Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 04.03.2004 - C-334/02   

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https://dejure.org/2004,647
EuGH, 04.03.2004 - C-334/02 (https://dejure.org/2004,647)
EuGH, Entscheidung vom 04.03.2004 - C-334/02 (https://dejure.org/2004,647)
EuGH, Entscheidung vom 04. März 2004 - C-334/02 (https://dejure.org/2004,647)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Kapitalertragsteuer - Nicht in Frankreich wohnhafter oder niedergelassener Schuldner - Ausschluss des Satzes des der Abgeltung dienenden Steuerabzugs - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - Steuerrecht - Der Abgeltung dienender Steuerabzug für bestimmte Kapitalerträge - Bedingung des Wohnsitzes oder der Niederlassung des Schuldners im betreffenden Mitgliedstaat - Unzulässigkeit - Kein ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr , Freier Kapitalverkehr

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Republik Frankreich gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 49 und 56 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) ; Zulässigkeit eines Anwendungsausschlusses bei der Geltendmachung eines Steuerabzugs für Einkünfte aus Anlagen und Verträgen ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Beschränkung der Abgeltungswirkung des (Quellen)Steuerabzugs auf im Inland wohnhafte Schuldner verstößt gegen Dienstleistungs-/Kapitalverkehrsfreiheit

  • Judicialis

    EGV Art. 49; ; EGV Art. 56; ; Code général des impôts (Frankreich) Art. 125 A; ; Code général des impôts (Frankreich) Art. 125-0 A

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 49, Art. 56
    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Kapitalertragsteuer - Nicht in Frankreich wohnhafter oder niedergelassener Schuldner - Ausschluss des Satzes des der Abgeltung dienenden Steuerabzugs - ...

  • datenbank.nwb.de

    Kapitalertragsteuer: Unzulässiger Ausschluss des Steuerabzugs auf Einkünfte aus Anlagen und Verträgen, deren Schuldner im Ausland wohnhaft oder niedergelassen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 49, EGV Art 56
    Abschlagsteuer; Dienstleistungsfreiheit; Einkommensteuer; Frankreich; Kapitalverkehrsfreiheit; Rente; Staatliche Schuldverschreibung; Wohnsitz; Zinsen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verletzung der Artikel 49 EG und 56 EG - Nationale Rechtsvorschriften, die die Anwendung des Steuersatzes der Abschlagsteuer mit befreiender Wirkung auf Einkünfte aus bestimmten Anlagen und Verträgen, bei denen der Schuldner nicht in ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2004, I-2229
  • BB 2004, 398
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 26.09.2000 - C-478/98

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-334/02
    24 Außerdem wirkt sich die fragliche Regelung gegenüber Gesellschaften, die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen sind, dadurch einschränkend aus, dass sie für sie ein Hindernis bei der Beschaffung von Kapital in Frankreich darstellt, weil die Erträge aus den bei diesen Gesellschaften abgeschlossenen Verträgen steuerlich weniger günstig behandelt werden als die von einer in Frankreich niedergelassenen Gesellschaft gezahlten Erträge; solche Verträge sind dadurch für in Frankreich wohnende Investoren weniger attraktiv als die mit Gesellschaften, die dort ihren Sitz haben (vgl. für eine ähnliche Situation Urteile vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-35/98, Verkooijen, Slg. 2000, I-4071, Randnr. 35, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-478/98, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-7587, Randnr. 18).

    Der Gerichtshof hat zwar wiederholt entschieden, dass die Bekämpfung der Steuerflucht und die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen Beschränkungen der vom EG-Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten rechtfertigen können (vgl. Urteile vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-254/97, Baxter u. a., Slg. 1999, I-4809, Randnr. 18, und Kommission/Belgien, Randnr. 39).

    Die allgemeine Annahme, dass es zu Steuerhinterziehungen oder -umgehungen kommen werde, kann jedoch eine steuerliche Maßnahme nicht rechtfertigen, die die Ziele des EG-Vertrags beeinträchtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 45).

    28 Eine beschränkende Maßnahme kann im Übrigen nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt, also geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zieles zu gewährleisten, und nicht über das dazu Erforderliche hinausgeht (Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 41).

    32 Das Vorbringen der französischen Regierung, dass diese Richtlinie in Mitgliedstaaten, die das Bankgeheimnis schützten, wirkungslos sei, hat der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305, Randnr. 13) zurückgewiesen.

  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-334/02
    17 Falls der der Abgeltung dienende Steuerabzug in bestimmten Situationen dennoch als steuerlicher Vorteil angesehen würde, so sei er namentlich nach dem Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249) durch das Allgemeininteresse daran, die Zahlung der Steuern und die Wirksamkeit der Kontrollen zu gewährleisten, gerechtfertigt.

    31 Was die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen betrifft, hat die Kommission zu Recht auf die Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern (ABl. L 336, S. 15) verwiesen, die ein Mitgliedstaat für die Überprüfung heranziehen kann, ob Zahlungen in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt sind, oder um andere geeignete Auskünfte zu erhalten, wenn diese Auskünfte oder Zahlungen für die ordnungsgemäße Festsetzung der Einkommensteuer zu berücksichtigen sind (vgl. Urteile vom 28. Januar 1992, Bachmann, Randnr. 18, und vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Randnrn.

  • EuGH, 12.12.2002 - C-385/00

    de Groot

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-334/02
    21 Wenn die direkten Steuern auch in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, müssen diese ihre Befugnisse in diesem Bereich doch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben und deshalb jede offensichtliche oder versteckte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit unterlassen (vgl. u. a. Urteile vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-385/00, De Groot, Slg. 2002, I-11819, Randnr. 75, und vom 13. November 2003 in der Rechtssache C-209/01, Schilling und Fleck-Schilling, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 21).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-300/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-334/02
    32 Das Vorbringen der französischen Regierung, dass diese Richtlinie in Mitgliedstaaten, die das Bankgeheimnis schützten, wirkungslos sei, hat der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305, Randnr. 13) zurückgewiesen.
  • EuGH, 28.04.1998 - C-118/96

    Safir

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-334/02
    Artikel 49 EG untersagt jedoch die Anwendung einer nationalen Regelung, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert (vgl. u. a. Urteil vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-118/96, Safir, Slg. 1998, I-1897, Randnr. 23).
  • EuGH, 06.06.2000 - C-35/98

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE GEWÄHRUNG EINER BEFREIUNG VON DER EINKOMMENSTEUER AUF

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-334/02
    24 Außerdem wirkt sich die fragliche Regelung gegenüber Gesellschaften, die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen sind, dadurch einschränkend aus, dass sie für sie ein Hindernis bei der Beschaffung von Kapital in Frankreich darstellt, weil die Erträge aus den bei diesen Gesellschaften abgeschlossenen Verträgen steuerlich weniger günstig behandelt werden als die von einer in Frankreich niedergelassenen Gesellschaft gezahlten Erträge; solche Verträge sind dadurch für in Frankreich wohnende Investoren weniger attraktiv als die mit Gesellschaften, die dort ihren Sitz haben (vgl. für eine ähnliche Situation Urteile vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-35/98, Verkooijen, Slg. 2000, I-4071, Randnr. 35, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-478/98, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-7587, Randnr. 18).
  • EuGH, 28.10.1999 - C-55/98

    Vestergaard

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-334/02
    31 Was die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen betrifft, hat die Kommission zu Recht auf die Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern (ABl. L 336, S. 15) verwiesen, die ein Mitgliedstaat für die Überprüfung heranziehen kann, ob Zahlungen in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt sind, oder um andere geeignete Auskünfte zu erhalten, wenn diese Auskünfte oder Zahlungen für die ordnungsgemäße Festsetzung der Einkommensteuer zu berücksichtigen sind (vgl. Urteile vom 28. Januar 1992, Bachmann, Randnr. 18, und vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Randnrn.
  • EuGH, 08.07.1999 - C-254/97

    Baxter u.a.

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-334/02
    Der Gerichtshof hat zwar wiederholt entschieden, dass die Bekämpfung der Steuerflucht und die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen Beschränkungen der vom EG-Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten rechtfertigen können (vgl. Urteile vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-254/97, Baxter u. a., Slg. 1999, I-4809, Randnr. 18, und Kommission/Belgien, Randnr. 39).
  • EuGH, 13.11.2003 - C-209/01

    Schilling und Fleck-Schilling

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-334/02
    21 Wenn die direkten Steuern auch in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, müssen diese ihre Befugnisse in diesem Bereich doch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben und deshalb jede offensichtliche oder versteckte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit unterlassen (vgl. u. a. Urteile vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-385/00, De Groot, Slg. 2002, I-11819, Randnr. 75, und vom 13. November 2003 in der Rechtssache C-209/01, Schilling und Fleck-Schilling, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 21).
  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    50 Auch ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass der Umstand allein, dass eine ansässige Gesellschaft eine Zweitniederlassung, wie etwa eine Tochtergesellschaft, in einem anderen Mitgliedstaat gründet, nicht die allgemeine Vermutung der Steuerhinterziehung begründen und keine die Ausübung einer vom Vertrag garantierten Grundfreiheit beeinträchtigende Maßnahme rechtfertigen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile ICI, Randnr. 26, vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-478/98, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-7587, Randnr. 45, X und Y, Randnr. 62, und vom 4. März 2004 in der Rechtssache C-334/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2004, I-2229, Randnr. 27).
  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM

    18 und 19, hinsichtlich der direkten Steuern Urteile vom 4. März 2004, Kommission/Frankreich, C-334/02, Slg. 2004, I-2229, Randnr. 21, und vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer, C-446/03, Slg. 2005, I-10837, Randnr. 29).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit

    18 und 19, hinsichtlich der direkten Steuern Urteile vom 4. März 2004, Kommission/Frankreich, C-334/02, Slg. 2004, I-2229, Randnr. 21, und vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer, C-446/03, Slg. 2005, I-10837, Randnr. 29).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-334/02   

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https://dejure.org/2003,14219
Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-334/02 (https://dejure.org/2003,14219)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.10.2003 - C-334/02 (https://dejure.org/2003,14219)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - C-334/02 (https://dejure.org/2003,14219)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Kapitalertragsteuer - Nicht in Frankreich wohnhafter oder niedergelassener Schuldner - Ausschluss des Satzes des der Abgeltung dienenden Steuerabzugs - ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr , Freier Kapitalverkehr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2004, I-2229
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 26.09.2000 - C-478/98

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-334/02
    5 - Urteil vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-478/98 (Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-7587, Randnr. 18) m. w. N.

    22 - Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Rewe Zentral, Slg. 1979, 649, Randnr. 8), vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-250/95 (Futura Participations und Singer, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 31), vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-254/97 (Baxter u. a., Slg. 1999, I-4809, Randnr. 18) und Kommission/Belgien, Randnr. 39.

    23 - Vgl. Urteil Kommission/Belgien, Randnrn.

    37 - Insbesondere hat der Gerichtshof im Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305) ausgeführt, dass die Unmöglichkeit, die Zusammenarbeit eines anderen Mitgliedstaats zu erlangen, wenn seine Rechtsvorschriften oder seine Verwaltungspraxis es der zuständigen Behörde nicht erlauben, für die eigenen Zwecke dieses Staates Ermittlungen durchzuführen oder Auskünfte zu beschaffen oder zu verwerten, nicht die Nichtanwendung einer steuerlichen Vergünstigung für in diesem Mitgliedstaat erzielte Einkünfte rechtfertigen können (Randnr. 13).

    40 - Vgl. Urteil Kommission/Belgien (C-478/98), Randnr. 45.

  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-334/02
    Hier muss die Erwägung aus dem Urteil Bachmann außer Betracht bleiben, in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass die damals in Rede stehende Steuerbestimmung aus Gründen der Kohärenz der Steuerregelung, nicht aber durch die Notwendigkeit der Gewährleistung der Wirksamkeit der steuerlichen Kontrolle gerechtfertigt sei (21) .

    4 - Im Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249) hat der Gerichtshof ausgeführt: "Bestimmungen, nach denen der Versicherer in einem Mitgliedstaat niedergelassen sein muss, damit den Versicherten in diesem Staat bestimmte Steuerabzugsmöglichkeiten zugute kommen können, halten die Versicherten nämlich davon ab, sich an die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Versicherer zu wenden, und stellen somit für Letztere eine Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs dar" (Randnr. 31).

    25 - So hat der Gerichtshof beispielsweise verneint, dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und der freie Dienstleistungsverkehr durch eine belgische Einkommensteuerregelung erschwert werden können, die nur den Abzug von in Belgien bezahlten Versicherungsprämien erlaubte, mit der Begründung, dass die Bescheinigungen für in den übrigen Mitgliedstaaten getätigte Zahlungen schwer zu kontrollieren seien, da nichts die nationalen Behörden daran hindern würde, vom Betroffenen die für erforderlich gehaltenen Belege zu verlangen (Urteil Bachmann, Randnr. 20).

    38 - Vgl. Urteile Bachmann, Randnr. 20, Kommission/Belgien (C-300/90), Randnr. 13, Danner, Randnr. 50, sowie Skandia und Ramstedt, Randnr. 43.

  • EuGH, 08.07.1999 - C-254/97

    Baxter u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-334/02
    Wie im Urteil Baxter u. a. (26) darf nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass der Steuerpflichtige durch die Vorlage von Unterlagen nachweist, dass alle Voraussetzungen für die Anwendung eines bestimmten Prozentsatzes als pauschaler Steuerabzug zum Zweck der Abgeltung erfüllt sind, anstatt ihn der Einkommensteuer zu unterwerfen.

    22 - Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Rewe Zentral, Slg. 1979, 649, Randnr. 8), vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-250/95 (Futura Participations und Singer, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 31), vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-254/97 (Baxter u. a., Slg. 1999, I-4809, Randnr. 18) und Kommission/Belgien, Randnr. 39.

    Ähnlich wurde eine außerordentliche französische Abgabe beanstandet, mit der Unternehmen belastet wurden, die eine oder mehrere Arzneispezialitäten verwerteten und die es nur erlaubte, von der Besteuerungsgrundlage in Frankreich getätigte Forschungskosten abzuziehen, da diese Bestimmung, die mit der Notwendigkeit gerechtfertigt wurde, die steuerliche Überwachung zu gewährleisten, es den Steuerpflichtigen völlig unmöglich machte, den Nachweis zu erbringen, dass die Ausgaben für in anderen Mitgliedstaaten durchgeführte Forschungstätigkeiten tatsächlich getätigt worden sind (Urteil Baxter u. a., Randnrn.

  • EuGH, 06.06.2000 - C-35/98

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE GEWÄHRUNG EINER BEFREIUNG VON DER EINKOMMENSTEUER AUF

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-334/02
    2 - Vgl. Urteile vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93 (Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 21), vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96 (ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 19), vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-307/97 (Saint-Gobain ZN, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 58), vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-35/98 (Verkooijen, Slg. 2000, I-4071, Randnr. 32) und vom 8. März 2001 in den Rechtssachen C-397/98 und C-410/98 (Metallgesellschaft u. a., Slg. 2001, I-1727, Randnr. 37).

    6 - Im Urteil Verkooijen hat der Gerichtshof ausgeführt, dass eine Beschränkung bei der Befreiung von der Einkommensteuer für natürliche Personen bei Dividenden auf solche, die von Gesellschaften mit Sitz im Inland ausgeschüttet werden, eine Beschränkung des Kapitalverkehrs darstellt, weil sie, erstens, die eigenen Staatsangehörigen davon abschreckt, ihr Kapital in Gesellschaften anzulegen, die ihren Sitz im Ausland haben, und, zweitens, für diese ein Hindernis für die Sammlung von Kapital im Mitgliedstaat der Besteuerung darstellt, da die Dividenden, die sie ausschütten, steuerlich ungünstiger behandelt werden als die von im Inland niedergelassenen Gesellschaften ausgeschütteten und ihre Gesellschaftsanteile somit weniger attraktiv machen (Randnrn. 34 bis 36).

    19 - Vgl. Urteil Verkooijen, Randnr. 61, und die dort aufgeführten Nachweise.

  • EuGH, 15.05.1997 - C-250/95

    Futura Participations und Singer / Administration des contributions

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-334/02
    22 - Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Rewe Zentral, Slg. 1979, 649, Randnr. 8), vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-250/95 (Futura Participations und Singer, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 31), vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-254/97 (Baxter u. a., Slg. 1999, I-4809, Randnr. 18) und Kommission/Belgien, Randnr. 39.

    Nach Ansicht des Gerichtshofes handelt es sich um eine unverhältnismäßige Anforderung, denn es genügt, vom Steuerpflichtigen zu verlangen, dass er klar und eindeutig beweist, dass die Verluste den dem Steuerpflichtigen in Luxemburg tatsächlich entstandenen Verlusten der Höhe nach entsprechen (Urteil Futura Participations und Singer, Randnrn.

  • EuGH, 28.01.1992 - C-300/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-334/02
    37 - Insbesondere hat der Gerichtshof im Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305) ausgeführt, dass die Unmöglichkeit, die Zusammenarbeit eines anderen Mitgliedstaats zu erlangen, wenn seine Rechtsvorschriften oder seine Verwaltungspraxis es der zuständigen Behörde nicht erlauben, für die eigenen Zwecke dieses Staates Ermittlungen durchzuführen oder Auskünfte zu beschaffen oder zu verwerten, nicht die Nichtanwendung einer steuerlichen Vergünstigung für in diesem Mitgliedstaat erzielte Einkünfte rechtfertigen können (Randnr. 13).

    38 - Vgl. Urteile Bachmann, Randnr. 20, Kommission/Belgien (C-300/90), Randnr. 13, Danner, Randnr. 50, sowie Skandia und Ramstedt, Randnr. 43.

  • EuGH, 28.10.1999 - C-55/98

    Vestergaard

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-334/02
    Er hat auch entschieden, dass die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der Steuerkontrollen zu gewährleisten, es nicht rechtfertigt, dass der Staat beim Abzug als berufliche Aufwendungen anerkannter Ausgaben (es handelte sich um das dänische Recht) für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen eine allgemeine Vermutung aufstellt, dass Ausgaben für Fortbildungsveranstaltungen an einem üblichen Urlaubsort in anderen Mitgliedstaaten diese Eigenschaft nicht haben, während sie für die gleiche Art von Tagungen an gleichartigen Orten in Dänemark nicht besteht, denn nichts hindert die Steuerbehörden daran, vom Steuerpflichtigen selbst alle genauen Belege für die Beurteilung zu verlangen, ob der Abzug vorgenommen werden kann (Urteil vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Randnrn.

    34 - Urteil Vestergaard, Randnrn.

  • EuGH, 03.10.2002 - C-136/00

    Danner

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-334/02
    33 - Zuletzt in den Urteilen vom 3. Oktober 2002 in der Rechtssache C-136/00 (Danner, Slg. 2002, I-8147, Randnrn.

    38 - Vgl. Urteile Bachmann, Randnr. 20, Kommission/Belgien (C-300/90), Randnr. 13, Danner, Randnr. 50, sowie Skandia und Ramstedt, Randnr. 43.

  • EuGH, 28.04.1998 - C-118/96

    Safir

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-334/02
    Im Urteil vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-118/96 (Safir, Slg. 1998, I-1897) hat er festgestellt, dass eine (in diesem Fall schwedische) Regelung, die Kapitallebensversicherungen einer unterschiedlichen Besteuerung unterwirft, je nachdem, ob die Gesellschaften, bei denen sie abgeschlossen worden sind, in Schweden niedergelassen sind oder nicht, geeignet ist, in Schweden wohnhafte Steuerpflichtige davon abzuhalten, die Versicherungen bei im Ausland niedergelassenen Versicherungsgesellschaften abzuschließen, und die Letztgenannten, ihre Dienste auf dem schwedischen Markt anzubieten (Randnrn. 24 und 30).

    27 - Unter Berufung auf das Urteil Safir führt die beklagte Regierung aus, dass diese Verlagerung mit dem freien Dienstleistungsverkehr unvereinbar sei, weil die dem Steuerpflichtigen auferlegten Belastungen ihn davon abhalten könnten, die Anlageprodukte bei im Ausland niedergelassenen Unternehmen zu kaufen.

  • EuGH, 14.12.1995 - C-165/94
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-334/02
    21 und 22) und vom 14. Dezember 1995 in den Rechtssachen C-163/94, C-165/94 und C-250/94 (Sanz de Lera u. a., Slg. 1995, I-4821, Randnr. 22) wiedergegeben ist.
  • EuGH, 14.12.1995 - C-250/94
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

  • EuGH, 26.06.2003 - C-422/01

    Skandia und Ramstedt

  • EuGH, 23.02.1995 - C-358/93

    Strafverfahren gegen Bordessa u.a.

  • EuGH, 14.12.1995 - C-163/94

    Strafverfahren gegen Sanz de Lera u.a.

  • RG, 24.04.1889 - V 49/89

    Rechsmittel gegen die Verfügung der Zwangsvollstreckung

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2002 - C-516/99

    Schmid

  • EuGH, 04.12.1986 - 205/84

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 17.12.1981 - 279/80

    Webb

  • EuGH, 18.01.1979 - 110/78

    Ministère public u.a. / Van Wesemael

  • EuGH, 03.12.1974 - 33/74

    Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid

  • EuGH, 08.03.2001 - C-397/98

    Metallgesellschaft u.a.

  • EuGH, 15.02.2000 - C-169/98

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 15.02.2000 - C-34/98

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 21.09.1999 - C-307/97

    Saint-Gobain ZN

  • EuGH, 16.07.1998 - C-264/96

    ICI

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

  • EuGH, 13.12.1989 - C-49/89

    Corsica Ferries France / Direction générale des douanes

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