Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 19.09.2002 - C-377/99   

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https://dejure.org/2002,5796
EuGH, 19.09.2002 - C-377/99 (https://dejure.org/2002,5796)
EuGH, Entscheidung vom 19.09.2002 - C-377/99 (https://dejure.org/2002,5796)
EuGH, Entscheidung vom 19. September 2002 - C-377/99 (https://dejure.org/2002,5796)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1995 - Landwirtschaftliche Kulturpflanzen

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Deutschland / Kommission

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Finanzierung durch den EAGFL - Rechnungsabschlussverfahren - Zweck - Aufteilung der finanziellen Belastungen zwischen Mitgliedstaaten und Gemeinschaft - Kein Beurteilungsspielraum der Kommission

  • EU-Kommission

    Deutschland / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rechnungsabschluss der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL); Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 1995; Finanzielle Unterstützung im Sektor Kulturpflanzen in Mecklenburg-Vorpommern

  • Judicialis

    Entscheidung 1999/596/EWG; ; EGV Art. 230 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung 1999/596/EWG; EGV Art. 230 Abs. 1
    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Finanzierung durch den EAGFL - Rechnungsabschlussverfahren - Zweck - Aufteilung der finanziellen Belastungen zwischen Mitgliedstaaten und Gemeinschaft - Kein Beurteilungsspielraum der Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 99/596/EG der Kommission vom 28. Juli 1999 zur Änderung der Entscheidung 99/187/EG über den Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-7421
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 18.05.2000 - C-242/97

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.09.2002 - C-377/99
    Diese Erleichterung der Beweislast der Kommission beruht darauf, dass der Mitgliedstaat am besten in der Lage ist, die für den Rechnungsabschluss des EAGFL erforderlichen Angaben beizubringen und nachzuprüfen, so dass es ihm obliegt, die tatsächliche Durchführung seiner Kontrollen eingehend und vollständig nachzuweisen und so gegebenenfalls die Unrichtigkeit der Behauptungen der Kommission darzutun (Urteil vom 18. Mai 2000 in der Rechtssache C-242/97, Belgien/Kommission, Slg. 2000, I-3421, Randnr. 104).
  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.09.2002 - C-377/99
    Wie die Generalanwältin in Nummer 58 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, hat das Rechnungsabschlussverfahren den Zweck, nicht nur festzustellen, ob Ausgaben tatsächlich und ordnungsgemäß getätigt wurden, sondern auch die aus der gemeinsamen Agrarpolitik folgenden finanziellen Belastungen zwischen Mitgliedstaaten und Gemeinschaft richtig aufzuteilen; insoweit steht der Kommission kein Beurteilungsspielraum zu, der es ihr erlauben würde, von den Vorschriften über die Aufteilung dieser Belastungen abzuweichen (vgl. Urteil vom 7. Februar 1979 in den Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnr. 28).
  • BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04

    Bund-Länder-Haftung für EU-Anlastungen

    Die vom Bund wegen des 2% übersteigenden Anlastungsbetrages zum Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften erhobene Klage wies dieser mit Urteil vom 19. September 2002 als unbegründet ab (vgl. Rs. C-377/99, Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission, Slg. 2002, I - 7421).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvG 1/02

    Bund-Länder-Streit zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der Bundesrepublik

    Die vom Bund wegen des 2 v.H. übersteigenden Anlastungsbetrages zum Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften erhobene Klage hatte keinen Erfolg (EuGH, Rs. C-377/99, Urteil vom 19. September 2002, Slg. 2002, I-7421).
  • EuGH, 14.04.2005 - C-335/03

    Portugal / Kommission - EAGFL - Prämie für Rindfleisch - Kontrollen -

    39 bis 41, vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-377/99, Deutschland/Kommission, Slg. 2002, I-7421, Randnr. 95, und vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-329/00, Spanien/Kommission, Slg. 2003, I-6103, Randnr. 68).

    79 Was die Möglichkeit anbelangt, Rückschlüsse auf andere Regionen Portugals zu ziehen, so hat der Gerichtshof befunden, dass es nicht grundsätzlich untersagt ist, aus den Gegebenheiten einer Region Rückschlüsse auf andere Regionen zu ziehen (vgl. Urteil vom 4. März 2004 in der Rechtssache C-344/01, Deutschland/Kommission, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 61).

    83 Nach ständiger Rechtsprechung hängt der Umfang der in Artikel 253 EG vorgesehenen Begründungspflicht von der Art der betroffenen Handlung und von den Umständen ab, unter denen diese erlassen wurde (vgl. u. a. Urteil vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-54/91, Deutschland/Kommission, Slg. 1993, I-3399, Randnr. 10).

  • EuGH, 12.01.2006 - C-183/03

    Deutschland / Kommission - EAGFL - Entscheidung 2003/102/EG - Von der

    52 Die Feststellungen des Gerichtshofes im Urteil vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-377/99 (Deutschland/Kommission, Slg. 2002, I-7421, Randnr. 99), nach denen die Kommission zu Recht habe davon ausgehen können, dass die Gefahr eines Schadens zum Nachteil des EAGFL ohne eine Vermessung bestimmter landwirtschaftlicher Parzellen groß gewesen sei, seien im vorliegenden Fall unerheblich.

    Auch wenn im vorliegenden Verfahren die landwirtschaftlichen Flächen nicht mit mehreren Kulturen bestellt gewesen seien, seien die Feststellungen des Gerichtshofes im oben genannten Urteil Deutschland/Kommission erheblich, da, wie es bei den polykulturellen Flächen der Fall gewesen sei, keine Übereinstimmung zwischen den landwirtschaftlich genutzten Flächen und den Katasterflächen bestehe.

    62 Im Übrigen durfte die Kommission auch auf das oben genannte Urteil Deutschland/Kommission Bezug nehmen.

  • EuGH, 24.04.2008 - C-418/06

    Belgien / Kommission - Rechtsmittel - EAGFL - Sektor Kulturpflanzen -

    Somit konnte der Widerspruch zwischen diesen beiden Informationsquellen als Ungereimtheit angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 19. September 2002, Deutschland/Kommission, C-377/99, Slg. 2002, I-7421, Randnr. 48, sowie vom 12. Januar 2006, Deutschland/Kommission, C-183/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 18.09.2003 - C-346/00

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Diese Erleichterung der Beweislast der Kommission beruht darauf, dass der Mitgliedstaat am besten in der Lage ist, die für den Rechnungsabschluss des EAGFL erforderlichen Angaben beizubringen und nachzuprüfen, so dass es ihm obliegt, die tatsächliche Durchführung seiner Kontrollen eingehend und vollständig nachzuweisen und so gegebenenfalls die Unrichtigkeit der Behauptungen der Kommission darzutun (u. a. Urteil vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-377/99, Deutschland/Kommission, Slg. 2002, I-7421, Randnr. 95).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2021 - C-458/19

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist die Entscheidung der Kommission, mit

    37 Vgl. Urteil vom 19. September 2002, Deutschland/Kommission (C-377/99, EU:C:2002:504, Rn. 68), zum Rechtsmittel Urteile vom 24. September 2002, Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission (C-74/00 P und C-75/00 P, EU:C:2002:524, Rn. 178), vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat (C-229/05 P, EU:C:2007:32, Rn. 66), vom 10. April 2014, Areva u. a./Kommission (C-247/11 P und C-253/11 P, EU:C:2014:257, Rn. 114), und vom 28. Juli 2016, Tomana u. a./Rat und Kommission (C-330/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:601, Rn. 33), sowie zum Vertragsverletzungsverfahren Urteile vom 26. April 2005, Kommission/Irland (C-494/01, EU:C:2005:250, Rn. 38), und vom 11. Juli 2013, Kommission/Niederlande (C-576/10, EU:C:2013:510, Rn. 31 und 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2003 - C-293/00

    Niederlande / Kommission

    64: - Siehe hiezu oben, Nr. 188.65: - Zum Beispiel die Bedeutung der Rügen 1997 für die Bewertung des Jahres 1998.66: - Zum Grundsatz des rechtlichen Gehörs in einem EAGFL-Rechnungsabschlussverfahren, siehe das Urteil vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-377/99 (Deutschland/Kommission, Slg. 2002, I-7421) und meine Schlussanträge vom 25. April 2002, dort insbesondere die Nrn. 80 ff. 67: - Zitiert in Fußnote 61. .
  • EuGH, 18.09.2003 - C-331/00

    Griechenland / Kommission

    Der Mitgliedstaat ist nämlich am besten in der Lage, die erforderlichen Angaben beizubringen und nachzuprüfen und Beweise für die tatsächliche Durchführung der Kontrollen und die Unrichtigkeit der Behauptung der Kommission vorzulegen (siehe in diesem Sinne Urteile vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-54/95, Deutschland/Kommission, Slg. 1999, I-35, Randnr. 35, vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-247/98, Griechenland/Kommission, Slg. 2001, I-1, Randnr. 7, und vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-377/99, Deutschland/Kommission, Slg. 2002, I-7421, Randnr. 95).
  • EuG, 04.09.2009 - T-368/05

    Österreich / Kommission - EAGFL - Abteilung "Garantie" - Von der

    Soweit die Republik Österreich auf den abschließenden Bericht der Schlichtungsstelle verweist, genügt die Feststellung, dass nach Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Entscheidung 94/442/EG vom 1. Juli 1994 zur Schaffung eines Schlichtungsverfahrens im Rahmen des Rechnungsabschlusses des EAGFL - Abteilung Garantie (ABl. L 182, S. 45) der Standpunkt der Schlichtungsstelle der endgültigen Entscheidung der Kommission nicht vorgreift und es der Kommission daher weiter freisteht, eine Entscheidung zu erlassen, die von der Stellungnahme der Schlichtungsstelle abweicht (Urteil des Gerichtshofs vom 19. September 2002, Deutschland/Kommission, C-377/99, Slg. 2002, I-7421, Randnr. 66).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2004 - C-335/03

    Portugal / Kommission

  • EuG, 10.07.2014 - T-376/12

    Griechenland / Kommission

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-377/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16402
Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-377/99 (https://dejure.org/2002,16402)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.04.2002 - C-377/99 (https://dejure.org/2002,16402)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. April 2002 - C-377/99 (https://dejure.org/2002,16402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1995 - Landwirtschaftliche Kulturpflanzen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-7421
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 28.01.1986 - 129/84

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-377/99
    22: - Zur grundsätzlichen Zulässigkeit eines Vorbehalts, siehe schon das Urteil vom 28. Jänner 1986 in der Rechtssache 129/84 (Italien/Kommission, Slg. 1986, 309, Randnr. 41).

    40: - Vgl. das Urteil vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-253/97 (Italien/Kommission, Slg. 1999, I-7529, Randnr. 8).

    41: - Urteile vom 18. Mai 2000 in der Rechtssache C-242/97 (zitiert in Fußnote 9, Randnr. 122), vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-242/96 (Italien/Kommission, Slg. 1998, I-5863, Randnr. 124) sowie vom 24. März 1988 in der Rechtssache 347/85 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 1749, Randnr. 13).

  • EuGH, 06.03.2001 - C-278/98

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-377/99
    37: - Unter anderem das Urteil vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-278/98 (Niederlande/Kommission, Slg. 2001, I-1501, Randnr. 40).

    42: - Vgl. auch das Urteil vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-28/94 (Niederlande/Kommission, Slg. 1999, I-1973, Randnrn.

  • EuGH, 01.10.1998 - C-242/96

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-377/99
    41: - Urteile vom 18. Mai 2000 in der Rechtssache C-242/97 (zitiert in Fußnote 9, Randnr. 122), vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-242/96 (Italien/Kommission, Slg. 1998, I-5863, Randnr. 124) sowie vom 24. März 1988 in der Rechtssache 347/85 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 1749, Randnr. 13).

    24 bis 28) sowie vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-242/96 (zitiert in Fußnote 41, Randnrn. 65 und 66).

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