Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 11.07.2002 - C-371/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1342
EuGH, 11.07.2002 - C-371/99 (https://dejure.org/2002,1342)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.2002 - C-371/99 (https://dejure.org/2002,1342)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - C-371/99 (https://dejure.org/2002,1342)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1342) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Einfuhr einer Ware dadurch, dass sie nicht mehr einem Zollverfahren unterliegt - Beförderung auf der Straße im TIR-Verfahren oder im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren - Wechsel der Zugmaschine - Entladen des Anhängers mit ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Liberexim

  • EU-Kommission PDF

    Liberexim

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 7 Absatz 3
    Steuerrecht Harmonisierung Umsatzsteuern Gemeinsames Mehrwertsteuersystem Steuerbare Umsätze Einfuhr von Gegenständen Gegenstand, der nach einem besonderen Zollverfahren gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Sechsten Richtlinie in die Gemeinschaft verbracht wird Herausfallen aus ...

  • EU-Kommission

    Liberexim

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Art. 7 Abs. 3 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern; Einfuhr einer Ware dadurch, dass sie nicht mehr einem Zollverfahren unterliegt; Beförderung auf der Straße im ...

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 7 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Einfuhr einer Ware dadurch, dass sie nicht mehr einem Zollverfahren unterliegt - Beförderung auf der Straße im TIR-Verfahren oder im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren - Wechsel der Zugmaschine - Entladen des Anhängers mit ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bei in Zollverfahren vorgenommenen verbotswidrigen Handlungen entsteht die Einfuhrumsatzsteuer in dem Mitgliedstaat, in dem die erste Handlung vorgenommen wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 7 Abs 3, Richtlinie 77/388/EWG Art 7 Abs 3
    Umsatzsteuer; Versandverfahren

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung von Artikel 7 Absatz 3 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-6227
  • DB 2002, 1486
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 01.02.2001 - C-66/99

    D. Wandel

    Auszug aus EuGH, 11.07.2002 - C-371/99
    Um zu beurteilen, ob Waren durch eine Handlung der zollamtlichen Überwachung entzogen wurden, ist das Urteil vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-66/99 (D. Wandel, Slg. 2001, I-873) heranzuziehen.
  • BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Verkürzungsvorsatz; Urteilsgründe;

    Der Begriff des Entziehens aus zollamtlicher Überwachung im Sinne von Art. 203 Abs. 1 Zollkodex ist so zu verstehen, dass er jede Handlung oder Unterlassung erfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (Anschluss an EuGH, Urteil vom 1. Februar 2001 - C - 66/99, Slg. 2001 I - 911 und EuGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - C-371/99, ZfZ 2002, 338).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung im Sinne von Art. 203 Abs. 1 ZK so zu verstehen, "daß er jede Handlung oder Unterlassung umfaßt, die dazu führt, daß die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 ZK vorgesehenen Prüfungen gehindert wird" (Urteil des EuGH in der Rechtssache C-66/99 - D. Wandel, Slg. 2001, I-911, 933 (Tz. 47); vgl. auch Urteil des EuGH in der Rechtssache C-371/99 - Liberexim BV, ZfZ 2002, 338, 341 und BGH, Urt. vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Dabei ist es für das Entziehen einer Ware aus der zollamtlichen Überwachung im Sinne von Art. 203 Abs. 1 ZK nicht erforderlich, daß ein subjektives Element vorliegt; es müssen nur die objektiven Voraussetzungen, wie insbesondere das körperliche Fehlen der Ware am zugelassenen Verwahrungsort erfüllt sein (vgl. EuGH Slg. 2001, I-911, 933 (Tz. 48); EuGH ZfZ 2002, 338, 341 Tz. 60)).

  • EuGH, 12.06.2014 - C-75/13

    SEK Zollagentur - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Entziehung einer

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist der Begriff der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung im Sinne von Art. 203 Abs. 1 des Zollkodex so zu verstehen, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 des Zollkodex vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (Urteile D. Wandel, C-66/99, EU:C:2001:69, Rn. 47, Liberexim, C-371/99, EU:C:2002:433, Rn. 55, und Hamann International, C-337/01, EU:C:2004:90, Rn. 31).

    Nach der vom Gerichtshof in den Urteilen D. Wandel (EU:C:2001:69), Liberexim (EU:C:2002:433) und Hamann International (EU:C:2004:90) vertretenen Auslegung stellt diese Entfernung nämlich eine Handlung dar, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom Zollrecht der Union vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (vgl. in diesem Sinne Urteil British American Tobacco, EU:C:2004:250, Rn. 53).

    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung für die Entziehung einer Ware aus der zollamtlichen Überwachung nur objektive Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie das körperliche Fehlen der Ware am zugelassenen Verwahrungsort zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zollbehörde die Beschau dieser Ware vornehmen möchte (vgl. Urteile D. Wandel, EU:C:2001:69, Rn. 48, und Liberexim, EU:C:2002:433, Rn. 60).

  • EuGH, 03.04.2008 - C-230/06

    Militzer & Münch - Zollunion - Gemeinschaftliches Versandverfahren - Erhebung der

    Im Fall eines Betrugs durch Begehung von Zuwiderhandlungen ist nach Art. 203 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 215 Abs. 1 des Zollkodex der Ort der Entstehung der Zollschuld derjenige, an dem die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wurde (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 1. Februar 2001, D. Wandel, C-66/99, Slg. 2001, I-873, Randnr. 50, und vom 11. Juli 2002, Liberexim, C-371/99, Slg. 2002, I-6227, Randnr. 52).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist dieser Begriff der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung so zu verstehen, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 des Zollkodex vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (Urteile D. Wandel, Randnr. 47, Liberexim, Randnr. 55, und vom 12. Februar 2004, Hamann International, C-337/01, Slg. 2004, I-1791, Randnr. 31).

    Die Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung setzt lediglich voraus, dass objektive Voraussetzungen, wie z. B. das körperliche Fehlen der Ware am zugelassenen Verwahrungsort, zu dem Zeitpunkt erfüllt sind, zu dem die Zollbehörde die Beschau dieser Ware vornehmen möchte (Urteile D. Wandel, Randnr. 48, und Liberexim, Randnr. 60), oder dass der Versandschein T1 von den Waren, auf die er sich bezieht, vorübergehend entfernt wird (Urteil British American Tobacco, Randnr. 53).

    Werden mehrere Zuwiderhandlungen im Gebiet verschiedener Mitgliedstaaten vorgenommen, ist der Mitgliedstaat für die Erhebung der Zollschuld zuständig, in dessen Hoheitsgebiet die erste Zuwiderhandlung begangen wurde (vgl. entsprechend Urteil Liberexim, Randnr. 57).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-222/01

    British American Tobacco

    47 Im Zusammenhang mit Rechtssachen, die Waren betrafen, die in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren bzw. in das Zolllagerverfahren überführt worden waren, hat der Gerichtshof entschieden, dass dieser Begriff der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung so zu verstehen ist, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (vgl. Urteil D. Wandel, Randnr. 47, sowie Urteile vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-371/99, Liberexim, Slg. 2002, I-6227, Randnr. 55, und vom 12. Februar 2004, Hamann International, C-337/01, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 31).

    54 Was die Feststellung des vorlegenden Gerichts angeht, die Entfernung des Versandscheins habe im vorliegenden Fall keine konkreten Auswirkungen auf den zur Nämlichkeitssicherung angelegten zollamtlichen Verschluss gehabt, da die Zollverwaltung zu keinem Zeitpunkt die Vorlage des Versandscheins verlangt und ebenso wenig festgestellt habe, dass er ihr nicht ohne nennenswerte Verzögerung hätte vorgelegt werden können, genügt der Hinweis darauf, dass es für die Entziehung einer Ware aus der zollamtlichen Überwachung nach ständiger Rechtsprechung nur darauf ankommt, dass objektive Voraussetzungen, wie z. B. das körperliche Fehlen der Ware am zugelassenen Verwahrungsort zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zollbehörde die Beschau dieser Ware vornehmen möchte, erfüllt sind (vgl. Urteile D. Wandel, Randnr. 48, und Liberexim, Randnr. 60).

  • FG München, 17.03.2004 - 3 K 5281/01

    Zuständigkeit für die Festsetzung von Einfuhrabgaben, wenn in Carnet

    Eine andere Beurteilung erscheint auch nicht im Hinblick auf den Beschluss des BFH vom 17. September 1998 VII B 133/98 (BFH/NV 1999, 237 ) und das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ( EuGH ) vom 11. Juli 2002 C-371/99 (ZfZ 2002, 338) geboten.

    Dabei ist nicht erforderlich, dass ein subjektives Element vorliegt, sondern es müssen nur objektive Voraussetzungen erfüllt sein (vgl. EuGH -Urteil vom 11. Juli 2002 Rs. C-371/99, a.a.O.).

    Die dem Beschluss des BFH vom 17. September 1998 VII B 133/98 und dem Urteil des EuGH vom 11. Juli 2002 C-371/99 zugrundeliegenden Sachverhalte sind nicht mit dem vorliegenden vergleichbar.

    Das vom HZA beantragte Ruhen des Verfahrens hält der Senat nicht für geboten, da der der vom HZA zitierten Streitsache zugrundeliegende Sachverhalt nicht mit vorliegendem Sachverhalt vergleichbar und der Begriff der "Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung" im Übrigen durch die Rechtsprechung des EuGH hinreichend geklärt ist (vgl. Urteile vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99, ZfZ 2001, 121 und vom 11. Juli 2002 C-371/99, ZfZ 2002, 338).

  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Noch deutlicher wird das Erfordernis der jederzeitigen Kontrollmöglichkeit für ein solches Versandverfahren in der Rechtsprechung des EuGH zum Begriff des Entziehens aus zollamtlicher Überwachung: Mit Urteil des EuGH vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-371/99 - Liberexim BV (ZfZ 2002, 338), das insoweit auch auf die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-66/99 (D. Wandel, Slg. 2001, I-873) Bezug nimmt, ist der Begriff der Entziehung so zu verstehen, "daß er jede Handlung oder Unterlassung umfaßt, die dazu führt, daß die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wird" (Tz. 55), wobei es nicht erforderlich ist, daß insoweit ein subjektives Element vorliegt (Tz. 61).
  • BFH, 29.10.2002 - VII R 53/01

    Anmeldung einer Sammelgut-Sendung bei einem Zollamt - Bestehen einer Zollschuld

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH (EuGH-Urteile vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99, EuGHE 2001, I-873 Rdnr. 50, und vom 11. Juli 2002 Rs. C-371/99 Rdnr. 54, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2002, 593; s. dazu auch Senatsbeschluss vom 17. Juli 2001 VII R 99/00, BFHE 195, 481) ist nämlich der Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung dahin zu verstehen, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 VO Nr. 2913/92 vorgesehenen Prüfungen gehindert ist.

    Der EuGH hat zwar gemeint, dass ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung schon dann vorliege, wenn die Zollstelle nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wäre (EuGH in EuGHE 2001, I-873, Rdnr. 47, und in IStR 2002, 593 Rdnr. 57).

  • EuGH, 01.06.2017 - C-571/15

    Wallenborn Transports - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

    Diese Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung führte auch zur Beendigung des externen Versandverfahrens (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2002, Liberexim, C-371/99, EU:C:2002:433, Rn. 53).
  • BFH, 29.10.2002 - VII R 52/01

    Vorlage an EuGH; Entstehung der Zollschuld durch Entziehen der Ware aus der

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99, EuGHE 2001, I-873 Rdnr. 50, und vom 11. Juli 2002 Rs. C-371/99 Rdnr. 54, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2002, 593; s. dazu auch Senatsbeschluss vom 17. Juli 2001 VII R 99/00, BFHE 195, 481) ist nämlich der Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung dahin zu verstehen, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 VO Nr. 2913/92 vorgesehenen Prüfungen gehindert ist.

    Der EuGH hat zwar gemeint, dass ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung schon dann vorliege, wenn die Zollstelle nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wäre (EuGH in EuGHE 2001, I-873, Rdnr. 47, und in IStR 2002, 593, Rdnr. 57).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-337/01

    Hamann International

    31 Im Einzelnen ist zu dem Begriff der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung in Artikel 203 Absatz 1 des Zollkodex zu bemerken, dass dieser Begriff nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes so zu verstehen ist, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Artikel 37 Absatz 1 des Zollkodex vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (Urteile vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-66/99, D. Wandel, Slg. 2001, I-873, Randnr. 47, und vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-371/99, Liberexim, Slg. 2002, I-6277, Randnr. 55).
  • EuGH, 15.05.2014 - C-480/12

    X - Zollkodex der Gemeinschaft - Anwendungsbereich der Art. 203 und 204 Abs. 1

  • BGH, 30.06.2005 - 5 StR 342/04

    Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung hinsichtlich des Strafklageverbrauchs

  • BFH, 20.07.2004 - VII R 99/00

    Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung

  • EuGH, 14.01.2010 - C-430/08

    Terex Equipment - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 zur Festlegung des Zollkodex der

  • BFH, 05.10.2004 - VII R 61/03

    Grundsatz der einmaligen Entstehung einer Zollschuld durch die zeitlich erste

  • BFH, 09.12.2005 - VII B 102/04

    Versandverfahren TIR, Zuwiderhandlungen

  • FG Düsseldorf, 25.06.2008 - 4 K 3738/07

    Nacherhebung des Zolls für von Estland nach Griechenland im Wege eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2003 - C-222/01

    British American Tobacco

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-195/03

    Papismedov u.a.

  • EuGH, 11.07.2013 - C-273/12

    Harry Winston - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 -

  • EuGH, 20.01.2005 - C-300/03

    Honeywell Aerospace

  • BFH, 08.04.2004 - VII B 110/03

    NZB: Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage, Sicherung einer einheitlichen Rspr.

  • FG München, 14.04.2005 - 14 K 972/03

    Auswahlermessen bei Gesamtschuldnerschaft

  • FG München, 31.03.2011 - 14 K 4137/08

    Überschreitung der Gestellungsfrist im Versandverfahren

  • FG Hamburg, 29.09.2003 - IV 48/01

    Zollschuldentstehung, Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung:

  • FG Hessen, 26.06.2018 - 7 V 2256/17

    § 21 Abs. 2 UStG, ZK 215 Abs. 1, 3. Anstrich, Art. 2 Abs. 1 Buchst. d, 30, ...

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15

    Wallenborn Transports - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Grenzüberschreitender

  • BFH, 30.07.2003 - VII R 6/02

    Differenzierte Ausfuhrausstattung - Nämlichkeit der Ware

  • EuGH, 13.12.2007 - C-526/06

    Road Air Logistics Customs - Zollkodex der Gemeinschaften und

  • FG Hessen, 29.09.2015 - 7 K 728/12

    Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

  • FG Düsseldorf, 06.08.2003 - 4 K 7378/01

    Pflichtenkreis des Zolllagerinhabers und des Hauptverpflichteten -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-480/12

    X - Zollkodex der Gemeinschaft - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Anwendungsbereich

  • OLG Frankfurt, 04.06.2003 - 23 U 57/02

    Zigarettenschmuggel in das Zollgebiet der EU: Entstehen der Zollschuld

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.11.2008 - C-459/07

    Elshani - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 233 - Erlöschen der Zollschuld -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2003 - C-337/01

    Hamann International

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2005 - C-140/04

    United Antwerp Maritime Agencies und Seaport Terminals - Freier Warenverkehr -

  • FG München, 09.03.2017 - 14 K 2434/16

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung

  • FG München, 06.05.2010 - 14 K 2058/07

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung durch Verwendung eines falschen

  • FG Hamburg, 28.02.2006 - IV 8/05

    Abgaben bei aufgedecktem Zigarettenschmuggel mit mehreren Beteiligten

  • FG München, 10.12.2009 - 14 K 1606/06

    Zollschuldentstehung durch Verwendung eines falschen Verfahrenscodes bei der

  • FG Hamburg, 18.09.2008 - 4 K 385/07

    Erhebung von Einfuhrabgaben

  • FG Hamburg, 20.09.2006 - 4 K 28/05

    Einfuhrabgaben auf der zollamtlichen Überwachung entzogene Zigaretten

  • FG Hamburg, 24.05.2013 - 4 K 164/12

    Zollrecht: Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung im externen

  • FG Hamburg, 06.09.2007 - 4 K 148/06

    Erhebung von Einfuhrabgaben

  • FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 197/00

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung

  • FG Hamburg, 15.02.2006 - IV 76/04

    Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung bei Unterlassung der Gestellung von

  • FG Hamburg, 15.12.2005 - IV 195/04

    Erhebung von Einfuhrabgaben auf eine im Zolllagerverfahren festgestellte

  • FG Hessen, 27.11.2002 - 7 K 3166/99

    Zollschuld; T 1-Verfahren; Gestellung; Flughafen; Versandschein; kombinierter

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2001 - C-371/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,28837
Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2001 - C-371/99 (https://dejure.org/2001,28837)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.11.2001 - C-371/99 (https://dejure.org/2001,28837)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. November 2001 - C-371/99 (https://dejure.org/2001,28837)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,28837) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Liberexim

  • EU-Kommission PDF

    Liberexim BV gegen Staatssecretaris van Financiën.

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Einfuhr einer Ware dadurch, dass sie nicht mehr einem Zollverfahren unterliegt - Beförderung auf der Straße im TIR-Verfahren oder im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren - Wechsel der Zugmaschine - Entladen des Anhängers mit ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-6227
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 01.02.2001 - C-66/99

    D. Wandel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2001 - C-371/99
    [Anmerkung des Übersetzers: Das Wort hat in der deutschen Fassung der Bestimmung keine Entsprechung.] 13: - Urteil vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-66/99 (Slg. 2001, I-873, Randnr. 47).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht