Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 19.06.2003 - C-315/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,713
EuGH, 19.06.2003 - C-315/01 (https://dejure.org/2003,713)
EuGH, Entscheidung vom 19.06.2003 - C-315/01 (https://dejure.org/2003,713)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juni 2003 - C-315/01 (https://dejure.org/2003,713)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Befugnis der für die Nachprüfungsverfahren zuständigen Stelle, von Amts wegen jeden Verstoß zu prüfen - Richtlinie 93/36/EWG - Verfahren zur Vergabe ...

  • Europäischer Gerichtshof

    GAT

  • EU-Kommission PDF

    Gesellschaft für Abfallentsorgungs-Technik GmbH (GAT) gegen Österreichische Autobahnen und Schnellstraßen AG (ÖSAG).

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Befugnis der für die Nachprüfungsverfahren zuständigen Stelle, von Amts wegen jeden Verstoß zu prüfen - Richtlinie 93/36/EWG - Verfahren zur Vergabe ...

  • EU-Kommission

    Gesellschaft für Abfallentsorgungs-Technik GmbH (GAT) gegen Österreichische Autobahnen und

    Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit wegen der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags; Befugnis der für die Nachprüfungsverfahren zuständigen Stelle, von Amts wegen jeden Verstoß zu prüfen; Abgrenzung von Eignungskriterien und Zuschlagskriterien im Verfahren zur Vergabe öffentlicher ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Wertung: das Erfordernis, dass der Auftraggeber den Ausschreibungsgegenstand innerhalb eines Umkreises von 300 km von seiner Betriebsstätte besichtigen kann, ist kein zulässiges Wertungskriterium

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 89/665/EWG; ; Richtlinie 93/36/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 89/665/EWG; Richtlinie 93/36/EWG
    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Befugnis der für die Nachprüfungsverfahren zuständigen Stelle, von Amts wegen jeden Verstoß zu prüfen - Richtlinie 93/36/EWG - Verfahren zur Vergabe ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässige Zuschlagskriterien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eignungs- und Zuschlagskriterien müssen strikt unterschieden werden! (IBR 2003, 439)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Muss Vergabekammer sämtliche Vergabeverstöße - auch die bisher nicht gerügten - behandeln? (IBR 2003, 444)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Bundesvergabeamtes - Auslegung der Richtlinie 89/665/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2003, I-6351
  • NVwZ 2003, 1106
  • EuZW 2003, 603
  • NZBau 2003, 511
  • BauR 2003, 1783 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 546
  • ZfBR 2003, 710
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

    Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-315/01
    In Artikel 15 Absatz 1 dieser Richtlinie heißt es nämlich, dass der Zuschlag des Auftrags erfolgt, nachdem die fachliche Eignung der Lieferanten geprüft worden ist (vgl. zu öffentlichen Bauaufträgen Urteil vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87, Beentjes, Slg. 1988, 4635, Randnr. 15).

    Auch wenn die Richtlinie 93/36, die nach ihrer fünften und sechsten Begründungserwägung die Koordinierung der staatlichen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge bei weitestmöglicher Berücksichtigung der in den einzelnen Mitgliedstaaten geltenden Verfahren und Verwaltungspraktiken anstrebt, es nicht ausschließt, dass die Prüfung der fachlichen Eignung der Bieter und der Zuschlag des Auftrags gleichzeitig erfolgen können, so unterliegen die beiden Vorgänge doch unterschiedlichen Regeln (in diesem Sinne Urteil Beentjes, Randnr. 16).

    Diese Artikel haben nicht den Zweck, die Mitgliedstaaten in ihrer Befugnis zu beschneiden, darüber zu befinden, welcher Standard der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit für die Teilnahme an den verschiedenen öffentlichen Ausschreibungen erforderlich ist, sondern sie sollen bestimmen, mit welchen Nachweisen oder Beweismitteln die finanzielle, wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit der Bieter dargetan werden kann (in diesem Sinne Urteil Beentjes, Randnr. 17).

    Zwar überlässt Artikel 26 Absatz 1 der Richtlinie 93/36 dem öffentlichen Auftraggeber die Wahl der von ihm zu berücksichtigenden Zuschlagskriterien, doch kommen nur Kriterien in Betracht, die der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen (in diesem Sinne Urteile Beentjes, Randnr. 19, SIAC Construction, Randnr. 36, und Concordia Bus Finland, Randnr. 59).

  • EuGH, 18.10.2001 - C-19/00

    SIAC Construction

    Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-315/01
    Wie sich klar aus dem Wortlaut dieser Vorschrift und insbesondere aus der Verwendung des Ausdrucks "z. B." ergibt, werden die Kriterien für die Erteilung des Zuschlags eines öffentlichen Auftrags auf das wirtschaftlich günstigste Angebot nicht abschließend aufgezählt (vgl. zu öffentlichen Bauaufträgen Urteil vom 18. Oktober 2001 in der Rechtssache C-19/00, SIAC Construction, Slg. 2001, I-7725, Randnr. 35, und zu öffentlichen Lieferaufträgen Urteil vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-513/99, Concordia Bus Finland, Slg. 2002, I-7213, Randnr. 54).

    Zwar überlässt Artikel 26 Absatz 1 der Richtlinie 93/36 dem öffentlichen Auftraggeber die Wahl der von ihm zu berücksichtigenden Zuschlagskriterien, doch kommen nur Kriterien in Betracht, die der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen (in diesem Sinne Urteile Beentjes, Randnr. 19, SIAC Construction, Randnr. 36, und Concordia Bus Finland, Randnr. 59).

  • EuGH, 17.09.2002 - C-513/99

    EINE GEMEINDE, DIE EINE AUSSCHREIBUNG FÜR DEN BETRIEB EINES STÄDTISCHEN

    Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-315/01
    Wie sich klar aus dem Wortlaut dieser Vorschrift und insbesondere aus der Verwendung des Ausdrucks "z. B." ergibt, werden die Kriterien für die Erteilung des Zuschlags eines öffentlichen Auftrags auf das wirtschaftlich günstigste Angebot nicht abschließend aufgezählt (vgl. zu öffentlichen Bauaufträgen Urteil vom 18. Oktober 2001 in der Rechtssache C-19/00, SIAC Construction, Slg. 2001, I-7725, Randnr. 35, und zu öffentlichen Lieferaufträgen Urteil vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-513/99, Concordia Bus Finland, Slg. 2002, I-7213, Randnr. 54).

    Zwar überlässt Artikel 26 Absatz 1 der Richtlinie 93/36 dem öffentlichen Auftraggeber die Wahl der von ihm zu berücksichtigenden Zuschlagskriterien, doch kommen nur Kriterien in Betracht, die der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen (in diesem Sinne Urteile Beentjes, Randnr. 19, SIAC Construction, Randnr. 36, und Concordia Bus Finland, Randnr. 59).

  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-315/01
    Zu diesem Zweck sind die Mitgliedstaaten nach Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie verpflichtet, sicherzustellen, dass rechtswidrige Entscheidungen der Vergabebehörden wirksam und möglichst rasch nachgeprüft werden können (u. a. Urteile vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-81/98, Alcatel Austria u. a., Slg. 1999, I-7671, Randnrn.

    Wie sich nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt, ist Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 89/665 auf alle Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber anwendbar, die den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts im Bereich des öffentlichen Auftragswesens unterliegen (u. a. Urteile vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-92/00, HI, Slg. 2002, I-5553, Randnr. 37, und vom 23. Januar 2003 in der Rechtssache C-57/01, Makedoniko Metro und Michaniki, Slg. 2003, I-1091, Randnr. 68), und enthält keine Beschränkung hinsichtlich der Natur und des Inhalts dieser Entscheidungen (u. a. Urteile Alcatel Austria u. a., Randnr. 35, und HI, Randnr. 49).

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-315/01
    Wenn derartige Fragen, die das Bundesvergabeamt für erforderlich hält, um das Vorliegen eines Rechtsverstoßes feststellen zu können, die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen, können sie nicht für unzulässig erklärt werden (in diesem Sinne u. a. Urteile vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, und vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-153/00, Der Weduwe, Slg. 2002, I-11319, Randnr. 31).
  • EuGH, 14.06.2001 - C-178/99

    Salzmann

    Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-315/01
    Die Zulässigkeit der vom Bundesvergabeamt in der vorliegenden Rechtssache vorgelegten Fragen sei daher nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere den Urteilen vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97 (Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14) und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-178/99 (Salzmann, Slg. 2001, I-4421, Randnr. 14), fraglich; nach dieser Rechtsprechung könnten die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig sei und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden hätten, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abziele.
  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-315/01
    Wie sich nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt, ist Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 89/665 auf alle Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber anwendbar, die den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts im Bereich des öffentlichen Auftragswesens unterliegen (u. a. Urteile vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-92/00, HI, Slg. 2002, I-5553, Randnr. 37, und vom 23. Januar 2003 in der Rechtssache C-57/01, Makedoniko Metro und Michaniki, Slg. 2003, I-1091, Randnr. 68), und enthält keine Beschränkung hinsichtlich der Natur und des Inhalts dieser Entscheidungen (u. a. Urteile Alcatel Austria u. a., Randnr. 35, und HI, Randnr. 49).
  • EuGH, 12.11.1998 - C-134/97

    Victoria Film

    Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-315/01
    Die Zulässigkeit der vom Bundesvergabeamt in der vorliegenden Rechtssache vorgelegten Fragen sei daher nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere den Urteilen vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97 (Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14) und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-178/99 (Salzmann, Slg. 2001, I-4421, Randnr. 14), fraglich; nach dieser Rechtsprechung könnten die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig sei und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden hätten, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abziele.
  • EuGH, 10.12.2002 - C-153/00

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VORLAGEFRAGEN ZUR VEREINBARKEIT DER BELGISCHEN

    Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-315/01
    Wenn derartige Fragen, die das Bundesvergabeamt für erforderlich hält, um das Vorliegen eines Rechtsverstoßes feststellen zu können, die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen, können sie nicht für unzulässig erklärt werden (in diesem Sinne u. a. Urteile vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, und vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-153/00, Der Weduwe, Slg. 2002, I-11319, Randnr. 31).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-315/01
    33 und 34, und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-470/99, Universale-Bau u. a., Slg. 2002, 11617, Randnr. 74).
  • EuGH, 27.02.2003 - C-327/00

    Santex

  • EuGH, 23.01.2003 - C-57/01

    IM RAHMEN DER VERGABE ÖFFENTLICHER BAUAUFTRÄGE KANN EIN NATIONALES GESETZ ES

  • EuGH, 04.12.2003 - C-448/01

    EVN und Wienstrom

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter, der, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, den Richtlinien über die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zugrunde liegt (vgl. u. a. Urteile vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-470/99, Universale-Bau u. a., Slg. 2002, I-11617, Randnr. 91, und vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-315/01, GAT, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 73), zum einen bedeutet, dass die Bieter sowohl zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre Angebote vorbereiten, als auch zu dem Zeitpunkt, zu dem diese vom öffentlichen Auftraggeber beurteilt werden, gleichbehandelt werden müssen (Urteil SIAC Construction, Randnr. 34).
  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

    Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    54 und 59, und vom 19. Juni 2003, GAT, C-315/01, Slg. 2003, I-6351, Randnrn.
  • EuGH, 16.12.2008 - C-213/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE

    Diese Grundsätze, die u. a. bedeuten, dass die Bieter sowohl zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre Angebote vorbereiten, als auch zu dem Zeitpunkt, zu dem diese vom öffentlichen Auftraggeber beurteilt werden, gleichbehandelt werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Oktober 2001, SIAC Construction, C-19/00, Slg. 2001, I-7725, Randnr. 34, und vom 4. Dezember 2003, EVN und Wienstrom, C-448/01, Slg. 2003, I-14527, Randnr. 47), bilden nämlich die Grundlage der Richtlinien über die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge (vgl. in diesem Sinne Urteile Universale-Bau u. a., Randnr. 91, und vom 19. Juni 2003, GAT, C-315/01, Slg. 2003, I-6351, Randnr. 73), und die Pflicht, ihre Beachtung sicherzustellen, entspricht dem Wesen dieser Richtlinien (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. September 2002, Concordia Bus Finland, C-513/99, Slg. 2002, I-7213, Randnr. 81, und vom 3. März 2005, Fabricom, C-21/03 und C-34/03, Slg. 2005, I-1559, Randnr. 26).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002 - C-315/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16282
Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002 - C-315/01 (https://dejure.org/2002,16282)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.10.2002 - C-315/01 (https://dejure.org/2002,16282)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - C-315/01 (https://dejure.org/2002,16282)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,16282) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    GAT

  • EU-Kommission PDF

    Gesellschaft für Abfallentsorgungs-Technik GmbH (GAT) gegen Österreichische Autobahnen und Schnellstraßen AG (ÖSAG).

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Befugnis der für die Nachprüfungsverfahren zuständigen Stelle, von Amts wegen jeden Verstoß zu prüfen - Richtlinie 93/36/EWG - Verfahren zur Vergabe ...

  • EU-Kommission

    Gesellschaft für Abfallentsorgungs-Technik GmbH (GAT) gegen Österreichische Autobahnen und Schnellst

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2003, I-6351
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002 - C-315/01
    13: - Urteil vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (Beentjes, Slg. 1988, 4635).

    14: - Zum Beispiel Urteile vom 18. Oktober 2001 in der Rechtssache C-19/00 (SIAC Construction, Slg. 2001, I-7725) und vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (angeführt in Fußnote 13).

  • EuGH, 14.11.2002 - C-411/00

    Felix Swoboda

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002 - C-315/01
    Die Frage, ob die Entscheidungen des Bundesvergabeamts auch wiederholt Rechtsprechungscharakter haben, ist vor kurzem in den Schlussanträgen von Generalanwalt Mischo in der Rechtssache C-411/00, Felix Swoboda(8), behandelt worden.

    8: - Schlussanträge des Generalanwalts Mischo vom 18. April 2002 in der Rechtssache C-411/00 (noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

  • EuGH, 18.10.2001 - C-19/00

    SIAC Construction

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002 - C-315/01
    14: - Zum Beispiel Urteile vom 18. Oktober 2001 in der Rechtssache C-19/00 (SIAC Construction, Slg. 2001, I-7725) und vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (angeführt in Fußnote 13).
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