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   EuGH, 08.06.2004 - C-268/03   

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https://dejure.org/2004,8400
EuGH, 08.06.2004 - C-268/03 (https://dejure.org/2004,8400)
EuGH, Entscheidung vom 08.06.2004 - C-268/03 (https://dejure.org/2004,8400)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - C-268/03 (https://dejure.org/2004,8400)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Europäischer Gerichtshof

    De Baeck

  • EU-Kommission PDF

    Jean-Claude De Baeck gegen Königreich Belgien.

    Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Einkommensteuern - Steuerfreiheit der Wertsteigerungen, die bei der entgeltlichen Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder Aktien realisiert werden, nur bei Übertragungen auf im Mitgliedstaat der Besteuerung ...

  • EU-Kommission

    Jean-Claude De Baeck gegen Königreich Belgien

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Kapitalverkehr

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage in einem Rechtsstreit wegen der Besteuerung einer Wertsteigerung, die bei der Veräußerung von Anteilen an belgischen Gesellschaften an eine französische Gesellschaft realisiert wurde; Versagung einer steuerlichen Vergünstigung für die Übertragung von ...

  • Judicialis

    EGV Art. 43; ; EGV Art. 48; ; EGV Art. 56; ; belgisches Einkommensteuergesetz vom 26. Februar 1964 Art. 67 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Einkommensteuer: Unzulässige Steuerpflicht für realisierte Wertsteigerungen bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf eine ausländische Gesellschaft, Vereinigung oder Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Urteil der Rechtbank van Eerst Aanleg Antwerpen vom 13. Juni 2003 in dem Rechtsstreit Jean-Claude De Baeck gegen Belgischer Staat (Ministerie van Financiën)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank van eerste aanleg Antwerpen - Auslegung der Artikel 43, 46, 48, 56 und 58 EG - Nationale Rechtsvorschriften im Bereich der Einkommensteuer natürlicher Personen - Übertragung einer wesentlichen Beteiligung des Übertragenden am Kapital einer ...

Papierfundstellen

  • Slg. 2004, I-5961
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 21.11.2002 - C-436/00

    X und Y

    Auszug aus EuGH, 08.06.2004 - C-268/03
    Unter Bezugnahme auf das Urteil vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-436/00 (X und Y, Slg. 2002, I-10829) vertritt er die Auffassung, dass eine Regelung wie die im Ausgangsverfahren streitige eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs darstelle.

    14 Zur Niederlassungsfreiheit macht die Kommission unter Verweisung auf das Urteil X und Y geltend, die im Ausgangsverfahren streitige Besteuerung bringe die Gefahr mit sich, dass sie in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene Gesellschaften von der Wahrnehmung ihres Rechts aus Artikel 43 EG abhalte, über eine Gesellschaft in Belgien geschäftlich tätig zu werden.

    15 Hinsichtlich des freien Kapitalverkehrs trägt die Kommission, ebenfalls unter Bezugnahme auf das Urteil X und Y, vor, dass die im Ausgangsverfahren streitige nationale Regelung geeignet sei, Personen, die der belgischen Einkommensteuer unterlägen, davon abzuhalten, Anteile auf in anderen Mitgliedstaaten ansässige Gesellschaften zu übertragen.

    Es sei Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob diese Voraussetzung im Ausgangsverfahren erfüllt sei (vgl. Urteil X und Y, Randnr. 37 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Für diese Steuerpflichtigen bewirke die nationale Bestimmung deshalb eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs im Sinne von Artikel 56 EG (vgl. Urteil X und Y, Randnr. 70 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    24 Die Versagung der steuerlichen Vergünstigung ist im vorliegenden Fall noch gravierender als in der Rechtssache X und Y, in der dem Übertragenden ein Steueraufschub versagt wurde, was geringere liquide Mittel zur Folge hatte (vgl. Urteil X und Y, Randnr. 36).

    25 Aus dem Urteil X und Y lässt sich daher zweifelsfrei herleiten, dass die Ungleichbehandlung, die die im Ausgangsverfahren streitige nationale Vorschrift zu Lasten des Steuerpflichtigen schafft, der seine Anteile oder Aktien auf in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Gesellschaften, Vereinigungen oder Einrichtungen überträgt, eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstellt.

  • EuGH, 11.12.2003 - C-364/01

    Barbier

    Auszug aus EuGH, 08.06.2004 - C-268/03
    19 Nach ständiger Rechtsprechung fallen direkte Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten; diese müssen ihre Befugnisse jedoch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (vgl. insbesondere Urteil vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-364/01, Barbier, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 46 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.04.2000 - C-251/98

    Baars

    Auszug aus EuGH, 08.06.2004 - C-268/03
    Unter Bezugnahme auf die Urteile vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-251/98 (Baars, Slg. 2000, I-2787) sowie X und Y weist sie darauf hin, dass zwischen Niederlassungsfreiheit und freiem Kapitalverkehr zu unterscheiden sei.
  • BFH, 09.08.2006 - I R 95/05

    Anwendbarkeit von § 8b Abs. 1 bis 5 i.V.m. Abs. 6 KStG 2002 a.F. bei der

    Das aber ist nach der ständigen Spruchpraxis des EuGH nur dann der Fall, wenn die steuerrechtlichen Unterscheidungen auf Situationen angewandt werden, die nicht objektiv vergleichbar sind oder durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses, insbesondere die Kohärenz der Steuerregelung, gerechtfertigt sind, wobei die Rechtfertigung von Behinderungen für den freien Kapitalverkehr letztlich denselben Regeln unterworfen werden wie die Beschränkung anderer gemeinschaftsvertraglich verbürgter Grundfreiheiten (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 6. Juni 2000 Rs. C-35/98 "Verkooijen", EuGHE I 2000, 4071; vom 21. November 2002 Rs. C-436/00 "X und Y", EuGHE I 2002, 10829; vom 15. Juli 2004 Rs. C-315/02 "Lenz", EuGHE I 2004, 7063; Beschluss vom 8. Juni 2004 Rs. C-268/03 "De Baeck", EuGHE I 2004, 5961; Schön in Gocke/Gosch/Lang, Körperschaftsteuer, Internationales Steuerrecht, Doppelbesteuerung, Festschrift für Wassermeyer, 2005, S. 489, 513 ff., m.w.N.).
  • BFH, 26.11.2008 - I R 7/08

    Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit durch § 8b

    Das aber ist nach der ständigen Spruchpraxis des EuGH nur dann der Fall, wenn die steuerrechtlichen Unterscheidungen auf Situationen angewandt werden, die nicht objektiv vergleichbar sind oder durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses, insbesondere die Kohärenz der Steuerregelung, gerechtfertigt sind, wobei die Rechtfertigung von Behinderungen für den freien Kapitalverkehr letztlich denselben Regeln unterworfen werden wie die Beschränkung anderer gemeinschaftsvertraglich verbürgter Grundfreiheiten (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 6. Juni 2000 C-35/98 "Verkooijen", Slg. 2000, I-4071; in Slg. 2002, I-10829; vom 15. Juli 2004 C-315/02 "Lenz", Slg. 2004, I-7063; Beschluss vom 8. Juni 2004 C-268/03 "De Baeck", Slg. 2004, I-5961; Schön in Gocke/Gosch/Lang, Körperschaftsteuer, Internationales Steuerrecht, Doppelbesteuerung, Festschrift für Wassermeyer, 2005, S. 489, 513 ff., m.w.N.).
  • BFH, 04.04.2007 - I R 57/06

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Frühere Geltung des Abzugsverbots für

    Dabei wird die Rechtfertigung von Behinderungen für den freien Kapitalverkehr einerseits denselben Regeln unterworfen wie die Beschränkung anderer gemeinschaftsvertraglich verbürgter Grundfreiheiten (vgl. z.B. EuGH-Urteile in EuGHE I 2000, 4071; vom 21. November 2002 Rs. C-436/00 "X und Y", EuGHE I 2002, 10847; vom 15. Juli 2004 Rs. C-315/02 "Lenz", EuGHE I 2004, 7063; Beschluss vom 8. Juni 2004 Rs. C-268/03 "De Baeck", EuGHE I 2004, 5961; Schön in Gocke/Gosch/Lang, Körperschaftsteuer, Internationales Steuerrecht, Doppelbesteuerung, Festschrift für Wassermeyer, 2005, S. 489, 513 ff., m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2006 - I R 116/04

    (Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Abzugsausschluss von Verlusten einer

    So verhält es sich nach der ständigen Spruchpraxis des EuGH aber nur dann, wenn die steuerrechtlichen Unterscheidungen auf Situationen angewandt werden, die nicht objektiv vergleichbar sind oder durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses, insbesondere die Kohärenz der Steuerregelung, gerechtfertigt sind, wobei die Rechtfertigung von Behinderungen für den freien Kapitalverkehr letztlich denselben Regeln unterworfen werden wie die Beschränkung anderer gemeinschaftsvertraglich verbürgter Grundfreiheiten (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 6. Juni 2000 Rs. C-35/98 "Verkooijen", EuGHE I 2000, 4071; vom 21. November 2002 Rs. C-436/00 "X und Y", EuGHE I 2002, 10829; vom 15. Juli 2004 Rs. C-315/02 "Lenz", EuGHE I 2004, 7063; EuGH-Beschluss vom 8. Juni 2004 Rs. C-268/03 "De Baeck", EuGHE I 2004, 5961; Schön in Gocke/ Gosch/Lang, Körperschaftsteuer, Internationales Steuerrecht, Doppelbesteuerung, Festschrift für Wassermeyer, 2005, S. 489, 513 ff., m.w.N).
  • BFH, 14.02.2006 - VIII B 107/04

    Steuerpflicht der Veräußerung einer Auslandsbeteiligung in 2001 gem. § 17 EStG

    Die Übertragung von Kapitalanteilen wird von der Kapitalverkehrsfreiheit dabei mitgeschützt (EuGH-Beschluss vom 8. Juni 2004 Rs. C-268/03 "De Baeck", Slg. 2004, I-5961; EuGH-Urteil vom 21. November 2002 Rs. C-436/00 "X und Y", Slg. 2002, I-10829).
  • BFH, 12.06.2018 - VIII R 46/15

    Zur Verjährungshemmung gemäß § 171 Abs. 4 AO sowie zur Anwendung des

    Die Kapitalverkehrsfreiheit schützt auch die Übertragung von Kapitalanteilen (vgl. EuGH-Beschluss De Baeck vom 8. Juni 2004 C-268/03, EU:C:2004:342, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2005, 274; EuGH-Urteil X und Y vom 21. November 2002 C-436/00, EU:C:2002:704, HFR 2003, 307; BFH-Beschluss vom 14. Februar 2006 VIII B 107/04, BFHE 212, 285, BStBl II 2006, 523; FG München, Urteil vom 30. März 2010 13 K 3609/07, EFG 2010, 1704).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2008 - C-414/06

    Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Besteuerung von Gesellschaften - In einem

    36 bis 38), vom 8. Juni 2004, De Baeck (C-268/03, Slg. 2004, I-5961, Randnr. 24), vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation (C-446/04, Slg. 2006, I-11753, Randnrn.
  • FG Düsseldorf, 12.05.2006 - 18 K 5588/03

    Grenzüberschreitende doppelstöckige Personengesellschaft; Ausländische

    Ein Verstoß gegen Europarecht liegt vor, wenn eine Beschränkung der durch den EG-Vertrag und das sekundäre Europarecht in Gestalt europarechtlicher Richtlinien gewährten Grundfreiheiten vorliegt und diese Beschränkung der Grundfreiheiten nicht gerechtfertigt ist (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Beschluss vom 8. Juni 2004 C-268/03 - de Baeck -, HFR 2005, 274; Urteile vom 11. März 2004 C-9/02 - Hughes de Lasteyrie du Saillant -, GmbHR 2004, 504; vom 21. November 2002 C-436/00 - X-Y-Entscheidung, BFH/NV 2003, 92; Körner in IStR 2004, 424; Herzig/Wagner in DStR 2006, 1 (6)).
  • FG Hamburg, 18.06.2015 - 2 K 158/14

    Halbeinkünfteverfahren im Jahr 2001 auf ausländischen Veräußerungsverlust nicht

    Die Übertragung von Kapitalanteilen wird von der Kapitalverkehrsfreiheit dabei mitgeschützt (vgl. EuGH-Beschluss vom 8. Juni 2004 C-268/03 "De Baeck", Slg. 2004, I-5961 = HFR 2005, 274; EuGH-Urteil vom 21. November 2002 C-436/00 "X und Y", Slg. 2002, I-10829 = HFR 2003, 307; FG München, Urteil vom 30. März 2010 13 K 3609/07, EFG 2010, 1704).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2004 - C-376/03

    D.

    Auch im Beschluss vom 8. Juni 2004 in der Rechtssache C-268/03 (De Baeck, Slg. 2004, I-0000) wurde eine belgische Regelung für unzulässig erklärt, wonach Wertsteigerungen, die außerhalb der Ausübung einer Berufstätigkeit bei der entgeltlichen Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder Aktien realisiert wurden, nur dann steuerfrei waren, wenn die Übertragung auf eine belgische Gesellschaft, Vereinigung oder Einrichtung erfolgte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2008 - C-282/07

    Truck Center - Niederlassungsfreiheit - Quellensteuer - Mobiliensteuervorabzug

  • BFH, 09.08.2006 - I R 96/05

    Ermittlung des Gewerbeertrages einer GmbH - Beteiligung an einer südafrikanischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2008 - C-360/06

    Heinrich Bauer Verlag - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Besteuerung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2006 - C-346/04

    Conijn - Artikel 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG) - Direkte

  • FG München, 30.03.2010 - 13 K 3609/07

    Halbeinkünfteverfahren für Veräußerungsgewinn und -verluste mit ausländischen

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