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   EuGH, 22.01.2002 - C-447/00   

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https://dejure.org/2002,9084
EuGH, 22.01.2002 - C-447/00 (https://dejure.org/2002,9084)
EuGH, Entscheidung vom 22.01.2002 - C-447/00 (https://dejure.org/2002,9084)
EuGH, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - C-447/00 (https://dejure.org/2002,9084)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsverfahren - Eintragung einer Zweigniederlassung in das Handelsregister eines Mitgliedstaats, die dort von einer Gesellschaft mit Sitz, aber ohne wirtschaftliche Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat errichtet wurde - Unzuständigkeit des Gerichtshofes

  • Europäischer Gerichtshof

    Holto

  • EU-Kommission PDF

    Holto Ltd

    Artikel 234 EG
    Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 234 EG - Begriff - Landesgericht, das als mit der Führung des Handelsregisters betrautes Gericht tätig wird und außerhalb eines Rechtsstreits entscheidet - Ausschluss

  • EU-Kommission

    Holto Ltd

  • Wolters Kluwer

    Eintragung einer in Österreich errichteten Zweigniederlassung einer Gesellschaft englischen Rechts in das Handelsregister dieses Mitgliedstaats; Fehlende Anhängigkeit eines Rechtsstreits beim vorlegenden nationalen Gericht im Rahmen einer Handelsregistersache; ...

  • Judicialis

    EGV Art. 234; ; Verfahrensordnung Art. 92 § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 234; Verfahrensordnung Art. 92 § 1
    Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 234 EG - Begriff - Landesgericht, das als mit der Führung des Handelsregisters betrautes Gericht tätig wird und außerhalb eines Rechtsstreits entscheidet - Ausschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung des Artikels 43 Absatz 1 EG - Nationale Beschränkungen für die Errichtung einer Zweigniederlassung einer Gesellschaft, die in einem anderen Mitgliedstaat gegründet worden ist, wo sie ihren satzungsgemäßen Sitz hat, ohne dort irgendeine wirtschaftliche Tätigkeit ...

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-735
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus EuGH, 22.01.2002 - C-447/00
    Der Oberste Gerichtshof habe jedoch in einem Fall mit ähnlichem Sachverhalt wie dem, der zum Urteil vom 9. März 1999 in der Rechtssache C-212/97 (Centros, Slg. 1999, I-1459) geführt habe, die Auffassung vertreten, eine Vorlage an den Gerichtshof sei nicht geboten, und entschieden, dass § 10 IPRG wegen des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts auf innergemeinschaftsrechtliche Sachverhalte nicht länger anzuwenden sei (vgl. die genannte Entscheidung vom 15. Juli 1999).

    Nach Ansicht des Landesgerichts Salzburg hat der Gerichtshof im Urteil Centros jedoch keine Aussage zur Anwendbarkeit der Sitztheorie oder allgemeiner zu Fragen der kollisionsrechtlichen Beurteilung der Rechtsfähigkeit von Gesellschaften im Gemeinschaftsraum getroffen.

    Da an der Rechtssache, in der das Urteil Centros ergangen sei, zwei Mitgliedstaaten beteiligt gewesen seien, die beide der "Gründungstheorie" folgten, habe sich das Problem der Nichtanerkennung der Rechtsfähigkeit auf Grund des nationalen Kollisionsrechts nicht gestellt.

  • EuGH, 27.09.1988 - 81/87

    The Queen / Treasury und Kommissioners of Inland Revenue, ex parte Daily Mail und

    Auszug aus EuGH, 22.01.2002 - C-447/00
    Hingegen habe der Gerichtshof in den Randnummern 19 bis 21 des Urteils vom 27. September 1988 in der Rechtssache 81/87 (Daily Mail and General Trust, Slg. 1988, 5483) Aussagen getroffen, die im vorliegenden Zusammenhang relevant sein könnten, da sie darauf hindeuteten, dass eine Norm des nationalen Kollisionsrechts eines Mitgliedstaats, welche unter Anknüpfung an den tatsächlichen Sitz der Hauptverwaltung einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats wirksam gegründeten Gesellschaft unter gewissen Voraussetzungen die Anerkennung als rechtsfähige juristische Person verweigere, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sei.

    Das vorlegende Gericht hält es für seine Entscheidungsfindung für erforderlich, den Gerichtshof zu befragen, ob die Artikel 43 EG und 48 EG nationalen Vorschriften, wie sie sich aus der Sitztheorie ergeben, entgegenstehen, und ist der Auffassung, dass sichdie Antwort nicht der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere den genannten Urteilen Daily Mail and General Trust und Centros, entnehmen lasse.

  • EuGH, 05.03.1986 - 318/85

    Greis Unterweger

    Auszug aus EuGH, 22.01.2002 - C-447/00
    Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich aus Artikel 234 EG, dass die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (Beschlüsse vom 5. März 1986 in der Rechtssache 318/85, Greis Unterweger, Slg. 1986, 955, Randnr. 4, und vom 10. Juli 2001 in der Rechtssache C-86/00, HSB-Wohnbau, Slg. 2001, I-5355, Randnr. 11; Urteile vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-111/94, Job Centre [nachstehend: Job Centre I], Slg. 1995, I-3361, Randnr. 9, vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97, Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14, und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-178/99, Salzmann, Slg. 2001, I-4421, Randnr. 14).
  • EuGH, 10.07.2001 - C-86/00

    HSB-Wohnbau

    Auszug aus EuGH, 22.01.2002 - C-447/00
    Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich aus Artikel 234 EG, dass die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (Beschlüsse vom 5. März 1986 in der Rechtssache 318/85, Greis Unterweger, Slg. 1986, 955, Randnr. 4, und vom 10. Juli 2001 in der Rechtssache C-86/00, HSB-Wohnbau, Slg. 2001, I-5355, Randnr. 11; Urteile vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-111/94, Job Centre [nachstehend: Job Centre I], Slg. 1995, I-3361, Randnr. 9, vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97, Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14, und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-178/99, Salzmann, Slg. 2001, I-4421, Randnr. 14).
  • EuGH, 14.06.2001 - C-178/99

    Salzmann

    Auszug aus EuGH, 22.01.2002 - C-447/00
    Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich aus Artikel 234 EG, dass die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (Beschlüsse vom 5. März 1986 in der Rechtssache 318/85, Greis Unterweger, Slg. 1986, 955, Randnr. 4, und vom 10. Juli 2001 in der Rechtssache C-86/00, HSB-Wohnbau, Slg. 2001, I-5355, Randnr. 11; Urteile vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-111/94, Job Centre [nachstehend: Job Centre I], Slg. 1995, I-3361, Randnr. 9, vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97, Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14, und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-178/99, Salzmann, Slg. 2001, I-4421, Randnr. 14).
  • EuGH, 19.10.1995 - C-111/94

    Job Centre

    Auszug aus EuGH, 22.01.2002 - C-447/00
    Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich aus Artikel 234 EG, dass die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (Beschlüsse vom 5. März 1986 in der Rechtssache 318/85, Greis Unterweger, Slg. 1986, 955, Randnr. 4, und vom 10. Juli 2001 in der Rechtssache C-86/00, HSB-Wohnbau, Slg. 2001, I-5355, Randnr. 11; Urteile vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-111/94, Job Centre [nachstehend: Job Centre I], Slg. 1995, I-3361, Randnr. 9, vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97, Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14, und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-178/99, Salzmann, Slg. 2001, I-4421, Randnr. 14).
  • EuGH, 12.11.1998 - C-134/97

    Victoria Film

    Auszug aus EuGH, 22.01.2002 - C-447/00
    Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich aus Artikel 234 EG, dass die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (Beschlüsse vom 5. März 1986 in der Rechtssache 318/85, Greis Unterweger, Slg. 1986, 955, Randnr. 4, und vom 10. Juli 2001 in der Rechtssache C-86/00, HSB-Wohnbau, Slg. 2001, I-5355, Randnr. 11; Urteile vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-111/94, Job Centre [nachstehend: Job Centre I], Slg. 1995, I-3361, Randnr. 9, vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97, Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14, und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-178/99, Salzmann, Slg. 2001, I-4421, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-210/06

    NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT POIARES MADURO KANN EINE GESELLSCHAFT MIT SITZ

    5 - Urteil Lutz GmbH u. a., in Fn. 4 angeführt, Randnr. 13. Vgl. auch Urteile des Gerichtshofs vom 14. Juni 2001, Salzmann (C-178/99, Slg. 2001, I-4421, Randnr. 15), und vom 19. Oktober 1995, Job Centre (C-111/94, Slg. 1995, I-3361, Randnr. 11), Beschluss des Gerichtshofs vom 22. Januar 2002, Holto (C-447/00, Slg. 2002, I-735, Randnrn. 17 und 18), Urteile des Gerichtshofs vom 30. Juni 2005, Längst (C-165/03, Slg. 2005, I-5637, Randnr. 25), und vom 27. April 2006, Standesamt Stadt Niebüll (C-96/04, Slg. 2006, I-3561, Randnr. 14).
  • EuGH, 30.06.2005 - C-165/03

    Längst - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital

    Ihrer Ansicht nach ist das Verfahren, in dem das vorlegende Gericht zu entscheiden hat, kein streitiges Verfahren im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-111/94, Job Centre, Slg. 1995, I-3361, und Beschluss vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-447/00, Holto, Slg. 2002, I-735).

    25 Dazu ist darauf zu verweisen, dass sich nach ständiger Rechtsprechung aus Artikel 234 EG ergibt, dass die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (vgl. u. a. Beschlüsse vom 18. Juni 1980 in der Rechtssache 138/80, Borker, Slg. 1980, 1975, Randnr. 4, vom 5. März 1986 in der Rechtssache 318/85, Greis Unterweger, Slg. 1986, 955, Randnr. 4, und Holto, Randnr. 17).

  • EuGH, 17.02.2011 - C-283/09

    Ein nationales Gericht ist nicht verpflichtet, die Auslagen eines auf sein

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die nationalen Gerichte den Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung nur dann anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (vgl. u. a. Beschluss vom 22. Januar 2002, Holto, C-447/00, Slg. 2002, I-735, Randnr. 17, und Urteil vom 12. August 2008, Santesteban Goicoechea, C-296/08 PPU, Slg. 2008, I-6307, Randnr. 40).
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