Rechtsprechung
   EuG, 08.07.2004 - T-44/00 u.a.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,910
EuG, 08.07.2004 - T-44/00 u.a. (https://dejure.org/2004,910)
EuG, Entscheidung vom 08.07.2004 - T-44/00 u.a. (https://dejure.org/2004,910)
EuG, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - T-44/00 u.a. (https://dejure.org/2004,910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartell - Märkte für nahtlose Stahlrohre - Dauer der Zuwiderhandlung - Geldbußen

  • Europäischer Gerichtshof

    Mannesmannröhren-Werke / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Mannesmannröhren-Werke / Kommission

    Wettbewerb - Kartell - Märkte für nahtlose Stahlrohre - Dauer der Zuwiderhandlung - Geldbußen

  • EU-Kommission

    Mannesmannröhren-Werke / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Entscheidung 2003/382/EG der Kommission vom 8. Dezember 1999 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag; Wettbewerbsverstoß durch Absprachen zum Schutz der Heimatmärkte für unlegierte nahtlose Stahlrohre, die in der Öl- und Gasindustrie verwendet ...

  • Judicialis

    ???; ; ; ; Entscheidung 2003/382/EG der Kommission vom 8. Dezember 1999 in einem Verfahren nach Art. 81 EG-Vertrag Art. 1 Abs. 2; ; Entscheidung 2003/382/EG der Kommission vom 8. D... ezember 1999 in einem Verfahren nach Art. 81 EG-Vertrag Art. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION GEGEN STAHLROHRHERSTELLER VERHÄNGTE, UM 13 MILLIONEN EURO HERAB

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Mannesmannröhren-Werke / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Märkte für nahtlose Stahlrohre - Dauer der Zuwiderhandlung - Geldbußen

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Mannesmannröhren-Werke / Kommission

  • 123recht.net (Pressemeldung, 8.7.2004)

    Stahlrohr-Bußgelder von Europa-Gericht bestätigt // Mannesmann Röhrenwerke müssen aber etwas weniger zahlen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.1.2007)

    Stahlrohr-Bußgelder // Salzgitter Mannesmann muss 12,6 Millionen Euro zahlen

  • 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Millionen-Bußen gegen Stahlkonzerne // Mannesmannröhren-Werke AG soll 13,5 Millionen Euro zahlen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission K (99) 4154 endg. vom 8. Dezember 1999 betreffend die Anwendung von Artikel 81 EG (IV/E-1/35.860-B nahtlose Stahlrohre)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2004, II-2223
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (65)

  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94

    Mayr-Melnhof / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-44/00
    Denn in diesem Fall hätte die Kommission in der Entscheidung die Gesichtspunkte angeben müssen, die für die Bemessung der Höhe der Geldbuße maßgebend gewesen seien (Urteil Zement, zitiert oben in Randnr. 42, Randnrn. 4725 ff.; Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-347/94, Mayr-Melnhof/Kommission, Slg. 1998, II-1751, Randnr. 283).

    Für eine solche Herabsetzung werde in der Mitteilung über Zusammenarbeit vielmehr verlangt, dass ein Unternehmen nach Erhalt der Mitteilung der Beschwerdepunkte erkläre, den Sachverhalt nicht zu bestreiten (vgl. Abschnitt D Nummer 2 der Mitteilung über Zusammenarbeit und Urteil Mayr-Melnhof/Kommission, zitiert oben in Randnr. 208, Randnr. 309).

    296 Die Herabsetzung einer Geldbuße wegen Kooperation ist nur gerechtfertigt, wenn das Verhalten eines Unternehmens der Kommission die Wahrnehmung ihrer Aufgabe erleichtert hat, Zuwiderhandlungen gegen die gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln festzustellen und zu verfolgen (Urteil Mayr-Melnhof/Kommission, zitiert oben in Randnr. 208, Randnr. 309, und die dort zitierte Rechtsprechung).

    303 Soweit Mannesmann sich auf einen Vergleich mit der Zusammenarbeit von Dalmine beruft, ist darauf hinzuweisen, dass ein Unternehmen, um eine Herabsetzung der Geldbuße nach Abschnitt D Nummer 2 der Mitteilung über Zusammenarbeit wegen Nichtbestreitens des Sachverhalts zu erlangen, gegenüber der Kommission, nachdem es von der Mitteilung der Beschwerdepunkte Kenntnis genommen hat, ausdrücklich erklären muss, dass es den Sachverhalt nicht bestreitet (Urteil Mayr-Melnhof/Kommission, zitiert oben in Randnr. 208, Randnr. 309).

  • EuGH, 07.11.1985 - 145/83

    Adams / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-44/00
    78 Anders als in der Rechtssache 145/83 (Urteil des Gerichtshofes vom 7. November 1985, Adams/Kommission, Slg. 1985, 3539), in der die Glaubwürdigkeit des Informanten der Kommission nicht zweifelhaft gewesen sei, habe im vorliegenden Fall keines der betroffenen Unternehmen die Echtheit des Papiers anerkannt.

    Das Interesse der Unternehmen, die Herkunft bestimmter Dokumente zu erfahren, müsse gegen das öffentliche Interesse an der Verfolgung rechtswidriger Absprachen und am Schutz von Informanten abgewogen werden (Urteil Adams/Kommission, zitiert oben in Randnr. 78, Randnr. 34).

    Zudem kann es für die Kommission erforderlich sein, die Anonymität von Informanten zu schützen (in diesem Sinne Urteil Adams/Kommission, zitiert oben in Randnr. 78, Randnr. 34), und dies allein verpflichtet sie nicht, ein in ihrem Besitz befindliches Beweismittel außer Betracht zu lassen.

  • EuG, 08.07.2004 - T-48/00

    Corus UK / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt der nahtlosen Stahlrohre -

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-44/00
    - der Beklagten aufzugeben, diejenigen Dokumente aus dem Vortrag von Corus in der Rechtssache T-48/00 vorzulegen, die den Sachverhalt betreffen, der der in Artikel 2 der Entscheidung festgestellten Zuwiderhandlung zugrunde liegt;.

    156 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der von Mannesmann gestellte Antrag, die Kommission möge in der vorliegenden Rechtssache die von Corus in der Rechtssache T-48/00 eingereichten Schriftstücke vorlegen, gegenstandslos geworden ist, da die sieben die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung betreffenden Rechtssachen, darunter die vorliegende Rechtssache und die Rechtssache T-48/00, zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden worden sind, so dass alle Klägerinnen alle in den jeweils anderen Rechtssachen eingereichten Schriftsätze und Anlagen, soweit diese nicht vertraulich behandelt wurden, bei der Kanzlei des Gerichts einsehen konnten.

    Da die Kommission indessen in den Rechtsachen T-44/00, T-48/00 und T-50/00 nicht beantragt hat, die den europäischen Herstellern auferlegten Geldbußen zu erhöhen, besteht das geeignetste Mittel zur Behebung dieser Ungleichbehandlung darin, anstelle einer Erhöhung der gegen die drei europäischen Klägerinnen verhängten Geldbußen die den japanischen Klägerinnen auferlegten Geldbußen herabzusetzen (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 102, Randnrn. 574 bis 579).

  • EuG, 21.10.1997 - T-229/94

    Deutsche Bahn / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-44/00
    212 Auch wenn die Kommission für die Festsetzung der Höhe einer Geldbuße über ein Ermessen verfügt (Urteile des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-150/89, Martinelli/Kommission, Slg. 1995, II-1165, Randnr. 59, und - entsprechend - vom 21. Oktober 1997 in der Rechtssache T-229/94, Deutsche Bahn/Kommission, Slg. 1997, II-1689, Randnr. 127), darf sie nicht von den Regeln abweichen, die sie sich selbst auferlegt hat (Urteil Hercules Chemicals/Kommission, zitiert oben in Randnr. 44, Randnr. 53, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-51/92 P, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1999, I-4235, und die dort zitierte Rechtsprechung).

    So ist der Bußgeldbetrag, der einem Unternehmen wegen einer wettbewerblichen Zuwiderhandlung auferlegt wird, nach der Verordnung Nr. 17 in ihrer Auslegung durch die Rechtsprechung so zu bemessen, dass er zu der Zuwiderhandlung bei deren Gesamtwürdigung und unter besonderer Berücksichtigung ihrer Schwere im Verhältnis steht (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 1994 in der Rechtssache T-83/91, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1994, II-755, Randnr. 240, und analog Urteil Deutsche Bahn/Kommission, zitiert oben in Randnr. 212, Randnr. 127).

    Wie der Gerichtshof in Randnummer 120 des Urteils Musique diffusion française u. a./Kommission (zitiert oben in Randnr. 96) entschieden hat, sind für die Beurteilung der Schwere einer Zuwiderhandlung sehr viele Faktoren zu berücksichtigen, die je nach Art der fraglichen Zuwiderhandlung und den besonderen Umständen des Einzelfalls von unterschiedlicher Art und Bedeutung sind (vgl. auch Urteil Deutsche Bahn/Kommission, Randnr. 127).

  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Dalmine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für nahtlose Stahlrohre -

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-44/00
    127 In diesem Zusammenhang erscheint der Hinweis zweckmäßig, dass das Gericht ein dieser Argumentation der Klägerin vergleichbares Vorbringen in mehreren mit der vorliegenden Rechtssache zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbundenen Rechtssachen als unbegründet zurückgewiesen hat (Urteile des Gerichts vom heutigen Tage in der Rechtssache T-50/00, Dalmine/Kommission, Slg. 2000, II-0000, insbesondere Randnrn. 156 und 157, und in den Rechtssachen JFE Engineering u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 102, insbesondere Randnrn. 337 und 367 bis 395).

    Da die Kommission indessen in den Rechtsachen T-44/00, T-48/00 und T-50/00 nicht beantragt hat, die den europäischen Herstellern auferlegten Geldbußen zu erhöhen, besteht das geeignetste Mittel zur Behebung dieser Ungleichbehandlung darin, anstelle einer Erhöhung der gegen die drei europäischen Klägerinnen verhängten Geldbußen die den japanischen Klägerinnen auferlegten Geldbußen herabzusetzen (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 102, Randnrn. 574 bis 579).

  • EuG, 14.05.1998 - T-309/94

    KNP BT / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-44/00
    In diesem Zusammenhang ist die Rechtsprechung zu beachten, nach der die Kommission über ein Ermessen verfügt, das es ihr erlaubt, für die Bemessung der von ihr zu verhängenden Geldbußen insbesondere nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls bestimmte Gesichtspunkte zu berücksichtigen oder nicht (in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofes vom 25. März 1996 in der Rechtssache C-137/95 P, SPO u. a./Kommission, Slg. 1996, I-1611, Randnr. 54, und Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache Ferriere Nord/Kommission, zitiert oben in Randnr. 108, Randnrn. 32 und 33, und vom 15. Oktober 2002 in den Rechtssachen C-238/99 P, C-244/95 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 465; vgl. auch Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-309/94, KNP BT/Kommission, Slg. 1998, II-1007, Randnr. 68).

    275 In diesem Zusammenhang ist an die vor Erlass der Leitlinien ergangene Rechtsprechung zu erinnern, die der Kommission ein Ermessen zubilligt, das es ihr erlaubt, für die Bemessung der von ihr zu verhängenden Geldbußen insbesondere nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls bestimmte Gesichtspunkte zu berücksichtigen oder nicht (in diesem Sinne Beschlus SPO u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 246, Randnr. 54, und Urteile Ferriere Nord/Kommission, zitiert oben in Randnr. 246, Randnrn. 32 und 33, und Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 246, Randnr. 465; vgl. auch Urteil KNP BT/Kommission, zitiert oben in Randnr. 246, Randnr. 68).

  • EuG, 20.02.2001 - T-112/98

    Mannesmannröhren-Werke / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-44/00
    Mit Urteil vom 20. Februar 2001 in der Rechtssache T-112/98 (Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Slg. 2001, II-729) erklärte das Gericht die Entscheidung teilweise für nichtig und wies die Klage im Übrigen ab.

    Zwar erhob Mannesmann beim Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung dieser Entscheidung, die unter der Nummer T-112/98 in das Register eingetragen wurde, sie beantragte aber im Rahmen dieses Verfahrens keine einstweiligen Anordnungen, wie ihr dies nach den Artikeln 242 EG und 243 EG möglich gewesen wäre.

  • EuG, 24.06.1998 - T-596/97

    Mannesmannröhren-Werke / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil in der

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-44/00
    Die von Dalmine erhobene Nichtigkeitsklage wurde mit Beschluss vom 24. Juni 1998 in der Rechtssache T-596/97 (Dalmine/Kommission, Slg. 1998, II-2383) als offensichtlich unzulässig abgewiesen, während die Nichtigkeitsklage von Siderca nach ihrer Rücknahme durch die Klägerin mit Beschluss vom 7. Juni 1998 in der Rechtssache T-8/98 (Siderca/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) aus dem Register des Gerichts gestrichen wurde.

    127 In diesem Zusammenhang erscheint der Hinweis zweckmäßig, dass das Gericht ein dieser Argumentation der Klägerin vergleichbares Vorbringen in mehreren mit der vorliegenden Rechtssache zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbundenen Rechtssachen als unbegründet zurückgewiesen hat (Urteile des Gerichts vom heutigen Tage in der Rechtssache T-50/00, Dalmine/Kommission, Slg. 2000, II-0000, insbesondere Randnrn. 156 und 157, und in den Rechtssachen JFE Engineering u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 102, insbesondere Randnrn. 337 und 367 bis 395).

  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    LR AF 1998 / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-44/00
    216 In der Sache selbst ist daran zu erinnern, dass die Einführung einer neuen Methode für die Berechnung von Geldbußen durch die Kommission, auch wenn sie in einigen Fällen zu höheren Geldbußen führen mag - die jedoch die in der Verordnung Nr. 17 festgelegte Obergrenze nicht überschreiten -, angesichts des der Kommission in dieser Verordnung eingeräumten Ermessens (vgl. dazu oben, Randnr. 212) nicht als eine rückwirkende Verschärfung der rechtlich in Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 geregelten Geldbußen angesehen werden kann (vgl., wenn auch mit Rechtsmittel angefochten, Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-23/99, LR AF 1998/Kommission, Slg. 2002, II-1705, Randnr. 235).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-44/00
    Weichen aber die verschiedenen Sprachfassungen eines Gemeinschaftstextes voneinander ab, so muss die fragliche Bestimmung nach dem Zusammenhang und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97, EKW und Wein & Co., Slg. 2000, I-1157, Randnr. 42); jedenfalls kann eine Sprachfassung nicht allein gegenüber allen anderen Sprachfassungen den Ausschlag geben, wenn diese alle mit einer bestimmten Auslegung in Einklang stehen (Urteil des Gerichts vom 29. September 1999 in der Rechtssache T-68/97, Neumann und Neumann-Schölles/Kommission, Slg. ÖD 1999, I-A-193 und II-1005, Randnr. 80; vgl. auch Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 15, und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuG, 10.03.1992 - T-12/89

    Solvay & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 27.09.1988 - 104/85
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
  • EuGH, 18.03.1980 - 85/79
  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

  • EuG, 06.10.1994 - T-83/91

    Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 14.05.1998 - T-327/94

    SCA Holding / Kommission

  • EuG, 10.03.1992 - T-68/89

    Società Italiana Vetro SpA u. a. gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 11.03.1999 - T-151/94

    British Steel / Kommission

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

  • EuGH, 11.01.1996 - C-89/95

    D / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 117/85
  • EuGH, 16.11.2000 - C-279/98

    Cascades / Kommission

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 09.01.2003 - C-76/00

    Petrotub und Republica / Rat

  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuGH, 28.03.1984 - 29/83

    CRAM / Kommission

  • EuG, 21.03.2002 - T-218/01

    Laboratoire Monique Rémy / Kommission

  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    SPO u.a. / Kommission

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuG, 07.11.2002 - T-141/99

    Vela / Kommission

  • EuG, 13.12.1990 - T-116/89

    Vereniging Prodifarma u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 14.05.1998 - T-352/94

    Mo och Domsjö / Kommission

  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

  • EuGH, 23.03.2000 - C-310/98

    Met-Trans

  • EuGH, 08.07.1999 - C-51/92

    Hercules Chemicals / Kommission

  • EuGH, 09.03.2000 - C-437/97

    Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das

  • EuGH, 29.02.1996 - C-56/93

    Belgien / Kommission

  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 14.05.1998 - T-304/94

    Europa Carton / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuGH, 30.01.1985 - 123/83

    BNIC / Clair

  • EuG, 01.04.1993 - T-65/89

    BPB Industries Plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 13.12.1990 - T-113/89

    Nederlandse Associatie van de Farmaceutische Industrie "Nefarma" und Bond van

  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
  • EuG, 11.12.1996 - T-49/95

    Van Megen Sports Group BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 29.09.1999 - T-68/97

    Neumann und Neumann-Schölles / Kommission

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99

    Dalmine / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Laboratoire Monique Rémy / Kommission

  • EuGH - C-176/02

    Siderca S.A.I.C. / Kommission - Nichtigerklärung der Entscheidung C(97) 3036 der

  • EuGH - C-190/01 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
  • EuG - T-8/98 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15

    Kartellrechtswidrigkeit des Verbots an Vertragshändler, vertragsgebundene Ware

    Spürbar ist hiernach die Beeinträchtigung schon deshalb, weil die insoweit zu Grunde liegenden Vereinbarungen mit dem Ziel einer Wettbewerbsbeschränkung getroffen worden sind (vgl. EuG, Urteil v. 8. Juli 2004 - T-44/00 , Slg. 2004, II-2223, Rzn. 130 u. 196 - Mannesmannröhren-Werke/Kommission ; Urteil v. 27. Juli 2005 - T-49/02 , Slg. 2005, II-3033 = WuW/E EU-R 967, Rzn. 140 f. - Brasserie nationale/Kommission ; Senat, Beschluss v. 15. März 2017 - VI-Kart 10/15 (V) , Umdruck S. 66 [unter (1)] - Rundholzvermarktung ) bzw. einen wettbewerbswidrigen Zweck verfolgen (vgl. in diesem Sinne EuGH, Urteil v. 13. Dezember 2012 - C-226/11 , NZKart 2013, 111 = WuW/E DE-R 2638, Rzn. 36/37 - Expedia ).
  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der

    Die Kommission weist darauf hin, dass der von Generalanwalt Mazák vertretenen Auffassung durch eine andere Rechtsprechung, nämlich das Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, Mannesmannröhren-Werke/Kommission (T-44/00, Slg. 2004, II-2223, Rn. 51 bis 53), widersprochen worden sei.
  • EuG, 08.07.2008 - T-99/04

    GEGEN EIN BERATUNGSUNTERNEHMEN, DAS ZUR DURCHFÜHRUNG EINES KARTELLS BEIGETRAGEN

    Außerdem sei die Glaubhaftigkeit das alleinige Kriterium für die Beurteilung von Beweismitteln (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, Mannesmannröhren-Werke/Kommission, T-44/00, Slg. 2004, II-2223, unter Verweisung auf die Schlussanträge vom zum Generalanwalt bestellten Richter B. Vesterdorf in der Rechtssache Rhône-Poulenc/Kommission, T-1/89, Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991, oben in Randnr. 24 angeführt, II-869, II-954; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 23. März 2000, Met-Trans und Sagpol, C-310/98 und C-406/98, Slg. 2000, I-1797, Randnr. 29, und Urteil des Gerichts vom 7. November 2002, Vela und Tecnagrind/Kommission, T-141/99, T-142/99, T-150/99 und T-151/99, Slg. 2002, II-4547, Randnr. 223).

    Dazu trägt sie vor, dass die unterschiedlichen Erklärungen hinsichtlich der relevanten Ereignisse, auch diejenigen, deren Glaubhaftigkeit zwangsläufig gemindert sei, sich gegenseitig verstärken könnten (Urteil Mannesmannröhren-Werke/Kommission, oben in Randnr. 77 angeführt, Randnr. 87).

  • EuG, 08.07.2008 - T-52/03

    Knauf Gips / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt -

    Denn die Kommission muss, eben um die Verteidigungsrechte der Adressaten einer Mitteilung von Beschwerdepunkten zu wahren, diese anhören und gegebenenfalls ihre Stellungnahmen zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen durch eine Änderung ihrer Einschätzung berücksichtigen (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, Mannesmannröhren-Werke/Kommission, T-44/00, Slg. 2004, II-2223, Randnr. 100).

    Überdies verletzt die Kommission nicht bereits dann die Verteidigungsrechte, wenn sie den betroffenen Unternehmen im Verwaltungsverfahren kein Verzeichnis aller in die Verwaltungsakten aufgenommenen Unterlagen übermittelt (vgl. in diesem Sinne Urteil Mannesmannröhren-Werke/Kommission, oben in Randnr. 88 angeführt, Randnr. 54).

    Jedenfalls ist festzustellen, dass die Verteidigungsrechte nur dann durch einen Verfahrensfehler verletzt werden, wenn sich dieser auf die Verteidigungsmöglichkeiten des beschuldigten Unternehmens konkret ausgewirkt hat (Urteil Mannesmannröhren-Werke/Kommission, oben in Randnr. 88 angeführt, Randnr. 55).

    Jedenfalls ist festzustellen, dass die Verteidigungsrechte nur dann durch einen Verfahrensfehler verletzt werden, wenn sich dieser auf die Verteidigungsmöglichkeiten des beschuldigten Unternehmens konkret ausgewirkt hat (Urteil Mannesmannröhren-Werke/Kommission, oben in Randnr. 88 angeführt, Randnr. 55).

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    Degussa / Kommission

    Auch der von Herrn Verluca formulierte Vorschlag (vgl. oben, Randnr. 225, und Randnr. 80 der angefochtenen Entscheidung), Vallourecs Verkäufe von Glattendrohren an Corus an den Preis und das Volumen der von Corus verkauften OCTG-Premiumrohre mit nach der VAM-Methode geschnittenen Gewinden zu koppeln, entspricht tatsächlich den später geschlossenen Verträgen, die dem Gericht insbesondere in der Rechtssache T-44/00 vorgelegt worden sind und zu denen sich die japanischen Klägerinnen in der gemeinsamen mündlichen Verhandlung äußern konnten (vgl. auch Randnrn. 79, 81 und 111 der angefochtenen Entscheidung).

    577 Überdies haben alle Klägerinnen in den Rechtssachen T-44/00, T-48/00 und T-50/00, also Mannesmann, Corus und Dalmine, im Rahmen ihrer Klagen beantragt, im Wege der unbeschränkten Ermessensnachprüfung die Höhe der gegen sie verhängten Geldbuße neu festzusetzen.

    578 Die Kommission hat indessen weder in ihren Klagebeantwortungen in den Rechtssachen T-44/00, T-48/00 und T-50/00, die mit den vorliegenden Rechtssachen zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden worden sind (vgl. die Urteile vom heutigen Tage in den Rechtssachen Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Randnr. 38, Corus/Kommission, Randnr. 38, und Dalmine/Kommission, Randnrn. 38, 245 bis 247), noch in der mündlichen Verhandlung - auch wenn sie diese Möglichkeit erwähnt hat - den Antrag gestellt, die den Klägerinnen in diesen Rechtssachen auferlegten Geldbußen zu erhöhen.

    Deshalb sind die den Klägerinnen in den Rechtssachen T-44/00, T-48/00 und T-50/00 auferlegten Geldbußen nicht erhöht worden (vgl. den Tenor der Urteile Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Corus/Kommission und Dalmine/Kommission).

  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER

    Die aus dem Erlass der Leitlinien resultierende Selbstbeschränkung des Ermessens der Kommission ist jedoch nicht unvereinbar mit dem Fortbestand eines erheblichen Ermessens der Kommission (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004 in der Rechtssache T-44/00, Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Slg. 2004, II-2223, Randnrn. 246, 274 und 275).
  • EuG, 13.07.2011 - T-138/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen mehrere Gesellschaften der

    Umgekehrt erscheint ihre Anwendung grundsätzlich weniger angebracht, wenn das fragliche Verhalten, sofern es erwiesen ist, klar wettbewerbswidrig ist (Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2004, Mannesmannröhren-Werke/Kommission, T-44/00, Slg. 2004, II-2223, Randnr. 281, vom 14. Dezember 2006, Raiffeisen Zentralbank Österreich u. a./Kommission, T-259/02 bis T-264/02 und T-271/02, Slg. 2006, II-5169, Randnr. 497, und Carbone-Lorraine/Kommission, oben in Randnr. 200 angeführt, Randnr. 228).
  • EuG, 08.09.2010 - T-29/05

    Das Gericht setzt die gegen Deltafina wegen ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens

    276 und 277 des Urteils des Gerichts vom 8. Juli 2004, Mannesmannröhren-Werke/Kommission (T-44/00, Slg. 2004, II-2223, Randnrn. 276 und 277), bestätigt.

    Unternehmen könnten nämlich das Risiko, eine beträchtliche Geldbuße zahlen zu müssen, zu leicht minimieren, wenn sie zunächst aus einer rechtswidrigen Vereinbarung Vorteil ziehen und anschließend eine Herabsetzung der Geldbuße mit der Begründung beanspruchen könnten, dass sie bei der Durchführung der Zuwiderhandlung nur eine begrenzte Rolle gespielt hätten, obgleich ihre Haltung andere Unternehmen dazu veranlasste, sich in stärkerem Maße wettbewerbsschädigend zu verhalten (Urteil Mannesmannröhren-Werke/Kommission, oben in Randnr. 345 angeführt, Randnrn. 277 und 278).

    Umgekehrt erscheint ihre Anwendung grundsätzlich weniger angebracht, wenn das fragliche Verhalten, sofern es erwiesen ist, klar wettbewerbswidrig ist (Urteil Mannesmannröhren-Werke/Kommission, oben in Randnr. 345 angeführt, Randnr. 281).

  • EuG, 15.12.2010 - T-141/08

    Das Gericht bestätigt die Geldbuße von 38 Mio. Euro, die gegen E.ON Energie wegen

    Zudem ist festzustellen, dass ein Unternehmen die Beweislast nicht auf die Kommission abwälzen kann, indem es sich auf Umstände beruft, die es nicht beweisen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2004, Mannesmannröhren-Werke/Kommission, T-44/00, Slg. 2004, II-2223, Randnr. 262, und JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 343).

    Vielmehr muss das betroffene Unternehmen, es sei denn, dies wäre ihm wegen des eigenen Verhaltens der Kommission nicht möglich (vgl. in diesem Sinne Urteile Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Randnrn. 261 und 262, sowie JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnrn. 342 und 343), rechtlich hinreichend nachweisen, dass zum einen der von ihm angeführte Umstand vorliegt und zum anderen dieser Umstand den Beweiswert der Beweismittel, auf die sich die Kommission stützt, in Frage stellt.

  • EuG, 12.07.2011 - T-132/07

    Fuji Electric / Kommission

    Zu dem den einzelnen Beweismitteln zuzumessenden Beweiswert ist darauf hinzuweisen, dass das allein maßgebliche Kriterium für die Beurteilung der von einer Partei vorgelegten Beweise deren Glaubwürdigkeit ist (Urteil Dalmine/Kommission, oben in Randnr. 86 angeführt, Randnr. 63; vgl. Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2004, Mannesmannröhren-Werke/Kommission, T-44/00, Slg. 2004, II-2223, Randnr. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung, und JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 86 angeführt, Randnr. 273).

    Unternehmen könnten das Risiko, eine beträchtliche Geldbuße zahlen zu müssen, nämlich zu leicht minimieren, wenn sie zunächst von einem rechtswidrigen Kartell profitieren und anschließend eine Herabsetzung der Geldbuße mit der Begründung beanspruchen könnten, dass sie bei der Durchführung der Zuwiderhandlung nur eine begrenzte Rolle gespielt hätten, obgleich ihre Haltung andere Unternehmen dazu veranlasste, sich in stärkerem Maß wettbewerbsschädigend zu verhalten (vgl. in diesem Sinne Urteil Mannesmannröhren-Werke/Kommission, oben in Randnr. 88 angeführt, Randnr. 278 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.07.2019 - T-763/15

    Sony Optiarc und Sony Optiarc America / Kommission

  • EuG, 12.09.2007 - T-30/05

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt

  • EuG, 29.03.2012 - T-336/07

    Das Gericht bestätigt die von der Kommission gegen Telefónica wegen Missbrauchs

  • EuG, 17.12.2015 - T-515/13

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, nach dem das spanische

  • EuG, 08.07.2008 - T-53/03

    BPB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit

  • EuG, 15.03.2006 - T-15/02

    BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte -

  • EuG, 14.04.2011 - T-461/07

    Das Gericht bestätigt die Geldbuße in Höhe von 10,2 Millionen Euro, die gegen

  • EuG, 27.09.2012 - T-82/08

    Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 03.03.2011 - T-110/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen einiger Mitglieder des Kartells über isolierte

  • EuG, 28.04.2010 - T-446/05

    Das Gericht bestätigt die Geldbußen in einer Gesamthöhe von 23,44 Millionen Euro,

  • EuGH, 08.12.2011 - C-389/10

    KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 19.05.2010 - T-18/05

    IMI u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz

  • EuG, 14.03.2013 - T-587/08

    Fresh Del Monte Produce / Kommission

  • EuG, 30.09.2009 - T-161/05

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRES WETTBEWERBSWIDRIGEN VERHALTENS

  • EuG, 08.10.2008 - T-73/04

    Carbone-Lorraine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 27.07.2005 - T-49/02

    Brasserie nationale / Kommission - Kartelle - Luxemburgischer Biermarkt -

  • EuGH, 25.01.2007 - C-411/04

    Salzgitter Mannesmann / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt

  • EuG, 27.03.2014 - T-56/09

    Das Gericht setzt die im Rahmen eines Kartells auf dem europäischen

  • EuG, 06.02.2014 - T-27/10

    AC-Treuhand / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Zinn- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-411/04

    Salzgitter Mannesmann / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts

  • EuG, 17.12.2014 - T-72/09

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission über die Beteiligung der

  • EuG, 06.05.2009 - T-127/04

    KME Germany u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2011 - C-272/09

    KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell zur

  • EuG, 17.12.2009 - T-57/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • EuG, 15.07.2015 - T-393/10

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 09.09.2011 - T-12/06

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission über die Verhängung einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-138/17

    Europäische Union / Gascogne Sack Deutschland und Gascogne - Rechtsmittel -

  • EuG, 30.04.2009 - T-12/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE GEGEN DIE NINTENDO-GRUPPE AUF 119,24 MILLIONEN

  • EuG, 13.07.2011 - T-59/07

    Polimeri Europa / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-222/05

    van der Weerd u.a. - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche -

  • EuG, 30.11.2011 - T-208/06

    Das Gericht setzt die von der Kommission gegen bestimmte Unternehmen des

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-534/07

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell -

  • EuG, 19.10.2005 - T-318/00

    Freistaat Thüringen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Missbräuchliche

  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-226/11

    Expedia - Wettbewerb - Art. 81 EG - Spürbare Beeinträchtigung des Wettbewerbs -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-150/17

    Europäische Union / Kendrion - Rechtsmittel - Zulässigkeit - Außervertragliche

  • EuG, 14.05.2014 - T-406/09

    Donau Chemie / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Calciumcarbid und

  • EuG, 05.10.2011 - T-11/06

    Romana Tabacchi / Kommission

  • EuG, 17.05.2011 - T-299/08

    Das Gericht erhält die gegen Elf Aquitaine und Arkema France wegen Beteiligung an

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-511/06

    Archer Daniels Midland / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts

  • EuG, 05.10.2011 - T-39/06

    Transcatab / Kommission

  • EuG, 12.10.2011 - T-38/05

    Agroexpansión / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den

  • EuG, 12.07.2011 - T-59/07

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

  • EuG, 09.12.2010 - T-303/08

    Tresplain Investments / OHMI - Hoo Hing (Golden Elephant Brand) -

  • EuG, 17.12.2009 - T-58/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sodamarkt in der Gemeinschaft -

  • EuG, 27.09.2012 - T-357/06

    Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-70/10

    Feralpi / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-92/10

    Ferriera Valsabbia und Valsabbia Investimenti / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-83/10

    Riva Fire / Kommission

  • EuG, 16.06.2011 - T-192/06

    Caffaro / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und

  • EuG, 27.06.2012 - T-445/07

    Berning & Söhne / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für

  • EuG, 12.10.2011 - T-41/05

    Alliance One International / Kommission

  • EuG, 16.06.2011 - T-194/06

    SNIA / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-331/21

    Autoridade da Concorrência und EDP

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-174/17

    Europäische Union/ ASPLA und Armando Álvarez - Rechtsmittel - Zulässigkeit -

  • EuG, 27.06.2012 - T-439/07

    Coats Holdings / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-89/11

    Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, das Urteil des Gerichts zu dem von

  • EuG, 17.05.2011 - T-343/08

    Arkema France / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-85/10

    Alfa Acciai / Kommission

  • EuG, 16.06.2011 - T-191/06

    FMC Foret / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und Perborat

  • EuG, 08.07.2010 - T-160/08

    Kommission / Putterie-De-Beukelaer - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte

  • EuG, 17.05.2013 - T-154/09

    MRI / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Marineschläuche

  • EuG, 19.05.2010 - T-19/05

    Boliden u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 11.07.2019 - T-274/18

    Klymenko / Rat

  • EuG, 30.05.2013 - T-172/12

    Brauerei Beck / OHMI - Aldi (Be Light) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 19.11.2014 - T-40/12

    European Dynamics Luxembourg und Evropaïki Dynamiki / EUROPOL

  • EuG, 13.09.2010 - T-232/07

    Spanien / Kommission

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht