffahrt
- Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2005 - C-495/03
Intermodal Transports - Berufung vor einem nationalen Gericht auf eine …
- FG Bremen, 12.10.2021 - 1 K 72/17
Einreihung von Tellur in die Kombinierte Nomenklatur (KN) in einem Verfahren …
- FG Düsseldorf, 29.11.2006 - 4 K 6597/04
Einreihung einer Warenzusammenstellung; Einreihung; Warenzusammenstellung; …
- FG Düsseldorf, 14.06.2006 - 4 K 5011/04
- FG Düsseldorf, 03.05.2006 - 4 K 6593/04
Rechtswidrigkeit einer verbindlichen Zollauskunft bei Schrott aus Molybdän
- FG Hessen, 14.04.2005 - 7 K 526/02
Tarifierung einer Tintenkartusche ohne integrierten Druckkopf
- EuGH, 16.09.2004 - C-396/02
DFDS
- EuG, 30.09.2003 - T-243/01
Sony Computer Entertainment Europe / Kommission
- FG Düsseldorf, 02.05.2007 - 4 K 3480/05
Nachträglich buchmäßige Erfassung des Antidumpingzoll für Waren aus dem Ausland; …
- BFH, 08.12.2006 - VII B 334/05
Tarifierung: Bildschirme mit Plasma-Display
- BFH, 11.08.2005 - VII B 292/04
Tarifierung von Apfelsaftkonzentrat
- FG München, 07.12.2017 - 14 K 2162/15
Zolltarifliche Einreihung von Katzenkratzbäumen
- FG Hamburg, 22.05.2020 - 4 K 113/18
In Teilen inhaltsgleich mit dem Urteil des FG Hamburg vom 22.05.2018 4 K 85/19 - …
- FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 363/07
Ausfuhrerstattung - Tarifierung von Geflügelschlachtkörpern - Erfordernis des …
- EuGH, 16.07.2009 - C-56/08
Pärlitigu - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - …
- FG Düsseldorf, 02.05.2007 - 4 K 2456/06
Zollrechtlicher Anspruch auf Erteilung verbindlicher Ursprungsauskünfte und …
- BFH, 15.11.2005 - VII R 66/04
Tarifierung sog. Polyester-Regeneratfasern
- FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 134/08
Ausfuhrerstattung - Tarifierung von Geflügelschlachtkörpern - Erfordernis des …
- FG Baden-Württemberg, 02.09.2008 - 11 K 130/02
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Zolltarifliche Einreihung von Omega-3 …
- FG Düsseldorf, 27.07.2005 - 4 K 4536/03
Umwandlung; Abfall; Schrott; Zollrechtlich freier Verkehr; Weiterverarbeitung; …
- FG München, 20.02.2020 - 14 K 507/17
Zolltarifliche Einreihung von Lenk- und Bockrollen
- EuGH, 07.10.2010 - C-382/09
Stils Met - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - …
- FG Baden-Württemberg, 02.09.2008 - 11 K 160/02
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Tarifierung von Schwarzkümmelöl …
- FG Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 11 K 1438/14
Zolltarifliche Einreihung von Waren der Lasertechnik
- FG Düsseldorf, 10.12.2008 - 4 K 965/08
Zulässigkeit der Einordnung von sog. "A-Implantaten" aus Titan mit einer Länge …
- FG Düsseldorf, 14.06.2006 - 4 K 7111/02
Merkmale und Eigenschaften von Waren als Kriterium für die zollrechtliche …
- FG Hamburg, 24.05.2016 - 4 K 100/13
Zollrecht - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Multifunktionsgeräten mit …
- FG Baden-Württemberg, 17.11.2009 - 11 K 121/06
Tarifierung von Spargeltabletten
- FG Düsseldorf, 19.09.2012 - 4 K 3107/11
Antidumpingzoll: Einreihung von Ofenrohrsets als Teile von Raumheizöfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-396/02
DFDS
- FG München, 25.07.2013 - 14 K 1771/11
Einreihung von Ventilkappen aus Kunststoff
- FG Hamburg, 07.02.2017 - 4 K 99/13
Zolltarifliche Einreihung eines Akkumulators für Funkgeräte - Hilfsbestandteile …
- FG Hamburg, 04.09.2015 - 4 K 122/14
Einreihung einer zusammengesetzten Ware: Einmaldecken für medizinische Zwecke
- Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-260/00
Lohmann
- FG Hamburg, 22.06.2005 - IV 340/02
Tarifierung einer zu medizinischen Zwecken verwendeten Kunststoffschraube
- FG München, 25.07.2013 - 14 K 246/10
Einreihung eines DVD-Players, eines Multimediacenters und eines Uhrenradios
- FG Düsseldorf, 18.02.2009 - 4 K 3743/08
Voraussetzungen für den Widerruf einer begünstigenden Entscheidung durch die …
- FG Hamburg, 19.07.2007 - 4 K 80/03
Tarifierung von Kunstleder
- FG Baden-Württemberg, 21.09.2004 - 11 K 117/00
Tarifierung von Multi-Vitamin-Brausetabletten; Eingangsabgaben
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2001 - C-276/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Turbon International
- EU-Kommission
Turbon International GmbH gegen Oberfinanzdirektion Koblenz.
Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von mit den Druckern der Marke Epson Stylus Color kompatiblen Tintenkartuschen in die Kombinierte Nomenklatur - Tinten (Position 3215) - Teile und Zubehör für Maschinen der Position 8471 (Position 8473)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 21.02.2000 - 7 K 874/98
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2001 - C-276/00
- EuGH, 07.02.2002 - C-276/00
- FG Hessen, 06.04.2005 - 7 K 526/02
- FG Hessen, 14.04.2005 - 7 K 526/02
- BFH, 22.12.2005 - VII B 115/05
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2006 - C-250/05
- EuGH, 26.10.2006 - C-250/05
- BFH - VII B 115/01
Papierfundstellen
- Slg. 2002, I-1389
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 14.07.1981 - 205/80
ELBA / Hauptzollamt Berlin-Packhof
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2001 - C-276/00
In diesem Zusammenhang stützt sich die Klägerin auf das Urteil vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 205/80(3), in dem die Position, die dem Verwendungszweck einer Ware Rechnung trage, als diejenige mit der genaueren Warenbezeichnung gegenüber einer Position, die auf der stofflichen Beschaffenheit der Ware beruhe, den Ausschlag gegeben habe.L 238, S. 1.3: - ELBA (Slg. 1981, 2097).
- EuGH, 20.06.1996 - C-121/95
VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2001 - C-276/00
Ferner stützt sie sich auf die Urteile vom 1. Juni 1995 in der Rechtssache C-459/93(4), in dem der Verwendungszweck ebenfalls als entscheidend angesehen worden sei, und vom 20. Juni 1996 in der Rechtssache C-121/95(5), in dem für den wesentlichen Charakter auf den Wert der Bestandteile und ihre Bedeutung in Bezug auf die Verwendung der Ware abgestellt worden sei. - EuGH, 01.06.1995 - C-459/93
Hauptzollamt Hamburg-St.Annen / Thyssen Haniel Logistic
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2001 - C-276/00
Ferner stützt sie sich auf die Urteile vom 1. Juni 1995 in der Rechtssache C-459/93(4), in dem der Verwendungszweck ebenfalls als entscheidend angesehen worden sei, und vom 20. Juni 1996 in der Rechtssache C-121/95(5), in dem für den wesentlichen Charakter auf den Wert der Bestandteile und ihre Bedeutung in Bezug auf die Verwendung der Ware abgestellt worden sei. - EuGH, 19.10.2000 - C-339/98
Peacock
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2001 - C-276/00
Wie der Gerichtshof in dem Urteil vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-339/98(6) entschieden habe, setze nämlich der Begriff "Teil" voraus, dass es ein Ganzes gebe, "für dessen Funktion dieses Teil unabdingbar ist".