Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 09.09.2003 - C-285/01   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Anerkennung von Diplomen - Höherer Dienst der öffentlichen Krankenhausverwaltung - Richtlinie 89/48/EWG - Begriff 'Diplom - Aufnahmeauswahlverfahren - Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG)

  • Europäischer Gerichtshof

    Burbaud

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung von Diplomen - Höherer Dienst der öffentlichen Krankenhausverwaltung - Richtlinie 89/48/EWG - Begriff .Diplom - Aufnahmeauswahlverfahren - Artikel 48 EG-Vertrag [nach Änderung jetzt Artikel 39 EG]

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Gleichwertigkeit von Befähigungsnachweisen

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Freizügigkeit - VON EINEM GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGEN, DER BEANTRAGT, IN DIE ÖFFENTLICHE KRANKENHAUSVERWALTUNG IN FRANKREICH AUFGENOMMEN ZU WERDEN, DARF EINE TEILNAHME AN EINEM AUSWAHLVERFAHREN FÜR DIE AUFNAHME IN DIE ÉCOLE NATIONALE DE LA SANTÉ PUBLIQUE NICHT VERLANGT WERDEN, WENN ER EINE IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT ERWORBENE GLEICHWERTIGE AUSBILDUNG NACHWEIST

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2003, I-8219



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Wird zitiert von ... (14)  

  • EuGH, 01.04.2008 - C-212/06  

    Von einer föderalen Einheit eines Mitgliedstaats eingeführtes

    Folglich stehen die Art. 39 EG und 43 EG jeder nationalen Maßnahme entgegen, die, auch wenn sie ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit anwendbar ist, geeignet ist, die Ausübung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten durch die Gemeinschaftsangehörigen zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 1993, Kraus, C-19/92, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32, vom 9. September 2003, Burbaud, C-285/01, Slg. 2003, I-8219, Randnr. 95, und vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France, C-442/02, Slg. 2004, I-8961, Randnr. 11).
  • EuGH, 17.12.2009 - C-586/08  

    Richtlinie 2005/36/EG - Anerkennung von Diplomen - Begriff 'reglementierter

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Definition des Begriffs "reglementierter Beruf" im Sinne der Richtlinie 2005/36 unter das Gemeinschaftsrecht fällt (vgl. entsprechend zur Richtlinie 89/48 Urteile vom 8. Juli 1999, Fernández de Bobadilla, C-234/97, Slg. 1999, I-4773, Randnr. 14, und vom 9. September 2003, Burbaud, C-285/01, Slg. 2003, I-8219, Randnr. 43).

    Sie schreiben nämlich lediglich die Anerkennung der in einem Mitgliedstaat erworbenen Qualifikationen vor, um es einer qualifizierten Person zu ermöglichen, sich in einem anderen Mitgliedstaat nach den Auswahl- und Einstellungsverfahren, die dort den Zugang zu einem reglementierten Beruf regeln, auf eine Stelle zu bewerben (vgl. in diesem Sinne zur Richtlinie 89/48 Urteil Burbaud, Randnr. 91).

    Die nationalen Behörden müssen daher insbesondere darüber wachen, dass die in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Qualifikationen im Rahmen von Auswahlverfahren wie demjenigen, das zur Aufnahme in die Liste der Inhaber der nationalen Lehrbefugnis führt, ihrem Wert entsprechend anerkannt und angemessen berücksichtigt werden (vgl. entsprechend Urteil Burbaud, Randnrn. 99 und 100).

  • OVG Bremen, 03.02.2009 - 1 A 21/07  

    Schulbefreiung; Schulpflicht; Homeschooling

    In dieser Entscheidung hatte er aber zugleich auch klargestellt, dass das Beschränkungsverbot nur solche Regelungen der Erwerbstätigkeit erfasst, die geeignet sind, den Zugang zum Arbeitsmarkt in dem anderen Mitgliedstaaten zu beeinflussen (a.a.O., Rn 102.f.; vgl. auch Urt. v. 27.01.2000 - C-190/98 - Graf, Slg. 2000, I-493, Rn 23.; Urt. v. 09.09.2003 - C-285/01 - Burbaud, Slg. 2003, I-8219, Rn 101).
mehr
  • EuGH, 29.01.2009 - C-311/06  

    Anerkennung der Diplome - Richtlinie 89/48/EWG - Homologation eines

    Im Übrigen hat der Gerichtshof bereits darauf hingewiesen, dass ein Befähigungsnachweis den Zugang zu einem Beruf oder dessen Ausübung insoweit erleichtert, als er den Besitz einer zusätzlichen Qualifikation belegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 1993, Kraus, C-19/92, Slg. 1993, I-1663, Randnrn. 18 bis 23, und vom 9. September 2003, Burbaud, C-285/01, Slg. 2003, I-8219, Randnrn. 47 bis 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2006 - C-149/05  

    Arbeitnehmer - Berufszugang - Richtlinie 89/48/EWG - Richtlinie 92/51/EWG -

    (13)  - Urteil vom 9. September 2003 in der Rechtssache C-285/01 (Burbaud, Slg. 2003, I-8219).

    (15)  - Urteile vom 14. Dezember 2000 in der Rechtssache C-446/98 (Fazenda Pública, Slg. 2000, I-11435, Randnr. 23) und in der Rechtssache C-285/01 (zitiert in Fußnote 13), Randnr. 58.

  • EuGH, 14.07.2005 - C-142/04  

    Richtlinie 92/51/EWG - Arbeitnehmer - Anerkennung von Diplomen - Ergotherapeut

    Was die Möglichkeit angeht, den Zugang zu einem reglementierten Beruf von der Voraussetzung abhängig zu machen, dass der Antragsteller zuvor Ergänzungsmaßnahmen im Sinne von Artikel 4 der Richtlinie 92/51 nachkommt, hat der Gerichtshof im Kontext der Richtlinie 89/48 entschieden, dass die zuständige Behörde grundsätzlich dann, wenn dies in dem bei der Behandlung des in Rede stehenden Antrags geltenden nationalen Recht vorgesehen ist, einem Betroffenen die in Artikel 4 Absatz 1 vorgesehenen Ergänzungsmaßnahmen auferlegen kann, wenn die dort aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2003 in der Rechtssache C-285/01, Burbaud, Slg. 2003, I-8219, Randnr. 55).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-34/09  

    Art. 18 AEUV, 20 AEUV und 21 AEUV - Grundrechte als allgemeine

    (51) - Vgl. u. a. Urteile vom 30. November 1995, Gebhard (C-55/94, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 37), vom 9. September 2003, Burbaud (C-285/01, Slg. 2003, I-8219, Randnr. 95), vom 14. Oktober 2004, Kommission/Niederlande (C-299/02, Slg. 2004, I-9761, Randnr. 15), vom 26. Mai 2005, Allard (C-249/04, Slg. 2005, I-4535, Randnr. 32), und vom 17. Juli 2008, Kommission/Frankreich (C-389/05, Slg. 2008, I-5337, Randnr. 56).
  • EuGH, 17.03.2011 - C-372/09  

    Art. 43 EG - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 EG - Freier

    Der einzige Zweck dieser Bestimmungen besteht somit darin, die Einschaltung von Fachkundigen zu erleichtern, die im Übrigen Berufsträger reglementierter Berufe sein können oder nicht, und nicht darin, eine bestimmte Qualifikation anzuerkennen; hierfür liegt die Zuständigkeit weder bei den Cours d"appel noch beim Bureau der Cour de cassation (vgl. entsprechend Urteil vom 9. September 2003, Burbaud, C-285/01, Slg. 2003, I-8219, Randnr. 91).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-39/07  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 89/48/EWG - Anerkennung der

    Ein Beruf ist nach ständiger Rechtsprechung dann als ein reglementierter Beruf im Sinne der Richtlinie 89/48 anzusehen, wenn die Aufnahme oder die Ausübung der diesen Beruf bildenden beruflichen Tätigkeit unter Rechts- oder Verwaltungsvorschriften fallen, die eine Regelung enthalten, durch die die betreffende berufliche Tätigkeit ausdrücklich Personen vorbehalten wird, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, und die Aufnahme dieser Tätigkeit denjenigen versagt wird, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 1. Februar 1996, Aranitis, C-164/94, Slg. 1996, I-135, Randnrn. 18 und 19, und vom 9. September 2003, Burbaud, C-285/01, Slg. 2003, I-8219, Randnr. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2005 - C-1/04  

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Insolvenzverfahren - Zuständiges

    (22) - Entsprechend ist der Gerichtshof im Urteil vom 9. September 2003 in der Rechtssache C-285/01 (Burbaud, Slg. 2003, I-8219, Randnr. 94) vorgegangen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2005 - C-53/04  

    Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 1 Buchstabe b und 5 der

  • EuGH, 16.10.2008 - C-136/07  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 89/48/EWG und 92/51/EWG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2008 - C-311/06  

    Arbeitnehmer - Anerkennung der Berufsausbildungen - Ingenieur - Eintragung bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.04.2008 - C-353/06  

    Unionsbürgerschaft - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-285/01   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Zugang zum höheren Dienst der Krankenhausverwaltung in Frankreich

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2003, I-8219
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