Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 11.09.2003 - C-6/01 u.a.   

Volltextveröffentlichungen (7)

mehr
  • NWB SteuerXpert START

    EG-Vertrag Art. 2, Art. 28, Art. 29, Art. 31, Art. 49
    Glücksspiele als wirtschaftliche Tätigkeit gem. Artikel 2 EG

  • wettrecht.de

    Anomar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Durchführung von Glücks- oder Geldspielen - Spielgeräte

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.9.2003)

    Aufsicht über Geldspielgeräte gebilligt // Glücksspiel darf dabei auch staatliche Einnahmequelle sein

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - DIE PORTUGIESISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN, DURCH DIE GLÜCKS- ODER GELDSPIELE AUF KASINOS BESCHRÄNKT WERDEN, VERSTOSSEN NICHT GEGEN DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN REGELN ÜBER DEN FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHR

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2003, I-8621
  • DVBl 2004, 196 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (54)  

  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07  

    Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

    Der Gerichtshof hat ferner hervorgehoben, dass solche Ziele zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gehören, die Eingriffe in den freien Dienstleistungsverkehr rechtfertigen können (vgl. u. a. Urteile Schindler, Randnr. 58, vom 21. September 1999, Läärä u. a., C-124/97, Slg. 1999, I-6067, Randnr. 33, Zenatti, Randnr. 31, vom 11. September 2003, Anomar u. a., C-6/01, Slg. 2003, I-8621, Randnr. 73, und Placanica u. a., Randnr. 46).

    Was insbesondere die Errichtung staatlicher Monopole betrifft, hat der Gerichtshof bereits anerkannt, dass ein nationales System, das eine begrenzte Erlaubnis von Geldspielen im Rahmen von - bestimmten Einrichtungen gewährten oder zur Konzession erteilten - besonderen oder Ausschließlichkeitsrechten vorsieht, was insbesondere den Vorteil bietet, die Spiellust und den Betrieb der Spiele in kontrollierte Bahnen zu lenken, zur Verwirklichung der oben genanten, im Allgemeininteresse liegenden Ziele des Verbraucherschutzes und des Schutzes der Sozialordnung dienen kann (vgl. u. a. Urteile Zenatti, Randnr. 35, und Anomar u. a., Randnr. 74).

    Er hat ferner entschieden, dass im Rahmen mit dem Vertrag vereinbarer Rechtsvorschriften die Wahl der Bedingungen für die Organisation und die Kontrolle der in der Veranstaltung von und der Teilnahme an Glücks- oder Geldspielen bestehenden Tätigkeiten, wie z. B. der Abschluss eines verwaltungsrechtlichen Konzessionsvertrags mit dem Staat oder die Beschränkung der Veranstaltung von und der Teilnahme an bestimmten Spielen auf ordnungsgemäß dafür zugelassene Orte, Sache der nationalen Stellen im Rahmen ihres Ermessens ist (Urteil Anomar u. a., Randnr. 88).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-338/04  

    Zulässigkeit der Vorlagefragen: Voraussetzungen - Wetten über das Internet -

    (16)  - Er hat auch andere Gebiete untersucht: In dem Urteil vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-6/01 (Anomar u. a., Slg. 2003, I-8621) die Spielgeräte und in dem Urteil vom 13. November 2003 in der Rechtssache C-42/02 (Lindman, Slg. 2003, I-13519) die Besteuerung von Spielgewinnen in Finnland.

    (64)  - Urteile Schindler, Randnr. 19, und Anomar u. a., Randnr. 46, bereits zitiert.

    25 und 34, Läärä u. a., Randnr. 27, und Anomar u. a., Randnr. 52, alle bereits zitiert.

    (80)  - Der Gedanke wurde in den Urteilen Zenatti, Randnr. 35, und Anomar u. a., Randnr. 74, wieder aufgenommen.

    (84)  - In den Urteilen Schindler, Randnr. 43, und Anomar u. a., Randnr. 65, wurde daran erinnert, dass das Gemeinschaftsrecht eine nationale Regelung selbst dann verbietet, wenn sie zwar nicht auf die Staatsangehörigkeit abstellt, aber geeignet ist, die Tätigkeiten eines Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden oder zu behindern.

    (103)  - Urteile Schindler, Randnr. 61, Läärä u. a., Randnr. 35, Zenatti, Randnr. 33, und Anomar u. a., Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2008 - C-42/07  

    Spendenrecht - Aktuelles zum grenzüberschreitenden Spendenabzug

    Ihre Veranstaltung wird durch das Decreto-lei Nr. 422/89 vom 2. Dezember 1989(57) geregelt, das der Gerichtshof im Urteil Anomar u. a. geprüft hat.

    Im Urteil Anomar u. a. hat der Gerichtshof vergleichbare Gründe untersucht, die die portugiesischen Rechtsvorschriften über die Kasinospiele betrafen.

    (24)  - Urteil vom 11. September 2003, Anomar u. a. (C-6/01, Slg. 2003, I-8621, Randnrn. 46 und 47).

    Vgl. hinsichtlich der Vergabe von Ausschließlichkeitsrechten an eine beschränkte Zahl von Wirtschaftsteilnehmern Urteile Zenatti und Gambelli u. a. im Hinblick auf die italienische Rechtsvorschrift betreffend die Wetten über die Ergebnisse von Sportereignissen oder über Pferderennen sowie Urteil Anomar u. a. im Hinblick auf das portugiesische Gesetz, das die Kasinospiele einer Konzessionsregelung unterstellt.

    (108)  - Urteil Anomar u. a. (Randnr. 73).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2003 - C-6/01   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Beschränkung von Glücksspielen auf bestehende Kasinos in gesetzlich festgelegten Gebieten

Verfahrensgang

  • Tribunal Cível da Comarca de Lisboa [Portugal], 25.05.2000 - 1058/97
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2003 - C-6/01
  • EuGH, 11.09.2003 - C-6/01

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2003, I-8621
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