Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 20.06.2002 - C-388/00, C-429/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2891
EuGH, 20.06.2002 - C-388/00, C-429/00 (https://dejure.org/2002,2891)
EuGH, Entscheidung vom 20.06.2002 - C-388/00, C-429/00 (https://dejure.org/2002,2891)
EuGH, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - C-388/00, C-429/00 (https://dejure.org/2002,2891)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Richtlinie 1999/5/EG - Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen - Vereinbarkeit eines nationalen Gesetzes, das den Handel mit Funkanlagen verbietet, die kein nationales Zulassungszeichen tragen - Zulässigkeit der im nationalen Recht vorgesehenen Sanktionen

  • Europäischer Gerichtshof

    Radiosistemi

  • EU-Kommission PDF

    Radiosistemi

    Artikel 28 EG
    1. Freier Warenverkehr Mengenmäßige Beschränkungen Maßnahmen gleicher Wirkung Nationale Regelung, die den Handel mit Funkanlagen verbietet, die kein nationales Zulassungszeichen tragen Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Radiosistemi

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität ; Einführung eines Verfahrens der gegenseitigen Unterrichtung über einzelstaatliche Maßnahmen, die vom Grundsatz des freien Warenverkehrs ...

  • Judicialis

    Richtlinie 1999/5/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 1999/5/EWG
    1. Freier Warenverkehr Mengenmäßige Beschränkungen Maßnahmen gleicher Wirkung Nationale Regelung, die den Handel mit Funkanlagen verbietet, die kein nationales Zulassungszeichen tragen Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Ufficio del giudice di pace Genua - Auslegung der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-5845
  • DVBl 2002, 1336
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 02.03.1983 - 155/82

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 20.06.2002 - C-388/00
    Eine nationale Regelung, die eine Ausnahme von Artikel 28 EG vorsieht, kann unabhängig davon, ob sie auf den ausdrücklich in Artikel 30 EG vorgesehenen Fällen oder auf von der Rechtsprechung entwickelten zwingenden Erfordernissen beruht, nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie zur Sicherung des zulässigen Zweckes erforderlich ist und wenn dieser Zweck nicht durch Mittel erreicht werden kann, die den freien Warenverkehr innerhalb der Gemeinschaft weniger beschränken (vgl. insbesondere Urteile vom 2. März 1983 in der Rechtssache 155/82, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531, Randnr. 12, und GB-Inno-BM, Randnr. 33).

    Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Regelung eines Mitgliedstaats, die die Einfuhr, das Inverkehrbringen oder das Anbieten von Funkgeräten, die nicht mit einem nationalen Zulassungszeichen versehen sind, zum Verkauf verbietet, wie die Regelung, um die es im Ausgangsverfahren geht, eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Artikel 28 EG darstellt (Urteil vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-80/92, Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1019, Randnr. 21).

  • EuGH, 13.12.1991 - 18/88

    RTT / GB-Inno-BM

    Auszug aus EuGH, 20.06.2002 - C-388/00
    Ferner müssen nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung (insbesondere Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe-Zentral, "Cassis de Dijon", Slg. 1979, 649, Randnr. 8) in Ermangelung einer gemeinschaftlichen Regelung für die jeweiligen Erzeugnisse Hemmnisse für den Binnenhandel der Gemeinschaft, die sich aus den Unterschieden der nationalen Regelungen ergeben, hingenommen werden, soweit eine solche nationale Regelung, die unterschiedslos für inländische und eingeführte Erzeugnisse gilt, notwendig ist, um zwingenden Erfordernissen des Gemeinschaftsrechts, wie sie im Zusammenhang mit dem Schutz der Verbraucher und dem ordnungsgemäßen Betrieb des öffentlichen Fernmeldenetzes bestehen, gerecht zu werden (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88, GB-Inno-BM, Slg. 1991, I-5941, Randnrn.

    Eine nationale Regelung, die eine Ausnahme von Artikel 28 EG vorsieht, kann unabhängig davon, ob sie auf den ausdrücklich in Artikel 30 EG vorgesehenen Fällen oder auf von der Rechtsprechung entwickelten zwingenden Erfordernissen beruht, nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie zur Sicherung des zulässigen Zweckes erforderlich ist und wenn dieser Zweck nicht durch Mittel erreicht werden kann, die den freien Warenverkehr innerhalb der Gemeinschaft weniger beschränken (vgl. insbesondere Urteile vom 2. März 1983 in der Rechtssache 155/82, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531, Randnr. 12, und GB-Inno-BM, Randnr. 33).

  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus EuGH, 20.06.2002 - C-388/00
    Nach ständiger Rechtsprechung kann sich der Einzelne in all den Fällen, in denen Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor dem nationalen Gericht gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen, wenn der Staat die Richtlinie nicht fristgemäß oder unrichtig in nationales Recht umgesetzt hat (vgl. Urteile vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81, Becker, Slg. 1982, 53, Randnr. 25, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-134/99, IGI, Slg. 2000, I-7717, Randnr. 36).

    Daher ist zu ermitteln, ob bestimmte Vorschriften der Richtlinie so unbedingt und hinreichend genau sind, wie es diese Rechtsprechung verlangt (vgl. Urteil Becker, Randnr. 29).

  • EuGH, 28.03.1979 - 179/78

    Rivoira

    Auszug aus EuGH, 20.06.2002 - C-388/00
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist die strafrechtliche oder sonstige Bewehrung einer nationalen Beschränkungsmaßnahme, die für gemeinschaftsrechtswidrig erkannt worden ist, ebenso wenig mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar wie die Beschränkung selbst (vgl. Urteile vom 28. März 1979 in der Rechtssache 179/78, Rivoira u. a., Slg. 1979, 1147, Randnr. 14, und vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80, Tymen, Slg. 1981, 3079, Randnrn.
  • EuGH, 16.12.1981 - 269/80

    Tymen

    Auszug aus EuGH, 20.06.2002 - C-388/00
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist die strafrechtliche oder sonstige Bewehrung einer nationalen Beschränkungsmaßnahme, die für gemeinschaftsrechtswidrig erkannt worden ist, ebenso wenig mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar wie die Beschränkung selbst (vgl. Urteile vom 28. März 1979 in der Rechtssache 179/78, Rivoira u. a., Slg. 1979, 1147, Randnr. 14, und vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80, Tymen, Slg. 1981, 3079, Randnrn.
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 20.06.2002 - C-388/00
    Ferner müssen nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung (insbesondere Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe-Zentral, "Cassis de Dijon", Slg. 1979, 649, Randnr. 8) in Ermangelung einer gemeinschaftlichen Regelung für die jeweiligen Erzeugnisse Hemmnisse für den Binnenhandel der Gemeinschaft, die sich aus den Unterschieden der nationalen Regelungen ergeben, hingenommen werden, soweit eine solche nationale Regelung, die unterschiedslos für inländische und eingeführte Erzeugnisse gilt, notwendig ist, um zwingenden Erfordernissen des Gemeinschaftsrechts, wie sie im Zusammenhang mit dem Schutz der Verbraucher und dem ordnungsgemäßen Betrieb des öffentlichen Fernmeldenetzes bestehen, gerecht zu werden (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88, GB-Inno-BM, Slg. 1991, I-5941, Randnrn.
  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Auszug aus EuGH, 20.06.2002 - C-388/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung anzusehen (insbesondere Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, und vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 69).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 20.06.2002 - C-388/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung anzusehen (insbesondere Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, und vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 69).
  • EuGH, 24.03.1994 - C-80/92

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 20.06.2002 - C-388/00
    Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Regelung eines Mitgliedstaats, die die Einfuhr, das Inverkehrbringen oder das Anbieten von Funkgeräten, die nicht mit einem nationalen Zulassungszeichen versehen sind, zum Verkauf verbietet, wie die Regelung, um die es im Ausgangsverfahren geht, eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Artikel 28 EG darstellt (Urteil vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-80/92, Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1019, Randnr. 21).
  • EuGH, 26.09.2000 - C-134/99

    IGI

    Auszug aus EuGH, 20.06.2002 - C-388/00
    Nach ständiger Rechtsprechung kann sich der Einzelne in all den Fällen, in denen Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor dem nationalen Gericht gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen, wenn der Staat die Richtlinie nicht fristgemäß oder unrichtig in nationales Recht umgesetzt hat (vgl. Urteile vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81, Becker, Slg. 1982, 53, Randnr. 25, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-134/99, IGI, Slg. 2000, I-7717, Randnr. 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003 - C-13/01

    Safalero

    L 321, S. 1.4: - Decreto del Presidente della Repubblica D.P.R., Codice Postale, GURI S.O. Nr. 113 vom 3. Mai 1973.5: - GURI S.O. Nr. 329 vom 30. November 1981.6: - GURI Nr. 226 vom 20. August 1977.7: - GURI Nr. 274 vom 22. November 1996.8: - Urteil vom 20. Juni 2002 in den verbundenen Rechtssachen C-388/00 und C-429/00 (Radiosistemi, Slg. 2002, I-5845).

    11: - Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-388/00 und C-429/00 (zitiert in Fußnote 8 ).

    12: - Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-388/00 und C-429/00 (zitiert in Fußnote 8 ), Randnr. 78; vgl. auch die Urteile vom 28. März 1979 in der Rechtssache 179/78 (Rivoira u. a., Slg. 1979, 1147, Randnr. 14 ) und vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80 ( T ymen, Slg. 1981, 3079, Randnrn. 16 und 17 ) .

    13: - Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-388/00 und C-429/00 (zitiert in Fußnote 8 ), Randnr. 79.14: - Urteile vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache C-269/99 (Kühne u. a., Slg. 2001, I-9517, Randnr. 57), vom 11. Januar 2001 in den Rechtssachen C-1/99 (Kofisa Italia, Slg. 2001, I-207, Randnr. 46) und C-226/99 (Siples, Slg. 2001, I-277, Randnr. 17) sowie vom 27. November 2001 in der Rechtssache C-424/99 (Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-9285, Randnr. 45).

  • EuGH, 11.09.2003 - C-13/01

    Safalero

    Auf Ersuchen des Giudice di pace Genua um Vorabentscheidung in einem Rechtsstreit, in dem es um die Beschlagnahme einer Anzahl von Funkfernsteuerungsanlagen für maßstäblich verkleinerte selbstfahrende Modelle von Automobilen ging, hat der Gerichtshof mit Urteil vom 20. Juni 2002 in den Rechtssachen C-388/00 und C-429/00 (Radiosistemi, Slg. 2002, I-5845) wie folgt für Recht erkannt: "1.

    Mit Beschluss vom 30. Juli 2002 hat er unter Hinweis darauf, dass das oben zitierte Urteil Radiosistemi die zweite von ihm gestellte Frage beantworte, diese zurückgezogen, aber das Vorabentscheidungsersuchen für die erste Frage aufrechterhalten.

    Das oben zitierte Urteil Radiosistemi weist (insbesondere in seinen Randnummern 47 und 66) darauf hin, dass eine solche Anforderung des nationalen Rechts nicht dem unmittelbar wirkenden Gemeinschaftsrecht entspricht, ob es sich dabei nun um Artikel 28 EG handelt oder aber um Bestimmungen der Richtlinie, denen eine solche unmittelbare Wirkung nach Ablauf ihrer Umsetzungsfrist zukommt.

    Außerdem ergibt sich aus dem oben zitierten Urteil Radiosistemi (insbesondere aus seinen Randnummern 79 und 80), dass eine Sanktionsregelung, die Geldbußen oder andere Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung einer nationalen Regelung vorsieht, die für mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar befunden worden ist, schon allein aus diesem Grund als mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar erachtet werden muss, ohne dass ihre Vereinbarkeit mit dem Diskriminierungsverbot oder dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geprüft zu werden braucht.

  • EuGH, 28.09.2006 - C-282/04

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 56

    38 Dazu ist festzustellen, dass die Gewährleistung einer Dienstleistung von allgemeinem Interesse wie des postalischen Universaldienstes einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen kann, der eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs rechtfertigen könnte (vgl. entsprechend Urteil vom 20. Juni 2002 in den Rechtssachen C-388/00 und C-429/00, Radiosistemi, Slg. 2002, I-5845, Randnr. 44).
  • EuGH, 05.03.2009 - C-88/07

    Kommission / Spanien - Art. 28 EG und 30 EG - Freier Warenverkehr - Richtlinie

    Unter "Maßnahmen" werden in der Entscheidung Nr. 3052/95 mit Ausnahme von Gerichtsentscheidungen, unabhängig von ihrer Form oder davon, von welcher Behörde sie ausgehen, alle von einem Mitgliedstaat getroffenen Maßnahmen verstanden, die bewirken, dass der freie Verkehr von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt oder auf den Markt gebracht worden sind, beschränkt wird (Urteile vom 20. Juni 2002, Radiosistemi, C-388/00 und C-429/00, Slg. 2002, I-5845, Randnr. 68, und vom 10. November 2005, Kommission/Portugal, C-432/03, Slg. 2005, I-9665, Randnr. 57).
  • EuGH, 10.11.2005 - C-432/03

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG

    42 Nach ständiger Rechtsprechung kann eine solche Maßnahme nur durch einen der in Artikel 30 EG aufgeführten Gründe des Gemeinwohls oder eines der in der Rechtsprechung des Gerichtshofes aufgestellten zwingenden Erfordernisse gerechtfertigt sein, sofern sie u. a. die Verwirklichung des verfolgten Zieles zu gewährleisten geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was für die Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. Urteile vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 33, vom 20. Juni 2002 in den verbundenen Rechtssachen C-388/00 und C-429/00, Radiosistemi, Slg. 2002, I-5845, Randnrn.

    57 Unter "Maßnahmen" werden in der Entscheidung Nr. 3052/95 mit Ausnahme von Gerichtsbeschlüssen, unabhängig von ihrer Form oder davon, von welcher Behörde sie ausgehen, alle von einem Mitgliedstaat getroffenen Maßnahmen verstanden, die bewirken, dass der freie Verkehr von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt oder auf den Markt gebracht worden sind, beschränkt wird (Urteil Radiosistemi, Randnr. 68).

  • EuGH, 08.05.2003 - C-14/02

    ATRAL

    In beiden Fällen muss die nationale Bestimmung geeignet sein, die Verwirklichung des verfolgten Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. Urteile Canal Satélite Digital, Randnr. 33, und vom 20. Juni 2002 in den verbundenen Rechtsachen C-388/00 und C-429/00, Radiosistemi, Slg. 2002, I-5845, Randnrn.
  • EuGH, 30.04.2009 - C-132/08

    Lidl Magyarország - Freier Warenverkehr - Funkanlagen und

    Auch wenn sie die Umsetzung der Regelungen der Richtlinie 1999/5 in das nationale Recht begleiten soll, ermächtigt sie die Mitgliedstaaten nicht, das in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 1999/5 ausgesprochene Verbot von Bedingungen abhängig zu machen oder einzuschränken (vgl. Urteil vom 20. Juni 2002, Radiosistemi, C-388/00 und C-429/00, Slg. 2002, I-5845, Randnr. 53).

    In beiden Fällen muss die Beschränkung geeignet sein, die Verwirklichung des verfolgten Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. Urteile Radiosistemi, Randnr. 42, und ATRAL, Randnr. 64).

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - 2 U (Kart) 15/08

    Zulässigkeit von Einfuhrbeschränkungen für Pressfittings aus Italien

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann eine solche Maßnahme nur durch einen der in Art. 30 EG (nunmehr Art. 36 AEUV) aufgeführten Gründe des Gemeinwohls oder eines der in seiner Rechtsprechung aufgestellten zwingenden Erfordernisse gerechtfertigt sein, sofern sie unter anderem die Verwirklichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was für die Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. EuGH, Urt. v. 10. November 2005 - C-432/03, Kommission/Portugal, Rn. 42 sowie Urteile v. 22. Januar 2002 - C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Rn. 33; v. 20. Juni 2002 - C-388/00 und C-429/00, Radiosistemi, Slg. 2002, I-5845, Rn. 40 bis 42; v. 8. September 2005 - C-40/04, Yonemoto, Slg. 2005, I-7755, Rn. 55; übereinstimmend mit der im Urteil des EuGH vom 12. Juli 2012 - C-171/11 in der vorliegenden Sache, Rn. 23, geforderten "triftigen Rechtfertigung").
  • EuGH, 15.03.2007 - C-54/05

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG und

    In beiden Fällen muss die nationale Bestimmung geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was dazu erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 20. Juni 2002, Radiosistemi, C-388/00 und C-429/00, Slg. 2002, I-5845, Randnrn.
  • EuGH, 20.09.2007 - C-297/05

    Kommission / Niederlande - Identifizierung und obligatorische technische

    In beiden Fällen muss die nationale Bestimmung geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was dazu erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 20. Juni 2002, Radiosistemi, C-388/00 und C-429/00, Slg. 2002, I-5845, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-106/22

    Generalanwältin Capeta: Das Unionsrecht steht nationalen Rechtsvorschriften, die

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-205/07

    Gysbrechts und Santurel Inter - Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG über

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-265/06

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG -

  • EuGH, 08.03.2003 - C-14/02

    Freier Warenverkehr - Alarmsysteme und -zentralen - Auslegung der Artikel 28 EG

  • EuGH, 10.09.2014 - C-423/13

    Vilniaus energija - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-14/02

    ATRAL

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2008 - C-88/07

    Kommission / Spanien - Maßnahmen gleicher Wirkung - Einzelstaatliche Maßnahmen,

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-432/03

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - C-388/00, C-429/00 (https://dejure.org/2002,21900)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Radiosistemi

  • EU-Kommission PDF

    Radiosistemi Srl gegen Prefetto di Genova.

    Richtlinie 1999/5/EG - Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen - Vereinbarkeit eines nationalen Gesetzes, das den Handel mit Funkanlagen verbietet, die kein nationales Zulassungszeichen tragen - Zulässigkeit der im nationalen Recht vorgesehenen Sanktionen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-5845
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 28.03.1979 - 179/78

    Rivoira

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-388/00
    13: - Urteile vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (Schonenberg, Slg. 1978, 473), vom 28. März 1979 in der Rechtssache 179/78 (Rivoira u. a., Slg. 1979, 1147) und vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80 (Tymen, Slg. 1981, 3079).
  • EuGH, 30.11.1977 - 52/77

    Cayrol / Rivoira

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-388/00
    17: - Urteil vom 30. November 1977 in der Rechtssache 52/77 (Slg. 1977, 2261).
  • EuGH, 16.02.1978 - 88/77

    Minister for Fisheries / Schonenberg u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-388/00
    13: - Urteile vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (Schonenberg, Slg. 1978, 473), vom 28. März 1979 in der Rechtssache 179/78 (Rivoira u. a., Slg. 1979, 1147) und vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80 (Tymen, Slg. 1981, 3079).
  • EuGH, 29.06.1995 - C-391/92

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-388/00
    16: - Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-391/92 (Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1621).
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-388/00
    10: - Urteil vom 20 Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Rewe, Slg. 1979, 649).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-388/00
    L 321, S. 1.4: - GURI Nr. 113 vom 3. Mai 1973.5: - GURI Nr. 155 vom 7. Juni 1980.6: - GURI Nr. 274 vom 22. November 1996.7: - GURI Nr. 226 vom 20. August 1977.8: - GURI Nr. 101 vom 3. Mai 2000.9: - Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-282/04

    Kommission / Niederlande - Freier Kapitalverkehr - Vom niederländischen Staat

    20 - Siehe in entsprechender Anwendung das Urteil vom 21. Februar 2002 in den verbundenen Rechtssachen C-388/00 und C-429/00, Radiosistemi, Slg. 2002, I-1831, Randnr. 43. Siehe in diesem Zusammenhang auch das Urteil vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-320/91, Corbeau, Slg. 1993, I-2533, Randnr. 15, in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass Universalpostdienste eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse darstellen.
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