Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 18.11.2004 - C-284/02   

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https://dejure.org/2004,3574
EuGH, 18.11.2004 - C-284/02 (https://dejure.org/2004,3574)
EuGH, Entscheidung vom 18.11.2004 - C-284/02 (https://dejure.org/2004,3574)
EuGH, Entscheidung vom 18. November 2004 - C-284/02 (https://dejure.org/2004,3574)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Artikel 141 EG - Gleiches Entgelt - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung - Mutterschaftsurlaub - Aufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe - Nicht vollständige Berücksichtigung eines nach den Rechtsvorschriften der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Sass

    Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Artikel 141 EG - Gleiches Entgelt - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung - Mutterschaftsurlaub - Aufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe - Nicht vollständige Berücksichtigung eines nach den Rechtsvorschriften der ...

  • EU-Kommission PDF

    Sass

    Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Artikel 141 EG - Gleiches Entgelt - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung - Mutterschaftsurlaub - Aufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe - Nicht vollständige Berücksichtigung eines nach den Rechtsvorschriften der ...

  • EU-Kommission

    Sass

    Sozialvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage in einem Rechtsstreit über die vollständige Berücksichtigung eines nach den Vorschriften der nunmehr ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik genommenen Wochenurlaubs bei der Berechnung der Bewährungszeit vor der möglichen Einstufung in eine höhere ...

  • Judicialis

    EGV Art. 141; ; Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Besc... häftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg; ; BAT-O § 23a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Artikel 141 EG - Gleiches Entgelt - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung - Mutterschaftsurlaub - Aufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe - Nicht vollständige Berücksichtigung eines nach den Rechtsvorschriften der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Sass

    Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Artikel 141 EG - Gleiches Entgelt - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung - Mutterschaftsurlaub - Aufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe - Nicht vollständige Berücksichtigung eines nach den Rechtsvorschriften der ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Sass

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts - Auslegung des Artikels 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) und der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2004, I-11143
  • EuZW 2005, 119
  • NZA 2005, 399
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 30.04.1998 - C-136/95

    Thibault

    Auszug aus EuGH, 18.11.2004 - C-284/02
    Davon erfasst ist auch das Recht auf Mutterschaftsurlaub (vgl. Urteil vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-136/95, Thibault, Slg. 1998, I-2011, Randnr. 24).

    Die Richtlinie 76/207 zielt insofern auf eine inhaltliche, nicht auf eine formale Gleichheit ab (vgl. in diesem Sinne Urteile Merino Gómez, Randnr. 37, und Thibault, Randnr. 26).

    Ein solches Verhalten stellt eine unmittelbar auf dem Geschlecht beruhende Diskriminierung im Sinne der Richtlinie 76/207 dar (vgl. Urteile vom 13. Februar 1996 in der Rechtssache C-342/93, Gillespie u. a., Slg. 1996, I-475, Randnr. 22, Thibault, Randnrn.

    39 Dazu ist darauf zu verweisen, dass eine Arbeitnehmerin während des Mutterschaftsurlaubs durch den Arbeitsvertrag an ihren Arbeitgeber gebunden bleibt (vgl. Urteile Gillespie u. a., Randnr. 22, Thibault, Randnr. 29, und Alabaster, Randnr. 47).

  • EuGH, 27.10.1998 - C-411/96

    Boyle u.a.

    Auszug aus EuGH, 18.11.2004 - C-284/02
    Dazu verweist sie auf das Urteil vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-411/96 (Boyle u. a., Slg. 1998, I-6401, Randnr. 79), aus dem sie den Schluss zu ziehen scheint, dass es sich bei den 20 Wochen, die Frau Sass in freier Entscheidung nach § 244 AGB-DDR in Anspruch genommen habe, nur um eine ihr angebotene Vergünstigung handele, da die Rechte einer Arbeitnehmerin bei einem über die Mindestbestimmungen des Artikels 8 der Richtlinie hinausgehenden Mutterschaftsurlaub beschränkt werden dürften.

    47 Sodann ist zum Urteil Boyle u. a. festzustellen, dass es entgegen der anscheinend von der Kommission vertretenen Ansicht keinen Präzedenzfall für die in dieser Rechtssache vorgelegte Frage darstellt, da dieses Urteil keinen gesetzlichen Urlaub betraf, sondern einen vom Arbeitgeber gewährten Zusatzurlaub.

  • EuGH, 13.02.1996 - C-342/93

    Gillespie u.a.

    Auszug aus EuGH, 18.11.2004 - C-284/02
    Ein solches Verhalten stellt eine unmittelbar auf dem Geschlecht beruhende Diskriminierung im Sinne der Richtlinie 76/207 dar (vgl. Urteile vom 13. Februar 1996 in der Rechtssache C-342/93, Gillespie u. a., Slg. 1996, I-475, Randnr. 22, Thibault, Randnrn.

    39 Dazu ist darauf zu verweisen, dass eine Arbeitnehmerin während des Mutterschaftsurlaubs durch den Arbeitsvertrag an ihren Arbeitgeber gebunden bleibt (vgl. Urteile Gillespie u. a., Randnr. 22, Thibault, Randnr. 29, und Alabaster, Randnr. 47).

  • EuGH, 11.09.2003 - C-77/02

    Steinicke

    Auszug aus EuGH, 18.11.2004 - C-284/02
    Im Fall eines Verstoßes gegen die Richtlinie 76/207 durch Rechtsvorschriften, die eine mit der Richtlinie unvereinbare Diskriminierung vorsehen, sind die nationalen Gerichte jedoch gehalten, die Diskriminierung auf jede denkbare Weise und insbesondere dadurch auszuschließen, dass sie diese Vorschriften zugunsten der benachteiligten Gruppe anwenden (vgl. Urteile vom 20. März 2003 in der Rechtssache C-187/00, Kutz-Bauer, Slg. 2003, I-2741, Randnr. 75, und vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-77/02, Steinicke, Slg. 2003, I-9027, Randnr. 72).
  • EuGH, 20.03.2003 - C-187/00

    Kutz-Bauer

    Auszug aus EuGH, 18.11.2004 - C-284/02
    Im Fall eines Verstoßes gegen die Richtlinie 76/207 durch Rechtsvorschriften, die eine mit der Richtlinie unvereinbare Diskriminierung vorsehen, sind die nationalen Gerichte jedoch gehalten, die Diskriminierung auf jede denkbare Weise und insbesondere dadurch auszuschließen, dass sie diese Vorschriften zugunsten der benachteiligten Gruppe anwenden (vgl. Urteile vom 20. März 2003 in der Rechtssache C-187/00, Kutz-Bauer, Slg. 2003, I-2741, Randnr. 75, und vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-77/02, Steinicke, Slg. 2003, I-9027, Randnr. 72).
  • EuGH, 12.07.1984 - 184/83

    Hofmann / Barmer Ersatzkasse

    Auszug aus EuGH, 18.11.2004 - C-284/02
    32 Im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung erkennt diese Richtlinie an, dass der Schutz zum einen der körperlichen Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft und zum anderen der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit, die an die Schwangerschaft und die Entbindung anschließt, rechtmäßig ist (vgl. u. a. Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83, Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25, und vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-342/01, Merino Gómez, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 32).
  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus EuGH, 18.11.2004 - C-284/02
    25 Zweitens ist zu beachten, dass der Gerichtshof im Zusammenhang mit Artikel 141 EG bereits entschieden hat, dass das Verbot der diskriminierenden Ungleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern wegen seines zwingenden Charakters nicht nur für staatliche Stellen verbindlich ist, sondern sich auch auf alle Tarifverträge erstreckt, die abhängige Erwerbstätigkeit kollektiv regeln (vgl. u. a. Urteile vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75, Defrenne, Slg. 1976, 455, Randnr. 39, vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-184/89, Nimz, Slg. 1991, I-297, Randnr. 11, und vom 21. Oktober 1999 in der Rechtssache C-333/97, Lewen, Slg. 1999, I-7243, Randnr. 26).
  • EuGH, 18.03.2004 - C-342/01

    Merino Gómez

    Auszug aus EuGH, 18.11.2004 - C-284/02
    32 Im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung erkennt diese Richtlinie an, dass der Schutz zum einen der körperlichen Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft und zum anderen der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit, die an die Schwangerschaft und die Entbindung anschließt, rechtmäßig ist (vgl. u. a. Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83, Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25, und vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-342/01, Merino Gómez, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 32).
  • EuGH, 30.03.2004 - C-147/02

    Alabaster

    Auszug aus EuGH, 18.11.2004 - C-284/02
    29 und 32, und vom 30. März 2004 in der Rechtssache C-147/02, Alabaster, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 47).
  • EuGH, 21.10.1999 - C-333/97

    Lewen

    Auszug aus EuGH, 18.11.2004 - C-284/02
    25 Zweitens ist zu beachten, dass der Gerichtshof im Zusammenhang mit Artikel 141 EG bereits entschieden hat, dass das Verbot der diskriminierenden Ungleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern wegen seines zwingenden Charakters nicht nur für staatliche Stellen verbindlich ist, sondern sich auch auf alle Tarifverträge erstreckt, die abhängige Erwerbstätigkeit kollektiv regeln (vgl. u. a. Urteile vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75, Defrenne, Slg. 1976, 455, Randnr. 39, vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-184/89, Nimz, Slg. 1991, I-297, Randnr. 11, und vom 21. Oktober 1999 in der Rechtssache C-333/97, Lewen, Slg. 1999, I-7243, Randnr. 26).
  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

  • EuGH, 02.10.1997 - C-1/95

    Gerster / Freistaat Bayern

  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs werden mit Maßnahmen, die dem Schutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft dienen und es Männern und Frauen ermöglichen sollen, ihren beruflichen und familiären Verpflichtungen gleichermaßen nachzukommen, legitime sozialpolitische Ziele verfolgt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juni 1998, Hill und Stapleton, C-243/95, Slg. 1998, I-3739, Randnr. 42, und vom 18. November 2004, Sass, C-284/02, Slg. 2004, I-11143, Randnrn.
  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 753/13

    Bewerbung - Entschädigung bei Benachteiligung wegen des Geschlechts - Abgrenzung

    Der EuGH hat stets mit seiner Rechtsprechung unterstrichen, dass jede im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft erfolgende Schlechterstellung von Frauen eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellt (EuGH 8. November 1990 - C-177/88 - [Dekker] Rn. 14, Slg. 1990, I-3941; 4. Oktober 2001 - C-438/99 - [Jiménez Melgar] Rn. 46, Slg. 2001, I-6915; vgl. 18. November 2004 - C-284/02 - [Sass] Rn. 35 f., Slg. 2004, I-11143) .
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    bb) Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stellt jede im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft erfolgende Schlechterstellung von Frauen eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar (EuGH 18. November 2004 - C-284/02 - [Sass] Rn. 35 f., Slg. 2004, I-11143; v. Roetteken AGG Stand November 2010 § 3 Rn. 137 mwN) .

    Eine derartige Präzisierung der Bedingungen des Zugangs zu einer höheren Stufe der beruflichen Rangordnung unterfällt dem Anwendungsbereich der RL 76/207/EWG bzw. der RL 2006/54/EG (vgl. für den Bewährungsaufstieg nach § 23a BAT-O EuGH 18. November 2004 - C-284/02 - [Sass] Rn. 30 f., Slg. 2004, I-11143 in Abgrenzung zur Entscheidung vom 7. Februar 1991 - C-184/89 - [Nimz] Rn. 9 f., Slg. 1991, I-297) .

    cc) Allerdings wäre die Gleichstellung der Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit ruht, und der aktiven Beschäftigten anzunehmen, wenn es Vorschriften gäbe, die bei einer Fortsetzung der Berufstätigkeit nach Beendigung der Elternzeit ungeachtet des grundsätzlichen Unterschiedes zwischen ruhendem und aktivem Arbeitsverhältnis die Fiktion des Erwerbs von Berufserfahrung während der Elternzeit geböten (vgl. zur Anrechnung des Wochenurlaubs nach § 244 AGB-DDR auf die Beschäftigungszeit für den Fall, dass es sich dabei um einen gesetzlichen Urlaub zum Schutz der Frau nach der Entbindung gehandelt hätte EuGH 18. November 2004 - C-284/02 - [Sass] Rn. 48, Slg. 2004, I-11143; v. Roetteken AGG Stand November 2010 § 3 Rn. 37 ff., 160) .

  • EuGH, 07.09.2017 - C-174/16

    H. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2010/18/EU -

    Zu diesen Rechten und Vorteilen gehören auch solche, die sich aus Bestimmungen ergeben, in denen die Bedingungen für den Zugang zu einer höheren Stufe der beruflichen Rangordnung festgelegt werden, denn sie sind aus dem Beschäftigungsverhältnis abgeleitet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. November 2004, Sass, C-284/02, EU:C:2004:722, Rn. 31).
  • EuGH, 08.05.2019 - C-486/18

    Praxair MRC

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund des zwingenden Charakters von Art. 157 AEUV das Verbot diskriminierender Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen nicht nur für staatliche Stellen verbindlich ist, sondern sich auch auf alle Tarifverträge erstreckt, die abhängige Erwerbstätigkeit kollektiv regeln (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. April 1976, Defrenne, 43/75, EU:C:1976:56, Rn. 39, und vom 18. November 2004, Sass, C-284/02, EU:C:2004:722, Rn. 25).
  • BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 108/01

    Bewährungszeit - Anrechnung von Wochenurlaub

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (Erste Kammer) hat mit Urteil vom 18. November 2004 (- RS C-284/02 - [Sass] NZA 2005, 399) entschieden und die vom Senat vorgelegte Frage wie folgt beantwortet:.

    Auch unter Berücksichtigung der Vorgaben des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 18. November 2004 (- RS C-284/02 - [Sass] NZA 2005, 399) ist die Klage abzuweisen.

    Dies fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 76/207/EWG (EuGH 18. November 2004 - RS C-284/02 - [Sass] NZA 2005, 399, zu Rn. 30, 31 der Gründe).

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers

    Den Anforderungen von Art. 157 Abs. 1 AEUV müssen auch die von den Tarifvertragsparteien geschaffenen Regelungen genügen (EuGH 8. April 1976 - C-43/75 - [Defrenne] Rn. 18, Slg. 1976, 455; 7. Februar 1991 - C-184/89 - [Nimz] Rn. 11, Slg. 1991, I-297; 18. November 2004 - C-284/02 - [Sass] Rn. 25 mwN, Slg. 2004, I-11143) .
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09

    Betriebliche Altersversorgung - mittelbare Diskriminierung

    Sie sind auch von den Tarifvertragsparteien zu beachten (vgl. zur Vorgängerregelung von Art. 157 AEUV: EuGH 18. November 2004 - C-284/02 - [Sass] Rn. 25 mwN, Slg. 2004, I-11143; für den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG: BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - Rn. 21 mwN, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46 = EzA GG Art. 3 Nr. 110; 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 44, BAGE 129, 105 sowie Art. 23 Buchst. b Gleichbehandlungsrichtlinie und § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG) .

    Das schließt zwar eine Überprüfung anhand des Grundsatzes der Gleichberechtigung der Geschlechter nicht aus (vgl. nur EuGH 18. November 2004 - C-284/02 - [Sass] Rn. 24, Slg. 2004, I-11143) .

  • EuGH, 18.11.2020 - C-463/19

    In einem nationalen Tarifvertrag darf ein zusätzlicher Mutterschaftsurlaub

    Im Kontext dieser Richtlinie erstreckt sich das Verbot der Diskriminierung zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmern auf alle Vereinbarungen, die abhängige Erwerbstätigkeit kollektiv regeln (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. November 2004, Sass, C-284/02, EU:C:2004:722, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.03.2014 - C-595/12

    Der automatische Ausschluss einer Arbeitnehmerin von einem Ausbildungskurs wegen

    Infolgedessen sind diese Kurse sowohl im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/54 als auch Art. 15 dieser Richtlinie als Teil der Arbeitsbedingungen des Beschäftigungsverhältnisses von Frau Napoli zu betrachten (vgl. entsprechend Urteile Thibault, Rn. 27, und vom 18. November 2004, Sass, C-284/02, Slg. 2004, I-11143, Rn. 30 und 31).
  • VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 425.12

    Regelungen zur Besoldung der Beamten des Landes Berlin und das europarechtliche

  • EuGH, 09.12.2004 - C-19/02

    Hlozek

  • EuGH, 08.09.2011 - C-177/10

    Wird für die Beförderung von Berufsbeamten im Wege einer internen Ausschreibung

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2011 - C-447/09

    Prigge u.a. - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG

  • EuGH, 16.02.2006 - C-294/04

    Sarkatzis Herrero - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung von Männern und

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2022 - 2 A 10477/22

    Zweckrichtungen von Anlass- und Regelbeurteilungen sowie Probezeitbeurteilungen;

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 148/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers - Nichtanwendbarkeit des § 41 Nr 7 TV-L

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2007 - C-267/06

    Maruko - Hinterbliebenenversorgung aus einem berufsständischen

  • VG Berlin, 12.12.2012 - 7 K 156.10

    Vorlage an EuGH wegen altersdiskriminierender Richterbesoldung

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2005 - C-212/04

    Adeneler u.a. - Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts

  • EuGH, 19.09.2013 - C-5/12

    Betriu Montull - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Schutz der Sicherheit und

  • VG Berlin, 02.07.2015 - 26 K 313.14
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-450/18

    Instituto Nacional de la Seguridad Social (Complément de pension pour les mères)

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2012 - C-427/11

    Kenny u.a. - Gleiches Entgelt - Diskriminierung aufgrund des Geschlechts -

  • VG Berlin, 13.11.2012 - 7 K 215.12

    Vorlage beim Gerichtshof der Europäischen Union; Verbot ungerechtfertigter

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-65/14

    Rosselle - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Sicherheit und

  • VG Berlin, 13.11.2012 - 7 K 323.12

    Vorlage beim Gerichtshof der Europäischen Union; Verbot ungerechtfertigter

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2004 - C-284/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,27197
Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2004 - C-284/02 (https://dejure.org/2004,27197)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.04.2004 - C-284/02 (https://dejure.org/2004,27197)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. April 2004 - C-284/02 (https://dejure.org/2004,27197)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2004, I-11143
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.07.1984 - 184/83

    Hofmann / Barmer Ersatzkasse

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2004 - C-284/02
    Ich verweise auch auf das Urteil Hofmann (6) , in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass Maßnahmen wie ein der Frau nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist gewährter Mutterschaftsurlaub unter Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie 76/207 fallen und dass ein derartiger Urlaub zulässigerweise der Mutter vorbehalten werden kann und keine Diskriminierung darstellt.

    6 - Urteil in der Rechtssache 184/83 (Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 26).

  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2004 - C-284/02
    5 - Urteil in der Rechtssache C-177/88 (Dekker, Slg. 1990, I-3941).
  • EuGH, 27.10.1998 - C-411/96

    Boyle u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2004 - C-284/02
    7 - Urteil in der Rechtssache C-411/96 (Boyle, Slg. 1998, I-6401).
  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2004 - C-284/02
    4 - Urteil in der Rechtssache C-184/89 (Nimz, Slg. 1991, 297).
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