Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 29.04.2004 - C-240/01   

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https://dejure.org/2004,3253
EuGH, 29.04.2004 - C-240/01 (https://dejure.org/2004,3253)
EuGH, Entscheidung vom 29.04.2004 - C-240/01 (https://dejure.org/2004,3253)
EuGH, Entscheidung vom 29. April 2004 - C-240/01 (https://dejure.org/2004,3253)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Richtlinie 92/81/EWG - Als Heizstoff verbrauchte Mineralöle

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Steuerrecht - Harmonisierung - Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Richtlinie 92/81 - Der Verbrauchsteuer unterliegende Mineralöle - Als Heizstoffe verbrauchte Mineralöle - Begriff - Autonome Auslegung - Begriff, der alle Fälle des Verbrauchs von Mineralöl ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland

    Abgaben

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/81/EWG aufgrund der fehlenden Erhebung der Mineralölsteuer auf sämtliche Mineralöle, die zum Verbrauch als Heizstoff bestimmt sind, durch die Anwendung von § 4 Absatz 1 Nummer 2 ...

  • Judicialis

    Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar... 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren Art. 3 Abs. 1; ; Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle in der durch die Richtlinie 94/74/EG des Rates vom 22.Dezember 1994 geänderten Fassung Art. 1; ; Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle in der durch die Richtlinie 94/74/EG des Rates vom 22.Dezember 1994 geänderten Fassung Art. 2 Abs. 2; ; Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle in der durch die Richtlinie 94/74/EG des Rates vom 22.Dezember 1994 geänderten Fassung Art. 8 Abs. 1 Buchst. b; ; MinöStG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Richtlinie 92/81/EWG - Als Heizstoff verbrauchte Mineralöle]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • bdo.de PDF, S. 13 (Kurzanmerkung)

    Verheizen von Mineralöl

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    MinöStG § 4 Abs 1 Nr 2 Buchst b, EWGRL 81/92 Art 2 Abs 2, Richtlinie 92/81/EWG Art 2 Abs 2
    Gemeinschaftsrecht; Heizöl; Mineralölsteuerbefreiung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle (ABl. L 316, S. 12) - Verwendung als Heizstoff - Nationale Vorschriften, wonach bestimmte ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2004, I-4733
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.06.1989 - 348/87

    Stichting Uitvoering Financiële Acties / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-240/01
    Die Steuerbefreiungen seien nämlich als Ausnahmen vom allgemeinen Grundsatz der Besteuerung eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne für die Mehrwertsteuer Urteil vom 15. Juni 1989 in der Rechtssache 348/87, Stichting Uitvoering Financiële Acties, Slg. 1989, 1737, Randnrn.
  • EuGH, 24.02.2000 - C-434/97

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-240/01
    40 Daher besteht gegenwärtig nur eine partielle Harmonisierung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Februar 2000 in der Rechtssache C-434/97, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-1129, Randnr. 17).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.07.2015 - 1 K 1322/13

    Energiesteuer

    Verheizen gemäß § 2 Abs. 6 EnergieStG sei das Verbrennen von Energieerzeugnissen zur Erzeugung von Wärme, wobei nach dem EuGH-Urteil vom 29.04.2004 in der Rechtssache C-240/01 unter Verheizen im Sinne der Richtlinie (EWG) Nr. 92/81 des Rates zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle -Strukturrichtlinie- (ABl. EG Nr. L 316, 12) jedes Verbrennen zu verstehen sei und zwar unabhängig vom Zweck des Heizens, der auch die Umwandlung oder Vernichtung des Stoffes umfassen könne, auf den diese thermische Energie bei einem chemischen oder industriellen Prozess übertragen werde.

    Soweit der Beklagte in der Einspruchsentscheidung maßgebend auf das EuGH-Urteil vom 19.04.2004 (Rs. C-240/01) sowie auf das BFH-Urteil vom 28.10.2008 (VII R 6/08) abstelle, berücksichtige er nicht, dass § 51 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStG nicht auf die Begriffe "Verheizen", "Heizen" oder "Heizzwecke", sondern auf die thermische Abfallbehandlung abstelle.

    Der EuGH hat vorhergehend mit Urteil vom 29.04.2004 in der Rechtssache C-240/01 (EuGHE 2004, I-4733) zum Begriff "Verbrauch als Heizstoff" in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Verbrauchsteuern auf Mineralöle (ABl. EG Nr. L 316, 12) entschieden, dass dieser autonom ausgelegt werden muss, und aus der Systematik der RL 92/81/EWG gefolgert, dass nach Auffassung des Gemeinschaftsgesetzgebers der Begriff "Verbrauch als Heizöl" nicht nur die Fälle betrifft, in denen die durch die Verbrennung des Mineralöls erzeugte thermische Energie zu Heizzwecken verwendet wird, sondern auch die Fälle umfasst, in denen die so erzeugte thermische Energie zu anderen Zwecken verwendet wird (EuGH-Urteil vom 29.04.2004 C-240/01, EuGHE 2004, I-4733, Rn. 52).

    In allen diesen Fällen werden die Mineralöle verbraucht und müssen daher besteuert werden (EuGH-Urteil vom 29.04.2004 C-240/01, EuGHE 2004, I-4733, Rn. 56).

    So hat der EuGH zum Begriff des "Verheizens" ausdrücklich festgestellt, dass das Verheizen nicht nur die Fälle betrifft, in denen die durch die Verbrennung des Energieerzeugnisses erzeugte thermische Energie zu Heizzwecken verwendet wird, sondern auch die Fälle umfasst, in denen die so erzeugte thermische Energie zu anderen Zwecken verwendet wird, wobei der Zweck des Heizens auch die Umwandlung oder Vernichtung des Stoffes umfassen kann, auf den diese thermische Energie übertragen wird (vgl. EuGH-Urteil vom 29.04.2004 C-240/01, EuGHE 2004, I-4733).

  • BFH, 28.10.2008 - VII R 6/08

    Steuerentlastung für Energieerzeugnisse gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d

    In diese Richtung weise auch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 29. April 2004 Rs. C-240/01 (EuGHE 2004, I-4733) zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Verbrauch als Heizstoff" in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 92/81/EWG (RL 92/81/EWG) des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- Nr. L 316/12).

    Ausweislich der Gesetzesbegründung beabsichtigte der Gesetzgeber mit der Normierung der in § 51 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG aufgeführten Entlastungstatbestände die Konsequenzen aus der EuGH-Rechtsprechung zum Begriff des Verheizens (EuGH-Urteil in EuGHE 2004, I-4733) zu ziehen und die Vorgaben des Art. 2 Abs. 4 EnergieStRL in nationales Recht umzusetzen (BTDrucks 15/5816 und 16/1172, S. 44).

    In seinem Urteil in EuGHE 2004, I-4733 ist der EuGH der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) und der Finanzverwaltung entgegengetreten, dass die Annahme des Verheizens ausgeschlossen sei, wenn ein unmittelbarer Kontakt der Flamme mit dem zu be- oder verarbeitenden oder zu vernichtenden Stoff (z.B. Absengen von Textilfasern oder Abbrennen von Unkraut) besteht.

  • BFH, 13.01.2015 - VII R 35/12

    Energieerzeugnisse mit zweierlei Verwendungszweck ("dual use")

    Eine Verwendung zum Verheizen liegt deshalb immer dann vor, wenn Energieerzeugnisse verbrannt werden und die so erzeugte thermische Energie zum Heizen genutzt wird, und zwar unabhängig vom Zweck des Heizens, der auch die Umwandlung oder Vernichtung des Stoffes umfassen kann, auf den die thermische Energie bei einem chemischen und industriellen Prozess übertragen wird (EuGH-Urteil vom 29. April 2004 C-240/01, Slg. 2004, I-4733, ZfZ 2004, 231).

    Der Gesetzgeber wollte dadurch einen Auffangtatbestand schaffen, der insbesondere solche Verwendungen erfasst, die der Senat vor dem EuGH-Urteil in Slg. 2004, I-4733, ZfZ 2004, 231 nicht als "Verheizen" und somit als steuerfrei angesehen hatte (BTDrucks 16/1172, S. 44).

  • FG Düsseldorf, 18.05.2005 - 4 K 3995/03

    Mineralölsteuer; Müllverbrennungsanlage; Zündbrennerbetrieb; Stützbrennerbetrieb;

    Auch stehe nicht fest, ob die Ausführungen des EuGH im Urteil vom 29.04.2004, C-240/01, soweit sie von der bisherigen Rechtsprechung des BFH zum Verheizen abwichen, auch für die Vergangenheit anzuwenden seien.

    Das Gericht hat die Beteiligten auf das Urteil des EuGH vom 29.04.2004, C-240/01, hingewiesen.

    Mit Urteil vom 29. April 2004, C-240/01, ZfZ 2004, 231 ff., hat der EuGH nämlich den Begriff des Verheizens in einer die Steuerbegünstigung einschränkenden Weise ausgelegt.

    Dabei ging der EuGH von einer sich aus dem Gemeinschaftsrecht ergebenden autonomen Auslegung der in Art. 2 Abs. 2 S.1 der Richtlinie 92/81/EWG des Rates zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle - RL 92/81 - enthaltenen Bestimmung des Verbrauchs als Heizstoff aus, die in der Gemeinschaft einheitlich anzuwenden ist (Urteil vom 29. April 2004, C-240/01, Rz. 33, 45 f., aaO.).

    Danach ist Verheizen, d.h. ein Verbrauch als Heizstoff, auch dann gegeben, wenn bei der Verbrennung des Mineralöls unabhängig vom Verwendungszweck thermische Energie erzeugt wird (EuGH Urteil vom 29. April 2004, C-240/01, Rz. 52, aaO.).

  • BFH, 23.04.2009 - VIII R 6/08

    Geltung der verlängerten Festsetzungsfrist in Erstattungsfällen - Keine

    In diese Richtung weise auch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 29. April 2004 Rs. C-240/01 (EuGHE 2004, I-4733) zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Verbrauch als Heizstoff" in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 92/81/EWG (RL 92/81/EWG) des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABlEG- Nr. L 316/12).

    Ausweislich der Gesetzesbegründung beabsichtigte der Gesetzgeber mit der Normierung der in § 51 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG aufgeführten Entlastungstatbestände die Konsequenzen aus der EuGH-Rechtsprechung zum Begriff des Verheizens (EuGH-Urteil in EuGHE 2004, I-4733) zu ziehen und die Vorgaben des Art. 2 Abs. 4 EnergieStRL in nationales Recht umzusetzen (BTDrucks 15/5816 und 16/1172, S. 44).

    In seinem Urteil in EuGHE 2004, I-4733 ist der EuGH der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) und der Finanzverwaltung entgegengetreten, dass die Annahme des Verheizens ausgeschlossen sei, wenn ein unmittelbarer Kontakt der Flamme mit dem zu be- oder verarbeitenden oder zu vernichtenden Stoff (z.B. Absengen von Textilfasern oder Abbrennen von Unkraut) besteht.

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.09.2012 - 6 K 2297/09

    Anspruch auf Steuerentlastung nach § 51 EnergieStG auch bei Nutzung von bei der

    In seinem Urteil vom 29. April 2004 (Rs. C-240/01) habe der Eu ropäische Gerichtshof sodann die nationale Definition für unvereinbar mit der Mineral ölstrukturrichtlinie erklärt und festgestellt, dass sich ihr Begriff "Verbrauch als Heiz stoff" auf alle die Fälle bezieht, in denen Mineralöle verbrannt würden und die erzeugte thermische Energie zum Heizen genutzt werde, und zwar unabhängig vom Zweck des Heizens.

    Diese Definition entspricht den Vorgaben der EuGH-Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 29.04.2004, C-240/01, Rspr.-Sammlung 2004, S. 1-04733) .

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Urteil vom 29.04.2004, C-240/01 (Rspr.-Sammlung 2004, S. 1-04733), das zur vorherigen Rechtslage, nämlich § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b des Mineralölsteuergesetzes (MinöStG) und der Richtlinie 92/81/EWG vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle in der durch die Richtlinie 94/74/EG vom 22. Dezember 1994 geänderten Fassung ergangen ist, bezieht sich der Begriff "Verbrauch als Heizstoff" in Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 der Richtlinie 92/81 auf alle die Fälle, in denen Mineralöle verbrannt werden und die so erzeugte thermische Energie zum Heizen genutzt wird, und zwar unabhängig vom Zweck des Heizens, der auch die Umwandlung oder Vernichtung des Stoffes umfassen kann, auf den diese thermische Energie bei einem chemischen oder industriellen Prozess übertragen wird.

  • EuGH, 26.04.2007 - C-392/05

    Alevizos - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Richtlinie 83/183/EWG - Art. 6 -

    Während zudem bei den in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 92/12 genannten Waren die Harmonisierung, die mit der Richtlinie 92/12 insbesondere durch die Vereinheitlichung der Kriterien für den Verbrauchsteueranspruch in der Gemeinschaft durchgeführt worden ist, um die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts sicherzustellen (vgl. den vierten Erwägungsgrund dieser Richtlinie, außerdem Urteile vom 2. April 1998, EMU Tabac u. a., C-296/95, Slg. 1998, I-1605, Randnr. 22, vom 5. April 2001, Van de Water, C-325/99, Slg. 2001, I-2729, Randnr. 39, und vom 29. April 2004, Kommission/Deutschland, C-240/01, Slg. 2004, I-4733, Randnr. 36), es ermöglicht, Doppelbesteuerungen im Verhältnis zwischen Mitgliedstaaten zu vermeiden, und damit bei diesen Waren die Anwendung der Bestimmungen der Richtlinie 83/183 über die Verbrauchsteuerbefreiungen bei der Einfuhr überflüssig macht (vgl. den zwanzigsten Erwägungsgrund der Richtlinie 92/12), verhält es sich bei den übrigen Waren anders.

    Mit dieser Vorschrift wurde der Rat der Europäischen Gemeinschaften zur Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften u. a. über die Verbrauchsabgaben ermächtigt, soweit diese Harmonisierung für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts notwendig ist (Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 35).

  • BFH, 19.02.2007 - VII B 205/06

    NZB: Verheizen von Erdgas zur Synthesegasherstellung

    Schließlich sei die Rechtsprechung des BFH zum Begriff des Verheizens hinsichtlich des Einsatzes von Erdgas zu Heizzwecken infolge des Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 29. April 2004 Rs. C-240/01 (EuGHE 2004, I-4733, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2004, 231) nicht als überholt anzusehen.

    Aufgrund des EuGH-Urteils in EuGHE 2004, I-4733 liege die Unsicherheit und Unklarheit in Bezug auf die Auslegung des Begriffes "Verheizen" auf der Hand.

    Die von der Klägerin behauptete Klärungsbedürftigkeit der von ihr aufgeworfenen Rechtsfrage ist auch nicht deshalb gegeben, weil der Gesetzgeber in Reaktion auf das EuGH-Urteil in EuGHE 2004, I-4733, in § 51 Abs. 1 EnergieStG einen Katalog von Befreiungstatbeständen aufgenommen hat, nach dem Mineralöle, die zur Erzeugung von Wärme verbrannt und damit verheizt werden (vgl. § 2 Abs. 6 EnergieStG), dennoch von einer Besteuerung freigestellt werden können.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-43/13

    Kronos Titan - Richtlinie 2003/96/EG - Art. 2 Abs. 3 - Besteuerung anderer

    17 - Urteil vom 29. April 2004, Kommission/Deutschland (C-240/01, Slg. 2004, I-4733, Randnr. 39).

    18 - Urteil Kommission/Deutschland (Randnrn. 40 und 44).

    19 - Vgl. in diesem Sinne Nrn. 52 und 53 der Schlussanträge von Generalanwalt Geelhoed in der Rechtssache, in der das Urteil Kommission/Deutschland ergangen ist.

  • BFH, 16.06.2005 - VII B 138/04

    PZU: Beweiskraft

    Auch bestünde in Anbetracht der Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 29. April 2004 Rs. C-240/01 (Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2004, 231), mit der der EuGH eine zu großzügige Auslegung des Begriffes "Verheizen" durch die deutsche Zollverwaltung beanstandet hatte, keine Veranlassung zur Einholung einer Vorabentscheidung durch den EuGH.

    Auch aufgrund des Urteils des EuGH in ZfZ 2004, 231 in dem dieser zur Auslegung des Begriffes des Verheizens in Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 316/12) Stellung genommen hat, ist eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO nicht veranlasst.

  • EuGH, 01.03.2007 - C-391/05

    Jan De Nul - Verbrauchsteuern - Befreiung von der Mineralölsteuer - Richtlinie

  • FG Hamburg, 03.07.2014 - 4 K 131/12

    Energiesteuerentlastung für thermische Abluftbehandlung

  • FG Hamburg, 20.03.2019 - 4 K 227/15

    Keine Energiesteuerentlastung für thermische Abluftbehandlung

  • BFH, 28.03.2006 - VII R 38/04

    Besteuerung von mit gezuckerter Limonade hergestellten Biermischgetränken ist

  • BFH, 10.11.2006 - VII B 340/05

    Grundsätzliche Bedeutung; Besteuerung von Erdgas

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-391/05

    Jan De Nul - Indirekte Steuern - Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Begriffe

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1074/11

    Steueranmeldung zur Luftverkehrsteuer für Januar 2011

  • FG Hamburg, 17.09.2009 - 4 K 60/08

    Steuerbegünstigung für die Herstellung keramischer Erzeugnisse

  • FG Hamburg, 19.05.2011 - 4 K 13/10

    Energiesteuerrecht: Grenzen der Energiesteuerentlastung im Zusammenhang mit der

  • BFH, 31.01.2019 - VII B 147/18

    Entscheidungsgründe im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom

  • BFH, 01.06.2022 - VII R 37/20

    Verbrennung von Erdgas zur Erzeugung einer Schutzgasatmosphäre

  • BFH, 31.01.2019 - VII B 115/18

    Verbrennung von Erdgas zur Erzeugung einer Schutzgasatmosphäre

  • BFH, 01.06.2022 - VII R 39/20

    Verbrennung von Erdgas zur Erzeugung einer Schutzgasatmosphäre

  • BFH, 01.06.2022 - VII R 38/20

    Verbrennung von Erdgas zur Erzeugung einer Schutzgasatmosphäre

  • BFH, 01.06.2022 - VII R 40/20

    Verbrennung von Erdgas zur Erzeugung einer Schutzgasatmosphäre

  • BFH, 26.11.2009 - VII B 15/09

    Zum Begriff des Verheizens in § 4 Abs. 1 Nr. 2 MinöStG 1993 - Keine

  • BFH, 28.03.2006 - VII R 39/04

    Bier-Mischgetränke: Besteuerung

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-31/17

    Cristal Union

  • FG Düsseldorf, 09.01.2008 - 4 K 2572/07

    Antrag auf Steuerentlastung für Energieerzeugnisse bei einem Unternehmen des

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2007 - C-392/05

    Alevizos - Richtlinie 83/183/EWG - Steuerbefreiungen bei der endgültigen Einfuhr

  • FG Baden-Württemberg, 28.07.2014 - 11 K 1674/11

    Steuerentlastung für zur Erzeugung von Percarbonat verwendetem Erdgas nach § 51

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2020 - C-95/19

    Silcompa

  • FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 388/07

    Mineralölsteuer: Steuerbefreiung für Erdgas bei Herstellung von Trockenstärke

  • FG Hessen, 26.02.2009 - 7 K 2900/07

    Energiesteuer - Verheizen von Erdgas im Rahmen des Einfärbens von Stoffen

  • FG Sachsen, 25.02.2009 - 7 K 1566/07

    Keine Mineralölsteuervergütung im Jahr 2004 für zum Autoklavieren eingesetztes

  • FG Thüringen, 15.07.2010 - 2 K 982/07

    Keine Steuerentlastung für in Feuerbestattungsanlagen verbrauchtes Erdgas

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-240/01   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Richtlinie 92/81/EWG - Als Heizstoff verbrauchte Mineralöle

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland

    Abgaben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2004, I-4733
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 04.10.2001 - C-326/99

    "Goed Wonen"

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-240/01
    Zur näheren Begründung dieser Auffassung verweist die Kommission auf das Urteil vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-326/99 (9) , aus dem sich insbesondere ergebe, dass die in der Sechsten Richtlinie (10) vorgesehenen Mehrwertsteuerbefreiungen auf selbständigen Begriffen des Gemeinschaftsrechts beruhen müssen.

    9 - Stichting "Goed Wonen" (Slg. 2001, I-6831, Randnrn.

    23 - Urteil des Gerichtshofes vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-326/99 (Stichting "Goed Wonen", Slg. 2001, I-6831).

  • EuGH, 15.06.1989 - 348/87

    Stichting Uitvoering Financiële Acties / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-240/01
    Zu diesem Punkt verweist die Kommission auf das Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1989 in der Rechtssache C-348/87 (11) zu Artikel 13 der Sechsten Richtlinie, in dem der Gerichtshof festgestellt habe, dass die Begriffe, mit denen die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Befreiungen umschrieben seien, eng auszulegen seien, da sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellten, wonach jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringe, der Umsatzsteuer unterliege (12) .

    11 - Stichting Uitvoering Financiële Acties (Slg. 1989, 1737).

  • EuGH, 02.04.1998 - C-296/95

    DER ERWERB VON ZIGARETTEN FÜR DEN EIGENBEDARF VON PRIVATPERSONEN ÜBER EINEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-240/01
    20 - Urteile vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-296/95 (EMU/Tabac u. a., Slg. 1998, I-1605, Randnr. 22) und vom 5. April 2001 in der Rechtssache C-325/99 (Van de Water, Slg. 2001, I-2729, Randnrn.

    22 - Insoweit verweise ich auch auf die Rechtsprechung, nach der "die Gemeinschaftsrechtsordnung grundsätzlich ihre Begriffe nicht in Anlehnung an eine oder mehrere nationale Rechtsordnungen definieren [will], sofern dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist": Urteil vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-296/95 (Emu Tabac u. a., Slg. 1998, I-1605, Randnr. 30) zur Auslegung von Artikel 8 der Richtlinie 92/12. Eine derartige ausdrückliche Verweisung auf nationales Recht liegt in diesem Fall nicht vor.

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