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   EuG, 08.07.2004 - T-67/00, T-68/00, T-71/00, T-78/00   

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https://dejure.org/2004,568
EuG, 08.07.2004 - T-67/00, T-68/00, T-71/00, T-78/00 (https://dejure.org/2004,568)
EuG, Entscheidung vom 08.07.2004 - T-67/00, T-68/00, T-71/00, T-78/00 (https://dejure.org/2004,568)
EuG, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - T-67/00, T-68/00, T-71/00, T-78/00 (https://dejure.org/2004,568)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Europäischer Gerichtshof

    JFE Steel / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof

    Nippon Steel / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    JFE Engineering Corp., ehemals NKK Corp. (T-67/00), Nippon Steel Corp. (T-68/00), JFE Steel Corp. (T-71/00) und Sumitomo Metal Industries Ltd (T-78/00) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA - Zuständigkeit der Kommission - Zuwiderhandlung - Geldbußen

  • EU-Kommission

    JFE Engineering Corp., ehemals NKK Corp. (T-67/00), Nippon Steel Corp. (T-68/00), JFE Steel Corp. (T

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Entscheidung 2003/382/EG der Kommission vom 8. Dezember 1999 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag; Wettbewerbsverstoß durch Absprachen zum Schutz der Heimatmärkte für unlegierte nahtlose Stahlrohre, die in der Öl- und Gasindustrie verwendet ...

  • Judicialis

    Entscheidung 2003/382/EG der Kommission vom 8. Dezember 1999 in einem Verfahren nach Art. 81 EG-Vertrag Art. 1 Abs. 2; ; Entscheidung 2003/382/EG der Kommission vom 8. Dezember 199... 9 in einem Verfahren nach Art. 81 EG-Vertrag Art. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    JFE Engineering / Kommission

    Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA - Zuständigkeit der Kommission - Zuwiderhandlung - Geldbußen

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    JFE Engineering / Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung K (1999) 4154 endg. der Kommission vom 8. Dezember 1999 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache IV/E-1/35.860-B - Nahtlose Stahlrohre) oder, hilfsweise, Herabsetzung der der Klägerin auferlegten Geldbuße

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2004, II-2501
 
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Wird zitiert von ... (153)Neu Zitiert selbst (93)

  • EuG, 14.05.1998 - T-352/94

    Vlaamse Televisie Maatschappij / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-67/00
    425 Zur Zulässigkeit des vorliegenden Klagegrundes in der Rechtssache T-71/00 ist darauf hinzuweisen, dass eine Verletzung der Rechte der Verteidigung, die ihrem Wesen nach eine Verletzung von subjektiven Rechten ist, nicht zur Verletzung wesentlicher Formvorschriften gehört und daher nicht von Amts wegen zu prüfen ist (in diesem Sinne Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 56, Randnr. 30; Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, Randnr. 30; Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-352/94, Mo och Domsjö/Kommission, Slg. 1998, II-1989, Randnr. 74).

    15 bis 17; Urteil Mo och Domsjö/Kommission, zitiert oben in Randnr. 425, Randnr. 63, und Urteil Zement, zitiert oben in Randnr. 66, Randnrn.

    Es entspreche ebenfalls ständiger Rechtsprechung, dass die Mitteilung der Beschwerdepunkte die Schlussfolgerungen enthalten müsse, die die Kommission aus den Tatsachen, Dokumenten und Rechtsargumenten ziehen wolle (Urteil des Gerichtshofes vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, AKZO/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 29, Urteil Mo och Domsjö/Kommission, zitiert oben in Randnr. 425, Randnr. 63, und Urteil des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-9/89, Hüls/Kommission, Slg. 1992, II-499, Randnr. 39); daran habe es aber hier gefehlt.

    526 Der in der angefochtenen Entscheidung gewählte Ansatz entspreche auch der Rechtsprechung, die der Kommission bei der Festsetzung der Höhe einer Geldbuße ein Ermessen zugestehe (Urteil Mo och Domsjö/Kommission, zitiert oben in Randnr. 425, Randnr. 268).

    In Randnummer 358 des Urteils Mo och Domsjö/Kommission, das der Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren mit Urteil vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-283/98 P (Mo och Domsjö/Kommission, Slg. 2000, I-9855, Randnr. 62) bestätigt habe, habe das Gericht ausgeführt, dass bei besonders schweren Zuwiderhandlungen die Auswirkung auf den Markt zu vermuten oder jedenfalls für die Würdigung ihrer Schwere unbeachtlich sei.

  • EuGH, 10.04.1992 - Gutachten 1/92

    Ahlström / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-67/00
    Der Gerichtshof habe entgegen der Auffassung der Kommission in seinem Gutachten 1/92 vom 10. April 1992 (Slg. 1992, I-2821) bestätigt, dass diese strenge Zuständigkeitsaufteilung die Zuständigkeiten der Gemeinschaft nicht verfälsche und daher mit dem EG-Vertrag vereinbar sei.

    Ebenso bestätige Artikel 109 EWR, den der Gerichtshof in seinem Gutachten 1/92 (zitiert oben in Randnr. 461) bei der Würdigung der Vereinbarkeit des Artikels 56 EWR mit dem EG-Vertrag für einschlägig gehalten habe, dass sich die ausschließliche Zuständigkeit auch auf das Stadium der Untersuchung selbst erstrecke.

    482 Es ist zunächst daran zu erinnern, dass der Gerichtshof in seinem Gutachten 1/92 (zitiert oben in Randnr. 461) festgestellt hat, dass die von ihm in dem Gutachten zu prüfenden Bestimmungen des EWR-Abkommens, insbesondere dessen Artikel 56 über die Aufteilung der Zuständigkeiten in Wettbewerbssachen zwischen der EFTA-Überwachungsbehörde und der Kommission, mit dem EG-Vertrag vereinbar sind.

    484 Dem Gutachten 1/92 ist damit zu entnehmen, dass Artikel 56 EWR die vom EG-Vertrag vorgesehenen Zuständigkeiten der Gemeinschaft auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts nicht verfälscht.

    485 Insoweit geht sowohl aus Artikel 56 EWR selbst als auch aus seiner eingehenden Erläuterung im einleitenden Teil des Gutachtens 1/92, im Abschnitt "Zusammenfassung des Antrags der Kommission", hervor, dass alle Angelegenheiten, die vor dem Inkrafttreten des EWR-Abkommens in die wettbewerbsrechtliche Zuständigkeit der Gemeinschaft fielen, auch nach dem Inkrafttreten des Abkommens in der ausschließlichen Zuständigkeit der Kommission verbleiben.

  • EuGH, 28.03.1984 - 29/83

    Transocean Marine Paint Association / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-67/00
    57 Weiterhin müsse die Kommission, um das Vorliegen einer Zuwiderhandlung zu beweisen, genaue und übereinstimmende Beweise beibringen, die die feste Überzeugung begründeten, dass die Zuwiderhandlung wirklich begangen worden sei (Urteile des Gerichtshofes vom 28. März 1984 in den Rechtssachen 29/83 und 30/83, CRAM und Rheinzink/Kommission, Slg. 1984, 1679, Randnr. 20, und in der Rechtssache Zellstoff II, zitiert oben in Randnr. 56, Randnr. 127; Urteile des Gerichts vom 10. März 1992 in den Rechtssachen T-68/89, T-77/89 und T-78/89, SIV u. a./Kommission, Slg. 1992, II-1403, insbesondere Randnrn.

    Dieses Erfordernis sei insbesondere dann nicht erfüllt, wenn eine andere plausible Erklärung gegeben werden könne, die einen Verstoß gegen die gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln ausschließe (Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache CRAM und Rheinzink/Kommission, Randnrn.

    Das Vorbringen von JFE-NKK, das sich insbesondere auf die Urteile CRAM und Rheinzink/Kommission (zitiert oben in Randnr. 57) und Zellstoff II (zitiert oben in Randnr. 56, Randnrn. 126 und 127) stütze, wäre nur einschlägig, wenn eine Entscheidung der Kommission ausschließlich auf der Annahme beruhe, dass die festgestellten Tatsachen nicht anders als durch eine Abstimmung zwischen den Unternehmen erklärt werden könnten.

    Da die Erwägungen der Kommission auf der Annahme beruhten, die fehlenden Verkäufe könnten nicht anders erklärt werden als durch eine Abstimmung zwischen den Beteiligten der inkriminierten Übereinkunft, sei Artikel 1 der angefochtenen Entscheidung nach den Kriterien, die in den Urteilen CRAM und Rheinzink/Kommission (zitiert oben in Randnr. 57, Randnr. 16), Zellstoff II (zitiert oben in Randnr. 56, Randnrn. 126 und 127) und PVC II (zitiert oben in Randnr. 61, Randnr. 725) entwickelt worden seien, für nichtig zu erklären.

  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00

    Tepea / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-67/00
    Auch der von Herrn Verluca formulierte Vorschlag (vgl. oben, Randnr. 225, und Randnr. 80 der angefochtenen Entscheidung), Vallourecs Verkäufe von Glattendrohren an Corus an den Preis und das Volumen der von Corus verkauften OCTG-Premiumrohre mit nach der VAM-Methode geschnittenen Gewinden zu koppeln, entspricht tatsächlich den später geschlossenen Verträgen, die dem Gericht insbesondere in der Rechtssache T-44/00 vorgelegt worden sind und zu denen sich die japanischen Klägerinnen in der gemeinsamen mündlichen Verhandlung äußern konnten (vgl. auch Randnrn. 79, 81 und 111 der angefochtenen Entscheidung).

    577 Überdies haben alle Klägerinnen in den Rechtssachen T-44/00, T-48/00 und T-50/00, also Mannesmann, Corus und Dalmine, im Rahmen ihrer Klagen beantragt, im Wege der unbeschränkten Ermessensnachprüfung die Höhe der gegen sie verhängten Geldbuße neu festzusetzen.

    578 Die Kommission hat indessen weder in ihren Klagebeantwortungen in den Rechtssachen T-44/00, T-48/00 und T-50/00, die mit den vorliegenden Rechtssachen zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden worden sind (vgl. die Urteile vom heutigen Tage in den Rechtssachen Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Randnr. 38, Corus/Kommission, Randnr. 38, und Dalmine/Kommission, Randnrn. 38, 245 bis 247), noch in der mündlichen Verhandlung - auch wenn sie diese Möglichkeit erwähnt hat - den Antrag gestellt, die den Klägerinnen in diesen Rechtssachen auferlegten Geldbußen zu erhöhen.

    Deshalb sind die den Klägerinnen in den Rechtssachen T-44/00, T-48/00 und T-50/00 auferlegten Geldbußen nicht erhöht worden (vgl. den Tenor der Urteile Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Corus/Kommission und Dalmine/Kommission).

  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Dalmine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für nahtlose Stahlrohre -

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-67/00
    577 Überdies haben alle Klägerinnen in den Rechtssachen T-44/00, T-48/00 und T-50/00, also Mannesmann, Corus und Dalmine, im Rahmen ihrer Klagen beantragt, im Wege der unbeschränkten Ermessensnachprüfung die Höhe der gegen sie verhängten Geldbuße neu festzusetzen.

    578 Die Kommission hat indessen weder in ihren Klagebeantwortungen in den Rechtssachen T-44/00, T-48/00 und T-50/00, die mit den vorliegenden Rechtssachen zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden worden sind (vgl. die Urteile vom heutigen Tage in den Rechtssachen Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Randnr. 38, Corus/Kommission, Randnr. 38, und Dalmine/Kommission, Randnrn. 38, 245 bis 247), noch in der mündlichen Verhandlung - auch wenn sie diese Möglichkeit erwähnt hat - den Antrag gestellt, die den Klägerinnen in diesen Rechtssachen auferlegten Geldbußen zu erhöhen.

    Deshalb sind die den Klägerinnen in den Rechtssachen T-44/00, T-48/00 und T-50/00 auferlegten Geldbußen nicht erhöht worden (vgl. den Tenor der Urteile Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Corus/Kommission und Dalmine/Kommission).

  • EuG, 14.05.1998 - T-309/94

    KNP BT / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-67/00
    Der Gerichtshof hat zwar im Urteil vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-248/98 P (KNP BT/Kommission, Slg. 2000, I-9641, Randnr. 61) beiläufig darauf hingewiesen, dass "Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 ... gewährleisten [soll], dass die Sanktion in angemessenem Verhältnis zur Bedeutung des Unternehmens auf dem Markt der Erzeugnisse steht, die Gegenstand der Zuwiderhandlung sind".

    Abgesehen davon, dass sich der Gerichtshof dabei ausdrücklich auf Randnummer 119 des Urteils Musique diffusion française u. a./Kommission (zitiert oben in Randnr. 56) bezog, ist jedoch hervorzuheben, dass sich diese in der späteren Rechtsprechung nicht mehr aufgegriffene Formulierung in den besonderen Kontext des dem Urteil KNP BT/Kommission zugrunde liegenden Sachverhalts einfügt.

    32 und 33, und Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 180, Randnr. 465; vgl. auch Urteil des Gerichtshofes vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-309/94, KNP BT/Kommission, Slg. 1998, II-1007, Randnr. 68).

  • EuG, 08.07.2004 - T-48/00

    Sandoz Prodotti Farmaceutici / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-67/00
    577 Überdies haben alle Klägerinnen in den Rechtssachen T-44/00, T-48/00 und T-50/00, also Mannesmann, Corus und Dalmine, im Rahmen ihrer Klagen beantragt, im Wege der unbeschränkten Ermessensnachprüfung die Höhe der gegen sie verhängten Geldbuße neu festzusetzen.

    578 Die Kommission hat indessen weder in ihren Klagebeantwortungen in den Rechtssachen T-44/00, T-48/00 und T-50/00, die mit den vorliegenden Rechtssachen zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden worden sind (vgl. die Urteile vom heutigen Tage in den Rechtssachen Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Randnr. 38, Corus/Kommission, Randnr. 38, und Dalmine/Kommission, Randnrn. 38, 245 bis 247), noch in der mündlichen Verhandlung - auch wenn sie diese Möglichkeit erwähnt hat - den Antrag gestellt, die den Klägerinnen in diesen Rechtssachen auferlegten Geldbußen zu erhöhen.

    Deshalb sind die den Klägerinnen in den Rechtssachen T-44/00, T-48/00 und T-50/00 auferlegten Geldbußen nicht erhöht worden (vgl. den Tenor der Urteile Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Corus/Kommission und Dalmine/Kommission).

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-67/00
    56 Sumitomo und JFE-NKK machen geltend, dass die Beweislast für alle Tatbestandsmerkmale einer Zuwiderhandlung bei der Kommission liege (Schlussanträge von Generalanwalt Slynn vom 8. Februar 1983 in der Rechtsache 100/80 bis 103/80, Musique diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, 1914; Urteile des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-185/95 P, Baustahlgewebe/Kommission, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 58, und vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-49/92 P, Kommission/Anic Partecipazioni, Slg. 1999, I-4125, Randnr. 86).

    Umgekehrt brauche ein Kläger nur nachzuweisen, dass die Entscheidung, die eine Zuwiderhandlung feststelle, auf einer unsicheren Grundlage beruhe, um ihre Nichtigerklärung zu erreichen (Schlussanträge von Generalanwalt Slynn in der Rechtssache Musique diffusion française u. a. /Kommission, Slg. 1983, 1825, 1931).

  • EuGH, 14.09.1999 - C-310/97

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a.

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-67/00
    Diese Regel ergibt sich aus dem Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache T-227/95 (AssiDomän Kraft Products u. a./Kommission, Slg. 1997, II-1185, Randnr. 56) in Verbindung mit dem im Rechtsmittelverfahren ergangenen Urteil des Gerichtshofes vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-310/97 P (Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., Slg. 1999, I-5363, Randnr. 49).

    Diese Regel ergibt sich aus dem Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache T-227/95 (AssiDomän Kraft Products u. a./Kommission, Slg. 1997, II-1185, Randnr. 56) in Verbindung mit dem im Rechtsmittelverfahren ergangenen Urteil des Gerichtshofes vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-310/97 P (Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., Slg. 1999, I-5363, Randnr. 49).

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-67/00
    Das Bestehen eines Zweifels komme daher den Unternehmen zugute, die der Beteiligung an einer Zuwiderhandlung beschuldigt würden (Urteile des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663, Randnrn.

    58 Darüber hinaus müssten die beigebrachten Beweise die erwähnten Kriterien der Genauigkeit und Übereinstimmung hinsichtlich jedes Tatbestandsmerkmals der festgestellten Zuwiderhandlung erfüllen, insbesondere hinsichtlich der Identität der Parteien und ihrer Beteiligung an der Zuwiderhandlung (Urteile Zellstoff II, zitiert oben in Randnr. 56, Randnr. 69, und Kommission/Anic Partecipazioni, zitiert oben in Randnr. 56, Randnr. 87; Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-295/94, Buchmann/Kommission, Slg. 1998, II-813, Randnr. 121), der betroffenen Erzeugnisse oder Dienstleistungen (Urteile Suiker Unie u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 56, Randnrn. 301 bis 304, und SIV u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 57, Randnrn. 175 bis 194 und 324), der zwischen den Parteien vereinbarten Beschränkungen (Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-337/94, Enso-Gutzeit/Kommission, Slg. 1998, II-1571, Randnrn.

  • EuG, 21.10.1997 - T-229/94

    Deutsche Bahn / Kommission

  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

  • EuG, 28.02.2002 - T-395/94

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission

  • EuG, 10.07.1997 - T-227/95

    Mo och Domsjö / Kommission

  • EuGH, 20.06.1978 - 28/77

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER ZEHN RECHTSMITTEL VON UNTERNEHMEN GEGEN DIE

  • EuGH, 10.11.1993 - C-60/92

    Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission

  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 21.01.1999 - T-185/96

    Riviera Auto Service / Kommission

  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

  • EuGH, 08.07.1999 - C-51/92

    Hercules Chemicals / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-337/94

    Enso-Gutzeit / Kommission

  • EuG, 10.03.1992 - T-12/89

    Solvay & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 14.12.1991 - Gutachten 1/91

    Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der

  • EuG, 14.05.1998 - T-295/94

    WETTBEWERB

  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-235/92

    Montecatini / Kommission

  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    SPO u.a. / Kommission

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 14.05.1998 - T-348/94

    Enso Española / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

  • EuG, 17.02.2000 - T-241/97

    Stork Amsterdam / Kommission

  • EuG, 14.07.1994 - T-77/92

    Parker Pen Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuG, 24.06.1998 - T-596/97

    Dalmine / Kommission

  • EuGH, 15.06.1976 - 51/75

    EMI Records / CBS United Kingdom

  • EuG, 06.10.1994 - T-83/91

    Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

  • EuG, 14.05.1998 - T-310/94

    Gruber & Weber / Kommission

  • EuGH, 20.10.1983 - 92/82

    Gutmann / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-319/94

    Fiskeby Board / Kommission

  • EuGH, 11.01.1990 - 277/87

    Béguelin Import / G.L. Import Export

  • EuGH, 25.11.1971 - 22/71

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    CRAM / Kommission

  • EuGH, 23.10.1974 - 17/74

    Ferriere Nord SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuG, 06.04.1995 - T-143/89

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    Siderca S.A.I.C. / Kommission - Nichtigerklärung der Entscheidung C(97) 3036 der

  • EuG, 10.03.1992 - T-9/89

    LR AF 1998 / Kommission

  • EuG - T-8/98 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Dirección General de Defensa de la Competencia / Asociación Española de Banca

  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    Dow Benelux / Kommission

  • EuGH, 16.07.1992 - C-67/91

    Mo och Domsjö / Kommission - Prasymas priimti prejudicinį sprendima - Direktyva

  • EuGH, 17.10.1989 - 85/87

    Al-Jubail Fertilizer Company u.a. / Rat

  • EuGH, 16.11.2000 - C-283/98

    Gillespie u.a.

  • EuGH, 27.06.1991 - 49/88

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuGH, 13.02.1996 - C-342/93

    Hoechst / Kommission

  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

  • EuGH, 26.03.1987 - 46/87

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94
  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    Sarriò / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85

    Mannesmannröhren-Werke / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-334/94

    Hüls / Kommission

  • EuG, 20.02.2001 - T-112/98

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Società Italiana Vetro SpA u. a. gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    Adams / Kommission

  • EuG, 10.03.1992 - T-68/89

    BPB de Eendracht (früher Kartonfabriek de Eendracht) / Kommission

  • EuGH, 07.11.1985 - 145/83

    AssiDomän Kraft Products u.a. / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-311/94

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    CMA CGM u.a. / Kommission

  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00
  • EuG, 08.07.1999 - T-266/97

    Javico

  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85

    AEG / Kommission

  • EuGH, 28.04.1998 - C-306/96

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    Internationale Handelsgesellschaft mbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    United Brands / Kommission

  • EuGH, 17.12.1970 - 11/70

    Les Verts / Parlament

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    NTN Toyo Bearing / Rat

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83
  • EuGH, 29.03.1979 - 113/77

    Mayr-Melnhof / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85

    Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

  • EuG, 06.04.1995 - T-148/89

    Timex / Rat und Kommission

  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    Otto / Postbank

  • EuGH, 20.03.1985 - 264/82

    Tréfileurope Sales SARL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 16.11.2000 - C-248/98

    Degussa / Kommission

  • EuG, 06.04.1995 - T-141/89

    Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Rhône-Poulenc SA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99

    Öztürk ./. Deutschland

  • EuG, 15.11.1990 - T-1/89

    A. Ahlström Osakeyhtiö und andere gegen Kommission der Europäischen

  • EGMR, 21.02.1984 - 8544/79
  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1992 - 89/85
  • EGMR, 30.06.2005 - 45036/98

    Bosphorus Hava Yollari Turizm Ve Ticaret Anonim Sirketi ./. Irland

    and Sumitomo Metal Industries Ltd v. Commission of the European Communities, Joined Cases T-67/00, T-68/00, T-71/00 and T-78/00 [2004] ECR II-2501, § 178 (Article 6).
  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der

    Der Richter kann also, besonders im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung einer eine Geldbuße verhängenden Entscheidung, nicht zu dem Ergebnis gelangen, dass die Kommission die betreffende Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn ihm in dieser Frage ein Zweifel verbleibt (Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, im Folgenden: Urteil JFE, Rn. 177, und vom 12. Juli 2011, Hitachi u. a./Kommission, T-112/07, Slg. 2011, II-3871, Rn. 58).

    Angesichts der Art der fraglichen Zuwiderhandlungen sowie der Art und der Schwere der ihretwegen verhängten Sanktionen gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung auch in Verfahren wegen Verletzung der für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln, in denen Geldbußen oder Zwangsgelder verhängt werden können (Urteile des Gerichtshofs vom 8. Juli 1999, Hüls/Kommission, C-199/92 P, Slg. 1999, I-4287, Rn. 149 und 150, und Montecatini/Kommission, C-235/92 P, Slg. 1999, I-4539, Rn. 175 und 176, sowie Urteil JFE, oben in Rn. 62 angeführt, Rn. 178).

  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00

    ICI / Kommission

    102 In Randnummer 364 des Urteils des Gerichts vom heutigen Tage in den Rechtssachen T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00 (JFE Engineering u. a./Kommission, Slg. 2000, II-0000) ist festgestellt worden, dass die von der Kommission in der Entscheidung vertretene Auffassung insofern fehl geht, als die die zweite Zuwiderhandlung bildenden Verträge mehr als nur ein Ziel verfolgten.
  • EuG, 13.09.2013 - T-566/08

    Total Raffinage Marketing / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Die Unternehmen können sich in einer solchen Situation sachgerecht dadurch verteidigen, dass sie zu allen von der Kommission gegen sie angeführten Beweisen Stellung nehmen können (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Randnr. 203).

    Stützt sich die Kommission für ihre Feststellung des Vorliegens einer Zuwiderhandlung ausschließlich auf das Marktverhalten der Unternehmen, genügt es für diese, das Vorliegen von Umständen nachzuweisen, die den von der Kommission festgestellten Sachverhalt in einem anderen Licht erscheinen lassen und damit eine andere plausible Erklärung der Tatsachen ermöglichen, aus denen die Kommission auf die Begehung einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln der Union geschlossen hat (vgl. in diesem Sinn Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnr. 186).

    Dagegen haben die betroffenen Unternehmen in den Fällen, in denen sich die Kommission auf Urkundenbeweise stützte, nicht bloß eine plausible Alternative zur Darstellung der Kommission darzutun, sondern müssen außerdem aufzeigen, dass die in der angefochtenen Entscheidung angeführten Beweise für den Nachweis der Zuwiderhandlung nicht genügen (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnr. 187).

    Andernfalls wäre die der Kommission obliegende Beweislast für Verhaltensweisen, die Art. 81 EG zuwiderlaufen, untragbar und mit der ihr anvertrauten Aufgabe, die richtige Anwendung dieser Bestimmung zu überwachen, nicht zu vereinbaren (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnr. 192).

    Zudem kann Erklärungen ein besonders hoher Beweiswert beigemessen werden, wenn sie verlässlich sind, im Namen eines Unternehmens abgegeben wurden, von einer Person stammen, die beruflich verpflichtet ist, im Interesse dieses Unternehmens zu handeln, den Interessen des Erklärenden zuwiderlaufen, von einem unmittelbaren Zeugen der Vorgänge stammen, auf die sie sich beziehen, und bedacht sowie nach reiflicher Überlegung schriftlich abgegeben werden (vgl. in diesem Sinne Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnrn. 205 bis 210).

    Somit sind Erklärungen, die den Interessen des Erklärenden zuwiderlaufen, grundsätzlich als besonders verlässliche Beweise anzusehen (Urteile des Gerichts JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnrn.

    Zwar kann nach der Rechtsprechung eine Erklärung, die ein der Beteiligung an einem Kartell beschuldigtes Unternehmen abgibt und deren Richtigkeit von mehreren anderen betroffenen Unternehmen bestritten wird, nicht als hinreichender Beweis für die Begehung einer Zuwiderhandlung durch diese anderen Unternehmen angesehen werden, wenn sie nicht durch andere Beweise untermauert wird, wobei jedoch der erforderliche Grad der Erhärtung aufgrund der Glaubhaftigkeit der fraglichen Erklärungen geringer sein kann (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnrn. 219 und 220).

    Außerdem muss es nach der Rechtsprechung bei der Würdigung des Beweiswerts schriftlicher Beweise als sehr bedeutsam angesehen werden, dass ein Schriftstück in unmittelbarem Anschluss an die Ereignisse (Urteile des Gerichts vom 11. März 1999, Ensidesa/Kommission, T-157/94, Slg. 1999, II-707, Randnr. 312, und vom 16. Dezember 2003, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission, T-5/00 und T-6/00, Slg. II-5761, Randnr. 181) oder von einem unmittelbaren Zeugen dieser Ereignisse erstellt wurde (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnr. 207).

    Ein Unternehmen kann für ein Gesamtkartell zur Verantwortung gezogen werden, auch wenn es nachweislich nur an einem oder mehreren Bestandteilen dieses Kartells unmittelbar mitgewirkt hat, sofern es zum einen wusste oder zwangsläufig wissen musste, dass die Absprache, an der es insbesondere durch die Teilnahme an regelmäßig über mehrere Jahre stattfindenden Zusammenkünften beteiligt war, Teil eines Gesamtsystems war, das auf die Verfälschung des normalen Wettbewerbs gerichtet war, und sich zum anderen dieses System auf sämtliche Bestandteile des Kartells erstreckte (vgl. Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnr. 370 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.12.2014 - T-551/08

    H & R ChemPharm / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse -

    Die Unternehmen können sich in einer solchen Situation sachgerecht dadurch verteidigen, dass sie zu allen von der Kommission gegen sie angeführten Beweisen Stellung nehmen können (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Rn. 203).

    Stützt sich die Kommission für ihre Feststellung, dass eine Zuwiderhandlung vorlag, ausschließlich auf das Marktverhalten der Unternehmen, müssen diese lediglich das Vorliegen von Umständen nachweisen, die den von der Kommission festgestellten Sachverhalt in einem anderen Licht erscheinen lassen und damit eine andere plausible Erklärung der Tatsachen ermöglichen, aus denen die Kommission auf die Begehung einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln der Union geschlossen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 105 angeführt, Rn. 186).

    Hat sich die Kommission hingegen auf Dokumentenbeweise gestützt, haben die betroffenen Unternehmen nicht bloß eine plausible Alternative zur Darstellung der Kommission darzutun, sondern müssen außerdem aufzeigen, dass die in der angefochtenen Entscheidung angeführten Beweise für den Nachweis der Zuwiderhandlung nicht genügen (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 105 angeführt, Rn. 187).

    Bei der Würdigung des Beweiswerts von Dokumentenbeweisen muss es als sehr bedeutsam angesehen werden, dass ein Dokument in unmittelbarem Anschluss an die Ereignisse (Urteile des Gerichts vom 11. März 1999, Ensidesa/Kommission, T-157/94, Slg. 1999, II-707, Rn. 312, und vom 16. Dezember 2003, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission, T-5/00 und T-6/00, Slg. 2003, II-5761, Rn. 181) oder von einem unmittelbaren Zeugen (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 105 angeführt, Rn. 207) erstellt worden ist.

    Andernfalls wäre die der Kommission obliegende Beweislast für Verhaltensweisen, die Art. 81 EG zuwiderlaufen, untragbar und mit der ihr anvertrauten Aufgabe, die richtige Anwendung dieser Bestimmung zu überwachen, nicht zu vereinbaren (Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 105 angeführt, Rn. 192, und Hitachi u. a./Kommission, oben in Rn. 101 angeführt, Rn. 67).

    Ein besonders hoher Beweiswert kann Erklärungen beigemessen werden, wenn sie verlässlich sind, im Namen eines Unternehmens abgegeben wurden, von einer Person stammen, die beruflich verpflichtet ist, im Interesse dieses Unternehmens zu handeln, den Interessen des Erklärenden zuwiderlaufen, von einem unmittelbaren Zeugen der Vorgänge stammen, auf die sie sich beziehen, und bedacht sowie nach reiflicher Überlegung schriftlich abgegeben wurden (Urteil Hitachi u. a./Kommission, oben in Rn. 101 angeführt, Rn. 71; vgl. in diesem Sinne auch Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 105 angeführt, Rn. 205 bis 210).

    Eine Erklärung, die ein der Beteiligung an einem Kartell beschuldigtes Unternehmen abgibt und deren Richtigkeit von mehreren anderen betroffenen Unternehmen bestritten wird, kann jedoch nicht als hinreichender Beweis für die Begehung einer Zuwiderhandlung durch diese anderen Unternehmen angesehen werden, wenn sie nicht durch andere Beweise untermauert wird, wobei jedoch der erforderliche Grad der Erhärtung aufgrund der Glaubhaftigkeit der fraglichen Erklärungen geringer ist (Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 105 angeführt, Rn. 219 und 220, und Hitachi u. a./Kommission, oben in Rn. 101 angeführt, Rn. 68).

    Erklärungen, die den Interessen des Erklärenden zuwiderlaufen, sind grundsätzlich als besonders verlässliche Beweise anzusehen (Urteile des Gerichts JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 104 angeführt, Rn. 211 und 212, vom 26. April 2007, Bolloré u. a./Kommission, T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, Slg. 2007, II-947, Rn. 166, und vom 8. Juli 2008, Lafarge/Kommission, T-54/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 59).

    Dass einzelne Unternehmen bei der Verfolgung eines gemeinsamen Zieles unterschiedliche Rollen spielten, ändert nichts an dem wettbewerbswidrigen Zweck und damit an der Zuwiderhandlung, sofern jedes Unternehmen auf seiner Ebene zur Verfolgung des gemeinsamen Zieles beitrug (vgl. Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 105 angeführt, Rn. 370 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.12.2014 - T-550/08

    Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Wettbewerb - Kartelle

    Die Unternehmen können sich in einer solchen Situation sachgerecht dadurch verteidigen, dass sie zu allen von der Kommission gegen sie angeführten Beweisen Stellung nehmen können (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Rn. 203).

    Stützt sich die Kommission für ihre Feststellung, dass eine Zuwiderhandlung vorlag, ausschließlich auf das Marktverhalten der Unternehmen, müssen diese lediglich das Vorliegen von Umständen nachweisen, die den von der Kommission festgestellten Sachverhalt in einem anderen Licht erscheinen lassen und damit eine andere plausible Erklärung der Tatsachen ermöglichen, aus denen die Kommission auf die Begehung einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln der Union geschlossen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 92 angeführt, Rn. 186).

    Hat sich die Kommission hingegen auf Dokumentenbeweise gestützt, haben die betroffenen Unternehmen nicht bloß eine plausible Alternative zur Darstellung der Kommission darzutun, sondern müssen außerdem aufzeigen, dass die in der angefochtenen Entscheidung angeführten Beweise für den Nachweis der Zuwiderhandlung nicht genügen (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 92 angeführt, Rn. 187).

    Bei der Würdigung des Beweiswerts von Dokumentenbeweisen muss es als sehr bedeutsam angesehen werden, dass ein Dokument in unmittelbarem Anschluss an die Ereignisse (Urteile des Gerichts vom 11. März 1999, Ensidesa/Kommission, T-157/94, Slg. 1999, II-707, Rn. 312, und vom 16. Dezember 2003, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission, T-5/00 und T-6/00, Slg. 2003, II-5761, Rn. 181) oder von einem unmittelbaren Zeugen (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 92 angeführt, Rn. 207) erstellt worden ist.

    Andernfalls wäre die der Kommission obliegende Beweislast für Verhaltensweisen, die Art. 81 EG zuwiderlaufen, untragbar und mit der ihr anvertrauten Aufgabe, die richtige Anwendung dieser Bestimmung zu überwachen, nicht zu vereinbaren (Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 92 angeführt, Rn. 192, und Hitachi u. a./Kommission, oben in Rn. 88 angeführt, Rn. 67).

    Ein besonders hoher Beweiswert kann Erklärungen beigemessen werden, wenn sie verlässlich sind, im Namen eines Unternehmens abgegeben wurden, von einer Person stammen, die beruflich verpflichtet ist, im Interesse dieses Unternehmens zu handeln, den Interessen des Erklärenden zuwiderlaufen, von einem unmittelbaren Zeugen der Vorgänge stammen, auf die sie sich beziehen, und bedacht sowie nach reiflicher Überlegung schriftlich abgegeben wurden (Urteil Hitachi u. a./Kommission, oben in Rn. 88 angeführt, Rn. 71; vgl. in diesem Sinne auch Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 92 angeführt, Rn. 205 bis 210).

    Eine Erklärung, die ein der Beteiligung an einem Kartell beschuldigtes Unternehmen abgibt und deren Richtigkeit von mehreren anderen betroffenen Unternehmen bestritten wird, kann jedoch nicht als hinreichender Beweis für die Begehung einer Zuwiderhandlung durch diese anderen Unternehmen angesehen werden, wenn sie nicht durch andere Beweise untermauert wird, wobei jedoch der erforderliche Grad der Erhärtung aufgrund der Glaubhaftigkeit der fraglichen Erklärungen geringer ist (Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 92 angeführt, Rn. 219 und 220, und Hitachi u. a./Kommission, oben in Rn. 88 angeführt, Rn. 68).

    Erklärungen, die den Interessen des Erklärenden zuwiderlaufen, sind grundsätzlich als besonders verlässliche Beweise anzusehen (Urteile des Gerichts JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 92 angeführt, Rn. 211 und 212, vom 26. April 2007, Bolloré u. a./Kommission, T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, Slg. 2007, II-947, Rn. 166, und vom 8. Juli 2008, Lafarge/Kommission, T-54/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 59).

    Dass einzelne Unternehmen bei der Verfolgung eines gemeinsamen Zieles unterschiedliche Rollen spielten, ändert nichts an dem wettbewerbswidrigen Zweck und damit an der Zuwiderhandlung, sofern jedes Unternehmen auf seiner Ebene zur Verfolgung des gemeinsamen Zieles beitrug (vgl. Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 92 angeführt, Rn. 370 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 29.06.2012 - T-360/09

    Die gegen E.ON und GDF Suez wegen Aufteilung des französischen und des deutschen

    Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen zu beweisen und die Beweismittel beizubringen hat, die das Vorliegen der eine Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend beweisen (vgl. Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Randnr. 173 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zu beachten ist außerdem, dass der Richter im Rahmen einer Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EG nur die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Handlung nachzuprüfen hat (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 169 angeführt, Randnr. 174).

    Demnach besteht die Rolle des Richters, der mit einer Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung der Kommission befasst ist, mit der eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln festgestellt worden ist und den Adressaten der Entscheidung Geldbußen auferlegt worden sind, in der Prüfung, ob die von der Kommission in ihrer Entscheidung angeführten Beweise und sonstigen Darlegungen genügen, um das Vorliegen der festgestellten Zuwiderhandlung zu beweisen (vgl. Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 169 angeführt, Randnr. 175 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Richter kann also, besonders im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung einer eine Geldbuße verhängenden Entscheidung, nicht zu dem Ergebnis gelangen, dass die Kommission die betreffende Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn ihm in dieser Frage ein Zweifel verbleibt (vgl. Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 169 angeführt, Randnr. 177 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Kommission muss daher genaue und übereinstimmende Beweise beibringen, um die feste Überzeugung zu begründen, dass die Zuwiderhandlung begangen wurde (vgl. Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 169 angeführt, Randnr. 179 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es reicht aus, dass das von der Kommission angeführte Indizienbündel bei seiner Gesamtwürdigung dieser Anforderung genügt (vgl. Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 169 angeführt, Randnr. 180 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Andernfalls wäre die der Kommission obliegende Beweislast für Verhaltensweisen, die den Art. 81 EG und 82 EG zuwiderlaufen, nicht tragbar und mit der der Kommission durch den EG-Vertrag übertragenen Aufgabe, die richtige Anwendung dieser Bestimmungen zu überwachen, nicht zu vereinbaren (vgl. Urteile des Gerichts JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 169 angeführt, Randnr. 192 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 8. Juli 2008, Lafarge/Kommission, T-54/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 03.03.2011 - T-110/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen einiger Mitglieder des Kartells über isolierte

    Stützt sich die Kommission jedoch für ihre Feststellung, dass eine Zuwiderhandlung vorlag, ausschließlich auf das Marktverhalten der Unternehmen, genügt es für diese, das Vorliegen von Umständen nachzuweisen, die den von der Kommission festgestellten Sachverhalt in einem anderen Licht erscheinen lassen und damit eine andere plausible Erklärung der Tatsachen ermöglichen, aus denen die Kommission auf die Begehung einer Zuwiderhandlung gegen die gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln geschlossen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Randnr. 186 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Andernfalls wäre die der Kommission obliegende Beweislast für Verhaltensweisen, die den Art. 81 EG und 82 EG zuwiderlaufen, nicht tragbar und mit der ihr vom EG-Vertrag übertragenen Aufgabe, die richtige Anwendung dieser Bestimmungen zu überwachen, nicht zu vereinbaren (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 192).

    Zu dem den einzelnen Beweismitteln zuzumessenden Beweiswert ist darauf hinzuweisen, dass das allein maßgebliche Kriterium für die Beurteilung der von einer Partei vorgelegten Beweise deren Glaubwürdigkeit ist (vgl. Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, Mannesmannröhren-Werke/Kommission, T-44/00, Slg. 2004, II-2223, Randnr. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteile Dalmine/Kommission, oben in Randnr. 50 angeführt, Randnr. 72, und JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 273).

    Große Bedeutung kommt insbesondere dem Umstand zu, dass ein Schriftstück in unmittelbarem Zusammenhang mit den Vorgängen (Urteile des Gerichts vom 11. März 1999, Ensidesa/Kommission, T-157/94, Slg. 1999, II-707, Randnr. 312, und vom 16. Dezember 2003, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission, T-5/00 und T-6/00, Slg. 2003, II-5761, Randnr. 181) oder von einem unmittelbaren Zeugen dieser Vorgänge erstellt wurde (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 207).

    Außerdem sind Erklärungen, die den Interessen des Erklärenden zuwiderlaufen, grundsätzlich als besonders verlässliche Beweise anzusehen (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnrn. 207, 211 und 212).

    Es ist bereits entschieden worden, dass Erklärungen, die den Interessen des Erklärenden zuwiderlaufen, grundsätzlich als besonders verlässliche Beweise anzusehen sind (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 211).

    Insoweit ergibt sich nach ständiger Rechtsprechung schon aus dem Wortlaut von Art. 81 Abs. 1 EG, dass Vereinbarungen zwischen Unternehmen unabhängig von ihrer Wirkung verboten sind, wenn mit ihnen ein wettbewerbswidriger Zweck verfolgt wird (Urteile Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 123, und JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 181).

    Somit kann das Vorbringen von Siemens, dass das fragliche Kartell ohne Auswirkungen geblieben sei, seine Richtigkeit unterstellt, grundsätzlich allein nicht zur Nichtigerklärung von Art. 1 der angefochtenen Entscheidung führen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 11. Januar 1990, Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission, C-277/87, Slg. 1990, I-45; Urteile des Gerichts vom 6. April 1995, Ferriere Nord/Kommission, T-143/89, Slg. 1995, II-917, Randnr. 30, und JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 183).

  • EuG, 11.07.2014 - T-541/08

    Sasol u.a. / Kommission

    Die Unternehmen können sich in einer solchen Situation sachgerecht dadurch verteidigen, dass sie zu allen von der Kommission gegen sie angeführten Beweisen Stellung nehmen können (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Rn. 203).

    Stützt sich die Kommission für ihre Feststellung, dass eine Zuwiderhandlung vorlag, ausschließlich auf das Marktverhalten der Unternehmen, müssen diese lediglich das Vorliegen von Umständen nachweisen, die den von der Kommission festgestellten Sachverhalt in einem anderen Licht erscheinen lassen und damit eine andere plausible Erklärung der Tatsachen ermöglichen, aus denen die Kommission auf die Begehung einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln der Union geschlossen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 224 angeführt, Rn. 186).

    Dagegen haben die betroffenen Unternehmen in den Fällen, in denen sich die Kommission auf Urkundenbeweise stützte, nicht bloß eine plausible Alternative zur Darstellung der Kommission darzutun, sondern müssen außerdem aufzeigen, dass die in der angefochtenen Entscheidung angeführten Beweise für den Nachweis der Zuwiderhandlung nicht genügen (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 224 angeführt, Rn. 187).

    Bei der Würdigung des Beweiswerts schriftlicher Beweise muss es als sehr bedeutsam angesehen werden, dass ein Schriftstück in unmittelbarem Anschluss an die Ereignisse (Urteile des Gerichts vom 11. März 1999, Ensidesa/Kommission, T-157/94, Slg. 1999, II-707, Rn. 312, und vom 16. Dezember 2003, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission, T-5/00 und T-6/00, Slg. 2003, II-5761, Rn. 181) oder von einem unmittelbaren Zeugen dieser Ereignisse erstellt wurde (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 224 angeführt, Rn. 207).

    Andernfalls wäre die der Kommission obliegende Beweislast für Verhaltensweisen, die Art. 81 EG zuwiderlaufen, untragbar und mit der ihr anvertrauten Aufgabe, die richtige Anwendung dieser Bestimmung zu überwachen, nicht zu vereinbaren (Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 224 angeführt, Rn. 192, und Hitachi u. a./Kommission, oben in Rn. 220 angeführt, Rn. 67).

    Ein besonders hoher Beweiswert kann Erklärungen beigemessen werden, wenn sie verlässlich sind, im Namen eines Unternehmens abgegeben wurden, von einer Person stammen, die beruflich verpflichtet ist, im Interesse dieses Unternehmens zu handeln, den Interessen des Erklärenden zuwiderlaufen, von einem unmittelbaren Zeugen der Vorgänge stammen, auf die sie sich beziehen, und bedacht sowie nach reiflicher Überlegung schriftlich abgegeben werden (Urteil Hitachi u. a./Kommission, oben in Rn. 220 angeführt, Rn. 71; vgl. in diesem Sinne auch Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 224 angeführt, Rn. 205 bis 210).

    Eine Erklärung, die ein der Beteiligung an einem Kartell beschuldigtes Unternehmen abgibt und deren Richtigkeit von mehreren anderen betroffenen Unternehmen bestritten wird, kann jedoch nicht als hinreichender Beweis für die Begehung einer Zuwiderhandlung durch diese anderen Unternehmen angesehen werden, wenn sie nicht durch andere Beweise untermauert wird, wobei jedoch der erforderliche Grad der Erhärtung aufgrund der Glaubhaftigkeit der fraglichen Erklärungen geringer ist (Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 224 angeführt, Rn. 219 und 220, und Hitachi u. a./Kommission, oben in Rn. 220 angeführt, Rn. 68).

    Erklärungen, die den Interessen des Erklärenden zuwiderlaufen, sind grundsätzlich als besonders verlässliche Beweise anzusehen (Urteile des Gerichts JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 224 angeführt, Rn. 211 und 212, vom 26. April 2007, Bolloré u. a./Kommission, T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, Slg. 2007, II-947, Rn. 166, und vom 8. Juli 2008, Lafarge/Kommission, T-54/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 59).

  • EuG, 15.07.2015 - T-393/10

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

    168 In Bezug auf die Beweise, die die Kommission heranziehen kann, gilt im Wettbewerbsrecht der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Urteile vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, C-407/04 P, Slg, EU:C:2007:53, Rn. 63, und vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg, EU:T:2004:221, Rn. 273).

    Es genügt nämlich, wenn ein von ihr angeführtes Bündel von Indizien im Ganzen betrachtet dem genannten Erfordernis entspricht (Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 168 angeführt, EU:T:2004:221, Rn. 180, und Groupe Danone/Kommission, EU:T:2005:367, Rn. 218, vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 20. April 1999, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, "PVC II", T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Slg, EU:T:1999:80, Rn. 768 bis 778).

    170 Zu dem den einzelnen Beweisen zuzumessenden Beweiswert ist darauf hinzuweisen, dass das allein maßgebliche Kriterium für die Beurteilung der von einer Partei von sich aus vorgelegten Beweise deren Glaubhaftigkeit ist (Urteil Dalmine/Kommission, oben in Rn. 168 angeführt, EU:C:2007:53, Rn. 63; vgl. auch Urteile vom 8. Juli 2004, Mannesmannröhren-Werke/Kommission, T-44/00, Slg, EU:T:2004:218, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung, und JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 168 angeführt, Rn. 273 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Große Bedeutung kommt insbesondere dem Umstand zu, dass ein Schriftstück in unmittelbarem Zusammenhang mit den Vorgängen (Urteil vom 11. März 1999, Ensidesa/Kommission, T-157/94, Slg, EU:T:1999:54, Rn. 312) oder von einem unmittelbaren Zeugen dieser Vorgänge erstellt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 168 angeführt, EU:T:2004:221, Rn. 207).

    Außerdem sind Erklärungen, die den Interessen des Erklärenden zuwiderlaufen, grundsätzlich als besonders verlässliche Beweise anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 168 angeführt, EU:T:2004:221, Rn. 207, 211 und 212).

    172 Schließlich besteht die Rolle des Richters, der mit einer Klage gegen eine Entscheidung der Kommission befasst wird, mit der eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht festgestellt worden ist und den Adressaten der Entscheidung Geldbußen auferlegt worden sind, in der Prüfung, ob die von der Kommission in ihrer Entscheidung angeführten Beweise genügen, um das Vorliegen der Zuwiderhandlung darzutun (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 168 angeführt, EU:T:2004:221, Rn. 174 und 175, vgl. in diesem Sinne auch Urteil PVC II, oben in Rn. 169 angeführt, EU:T:1999:80, Rn. 891).

    Ein etwaiger Zweifel des Gerichts muss den Adressaten der Entscheidung zugutekommen; daher kann das Gericht nicht davon ausgehen, dass die Kommission das Vorliegen der betreffenden Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn bei ihm noch Zweifel in dieser Hinsicht bestehen (Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 168 angeführt, EU:T:2004:221, Rn. 177, und Groupe Danone/Kommission, oben in Rn. 169 angeführt, EU:T:2005:367, Rn. 215).

    Erklärungen, die den Interessen des Erklärenden zuwiderlaufen, sind nämlich grundsätzlich als besonders verlässliche Beweise anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 168 angeführt, EU:T:2004:221, Rn. 207, 211 und 212).

  • EuG, 12.07.2011 - T-132/07

    Fuji Electric / Kommission

  • EuG, 12.12.2014 - T-544/08

    Hansen & Rosenthal und H & R Wax Company Vertrieb / Kommission - Wettbewerb -

  • EuG, 12.12.2014 - T-558/08

    Eni / Kommission

  • EuG, 27.06.2012 - T-439/07

    Coats Holdings / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse

  • EuG, 15.12.2010 - T-141/08

    Das Gericht bestätigt die Geldbuße von 38 Mio. Euro, die gegen E.ON Energie wegen

  • EuG, 29.06.2012 - T-370/09

    GDF Suez / Kommission

  • EuG, 30.11.2011 - T-208/06

    Das Gericht setzt die von der Kommission gegen bestimmte Unternehmen des

  • EuG, 16.06.2011 - T-240/07

    Heineken Nederland und Heineken / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 27.06.2012 - T-445/07

    Berning & Söhne / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für

  • EuG, 16.06.2011 - T-235/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen die Heineken NV und ihre

  • EuG, 29.02.2016 - T-264/12

    UTi Worldwide u.a. / Kommission

  • EuG, 29.02.2016 - T-254/12

    Kühne + Nagel International u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 12.09.2007 - T-30/05

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt

  • EuG, 16.06.2011 - T-191/06

    FMC Foret / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und Perborat

  • EuG, 29.03.2012 - T-336/07

    Das Gericht bestätigt die von der Kommission gegen Telefónica wegen Missbrauchs

  • EuG, 13.07.2011 - T-59/07

    Polimeri Europa / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 26.04.2007 - T-109/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER

  • EuG, 17.05.2013 - T-154/09

    MRI / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Marineschläuche

  • EuG, 12.07.2011 - T-59/07

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER

  • EuGH, 19.12.2013 - C-239/11

    Der Gerichtshof weist die das Kartell auf dem Markt für gasisolierte

  • EuG, 26.01.2022 - T-286/09

    Die Entscheidung, mit der die Kommission gegen Intel eine Geldbuße in Höhe von

  • EuG, 12.07.2011 - T-112/07

    Das Gericht hebt die gegen Mitsubishi und Toshiba wegen ihrer Beteiligung am

  • EuG, 12.07.2011 - T-113/07

    Toshiba / Kommission

  • EuG, 24.03.2011 - T-379/06

    Kaimer u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen

  • EuG, 01.07.2010 - T-321/05

    Das Gericht bestätigt im Wesentlichen die Entscheidung der Kommission, mit der

  • EuG, 12.07.2011 - T-133/07

    Mitsubishi Electric / Kommission

  • EuG, 27.09.2012 - T-82/08

    Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 13.07.2011 - T-138/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen mehrere Gesellschaften der

  • EuG, 05.06.2012 - T-214/06

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 25.10.2011 - T-348/08

    Das Gericht erklärt die Geldbuße von 9,9 Mio. Euro für nichtig, die gegen

  • EuG, 13.07.2018 - T-58/14

    Stührk Delikatessen Import / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02

    Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für

  • EuG, 16.09.2013 - T-373/10

    Villeroy & Boch Austria / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

  • EuG, 16.09.2013 - T-380/10

    Wabco Europe u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2014 - C-580/12

    Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle -

  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose

  • EuG, 24.03.2011 - T-385/06

    Aalberts Industries u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der

  • EuG, 03.03.2011 - T-117/07

    Areva u.a. / Kommission

  • EuGH, 25.01.2007 - C-403/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EIN KARTELL VON

  • EuG, 24.03.2011 - T-384/06

    IBP und International Building Products France / Kommission - Wettbewerb -

  • EuG, 24.03.2011 - T-377/06

    Comap / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus

  • EuG, 13.12.2018 - T-827/14

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission zu wettbewerbswidrigen

  • EuG, 06.02.2014 - T-27/10

    AC-Treuhand / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Zinn- und

  • EuG, 18.06.2013 - T-404/08

    Fluorsid und Minmet / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für

  • EuG, 24.03.2011 - T-375/06

    Das Gericht erklärt die Geldbußen einiger Unternehmen wegen ihrer Beteiligung an

  • EuGH, 19.07.2012 - C-264/11

    Kaimer u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Strafe - Sektor

  • EuGH, 08.12.2011 - C-386/10

    Chalkor / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 15.03.2006 - T-15/02

    BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte -

  • EuG, 23.01.2014 - T-391/09

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 18.06.2013 - T-406/08

    ICF / Kommission

  • EuG, 27.09.2012 - T-357/06

    Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission

  • EuG, 12.10.2007 - T-474/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE VERTRAULICHE

  • EuG, 05.10.2011 - T-11/06

    Romana Tabacchi / Kommission

  • EuG, 16.06.2011 - T-186/06

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und

  • EuG, 03.03.2011 - T-122/07

    Siemens Österreich und VA Tech Transmission & Distribution / Kommission -

  • EuG, 12.12.2007 - T-101/05

    DAS GERICHT ERHÖHT DIE VON DER KOMMISSION WEGEN BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 03.03.2011 - T-121/07

    Alstom / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich

  • EuG, 07.06.2011 - T-217/06

    Arkema France u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Methacrylate

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-613/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 30.04.2009 - T-13/03

    Nintendo und Nintendo of Europe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-625/13

    Villeroy & Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 13.12.2018 - T-851/14

    Slovak Telekom / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-636/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 09.09.2009 - T-30/01

    Diputación Foral de Álava / Kommission - Staatliche Beihilfen - Steuervorteile,

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-644/13

    Villeroy und Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 09.09.2015 - T-104/13

    Toshiba / Kommission

  • EuG, 29.02.2016 - T-267/12

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-403/04

    Sumitomo Metal Industries / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil des

  • EuG, 16.09.2013 - T-364/10

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen verschiedene Gesellschaften

  • EuG, 12.12.2012 - T-332/09

    Das Gericht bestätigt eine Geldbuße in Höhe von 20 Mio. Euro, die gegen

  • EuG, 27.09.2012 - T-343/06

    Shell Petroleum u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer

  • EuGH, 18.03.2010 - C-419/08

    Trubowest Handel und Makarov / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Dumping -

  • EuG, 06.05.2009 - T-127/04

    KME Germany u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-499/18

    Bayer CropScience und Bayer/ Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr.

  • EuG, 28.03.2019 - T-433/16

    Pometon / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für

  • EuG, 08.09.2010 - T-29/05

    Das Gericht setzt die gegen Deltafina wegen ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens

  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

  • EuG, 27.02.2014 - T-91/11

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen InnoLux und LG Display wegen

  • EuG, 01.07.2010 - T-62/08

    ThyssenKrupp Acciai Speciali Terni / Kommission - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 15.06.2005 - T-349/03

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, WONACH DIE GEPLANTE UMSTRUKTURIERUNGSBEIHILFE

  • EuG, 20.05.2015 - T-456/10

    Das Gericht der EU nimmt hinsichtlich der Kartellabsprache über Phosphate

  • EuG, 19.05.2010 - T-21/05

    Chalkor / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche -

  • EuG, 17.12.2014 - T-72/09

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission über die Beteiligung der

  • EuG, 27.09.2012 - T-362/06

    Ballast Nedam Infra / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2012 - C-628/10

    Alliance One International und Standard Commercial Tobacco / Kommission -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2011 - C-272/09

    KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell zur

  • EuG, 12.07.2018 - T-475/14

    Prysmian und Prysmian cavi e sistemi / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-226/11

    Expedia - Wettbewerb - Art. 81 EG - Spürbare Beeinträchtigung des Wettbewerbs -

  • EuG, 19.05.2010 - T-11/05

    In den Rechtssachen betreffend das Kupfer-Installationsrohr-Kartell ermäßigt das

  • EuG, 12.05.2010 - T-491/08

    Bui Van / Kommission

  • EGMR, 14.02.2019 - 5556/10

    SA-CAPITAL OY v. FINLAND

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-322/07

    Papierfabrik August Koehler / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-405/04

    Sumitomo Metal Industries Ltd - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster

  • EuG, 08.07.2004 - T-48/00

    Corus UK / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt der nahtlosen Stahlrohre -

  • EuG, 03.03.2011 - T-123/07

    Siemens Transmission & Distribution / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-521/09

    Elf Aquitaine / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt für

  • EuG, 09.07.2007 - T-282/06

    Sun Chemical Group u.a. / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse -

  • EuG, 17.05.2013 - T-147/09

    Trelleborg Industrie / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt

  • EuG, 12.10.2011 - T-38/05

    Agroexpansión / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-338/07

    Distribuidora Vizcaína de Papeles / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt

  • EuG, 30.03.2022 - T-324/17

    SAS Cargo Group u.a. / Kommission

  • EuG, 12.12.2018 - T-701/14

    Niche Generics / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 22.04.2015 - T-190/12

    Das Gericht bestätigt die restriktiven Maßnahmen gegen den Generalstaatsanwalt

  • EuG, 06.05.2009 - T-116/04

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION BETREFFEND EIN KARTELL AUF

  • EuG, 10.12.2014 - T-90/11

    Das Gericht bestätigt, dass der französische Ordre national des pharmaciens den

  • EuG, 09.12.2014 - T-70/10

    Feralpi / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-92/10

    Ferriera Valsabbia und Valsabbia Investimenti / Kommission

  • EuG, 27.02.2014 - T-128/11

    LG Display und LG Display Taiwan / Kommission

  • EuG, 09.09.2015 - T-84/13

    Samsung SDI u.a. / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-83/10

    Riva Fire / Kommission

  • EuG, 23.01.2014 - T-395/09

    Gigaset / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Calciumcarbid und

  • EuG, 19.05.2010 - T-18/05

    IMI u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche -

  • EuG, 30.03.2022 - T-340/17

    Japan Airlines / Kommission

  • EuG, 12.12.2018 - T-705/14

    Unichem Laboratories / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 12.10.2011 - T-41/05

    Alliance One International / Kommission

  • EuG, 14.07.2011 - T-190/06

    Total und Elf Aquitaine / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-89/11

    Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, das Urteil des Gerichts zu dem von

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-327/07

    Bolloré / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-603/13

    Galp Energia España u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Spanischer

  • EuG, 12.12.2014 - T-562/08

    Repsol Lubricantes y Especialidades u.a. / Kommission

  • EuG, 16.09.2013 - T-396/10

    Zucchetti Rubinetteria / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

  • EuG, 27.09.2012 - T-361/06

    Ballast Nedam / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-85/10

    Alfa Acciai / Kommission

  • EuG, 12.12.2012 - T-352/09

    Novácke chemické závody / Kommission

  • EuG, 06.05.2009 - T-122/04

    Outokumpu und Luvata / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 07.03.2013 - T-539/10

    Acino / Kommission - Humanarzneimittel - Aussetzung des Inverkehrbringens und

  • EuG, 16.06.2011 - T-197/06

    FMC / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und Natriumperborat

  • EuG, 12.07.2018 - T-422/14

    Viscas / Kommission

  • EuG, 29.02.2016 - T-251/12

    Das Gericht erhält die Geldbußen aufrecht, die die Kommission gegen mehrere

  • EuG, 15.03.2006 - T-26/02

    Daiichi Pharmaceutical / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der

  • EuG, 04.04.2019 - T-61/18

    Rodriguez Prieto/ Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-69/10

    IRO / Kommission

  • EuG, 16.09.2013 - T-412/10

    Roca / Kommission

  • EuG, 19.05.2010 - T-19/05

    Boliden u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 26.10.2010 - T-23/09

    CNOP und CCG / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Entscheidung, mit

  • EuGöD, 28.03.2012 - F-36/11

    BD / Kommission

  • EuG, 30.11.2018 - T-719/17

    FMC / Kommission

  • EuGH, 25.01.2007 - C-405/04

    Sumitomo Metal Industries Ltd - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für

  • EuG, 27.11.2014 - T-521/09

    Alstom Grid / Kommission

  • EuG, 31.05.2018 - T-160/16

    Groningen Seaports u.a. / Kommission

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