Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 11.09.2003 - C-13/01   

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https://dejure.org/2003,2664
EuGH, 11.09.2003 - C-13/01 (https://dejure.org/2003,2664)
EuGH, Entscheidung vom 11.09.2003 - C-13/01 (https://dejure.org/2003,2664)
EuGH, Entscheidung vom 11. September 2003 - C-13/01 (https://dejure.org/2003,2664)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Richtlinie 1999/5/EG - Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen - Effektiver gerichtlicher Schutz der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte - Zulässigkeit verwaltungsrechtlicher Sanktionen des nationalen Rechts - Rechtsbehelf gegen eine gegen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Safalero

  • EU-Kommission PDF

    Safalero Srl gegen Prefetto di Genova.

    1. Gemeinschaftsrecht - Unmittelbare Wirkung - Individualrechte - Schutz durch die nationalen Gerichte - Gerichtliche Rechtsbehelfe - Nationale Verfahrensmodalitäten - Voraussetzungen für die Anwendung - Bestimmung der Klagebefugnis und des Rechtsschutzinteresses durch ...

  • EU-Kommission

    Safalero Srl gegen Prefetto di Genova

    Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge , Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits in Bezug auf die Beschlagnahme einer Anzahl von Funkfernsteuerungen ; Verpflichtung zur Anbringung eines Kennzeichensan Funkanlagen, das die Zulassung durch die Postverwaltung (jetzt: Ministerium für Kommunikation) bescheinigt; ...

  • Judicialis

    Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konfo... rmität; ; Entscheidung Nr. 3052/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1995 zur Einführung eines Verfahrens der gegenseitigen Unterrichtung über einzelstaatliche Maßnahmen Art. 1; ; Entscheidung Nr. 3052/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1995 zur Einführung eines Verfahrens der gegenseitigen Unterrichtung über einzelstaatliche Maßnahmen Art. 3; ; Codice Postale (Postgesetz) (Italien) Art. 398; ; Gesetz Nr. 689 vom 24. November 1981 (Italien) Art. 20 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 1999/5/EG - Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen - Effektiver gerichtlicher Schutz der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte - Zulässigkeit verwaltungsrechtlicher Sanktionen des nationalen Rechts - Rechtsbehelf gegen eine gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vereinbarkeit einer nationalen Regelung auf dem Gebiet des Verwaltungsunrechts mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und dem Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Schutz, wenn diese einen Rechtsbehelf des Betroffenen gegen eine Beschlagnahme erst nach Anordnung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2003, I-8679
  • DVBl 2004, 34
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 20.06.2002 - C-388/00

    Radiosistemi

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-13/01
    Auf Ersuchen des Giudice di pace Genua um Vorabentscheidung in einem Rechtsstreit, in dem es um die Beschlagnahme einer Anzahl von Funkfernsteuerungsanlagen für maßstäblich verkleinerte selbstfahrende Modelle von Automobilen ging, hat der Gerichtshof mit Urteil vom 20. Juni 2002 in den Rechtssachen C-388/00 und C-429/00 (Radiosistemi, Slg. 2002, I-5845) wie folgt für Recht erkannt: "1.

    Mit Beschluss vom 30. Juli 2002 hat er unter Hinweis darauf, dass das oben zitierte Urteil Radiosistemi die zweite von ihm gestellte Frage beantworte, diese zurückgezogen, aber das Vorabentscheidungsersuchen für die erste Frage aufrechterhalten.

    Das oben zitierte Urteil Radiosistemi weist (insbesondere in seinen Randnummern 47 und 66) darauf hin, dass eine solche Anforderung des nationalen Rechts nicht dem unmittelbar wirkenden Gemeinschaftsrecht entspricht, ob es sich dabei nun um Artikel 28 EG handelt oder aber um Bestimmungen der Richtlinie, denen eine solche unmittelbare Wirkung nach Ablauf ihrer Umsetzungsfrist zukommt.

    Außerdem ergibt sich aus dem oben zitierten Urteil Radiosistemi (insbesondere aus seinen Randnummern 79 und 80), dass eine Sanktionsregelung, die Geldbußen oder andere Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung einer nationalen Regelung vorsieht, die für mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar befunden worden ist, schon allein aus diesem Grund als mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar erachtet werden muss, ohne dass ihre Vereinbarkeit mit dem Diskriminierungsverbot oder dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geprüft zu werden braucht.

  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-13/01
    Zunächst ist daran zu erinnern, dass es mangels einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung Sache des innerstaatlichen Rechts der einzelnen Mitgliedstaaten ist, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und die Verfahrensmodalitäten für Klagen zu regeln, die den Schutz der dem Bürger aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, sofern diese Modalitäten nicht weniger günstig ausgestaltet sind als die entsprechender innerstaatlicher Klagen (Grundsatz der Gleichwertigkeit) und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (vgl. insbesondere Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, und vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-453/99, Courage und Crehan, Slg. 2001, I-6297, Randnr. 29).
  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-13/01
    Da es sich um eine hypothetische Frage handelt, muss diese nicht beantwortet werden (vgl. Urteil vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 39).
  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-13/01
    Zunächst ist daran zu erinnern, dass es mangels einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung Sache des innerstaatlichen Rechts der einzelnen Mitgliedstaaten ist, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und die Verfahrensmodalitäten für Klagen zu regeln, die den Schutz der dem Bürger aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, sofern diese Modalitäten nicht weniger günstig ausgestaltet sind als die entsprechender innerstaatlicher Klagen (Grundsatz der Gleichwertigkeit) und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (vgl. insbesondere Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, und vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-453/99, Courage und Crehan, Slg. 2001, I-6297, Randnr. 29).
  • EuGH, 11.07.1991 - C-87/90

    Verholen u.a. / Sociale Verzekeringsbank Amsterdam

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-13/01
    Außerdem ist es zwar grundsätzlich Sache des nationalen Rechts, die Klagebefugnis und das Rechtsschutzinteresse des Einzelnen zu bestimmen; doch verlangt das Gemeinschaftsrecht, dass die nationalen Rechtsvorschriften das Recht auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz nicht beeinträchtigen (vgl. insbesondere Urteil vom 11. Juli 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-87/90 bis C-89/90, Verholen u. a., Slg. 1991, I-3757, Randnr. 24).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Die Mitgliedstaaten sind zwar aus dem Gemeinschaftsrecht verpflichtet, einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz zu gewähren, der durch nationale Rechtsvorschriften nicht beeinträchtigt werden darf (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Mai 1986, Rs. 222/84, Johnston, Slg. 1986, S. 1651 Rn. 17 ff.; EuGH, Urteil vom 11. September 2003, Rs. C-13/01, Safalero, Slg. 2003, S. 1-8679 Rn. 50).
  • EuGH, 14.09.2010 - C-550/07

    Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist der unternehmensinterne Schriftwechsel mit

    Im Einklang mit dem Grundsatz der nationalen Verfahrensautonomie ist es mangels einer einschlägigen Unionsregelung Sache des innerstaatlichen Rechts der einzelnen Mitgliedstaaten, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und die Verfahrensmodalitäten für Klagen zu regeln, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe, 33/76, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, vom 19. Juni 1990, Factortame u. a., C-213/89, Slg. 1990, I-2433, Randnr. 19, vom 14. Dezember 1995, Peterbroeck, C-312/93, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12, und vom 11. September 2003, Safalero, C-13/01, Slg. 2003, I-8679, Randnr. 49).
  • BVerwG, 29.03.2007 - 7 C 9.06

    Feinstaubpartikel; Luftreinhaltung; Aktionsplan; Immissionsgrenzwert;

    Den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen ist genügt, wenn die Verfahrensmodalitäten hierbei nicht weniger günstig ausgestaltet sind, als es bei entsprechenden innerstaatlichen Klagen der Fall ist, und wenn die Ausübung der kraft Gemeinschaftsrechts gewährten Rechte nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird (EuGH, Urteil vom 16. März 2006 - Rs. C-234/04, Kapferer -, JZ 2006, 904 Rn. 22; Urteil vom 11. September 2003 - Rs. C-13/01, Safalero -, Slg. 2003, I-8679 Rn. 49 f. m.w.N.; Urteil vom 13. März 2007 - Rs. C-432/05, Unibet -, Rn. 37 ff. m.w.N., 44).
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. März 2003 - C-13/01 (https://dejure.org/2003,25134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Safalero

  • EU-Kommission PDF

    Safalero Srl gegen Prefetto di Genova.

    Richtlinie 1999/5/EG - Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen - Effektiver gerichtlicher Schutz der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte - Zulässigkeit verwaltungsrechtlicher Sanktionen des nationalen Rechts - Rechtsbehelf gegen eine gegen ...

  • EU-Kommission

    Safalero Srl gegen Prefetto di Genova

    Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge , Angleichung der Rechtsvorschriften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2003, I-8679
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 20.06.2002 - C-388/00

    Radiosistemi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003 - C-13/01
    L 321, S. 1.4: - Decreto del Presidente della Repubblica D.P.R., Codice Postale, GURI S.O. Nr. 113 vom 3. Mai 1973.5: - GURI S.O. Nr. 329 vom 30. November 1981.6: - GURI Nr. 226 vom 20. August 1977.7: - GURI Nr. 274 vom 22. November 1996.8: - Urteil vom 20. Juni 2002 in den verbundenen Rechtssachen C-388/00 und C-429/00 (Radiosistemi, Slg. 2002, I-5845).

    11: - Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-388/00 und C-429/00 (zitiert in Fußnote 8 ).

    12: - Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-388/00 und C-429/00 (zitiert in Fußnote 8 ), Randnr. 78; vgl. auch die Urteile vom 28. März 1979 in der Rechtssache 179/78 (Rivoira u. a., Slg. 1979, 1147, Randnr. 14 ) und vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80 ( T ymen, Slg. 1981, 3079, Randnrn. 16 und 17 ) .

    13: - Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-388/00 und C-429/00 (zitiert in Fußnote 8 ), Randnr. 79.14: - Urteile vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache C-269/99 (Kühne u. a., Slg. 2001, I-9517, Randnr. 57), vom 11. Januar 2001 in den Rechtssachen C-1/99 (Kofisa Italia, Slg. 2001, I-207, Randnr. 46) und C-226/99 (Siples, Slg. 2001, I-277, Randnr. 17) sowie vom 27. November 2001 in der Rechtssache C-424/99 (Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-9285, Randnr. 45).

  • RG, 13.12.1895 - 3052/95

    Inwiefern kann ein Maler, insbesondere wenn er zugleich Bauunternehmer ist, als

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003 - C-13/01
    Zu den hier einschlägigen Vorschriften gehören die Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität (im Folgenden: Richtlinie 1999/5)(2) und die Entscheidung 3052/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1995 zur Einführung eines Verfahrens der gegenseitigen Unterrichtung über einzelstaatliche Maßnahmen, die vom Grundsatz des freien Warenverkehrs in der Gemeinschaft abweichen (im Folgenden: Entscheidung 3052/95)(3).

    Sie wenden diese Vorschriften ab 8. April 2000 an ..." 2. Entscheidung 3052/95.

    Am 22. Juni 2000 erhob Safalero Klage beim Giudice di Pace Genua und machte geltend, dass die Beschlagnahmeentscheidung ein grundsätzliches Verbot im Sinne der Entscheidung 3052/95 darstelle, die der Kommission zu notifizieren gewesen wäre.

  • EuGH, 15.10.1987 - 222/86

    Unectef / Heylens

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003 - C-13/01
    16: - Urteil vom 11. Juli 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-87/90, C-88/90 und C-89/90 (Verholen u. a., Slg. 1991, I-3757, Randnr. 24); vgl. die Urteile vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84 (Johnston, Slg. 1986, 1651) und vom 15. Oktober 1987 in der Rechtssache 222/86 (Heylens, Slg. 1987, 4097).
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