Rechtsprechung
| EuGH, 23.09.2003 - C-109/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Angehöriger eines Drittstaats, der mit einem Angehörigen eines Mitgliedstaats verheiratet ist - Ehegatte, der in diesem Mitgliedstaat mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt ist - Vorübergehende Niederlassung des Ehepaars in einem anderen Mitgliedstaat - Niederlassung in der Absicht, dem Ehegatten nach Gemeinschaftsrecht einen Anspruch zu verschaffen, in den ersten Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten - Missbrauch
- Europäischer Gerichtshof
Akrich
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VO Nr. 1612/68 Art. 10 Abs. 1; VO Nr. 1612/68 Art. 10 Abs. 3; EMRK Art. 8
Gemeinschaftsrecht, Freizügigkeit, Arbeitnehmer, Drittstaatsangehörige, Ehegatte, Unionsbürger, Scheinehe, Schutz von Ehe und Familie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Angehöriger eines Drittstaats, der mit einem Angehörigen eines Mitgliedstaats verheiratet ist - Ehegatte, der in diesem Mitgliedstaat mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt ist - Vorübergehende Niederlassung des Ehepaars in einem anderen Mitgliedstaat - Niederlassung in der Absicht, dem Ehegatten nach Gemeinschaftsrecht einen Anspruch zu verschaffen, in den ersten Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten - Missbrauch
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- 123recht.net (Pressemeldung, 23.9.2003)
Ehen mit Ausländern gestärkt // Aufenthaltsrecht nach Arbeit in anderem EU-Staat
- wkdis.de (Kurzinformation)
Aufenthaltsrecht für Drittstaatler im Heimatstaat des Ehepartners
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Freizügigkeit - EIN MIT EINEM BÜRGER DER EUROPÄISCHEN UNION VERHEIRATETER DRITTSTAATSANGEHÖRIGER HAT, SOFERN ER SICH RECHTMÄSSIG IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFGEHALTEN HAT, EIN RECHT AUF AUFENTHALT IM HERKUNFTSSTAAT DES UNIONSBÜRGERS, WENN DIESER, NACHDEM ER VON SEINEM RECHT AUF FREIZÜGIGKEIT GEBRAUCH GEMACHT HAT, MIT IHM ZUSAMMEN DORTHIN ZURÜCKKEHRT, UM DORT ZU ARBEITEN
- Österreichisches Institut für Menschenrechte (Zusammenfassung)
SECRETARY OF STATE FOR THE HOME DEPARTMENT ./. Hacene Akrich
RL 73/148/EWG; Art. 10 der VO (EWG) Nr. 1612/68
Aufenthaltsrecht eines mit einer Unionsbürgerin verheirateten Drittstaatsangehörigen
Besprechungen u.ä.
- whi-berlin.de
, S. 15 (Entscheidungsbesprechung)
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Rechte von mit Unionsbürgern verheiratetem illegalen Drittstaatsangehörigen" von Philipp Tschäpe, original erschienen in: EuZW 2003, 752 - 758.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Gewitterwolken über dem Ausländergesetz" von Prof. Siegbert Alber und Dr. Lothar Schneider, original erschienen in: DÖV 2004, 313 - 322.
Verfahrensgang
- Immigration Appeal Tribunal [Vereinigtes Königreich], 03.10.2000 - TH/2965/99
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-109/01
- EuGH, 23.09.2003 - C-109/01
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2003, I-9607
- EuZW 2003, 752
- FamRZ 2004, 1263 (Ls.)
- DVBl 2004, 176
- DÖV 2004, 541
Wird zitiert von ... (42)
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-1/05
Auslegung von Artikel 43 EG und Artikel 10 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 …
In seiner Vorlageentscheidung wirft das Utlänningsnämnd die Frage auf, ob die Feststellung des Gerichtshofes im Urteil Akrich(6), dass die Rechte aus Artikel 10 der Verordnung Nr. 1612/68 einem Drittstaatsangehörigen nur dann zustünden, wenn er sich rechtmäßig in der Gemeinschaft aufhalte, auch bei einem anderen Sachverhalt als dem in der genannten Rechtssache gilt.Mit anderen Worten: Stellt dieses Urteil einen allgemeingültigen Grundsatz auf, wonach die sich aus dem EG-Vertrag und dem abgeleiteten Gemeinschaftsrecht ergebenden Rechte des einem Drittstaat angehörenden Verwandten eines Unionsbürgers auf Einreise und Aufenthalt in einem Mitgliedstaat erst in Betracht kommen, wenn sich dieser Staatsangehörige eines Drittstaats gemäß den nationalen Rechtsvorschriften rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhält und dann mit oder zu einem Unionsbürger reist, der von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch macht, und zwar nicht als Arbeitnehmer, sondern um eine selbständige Berufstätigkeit auszuüben? Darüber hinaus werde durch das Urteil Akrich die grundlegende Frage aufgeworfen, welche Bedeutung dem Begriff "sich rechtmäßig aufhalten" zukomme.
Beide Regierungen vertreten den Standpunkt, dass der im Urteil Akrich aufgestellte Grundsatz, dass sich Drittstaatsangehörige auf die Rechte aus Artikel 10 der Verordnung Nr. 1612/68 nur unter der Voraussetzung rechtmäßigen Aufenthalts berufen könnten, auch im Rahmen der Richtlinie 73/148 gelte.
Im Urteil Akrich schien der Gerichtshof dieses Problem insoweit gelöst zu haben, als er ausgeführt hat, dass die Verordnung Nr. 1612/68 nur die Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft betreffe, aber nichts sage über das Bestehen von Rechten von mit einem Unionsbürger verheirateten Drittstaatsangehörigen im Hinblick auf den Zugang zum Gemeinschaftsgebiet.
Insbesondere ist unklar, ob die Lösung des Gerichtshofes im Urteil Akrich durch die speziellen Umstände dieser Rechtssache zu erklären ist oder ob der in diesem Urteil aufgestellte Grundsatz allgemein Anwendung findet.
Im Urteil Kommission/Spanien(21), das über ein Jahr nach dem Urteil Akrich erging, hat der Gerichtshof jedoch bei der Prüfung der spanischen Formalitäten, die die einem Drittstaat angehörenden Familienangehörigen von migrierenden Gemeinschaftsbürgern vor Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erfüllen müssen, wieder den im Urteil MRAX gewählten Ansatz verfolgt.
Auf das Urteil Akrich hat der Gerichtshof in dieser Entscheidung nicht Bezug genommen.
Es besteht daher anscheinend ein Widerspruch in der Rechtsprechung, der aus den voneinander abweichenden Ansätzen in den Urteilen MRAX und Kommission/Spanien einerseits und im Urteil Akrich andererseits resultiert.
Die durch das Urteil Akrich aufgeworfene grundlegende Frage geht dahin, ob der in diesem Urteil aufgestellte Grundsatz nur dann Anwendung findet, wenn die nationalen Behörden festgestellt haben, dass sich der betroffene Drittstaatsangehörige unrechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhält.
Im Urteil Akrich hat der Gerichtshof zunächst ausgeführt, dass sich ein Drittstaatsangehöriger, der mit einer Unionsbürgerin verheiratet sei, die ihr Freizügigkeitsrecht ausgeübt habe, der sich aber im Herkunftsland seiner Ehefrau nicht rechtmäßig aufhalte, nicht auf Artikel 10 der Verordnung Nr. 1612/68 berufen könne, um ein Aufenthaltsrecht in diesem Mitgliedstaat geltend zu machen.
Geht man jedoch in Einklang mit dem Urteil Akrich davon aus, dass sich der Drittstaatsangehörige bereits rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten muss, ehe er sich auf die Rechte aus der Richtlinie 73/148 berufen kann, so bedeutete dies, dass auf die Situation der Drittstaatangehörigen wieder das nationale Zuwanderungsrecht anzuwenden ist.
Die Feststellung des Gerichtshofes im Urteil Akrich, dass die Verordnung Nr. 1612/68 "nur die Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft [betrifft]" und "nichts über das Bestehen von Rechten von mit einem Unionsbürger verheirateten Drittstaatsangehörigen im Hinblick auf den Zugang zum Gemeinschaftsgebiet [sagt]"(33), steht mit dieser Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten vollkommen in Einklang.
Daraus ergibt sich notwendigerweise, dass - wie der Gerichtshof, frei zitiert, im Urteil Akrich entschieden hat - der einem Drittstaat angehörende Familienangehörige, um in den Genuss der Rechte aus diesen Gemeinschaftsnormen kommen zu können, sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten muss, wenn er sich in einen anderen Mitgliedstaat begibt, in den der Unionsbürger abwandert oder abgewandert ist(35) .
Daraus folgt, dass ich den im Urteil Akrich aufgestellten Grundsatz für allgemein anwendbar halte.
(2) - Urteil vom 23. September 2003 in der Rechtssache C-109/01 (Akrich, Slg. 2003, I-9607).
(11) - Vgl. Urteil Akrich (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 49 f.).
(20) - Vgl. Urteil Akrich (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 49 f. ) .
(27) - Urteil Akrich (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 59).
(33) - Urteil Akrich (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 49).
(35) - Vgl. Urteil Akrich (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 50).
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-34/09
Art. 18 AEUV, 20 AEUV und 21 AEUV - Grundrechte als allgemeine …
Im Jahr 2003 hatte die Große Kammer im Urteil Akrich entschieden, dass "sich der mit einem Unionsbürger verheiratete Drittstaatsangehörige, um in den Genuss der Rechte aus Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) kommen zu können, rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten muss, wenn er sich in einen anderen Mitgliedstaat begibt, in den der Unionsbürger abwandert oder abgewandert ist"(107) .Fünf Jahre später entschied der Gerichtshof, dass angesichts der Urteile MRAX(108) und Kommission/Spanien(109) am Urteil Akrich nicht festzuhalten sei.
(24) - Oben in Fn. 20 angeführt, Randnr. 41; vgl. auch Urteile MRAX, oben in Fn. 21 angeführt, Randnr. 53, vom 27. April 2006, Kommission/Deutschland (C-441/02, Slg. 2006, I-3449, Randnr. 109), vom 14. April 2005, Kommission/Spanien (C-157/03, Slg. 2005, I-2911, Randnr. 26), vom 31. Januar 2006, Kommission/Spanien (C-503/03, Slg. 2006, I-1097, Randnr. 41), vom 23. September 2003, Akrich (C-109/01, Slg. 2003, I-9607, Randnrn. 58 f.), vom 27. Juni 2006, Parlament/Rat (C-540/03, Slg. 2006, I-5769, Randnr. 52), und vom 25. Juli 2008, Metock u. a. (C-127/08, Slg. 2008, I-6241, Randnr. 79).
36 bis 41, Akrich, oben in Fn. 24 angeführt, Randnr. 57, sowie Metock u. a., oben in Fn. 24 angeführt, Randnr. 75.
(77) - Vgl. Urteile Akrich, oben in Fn. 24 angeführt, Randnrn.
(107) - Urteil Akrich, oben in Fn. 24 angeführt, Randnr. 50, in der Zusammenfassung im Urteil Metock u. a., oben in Fn. 24 angeführt, Randnr. 58.
(110) - Vgl. Urteil Akrich, oben in Fn. 24 angeführt, Randnrn.
- EuGH, 27.06.2006 - C-540/03
Einwanderungspolitik - Recht minderjähriger Kinder von Drittstaatsangehörigen auf …
Das Parlament führt erstens das Recht auf Achtung des Familienlebens nach Artikel 8 EMRK an, das nach der Auslegung des Gerichtshofes auch das Recht auf Familienzusammenführung umfasse (Urteile Carpenter, Randnr. 42, und vom 23. September 2003 in der Rechtssache C-109/01, Akrich, Slg. 2003, I-9607, Randnr. 59).Einleitend ist darauf zu verweisen, dass das Recht auf Achtung des Familienlebens im Sinne von Artikel 8 EMRK zu den Grundrechten gehört, die nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes in der Gemeinschaftsrechtsordnung geschützt werden (Urteile Carpenter, Randnr. 41, und Akrich, Randnrn. 58 und 59).
So hat der Gerichtshof entschieden, dass, auch wenn die EMRK es nicht als ein Grundrecht eines Ausländers gewährleistet, in ein bestimmtes Land einzureisen oder sich dort aufzuhalten, es einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Familienlebens, wie es in Artikel 8 Absatz 1 dieser Konvention geschützt ist, darstellen kann, wenn einer Person die Einreise in ein Land, in dem ihre nahen Verwandten leben, oder der Aufenthalt dort verweigert wird (Urteile Carpenter, Randnr. 42, und Akrich, Randnr. 59).
- EuGH, 09.01.2007 - C-1/05
Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Richtlinie 73/148/EWG - …
a) Ist Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) im Licht des Urteils vom 23. September 2003, Akrich (C-109/01, Slg. 2003, I-9607) dahin auszulegen, dass sich ein Drittstaatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Arbeitnehmers im Sinne dieser Verordnung ist, in der Gemeinschaft rechtmäßig aufhalten muss, um bei dem Arbeitnehmer Wohnung nehmen zu können, und ist dann Art. 1 der Richtlinie 73/148 dementsprechend so auszulegen, dass das Recht des einem Drittstaat angehörenden Familienangehörigen eines Unionsbürgers auf ständigen Aufenthalt voraussetzt, dass sich der Drittstaatsangehörige rechtmäßig in der Gemeinschaft aufhält?.Im Urteil Akrich hat der Gerichtshof entschieden, dass die Rechte aus Art. 10 der Verordnung Nr. 1612/68 in einem Fall, wie er jener Rechtssache zugrunde lag, dem mit einem Unionsbürger verheirateten Drittstaatsangehörigen nur dann zustehen, wenn er sich in dem Zeitpunkt rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhält, in dem er in einen anderen Mitgliedstaat zieht, in dem sich der Unionsbürger niederlässt oder niedergelassen hat.
Zur Beantwortung dieser Frage ist der dem Urteil Akrich zugrunde liegende Sachverhalt in Erinnerung zu rufen.
Daraus folgt, dass die Voraussetzung eines vorherigen rechtmäßigen Aufenthalts in einem Mitgliedstaat, wie sie im Urteil Akrich aufgestellt worden ist, nicht auf die vorliegende Rechtssache übertragen werden kann und somit in einem solchen Fall keine Anwendung findet.
Das Gemeinschaftsrecht verpflichtet die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung des Urteils vom 23. September 2003, Akrich (C-109/01), nicht, die Gewährung eines Aufenthaltsrechts an ein einem Drittstaat angehörendes Familienmitglied eines Gemeinschaftsangehörigen, der von der Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, an die Voraussetzung zu knüpfen, dass sich dieses Familienmitglied vorher rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat aufgehalten hat.
- OVG Hamburg, 22.03.2005 - 3 Bf 294/04
Gemeinschaftsrecht, Freizügigkeitsgesetz/EU, Freizügigkeit, Unionsbürger, …
Ein Drittstaatsangehöriger, der mit einem Unionsbürger verheiratet ist und mit diesem in einen Mitgliedstaat einreisen und sich dort aufhalten will, kann sich dafür nicht auf ein gemeinschaftsrechtliches Freizügigkeitsrecht berufen, wenn er sich nicht bereits rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat aufhält, von dem aus er sich in den Aufnahmestaat begeben möchte (vgl. EuGH, Urt. v. 23.9.2003, C - 109/01, InfAuslR 2003 S. 409 - Akrich).(1) Dem steht zunächst nicht (mehr) entgegen, dass das gemeinschaftsrechtliche Freizügigkeitsrecht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nur die Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft, also zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, betrifft, während sie dagegen nicht das Recht eines mit einem Unionsbürger verheirateten Drittstaatsangehörigen regelt, von einem Drittstaat aus den Zugang zum Gemeinschaftsgebiet zu erlangen (EuGH, Urt. v. 23.9.2003, C - 109/01 - Akrich, InfAuslR 2003 S. 409, Rdnr. 49).
(2) Der Kläger zu 1) erfüllt auch die weitere, nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache Akrich (Urt. v. 23.9.2003, a.a.O.) bestehende Voraussetzung für das Freizügigkeitsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der mit einem Unionsbürger verheiratet ist und sich mit ihm von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat begeben will.
Würde sich dementsprechend der rechtliche Status des Familienangehörigen nicht verschlechtern, so könnte der Unionsbürger nicht durch die Versagung des rechtmäßigen Aufenthalts für den drittstaatsangehörigen Ehegatten in dem anderen Mitgliedstaat davon abgehalten werden, von seinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch zu machen (vgl. EuGH, Urt. v. 23.9.2003, a.a.O., Rdnrn. 53 ff.).
- EuGH, 25.07.2008 - C-127/08
Richtlinie 2004/38/EG - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, …
Entgegen den Ausführungen des Gerichtshofs in seinem Urteil vom 23. September 2003, Akrich (C-109/01, Slg. 2003, I-9607), kann nicht verlangt werden, dass sich der mit einem Unionsbürger verheiratete Drittstaatsangehörige, um in den Genuss der Rechte aus Art. 10 der Verordnung Nr. 1612/68 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft kommen zu können, rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten muss, wenn er sich in einen anderen Mitgliedstaat begibt, in den der Unionsbürger abwandert oder abgewandert ist.Dass eine solche Voraussetzung mit dem Gemeinschaftsrecht im Einklang stehe, gehe außerdem aus den Urteilen vom 23. September 2003, Akrich (C-109/01, Slg. 2003, I-9607), und vom 9. Januar 2007, Jia (C-1/05, Slg. 2007, I-1), hervor.
- BVerwG, 24.04.2008 - 1 C 20.07
Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; …
Der Gerichtshof hat sich in mehreren Verfahren mit der Frage der missbräuchlichen Berufung auf eine durch Ehe vermittelte Rechtsstellung, insbesondere auch durch Schließung einer Scheinehe, befasst (vgl. Urteile vom 23. September 2003, Akrich C-109/01, Slg. 2003, I-9607, vom 7. Juli 1992, Singh C-370/90, Slg. 1992, I-4265, vom 17. April 1997, Kadiman C-351/95, Slg. 1997, I-2133 und vom 5. Juni 1997, Kol C-285/95, Slg. 1997, I-3069). - VGH Baden-Württemberg, 08.07.2008 - 11 S 1041/08
Ehegattennachzug; Einreise mit Schengen-Visum; Eintreten offensichtlicher …
Offen bleiben kann hiernach, ob die Antragstellerin nach der Rückkehr mit ihrem Ehemann aus Dänemark auch als Familienangehörige eines Unionsbürgers, der von seinem Recht auf Freizügigkeit nach Art. 18 Abs. 1 EG (i. V. m. Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG) Gebrauch gemacht hat und in seinen Herkunftsmitgliedstaat zurückkehrt, ein - von der Einhaltung einer nationalen Aufenthaltsvisumpflicht unabhängiges (…vgl. EuGH, Urt. v. 14.04.2005, Rs. C-157/03 - Kommission/Spanien - Slg. 2005 I-2911 = InfAuslR 2005, 229 Rn. 37 f.;… Urt. v. 25.07.2002, Rs. C-459/99 - MRAX - Slg. 2002, I-6591 = InfAuslR 2002, 417 Rn. 56) und auch Sprachkenntnisse nicht voraussetzendes - Aufenthaltsrecht aus Art. 18 Abs. 1 EG ableiten kann, weil ein die Anwendung dieser Bestimmung eröffnender grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt und die Versagung eines Aufenthaltsrechts für sie "abschreckende Wirkung" in Bezug auf die Wahrnehmung des Freizügigkeitsrechts ihres Ehemannes haben könnte (…vgl. EuGH, Urt. v. 11.12.2007, Rs. C-291/05 - Eind - NVwZ 2008, 402 Rn. 37 ff.;… Urt. v. 09.01.2007, Rs. C-1/05 - Yungying Jia - NVwZ 2007, 432; Urt. v. 23.09.2003, Rs. C-109/01 - Akrich - Slg. 2003 I-9607 = InfAuslR 2003, 409 Rn. 50 ff.;… Urt. v. 07.07.1992, Rs. C-370/90 - Singh - Slg. 1992 I-4265 = NVwZ 1993, 261 Rn. 19 ff.). - Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-540/03
Familienzusammenführung - Zulässigkeit der Teilanfechtung - Minderjährige - …
Zwar hat der Gerichtshof in den Urteilen Akrich und Carpenter ausdrücklich das Bedürfnis einer Rechtfertigung der Verweigerung der Familienzusammenführung angesprochen, doch ist das die notwendige Konsequenz weiter gehender gemeinschaftsrechtlicher Rechte von Unionsbürgern.(57) Wenn dagegen die Anspruchsvoraussetzungen so eng gefasst sind, wie in der Rechtsprechung des EGMR, bleibt für die Rechtfertigung eines Eingriffs in Form der Ablehnung regelmäßig kein Raum mehr.(42) - Urteile vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-60/00 (Carpenter, Slg. 2002, I-6279, Randnr. 41) und vom 23. September 2003 in der Rechtssache C-109/01 (Akrich, Slg. 2003, I-9607, Randnr. 58).
(43) - Urteile Carpenter, Randnr. 42 und Akrich, Randnr. 59 (beide zitiert in Fußnote 42).
- VG Düsseldorf, 10.09.2009 - 27 L 2043/08
Dänemarkehe Freizügigkeit Unionsbürger Schengen-Visum
Slg. 2002, I - 6591; Urteil vom 23. September 2003 - C-109/01 - [Akrich], Slg. 2003, I - 9607; Urteil vom 19. Oktober 2004 - C-200/02 - [Zhu und Chen] -, Slg. 2004, I-9925; Urteil vom 25. Juli 2008 - C-127/08 - [Metock], NVwZ 2008, 1097, hat der drittstaatsangehörige Ehegatte eines von seinen Freizügigkeitsrechten Gebrauch machenden Unionsbürgers ein Aufenthaltsrecht im Gemeinschaftsgebiet.vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 1992 - C-370/90 - [Singh], a. a. O.; Urteil vom 11. Juli 2002 - C-60/00 - [Carpenter], a. a. O.; Urteil vom 23. September 2003 - C-109/01 - [Akrich], a. a. O.
vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - C-60/00 - [Carpenter], a. a. O.; Urteil vom 23. September 2003 - C-109/01 - [Akrich], a. a. O.
- EuGH, 31.01.2006 - C-503/03
Freizügigkeit - Richtlinie 64/221/EWG - Staatsangehöriger eines Drittstaats, der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2011 - 18 B 377/11
Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Deutschen im …
- VG Aachen, 23.05.2005 - 8 K 3072/03
Freizügigkeit, Unionsbürger, Drittstaatsangehörige, Familienangehörige, Kinder, …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-503/03
Richtlinie 64/221/EWG - Angehörige von Drittstaaten, die mit Unionsbürgern …
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 11 S 1069/10
EuGH-Vorlage zur Frage eines europarechtlichen Aufenthaltsrechts in Deutschland …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2011 - 18 B 944/10
Entbindung von der Durchführung eines Visumverfahrens gem. § 39 Nr. 3 …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2009 - C-480/08
Freier Personenverkehr - Aufenthaltsrecht - Bedingungen - Ehemaliger …
- VGH Bayern, 09.08.2012 - 19 CE 11.1893
Unionsrechtlicher Aufenthaltsanspruch eines drittstaatsangehörigen Ehegatten
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-73/08
Hochschulunterricht - Öffentliches Gesundheitswesen - Einschreibungskontingent - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2005 - C-147/03
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-255/02
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1, 4 Absätze 1 und 2, 5 …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-303/08
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 - …
- VG Stuttgart, 14.02.2011 - 4 K 4482/10
Vermittlung von Sportwetten durch Private
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2004 - C-275/02
Engin Ayaz gegen Land Baden-Württemberg - Freizügigkeit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-10/05
Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Abgeleitete Rechte von Familienangehörigen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2007 - C-291/05
Freizügigkeit - Aufenthaltsrecht - Rückkehr des Wanderarbeitnehmers in seinen …
- VG Darmstadt, 23.10.2009 - 5 L 557/09
Die Eheschließung mit einem Deutschen in Dänemark vermittelt einem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - 18 B 432/10
Freizügigkeit passive Dienstleistungsfreiheit Eheschließung Dänemark
- VGH Hessen, 07.07.2011 - 7 B 1254/11
Aufenthaltsrecht eines drittstaatsangehörigen Ehegatten nach primärem Unionsrecht
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2006 - C-467/04
Gasparini u.a - Justiz und Inneres , Freier Warenverkehr
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 3 B 9.06
Ausländerrecht: Darlegungspflicht für Ernsthaftigkeit der Eheführungsabsicht; …
- VG Düsseldorf, 22.06.2010 - 27 K 8945/08
Dänemarkehe Rückkehrer Unionsbürger
- OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2004 - 4 MB 10/04
Visumpflicht - drittstaatsangehörer Ehegatte eines Deutschen
- VG Berlin, 10.03.2009 - 30 V 55.08
- VG Düsseldorf, 22.06.2010 - 27 K 6663/08
Aufenthaltskarte Freizügigkeit Unionsbürgerrechte Carta d'Identita
- VGH Hessen, 27.10.2011 - 6 D 1633/11
Aufenthaltsrecht für Drittstaatsangehörige nach Unionsrecht
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2012 - C-83/11
Rahman u.a. - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2010 - C-340/08
Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - 12 B 37.09
Ehegattennachzug eines Drittstaatsangehörigen zu einer Unionsbürgerin; Scheinehe; …
- EuGH, 09.09.2011 - C-256/11
Beschleunigtes Verfahren
- VG Darmstadt, 03.05.2010 - 7 L 121/10
Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit als …
- VG Potsdam, 06.12.2004 - 14 L 1157/04
Nigerianer, Schweden (A), Aufenthaltserlaubnis, Deutschverheiratung, …
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-109/01 |
Volltextveröffentlichungen
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Akrich
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Freizügigkeit - EIN GEMEINSCHAFTSBÜRGER, DER VON DER FREIZÜGIGKEIT DER ARBEITNEHMER GEBRAUCH GEMACHT HAT, KANN DARAUS NACH DER RÜCKKEHR IN SEIN HEIMATLAND DAS RECHT HERLEITEN, DASS SICH SEIN EHEGATTE MIT IHM IN DIESEM LAND NIEDERLÄSST, UND ZWAR UNGEACHTET DER STAATSANGEHÖRIGKEIT DES EHEGATTEN
- lifeandlaw.de (Pressemitteilung)
EIN GEMEINSCHAFTSBÜRGER, DER VON DER FREIZÜGIGKEIT DER ARBEITNEHMER GEBRAUCH GEMACHT HAT, KANN DARAUS NACH DER RÜCKKEHR IN SEIN HEIMATLAND DAS RECHT HERLEITEN, DASS SICH SEIN EHEGATTE MIT IHM IN DIESEM LAND NIEDERLÄSST, UND ZWAR UNGEACHTET DER STAATSANGEHÖRIGKEIT DES EHEGATTEN
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Freizügigkeit der Arbeitnehmer
Verfahrensgang
- Immigration Appeal Tribunal [Vereinigtes Königreich], 03.10.2000 - TH/2965/99
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-109/01
- EuGH, 23.09.2003 - C-109/01
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2003, I-9607
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2005 - C-313/04
Gültigkeit der Artikel 25 Absatz 1 und 35 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. …
(59) - Es sei hinzugefügt, dass dieses Ergebnis der Herangehensweise entspricht, die für die Beurteilung von Absichten im Zusammenhang mit dem Begriff des Rechtsmissbrauchs im Gemeinschaftsrecht gewählt wurde, vgl. z. B. Urteil vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg. 1982, 1035, und meine Schlussanträge vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-109/01, Akrich, Slg. 2003, I-9607, Nrn. 102 und 174.
