Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 12.10.2004 - C-55/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3043
EuGH, 12.10.2004 - C-55/02 (https://dejure.org/2004,3043)
EuGH, Entscheidung vom 12.10.2004 - C-55/02 (https://dejure.org/2004,3043)
EuGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - C-55/02 (https://dejure.org/2004,3043)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 1, 6 und 7 der Richtlinie 98/59/EG - Begriff 'Massenentlassung' - Den Entlassungen gleichgestellte Fälle - Unvollständige Umsetzung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Portugal

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 1, 6 und 7 der Richtlinie 98/59/EG - Begriff 'Massenentlassung' - Den Entlassungen gleichgestellte Fälle - Unvollständige Umsetzung

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik

    Sozialvorschriften , Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Portugiesischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 1, 6 und 7 der Richtlinie 98/59/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen durch die Beschränkung des Begriffs der Massenentlassungen auf Entlassungen ...

  • Judicialis

    Richtlinie ... 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 1; ; Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1; ; Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 3 Abs. 1; ; Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 4; ; Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 6; ; der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 7; ; portugiesische Verfassung Art. 53; ; Decreto-Lei Nr. 64-A/89 vom 27. Februar 1989 über die rechtliche Regelung der Beendigung von Einzelarbeitsverträgen sowie des Abschlusses und des Erlöschens befristeter Arbeitsverträge (Portugal) Art. 3; ; Decreto-Lei Nr. 64-A/89 vom 27. Februar 1989 über die rechtliche Regelung der Beendigung von Einzelarbeitsverträgen sowie des Abschlusses und des Erlöschens befristeter Arbeitsverträge (Portugal) Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Portugal

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 1, 6 und 7 der Richtlinie 98/59/EG - Begriff "Massenentlassung" - Den Entlassungen gleichgestellte Fälle - Unvollständige Umsetzung

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Kommission / Portugal

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 1, 6 und 7 der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen - Beschränkung des Begriffes der Massenentlassung auf Entlassungen aus ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2004, I-9387
  • EuZW 2004, 721
  • NZA 2004, 1265
  • NZI 2004, 690
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.08.1961 - V 98/59 U

    Verlust der Vermittlereigenschaft eines Zwischenhändlers bei fehlender

    Auszug aus EuGH, 12.10.2004 - C-55/02
    1 Mit ihrer Klageschrift beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 1, 6 und 7 der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (ABl. L 225, S. 16) verstoßen hat, dass sie den Begriff der Massenentlassungen auf Entlassungen aus strukturellen, technischen oder konjunkturellen Gründen beschränkt und ihn nicht auf Entlassungen aus allen Gründen, die nicht in der Person der Arbeitnehmer liegen, erstreckt hat.

    2 Die Richtlinie 75/129/EWG des Rates vom 17. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (ABl. L 48, S. 29) in der Fassung der Richtlinie 92/56/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 (ABl. L 245, S. 3) wurde im Hinblick auf ihre Kodifizierung durch die Richtlinie 98/59 (im Folgenden: Richtlinie) aufgehoben.

    Der genannte Artikel sah eine Ausnahme von dem Grundsatz des Artikels 1 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/129 vor, in dem es - mit denselben Worten wie in der gleichen Bestimmung der Richtlinie 98/59 - hieß, dass für die Durchführung der Richtlinie unter "Massenentlassungen" solche Entlassungen zu verstehen sind, die ein Arbeitgeber aus einem oder mehreren Gründen, die nicht in der Person der Arbeitnehmer liegen, vornimmt.

    Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 1 und 6 der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen verstoßen, dass sie den Begriff der Massenentlassungen auf Entlassungen aus strukturellen, technischen oder konjunkturellen Gründen beschränkt und ihn nicht auf Entlassungen aus allen Gründen, die nicht in der Person der Arbeitnehmer liegen, erstreckt hat.

  • EuGH, 19.09.2000 - C-287/98

    Linster

    Auszug aus EuGH, 12.10.2004 - C-55/02
    45 Sowohl die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts als auch der Gleichheitsgrundsatz verlangen nämlich, dass die Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zweckes zu ermitteln ist (vgl. Urteile vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-287/98, Linster, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 11. März 2003 in der Rechtssache C-40/01, Ansul, Slg. 2003, I-2439, Randnr. 26).
  • EuGH, 08.06.1994 - C-383/92

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 12.10.2004 - C-55/02
    48 Der Gemeinschaftsgesetzgeber wollte mit der Harmonisierung der Rechtsvorschriften über Massenentlassungen sowohl einen vergleichbaren Schutz der Rechte der Arbeitnehmer in den verschiedenen Mitgliedstaaten gewährleisten als auch die für die Unternehmen in der Gemeinschaft mit diesen Schutzvorschriften verbundenen Belastungen einander angleichen (Urteil vom 8. Juni 1994 in der Rechtssache C-383/92, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1994, I-2479, Randnr. 16).
  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul

    Auszug aus EuGH, 12.10.2004 - C-55/02
    45 Sowohl die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts als auch der Gleichheitsgrundsatz verlangen nämlich, dass die Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zweckes zu ermitteln ist (vgl. Urteile vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-287/98, Linster, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 11. März 2003 in der Rechtssache C-40/01, Ansul, Slg. 2003, I-2439, Randnr. 26).
  • OLG Schleswig, 29.07.1998 - 1 Ws 314/98
    Auszug aus EuGH, 12.10.2004 - C-55/02
    28 Artikel 172 des durch Decreto-Lei Nr. 132/93 vom 23. April 1993 ( Diário da República I, Serie I-A, Nr. 95 vom 23. April 1993) genehmigten und durch Decreto-Lei Nr. 315/98 vom 20. Oktober 1998 ( Diário da República I, Serie I-A, Nr. 242 vom 20. Oktober 1998) geänderten portugiesischen Kodex der Sonderverfahren für die Sanierung von Unternehmen und den Konkurs lautet:.
  • LG Kiel, 06.08.1999 - 39 Qs 27/99

    Zulässigkeit der Beschlagnahme von Ablichtungen notarieller Urkunden

    Auszug aus EuGH, 12.10.2004 - C-55/02
    Durch das Gesetz Nr. 32/99 vom 18. Mai 1999 ( Diário da República I, Serie I-A, Nr. 115 vom 18. Mai 1999) wurde die Regelung für Massenentlassungen in der durch das genannte Decreto-Lei genehmigten rechtlichen Regelung der Beendigung von Einzelarbeitsverträgen sowie des Abschlusses befristeter Arbeitsverträge geändert.
  • EuGH, 09.07.2015 - C-229/14

    Balkaya - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 Abs. 1

    Für die Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Unionsgesetzgeber mit der Harmonisierung der Rechtsvorschriften über Massenentlassungen sowohl einen vergleichbaren Schutz der Rechte der Arbeitnehmer in den verschiedenen Mitgliedstaaten gewährleisten als auch die Belastungen, die für die Unternehmen in der Europäischen Union mit diesen Schutzvorschriften verbunden sind, einander angleichen wollte (vgl. insbesondere Urteile Kommission/Portugal, C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 48, und Kommission/Italien, C-596/12, EU:C:2014:77, Rn. 16).

    Daher kann - entgegen der von Kiesel Abbruch vertretenen Auffassung - der Begriff "Arbeitnehmer" in Art. 1 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 98/59 nicht durch Verweisung auf die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten definiert werden, sondern muss innerhalb der Unionsrechtsordnung autonom und einheitlich ausgelegt werden (vgl. entsprechend Urteil Kommission/Portugal, C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 49).

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16

    § 17 KSchG - Entlassungsbegriff bei Elternzeit

    Der Entlassungsbegriff unterliegt zwar allein der autonomen Interpretation durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH 12. Oktober 2004 - C-55/02 - [Kommission/Portugal] Rn. 45, Slg. 2004, I-9387) .
  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    29 Hierzu ist daran zu erinnern, dass die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Gleichheitssatz verlangen, dass Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich ausgelegt werden, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zweckes zu ermitteln ist (vgl. insbesondere Urteile vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-287/98, Linster, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 12. Oktober 2004 in der Rechtssache C-55/02, Kommission/Portugal, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 45).
  • EuGH, 11.11.2015 - C-422/14

    Die Aufhebung eines Arbeitsvertrags infolge der Weigerung des Arbeitnehmers,

    Im vorliegenden Fall ist dieser Begriff dahin auszulegen, dass er jede vom Arbeitnehmer nicht gewollte, also ohne seine Zustimmung erfolgte, Beendigung des Arbeitsvertrags umfasst (Urteile Kommission/Portugal, C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 49 bis 51, und Agorastoudis u. a., C-187/05 bis C-190/05, EU:C:2006:535, Rn. 28).

    Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass sich Entlassungen von Beendigungen des Arbeitsvertrags, die ihnen unter den in Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 98/59 genannten Voraussetzungen gleichgestellt werden, durch die fehlende Zustimmung des Arbeitnehmers unterscheiden (Urteil Kommission/Portugal, C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 56).

    Zum anderen wollte der Unionsgesetzgeber nach ständiger Rechtsprechung mit der Harmonisierung der Rechtsvorschriften über Massenentlassungen sowohl einen vergleichbaren Schutz der Rechte der Arbeitnehmer in den verschiedenen Mitgliedstaaten gewährleisten als auch die für die Unternehmen in der Union mit diesen Schutzvorschriften verbundenen Belastungen einander angleichen (Urteile Kommission/Vereinigtes Königreich, C-383/92, EU:C:1994:234, Rn. 16, und Kommission/Portugal, C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 48).

  • EuGH, 30.04.2015 - C-80/14

    Der Gerichtshof erläutert den Begriff "Betrieb" bei Massenentlassungen

    Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass diese Richtlinie nicht nur den Schutz der Arbeitnehmer bei Massenentlassungen stärken soll, sondern auch einen vergleichbaren Schutz der Rechte der Arbeitnehmer in den verschiedenen Mitgliedstaaten im Fall von Massenentlassungen gewährleisten und die für die Unternehmen in der Union mit diesen Schutzvorschriften verbundenen Belastungen einander angleichen soll (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Vereinigtes Königreich, C-383/92, EU:C:1994:234, Rn. 16, Kommission/Portugal, C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 48, und Confédération générale du travail u. a., C-385/05, EU:C:2007:37, Rn. 43).
  • BAG, 19.03.2015 - 8 AZR 119/14

    Betriebsteilübergang - Massenentlassungsanzeige

    bb) Kennzeichnend für eine andere Beendigung iSv. § 17 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist zudem die Zustimmung des Arbeitnehmers (EuGH 12. Oktober 2004 - C-55/02 - [Kommission/Portugal] Rn. 56, Slg. 2004, I-9387) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-182/13

    Lyttle u.a.

    20 - Urteil Kommission/Portugal (C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 47).

    30 - Vgl. Urteil Confédération générale du travail u. a. (EU:C:2007:37, Rn. 43) und in diesem Sinne Urteil Kommission/Portugal (EU:C:2004:605, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    52 - Vgl. Urteil Kommission/Portugal (EU:C:2004:605, Rn. 66 und Tenor).

    55 - Vgl. Urteil Kommission/Portugal (EU:C:2004:605, Rn. 56).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-392/13

    Rabal Cañas - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 - Massenentlassungen - Begriff des

    20 - Urteil Kommission/Portugal (C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 47).

    30 - Vgl. Urteil Confédération générale du travail u. a. (EU:C:2007:37, Rn. 43) und in diesem Sinne Urteil Kommission/Portugal (EU:C:2004:605, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    52 - Vgl. Urteil Kommission/Portugal (EU:C:2004:605, Rn. 66 und Tenor).

    55 - Vgl. Urteil Kommission/Portugal (EU:C:2004:605, Rn. 56).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-80/14

    USDAW und Wilson

    20 - Urteil Kommission/Portugal (C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 47).

    30 - Vgl. Urteil Confédération générale du travail u. a. (EU:C:2007:37, Rn. 43) und in diesem Sinne Urteil Kommission/Portugal (EU:C:2004:605, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    52 - Vgl. Urteil Kommission/Portugal (EU:C:2004:605, Rn. 66 und Tenor).

    55 - Vgl. Urteil Kommission/Portugal (EU:C:2004:605, Rn. 56).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-422/14

    Pujante Rivera - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 - Massenentlassungen - Berechnung

    9 - Urteile Kommission/Italien (C-596/12, EU:C:2014:77, Rn. 16) und Balkaya (C-229/14, EU:C:2015:455, Rn. 33); vgl. auch Urteil Kommission/Portugal (C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 49).

    19 - Vgl. Urteile Kommission/Portugal (C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 49 und 50) und Agorastoudis u. a. (C-187/05 bis C-190/05, EU:C:2006:535, Rn. 28).

    23 - Vgl. Urteile Kommission/Vereinigtes Königreich (C-383/92, EU:C:1994:234, Rn. 16), Kommission/Portugal (C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 48), Confédération générale du travail u. a. (C-385/05, EU:C:2007:37, Rn. 43) und USDAW und Wilson (C-80/14, EU:C:2015:291, Rn. 62).

    25 - Vgl. Urteil Kommission/Portugal (C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 56).

  • LAG Düsseldorf, 08.09.2016 - 11 Sa 705/15

    Bestimmung der Betriebsgröße; Zeitarbeitnehmer

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2017 - C-103/16

    Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston ist eine Massenentlassung nicht immer

  • EuGH, 03.03.2011 - C-235/10

    Claes - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG -

  • EuGH, 10.12.2009 - C-323/08

    Rodríguez Mayor u.a. - Vorabentscheidungsverfahren - Schutz der Arbeitnehmer -

  • EuGH, 07.09.2006 - C-187/05

    Agorastoudis u.a. - Massenentlassungen - Richtlinie 75/129/EWG - Artikel 1 Absatz

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2009 - C-323/08

    Rodríguez Mayor u.a. - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Begriff -

  • EuGH, 13.02.2014 - C-596/12

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2010 - C-467/08

    Nach Ansicht von Generalanwältin Verica Trstenjak darf eine Abgabe für

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2010 - C-137/08

    VB Pénzügyi Lízing - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in

  • EuGH, 07.09.2006 - C-188/05

    Pánnou u.a. - Massenentlassungen - Richtlinie 75/129/EWG - Artikel 1 Absatz 2

  • EuGH, 07.09.2006 - C-189/05

    Kotsabougioukis e.a - Massenentlassungen - Richtlinie 75/129/EWG - Artikel 1

  • OLG Köln, 31.08.2006 - 2 U 3/06

    Anfechtbarkeit einer Zahlung zur Abwehr einer angekündigten Sperre der

  • OLG Köln, 02.11.2006 - 2 U 86/06

    Anfechtbarkeit einer Zahlung zur Abwendung einer angekündigten Sperre der

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2020 - C-300/19

    Marclean Technologies - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-482/09

    Budejovický Budvar - Richtlinie 89/104/EWG - Angleichung der Rechtsvorschriften

  • ArbG Berlin, 13.07.2005 - 86 Ca 24618/04

    Diskriminierung; Behinderung; Einstellung; Entschädigungsanspruch

  • OLG Köln, 07.09.2006 - 2 W 19/06

    Vorliegen der inkongruenten Befriedigung eines Insolvenzgläubigers; Abschluss

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2010 - C-81/09

    Idryma Typou - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG, 44 Abs. 2 Buchst. g EG und 48

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Richtlinie 98/59/EG - Schutz der Arbeitnehmer -

  • EuGH, 18.05.2006 - C-509/04

    Magpar VI - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-323/03

    Kommission / Spanien - Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 - Artikel 1, 4, 7, 9 - Freier

  • EuGH, 03.03.2011 - C-236/10

    Jeanjean - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG -

  • EuGH, 03.03.2011 - C-238/10

    Schneider - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG -

  • EuGH, 03.03.2011 - C-237/10

    Remy - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG -

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https://dejure.org/2004,23351
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Portugal

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 1, 6 und 7 der Richtlinie 98/59/EG - Begriff 'Massenentlassung' - Den Entlassungen gleichgestellte Fälle - Unvollständige Umsetzung

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik

    Sozialvorschriften , Angleichung der Rechtsvorschriften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2004, I-9387
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 08.06.1994 - C-383/92

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-55/02
    10 - Urteil vom 8. Juni 1994 in der Rechtssache C-383/92 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1994, I-2479, Randnr. 32): "Der Begriff der "Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen" ... deckt nicht sämtliche von der Richtlinie erfassten Fälle der "Massenentlassungen".".
  • EuGH, 12.02.1985 - 284/83

    Dansk Metalarbejderforbund / Nielsen & Søn

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-55/02
    14 - Urteil vom 12. Februar 1985 in der Rechtssache 284/83 (Dansk Metalarbejderforbund, Slg. 1985, 553), worin der Gerichtshof die Einstufung von Beendigungen des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer als Entlassungen im Sinne der Richtlinie ausschließt (Randnr. 8).
  • EuGH, 18.01.1984 - 327/82

    Ekro

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-55/02
    8 - Urteil vom 18. Januar 1984 in der Rechtssache 327/82 (Ekro, Slg. 1984, 107, Randnr. 11); vgl. zuletzt auch Urteil vom 7. Januar 2004 in der Rechtssache C-201/02 (Wells, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37), worin der Gerichtshof zum Begriff der Genehmigung im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 85/337 feststellt, dass "die Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, ... in der Regel in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich auszulegen [sind]".
  • EuGH, 02.12.1980 - 42/80

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-55/02
    11 - Vgl. Urteil vom 2. Dezember 1980 in der Rechtssache 42/80 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 3635, Randnr. 4).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-55/02
    8 - Urteil vom 18. Januar 1984 in der Rechtssache 327/82 (Ekro, Slg. 1984, 107, Randnr. 11); vgl. zuletzt auch Urteil vom 7. Januar 2004 in der Rechtssache C-201/02 (Wells, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37), worin der Gerichtshof zum Begriff der Genehmigung im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 85/337 feststellt, dass "die Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, ... in der Regel in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich auszulegen [sind]".
  • EuGH, 16.10.2003 - C-32/02

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-55/02
    9 - Urteil vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-32/02 (Kommission/Italien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-182/13

    Lyttle u.a.

    Zu Entlassungen durch Gleichstellungen kommt es u. a., wenn dem Arbeitnehmer ein Anreiz zur Zustimmung, z. B. durch eine finanzielle Vergünstigung als Gegenleistung, geboten wird; vgl. Nrn. 46 und 47 der Schlussanträge des damaligen Generalanwalts Tizzano in der gleichen Rechtssache (EU:C:2004:139).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-392/13

    Rabal Cañas - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 - Massenentlassungen - Begriff des

    Zu Entlassungen durch Gleichstellungen kommt es u. a., wenn dem Arbeitnehmer ein Anreiz zur Zustimmung, z. B. durch eine finanzielle Vergünstigung als Gegenleistung, geboten wird; vgl. Nrn. 46 und 47 der Schlussanträge des damaligen Generalanwalts Tizzano in der gleichen Rechtssache (EU:C:2004:139).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-80/14

    USDAW und Wilson

    Zu Entlassungen durch Gleichstellungen kommt es u. a., wenn dem Arbeitnehmer ein Anreiz zur Zustimmung, z. B. durch eine finanzielle Vergünstigung als Gegenleistung, geboten wird; vgl. Nrn. 46 und 47 der Schlussanträge des damaligen Generalanwalts Tizzano in der gleichen Rechtssache (EU:C:2004:139).
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