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   EuG, 27.09.2002 - T-211/02   

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https://dejure.org/2002,7269
EuG, 27.09.2002 - T-211/02 (https://dejure.org/2002,7269)
EuG, Entscheidung vom 27.09.2002 - T-211/02 (https://dejure.org/2002,7269)
EuG, Entscheidung vom 27. September 2002 - T-211/02 (https://dejure.org/2002,7269)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Tideland Signal / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Tideland Signal Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    1. Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften - Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung - Ermessen der Organe - Gerichtliche Nachprüfung - Grenzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe öffentlicher Aufträge; Ablehnung eines Angebots; Ausschreibung für das Projekt zur Lieferung von Beihilfen für Schifffahrtsausrüstungen für die Häfen von Aktau (Kasachstan), Baku (Aserbaidschan) und Turkmenbashi (Turkmenistan)

  • Judicialis
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Frage, wann ein mehrdeutiges Angebot abzulehnen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 17. Juni 2002, mit der das Angebot der Tideland Signal Limited im Ausschreibungsverfahren für ein durch das Tacis-Programm finanziertes Vorhaben (Projekt EUROPEAID/112336/C/S/WW-TACIS-(RE-TENDER) abgelehnt wurde: ...

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, II-3781
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuG, 17.09.1997 - T-26/97

    Antillean Rice Mills / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.09.2002 - T-211/02
    Es ist darauf hinzuweisen, dass die informelle Zusammenkunft vom 17. September 2002 nicht zu einer gütlichen Einigung der Parteien führte und dass die tatsächliche Tilgung der Entscheidung, mit der das Angebot der Klägerin abgelehnt wurde, aus der Gemeinschaftsrechtsordnung und die Beendigung ihrer rechtlichen Wirkungen unter Berücksichtigung der Antworten der Kommission vom 19. und 23. September 2002 nicht deutlich werden (Beschluss des Gerichts vom 17. September 1997 in der Rechtssache T-26/97, Antillean Rice Mills/Kommission, Slg. 1997, II-1347, Randnr. 14).
  • EuG, 13.12.1995 - T-481/93

    Abschaffung veterinärrechtliche Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft;

    Auszug aus EuG, 27.09.2002 - T-211/02
    59 und 60, und Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in den Rechtssachen T-481/93 und T-484/93, Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2941, Randnr. 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-57/01

    DIE GENERALANWÄLTIN ÄUSSERT SICH ZU FRAGEN EINES GRIECHISCHEN GERICHTS ÜBER DAS

    Auszug aus EuG, 27.09.2002 - T-211/02
    (Urteile des Gerichtshofes vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-243/89, Kommission/Dänemark, Slg. 1993, I-3353, Randnr. 37, und vom 25. April 1996 in der Rechtssache C-87/94, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-2043, Randnr. 70; sowie Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-57/01, Makedoniko Metro und Michaniki, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 66).
  • EuG, 21.05.1992 - T-54/91

    Nicole Almeida Antunes gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Auswahlverfahren

    Auszug aus EuG, 27.09.2002 - T-211/02
    Ausschreibungsverfahren, darunter die des TACIS-Programms, seien Gegenstand detaillierter und genauer Bedingungen, die strikt und ständig unter Androhung des Ausschlusses von der Ausschreibung zu beachten seien, wie es auch bei Auswahlverfahren im Hinblick auf die Einstellung von Gemeinschaftsbeamten der Fall sei (Beschluss des Gerichtshofes vom 30. März 2000 in der Rechtssache C-435/98 P, Jouhki/Kommission, Slg. 2000, I-2229, insbesondere Randnr. 35, und Urteil des Gerichts vom 21. Mai 1992 in der Rechtssache T-54/91, Antunes/Parlament, Slg. 1992, II-1739, insbesondere Randnr. 40).
  • EuG, 22.02.2000 - T-22/99

    Rose / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.09.2002 - T-211/02
    Jedoch entspricht der in Punkt 19.5 der Hinweise für die Bieter vorgesehenen Befugnis insbesondere nach dem Gemeinschaftsgrundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung zwangsläufig der Pflicht, von dieser Befugnis Gebrauch zu machen, wenn es materiell zweifelsfrei möglich und zugleich erforderlich ist, eine Klarstellung des Angebots zu erlangen (vgl. entsprechend Urteile des Gerichts vom 22. Februar 2000 in der Rechtssache T-22/99, Rose/Kommission, Slg. ÖD 2000, I-A-27 und II-115, Randnr. 56, und vom 8. Mai 2001 in der Rechtssache T-182/99, Caravelis/Parlament, Slg. ÖD 2001, I-A-113 und II-523, Randnrn.
  • EuG, 06.07.1999 - T-112/96

    Séché / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.09.2002 - T-211/02
    Es verstieße auch gegen den Gleichheitsgrundsatz, auf den Punkt 19.5 der Hinweise für die Bieter im vorliegenden Fall Bezug nimmt, einem Bewertungsausschuss bei der Frage, ob eine Klarstellung zu einem bestimmten Angebot verlangt werden sollte, ohne Berücksichtigung objektiver Erwägungen und ohne gerichtliche Kontrolle ein ungebundenes Ermessen zuzuerkennen (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 6. Juli 1999 in den Rechtssachen T-112/96 und T-115/96, Séché/Kommission, Slg. ÖD 1999, I-A-115 und II-623, Randnr. 127).
  • EuGH, 14.09.1999 - C-310/97

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a.

    Auszug aus EuG, 27.09.2002 - T-211/02
    Ein Nichtigkeitsurteil hat jedoch nicht die Nichtigkeit anderer Handlungen zur Folge, die vor dem Gemeinschaftsrichter nicht angefochten worden sind, die aber aus demselben Grund rechtswidrig sein könnten (Urteil des Gerichtshofes vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-310/97 P, Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., Slg. 1999, I-5363, Randnr. 54).
  • EuGH, 30.03.2000 - C-435/98

    Jouhki / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.09.2002 - T-211/02
    Ausschreibungsverfahren, darunter die des TACIS-Programms, seien Gegenstand detaillierter und genauer Bedingungen, die strikt und ständig unter Androhung des Ausschlusses von der Ausschreibung zu beachten seien, wie es auch bei Auswahlverfahren im Hinblick auf die Einstellung von Gemeinschaftsbeamten der Fall sei (Beschluss des Gerichtshofes vom 30. März 2000 in der Rechtssache C-435/98 P, Jouhki/Kommission, Slg. 2000, I-2229, insbesondere Randnr. 35, und Urteil des Gerichts vom 21. Mai 1992 in der Rechtssache T-54/91, Antunes/Parlament, Slg. 1992, II-1739, insbesondere Randnr. 40).
  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuG, 27.09.2002 - T-211/02
    Das betreffende Organ ist daher verpflichtet, den Kläger in angemessener Weise wieder in den früheren Stand zu versetzen (Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, Randnrn.
  • EuGH, 05.10.1988 - 294/86

    Technointorg / Kommission und Rat

    Auszug aus EuG, 27.09.2002 - T-211/02
    Schließlich ist festzustellen, dass eine Nichtigkeitsklage ausnahmsweise trotz der Rücknahme der Handlung, deren Nichtigerklärung verfolgt wird, nicht gegenstandslos wird, wenn der Kläger gleichwohl ein hinreichendes Interesse an einem Urteil hat, das diese Handlung förmlich für nichtig erklärt (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in den Rechtssachen 294/86 und 77/87, Technointorg/Kommission und Rat, Slg. 1988, 6077, Randnr. 11).
  • EuG, 08.05.2001 - T-182/99

    Caravelis / Parlament

  • EuG, 24.02.2000 - T-145/98

    ADT Projekt / Kommission

  • EuG, 09.07.1999 - T-231/97

    New Europe Consulting und Brown / Kommission

  • EuGH, 05.05.1998 - C-157/96

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER DRINGLICHKEITSMASSNAHMEN GEGEN BSE

  • EuGH, 22.06.1993 - C-243/89

    Kommission / Dänemark

  • EuGH, 25.04.1996 - C-87/94

    Kommission / Belgien

  • EuG, 10.12.2009 - T-195/08

    Antwerpse Bouwwerken / Kommission - Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches

    Ihr unter solchen Umständen ein ungebundenes Ermessen zuzuerkennen, verstieße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 27. September 2002, Tideland Signal/Kommission, T-211/02, Slg. 2002, II-3781, Randnrn. 37 und 38).

    Nach diesem Grundsatz muss der öffentliche Auftraggeber, wenn er mit einem mehrdeutigen Angebot konfrontiert ist und eine Aufforderung zur Klarstellung des Inhalts des Angebots die Rechtssicherheit genau so gewährleisten könnte wie die unmittelbare Ablehnung des Angebots, von dem betreffenden Bewerber Klarstellungen verlangen, anstatt dessen Angebot schlicht und einfach abzulehnen (vgl. in diesem Sinne Urteil Tideland Signal/Kommission, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 43).

    Wenn also ein Angebot mehrdeutig ist und die Kommission nicht die Möglichkeit hat, schnell und effizient festzustellen, was es tatsächlich bedeutet, hat sie keine andere Wahl, als es abzulehnen (Urteil Tideland Signal/Kommission, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 34).

    Zum Vorbringen der Klägerin in Bezug auf einen Verstoß gegen den sowohl in Art. 2 der Richtlinie 2004/18 als auch in Art. 89 Abs. 1 der Haushaltsordnung angeführten Grundsatz der Gleichbehandlung der Bewerber ist, zweitens, darauf hinzuweisen, dass dieser Grundsatz die Kommission nicht daran hindern kann, von ihrer Befugnis Gebrauch zu machen, gemäß Art. 148 Abs. 3 der Durchführungsverordnung zu Klarstellungen zu den Angeboten nach deren Öffnung aufzufordern, wobei sie wohlgemerkt alle Bewerber gleichbehandeln muss, wenn sie diese Befugnis ausübt (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil Tideland Signal/Kommission, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 38).

  • EuG, 20.09.2011 - T-461/08

    Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Verwaltung jedoch bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags zu berücksichtigen sind, über einen weiten Spielraum (Urteile des Gerichts vom 27. September 2002, Tideland Signal/Kommission, T-211/02, Slg. 2002, II-3781, Randnr. 33, und vom 6. Juli 2005, TQ3 Travel Solutions Belgium/Kommission, T-148/04, Slg. 2005, II-2627, Randnr. 47; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 23. November 1978, Agence européenne d'intérims/Kommission, 56/77, Slg. 1978, 2215, Randnr. 20).
  • EuG, 04.07.2006 - T-177/04

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUM

    Dabei ist, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen; ferner müssen die verursachten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-157/96, National Farmers' Union u. a., Slg. 1998, I-2211, Randnr. 60; Urteile des Gerichts vom 27. September 2002 in der Rechtssache T-211/02, Tideland Signal/Kommission, Slg. 2002, II-3781, Randnr. 39, und vom 13. April 2005 in der Rechtssache T-2/03, Verein für Konsumenteninformation/Kommission, Slg. 2005, II-0000, Randnr. 99).
  • EuG, 13.09.2011 - T-8/09

    Dredging International und Ondernemingen Jan de Nul / EMSA - Öffentliche

    Wenn also ein Angebot mehrdeutig ist und der öffentliche Auftraggeber nicht die Möglichkeit hat, schnell und effizient festzustellen, was es tatsächlich bedeutet, hat er keine andere Wahl, als es abzulehnen (Urteil des Gerichts vom 27. September 2002, Tideland Signal/Kommission, T-211/02, Slg. 2002, II-3781, RandNr. 34).
  • EuG, 13.04.2005 - T-2/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT EINE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER EIN

    Dabei ist, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen; ferner müssen die verursachten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-157/96, National Farmers' Union u. a., Slg. 1998, I-2211, Randnr. 60, und Urteil des Gerichts vom 27. September 2002 in der Rechtssache T-211/02, Tideland Signal/Kommission, Slg. 2002, II-3781, Randnr. 39).
  • EuG, 15.01.2013 - T-392/07

    Strack / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen die Handlungen der Unionsorgane nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei zu beachten ist, dass dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und dass die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (Urteil des Gerichtshofs vom 5. Mai 1998, National Farmers' Union u. a., C-157/96, Slg. 1998, I-2211, Randnr. 60, und Urteil des Gerichts vom 27. September 2002, Tideland Signal/Kommission, T-211/02, Slg. 2002, II-3781, Randnr. 39).
  • EuG, 29.01.2013 - T-339/10

    Cosepuri / EFSA - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren -

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung der öffentliche Auftraggeber bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags zu berücksichtigen sind, über einen weiten Spielraum verfügt; die Kontrolle durch das Gericht muss sich auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrensvorschriften und die Begründungspflicht beachtet wurden, der Sachverhalt richtig ermittelt wurde und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (Urteile des Gerichts vom 27. September 2002, Tideland Signal/Kommission, T-211/02, Slg. 2002, II-3781, Randnr. 33, vom 6. Juli 2005, TQ3 Travel Solutions Belgium/Kommission, T-148/04, Slg. 2005, II-2627, Randnr. 47, und vom 20. Mai 2009, VIP Car Solutions/Parlament, T-89/07, Slg. 2009, II-1403, Randnr. 56).
  • EuG, 19.03.2010 - T-50/05

    Evropaïki Dynamiki / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Nach ständiger Rechtsprechung verfügt der öffentliche Auftraggeber bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags zu berücksichtigen sind, über einen weiten Spielraum; die Kontrolle durch das Gericht muss sich auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrensvorschriften und die Begründungspflicht beachtet wurden, der Sachverhalt richtig ermittelt wurde und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (Urteile des Gerichts vom 27. September 2002, Tideland Signal/Kommission, T-211/02, Slg. 2002, II-3781, Randnr. 33, und vom 6. Juli 2005, TQ3 Travel Solutions Belgium/Kommission, T-148/04, Slg. 2005, II-2627, Randnr. 47; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 23. November 1978, Agence européenne d'intérims/Kommission, 56/77, Slg. 1978, 2215, Randnr. 20).
  • EuG, 06.07.2005 - T-148/04

    TQ3 Travel Solutions Belgium / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    30 Auch wenn die Kommission bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags zu berücksichtigen seien, über einen weiten Spielraum verfüge, prüfe der Gemeinschaftsrichter dennoch, ob die Verfahrensvorschriften und die Begründungspflicht beachtet worden seien, der Sachverhalt richtig ermittelt worden sei und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliege (Urteil des Gerichts vom 27. September 2002 in der Rechtssache T-211/02, Tideland Signal/Kommission, Slg. 2002, II-3781, Randnr. 33).
  • EuG, 21.10.2003 - T-392/02

    Solvay Pharmaceuticals / Rat

    Da die Kommission ohne sachlichen Grund darauf verzichtet habe, ihre Befugnis zur Anforderung von Informationen auszuüben, verstoße die angefochtene Verordnung auch gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der ordnungsgemäßen Verwaltung (siehe entsprechend Urteile des Gerichtshofes vom 13. April 1994 in den Rechtssachen C-324/90 und C-342/90, Deutschland und Pleuger Worthington/Kommission, Slg. 1994, I-1173, und des Gerichts vom 27. September 2002 in der Rechtssache T-211/02, Tideland Signal/Kommission, Slg. 2002, II-3781).
  • EuG, 12.01.2011 - T-411/09

    Terezakis / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

  • EuG, 31.01.2005 - T-447/04

    Capgemini Nederland / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • EuG, 12.12.2007 - T-308/05

    Italien / Kommission - Strukturfonds - Kofinanzierung - Verordnungen (EG) Nrn.

  • EuG, 09.09.2010 - T-300/07

    Evropaïki Dynamiki / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • EuG, 20.05.2009 - T-89/07

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DES PARLAMENTS, EINEN AUFTRAG FÜR DIE

  • EuG, 13.12.2016 - T-764/14

    European Dynamics Luxembourg und Evropaïki Dynamiki / Kommission

  • EuG, 29.01.2013 - T-532/10

    Wertungskriterien: Auftraggeber hat weiten Beurteilungsspielraum!

  • EuG, 10.11.2017 - T-668/15

    Jema Energy / Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy - Öffentliche

  • EuG, 02.06.2005 - T-125/05

    Umwelt- und Ingenieurtechnik Dresden / Kommission - Vergabeverfahren - Verfahren

  • EuG, 25.11.2014 - T-394/12

    Alfastar Benelux / Rat

  • EuG, 14.05.2019 - T-422/18

    RATP/ Kommission

  • EuGöD, 30.11.2009 - F-3/09

    Ridolfi / Kommission

  • EuG, 14.01.2015 - T-667/11

    Veloss International und Attimedia / Parlament

  • EuG, 25.03.2015 - T-297/09

    Evropaïki Dynamiki / EASA

  • EuG, 26.09.2014 - T-222/13

    B&S Europe / Kommission

  • EuG, 14.09.2011 - T-239/10

    Italien / Kommission

  • EuG, 04.02.2016 - T-722/14

    PRIMA / Kommission

  • EuGöD, 25.07.2011 - F-108/10

    Filice u.a. / Gerichtshof

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