Rechtsprechung
   EuG, 06.06.2002 - T-105/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17783
EuG, 06.06.2002 - T-105/01 (https://dejure.org/2002,17783)
EuG, Entscheidung vom 06.06.2002 - T-105/01 (https://dejure.org/2002,17783)
EuG, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - T-105/01 (https://dejure.org/2002,17783)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,17783) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    SLIM Sicilia / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Società Lavori Impianti Metano Sicilia (SLIM Sicilia) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 230 Absatz 4 EG
    Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Unmittelbare Beeinträchtigung - Kriterien - An einen Mitgliedstaat gerichtete Entscheidung der Kommission, mit der die Verlängerung der Frist für die ...

  • EU-Kommission

    Società Lavori Impianti Metano Sicilia (SLIM Sicilia) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaft

    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - Vom EFRE kofinanzierte Projekte - Weigerung, die Frist für die Einreichung eines abschließenden Zahlungsantrags zu verlängern - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission über die Schließung der Akte über den aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gewährten Zuschuss Nr. 840503013/001 für den Anschluss der Gemeinde Syrakus an das Methangasnetz; Nichtigerklärung der Ablehnung ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 1787/84; ; Entscheidung C (84) 1819/242

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 12. Dezember 2000, mit der der

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, II-2697
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuG, 06.12.1994 - T-450/93
    Auszug aus EuG, 06.06.2002 - T-105/01
    Der vorliegende Fall liegt anders als die Rechtssache, die zum Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93 (Lisrestal u. a./Kommission, Slg. 1994, II-1177, Randnrn. 46 und 47, bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-32/95 P, Kommission/Lisrestal u. a., Slg. 1996, I-5373, Randnr. 28), geführt hat und auf die sich die Klägerin beruft.
  • EuG, 05.06.1996 - T-398/94

    Kahn Scheppvaart BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 06.06.2002 - T-105/01
    Dass eine Klagemöglichkeit im nationalen Recht möglicherweise fehlt, kann das Gericht nicht dazu veranlassen, die Grenzen seiner Befugnisse zu überschreiten (Urteil des Gerichts vom 5. Juni 1996 in der Rechtssache T-398/94, Kahn Scheepvaart/Kommission, Slg. 1996, II-477, Randnr. 50).
  • EuGH, 24.10.1996 - C-32/95

    Kommission / Lisrestal u.a.

    Auszug aus EuG, 06.06.2002 - T-105/01
    Der vorliegende Fall liegt anders als die Rechtssache, die zum Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93 (Lisrestal u. a./Kommission, Slg. 1994, II-1177, Randnrn. 46 und 47, bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-32/95 P, Kommission/Lisrestal u. a., Slg. 1996, I-5373, Randnr. 28), geführt hat und auf die sich die Klägerin beruft.
  • EuGH, 05.05.1998 - C-386/96

    Dreyfus / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.06.2002 - T-105/01
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein privater Kläger, der nicht Adressat der angefochtenen Handlung der Gemeinschaft ist, von dieser nur dann unmittelbar betroffen, wenn sich diese Handlung auf seine Rechtsstellung unmittelbar auswirkt und ihre Durchführung rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass dabei weitere Vorschriften angewandt werden (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-386/96 P, Dreyfus/Kommission, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43, Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 2000 in der Rechtssache T-69/99, DSTV/Kommission, Slg. 2000, II-4039, Randnr. 24, und vom 22. November 2001 in der Rechtssache T-9/98, Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie/Kommission, Slg. 2001, II-3367, Randnr. 47).
  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.06.2002 - T-105/01
    Das Gleiche gilt, wenn für die Adressaten nur die rein theoretische Möglichkeit besteht, dem Gemeinschaftsakt nicht nachzukommen, weil ihr Wille, diesem Akt nachzukommen, keinem Zweifel unterliegt (Urteile des Gerichtshofes vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207, Randnrn.
  • EuG, 15.09.1998 - T-54/96

    Oleifici Italiani und Fratelli Rubino / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.06.2002 - T-105/01
    Wird die Handlung von den nationalen Behörden, die ihre Adressaten sind, durchgeführt, so ist dies dann der Fall, wenn die Maßnahme diesen Behörden keinerlei Ermessensspielraum lässt (Urteil des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-54/96, Oleifici Italiani und Fratelli Rubino/Kommission, Slg. 1998, II-3377, Randnr. 56).
  • EuG, 13.12.2000 - T-69/99

    DSTV / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.06.2002 - T-105/01
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein privater Kläger, der nicht Adressat der angefochtenen Handlung der Gemeinschaft ist, von dieser nur dann unmittelbar betroffen, wenn sich diese Handlung auf seine Rechtsstellung unmittelbar auswirkt und ihre Durchführung rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass dabei weitere Vorschriften angewandt werden (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-386/96 P, Dreyfus/Kommission, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43, Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 2000 in der Rechtssache T-69/99, DSTV/Kommission, Slg. 2000, II-4039, Randnr. 24, und vom 22. November 2001 in der Rechtssache T-9/98, Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie/Kommission, Slg. 2001, II-3367, Randnr. 47).
  • EuG, 22.11.2001 - T-9/98

    Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.06.2002 - T-105/01
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein privater Kläger, der nicht Adressat der angefochtenen Handlung der Gemeinschaft ist, von dieser nur dann unmittelbar betroffen, wenn sich diese Handlung auf seine Rechtsstellung unmittelbar auswirkt und ihre Durchführung rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass dabei weitere Vorschriften angewandt werden (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-386/96 P, Dreyfus/Kommission, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43, Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 2000 in der Rechtssache T-69/99, DSTV/Kommission, Slg. 2000, II-4039, Randnr. 24, und vom 22. November 2001 in der Rechtssache T-9/98, Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie/Kommission, Slg. 2001, II-3367, Randnr. 47).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-445/07

    Kommission / Ente per le Ville vesuviane - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für

    51 und 52 des angefochtenen Urteils hat das Gericht hinzugefügt, dass im Gegensatz zu der Lage des Klägers in der Rechtssache SLIM Sicilia/Kommission (Beschluss des Gerichts vom 6. Juni 2002, T-105/01, Slg. 2002, II-2697) der Kläger im vorliegenden Fall in der Bewilligungsentscheidung namentlich als Begünstigter der Gemeinschaftsbeteiligung genannt worden und ihm ausdrücklich das Recht eingeräumt worden sei, gegenüber der Kommission vor dem Erlass einer endgültigen Entscheidung eine Stellungnahme abzugeben.
  • EuGH, 02.05.2006 - C-417/04

    Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

    "55 [Durch die streitige] Entscheidung [ist] zum einen der EFRE in Höhe der noch nicht gewährten Zuschüsse für die nicht mehr zuschussfähigen Ausgaben befreit worden ... und zum anderen [konnte] die Kommission die vom EFRE bereits gezahlten Zuschüsse für diese Ausgaben zurückfordern ... Die [streitige] Entscheidung hat auf diese Weise eine "Schmälerung" der finanziellen Beteiligung des EFRE bewirkt (Beschluss des Gerichts vom 6. Juni 2002 in der Rechtssache T-105/01, SLIM Sicilia/Kommission, Slg. 2002, II-2697, Randnr. 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2009 - C-445/07

    Kommission / Ente per le Ville vesuviane - Rechtsmittel - Europäischer Fond für

    25 - Vgl. hierzu Beschluss des Gerichts vom 6. Juni 2002, SLIM Sicilia/Kommission (T-105/01, Slg. 2002, II-2697, Randnr. 52), der eine zum Ausdruck gebrachte Absicht des Mitgliedstaats nicht ausreichen lassen will.
  • EuG, 18.10.2005 - T-60/03

    Regione Siciliana / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Artikel 230

    Zweitens darf die Maßnahme ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lassen, sondern ihre Durchführung muss rein automatisch erfolgen und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergeben, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (Urteile Dreyfus/Kommission, Randnr. 43, und DSTV/Kommission, Randnr. 24, und Beschluss des Gerichts vom 6. Juni 2002 in der Rechtssache T-105/01, SLIM Sicilia/Kommission, Slg. 2002, II-2697, Randnr. 45; vgl. in diesem Sinne auch Urteile des Gerichtshofes vom 13. Mai 1971 in den Rechtssachen 41/70 bis 44/70, International Fruit Company u. a./Kommission, Slg. 1971, 411, Randnrn.
  • EuG, 08.07.2004 - T-341/02

    Regione Siciliana / Kommission

    Die angefochtene Entscheidung hat auf diese Weise eine "Schmälerung" der finanziellen Beteiligung des EFRE bewirkt (Beschluss des Gerichts vom 6. Juni 2002 in der Rechtssache T-105/01, SLIM Sicilia/Kommission, Slg. 2002, II-2697, Randnr. 47).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-455/07

    Ente per le Ville vesuviane / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für

    51 und 52 des angefochtenen Urteils hat das Gericht hinzugefügt, dass im Gegensatz zu der Lage des Klägers in der Rechtssache SLIM Sicilia/Kommission (Beschluss des Gerichts vom 6. Juni 2002, T-105/01, Slg. 2002, II-2697) der Kläger im vorliegenden Fall in der Bewilligungsentscheidung namentlich als Begünstigter der Gemeinschaftsbeteiligung genannt worden und ihm ausdrücklich das Recht eingeräumt worden sei, gegenüber der Kommission vor dem Erlass einer endgültigen Entscheidung eine Stellungnahme abzugeben.
  • EuGH, 09.07.2013 - C-586/11

    Regione Puglia / Kommission

    La Regione Puglia fait valoir que le raisonnement du Tribunal, par son caractère abstrait, aboutit à une contradiction de motifs lorsqu'il affirme, d'une part, au point 42 de l'ordonnance attaquée, que, «même si la République italienne devait décider de procéder à la récupération de l'indu, il n'apparaît pas qu'elle ne disposerait d'aucun pouvoir d'appréciation quant à l'entité auprès de laquelle cette récupération devrait avoir lieu" et, d'autre part, au point 52 de ladite ordonnance, que «l'intention de la République italienne de répercuter sur la requérante les conséquences financières de la décision [litigieuse] ne suffit pas pour établir l'intérêt direct requis par l'article 263, quatrième alinéa, TFUE (voir, en ce sens, ordonnance du Tribunal du 6 juin 2002, SLIM Sicilia/Commission, T-105/01, Rec. p. II-2697, point 52).
  • EuG, 04.05.2017 - T-512/14

    Green Source Poland / Kommission - Nichtigkeitsklage - EFRE - Art. 41 Abs. 3 der

    Zwischen der Rechtsstellung der Klägerin und dem angefochtenen Beschluss stehen demnach die vertraglich vereinbarten Folgen und Verpflichtungen (vgl. entsprechend Beschluss vom 6. Juni 2002, SLIM Sicilia/Kommission, T-105/01, EU:T:2002:147, Rn. 53).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht