Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 14.03.2002 - C-340/98   

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https://dejure.org/2002,5357
EuGH, 14.03.2002 - C-340/98 (https://dejure.org/2002,5357)
EuGH, Entscheidung vom 14.03.2002 - C-340/98 (https://dejure.org/2002,5357)
EuGH, Entscheidung vom 14. März 2002 - C-340/98 (https://dejure.org/2002,5357)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Zucker - Preisregelung - Wirtschaftsjahr 1998/99 - Regionalisierung - Gebiete ohne Zuschussbedarf - Einstufung Italiens - Rechtswidrigkeit der Verordnungen (EWG) Nrn. 1360/98 und 1361/98

  • Europäischer Gerichtshof

    Italien / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Italien / Rat

    Verordnungen Nrn. 1785/81, 1360/98 und 1361/98 des Rates
    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Zucker - Interventionspreis und abgeleitete Interventionspreise - Endtermin für die Festsetzung der Interventionspreise - Nicht eingehaltener Endtermin - Folgen

  • EU-Kommission

    Italien / Rat

  • Wolters Kluwer

    Klage der Italienischen Republik auf Nichtigerklärung von Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1361/98 wegen fehlender Festsetzung eines abgeleiteten Interventionspreises für Weißzucker für alle Gebiete Italiens ; Verspäteter Erlass der Verordnungen Nrn. 1360/98 und 1361/98 ; ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 1361/98 des Rates vom 26. Juni 1998 zur Festsetzung der abgeleiteten Interventionspreise für Weißzucker, des Interventionspreises für Rohzucker, der Mindestprei... se für A- und B-Zuckerrüben sowie der Vergütung zum Ausgleich Art. 1; ; Verordnung (EG) Nr. 1360/98 des Rates vom 26. Juni 1998 zur Festsetzung bestimmter Preise im Sektor Zucker und der Standardqualität für Zuckerrüben für das Wirtschaftsjahr 1998/99 Art. 1 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 1785/81 des Rates vom 30. Juni 1981über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1101/95 des Rates vom 24. April 1995 Art. 3; ; Verordnung Nr. 1785/81 des Rates vom 30. Juni 1981über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1101/95 des Rates vom 24. April 1995 Art. 5; ; Verordnung Nr. 1785/81 des Rates vom 30. Juni 1981über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1101/95 des Rates vom 24. April 1995 Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Zucker - Interventionspreis und abgeleitete Interventionspreise - Endtermin für die Festsetzung der Interventionspreise - Nicht eingehaltener Endtermin - Folgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung von Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1361/98 des Rates vom 26. Juni 1998 zur Festsetzung der abgeleiteten Interventionspreise für Weißzucker, des Interventionspreises für Rohzucker, der Mindestpreise für A- und B-Zuckerrüben sowie der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-2663
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.08.1995 - C-1/94

    Cavarzere Produzioni Industriali u.a. / Ministero dell'Agricoltura e delle

    Auszug aus EuGH, 14.03.2002 - C-340/98
    Unter Berufung auf das Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-1/94 (Cavarzere Produzioni Industriali u. a., Slg. 1995, I-2363, Randnr. 21) macht sie geltend, dass Buchstabe und Geist des Artikels 3 Absatz 4 der Verordnung Nr. 1785/81 dafür sprächen, dass es sich hier um eine Ausschlußfrist handele.

    Demgegenüber weist der Rat auf die Unterschiede hin, die zwischen der im Urteil Cavarzere Produzioni Industriali u. a. behandelten und der hier einschlägigen Regelung bestünden.

    Anders als in dem Fall, der dem Urteil Cavarzere Produzioni Industriali u. a. zugrunde liege, sei nach der gesamten im vorliegenden Fall anwendbaren Regelung insbesondere ausgeschlossen, dass die Sanktion für die Versäumung der fraglichen Frist sein könnte, dass der Rat seine Befugnis zur Preisfestsetzung für das betreffende Wirtschaftsjahr verliere.

    Daher hat im Unterschied zu der Frist, um die es im Urteil Cavarzere Produzioni Industriali u. a. ging und die nach Randnummer 21 des damaligen Urteils den Wirtschaftsteilnehmern im Zuckersektor die Gewissheit verschaffen sollte, dass sie über eine Frist von vier Monaten für ihre geschäftliche Planung verfügten, die Überschreitung des in Artikel 3 Absätze 4 und 5 der Verordnung Nr. 1785/81 festgelegten Zeitpunkts des 1. August nicht zur Folge, dass die Verordnung Nr. 1361/98 ungültig wäre, weil mit ihr die Interventionspreise nach diesem Zeitpunkt festgesetzt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6.

  • EuGH, 17.09.1998 - C-372/96

    Pontillo

    Auszug aus EuGH, 14.03.2002 - C-340/98
    Der Rat hebt hervor, dass im vorliegenden Fall das Urteil vom 17. September 1998 in der Rechtssache C-372/96 (Pontillo, Slg. 1998, I-5091) einschlägig sei.

    Auch nach Auffassung der Kommission gilt die Antwort des Gerichtshofes im Urteil Pontillo ebenfalls im vorliegenden Fall.

    Zwar gehört der Grundsatz des Vertrauensschutzes zu den grundlegenden Prinzipien der Gemeinschaft, doch können die Wirtschaftsteilnehmer kein berechtigtes Vertrauen in die Beibehaltung einer bestehenden Situation haben, die von den Gemeinschaftsorganen im Rahmen ihres Ermessens geändert werden kann, was insbesondere auf einem Gebiet wie dem der gemeinsamen Marktorganisationen gilt, deren Zweck eine ständige Anpassung an die Veränderungen der wirtschaftlichen Lage mit sich bringt (Urteile vom 5. Oktober 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 57, und Pontillo, Randnr. 22).

  • EuGH, 12.03.2002 - C-160/98

    Eridania

    Auszug aus EuGH, 14.03.2002 - C-340/98
    Juli 2000 - hinsichtlich des Wirtschaftsjahres 1996/97 - und aus dem Urteil vom 12. März 2002 in der Rechtssache C-160/98 (Eridania, Slg. 2002, I-0000) - hinsichtlich des Wirtschaftsjahres 1997/98 -, dass die Kommission und der Rat seinerzeit die gleiche Beurteilungsmethode wie für das in Frage stehende Wirtschaftsjahr verwendeten, indem sie die Erzeugung und den Verbrauch, die für das kommende Wirtschaftsjahr erwartet wurden, zueinander ins Verhältnis setzten.

    Wie in Randnummer 46 des Urteils vom 6. Juli 2000 und in Nummer 14 der Schlussanträge von Generalanwalt Mischo in der Rechtssache C-160/98 dargelegt, besteht nämlich dann ein Zuschussbedarf im Sinne der Verordnung Nr. 1785/81, wenn die verfügbare Gesamterzeugung geringer ist als der Verbrauch.

  • EuGH, 05.10.1994 - C-133/93

    Crispoltoni u.a. / Fattoria Autonoma Tabacchi u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.03.2002 - C-340/98
    Zwar gehört der Grundsatz des Vertrauensschutzes zu den grundlegenden Prinzipien der Gemeinschaft, doch können die Wirtschaftsteilnehmer kein berechtigtes Vertrauen in die Beibehaltung einer bestehenden Situation haben, die von den Gemeinschaftsorganen im Rahmen ihres Ermessens geändert werden kann, was insbesondere auf einem Gebiet wie dem der gemeinsamen Marktorganisationen gilt, deren Zweck eine ständige Anpassung an die Veränderungen der wirtschaftlichen Lage mit sich bringt (Urteile vom 5. Oktober 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 57, und Pontillo, Randnr. 22).
  • EuGH, 11.07.1991 - C-368/89

    Crispoltoni / Fattoria Autonoma Tabacchi di Città di Castello

    Auszug aus EuGH, 14.03.2002 - C-340/98
    Die italienische Regierung mache außerdem zu Unrecht geltend, dass die Lage, um die es hier gehe, noch ernster sei als die, die Gegenstand des Urteils vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-268/98 (Crispoltoni, Slg. 1991, I-3695, Randnrn.
  • EuGH - C-268/98 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Casas Minguelez - Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de Primera instancia Nº

    Auszug aus EuGH, 14.03.2002 - C-340/98
    Die italienische Regierung mache außerdem zu Unrecht geltend, dass die Lage, um die es hier gehe, noch ernster sei als die, die Gegenstand des Urteils vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-268/98 (Crispoltoni, Slg. 1991, I-3695, Randnrn.
  • EuGH, 12.10.2004 - C-87/00

    Nicoli - Zucker - Preisregelung - Regionalisierung - Zuschussgebiete - Einstufung

    21 Der Gerichtshof hat das Verfahren mit Beschluss des Präsidenten vom 13. April 2000 bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt, das zum Urteil vom 14. März 2002 in der Rechtssache C-340/98 (Italien/Rat, Slg. 2002, I-2663) geführt hat, in der es gerade um die Gültigkeit der Verordnungen Nrn. 1360/98 und 1361/98 ging.

    26 Es ist festzustellen, dass mit dem oben genannten Urteil Italien/Rat entgegen der Auffassung des Rates und der Kommission die Frage nach der Gültigkeit der Verordnung Nr. 1361/98 im Hinblick auf die vom Gemeinschaftsgesetzgeber festgelegte Methode zur Berechnung des geschätzten Zuckerverbrauchs nicht beantwortet worden ist.

    29 Im Urteil Italien/Rat ist jedoch nicht die Methode zur Berechnung des geschätzten Verbrauchs untersucht und damit auch nicht die Frage nach der Gültigkeit der Verordnung Nr. 1361/98 geprüft worden, soweit Italien in dieser nicht als Zuschussgebiet ausgewiesen wurde, weil eine als falsch angesehene Methode zur Berechnung dieses Verbrauchs für das Wirtschaftsjahr 1998/99 angewandt wurde.

    Nach der Verordnung Nr. 1785/81 besteht nämlich dann ein Zuschussbedarf, wenn die verfügbare Gesamterzeugung geringer ist als der Verbrauch (Urteile vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-289/97, Eridania, Slg. 2000, I-5409, Randnr. 46, und Italien/Rat, Randnr. 76).

  • EuG, 22.12.2005 - T-146/04

    Gorostiaga Atxalandabaso / Parlament - Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung

    134 Die Begründung muss dem Wesen des betreffenden Rechtsakts entsprechen und die Überlegungen der Institution, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteile des Gerichtshofes vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-289/97, Eridania, Slg. 2000, I-5409, Randnr. 38, und vom 14. März 2002 in der Rechtssache C-340/98, Italien/Rat, Slg. 2002, I-2663, Randnr. 58).

    141 Nach der Rechtsprechung muss die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung mit der Beachtung des Gebots rechtmäßigen Handelns in Einklang gebracht werden, das besagt, dass sich niemand auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann (Urteile des Gerichtshofes vom 9. Oktober 1984 in der Rechtssache 188/83, Witte/Parlament, Slg. 1984, 3465, Randnr. 15, vom 4. Juli 1985 in der Rechtssache 134/84, Williams/Rechnungshof, Slg. 1985, 2225, Randnr. 14, und vorstehend in Randnr. 134 zitiertes Urteil Italien/Rat, Randnrn.

  • EuGH, 14.05.2009 - C-34/08

    Azienda Agricola Disarò Antonio u.a. - Landwirtschaft - Gemeinsame

    Die Klägerinnen des Ausgangsverfahrens machen gleichwohl geltend, dass nach dem Urteil vom 14. März 2002, 1talien/Rat (C-340/98, Slg. 2002, I-2663), eine defizitäre Produktion des betreffenden Mitgliedstaats im Rahmen der gemeinsamen Milchpolitik ebenso zu berücksichtigen sei wie im Rahmen der gemeinsamen Zuckerpolitik.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2005 - 4 S 901/05

    Zulassung eines Unionsbürgers zum juristischen Vorbereitungsdienst in

    Im Falle des Anwaltsberufs oder der entsprechend zu behandelnden juristischen Ausbildung als Rechtsreferendar darf ein Mitgliedstaat folglich eine vergleichende Prüfung der Diplome unter Berücksichtigung der festgestellten Unterschiede zwischen den betroffenen nationalen Rechtsordnungen vornehmen (vgl. bereits EuGH, Urteil vom 07.05.1991 - Rs. C-340/98 -, EuGHE I 1991, 2357 = NJW 1991, 2073 = DVBl. 1991, 867 - Vlassopoulou -).
  • EuG, 02.10.2009 - T-324/05

    Estland / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund

    Dieser Mitgliedstaat kann nämlich für die Berechnung des Überschusses nicht die Anwendung einer anderen als der für ihn geltenden Methode verlangen, und der der Kommission unterlaufene Fehler hätte nur insoweit Auswirkungen auf die angefochtene Entscheidung, als diese die Republik Malta betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 14. März 2002, 1talien/Rat, C-340/98, Slg. 2002, I-2663, Randnrn.
  • EuG, 13.02.2007 - T-354/04

    Petralia / Kommission

    Verweisung auf: Gerichtshof, 9. Oktober 1984, Witte/Parlament, 188/83, Slg. 1984, 3465, Randnr. 15; Gerichtshof, 4. Juli 1985, Williams/Rechnungshof, 134/84, Slg. 1985, 2225, Randnr. 14; Gerichtshof, 14. März 2002, 1talien/Rat, C-340/98, Slg. 2002, I-2663, Randnrn.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2001 - C-340/98   

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https://dejure.org/2001,24132
Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2001 - C-340/98 (https://dejure.org/2001,24132)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.03.2001 - C-340/98 (https://dejure.org/2001,24132)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. März 2001 - C-340/98 (https://dejure.org/2001,24132)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Italien / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Italienische Republik gegen Rat der Europäischen Union.

    Zucker - Preisregelung - Wirtschaftsjahr 1998/99 - Regionalisierung - Gebiete ohne Zuschussbedarf - Einstufung Italiens - Rechtswidrigkeit der Verordnungen (EWG) Nrn. 1360/98 und 1361/98

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-2663
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 06.07.2000 - C-289/97

    Eridania

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2001 - C-340/98
    Zur Begründung ihrer These, dass der Rat dieses letztgenannte Datum hätte einhalten müssen, bringt die italienische Regierung kein Argument vor, das nicht bereits im Urteil Eridania vom 6. Juli 2000 verworfen worden wäre; ich sehe keinen Grund, dieses Urteil in Frage zu stellen.

    Zu der von der italienischen Regierung im Rahmen ihres ersten Klagegrundes erhobenen zweiten Rüge - Verletzung des Grundsatzes desVertrauensschutzes - ist zunächst festzustellen, dass auch ihr, soweit sie auf die Prämisse gestützt ist, dass die Festsetzung der Preise vor dem 1. August den Wirtschaftsteilnehmern, d. h. den Zuckerherstellern und den Zuckerrübenerzeugern, ermöglichen solle, ihre Tätigkeit in voller Kenntnis der Umstände zu planen, das Urteil Eridania vom 6. Juli 2000 entgegensteht.

    Ist aber eine solche Begründung nach Artikel 190 EG-Vertrag ausreichend? Wenn man sich einmal mehr das Urteil Eridania vom 6. Juli 2000 vergegenwärtigt, ist sie es trotz ihrer Kürze.

    Schließlich wäre es zumindest paradox, wenn man das Fehlen der Feststellung eines Zuschussbedarfs für nicht ausreichend hielte, um die Nichtfestsetzung eines abgeleiteten Interventionspreises zu rechtfertigen, während doch nach dem Urteil Eridania vom 6. Juli 2000 (Randnr. 39) die Festsetzung eines abgeleiteten Interventionspreises keine andere Begründung erfordert als die Feststellung, dass ein Zuschussbedarf vorhersehbar ist.

    2: - Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-289/97 (Eridania, Slg. 2000, I-5409); noch anhängige Rechtssachen T-178/96 (Eridania u. a./Rat), C-160/98 (Eridania) und T-258/97 (Eridania u. a./Rat).

  • EuGH, 05.10.1994 - C-133/93

    Crispoltoni u.a. / Fattoria Autonoma Tabacchi u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2001 - C-340/98
    8: - Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93 (Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-1/94

    Cavarzere Produzioni Industriali u.a. / Ministero dell'Agricoltura e delle

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2001 - C-340/98
    L 177, S. 4.6: - Rechtssache C-1/94 (Cavarzere Produzioni Industriali u. a., Slg. 1995, I-2363).
  • EuG, 11.05.2001 - T-178/96

    Eridania u.a. / Rat - Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1580/96 des Rates

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2001 - C-340/98
    2: - Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-289/97 (Eridania, Slg. 2000, I-5409); noch anhängige Rechtssachen T-178/96 (Eridania u. a./Rat), C-160/98 (Eridania) und T-258/97 (Eridania u. a./Rat).
  • EuG - T-153/98 (anhängig)

    Associazione nazionale bieticoltori u.a. / Rat - Nichtigerklärung von Artikel 1

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2001 - C-340/98
    Die Verordnungen zur Festsetzung des Zuckerpreises für das Wirtschaftsjahr 1998/99 werden aus diesem Grund von Italien vor dem Gerichtshof in der Rechtssache C-340/98 und von den Zuckerrübenerzeugern vor dem Gericht in den Rechtssachen T-152/98 (Azienda agricola Ponte S. Pietro/Rat) und T-153/98 (ANB u. a./Rat) angefochten, und auch gegen die entsprechenden Verordnungen für das Wirtschaftsjahr 1999/2000 ist schon eine Klage Italiens (Rechtssache C-352/00) anhängig.
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