Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 09.01.2003 - C-257/00   

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https://dejure.org/2003,3940
EuGH, 09.01.2003 - C-257/00 (https://dejure.org/2003,3940)
EuGH, Entscheidung vom 09.01.2003 - C-257/00 (https://dejure.org/2003,3940)
EuGH, Entscheidung vom 09. Januar 2003 - C-257/00 (https://dejure.org/2003,3940)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1251/70 - Recht der Arbeitnehmer, nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zu verbleiben - Verbleiberecht der Familienangehörigen eines verstorbenen Arbeitnehmers - Voraussetzung eines ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Givane u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Nani Givane u. a. gegen Secretary of State for the Home Department.

    Verordnung Nr. 1251/70 der Kommission, Artikel 3 Absatz 2 erster Gedankenstrich
    Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Recht, nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zu verbleiben - Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen eines verstorbenen Arbeitnehmers - Voraussetzung des ständigen Aufenthalts des Arbeitnehmers seit ...

  • EU-Kommission

    Nani Givane u. a. gegen Secretary of State for the Home Department

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1251/70/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1251/70 - Recht der Arbeitnehmer, nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zu verbleiben - Verbleiberecht der Familienangehörigen eines verstorbenen Arbeitnehmers - Voraussetzung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Immigration Appeal Tribunal (Vereinigtes Königreich) - Auslegung von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1251/70 der Kommission vom 29. Juni 1970 über das Recht der Arbeitnehmer, nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2003, I-345
  • DVBl 2003, 457
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus EuGH, 09.01.2003 - C-257/00
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen die verschiedenen Sprachfassungen einer Gemeinschaftsvorschrift einheitlich ausgelegt werden; falls die Fassungen voneinander abweichen, muss die Vorschrift daher anhand von Sinn und Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 30/77, Bouchereau, Slg. 1999, Randnr. 14, vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-449/93, Rockfon, Slg. 1995, I-4291, Randnr. 28, und vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-236/97, Codan, Slg. 1998, I-8679, Randnr. 28, und vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-420/98, W. N., Slg. 2000, I-2847, Randnr. 21).
  • EuGH, 13.04.2000 - C-420/98

    W.N.

    Auszug aus EuGH, 09.01.2003 - C-257/00
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen die verschiedenen Sprachfassungen einer Gemeinschaftsvorschrift einheitlich ausgelegt werden; falls die Fassungen voneinander abweichen, muss die Vorschrift daher anhand von Sinn und Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 30/77, Bouchereau, Slg. 1999, Randnr. 14, vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-449/93, Rockfon, Slg. 1995, I-4291, Randnr. 28, und vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-236/97, Codan, Slg. 1998, I-8679, Randnr. 28, und vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-420/98, W. N., Slg. 2000, I-2847, Randnr. 21).
  • EuGH, 07.12.1995 - C-449/93

    Rockfon / Specialarbejderforbundet i Danmark, acting on behalf of Søren Nielsen

    Auszug aus EuGH, 09.01.2003 - C-257/00
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen die verschiedenen Sprachfassungen einer Gemeinschaftsvorschrift einheitlich ausgelegt werden; falls die Fassungen voneinander abweichen, muss die Vorschrift daher anhand von Sinn und Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 30/77, Bouchereau, Slg. 1999, Randnr. 14, vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-449/93, Rockfon, Slg. 1995, I-4291, Randnr. 28, und vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-236/97, Codan, Slg. 1998, I-8679, Randnr. 28, und vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-420/98, W. N., Slg. 2000, I-2847, Randnr. 21).
  • EuGH, 17.12.1998 - C-236/97

    Codan

    Auszug aus EuGH, 09.01.2003 - C-257/00
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen die verschiedenen Sprachfassungen einer Gemeinschaftsvorschrift einheitlich ausgelegt werden; falls die Fassungen voneinander abweichen, muss die Vorschrift daher anhand von Sinn und Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 30/77, Bouchereau, Slg. 1999, Randnr. 14, vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-449/93, Rockfon, Slg. 1995, I-4291, Randnr. 28, und vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-236/97, Codan, Slg. 1998, I-8679, Randnr. 28, und vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-420/98, W. N., Slg. 2000, I-2847, Randnr. 21).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-60/00

    EIN ANGEHÖRIGER EINES MITGLIEDSTAATS, DER IN DIESEM STAAT WOHNT UND EINE

    Auszug aus EuGH, 09.01.2003 - C-257/00
    Wie der Gerichtshof ausgeführt hat, hat der Gemeinschaftsgesetzgeber die Bedeutung des Schutzes des Familienlebens der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten und das Aufenthaltsrecht ihrer Familienangehörigen anerkannt (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-60/00, Carpenter, Slg. 2002, I-6279, Randnr. 38).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-296/95

    DER ERWERB VON ZIGARETTEN FÜR DEN EIGENBEDARF VON PRIVATPERSONEN ÜBER EINEN

    Auszug aus EuGH, 09.01.2003 - C-257/00
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-296/95 (EMU Tabac u. a., Slg. 1998, I-1605, Randnr. 36) ausgeführt hat, ist grundsätzlich allen Sprachfassungen der gleiche Wert beizumessen; u. a. können keine Unterschiede nach der Größe der Bevölkerung der Mitgliedstaaten gemacht werden, die die betreffende Sprache gebraucht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2010 - C-162/09

    Lassal - Richtlinie 2004/38/EG - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet

    Nach Auffassung der Kommission kann aus dem von der Regierung des Vereinigten Königreichs angeführten Urteil Givane(13) nicht hergeleitet werden, dass im Rahmen von Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie ein Aufenthalt im Aufnahmestaat, der vor der Umsetzung der Richtlinie bzw. vor dem Ablauf der Frist für die Umsetzung am 30. April 2006 geendet hat, nicht berücksichtigt werden dürfe.

    iii) Zum Urteil Givane.

    Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat sich in der mündlichen Verhandlung auf das Urteil Givane(32) gestützt.

    Aus dem Urteil Givane kann kein solcher Schluss gezogen werden.

    Das Urteil Givane, das sich auf die in Art. 3 Abs. 2 erster Spiegelstrich der Verordnung Nr. 1251/70 geregelten Voraussetzungen stützt, ist offensichtlich nicht auf die hier zu behandelnde Fragestellung übertragbar.

    11 - Urteil des Gerichtshofs vom 9. Januar 2003, Givane (C-257/00, Slg. 2003, I-345).

  • EuGH, 18.11.2008 - C-158/07

    Förster - Freizügigkeit - Studierender, der Angehöriger eines Mitgliedstaats ist

    Die Voraussetzungen des Verbleiberechts der Arbeitnehmer im Aufnahmemitgliedstaat sind in Art. 2 der Verordnung Nr. 1251/70 abschließend geregelt (vgl. Urteil vom 9. Januar 2003, Givane u. a., C-257/00, Slg. 2003, I-345, Randnr. 29).
  • EuGH, 20.11.2003 - C-152/01

    Kyocera

    Wie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung, u. a. in den Urteilen vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-296/95 (EMU Tabac u. a., Slg. 1998, I-1605, Randnr. 36) und vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-257/00 (Givane u. a., Slg. 2003, I-345, Randnr. 36) entschieden hat, ist grundsätzlich allen Sprachfassungen einer Gemeinschaftsvorschrift der gleiche Wert beizumessen; u. a. können keine Unterschiede nach der Größe der Bevölkerung der Mitgliedstaaten gemacht werden, die die betreffende Sprache gebraucht.

    Um die einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu wahren, muss dann, wenn die Sprachfassungen voneinander abweichen, die betreffende Vorschrift anhand von Sinn und Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (in diesem Sinne u. a. Urteile vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-236/97, Codan, Slg. 1998, I-8679, Randnr. 26, vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-420/98, W. N., Slg. 2000, I-2847, Randnr. 21, und Givane u. a., Randnr. 37).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-245/01

    RTL Television

    Die Bestimmung ist daher anhand von Sinn und Zweck der Regelung auszulegen, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-257/00, Givane u. a., Slg. I-345, Randnr. 37).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2004 - 7 LB 44/02

    Umfassende gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsakten auf Grund des Klagerechtes

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH müssen die verschiedenen Sprachfassungen einer Gemeinschaftsvorschrift einheitlich ausgelegt werden; falls die Fassungen voneinander abweichen, muss die Vorschrift daher anhand von Sinn und Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. EuGH, Urt. v. 09.01.2003 - C-257/00 -, Slg. 2003, I-345, Rn. 37 m.w.N.; zuletzt EuGH, Urt. v. 23.10.2003 - C-245/01 -, DVBl. 2004, 185 (187), Rn. 98 f.).
  • EuGH, 11.12.2003 - C-127/00

    Hässle

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen die verschiedenen Sprachfassungen einer Gemeinschaftsvorschrift einheitlich ausgelegt werden; falls die Fassungen voneinander abweichen, muss die Vorschrift anhand von Sinn und Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. Urteil vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-257/00, Givane u. a., Slg. 2003, I-345, Randnr. 37, und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-138/02

    Collins

    51 - - Urteil vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-257/00 (Slg. 2003, I-153).
  • EuGH, 22.01.2020 - C-32/19

    Pensionsversicherungsanstalt (Cessation d'activité après l'âge du départ à la

    Folglich kann im Hinblick auf den von der Richtlinie 2004/38 verfolgten Zweck ein Daueraufenthaltsrecht auf der Grundlage von Art. 17 Abs. 1 Buchst. a dieser Richtlinie einem Arbeitnehmer, der zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben das in dem betreffenden Mitgliedstaat für die Geltendmachung einer Altersrente gesetzlich vorgesehene Alter erreicht hat, nur dann offenstehen, wenn seine Integration im Aufnahmemitgliedstaat mittels der in dieser Bestimmung aufgestellten Voraussetzungen nachgewiesen werden kann (vgl. entsprechend Urteil vom 9. Januar 2003, Givane u. a., C-257/00, EU:C:2003:8, Rn. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-385/02

    Kommission / Italien

    19 - Vgl. statt vieler die Urteile vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-296/95 (EMU Tabac u. a., Slg. 1998, I-1605, Randnr. 36) und vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-257/00 (Givane u. a., Slg. 2003, I-345, Randnr. 36).
  • EuG, 12.03.2019 - T-135/15

    Italien / Kommission

    Folglich konnte die Italienische Republik die streitige Vorschrift in Anwendung der oben in Rn. 299 angeführten Rechtsprechung nicht dahin auslegen, als gestatte sie es ihr, die in Art. 20 Abs. 1 der Verordnung Nr. 501/2008 festgesetzte Frist durch ergänzende Auskunftsersuchen oder Überprüfungen bei den vertragschließenden Organisationen zu unterbrechen, ohne zuvor zu überprüfen, ob die anderen Sprachfassungen der streitigen Vorschrift ihre Auslegung bestätigten, und diese Vorschrift gegebenenfalls im Licht der Fassungen in den anderen Amtssprachen sowie von Sinn und Zweck der Regelung auszulegen und anzuwenden, zu der sie gehört (vgl. entsprechend Urteile vom 27. Oktober 1977, Bouchereau, 30/77, EU:C:1977:172, Rn. 14, und vom 9. Januar 2003, Givane u. a., C-257/00, EU:C:2003:8, Rn. 37).
  • EuG, 09.09.2008 - T-349/06

    Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Änderung

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-414/17

    AREX CZ - Vorabentscheidungsverfahren - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2003 - C-341/01

    Plato Plastik Robert Frank

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2003 - C-294/01

    Granarolo

  • VG Cottbus, 24.07.2014 - 1 L 174/14

    Asylrecht aus Kartenart 2, 5

  • VG Cottbus, 04.05.2010 - 1 L 358/09

    Vergnügungssteuer

  • VG Cottbus, 17.09.2010 - 1 K 717/09

    Erhebung von Vergnügungssteuer für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-257/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,26487
Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-257/00 (https://dejure.org/2002,26487)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.05.2002 - C-257/00 (https://dejure.org/2002,26487)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - C-257/00 (https://dejure.org/2002,26487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Givane u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Nani Givane u. a. gegen Secretary of State for the Home Department.

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1251/70 - Recht der Arbeitnehmer, nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zu verbleiben - Verbleiberecht der Familienangehörigen eines verstorbenen Arbeitnehmers - Voraussetzung eines ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2003, I-345
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.07.1979 - 9/79

    Koschniske / Raad van Arbeid

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-257/00
    7: - Vgl. Urteil vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 9/79 (Koschnyske, Slg. 1979, 2717, Randnr. 6).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-296/95

    DER ERWERB VON ZIGARETTEN FÜR DEN EIGENBEDARF VON PRIVATPERSONEN ÜBER EINEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-257/00
    10: - Vgl. Urteil vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-296/95 (Slg. 1998, I-1605, Randnr. 36).
  • EuGH, 19.11.1998 - C-210/97

    Akman

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-257/00
    11: - Urteil vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-210/97 (Slg. 1998, I-7519, Randnrn.
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