Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 07.01.2004 - C-58/02   

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https://dejure.org/2004,10789
EuGH, 07.01.2004 - C-58/02 (https://dejure.org/2004,10789)
EuGH, Entscheidung vom 07.01.2004 - C-58/02 (https://dejure.org/2004,10789)
EuGH, Entscheidung vom 07. Januar 2004 - C-58/02 (https://dejure.org/2004,10789)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 98/84/EG - Informationsgesellschaft - Radiosendung - Zugangskontrollierte Dienste - Zugangskontrolldienste - Geschützte Dienste - Rechtlicher Schutz - Vorrichtungen, die einen unerlaubten Zugang ermöglichen

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.

    Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers - Voraussetzungen - Bestehen eines allgemeinen rechtlichen Kontextes, der die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet - ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Königreichs Spanien gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/84/EG über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten durch fehlende Umsetzung bzw. fehlende Inkenntnissetzung der Kommission; Berufung auf ...

  • Judicialis

    Richtlinie 98/84/EG des Europäischen Parlaments und de... s Rates vom 20. November 1998 über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten Art. 4; ; Richtlinie 98/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 1998 über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten Art. 5 Abs. 2; ; Richtlinie 98/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 1998 über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten Art. 6; ; spanisches StGB Art. 270; ; spanisches StGB Art. 248 Abs. 2; ; spanisches StGB Art. 255

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, die Richtlinie 98/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 1998 über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten innerhalb der hierzu vorgesehenen Frist ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2004, I-621
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 08.07.1987 - 247/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 07.01.2004 - C-58/02
    26 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes erfordert die Umsetzung einer Richtlinie zwar nicht unbedingt eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche spezifische Rechtsvorschrift, sondern es kann ihr durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, wenn er tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (vgl. u. a. Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23, vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 247/85, Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3029, Randnr. 9, und vom 9. September 1999 in der Rechtssache C-217/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-5087, Randnr. 31).
  • EuGH, 23.05.1985 - 29/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 07.01.2004 - C-58/02
    26 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes erfordert die Umsetzung einer Richtlinie zwar nicht unbedingt eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche spezifische Rechtsvorschrift, sondern es kann ihr durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, wenn er tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (vgl. u. a. Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23, vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 247/85, Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3029, Randnr. 9, und vom 9. September 1999 in der Rechtssache C-217/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-5087, Randnr. 31).
  • EuGH, 09.09.1999 - C-217/97

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 07.01.2004 - C-58/02
    26 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes erfordert die Umsetzung einer Richtlinie zwar nicht unbedingt eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche spezifische Rechtsvorschrift, sondern es kann ihr durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, wenn er tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (vgl. u. a. Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23, vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 247/85, Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3029, Randnr. 9, und vom 9. September 1999 in der Rechtssache C-217/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-5087, Randnr. 31).
  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Umsetzung einer Richtlinie zwar nicht unbedingt eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche spezifische Rechtsvorschrift, sondern kann ihr durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, jedoch muss dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleisten (vgl. u. a. Urteile vom 9. April 1987 in der Rechtssache 363/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 1733, Randnr. 7, vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 15, und vom 7. Januar 2004 in der Rechtssache C-58/02, Kommission/Spanien, Slg. 2004, I-621, Randnr. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2017 - C-616/15

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen

    Eine wörtliche Übernahme der Bestimmungen der Richtlinie sei grundsätzlich entbehrlich, solange die vollständige Anwendung der Richtlinie nur tatsächlich hinreichend klar und bestimmt gewährleistet sei (Urteile vom 7. Januar 2004, Kommission/Spanien, C-58/02, EU:C:2004:9, Rn. 26, vom 20. Oktober 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-6/04, EU:C:2005:626, Rn. 21, und vom 6. April 2006, Kommission/Österreich, C-428/04, EU:C:2006:238, Rn. 99).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-428/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    99 Die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht erfordert nicht unbedingt eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche spezifische Rechtsvorschrift, sondern es kann insoweit auch ein allgemeiner rechtlicher Kontext genügen, wenn er tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (vgl. u. a. Urteile vom 7. Januar 2004 in der Rechtssache C-58/02, Kommission/Spanien, Slg. 2004, I-621, Randnr. 26, und vom 20. Oktober 2005 in der Rechtssache C-6/04, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 21).
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   Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-58/02   

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https://dejure.org/2003,24946
Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-58/02 (https://dejure.org/2003,24946)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.07.2003 - C-58/02 (https://dejure.org/2003,24946)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - C-58/02 (https://dejure.org/2003,24946)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 98/84/EG - Informationsgesellschaft - Radiosendung - Zugangskontrollierte Dienste - Zugangskontrolldienste - Geschützte Dienste - Rechtlicher Schutz - Vorrichtungen, die einen unerlaubten Zugang ermöglichen

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2004, I-621
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.05.2001 - C-144/99

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-58/02
    Dass ein allgemeiner rechtlicher Kontext nicht ohne weiteres als hinreichende Umsetzung einer Richtlinie angesehen werden darf, schließe ich auch aus dem Urteil Kommission/Niederlande (6) , in dem der Gerichtshof feststellt, dass "eine etwa bestehende nationale Rechtsprechung, die innerstaatliche Rechtsvorschriften in einem Sinn auslegt, der als den Anforderungen einer Richtlinie entsprechend angesehen wird, nicht die Klarheit und Bestimmtheit aufweisen kann, die notwendig sind, um dem Erfordernis der Rechtssicherheit zu genügen".

    3 - Schlussanträge zum Urteil vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-144/99 (Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-3541, Nr. 16).

    6 - Urteil vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-144/99 (Slg. 2001, I-3541, Randnr. 21).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2003 - C-129/00

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS STEHEN DIE ITALIENISCHE VERWALTUNGSPRAXIS UND

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-58/02
    4 - Schlussanträge vom 3. Juni 2003 in der Rechtssache C-129/00 (noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nrn. 57 ff.).
  • EuGH, 07.05.2002 - C-478/99

    Kommission / Schweden

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-58/02
    5 - Vgl. z. B. Urteil vom 7. Mai 2002 in der Rechtssache C-478/99 (Kommission/Schweden, Slg. 2002, I-4147, Randnr. 18).
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