Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 23.03.2004 - C-234/02 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1861
EuGH, 23.03.2004 - C-234/02 P (https://dejure.org/2004,1861)
EuGH, Entscheidung vom 23.03.2004 - C-234/02 P (https://dejure.org/2004,1861)
EuGH, Entscheidung vom 23. März 2004 - C-234/02 P (https://dejure.org/2004,1861)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Unzulässigkeit - Außervertragliche Haftung - Behandlung einer Beschwerde betreffend ein internes Auswahlverfahren für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit durch den Bürgerbeauftragten

  • Europäischer Gerichtshof

    Bürgerbeauftragter / Lamberts

  • EU-Kommission PDF

    Europäischer Bürgerbeauftragter gegen Frank Lamberts.

    1. Schadensersatzklage - Gegenstand - Antrag auf Ersatz eines wegen angeblich fehlerhafter Behandlung einer Beschwerde durch den Europäischen Bürgerbeauftragten entstandenen Schadens - Zulässigkeit - Mit den Kontrollbefugnissen des Parlaments vereinbare Zuständigkeit des ...

  • EU-Kommission

    Europäischer Bürgerbeauftragter gegen Frank Lamberts

    Vorschriften über die Organe

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel des Europäischen Bürgerbeauftragten gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-209/00, mit dem das Gericht die auf eine angeblich fehlerhafte Behandlung einer Beschwerde durch den Bürgerbeauftragten gestützte Schadensersatzklage für zulässig ...

  • Judicialis

    EGV Art. 195; ; Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bü... rgerbeauftragten Art. 2; ; Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten Art. 3 d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-209/00, soweit das Gericht die auf eine angeblich fehlerhafte Behandlung einer Beschwerde durch den Bürgerbeauftragten gestützte Schadensersatzklage für zulässig erklärt (letztlich aber als unbegründet abgewiesen) ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2004, I-2803
  • EuZW 2004, 436
 
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Wird zitiert von ... (132)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 10.04.2002 - T-209/00

    Lamberts / Bürgerbeauftragter

    Auszug aus EuGH, 23.03.2004 - C-234/02
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 10. April 2002 in der Rechtssache T-209/00 (Lamberts/Bürgerbeauftragter, Slg. 2002, II-2203) wegen teilweiser Aufhebung dieses Urteils,.

    1 Mit Rechtsmittelschrift, die am 24. Juni 2002 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, hat der Europäische Bürgerbeauftragte (im Folgenden: Bürgerbeauftragter) gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. April 2002 in der Rechtssache T-209/00 (Lamberts/Bürgerbeauftragter, Slg. 2002, II-2203, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht die auf eine angeblich fehlerhafte Behandlung einer Beschwerde durch den Bürgerbeauftragten gestützte Schadensersatzklage für zulässig erklärt hat.

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.03.2004 - C-234/02
    Denn ein solches Rechtsmittel stellt in Wirklichkeit einen Antrag auf bloße erneute Prüfung der Klage dar, die nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofes fällt (vgl. Urteil vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 35).
  • EuGH, 26.02.2002 - C-23/00

    Rat / Boehringer

    Auszug aus EuGH, 23.03.2004 - C-234/02
    33 Da der Bürgerbeauftragte mit seinen Anträgen teilweise unterlegen ist, ist sein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts, soweit mit diesem seine Einrede der Unzulässigkeit zurückgewiesen wird, zulässig (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-73/97 P, Frankreich/Comafrica u. a., Slg. 1999, I-185, und vom 26. Februar 2002 in der Rechtssache C-23/00 P, Rat/Boehringer, Slg. 2002, I-1873, Randnr. 50).
  • EuGH, 28.04.1971 - 4/69

    Lütticke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.03.2004 - C-234/02
    59 Die Haftungsklage ist ein selbständiger Rechtsbehelf mit eigener Funktion im System der Klagemöglichkeiten und von Voraussetzungen abhängig, die ihrem besonderen Zweck angepasst sind (Urteil vom 28. April 1971 in der Rechtssache 4/69, Lütticke/Kommission, Slg. 1971, 325, Randnr. 6, und Beschluss vom 21. Juni 1993 in der Rechtssache C-257/93, Van Parijs u. a./Rat und Kommission, Slg. 1993, I-3335, Randnr. 14).
  • EuGH, 21.01.1999 - C-73/97

    Frankreich / Comafrica u.a.

    Auszug aus EuGH, 23.03.2004 - C-234/02
    33 Da der Bürgerbeauftragte mit seinen Anträgen teilweise unterlegen ist, ist sein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts, soweit mit diesem seine Einrede der Unzulässigkeit zurückgewiesen wird, zulässig (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-73/97 P, Frankreich/Comafrica u. a., Slg. 1999, I-185, und vom 26. Februar 2002 in der Rechtssache C-23/00 P, Rat/Boehringer, Slg. 2002, I-1873, Randnr. 50).
  • EuGH, 27.03.1990 - 308/87

    Grifoni / EAEC

    Auszug aus EuGH, 23.03.2004 - C-234/02
    29 bis 31, vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-308/87, Grifoni/Kommission, Slg. 1990, I-1203, und vom 15. September 1994 in der Rechtssache C-146/91, KYDEP/Rat und Kommission, Slg. 1994, I-4199).
  • EuGH, 21.06.1993 - C-257/93

    Van Parijs u.a. / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.03.2004 - C-234/02
    59 Die Haftungsklage ist ein selbständiger Rechtsbehelf mit eigener Funktion im System der Klagemöglichkeiten und von Voraussetzungen abhängig, die ihrem besonderen Zweck angepasst sind (Urteil vom 28. April 1971 in der Rechtssache 4/69, Lütticke/Kommission, Slg. 1971, 325, Randnr. 6, und Beschluss vom 21. Juni 1993 in der Rechtssache C-257/93, Van Parijs u. a./Rat und Kommission, Slg. 1993, I-3335, Randnr. 14).
  • EuGH, 11.11.2003 - C-488/01

    Martinez / Parlament

    Auszug aus EuGH, 23.03.2004 - C-234/02
    Denn wenn Rechtsmittelführer ihr Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen könnten, würde dem Rechtsmittelverfahren ein Teil seiner Bedeutung genommen (vgl. Beschluss vom 11. November 2003 in der Rechtssache C-488/01 P, Martinez und de Gaulle/Parlament, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 39 und die angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.02.2001 - T-209/00

    Lamberts / Bürgerbeauftragter

    Auszug aus EuGH, 23.03.2004 - C-234/02
    19 Mit Beschluss vom 22. Februar 2001 in dieser Rechtssache (Lamberts/Bürgerbeauftragter und Parlament, Slg. 2001, II-765) hat das Gericht die Klage, soweit sie gegen das Parlament gerichtet war, als unzulässig abgewiesen.
  • EuGH, 10.07.1985 - 118/83

    CMC / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.03.2004 - C-234/02
    Während Nichtigkeits- und Untätigkeitsklagen die Ahndung der Rechtswidrigkeit zwingender Rechtsakte oder des Fehlens eines solchen Rechtsakts zum Ziel haben, ist eine Haftungsklage auf Ersatz des Schadens gerichtet, der sich aus einer Handlung oder einer unzulässigen Verhaltensweise ergibt, die einem Organ oder einer Einrichtung der Gemeinschaft zuzurechnen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 1985 in der Rechtssache 118/83, CMC/Kommission, Slg. 1985, 2325, Randnrn.
  • EuGH, 15.09.1994 - C-146/91

    KYDEP / Rat und Kommission

  • EuGH, 10.07.2003 - C-472/00

    Kommission / Fresh Marine

  • EuG, 23.05.2019 - T-107/17

    Steinhoff u.a. / EZB - Außervertragliche Haftung - Wirtschafts- und

    Nach ständiger Rechtsprechung auf dem Gebiet der außervertraglichen Haftung der Union für Schäden, der Einzelnen durch einen einem Organ oder einer Einrichtung der Union zuzurechnenden Verstoß gegen Unionsrecht entstanden ist, die entsprechend für die außervertragliche Haftung der EZB gemäß Art. 340 Abs. 3 AEUV gilt, besteht ein Ersatzanspruch, wenn die drei Voraussetzungen erfüllt sind, dass die Rechtsnorm, gegen die verstoßen worden ist, bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, und der Verstoß hinreichend qualifiziert ist, dass der Eintritt eines Schadens nachgewiesen ist und, schließlich, dass zwischen dem Verstoß gegen die dem Urheber des Rechtsakts obliegende Verpflichtung und dem den geschädigten Personen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 2003, Kommission/Fresh Marine, C-472/00 P, EU:C:2003:399, Rn. 25, vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 4. April 2017, Bürgerbeauftragter/Staelen, C-337/15 P, EU:C:2017:256, Rn. 31).

    Um festzustellen, ob ein Organ die außervertragliche Haftung auslöst, ist somit dessen Verhalten zu prüfen, das dem geltend gemachten Schaden zugrunde liegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 60).

    Jedes Verhalten, das einem Schaden zugrunde liegt, kann eine außervertragliche Haftung begründen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 50 bis 52 und 60; vgl. auch zum Verstoß gegen eine Handlungs- oder Unterlassungspflicht Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 55 bis 59, 67 und 68; zu einer mit Gründen versehenen Stellungnahme Urteil vom 18. Dezember 2009, Arizmendi u. a./Rat und Kommission, T-440/03, T-121/04, T-171/04, T-208/04, T-365/04 und T-484/04, EU:T:2009:530, Rn. 66 bis 69; zur Unterlassung einer individuell betreffenden Maßnahme Urteil vom 16. November 2017, Acquafarm/Kommission, T-458/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:810, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Könnte nämlich ein Unionsgericht nicht die Rechtmäßigkeit des Verhaltens eines Organs oder einer Einrichtung der Union prüfen, wäre dem in Art. 268 und Art. 340 Abs. 2 und 3 AEUV vorgesehenen Verfahren seine praktische Wirksamkeit entzogen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 61).

    Infolgedessen kann sich die EZB nicht auf die vor dem Urteil vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts (C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 31 bis 94), ergangene Rechtsprechung berufen, nach der Schadensersatzklagen nur deswegen als unzulässig zurückgewiesen wurden, weil der geltend gemachte Rechtsverstoß mit einer Handlung verbunden war, die keine Rechtswirkungen erzeugte (Beschlüsse vom 13. Juni 1991, Sunzest/Kommission, C-50/90, EU:C:1991:253, Rn. 17 bis 20, vom 4. Oktober 1991, Bosman/Kommission, C-117/91, EU:C:1991:382, Rn. 20, und vom 10. Dezember 1996, Söktas/Kommission, T-75/96, EU:T:1996:183, Rn. 49).

  • EuGH, 04.04.2017 - C-337/15

    Bürgerbeauftragter / Staelen - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der

    Der Gerichtshof habe etwa in Rn. 50 des Urteils vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts (C-234/02 P, EU:C:2004:174), entschieden, dass der Bürgerbeauftragte bei der Durchführung einer Untersuchung eine Handlungspflicht habe, was gerade der Beachtung der Sorgfaltspflicht entspreche, in Bezug auf die der Bürgerbeauftragte über kein Ermessen verfüge.

    Zur Möglichkeit des Beschwerdeführers, die Union wegen der Art und Weise der Behandlung seiner Beschwerde auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, hat der Gerichtshof bereits darauf hingewiesen, dass insoweit seine ständige Rechtsprechung maßgeblich ist, nach der ein Ersatzanspruch besteht, wenn die drei Voraussetzungen erfüllt sind, dass die Rechtsnorm, gegen die verstoßen worden ist, bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, dass der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen dem Verstoß gegen die Verpflichtung, die den Zuwiderhandelnden trifft, und dem der geschädigten Person entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht, und im Hinblick auf die zweite Voraussetzung klargestellt, dass das entscheidende Kriterium für die Beurteilung der Frage, ob ein Verstoß gegen das Unionsrecht als hinreichend qualifiziert anzusehen ist, darin besteht, ob das betreffende Organ oder die betreffende Institution der Union die Grenzen, die seinem oder ihrem Ermessen gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (Urteil vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass der Bürgerbeauftragte nur eine Handlungspflicht hat und über ein weites Ermessen verfügt (Urteil vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 50).

    Der Gerichtshof hat ferner darauf hingewiesen, dass der Bürgerbeauftragte hinsichtlich der Begründetheit einer Beschwerde und der im Anschluss an sie zu ergreifenden Maßnahmen zwar über ein weites Ermessen verfügt und in diesem Zusammenhang nicht verpflichtet ist, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen, weshalb die Kontrolle des Unionsrichters beschränkt sein muss; es ist aber nicht auszuschließen, dass eine Person unter ganz außerordentlichen Umständen nachweisen kann, dass der Bürgerbeauftragte bei der Ausübung seines Amtes einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen das Unionsrecht begangen hat, der geeignet ist, den betroffenen Bürger zu schädigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 52).

  • EuGH, 21.09.2010 - C-514/07

    Schweden / API und Kommission - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der

    Könnte nämlich eine Partei ihr Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen, würde dies dem Rechtsmittelverfahren einen Teil seiner Bedeutung nehmen (Urteil vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, Slg. 2004, I-2803, Randnr. 75).
  • EuGH, 10.01.2019 - C-415/18

    CBA Spielapparate- und Restaurantbetriebs/ Kommission - Rechtsmittel - Art. 181

    Nach ständiger Rechtsprechung auf dem Gebiet der Haftung der Union für Schäden, die Einzelne durch eine einem Organ oder einer Einrichtung der Union zuzurechnende Verletzung des Unionsrechts erlitten haben, besteht ein unionsrechtlicher Ersatzanspruch, wenn die drei Voraussetzungen erfüllt sind, dass die Rechtsnorm, gegen die verstoßen worden ist, bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, dass der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen dem Verstoß gegen die dem Zuwiderhandelnden obliegende Verpflichtung und dem den geschädigten Personen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 2003, Kommission/Fresh Marine, C-472/00 P, EU:C:2003:399, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 49).

    In Bezug auf die zweite Voraussetzung besteht das entscheidende Kriterium für die Annahme, dass ein Verstoß gegen das Unionsrecht hinreichend qualifiziert ist, unter Umständen wie denen des vorliegenden Falles darin, dass das betreffende Organ oder die betreffende Einrichtung der Union die Grenzen, die seinem oder ihrem Ermessen gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 2003, Kommission/Fresh Marine, C-472/00 P, EU:C:2003:399, Rn. 26, und vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 49).

    Dabei ist den Aufgaben Rechnung zu tragen, die von dem betreffenden Organ oder der betreffenden Einrichtung wahrgenommen werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass das Organ oder die Einrichtung eine Handlungs- oder eine Erfolgspflicht haben kann und einen mehr oder weniger großen Ermessensspielraum hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 50).

    Auch wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Bürger unter ganz außerordentlichen Umständen nachweisen können mag, dass das betreffende Organ bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen das Unionsrecht begangen hat, der geeignet ist, dem betroffenen Bürger einen Schaden zu verursachen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 52), klagt die Rechtsmittelführerin im vorliegenden Fall mit der Behauptung einer Verletzung ihrer subjektiven Rechte durch die angebliche pflichtwidrige Untätigkeit der Kommission doch ersichtlich über einen Schaden, der in Wirklichkeit in der Untätigkeit und in fehlerhaften Auslegungen der österreichischen Gerichte begründet läge.

  • EuG, 29.04.2015 - T-217/11

    Staelen / Bürgerbeauftragter

    Vorab weist das Gericht darauf hin, dass es gemäß Art. 268 AEUV und Art. 340 Abs. 2 AEUV für eine gegen den Bürgerbeauftragten gerichtete Schadensersatzklage zuständig ist (Urteile vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, Slg, EU:C:2004:174; vom 10. April 2002, Lamberts/Bürgerbeauftragter, T-209/00, Slg, EU:T:2002:94, Rn. 52, und vom 24. September 2008, M/Bürgerbeauftragter, T-412/05, EU:T:2008:397, Rn. 39).

    Erstens ist zu beachten, dass der Bürgerbeauftragte, wie bereits entschieden worden ist, hinsichtlich der Begründetheit von Beschwerden und der im Anschluss an diese Beschwerden zu ergreifenden Maßnahmen über ein weites Ermessen verfügt und in diesem Zusammenhang nicht verpflichtet ist, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen (vgl. in diesem Sinne Urteile Bürgerbeauftragter/Lamberts, oben in Rn. 55 angeführt, EU:C:2004:174, Rn. 50 und 52, sowie M/Bürgerbeauftragter, oben in Rn. 55 angeführt, EU:T:2008:397, Rn. 143).

    Das Gleiche gilt für die Vorschriften über die Untersuchungen des Bürgerbeauftragten, da sie es dem Einzelnen ermöglichen, Beschwerden über Fälle von Missstand in der Verwaltung einzureichen und über das Ergebnis der Untersuchungen, die der Bürgerbeauftragte insoweit durchführt, unterrichtet zu werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Bürgerbeauftragter/Lamberts, oben in Rn. 55 angeführt, EU:C:2004:174, Rn. 56).

  • EuGH, 26.09.2013 - C-172/12

    EI du Pont de Nemours / Kommission

    En effet, si une partie ne pouvait fonder son pourvoi sur des moyens et des arguments déjà utilisés devant le Tribunal, une telle procédure serait privée d'une partie de son sens (arrêts du 23 mars 2004, Médiateur/Lamberts, C-234/02 P, Rec.
  • EuG, 18.12.2009 - T-440/03

    Arizmendi u.a. / Rat und Kommission - Außervertragliche Haftung - Zollunion -

    Sie richtet sich auf Ersatz des Schadens, der sich aus einer rechtswidrigen Handlung oder Verhaltensweise ergibt, die einem Organ zuzurechnen ist (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, Slg. 2004, I-2803, Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der entgegengesetzte Ansatz liefe dem Grundsatz der Rechtsgemeinschaft zuwider und würde der Schadensersatzklage ihre praktische Wirksamkeit nehmen, da der Richter die Rechtmäßigkeit der Handlung eines Organs im Rahmen einer solchen Klage nicht prüfen könnte (Urteil Bürgerbeauftragter/Lamberts, oben in Randnr. 64 angeführt, Randnr. 61).

    Auch wenn die Kommission im Rahmen ihrer Befugnisse aus Art. 226 EG frei entscheiden kann, ob sie die Erhebung einer Vertragsverletzungsklage gegen einen Mitgliedstaat für zweckmäßig hält, ohne ihre Entscheidung rechtfertigen zu müssen (Urteil des Gerichtshofs vom 26. Juni 2001, Kommission/Portugal, C-70/99, Slg. 2001, I-4845, Randnr. 17), und auch wenn sie daher unter den gleichen Umständen im Rahmen der Ausübung ihrer Befugnisse eine mit Gründen versehene Stellungnahme an den Mitgliedstaat richten kann, so kann doch nicht ausgeschlossen werden, dass ein Kläger unter ganz außerordentlichen Umständen nachweisen kann, dass eine solche mit Gründen versehene Stellungnahme rechtswidrig ist und einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift darstellt, der geeignet ist, dieser Person einen Schaden zuzufügen (vgl. in diesem Sinne Urteil Bürgerbeauftragter/Lamberts, oben in Randnr. 64 angeführt, Randnr. 52, und Urteil des Gerichts vom 10. April 2002, Lamberts/Bürgerbeauftragter, T-209/00, Slg. 2002, II-2203, Randnr. 57).

  • EuGH, 10.09.2019 - C-123/18

    HTTS / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Gericht in Rn. 42 des angefochtenen Urteils dargestellten ständigen Rechtsprechung, wonach die Schadensersatzklage ein selbständiger Rechtsbehelf mit eigener Funktion im Rechtsbehelfssystem und seinem besonderen Zweck angepassten Voraussetzungen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dies ändert nämlich nichts daran, dass der Unionsrichter bei der Beurteilung der Begründetheit einer Schadensersatzklage zu prüfen hat, ob das Verhalten des Organs bzw. der Einrichtung der Union, durch das der Schaden verursacht wurde, rechtmäßig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 60 und 61).

  • EuG, 18.12.2009 - T-208/04

    Hardy / Rat und Kommission

    Sie richtet sich auf Ersatz des Schadens, der sich aus einer rechtswidrigen Handlung oder Verhaltensweise ergibt, die einem Organ zuzurechnen ist (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, Slg. 2004, I-2803, Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der entgegengesetzte Ansatz liefe dem Grundsatz der Rechtsgemeinschaft zuwider und würde der Schadensersatzklage ihre praktische Wirksamkeit nehmen, da der Richter die Rechtmäßigkeit der Handlung eines Organs im Rahmen einer solchen Klage nicht prüfen könnte (Urteil Bürgerbeauftragter/Lamberts, oben in Randnr. 64 angeführt, Randnr. 61).

    Auch wenn die Kommission im Rahmen ihrer Befugnisse aus Art. 226 EG frei entscheiden kann, ob sie die Erhebung einer Vertragsverletzungsklage gegen einen Mitgliedstaat für zweckmäßig hält, ohne ihre Entscheidung rechtfertigen zu müssen (Urteil des Gerichtshofs vom 26. Juni 2001, Kommission/Portugal, C-70/99, Slg. 2001, I-4845, Randnr. 17), und auch wenn sie daher unter den gleichen Umständen im Rahmen der Ausübung ihrer Befugnisse eine mit Gründen versehene Stellungnahme an den Mitgliedstaat richten kann, so kann doch nicht ausgeschlossen werden, dass ein Kläger unter ganz außerordentlichen Umständen nachweisen kann, dass eine solche mit Gründen versehene Stellungnahme rechtswidrig ist und einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift darstellt, der geeignet ist, dieser Person einen Schaden zuzufügen (vgl. in diesem Sinne Urteil Bürgerbeauftragter/Lamberts, oben in Randnr. 64 angeführt, Randnr. 52, und Urteil des Gerichts vom 10. April 2002, Lamberts/Bürgerbeauftragter, T-209/00, Slg. 2002, II-2203, Randnr. 57).

  • EuG, 18.12.2009 - T-365/04

    Cantoni / Rat und Kommission

    Sie richtet sich auf Ersatz des Schadens, der sich aus einer rechtswidrigen Handlung oder Verhaltensweise ergibt, die einem Organ zuzurechnen ist (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, Slg. 2004, I-2803, Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der entgegengesetzte Ansatz liefe dem Grundsatz der Rechtsgemeinschaft zuwider und würde der Schadensersatzklage ihre praktische Wirksamkeit nehmen, da der Richter die Rechtmäßigkeit der Handlung eines Organs im Rahmen einer solchen Klage nicht prüfen könnte (Urteil Bürgerbeauftragter/Lamberts, oben in Randnr. 64 angeführt, Randnr. 61).

    Auch wenn die Kommission im Rahmen ihrer Befugnisse aus Art. 226 EG frei entscheiden kann, ob sie die Erhebung einer Vertragsverletzungsklage gegen einen Mitgliedstaat für zweckmäßig hält, ohne ihre Entscheidung rechtfertigen zu müssen (Urteil des Gerichtshofs vom 26. Juni 2001, Kommission/Portugal, C-70/99, Slg. 2001, I-4845, Randnr. 17), und auch wenn sie daher unter den gleichen Umständen im Rahmen der Ausübung ihrer Befugnisse eine mit Gründen versehene Stellungnahme an den Mitgliedstaat richten kann, so kann doch nicht ausgeschlossen werden, dass ein Kläger unter ganz außerordentlichen Umständen nachweisen kann, dass eine solche mit Gründen versehene Stellungnahme rechtswidrig ist und einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift darstellt, der geeignet ist, dieser Person einen Schaden zuzufügen (vgl. in diesem Sinne Urteil Bürgerbeauftragter/Lamberts, oben in Randnr. 64 angeführt, Randnr. 52, und Urteil des Gerichts vom 10. April 2002, Lamberts/Bürgerbeauftragter, T-209/00, Slg. 2002, II-2203, Randnr. 57).

  • EuG, 18.12.2009 - T-484/04

    Pilat / Rat und Kommission

  • EuG, 18.12.2009 - T-121/04

    Boquien u.a. / Rat und Kommission

  • EuG, 18.12.2009 - T-171/04

    Surget / Rat und Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-261/13

    Nach Auffassung des Generalanwalts Niilo Jääskinen sind Entscheidungen des

  • EuG, 10.05.2006 - T-279/03

    Galileo International Technology u.a. / Kommission - Schadensersatzklage -

  • EuG, 04.10.2006 - T-193/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE KLAGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG DER MASSNAHME, MIT DER DAS

  • EuG, 15.01.2015 - T-539/12

    Ziegler / Kommission

  • EuG, 17.11.2021 - T-147/17

    Anastassopoulos u.a./ Rat und Kommission

  • EuG, 07.10.2015 - T-79/13

    Der Schaden, den die privaten Inhaber griechischer Schuldtitel im Jahr 2012 im

  • EuGH, 30.06.2005 - C-286/04

    Eurocermex / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1

  • EuG, 27.11.2007 - T-3/00

    Pitsiorlas / Rat und EZB - Zugang zu Dokumenten - Basel/Nyborg-Vereinbarung -

  • EuG, 06.04.2006 - T-309/03

    Camós Grau / Kommission - Untersuchung des Europäischen Amtes für

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-8/15

    Das Gericht hat nach Ansicht der Generalanwälte Wathelet und Wahl die Klagen auf

  • EuG, 09.02.2022 - T-868/16

    QI u.a. / Kommission und EZB

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-597/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella sind die Unionsgerichte nicht für die

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2019 - C-654/17

    Bayerische Motoren Werke/ Kommission und Freistaat Sachsen - Rechtsmittel -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-109/10

    Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 13.12.2012 - T-197/11

    Kommission / Strack - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Zugang zu

  • EuGH, 21.09.2010 - C-528/07

    API / Kommission - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2006 - C-229/05

    und Sicherheitspolitik - GENERALANWÄLTIN KOKOTT IST DER ANSICHT, DASS OSMAN

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-113/04

    Technische Unie / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerbsrecht - Artikel 81

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-131/03

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-105/04

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-337/15

    Bürgerbeauftragter / Staelen - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung -

  • EuG, 11.04.2024 - T-149/24

    Gimeno Aguilera u. a./ Spanien

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-282/05

    Holcim (Deutschland) / Kommission - Anfechtung eines Urteils des Gerichts -

  • EuGH, 12.03.2020 - C-571/19

    EMB Consulting e.a/ EZB

  • EuG, 15.11.2017 - T-784/16

    Pilla / Kommission und EACEA

  • EuG, 19.06.2009 - T-269/03

    Socratec / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Markt für

  • EuG, 09.09.2020 - T-381/15

    IMG / Kommission

  • EuG, 03.05.2018 - T-48/16

    Sigma Orionis / Kommission - Schiedsklausel - Siebtes Rahmenprogramm der

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-88/15

    Ferriere Nord / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-89/15

    Riva Fire / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-40/03

    Rica Foods / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-141/02

    Kommission / max.mobil

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2022 - C-640/20

    PV/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Mobbing - Ärztliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-65/21

    SGL Carbon / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-85/15

    Feralpi / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-86/15

    Ferriera Valsabbia und Valsabbia Investimenti / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2022 - C-620/20

    IMG/ Kommission - Rechtsmittel - Haushaltsordnung - Schutz der finanziellen

  • EuGH, 28.10.2004 - C-236/03

    Kommission / CMA CGM u.a.

  • EuG, 15.10.2013 - T-13/12

    Andechser Molkerei Scheitz / Kommission - Nichtigkeits- und Schadensersatzklage -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-68/05

    Koninklijke Coöperatie Cosun / Kommission - Rechtsmittel - Zulässigkeit neuer

  • EuGH, 14.10.2004 - C-288/03

    Zaoui u.a. / Kommission

  • EuGH, 19.05.2009 - C-349/08

    Kronberger / Parlament - Vorläufiger Rechtsschutz - Unzulässigkeit der Klage

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2004 - C-499/03

    Biegi Nahrungsmittel und Commonfood

  • EuG, 04.07.2014 - T-644/11

    Kimman / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2012 - C-337/09

    Rat / Zhejiang Xinan Chemical Industrial Group - Rechtsmittel - Gemeinsame

  • EuGH, 25.11.2004 - C-18/03

    Vela und Tecnagrind / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-363/22

    Planistat Europe und Charlot/ Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche

  • EuG, 04.05.2018 - T-34/17

    Skyleader / EUIPO - Sky International (SKYLEADER) - Unionsmarke

  • EuG, 30.11.2005 - T-250/02

    Autosalone Ispra / Kommission - EAG-Vertrag - Außervertragliche Haftung -

  • EuG, 13.07.2022 - T-280/22

    Asociación de Delineantes de Hacienda/ Spanien

  • EuG, 17.12.2021 - T-765/14

    Legakis u.a. / Rat

  • EuG, 17.12.2021 - T-495/14

    Theodorakis und Theodoraki / Rat

  • EuG, 09.09.2019 - T-524/19

    Rosellò/ Italien

  • EuG, 19.04.2018 - T-606/17

    CBA Spielapparate- und Restaurantbetriebs/ Kommission - Schadensersatzklage -

  • EuG, 07.11.2017 - T-363/17

    Ccc Event Management / Gerichtshof der Europäischen Union - Schadensersatzklage -

  • EuG, 15.10.2014 - T-663/13

    Rechnungshof / BF

  • EuG, 25.06.2021 - T-211/21

    Vervloet und Vervloet-Mulder/ AREB

  • EuG, 17.09.2019 - T-146/19

    García Ruiz / Parlament

  • EuG, 20.02.2019 - T-39/19

    Renew Consorzio Energie Rinnovabili/ Kommission und Italien

  • EuG, 25.09.2018 - T-365/18

    Michal Harvilik - HYDRA/ Tschechische Republik und Europäischer Gerichtshof für

  • EuG, 29.07.2010 - T-475/08

    Duta / Gerichtshof

  • EuGH, 26.01.2005 - C-153/04

    Euroagri / Kommission

  • EuG, 13.12.2018 - T-493/18

    Comprojecto-Projectos e Construções u.a./ Portugal

  • EuGH, 22.06.2005 - C-190/04

    French u.a. / Rat und Kommission

  • EuG, 10.12.2021 - T-626/21

    Intersagunto Terminales/ Spanien und Kommission

  • EuG, 31.07.2020 - T-385/20

    Kloetsch/ Deutschland - Schadensersatzklage - Mangelnde Vertretung des Klägers -

  • EuG, 21.09.2017 - T-353/17

    zupan/ Kroatien

  • EuG, 14.03.2017 - T-889/16

    Ccc Event Management / Gerichtshof der Europäischen Union - Schadensersatzklage -

  • EuG, 19.12.2016 - T-655/16

    CBA Spielapparate- und Restaurantbetriebs / Gerichtshof der Europäischen Union -

  • EuGH, 22.06.2005 - C-281/04

    Leighton u.a. / Rat und Kommission

  • EuGH, 15.03.2005 - C-553/03

    Panhellenic Union of Cotton Ginners and Exporters / Kommission

  • EuG, 14.03.2024 - T-24/24

    Gimeno Aguilera u. a./ Ministerio de la Presidencia, Justicia y Relaciones con

  • EuG, 17.12.2021 - T-496/14

    Berry Investments / Rat

  • EuG, 14.03.2017 - T-839/16

    Todorov / Gerichtshof der Europäischen Union

  • EuG, 17.06.2015 - T-22/15

    Ségaud / Frankreich und Kommission

  • EuG, 19.11.2013 - T-476/13

    Associazione sportiva Taranto calcio / Italien

  • EuG, 26.06.2012 - T-129/12

    Szarvas / Ungarn

  • EuG, 17.03.2020 - T-815/19

    Constantinescu und Horga/ Rumänien u.a.

  • EuG, 11.07.2018 - T-266/18

    Tabacki/ Deutschland - Offensichtliche Unzuständigkeit

  • EuG, 25.10.2011 - T-472/11

    DMA Die Marketing Agentur und Hofmann / Österreich - Vorläufiger Rechtsschutz -

  • EuG, 12.07.2011 - T-172/11

    Polak / Österreich und Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer - Offensichtliche

  • EuGH, 14.10.2004 - C-279/02

    Antas de Campos / Parlament

  • EuG, 17.12.2020 - T-698/20

    Forum Justicia Europa/ Spanien und Fiscalía Especial contra la Corrupción y la

  • EuG, 07.07.2020 - T-273/20

    Vasilev/ Bulgarien

  • EuG, 06.07.2020 - T-375/20

    Jantek/ Kúria u.a.

  • EuG, 16.12.2016 - T-663/16

    Groupement pastoral de Oust u.a. / Kommission

  • EuG, 16.04.2015 - T-746/14

    Milkovic / Europäische Union

  • EuG, 13.12.2013 - T-602/13

    Omnia / Italien u.a.

  • EuG, 28.11.2013 - T-474/13

    ADUGI Onlus und Confomef / Rat u.a.

  • EuG, 10.09.2013 - T-478/12

    EI / Parlament und Kommission - Prozesskostenhilfe - Vor Erhebung einer Klage

  • EuG, 16.07.2013 - T-247/13

    Yosifova / Kommission und Bulgarien

  • EuG, 16.07.2013 - T-246/13

    Yosifova / Kommission und Bulgarien

  • EuG, 13.03.2012 - T-10/12

    Dimitrov / Bulgarien

  • EuG, 21.03.2011 - T-47/11

    Mandu / Rumänien

  • EuG, 14.01.2022 - T-542/21

    Lommel/ Deutschland und Kommission - Nichtigkeitsklage - Außervertragliche

  • EuG, 18.11.2019 - T-596/19

    Zöldolaj BB/ Fővárosi Közigazgatási és Munkaügyi Bíróság und Ungarn

  • EuG, 14.04.2015 - T-823/14

    Guja / Polen

  • EuG, 27.01.2015 - T-743/14

    Branko / Polen

  • EuG, 31.03.2014 - T-666/13

    Herzog / Slowakei und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

  • EuG, 21.11.2013 - T-362/13

    Kolev / Bulgarien

  • EuG, 10.07.2013 - T-97/13

    Stratiev / Bulgarien

  • EuG, 27.05.2013 - T-163/13

    Králik / Slowakei und Sociálna poisťovňa

  • EuG, 19.04.2013 - T-49/13

    'Todorov / Cour européenne des droits de l''homme'

  • EuG, 06.12.2012 - T-454/12

    Petri / EG - Schadensersatzklage - Offensichtliche Unzuständigkeit

  • EuG, 16.10.2012 - T-286/12

    Suriscom / Rumänien u.a.

  • EuG, 16.10.2012 - T-289/12

    Pranacat Management / Rumänien u.a.

  • EuG, 24.09.2012 - T-340/12

    Daf Bul und Koskeridis / Griechenland und ODDY

  • EuG, 18.01.2012 - T-609/11

    Perez Ortega / Spanien

  • EuG, 14.07.2011 - T-332/11

    Rodríguez Cermeño / Spanien

  • EuG, 30.06.2011 - T-221/11

    West Indies Pack / Frankreich

  • EuG, 04.04.2011 - T-133/11

    'Fundația Pro Fondbis - 1946 Semper / Cour européenne des Droits de

  • EuG, 19.04.2010 - T-8/10

    Michelová / Tschechische Republik

  • EuG, 09.10.2023 - T-515/23

    Scarcelli/ Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte und Italien

  • EuG, 21.05.2012 - T-154/12

    Vladucu / Rumänien

  • EuG, 31.01.2012 - T-547/11

    FS Schmidt Vermögensverwaltung und Verlag / Niederlande - Schadensersatzklage -

  • EuG, 25.03.2010 - T-413/09

    Brain Invest International / Schweden

  • EuG, 19.03.2013 - T-69/13

    DP / Bundesamt für Justiz - Prozesskostenhilfe

  • EuG, 19.03.2013 - T-72/13

    DP / Land Baden-Württemberg - Prozesskostenhilfe

  • EuG, 18.05.2015 - T-116/15

    Grigore / Rumänien

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,19392
Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02 P (https://dejure.org/2003,19392)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.07.2003 - C-234/02 P (https://dejure.org/2003,19392)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - C-234/02 P (https://dejure.org/2003,19392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bürgerbeauftragter / Lamberts

  • EU-Kommission PDF

    Europäischer Bürgerbeauftragter gegen Frank Lamberts.

    Rechtsmittel - Unzulässigkeit - Außervertragliche Haftung - Behandlung einer Beschwerde betreffend ein internes Auswahlverfahren für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit durch den Bürgerbeauftragten

  • EU-Kommission

    Europäischer Bürgerbeauftragter gegen Frank Lamberts

    Vorschriften über die Organe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2004, I-2803
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 10.04.2002 - T-209/00

    Lamberts / Bürgerbeauftragter

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02
    - den in der Rechtsmittelbeantwortung gestellten Antrag von Herrn Lamberts auf Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz vom 10. April 2002 in der Rechtssache T-209/00, Lamberts/Europäischer Bürgerbeauftragter, ebenfalls als unbegründet zurückzuweisen.

    2 - - Rechtssache T-209/00, Slg. 2002, II-2203.

  • EuGH, 15.06.2000 - C-237/98

    Dorsch Consult / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02
    25 - - Siehe Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-237/98 P (Dorsch Consult/Rat und Kommission, Slg. 2000, I-4549, Randnrn.
  • EuGH, 26.11.2002 - C-275/00

    First und Franex

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02
    23 - - Siehe beispielsweise Urteil des Gerichtshofes vom 26. November 2002 in der Rechtssache C-275/00 (First und Franex, Slg. 2002, I-10943, Randnr. 43).
  • EuGH, 02.12.1992 - C-370/89

    SGEEM und Etroy / EIB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02
    22 - - Siehe Randnr. 49 des Urteils des Gerichts, wo auf das Urteil des Gerichtshofes vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-370/89 (SGEEM und Etroy/EIB, Slg. 1992, I-6211, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2003 - C-224/01

    DER GERICHTSHOF HAT ERSTMALS ÜBER DIE FRAGE DER HAFTUNG EINES MITGLIEDSTAATS FÜR

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02
    11 - - Schlussanträge vom 8. April 2003 in der Rechtssache C-224/01 (noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02
    10 - - Siehe etwa Urteil des Gerichtshofes vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P (Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 39).
  • EuGH, 16.05.2002 - C-321/99

    ARAP u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02
    18 - - Urteil des Gerichtshofes vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-321/99 P (Slg. 2002, I-4287, Randnrn.
  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02
    15 - - Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P (Bergaderm und Goupil, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 41).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-279/98

    Cascades / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02
    21 - - Siehe Schlussanträge des Generalanwalts Mischo vom 18. Mai 2000 zum Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-279/98 P (Cascades/Kommission, Slg. 2000, I-9693, Nrn. 38 bis 40).
  • EuGH, 14.06.2001 - C-178/99

    Salzmann

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02
    14 und 15) und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-178/99 (Salzmann, Slg. 2001, I-4421, Randnrn.
  • EuGH, 12.11.1998 - C-134/97

    Victoria Film

  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2007 - C-331/05

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche

    13 - Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed vom 3. Juli 2003 in der Rechtssache Lamberts (C-234/02 P, Slg. 2004, I-2803, Nr. 55).

    20 - Urteil des Gerichtshofs vom 23. März 2004, Lamberts (C-234/02 P, Slg. 2004, I-2803, Randnr. 50).

    33 - Urteile des Gerichtshofs vom 8. April 1992, Cato/Kommission (C-55/90, Slg. 1992, I-2533, Randnr. 18), vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame, oben angeführt in Fn. 29, vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission (C-352/98 P, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 41 und 42), vom 10. Dezember 2002, Kommission/Camar und Tico (C-312/00 P, Slg. 2000, I-11355, Randnr. 53), vom 10. Juli 2003, Kommission/Fresh Marine Company (C-472/00 P, Slg. 2003, I-7541, Randnr. 25), vom 23. März 2004, Lamberts (C-234/02 P, Slg. 2004, I-2803, Randnr. 49), und vom 9. November 2006, Agraz u. a./Kommission (C-243/05 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-337/15

    Bürgerbeauftragter / Staelen - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung -

    In seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Europäischer Bürgerbeauftragter/Lamberts (C-234/02 P, EU:C:2003:394, Nr. 143) hielt Generalanwalt Geelhoed einen Ursachenzusammenhang zwischen den geltend gemachten Amtsfehlern des Bürgerbeauftragten bei der Bearbeitung des Falles von Herrn Lambert und ihren "kränkenden und destruktiven Auswirkungen" auf ihn für gegeben, lehnte in Nr. 141 jener Schlussanträge eine Prüfung der Frage des Schadens selbst jedoch ab, weil das Gericht diese Frage in seinem Urteil nicht geprüft hatte.
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