Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 09.09.2004 - C-304/01   

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https://dejure.org/2004,3057
EuGH, 09.09.2004 - C-304/01 (https://dejure.org/2004,3057)
EuGH, Entscheidung vom 09.09.2004 - C-304/01 (https://dejure.org/2004,3057)
EuGH, Entscheidung vom 09. September 2004 - C-304/01 (https://dejure.org/2004,3057)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Fischereipolitik - Verordnung (EG) Nr. 1162/2001 - Wiederauffüllung des Seehechtbestands - Überwachung der Tätigkeiten der Fischereifahrzeuge - Wahl der Rechtsgrundlage - Diskriminierungsverbot - Begründungspflicht

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Gemeinsame Fischereipolitik - Verordnung (EG) Nr. 1162/2001 - Wiederauffüllung des Seehechtbestands - Überwachung der Tätigkeiten der Fischereifahrzeuge - Wahl der Rechtsgrundlage - Diskriminierungsverbot - Begründungspflicht

  • EU-Kommission

    Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Landwirtschaft , Fischereipolitik

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1162/2001 der Kommission vom 14. Juni 2001 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Seehechtbestands in den ICES-Gebieten III, IV, V, VI und VII sowie VIII a, b, d, e und Vorschriften zur Überwachung der dort tätigen ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 3760/92 des Rates vom 20. Dezember 1992 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Regelung für die Fischerei und die Aquakultur Art. 2 Abs. 1; ; Verordnung (EWG)... Nr. 3760/92 des Rates vom 20. Dezember 1992 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Regelung für die Fischerei und die Aquakultur Art. 15; ; Verordnung (EG) Nr. 1162/2001 der Kommission vom 14. Juni 2001 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Seehechtbestands in den ICES-Gebieten III, IV, V, VI und VII sowie VIII a, b, d, e und Vorschriften zur Überwachung der dort tätigen Fischerei Art. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Spanien / Kommission

    Gemeinsame Fischereipolitik - Verordnung (EG) Nr. 1162/2001 - Wiederauffüllung des Seehechtbestands - Überwachung der Tätigkeiten der Fischereifahrzeuge - Wahl der Rechtsgrundlage - Diskriminierungsverbot - Begründungspflicht

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Spanien / Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1162/2001 der Kommission mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Seehechtbestands in den ICES-Gebieten III, IV, V, VI und VII sowie VIII a, b, d, e und Vorschriften zur Überwachung der dort tätigen Fischereifahrzeuge - Vorliegen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2004, I-7655
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 25.10.2001 - C-120/99

    Italien / Rat

    Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-304/01
    41 und 42, vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-179/95, Spanien/Rat, Slg. 1999, I-6475, Randnr. 29, und vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-120/99, Italien/Rat, Slg. 2001, I-7997, Randnr. 44).

    50 Nach ständiger Rechtsprechung muss zwar die in Artikel 253 EG vorgeschriebene Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts angepasst sein und die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. u. a. Urteil Italien/Rat, Randnr. 28, und Urteil vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-445/00, Österreich/Rat, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 49), doch brauchen in der Begründung nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden.

  • EuGH, 05.10.1999 - C-179/95

    Spanien / Rat

    Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-304/01
    41 und 42, vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-179/95, Spanien/Rat, Slg. 1999, I-6475, Randnr. 29, und vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-120/99, Italien/Rat, Slg. 2001, I-7997, Randnr. 44).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-293/00

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-304/01
    Dies gilt erst recht, wenn die Mitgliedstaaten am Entstehungsprozess des streitigen Rechtsakts eng beteiligt waren und daher wissen, auf welchen Gründen er beruht (vgl. u. a. Urteile Italien/Kommission, Randnr. 29, und Österreich/Rat, Randnr. 99, sowie Urteil vom 6. November 2003 in der Rechtssache C-293/00, Niederlande/Kommission, Slg. 2004, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 11.09.2003 - C-445/00

    DIE ÖKOPUNKTE-VERORDNUNG 2000 BLEIBT WIRKSAM MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNG, MIT DER

    Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-304/01
    50 Nach ständiger Rechtsprechung muss zwar die in Artikel 253 EG vorgeschriebene Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts angepasst sein und die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. u. a. Urteil Italien/Rat, Randnr. 28, und Urteil vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-445/00, Österreich/Rat, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 49), doch brauchen in der Begründung nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden.
  • EuGH, 07.11.2000 - C-168/98

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG AB UND BESTÄTIGT

    Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-304/01
    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof insbesondere festgestellt, dass es, wenn der angefochtene Rechtsakt den von dem Gemeinschaftsorgan verfolgten Zweck in seinen wesentlichen Zügen erkennen lässt, zu weit ginge, eine besondere Begründung für die einzelnen technischen Entscheidungen zu verlangen (vgl. u. a. Urteile vom 7. November 2000 in der Rechtssache C-168/98, Luxemburg/Parlament und Rat, Slg. 2000, I-9131, Randnr. 62, und vom 9. September 2003 in der Rechtssache C-361/01 P, Kik, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 102).
  • EuGH, 09.09.2003 - C-361/01

    Kik / HABM

    Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-304/01
    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof insbesondere festgestellt, dass es, wenn der angefochtene Rechtsakt den von dem Gemeinschaftsorgan verfolgten Zweck in seinen wesentlichen Zügen erkennen lässt, zu weit ginge, eine besondere Begründung für die einzelnen technischen Entscheidungen zu verlangen (vgl. u. a. Urteile vom 7. November 2000 in der Rechtssache C-168/98, Luxemburg/Parlament und Rat, Slg. 2000, I-9131, Randnr. 62, und vom 9. September 2003 in der Rechtssache C-361/01 P, Kik, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 102).
  • EuGH, 19.02.1998 - C-4/96

    'NIFPO und Northern Ireland Fishermen''s Federation'

    Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-304/01
    Der Richter muss sich daher bei der Kontrolle einer solchen Ermessensausübung auf die Prüfung der Frage beschränken, ob dieses Ermessen nicht offensichtlich fehlerhaft ausgeübt oder missbraucht worden ist oder ob die betreffende Behörde die Grenzen ihres Ermessens nicht offensichtlich überschritten hat (in diesem Sinne u. a. Urteile vom 19. Februar 1998 in der Rechtssache C-4/96, NIFPO und Northern Ireland Fishermen's Federation, Slg. 1998, I-681, Randnrn.
  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM

    7 und 10 des angefochtenen Urteils hervorgeht, an dem förmlichen Verfahren eng beteiligt (vgl. entsprechend Urteile vom 25. Oktober 2001, 1talien/Rat, C-120/99, Slg. 2001, I-7997, Randnr. 29, und vom 9. September 2004, Spanien/Kommission, C-304/01, Slg. 2004, I-7655, Randnr. 50) und zudem durchaus in der Lage war, vor dem Gericht die sachliche Richtigkeit der von der Kommission in der streitigen Entscheidung vorgenommenen Würdigung in Frage zu stellen.
  • EuGH, 14.12.2004 - C-210/03

    Swedish Match

    70 Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der Grundsatz der Gleichbehandlung, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2004 in der Rechtssache C-304/01, Spanien/Kommission, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 31).
  • EuGH, 23.09.2004 - C-435/02

    Springer - Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Gesellschaftsrecht -

    (vgl. u. a. Urteil vom 9. September 2004 in der Rechtssache C-304/01, Spanien/Kommission, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 31).
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Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2003 - C-304/01 (https://dejure.org/2003,20037)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.11.2003 - C-304/01 (https://dejure.org/2003,20037)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. November 2003 - C-304/01 (https://dejure.org/2003,20037)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Gemeinsame Fischereipolitik - Verordnung (EG) Nr. 1162/2001 - Wiederauffüllung des Seehechtbestands - Überwachung der Tätigkeiten der Fischereifahrzeuge - Wahl der Rechtsgrundlage - Diskriminierungsverbot - Begründungspflicht

  • EU-Kommission

    Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Landwirtschaft , Fischereipolitik

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2004, I-7655
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 13.03.1968 - 5/67

    Beus GmbH / Hauptzollamt München

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2003 - C-304/01
    22 - Urteil vom 13. März 1968 in der Rechtssache 5/67 (Beus, Slg. 1968, 125).

    25 - Urteil Beus (zitiert in Fußnote 22).

  • EuGH, 05.10.1999 - C-179/95

    Spanien / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2003 - C-304/01
    41 und 42), vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-179/95 (Spanien/Rat, Slg. 1999, I-6475, Randnr. 29) und in der Rechtssache Italien/Rat (zitiert in Fußnote 17, Randnr. 44).

    26 - Urteil vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-284/94 (Spanien/Rat, Slg. 1998, I-7309, Randnr. 28).

  • EuGH, 29.02.1996 - C-122/94

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2003 - C-304/01
    23 - Urteile vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-122/94 (Kommission/Rat, Slg. 1996, I-881, Randnr. 29) und vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-15/00 (Kommission/EIB, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 174).

    28 - Urteil Kommission/Rat (zitiert in Fußnote 23, Randnr. 29) und Urteil Kommission/EIB (zitiert in Fußnote 23, Randnr. 174).

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