Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 07.05.2002 - C-364/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7957
EuGH, 07.05.2002 - C-364/00 (https://dejure.org/2002,7957)
EuGH, Entscheidung vom 07.05.2002 - C-364/00 (https://dejure.org/2002,7957)
EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - C-364/00 (https://dejure.org/2002,7957)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 97/70/EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Niederlande

    Artikel 226 EG
    1. Vertragsverletzungsverfahren Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof Maßgebliche Sachlage Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist

  • EU-Kommission

    Kommission / Niederlande

  • Wolters Kluwer

    Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist; Harmonisierte Sicherheitsregelung für Fischereifahrzeuge von 24 Metern Länge und mehr

  • Judicialis

    Richtlinie 97/70/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 97/70/EG
    1. Vertragsverletzungsverfahren Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof Maßgebliche Sachlage Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist; [Artikel 226 EG] 2. Mitgliedstaaten Verpflichtungen Durchführung der Richtlinien Verstoß ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vetragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mangelnde Umsetzung der Richtlinie 97/70/EWG des Rates vom 11. Dezember 1997 über eine harmonisierte Sicherheitsregelung für Fischereifahrzeuge von 24 Meter Länge und mehr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-4177
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.02.2002 - C-140/01

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 07.05.2002 - C-364/00
    Im Übrigen ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass Übungen oder Umstände der internen Rechtsordnung eines Mitgliedstaats nicht die Nichtbeachtung der Verpflichtungen und Fristen, die sich aus den Gemeinschaftsrichtlinien ergeben, und somit auch nicht die verspätete oder unvollständige Umsetzung einer Richtlinie rechtfertigen können (u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 27. Februar 2002 in der Rechtssache C-140/01, Kommission/Belgien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 16).
  • EuGH, 10.05.2001 - C-152/98

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 07.05.2002 - C-364/00
    Es ist auch unerheblich, wie der Gerichtshof bereitsentschieden hat, ob der Verstoß eines Mitgliedstaats auf technischen Schwierigkeiten beruht (u. a. Urteil vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-152/98, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-3463, Randnr. 41).
  • EuGH, 15.03.2001 - C-147/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 07.05.2002 - C-364/00
    In dieser Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. insbesondere Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26).
  • EuGH, 16.07.2020 - C-549/18

    Rumänien und Irland werden verurteilt, an die Kommission einen Pauschalbetrag in

    Es ist auch unerheblich, ob der Verstoß eines Mitgliedstaats auf technischen Schwierigkeiten beruht (vgl. u. a. Urteil vom 7. Mai 2002, Kommission/Niederlande, C-364/00, EU:C:2002:282, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.07.2020 - C-550/18

    Kommission/ Irland (Lutte contre le blanchiment de capitaux) - Vertragsverletzung

    Es ist auch unerheblich, ob der Verstoß eines Mitgliedstaats auf technischen Schwierigkeiten beruht (vgl. u. a. Urteil vom 7. Mai 2002, Kommission/Niederlande, C-364/00, EU:C:2002:282, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.06.2003 - C-130/01

    Kommission / Frankreich

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es nämlich unerheblich, ob der Verstoß eines Mitgliedstaats auf technischen Schwierigkeiten beruht, mit denen er sich konfrontiert sah (u. a. Urteile Kommission/Niederlande, Randnr. 41, und vom 7. Mai 2002 in der Rechtssache C-364/00, Kommission/Niederlande, Slg. 2002, I-4177, Randnr. 10).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-364/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,27370
Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-364/00 (https://dejure.org/2002,27370)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.01.2002 - C-364/00 (https://dejure.org/2002,27370)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - C-364/00 (https://dejure.org/2002,27370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 97/70/EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-4177
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 09.11.1999 - C-365/97

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-364/00
    L 34 vom 9. Februar 1998, S. 1.3: - Das im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) verabschiedete Torremolinos-Protokoll vom 2. April 1993 ergänzt und ersetzt das internationale Übereinkommen von Torremolinos über die Sicherheit von Fischereifahrzeugen von 1977.4: - Urteil vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97 (Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 45); Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 31).
  • EuGH, 30.05.1991 - 361/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-364/00
    L 34 vom 9. Februar 1998, S. 1.3: - Das im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) verabschiedete Torremolinos-Protokoll vom 2. April 1993 ergänzt und ersetzt das internationale Übereinkommen von Torremolinos über die Sicherheit von Fischereifahrzeugen von 1977.4: - Urteil vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97 (Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 45); Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 31).
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