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   EuG, 27.02.2002 - T-106/00   

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https://dejure.org/2002,547
EuG, 27.02.2002 - T-106/00 (https://dejure.org/2002,547)
EuG, Entscheidung vom 27.02.2002 - T-106/00 (https://dejure.org/2002,547)
EuG, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - T-106/00 (https://dejure.org/2002,547)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Wort STREAMSERVE - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Frühere Eintragung auf nationaler Ebene - Diskriminierungsverbot

  • Europäischer Gerichtshof

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

  • EU-Kommission PDF

    Streamserve Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 62 Absatz 1 und Artikel 63 Absätze 3 und 6
    1. Gemeinschaftsmarke - Beschwerdeverfahren - Klage beim Gemeinschaftsrichter - Befugnisse des Gerichts - Abänderung einer Entscheidung des Amtes - Befugnis, die Sache an den Prüfer zurückzuverweisen

  • EU-Kommission

    Streamserve Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke - Wort STREAMSERVE - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Frühere Eintragung auf nationaler Ebene - Diskriminierungsverbot.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Eintragung des Wortes STREAMSERVE als Gemeinschaftsmarke mangels Unterscheidungskraft; Ablehnung der Eintragung des Wortes STREAMSERVE als Gemeinschaftsmarke wegen früherer Eintragung auf nationaler Ebene; Beschreibender Charakter einer Marke; Zulässigkeit ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 40/94 Art. 7 Abs. 1 b; ; Verordnung (EG) Nr. 40/94 Art. 7 Abs. 1 c; ; Verordnung (EG) Nr. 40/94 Art. 63

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, II-723
  • GRUR Int. 2002, 596
 
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Wird zitiert von ... (213)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 04.07.1985 - 134/84

    Williams / Rechnungshof

    Auszug aus EuG, 27.02.2002 - T-106/00
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes muss die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung nämlich mit der Beachtung des Gebots rechtmäßigen Handelnsin Einklang gebracht werden, das besagt, dass sich niemand zu seinem Vorteil auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann (in diesem Sinn Urteile des Gerichtshofes vom 4. Juli 1985 in der Rechtssache 134/84, Williams/Rechnungshof, Slg. 1985, 2225, Randnr. 14, und vom 9. Oktober 1984 in der Rechtssache 188/83, Witte/Parlament, Slg. 1984, 3465, Randnr. 15).
  • EuGH, 09.10.1984 - 188/83

    Witte / Parlament

    Auszug aus EuG, 27.02.2002 - T-106/00
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes muss die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung nämlich mit der Beachtung des Gebots rechtmäßigen Handelnsin Einklang gebracht werden, das besagt, dass sich niemand zu seinem Vorteil auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann (in diesem Sinn Urteile des Gerichtshofes vom 4. Juli 1985 in der Rechtssache 134/84, Williams/Rechnungshof, Slg. 1985, 2225, Randnr. 14, und vom 9. Oktober 1984 in der Rechtssache 188/83, Witte/Parlament, Slg. 1984, 3465, Randnr. 15).
  • EuG, 31.01.2001 - T-24/00

    Sunrider / HABM (VITALITE)

    Auszug aus EuG, 27.02.2002 - T-106/00
    Im vorliegenden Fall ist, soweit die angefochtene Entscheidung die Waren betrifft, für die bereits entschieden worden ist, dass das Wort STREAMSERVE sie beschreibt, daran zu erinnern, dass ein Zeichen nach gefestigter Rechtsprechung schon dann nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig ist, wenn eines derabsoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteile des Gerichts vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-345/99, Harbinger/HABM [TRUSTEDLINK], Slg. 2000, II-3525, Randnr. 31, in der Rechtssache T-360/99, Community Concepts/HABM [Investorworld], Slg. 2000, II-3545, Randnr. 26, und vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-24/00, Sunrider/HABM [VITALITE], Slg. 2001, II-449, Randnr. 28).
  • EuG, 07.06.2001 - T-359/99

    DKV / OHMI (EuroHealth)

    Auszug aus EuG, 27.02.2002 - T-106/00
    Außerdem gilt dieses Publikum als durchschnittlich informiert, aufmerksam und verständig (siehe entsprechend Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26, und ebenfalls in diesem Sinn Urteil des Gerichts vom 7. Juni 2001 in der Rechtssache T-359/99, DKV/OHMI [EuroHealth], Slg. 2001, II-1645, Randnr. 27).
  • EuG, 31.01.2001 - T-331/99

    Mitsubishi HiTec Paper Bielefeld / OHMI (Giroform)

    Auszug aus EuG, 27.02.2002 - T-106/00
    Nach der Rechtsprechung des Gerichts ergibt sich aus Artikel 63 Absatz 6 der Verordnung Nr. 40/94, dass das Gericht dem Amt keine Anordnungen erteilen kann (Urteil des Gerichts vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-331/99, Mitsubishi HiTec Paper Bielefeld/HABM [Giroform], Slg. 2001, II-433, Randnr. 33).
  • EuG, 26.10.2000 - T-345/99

    Harbinger / HABM (TRUSTEDLINK)

    Auszug aus EuG, 27.02.2002 - T-106/00
    Im vorliegenden Fall ist, soweit die angefochtene Entscheidung die Waren betrifft, für die bereits entschieden worden ist, dass das Wort STREAMSERVE sie beschreibt, daran zu erinnern, dass ein Zeichen nach gefestigter Rechtsprechung schon dann nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig ist, wenn eines derabsoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteile des Gerichts vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-345/99, Harbinger/HABM [TRUSTEDLINK], Slg. 2000, II-3525, Randnr. 31, in der Rechtssache T-360/99, Community Concepts/HABM [Investorworld], Slg. 2000, II-3545, Randnr. 26, und vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-24/00, Sunrider/HABM [VITALITE], Slg. 2001, II-449, Randnr. 28).
  • EuG, 05.12.2000 - T-32/00

    Messe München / HABM (electronica)

    Auszug aus EuG, 27.02.2002 - T-106/00
    Hinsichtlich der von der Klägerin angeführten nationalen Entscheidungen ist daran zu erinnern, dass die Gemeinschaftsregelung für Marken nach der Rechtsprechung ein autonomes System ist, das aus einer Gesamtheit von Vorschriften besteht, mit dem ihm eigene Ziele verfolgt werden und dessen Anwendung von jedem nationalen System unabhängig ist (Urteil des Gerichts vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache T-32/00, Messe München/HABM [electronica], Slg. 2000, II-3829, Randnr. 47).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus EuG, 27.02.2002 - T-106/00
    Außerdem gilt dieses Publikum als durchschnittlich informiert, aufmerksam und verständig (siehe entsprechend Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26, und ebenfalls in diesem Sinn Urteil des Gerichts vom 7. Juni 2001 in der Rechtssache T-359/99, DKV/OHMI [EuroHealth], Slg. 2001, II-1645, Randnr. 27).
  • EuG, 26.10.2000 - T-360/99

    Community Concepts / OHMI (Investorworld)

    Auszug aus EuG, 27.02.2002 - T-106/00
    Im vorliegenden Fall ist, soweit die angefochtene Entscheidung die Waren betrifft, für die bereits entschieden worden ist, dass das Wort STREAMSERVE sie beschreibt, daran zu erinnern, dass ein Zeichen nach gefestigter Rechtsprechung schon dann nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig ist, wenn eines derabsoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteile des Gerichts vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-345/99, Harbinger/HABM [TRUSTEDLINK], Slg. 2000, II-3525, Randnr. 31, in der Rechtssache T-360/99, Community Concepts/HABM [Investorworld], Slg. 2000, II-3545, Randnr. 26, und vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-24/00, Sunrider/HABM [VITALITE], Slg. 2001, II-449, Randnr. 28).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus EuG, 27.02.2002 - T-106/00
    Diese Vorschrift verfolgt somit das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von allen frei verwendet werden können (Urteil des Gerichtshofes vom 4. Mai 1999 in den Rechtssachen C-108/97 et C-109/97, Windsurfing Chiemsee, Slg. 1999, I-2779, Randnr. 25).
  • EuG, 01.03.2016 - T-538/14

    Peri / HABM (Multiprop) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Im Hinblick auf die zur Akte gereichten nationalen Eintragungen, die nach Auffassung der Klägerin belegen, dass die maßgeblichen Verkehrskreise die angemeldete Marke nicht als für die fraglichen Waren und Dienstleistungen beschreibend wahrnehmen, ist hervorzuheben, dass die Gemeinschaftsregelung für Marken, worauf in Rn. 38 der angefochtenen Entscheidung verwiesen wurde, ein autonomes System ist, das aus einer Gesamtheit von Vorschriften besteht und Ziele verfolgt, die ihm eigen sind, und dessen Anwendung von jedem nationalen System unabhängig ist (vgl. Urteile vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, Slg, EU:T:2002:43, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 7. Februar 2012, Dosenbach-Ochsner/HABM - Sisma [Darstellung eines Elefanten in einem Rechteck], T-424/10, Slg, EU:T:2012:58, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Eintragungsfähigkeit eines Zeichens als Gemeinschaftsmarke darf somit nur auf der Grundlage der einschlägigen Unionsregelung beurteilt werden (Urteil STREAMSERVE, EU:T:2002:43, Rn. 47).

    Daher ist das HABM und gegebenenfalls der Unionsrichter nicht an eine auf der Ebene eines Mitgliedstaats oder gar eines Drittlands ergangene Entscheidung gebunden, in der die Eintragungsfähigkeit desselben Zeichens als nationale Marke bejaht wird (Urteil STREAMSERVE, EU:T:2002:43, Rn. 47).

    Dies ist auch dann der Fall, wenn eine solche Entscheidung gemäß nationalen Rechtsvorschriften, die mit der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. L 299, S. 25) harmonisiert wurden, oder in einem Land erlassen wurde, das zu dem Sprachraum gehört, in dem das Wortzeichen seinen Ursprung hat (Urteil STREAMSERVE, EU:T:2002:43, Rn. 47).

  • EuG, 05.07.2016 - T-167/15

    Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise / EUIPO - Freistaat Bayern

    Das gilt selbst dann, wenn diese Entscheidung nach nationalen Rechtsvorschriften ergangen ist, die gemäß der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1) (aufgehoben durch die Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken [ABl. 2008, L 299, S. 25]) harmonisiert worden sind, oder in einem Land erlassen wurde, das zu dem Sprachraum gehört, in dem das fragliche Zeichen seinen Ursprung hat (Urteil vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, EU:T:2002:43, Rn. 47).
  • EuG, 09.03.2005 - T-33/03

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGE DER FIRMA OSOTSPA GEGEN DIE

    Die Frage, ob ein Zeichen als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden kann, ist daher ausschließlich auf der Grundlage dieser Verordnung in der Auslegung durch den Gemeinschaftsrichter zu beantworten und nicht auf der Grundlage einer früheren Praxis der Beschwerdekammern (Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002 in der Rechtssache T-106/00, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], Slg. 2002, II-723, Randnr. 66, vom 20. November 2002 in den Rechtssachen T-79/01 und T-86/01, Bosch/HABM [Kit Pro und Kit Super Pro], Slg. 2002, II-4881, Randnr. 32, und vom 30. April 2003 in den Rechtssachen T-324/01 und T-110/02, Axions und Belce/HABM [Form einer braunen Zigarre und Form eines Goldbarrens], Slg. 2003, II-1897, Randnr. 51).
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