Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 09.11.2004 - C-338/02   

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https://dejure.org/2004,2547
EuGH, 09.11.2004 - C-338/02 (https://dejure.org/2004,2547)
EuGH, Entscheidung vom 09.11.2004 - C-338/02 (https://dejure.org/2004,2547)
EuGH, Entscheidung vom 09. November 2004 - C-338/02 (https://dejure.org/2004,2547)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Schutzrecht sui generis - Begriff der mit der Beschaffung, der Überprüfung oder der Darstellung des Inhalts einer Datenbank verbundenen Investition - Fußballmeisterschaftsspielpläne - Wettspiele

  • Telemedicus

    Fixtures - Fußballspielpläne

  • Telemedicus

    Fixtures - Fußballspielpläne

  • Europäischer Gerichtshof

    Fixtures Marketing

  • EU-Kommission PDF

    Fixtures Marketing Ltd gegen Svenska Spel AB.

    Richtlinie 96/9 des Europäischen Parlaments und des Rates, Artikel 7 Absatz 1
    Rechtsangleichung - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Richtlinie 96/9 - Begriff der mit der Beschaffung, der Überprüfung oder der Darstellung des Inhalts einer Datenbank verbundenen Investition - Zur Aufstellung eines Fußballspielplans eingesetzte Mittel - Ausschluss

  • EU-Kommission

    Fixtures Marketing Ltd gegen Svenska Spel AB

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

  • aufrecht.de

    Schutz von Datenbanken II

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage im Rahmen eines Rechtsstreits über die Verwendung von Daten über Fußballspiele der englischen und der schottischen Meisterschaften für die Veranstaltung von Wetten durch eine schwedische Firma - Erläuterung des Begriffes der wesentlichen Investitionen im ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Fixtures Marketing Ltd / Svenska Spel AB "Fixtures-Fussballspielpläne I"

    Art. 7 Abs. 1 Richtlinie 96/9/EG

  • Judicialis

    Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Schutzrecht sui generis - Begriff der mit der Beschaffung, der Überprüfung oder der Darstellung des Inhalts einer Datenbank verbundenen Investition - Fußballmeisterschaftsspielpläne - Wettspiele

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Fixtures Marketing

    Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Schutzrecht sui generis - Begriff der mit der Beschaffung, der Überprüfung oder der Darstellung des Inhalts einer Datenbank verbundenen Investition - Fußballmeisterschaftsspielpläne - Wettspiele

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Fixtures Marketing

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Högsta Domstolen - Auslegung der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (ABl. L 77, S. 20) - Verwendung der Spielpläne der englischen und schottischen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2004, I-10497
  • GRUR 2005, 252
  • GRUR Int. 2005, 243
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10

    Automobil-Onlinebörse

    Investitionen zur Darstellung der Datenbank sind Mittel, die der systematischen oder methodischen Anordnung der in der Datenbank enthaltenen Elemente und der Organisation der individuellen Zugänglichkeit dieser Elemente gewidmet werden (vgl. EuGH, Urteil vom 9. November 2004 - C-338/02, Slg. 2004, I-10497 = GRUR 2005, 252 Rn. 27 - Fixtures-Fußballspielpläne I; Urteil vom 9. November 2004 - C-444/02, Slg. 2004, I-10549 = GRUR 2005, 254 Rn. 43 - Fixtures-Fußballspielpläne II).
  • OLG Hamburg, 08.06.2017 - 5 U 54/12

    Schutz des Herstellers einer medizinischen Datenbank: Erfordernis der relevanten

    Der Begriff der mit der " Beschaffung " des Inhalts einer Datenbank verbundenen Investitionen bezeichnet die der Suche nach vorhandenen unabhängigen Elementen und deren Sammlung in dieser Datenbank gewidmeten Mittel, nicht dagegen Mittel, die für das Erzeugen der Elemente eingesetzt werden, aus denen der Inhalt der Datenbank besteht (BGH GRUR 2011, 724, 725 - Zweite Zahnarztmeinung II; BGH GRUR-RR 2010, 232, 233 - Gedichttitelliste III; EuGH GRUR 2005, 244, 248 - BHB-Pferdewetten; EuGH GRUR 2005, 252, 253 - Fixtures-Fußballspielpläne I).

    Wie aus diesen Erwägungsgründen der Richtlinie hervorgeht, soll der durch die Richtlinie gewährleistete rechtliche Schutz einen Anreiz für die Einrichtung von Datenspeicher- und -verarbeitungssystemen geben, um zur Entwicklung des Informationsmarkts in einem Kontext beizutragen, der durch eine exponentielle Zunahme der Daten geprägt ist, die jedes Jahr in allen Tätigkeitsbereichen erzeugt und verarbeitet werden (vgl. EuGH GRUR 2015, 1187 Rn. 16 - Freistaat Bayern/Verlag Esterbauer GmbH; EuGH GRUR 2005, 254 - BHB-Pferdewetten; EuGH GRUR 2005, 252 - Fixtures-Fußballspielpläne I; EuGH GRUR 2005, 254 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

    Er umfasst dagegen aber gerade nicht diejenigen Mittel, die eingesetzt werden, um die Elemente erst zu erzeugen, aus denen der Inhalt einer Datenbank sodann bestehen wird (vgl. BGH GRUR 2005, 857, 858 - HIT-BILANZ; EuGH GRUR 2005, 244 [Ls. 1] - BHB-Pferdewetten; EuGH GRUR 2005, 252 Rn. 24 - Fixtures-Fußballspielpläne I; EuGH GRUR 2005, 254 Rn. 40 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

    (6) Eine vergleichbare Sachverhaltsgestaltung lag den EuGH-Entscheidungen " Fixtures Fußballspielpläne I " (EuGH GRUR 2005, 252 ff. - Fixtures Fußballspielpläne I) und " Fixtures Fußballspielpläne II " (EuGH GRUR 2005, 254 ff. - Fixtures Fußballspielpläne II) zu Grunde.

    Die Ermittlung und die Zusammenstellung der Daten, aus denen der Spielplan der Fußballbegegnungen bestehe, erfordere von Seiten der Berufsfußball-Ligen hingegen keine besondere Anstrengung (EuGH GRUR 2005, 252 ff. Rn. 31 + 33 - Fixtures Fußballspielpläne I).

    Der Begriff der mit der " Darstellung " des Inhalts der Datenbank verbundenen Investitionen bezeichnet die Mittel, mit denen dieser Datenbank ihre Funktion der Informationsverarbeitung verliehen werden soll, d.h. die Mittel, die der systematischen oder methodischen Anordnung der in der Datenbank enthaltenen Elemente und der Organisation der individuellen Zugänglichkeit dieser Elemente gewidmet werden (EuGH GRUR 2005, 252, 253 - Fixtures-Fußballspielpläne I; EuGH GRUR 2005, 254, 256 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

    Dabei verlangen die Ermittlung der Daten und Überprüfung ihrer Richtigkeit im Zeitpunkt der Erstellung der Datenbank von demjenigen, der die Datenbank erstellt, zwar grundsätzlich nicht, dass er besondere Mittel einsetzt, da es sich um Daten handelt, die er erzeugt hat und die ihm zur Verfügung stehen, die Zusammenstellung dieser Daten, ihre systematische oder methodische Anordnung innerhalb der Datenbank, die Organisation ihrer individuellen Zugänglichkeit und die Überprüfung der Richtigkeit während des gesamten Zeitraums können aber eine in quantitativer und/oder qualitativer Hinsicht wesentliche Investition im Sinne von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie erfordern (EuGH GRUR 2005, 244, 247 - BHB-Pferdewetten; EuGH GRUR 2005, 252, 253 - Fixtures-Fußballspielpläne I; EuGH GRUR 2005, 254, 256 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

  • EuGH, 29.10.2015 - C-490/14

    Verlag Esterbauer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtlicher Schutz von

    Wie aus den Erwägungsgründen 9, 10 und 12 der Richtlinie hervorgeht, soll der durch diese Richtlinie eingeführte rechtliche Schutz einen Anreiz für die Einrichtung von Datenspeicher- und -verarbeitungssystemen geben, um zur Entwicklung des Informationsmarkts in einem Kontext beizutragen, der durch eine exponentielle Zunahme der Daten geprägt ist, die jedes Jahr in allen Tätigkeitsbereichen erzeugt und verarbeitet werden (vgl. Urteile Fixtures Marketing, C-46/02, EU:C:2004:694, Rn. 33, The British Horseracing Board u. a., C-203/02, EU:C:2004:695, Rn. 30, Fixtures Marketing, C-338/02, EU:C:2004:696, Rn. 23, und Fixtures Marketing, C-444/02, EU:C:2004:697, Rn. 39).
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02

    HIT BILANZ

    Daraus folgt, daß der Begriff der mit der Beschaffung, der Überprüfung oder der Darstellung des Inhalts einer Datenbank verbundenen Investition allgemein dahin zu verstehen ist, daß er die der Erstellung dieser Datenbank als solche gewidmete Investition bezeichnet (EuGH, Urt. v. 9.11.2004 - Rs. C-203/02, GRUR 2005, 244 Tz. 30 - BHB-Pferdewetten; Urt. v. 9.11.2004 - Rs. C-338/02, GRUR 2005, 252 Tz. 23 - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Tz. 39 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

    Er umfaßt dagegen nicht die Mittel, die eingesetzt werden, um die Elemente zu erzeugen, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht (vgl. EuGH GRUR 2005, 244 (Leitsatz 1) - BHB-Pferdewetten; GRUR 2005, 252 Tz. 24 - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Tz. 40 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

    Es handelt sich folglich um eine Investition zu deren Beschaffung und Sammlung, zu deren Suche, Auffinden, Erfassen, Aufbereiten und Art der Bereitstellung, die das Leistungsschutzrecht nach § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG begründet (vgl. EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 32 ff. - BHB-Pferdewetten; GRUR 2005, 252 Tz. 24 ff. - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Tz. 40 ff. - Fixtures-Fußballspielpläne II; Ullmann, FS für Brandner, 1996, S. 507, 508).

  • EuGH, 09.10.2008 - C-304/07

    DIE ÜBERNAHME VON ELEMENTEN AUS EINER GESCHÜTZTEN DATENBANK IN EINE ANDERE

    43 bis 54 des Urteils vom 9. November 2004, The British Horseracing Board u. a. (C-203/02, Slg. 2004, I-10415), Passagen in den Schlussanträgen der Generalanwältin Stix-Hackl in der Rechtssache Fixtures Marketing (Urteil vom 9. November 2004, C-338/02, Slg. 2004, I-10497), eine bestimmte Konzeption von Sinn und Zweck des Schutzrechts sui generis sowie die Erfordernisse der Rechtssicherheit für eine enge Auslegung dieses Begriffs dahin, dass ein Datenbankhersteller aufgrund des betreffenden Rechts die physische Übertragung der Gesamtheit oder eines Teils der Datenbank von einem Datenträger auf einen anderen untersagen könne, nicht jedoch die Verwendung der Datenbank zu Zwecken der Abfrage, Information oder Rezension, selbst wenn wesentliche Teile der betreffenden Datenbank auf diese Art und Weise nach und nach abgeschrieben und unverändert in eine andere Datenbank übernommen würden.

    32, 45, 46 und 51, Fixtures Marketing, C-338/02, Randnr. 25, sowie Fixtures Marketing, C-444/02, Slg. 2004, I-10549, Randnr. 41).

  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 191/05

    Elektronischer Zolltarif

    Er umfasst dagegen nicht die Mittel, die eingesetzt werden, um die Elemente zu erzeugen, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht (vgl. EuGH, Urt. v. 9.11.2004 - C-203/02, Slg. 2004, I-10415 = GRUR 2005, 244 Tz. 31 - BHB-Pferdewetten; Urt. v. 9.11.2004 - C-338/02, Slg. 2004, I-10497 = GRUR 2005, 252 Tz. 24 - Fixtures-Fußballspielpläne I; Urt. v. 9.11.2004 - C-444/02, Slg. 2004, I-10549 = GRUR 2005, 254 Tz. 40 - Fixtures-Fußballspielpläne II; BGHZ 164, 37, 43 - HIT BILANZ).

    Der Begriff der mit der Darstellung des Inhalts der Datenbank verbundenen Investition bezieht sich auf die Mittel, die der systematischen oder methodischen Anordnung der in der Datenbank enthaltenen Elemente und der Organisation der individuellen Zugänglichkeit dieser Elemente gewidmet werden (vgl. EuGH GRUR 2005, 252 Tz. 27 - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Tz. 43 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 1/02

    Marktstudien

    Zu berücksichtigen sind danach diejenigen Investitionen, die der Erstellung der Datenbank als solche dienen (EuGH, Urt. v. 9.11.2004 - Rs. C-203/02, GRUR 2005, 244, 247 Tz. 30 - BHB-Pferdewetten; Urt. v. 9.11.2004 - Rs. C-338/02, GRUR 2005, 252, 253 Tz. 23 - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254, 256 Tz. 39 - Fixtures-Fußballspielpläne II; Ullmann FS für Brandner, S. 507, 521).

    Zu den mit der Beschaffung des Inhalts einer Datenbank verbundenen Investitionen zählen auch diejenigen Mittel, die zur Ermittlung von vorhandenen Elementen und deren Zusammenstellung in der Datenbank eingesetzt werden, während hierzu nicht die Mittel zu rechnen sind, die aufgewandt werden, um die Elemente zu erzeugen, aus denen der Inhalt der Datenbank besteht (vgl. EuGH GRUR 2005, 252, 253 Tz. 24 - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254, 256 Tz. 40 - Fixtures-Fußballspielpläne II; vgl. auch: Vogel in Schricker, Urheberrecht, 2. Aufl., § 87a Rdn. 16).

  • OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09

    AUTOBINGOOO II - Schutz des Datenbankherstellers: Unterlassungsanspruch wegen des

    Der Begriff der mit der Darstellung der Datenbank verbundenen Investitionen bezieht sich auf die Mittel, mit denen der Datenbank ihre Funktion der Informationsverarbeitung verliehen werden soll, d.h. die Mittel, die der systematischen oder methodischen Anordnung der in der Datenbank enthaltenen Elemente und der Organisation der individuellen Zugänglichkeit dieser Elemente gewidmet werden ( EUGH GRUR 2005, 252 Rz.27- Fixtures-Fußballspielpläne I ).
  • EuGH, 03.06.2021 - C-762/19

    CV-Online Latvia

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs betrifft die Investition in die Beschaffung des Inhalts einer Datenbank die Mittel, die der Suche nach vorhandenen Elementen und deren Sammlung in dieser Datenbank gewidmet sind, unter Ausschluss der Mittel, die für das Erzeugen der Elemente als solches eingesetzt werden (Urteile vom 9. November 2004, The British Horseracing Board u. a., C-203/02, EU:C:2004:695, Rn. 31, sowie Fixtures Marketing, C-338/02, EU:C:2004:696, Rn. 24).

    Die Investition in die Darstellung des Inhalts der Datenbank umfasst die Mittel, mit denen der Datenbank ihre Funktion der Informationsverarbeitung verliehen werden soll, d. h. die Mittel, die der systematischen oder methodischen Anordnung der in der Datenbank enthaltenen Elemente und der Organisation der individuellen Zugänglichkeit dieser Elemente gewidmet werden (Urteile vom 9. November 2004, Fixtures Marketing, C-338/02, EU:C:2004:696, Rn. 27, Fixtures Marketing, C-444/02, EU:C:2004:697, Rn. 43, und Fixtures Marketing, C-46/02, EU:C:2004:694, Rn. 37).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-762/19

    CV-Online Latvia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtlicher Schutz von

    18 Urteil vom 9. November 2004, Fixtures Marketing (C-338/02, EU:C:2004:696, Rn. 24).

    19 Urteil vom 9. November 2004, Fixtures Marketing (C-338/02, EU:C:2004:696, Rn. 27).

    20 Urteil vom 9. November 2004, Fixtures Marketing (C-338/02, EU:C:2004:696, Rn. 27).

  • OLG Köln, 28.10.2005 - 6 U 172/03

    Datenbankschutz auch bei amtlichen Werken

  • LG Köln, 06.02.2008 - 28 O 417/07

    Datenbankschutz für Bewertungsdatenbank einer Zahnarztplattform

  • LG München I, 09.11.2005 - 21 O 7402/02

    Zum Datenbankschutz für topographische Landkarten

  • OLG Hamburg, 16.04.2009 - 5 U 101/08

    Urheberrecht: Verletzung des Datenbankherstellerrechts des Betreibers einer

  • OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07

    Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch des Datenbankherstellers:

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2004 - C-46/02

    NACH ANSICHT DER GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL BESTEHT DAS SCHUTZRECHT NACH DER

  • OLG München, 09.05.2019 - 29 U 1048/18

    Unzulässige Nutzung der Bodenrichtwertsammlung eines Gutachterausschusses auf

  • OLG Hamburg, 27.09.2013 - 3 U 56/11

    Unterlassungs-, Herausgabe-, Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche eines auf

  • LG Köln, 18.11.2005 - 28 O 322/04

    Ansprüche wegen unerlaubter Nutzung von Wetterinformationen zum Betrieb eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2011 - C-604/10

    Football Dataco u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2016 - C-491/15

    Typke / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung

  • LG Berlin, 29.03.2011 - 16 O 270/10

    Klage des Bulgarischen Schachverbandes wegen der Übertragung eines

  • LG Berlin, 22.12.2005 - 16 O 743/05

    Datenbankschutz für eBay bestätigt

  • LG München I, 08.03.2023 - 44 O 14416/21

    Urheberrechtswidrige Entnahme von Daten aus nicht öffentlich zugänglicher

  • LG München I, 22.07.2009 - 21 O 13768/05

    Urheberrechtsverletzung: Verwendung eines amtlichen Stadtplans in den "Gelben

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   Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2004 - C-338/02   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - C-338/02 (https://dejure.org/2004,23182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Fixtures Marketing

  • EU-Kommission PDF

    Fixtures Marketing Ltd gegen Svenska Spel AB.

    Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Schutzrecht sui generis - Begriff der mit der Beschaffung, der Überprüfung oder der Darstellung des Inhalts einer Datenbank verbundenen Investition - Fußballmeisterschaftsspielpläne - Wettspiele

  • EU-Kommission

    Fixtures Marketing Ltd gegen Svenska Spel AB

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2004, I-10497
 
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