Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 11.07.2002 - C-224/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,117
EuGH, 11.07.2002 - C-224/98 (https://dejure.org/2002,117)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.2002 - C-224/98 (https://dejure.org/2002,117)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - C-224/98 (https://dejure.org/2002,117)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,117) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Unionsbürgerschaft - Grundsatz der Nichtdiskriminierung - Nationale gesetzliche Regelung, die Inländern einen Anspruch auf Überbrückungsgeld nur gewährt, wenn die höhere Schulbildung an einer Lehranstalt im Inland abgeschlossen wurde - Inländer auf der Suche nach einer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    'D''Hoop'

  • EU-Kommission PDF

    Marie-Nathalie D'Hoop gegen Office national de l'emploi.

    EG-Vertrag, Artikel 6, 8 und 8A [nach Änderung jetzt Artikel 12 EG, 17 EG und 18 EG]
    1. Unionsbürgerschaft Bestimmungen des Vertrages Persönlicher Anwendungsbereich Angehöriger eines Mitgliedstaats, der sich rechtmäßig im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhält Einbeziehung Auswirkung Genuss der Rechte, die mit dem Status eines Unionsbürgers ...

  • EU-Kommission

    D'Hoop

  • Wolters Kluwer

    Unionsbürgerschaft; Grundsatz der Nichtdiskriminierung; Voraussetzung des Abschlusses der höheren Schulbildung an einer Lehranstalt im Inland für einen Anspruch auf Überbrückungsgeld; Inländer auf der Suche nach einer ersten Anstellung; Abschluss der höheren Schulbildung ...

  • Judicialis

    EGV Art. 48; ; Verordnung Nr. 1612/68/EWG Art. 7

  • institut-ifbb.de PDF, S. 8

    Gleichwertigkeit von ausländischen Hochschulzugängen zur Hochschulreife für inländische Schüler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsbürgerschaft - Grundsatz der Nichtdiskriminierung - Nationale gesetzliche Regelung, die Inländern einen Anspruch auf Überbrückungsgeld nur gewährt, wenn die höhere Schulbildung an einer Lehranstalt im Inland abgeschlossen wurde - Inländer auf der Suche nach einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Überbrückungsgeld bei Abschluss der höheren Schulbildung an einer Lehranstalt eines anderen Mitgliedstaats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 30 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die subjektivrechltliche Komponente der Unionsbürgerschaft

  • institut-ifbb.de PDF, S. 14 (Entscheidungsanmerkung)

    Förderung der Mobilität von Lernenden und Lehrenden sowie Absage an Inländerdiskriminierung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Artikel 48 EG-Vertrag (jetzt Artikel 39 EG) und Artikel 7 der Verordnung Nr. 1612/68 des Rates über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft - Voraussetzungen für die Gewährung von Überbrückungsgeld an junge Arbeitslose - Unzulässigkeit ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-6191
  • NJW 2003, 575 (Ls.)
  • EuZW 2002, 635
  • DVBl 2002, 1566 (Ls.)
  • DÖV 2002, 1037
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (148)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 12.09.1996 - C-278/94

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 11.07.2002 - C-224/98
    Mit Urteil vom 12. September 1996 in der Rechtssache C-278/94 (Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4307) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 48 EG-Vertrag und Artikel 7 der Verordnung Nr. 1612/68 verstoßen habe, dass es die Gewährung des Überbrückungsgelds an unterhaltsberechtigte Kinder von in Belgien wohnhaften Wanderarbeitnehmern aus der Gemeinschaft davon abhängig gemacht habe, dass diese ihre höhere Schulbildung an einer vom belgischen Staat oder von einer seiner Gemeinschaften subventionierten oder anerkannten Lehranstalt abgeschlossen hätten.

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ist das Überbrückungsgeld für Schulabgänger auf der Suche nach einer ersten Beschäftigung eine soziale Vergünstigung im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 (Urteile vom 20. Juni 1985 in der Rechtssache 94/84, Deak, Slg. 1985, 1873, Randnr. 27, und Kommission/Belgien, Randnr. 25).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Gemeinschaftsrecht über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer im Hinblick auf eine nationale Regelung, die die Arbeitslosenversicherung betrifft, jedoch nur auf eine Person anwendbar, die durch die Ausübung einer tatsächlichen und echten Tätigkeit, die ihr die Eigenschaft als Arbeitnehmer im gemeinschaftsrechtlichen Sinne verschafft hat, bereits Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden hat (vgl. im Hinblick auf das Überbrückungsgeld das Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 40).

    So verhält es sich bei Schulabgängern auf der Suche nach einer ersten Beschäftigung der Natur der Sache nach nicht (Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 40).

  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER

    Auszug aus EuGH, 11.07.2002 - C-224/98
    Dieser Unionsbürgerstatus soll bestimmungsgemäß der grundlegende Status der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten sein, die, wenn sie sich in der gleichen Situation befinden, aufgrund dieses Status im sachlichen Geltungsbereich des EG-Vertrags vorbehaltlich der hiervon ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit Anspruch auf gleiche rechtliche Behandlung haben (Urteil vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-184/99, Grzelczyk, Slg. 2001, I-6193, Randnr. 31).

    15 und 16, sowie Grzelczyk, Randnr. 33).

  • EuGH, 24.11.1998 - C-274/96

    DIE RECHTE DER DEUTSCHSPRACHIGEN MINDERHEIT DER PROVINZ BOZEN IN ITALIEN MÜSSEN

    Auszug aus EuGH, 11.07.2002 - C-224/98
    In den Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallen u. a. Situationen, in denen es um die Ausübung der im EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten, namentlich der in Artikel 8a EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 18 EG) verliehenen Freiheit geht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen und aufzuhalten (Urteile vom 24. November 1998 in der Rechtssache C-274/96, Bickel und Franz, Slg. 1998, I-7637, Randnrn.

    Die fragliche Bedingung wäre allenfalls dann gerechtfertigt, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen beruhte und in einem angemessenen Verhältnis zu einem legitimen Zweck stünde, der mit den nationalen Rechtsvorschriften verfolgt würde (Urteil Bickel und Franz, Randnr. 27).

  • EuGH, 20.06.1985 - 94/84

    ONEM / Deak

    Auszug aus EuGH, 11.07.2002 - C-224/98
    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ist das Überbrückungsgeld für Schulabgänger auf der Suche nach einer ersten Beschäftigung eine soziale Vergünstigung im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 (Urteile vom 20. Juni 1985 in der Rechtssache 94/84, Deak, Slg. 1985, 1873, Randnr. 27, und Kommission/Belgien, Randnr. 25).
  • EuGH, 18.04.2002 - C-290/00

    Duchon

    Auszug aus EuGH, 11.07.2002 - C-224/98
    54 und 55, und vom 18. April 2002 in der Rechtssache C-290/00, Duchon, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 30.11.2000 - C-195/98

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG DER ENTLOHNUNG VON VERTRAGSLEHRERN UND

    Auszug aus EuGH, 11.07.2002 - C-224/98
    Sie sind deshalb auf die gegenwärtigen Wirkungen von Sachverhalten anzuwenden, die vor diesem Zeitpunkt entstanden sind (vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 30. November 2000 in der Rechtssache C-195/98, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Slg. 2000, I-10497, Randnrn.
  • EuGH, 07.07.1992 - C-370/90

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of

    Auszug aus EuGH, 11.07.2002 - C-224/98
    Dieses Recht könnte nämlich seine volle Wirkung nicht entfalten, wenn ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats von der Wahrnehmung dieser Möglichkeiten abgehalten werden könnte, weil ihm bei der Rückkehr in sein Herkunftsland Nachteile entstünden, die eine Regelung an diese Wahrnehmung knüpft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90, Singh, Slg. 1992, I-4265, Randnr. 23).
  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, ist der Unionsbürgerstatus dazu bestimmt, der grundlegende Status der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zu sein, der es denjenigen unter ihnen, die sich in der gleichen Situation befinden, erlaubt, im sachlichen Anwendungsbereich des AEU-Vertrags unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und unbeschadet der insoweit ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen die gleiche rechtliche Behandlung zu genießen (Urteile Grzelczyk, C-184/99, EU:C:2001:458, Rn. 31, D'Hoop, C-224/98, EU:C:2002:432, Rn. 28, und N., EU:C:2013:9725, Rn. 27).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) ist der Unionsbürgerstatus dazu bestimmt, der grundlegende Status der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zu sein, der es denjenigen unter ihnen, die sich in der gleichen Situation befinden, erlaubt, im sachlichen Geltungsbereich des Vertrags unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und unbeschadet der insoweit ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen die gleiche rechtliche Behandlung zu genießen (EuGH, Urteile vom 20. September 2001 - Rs. C-184/99, Grzelczyk - Slg. 2001, I-6193 Rn. 31, vom 11. Juli 2002 - Rs. C-224/98, D"Hoop - Slg. 2002, I-6191 Rn. 28 und vom 2. Oktober 2003 - Rs. C-148/02, Avello - Slg. 2003, I-11613 Rn. 22 f.).

    Zu den Situationen, die in den Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallen, gehören diejenigen, die sich auf die Ausübung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten beziehen, und insbesondere auch die, in denen es um das durch Art. 20 AEUV verliehene Recht geht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (EuGH, Urteile vom 20. September 2001 a.a.O. Rn. 33, vom 11. Juli 2002 a.a.O. Rn. 29 und vom 29. April 2004 - Rs. C-224/02, Pusa - Slg. 2004, I-5763 Rn. 17).

    Da ein Unionsbürger in allen Mitgliedstaaten Anspruch auf die gleiche rechtliche Behandlung wie die eigenen Staatsangehörigen dieser Mitgliedstaaten hat, die sich in der gleichen Situation befinden, wäre es mit dem Recht auf Freizügigkeit unvereinbar, wenn der Mitgliedstaat, dem er angehört, ihn weniger günstig behandeln könnte, als wenn er nicht von den Erleichterungen der Freizügigkeit Gebrauch gemacht hätte (EuGH, Urteile vom 11. Juli 2002 a.a.O. Rn. 30 und vom 29. April 2004 a.a.O. Rn. 18).

    Diese Erleichterungen könnten nämlich nach Auffassung des Gerichtshofs ihre volle Wirkung nicht entfalten, wenn ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats von ihrer Wahrnehmung durch Hindernisse abgehalten werden könnte, die sich aus einer nationalen Regelung ergeben, die Nachteile daran knüpft, dass er von ihnen Gebrauch gemacht hat (EuGH, Urteile vom 7. Juli 1992 - Rs. C-370/90, Singh - Slg. 1992, I-4265 Rn. 23, vom 11. Juli 2002 a.a.O. Rn. 31 und vom 29. April 2004 a.a.O. Rn. 19).

    Denn selbst wenn man die wiedergegebene Rechtsprechung des Gerichtshofs zugunsten des Klägers heranzieht, wäre die durch § 39 Nr. 3 AufenthV ausgelöste visumrechtliche Ungleichbehandlung gerechtfertigt, da sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen beruht und in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit dem nationalen Recht legitimerweise verfolgten Zweck steht (vgl. zu diesen Kriterien: EuGH, Urteile vom 11. Juli 2002 a.a.O. Rn. 36, vom 26. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 33 und vom 11. September 2007 - Rs. C-76/05, Schwarz und Gootjes-Schwarz - Slg. 2007, I-6849 Rn. 94).

  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

    20 AEUV verleiht jeder Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, den Status eines Unionsbürgers (vgl. insbesondere Urteile vom 11. Juli 2002, D'Hoop, C-224/98, Slg. 2002, I-6191, Randnr. 27, und vom 2. Oktober 2003, Garcia Avello, C-148/02, Slg. 2003, I-11613, Randnr. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-224/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16530
Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-224/98 (https://dejure.org/2002,16530)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.02.2002 - C-224/98 (https://dejure.org/2002,16530)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - C-224/98 (https://dejure.org/2002,16530)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,16530) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    'D''Hoop'

  • EU-Kommission PDF

    Marie-Nathalie D'Hoop gegen Office national de l'emploi.

    Unionsbürgerschaft - Grundsatz der Nichtdiskriminierung - Nationale gesetzliche Regelung, die Inländern einen Anspruch auf Überbrückungsgeld nur gewährt, wenn die höhere Schulbildung an einer Lehranstalt im Inland abgeschlossen wurde - Inländer auf der Suche nach einer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-6191
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 27.09.1988 - 263/86

    Belgischer Staat / Humbel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-224/98
    Im Urteil Humbel hat der Gerichtshof festgestellt, dass dieses Merkmal bei einem Unterricht fehle, der im Rahmen des nationalen Bildungssystems an einer technischen, zum höheren Bildungswesen gehörenden Schule, erteilt werde.

    Wie die Kommission vorgetragen hat, wird der Begriff "Berufsausbildung" im Übrigen seit dem Urteil Humbel weit ausgelegt und kann auch die höhere Schulausbildung umfassen(27).

    12: - Ständige Rechtsprechung, siehe z. B. bereits Urteil des Gerichtshofes vom 27. September 1988 in der Rechtssache 263/86 (Humbel, Slg. 1988, 5365, Randnrn. 18 bis 19).

    Siehe Urteil Humbel, Randnrn.

    26: - Vgl. in diesem Sinne auch Urteil Martínez Sala, bereits zitiert, Randnr. 61.27: - Urteil Humbel, Randnrn.

  • EuGH, 12.09.1996 - C-278/94

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-224/98
    L 257, S. 2.3: - Moniteur Belge vom 31. Dezember 1991.4: - Urteil vom 12. September 1996 in der Rechtssache C-278/94, (Slg. 1996, I-4307).

    Siehe Urteil in der Rechtssache C-278/94 (Kommission/Belgien, Randnr. 25).

    7: - Urteil in der Rechtssache C-278/94, Kommission/Belgien, Randnrn.

    8: - Urteil in der Rechtssache C-278/94, Kommission/Belgien, Randnr. 40.9: - Siehe z. B. Urteil Raulin, Randnr. 13.10: - Eine eventuelle Entscheidung entsprechend dem Urteil des Gerichtshofes vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-90/97 (Swaddling, Slg. 1999, I-1075), auf das sich die Kommission in ihren schriftlichen Erklärungen berufen hat.

    45: - Solche Gründe lassen sich ebenso wenig aus dem Urteil in der Rechtssache C-278/94, Kommission/Belgien, ableiten.

  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-224/98
    Ein wichtiger Präzedenzfall auf dem Gebiet der Bildung, der Freizügigkeit und der Unionsbürgerschaft ist das Urteil Grzelczyk.

    20: - Urteil des Gerichtshofes vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-184/99 (Grzelczyk, Slg. 2001, I-6193, Randnr. 31).

    22: - Siehe Urteil Grzelczyk, Randnrn.

    38: - Vgl. zur gleichen Prüfung Urteil Grzelczyk, Randnr. 30.39: - Urteil Grzelczyk, Randnrn.

  • EuGH, 06.06.2000 - C-281/98

    EIN PRIVATUNTERNEHMEN DARF ALS VORAUSSETZUNG FÜR DIE EINSTELLUNG NICHT DEN BESITZ

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-224/98
    Es besteht auch eine bedeutende Gemeinsamkeit zwischen der Situation der Klägerin und dem Sachverhalt, der dem Urteil Angonese zugrunde lag.

    Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass der Gerichtshof in den Urteilen Angonese und Kraus die nationale Bestimmung anhand der Diskriminierungsverbote der Artikel 39 und 43 EG prüfen konnte, wohingegen er im vorliegenden Fall wegen der besonderen Umstände des Falles eine Beurteilung anhand des allgemeinen Diskriminierungsverbots des Artikels 12 EG wählen muss.

    42: - Siehe Urteil Kraus, Randnr. 32.43: - Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-281/98 (Angonese, Slg. 2000, I-4139, siehe insbesondere Randnrn.

  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-224/98
    Siehe insbesondere auch das Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92 (Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnrn.

    42: - Siehe Urteil Kraus, Randnr. 32.43: - Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-281/98 (Angonese, Slg. 2000, I-4139, siehe insbesondere Randnrn.

  • EuGH, 26.02.1992 - C-357/89

    Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-224/98
    39 und 40. Der Gerichtshof verweist hinsichtlich der Gewährung einer Ausbildungsförderung auf das Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 197/86 (Brown, Slg. 1988, 3205, Randnr. 21) und hinsichtlich der Gewährung einer staatlichen finanziellen Förderung auf das Urteil vom 26. Februar 1992 in der Rechtssache C-357/89 (Raulin, Slg. 1992, I-1027, Randnr. 10).

    8: - Urteil in der Rechtssache C-278/94, Kommission/Belgien, Randnr. 40.9: - Siehe z. B. Urteil Raulin, Randnr. 13.10: - Eine eventuelle Entscheidung entsprechend dem Urteil des Gerichtshofes vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-90/97 (Swaddling, Slg. 1999, I-1075), auf das sich die Kommission in ihren schriftlichen Erklärungen berufen hat.

  • EuGH, 13.02.1985 - 293/83

    Gravier / Ville de Liège

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-224/98
    Auch hinsichtlich der Bedeutung der grenzüberschreitenden Berufsausbildung für die gemeinsame Politik, so wie dies in dem ehemaligen Artikel 128 EWG-Vertrag vorgesehen war, und des Zusammenhangs mit der Freizügigkeit, hat der Gerichtshof bereits 1985 im Urteil Gravier festgestellt, dass "der Zugang zum und die Teilnahme am Unterricht" vom Gemeinschaftsrecht erfasst werde(11).

    11: - Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 293/83 (Gravier, Slg. 1985, 593, Randnrn. 19 bis 25).

  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-224/98
    19: - Urteil des Gerichtshofes vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-85/96 (Martínez Sala, Slg. 1998, I-2691, Randnrn.

    26: - Vgl. in diesem Sinne auch Urteil Martínez Sala, bereits zitiert, Randnr. 61.27: - Urteil Humbel, Randnrn.

  • EuGH, 30.01.1997 - C-4/95

    Stöber und Piosa Pereira / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-224/98
    26 bis 30.41: - Siehe in ähnlichem Sinn Urteil des Gerichtshofes vom 30. Januar 1997 in den Rechtssachen C-4/95 und C-5/95, Stöber und Piosa Pereira, Slg. 1997, I-511, Randnr. 38).
  • EuGH, 17.09.1997 - C-322/95

    Iurlaro

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-224/98
    Siehe auch das Urteil des Gerichtshofes vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-322/95 (Iurlaro, Slg. 1997, I-4881).
  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

  • EuGH, 21.06.1988 - 197/86

    Brown / Secretary of State for Scotland

  • EuGH, 02.02.1989 - 186/87

    Cowan / Trésor public

  • EuGH, 25.02.1999 - C-90/97

    Swaddling

  • EuGH, 21.10.1999 - C-97/98

    Jägerskiöld

  • EuGH, 24.11.1998 - C-274/96

    DIE RECHTE DER DEUTSCHSPRACHIGEN MINDERHEIT DER PROVINZ BOZEN IN ITALIEN MÜSSEN

  • EuGH, 22.01.2002 - C-31/00

    Dreessen

  • EuGH, 21.09.1999 - C-44/98

    BASF

  • EuGH, 07.07.1992 - C-370/90

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht