Rechtsprechung
   EuGH, 12.12.2003 - C-258/02 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10797
EuGH, 12.12.2003 - C-258/02 P (https://dejure.org/2003,10797)
EuGH, Entscheidung vom 12.12.2003 - C-258/02 P (https://dejure.org/2003,10797)
EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2003 - C-258/02 P (https://dejure.org/2003,10797)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10797) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bactria / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Bactria Industriehygiene-Service Verwaltungs GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1896/2000 - Biozid-Produkte - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel

  • EU-Kommission

    Bactria Industriehygiene-Service Verwaltungs GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaf

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Landwirtschaft , PHYTOSANITAERE VORSCHRIFTEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 29. April 2002 in der Rechtssache T-339/00, Bactria Industriehygiene-Service GmbH gegen Kommission, mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung einer Verordnung der Kommission für unzulässig ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2003, I-15105
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 03.05.2002 - T-177/01

    IN DEM BEMÜHEN UM EINE STÄRKUNG DES RECHTSSCHUTZES FÜR BÜRGER/BÜRGERINNEN UND

    Auszug aus EuGH, 12.12.2003 - C-258/02
    Zum einen führt sie aus, dass die Argumentation des Gerichts in Randnummer 54 des angefochtenen Beschlusses nicht mit der durch das Gericht selbst in seinem Urteil vom 3. Mai 2002 in der Rechtssache T-177/01 (Jégo-Quéré/Kommission, Slg. 2002, II-2365) vorgenommenen neuen Auslegung des Begriffes "individuell betroffene Person" vereinbar sei.

    Die Kommission weist erstens das Vorbringen von Bactria in Bezug auf die neue Auslegung des Begriffes "individuell betroffene Person" durch das Gericht im Urteil Jégo-Quéré/Kommission zurück.

  • EuG, 29.04.2002 - T-339/00

    Bactria / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.12.2003 - C-258/02
    betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 29. April 2002 in der Rechtssache T-339/00 (Bactria/Kommission, Slg. 2002, II-2287) wegen Aufhebung dieses Beschlusses, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch R. B. Wainwright und L. Ström als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Mit Rechtsmittelschrift, die am 12. Juli 2002 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, hat die Bactria Industriehygiene-Service Verwaltungs GmbH (im Folgenden: Bactria) gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 29. April 2002 in der Rechtssache T-339/00 (Bactria/Kommission, Slg. 2002, II-2287, im Folgenden: angefochtener Beschluss) eingelegt, mit dem dieses ihre Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1896/2000 der Kommission vom 7. September 2000 über die erste Phase des Programms gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Biozid-Produkte (ABl. L 228, S. 6) als unzulässig abgewiesen hat.

  • EuG, 13.12.1995 - T-481/93

    Abschaffung veterinärrechtliche Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft;

    Auszug aus EuGH, 12.12.2003 - C-258/02
    Die Randnummern 47 bis 55 des Beschlusses haben folgenden Wortlaut: "47 Der normative Charakter der Verordnung [Nr. 1896/2000] schließt es allerdings nicht aus, dass diese im Sinne von Artikel 230 Absatz 4 EG bestimmte natürliche oder juristische Personen unmittelbar und individuell betreffen kann (Urteile Codorniu/Rat, Randnr. 19, und Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Randnr. 66, sowie Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in den Rechtssachen T-481/93 und T-484/93, Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2941, Randnr. 50).
  • EuG, 03.06.1997 - T-60/96

    Merck & Co. Inc., NV Organon und Glaxo Wellcome plc gegen Kommission der

    Auszug aus EuGH, 12.12.2003 - C-258/02
    Außerdem ist nach der Rechtsprechung die Tatsache, dass eine Person in irgendeiner Weise in das Verfahren eingreift, das zum Erlass einer Gemeinschaftshandlung führt, nur dann geeignet, diese Person hinsichtlich der fraglichen Handlung zu individualisieren, wenn für sie in der anwendbaren Gemeinschaftsregelung gewisse Verfahrensgarantien vorgesehen wurden (vgl. Beschluss des Gerichts vom 3. Juni 1997 in der Rechtssache T-60/96, Merck u. a./Kommission, Slg. 1997, II-849, Randnr. 73, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Auszug aus EuGH, 12.12.2003 - C-258/02
    In dieser Hinsicht ist daran zu erinnern, dass ein genereller Rechtsakt wie eine Verordnung natürliche oder juristische Personen nur dann individuell betreffen kann, wenn er diese wegen bestimmter besonderer Eigenschaften oder aufgrund von Umständen betrifft, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie in ähnlicher Weise individualisieren wie einen Adressaten (vgl. insbesondere Urteile vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-451/98, Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 2001, I-8949, Randnr. 49, vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 36, und vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-142/00 P, Kommission/Nederlandse Antillen, Slg. 2003, I-3483, Randnr. 65).
  • EuGH, 10.04.2003 - C-142/00

    Kommission / Nederlandse Antillen

    Auszug aus EuGH, 12.12.2003 - C-258/02
    In dieser Hinsicht ist daran zu erinnern, dass ein genereller Rechtsakt wie eine Verordnung natürliche oder juristische Personen nur dann individuell betreffen kann, wenn er diese wegen bestimmter besonderer Eigenschaften oder aufgrund von Umständen betrifft, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie in ähnlicher Weise individualisieren wie einen Adressaten (vgl. insbesondere Urteile vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-451/98, Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 2001, I-8949, Randnr. 49, vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 36, und vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-142/00 P, Kommission/Nederlandse Antillen, Slg. 2003, I-3483, Randnr. 65).
  • EuGH, 06.03.2003 - C-41/00

    Interporc / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.12.2003 - C-258/02
    34 und 35, und vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-41/00 P, Interporc/Kommission, Slg. 2003, I-2125, Randnrn.
  • EuGH, 23.11.1995 - C-10/95

    Asocarne / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.12.2003 - C-258/02
    Zum Nachweis ihrer Klagebefugnis in Bezug auf die Verordnung Nr. 1896/2000 nimmt sie Bezug auf das Urteil vom 24. März 1993 in der Rechtssache C-313/90 (CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125) und auf den Beschluss vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-10/95 P (Asocarne/Rat, Slg. 1995, I-4149).
  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.12.2003 - C-258/02
    Denn ein solches Rechtsmittel stellt in Wirklichkeit einen Antrag auf bloße erneute Prüfung der Klage dar, die nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofes fällt (vgl. insbesondere Urteile vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnrn.
  • EuGH, 22.11.2001 - C-451/98

    Antillean Rice Mills / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.12.2003 - C-258/02
    In dieser Hinsicht ist daran zu erinnern, dass ein genereller Rechtsakt wie eine Verordnung natürliche oder juristische Personen nur dann individuell betreffen kann, wenn er diese wegen bestimmter besonderer Eigenschaften oder aufgrund von Umständen betrifft, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie in ähnlicher Weise individualisieren wie einen Adressaten (vgl. insbesondere Urteile vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-451/98, Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 2001, I-8949, Randnr. 49, vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 36, und vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-142/00 P, Kommission/Nederlandse Antillen, Slg. 2003, I-3483, Randnr. 65).
  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

  • EuG, 22.02.2000 - T-138/98

    ACAV u.a. / Rat

  • EuG, 25.05.2004 - T-264/03

    Schmoldt u.a. / Kommission

    96 Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Rechtsakt von allgemeiner Geltung natürliche oder juristische Personen nur dann individuell betreffen, wenn er diese wegen bestimmter besonderer Eigenschaften oder aufgrund von Umständen betrifft, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie in ähnlicher Weise individualisieren wie einen Adressaten (in Randnr. 72 zitiertes Urteil Union de Pequeños Agricultores/Rat, Randnr. 36, und Urteil des Gerichtshofes vom 10. April 1003 in der Rechtssache C-142/00 P, Kommission/Nederlandse Antillen, Slg. 2003, I-3483, Randnr. 65, Beschluss des Gerichtshofes vom 12. Dezember 2003 in der Rechtssache C-258/02 P, Bactria/Kommission, Slg. 2003, II-0000, Randnr. 34, in Randnr. 89 zitierter Beschluss Villiger Söhne/Rat, Randnr. 44, und Urteil des Gerichts vom 21. Oktober 2003 in der Rechtssache T-392/02, Solvay Pharmaceuticals/Rat, Slg. 2003, II-0000, Randnr. 78).
  • EuG, 21.12.2023 - T-791/22

    Broad Far (Hong Kong) und M21/ Kommission

    En effet, les requérantes, pour démontrer qu'elles sont individuellement concernées par l'acte attaqué, doivent établir non qu'elles sont affectées d'une manière différente de celle dont sont affectés d'autres opérateurs, mais qu'elles sont atteintes en raison d'une qualité ou d'une situation de fait qui leur est propre et les distingue à l'instar du destinataire d'une décision (voir, en ce sens, ordonnance du 12 décembre 2003, Bactria/Commission, C-258/02 P, EU:C:2003:675, point 34 et jurisprudence citée).
  • EuG, 14.12.2005 - T-369/03

    Arizona Chemical u.a. / Kommission - Richtlinie 67/548/EWG - Ablehnung der

    Sie begründet somit auf Gemeinschaftsebene für diese Wirtschaftsteilnehmer weder die Macht zur Einleitung des Verfahrens noch eine Verfahrensgarantie wie etwa das Recht auf Anhörung (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 10. Februar 2005 in der Rechtssache T-291/04 R, Enviro Tech Europe und Enviro Tech International/Kommission, Slg. 2005, II-0000, Randnr. 68, und für einen vergleichbaren Sachverhalt Beschluss Bactria/Kommission, zitiert oben in Randnr. 72, Randnr. 51, bestätigt durch Beschluss des Gerichtshofes vom 12. Dezember 2003 in der Rechtssache C-258/02 P, Bactria/Kommission, Slg. 2003, I-15105, Randnrn.
  • EuG, 11.09.2007 - T-35/06

    Honig-Verband / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 1854/2005 -

    Was schließlich das Vorbringen des Klägers zu dem Erfordernis eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes anbelangt, ist zunächst festzustellen, dass eine Direktklage beim Gemeinschaftsrichter mit dem Ziel der Nichtigerklärung selbst dann nicht möglich wäre, wenn nach einer konkreten Prüfung der nationalen Verfahrensvorschriften durch diesen Richter dargetan werden könnte, dass diese Vorschriften dem Einzelnen nicht gestatten, eine Klage zu erheben, mit der er die Gültigkeit der streitigen Gemeinschaftshandlung in Frage stellen kann (Beschluss des Gerichtshofs vom 12. Dezember 2003, Bactria/Kommission, C-258/02 P, Slg. 2003, I-15105, Randnr. 58).
  • EuG, 08.09.2005 - T-295/04

    ASAJA / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 864/2004 - Beihilfesystem

    46 Hierfür muss eine natürliche oder juristische Person von der fraglichen Handlung wegen besonderer Eigenschaften oder aufgrund von Umständen unmittelbar und individuell berührt sein, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie in ähnlicher Weise individualisieren wie den Adressaten einer Entscheidung (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, 238, und Beschluss des Gerichtshofes vom 12. Dezember 2003 in der Rechtssache C-258/02 P, Bactria/Kommission, Slg. 2003, I-15105, Randnr. 34, sowie oben in Randnr. 31 zitierter Beschluss des Gerichts Gonnelli und AIFO/Kommission, Randnr. 35).
  • EuG, 06.07.2004 - T-370/02

    Alpenhain-Camembert-Werk u.a. / Kommission

    72 Abgesehen davon, dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, ein vollständiges System von Rechtsbehelfen und Verfahren vorzusehen, das die Beachtung des Anspruchs auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz gewährleisten kann, wäre eine Direktklage beim Gemeinschaftsrichter mit dem Ziel der Nichtigerklärung selbst dann nicht möglich, wenn nach einer konkreten Prüfung der nationalen Verfahrensvorschriften durch diesen Richter dargetan werden könnte, dass sie dem Einzelnen nicht gestatten, eine Klage zu erheben, mit der er die Gültigkeit der streitigen Gemeinschaftshandlung in Frage stellen kann (Beschluss des Gerichtshofes vom 12. Dezember 2003 in der Rechtssache C-258/02 P, Bactria/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 58).
  • EuG, 16.02.2005 - T-142/03

    Fost Plus / Kommission - Nichtigkeitsklage - Klage einer juristischen Person -

    Eine Direktklage zum Gemeinschaftsrichter mit dem Ziel der Nichtigerklärung wäre selbst dann nicht möglich, wenn nach einer konkreten Prüfung der nationalen Verfahrensvorschriften durch diesen Richter bewiesen wäre, dass diese Vorschriften dem Einzelnen nicht gestatten, eine Klage zu erheben, mit der er die Gültigkeit der streitigen Gemeinschaftshandlung in Frage stellen kann (Beschluss des Gerichtshofes vom 12. Dezember 2003 in der Rechtssache C-258/02 P, Bactria/Kommission, Slg. 2003, I-15105, Randnr. 58).
  • EuG, 13.12.2005 - T-397/02

    Arla Foods u.a. / Kommission - Verordnung (EG) Nr. 1829/2002 - Eintragung einer

    73 Was fünftens und letztens das auf das Erfordernis eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes gestützte Vorbringen der Klägerinnen angeht, so ist zunächst festzustellen, dass eine Direktklage beim Gemeinschaftsrichter mit dem Ziel der Nichtigerklärung selbst dann nicht möglich ist, wenn nach einer konkreten Prüfung der nationalen Verfahrensvorschriften durch diesen Richter dargetan werden könnte, dass diese Vorschriften dem Einzelnen nicht gestatten, eine Klage zu erheben, mit der er die Gültigkeit der streitigen Gemeinschaftshandlung in Frage stellen kann (Beschluss des Gerichtshofes vom 12. Dezember 2003 in der Rechtssache C-258/02 P, Bactria/Kommission, Slg. 2003, I-15105, Randnr. 58).
  • EuG, 08.09.2005 - T-287/04

    Lorte u.a. / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnungen (EG) Nr. 864/2004 und Nr.

    47 Hierfür ist erforderlich, dass eine natürliche oder juristische Person durch die fragliche Maßnahme wegen besonderer Eigenschaften oder aufgrund von Umständen betroffen ist, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie in ähnlicher Weise individualisieren wie den Adressaten einer Entscheidung (Urteil Plaumann/Kommission, angeführt in Randnr. 24, Beschluss des Gerichtshofes vom 12. Dezember 2003 in der Rechtssache C-258/02 P, Bactria/Kommission, Slg. 2003, I-15105, Randnr. 34, Beschluss Gonnelli und AIFO/Kommission, angeführt in Randnr. 37, Randnr. 35).
  • EuG, 02.07.2004 - T-76/04

    Bactria / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Verordnung (EG) Nr. 2032/2003 -

    Der Gemeinschaftsrichter habe aber die von der Antragstellerin gegen die Verordnung Nr. 1896/2000 erhobene Klage für unzulässig erklärt (Beschluss des Gerichts vom 29. April 2002 in der Rechtssache T-339/00, Bactria/Kommission, Slg. 2002, II-2287, bestätigt durch Rechtsmittelbeschluss des Gerichtshofes vom 12. Dezember 2003 in der Rechtssache C-258/02 P, Bactria/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuG, 02.07.2004 - T-78/04

    Sumitomo Chemical / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Verordnung (EG) Nr.

  • EuG, 20.09.2023 - T-706/22

    Nicoventures Trading u.a./ Kommission - Nichtigkeitsklage - Öffentliche

  • EuG, 02.04.2004 - T-231/02

    Gonnelli und AIFO / Kommission

  • EuG, 28.02.2005 - T-108/03

    von Pezold / Kommission - EAGFL - Forstwirtschaft - Genehmigung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht