Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 03.03.2005 - C-172/03   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Mehrwertsteuer - Befreiung der im Rahmen ärztlicher Berufe erbrachten Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin - Berichtigung des Vorsteuerabzugs

  • Europäischer Gerichtshof

    Heiser

    Mehrwertsteuer - Befreiung der im Rahmen ärztlicher Berufe erbrachten Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin - Berichtigung des Vorsteuerabzugs

  • NWB SteuerXpert START

    EG-Vertrag Art. 92

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  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Staatliche Beihilfe: Verzicht eines Mitgliedstaates auf die Vorsteuerberichtigung für Ärzte bei Übergang von der Steuerpflicht zur Steuerfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 92

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Staatliche Beihilfe: Verzicht eines Mitgliedstaates auf die Vorsteuerberichtigung für Ärzte bei Übergang von der Steuerpflicht zur Steuerfreiheit

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 20, Richtlinie 77/388/EWG Art 20, EG Art Art 87
    Arzt; Beihilfe; Steuerbefreiung; Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug; Vorsteuerberichtigung; Wechsel

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2005, I-1627
  • EuZW 2005, 224 (Ls.)
  • BB 2005, 471



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Wird zitiert von ... (31)  

  • EuGH, 22.06.2006 - C-182/03  

    Staatliche Beihilfen - Bestehende Beihilferegelung - Steuerregelung für

    Ist dies der Fall, erfüllt die betreffende Maßnahme das Tatbestandsmerkmal der Selektivität, das zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne dieser Bestimmung gehört (vgl. Urteil vom 3. März 2005 in der Rechtssache C-172/03, Heiser, Slg. 2005, I-1627, Randnr. 40 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.03.2006 - C-237/04  

    Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG - Begriff der Beihilfe -

    Viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (vgl. Urteile Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Randnr. 75, und vom 3. März 2005 in der Rechtssache C-172/03, Heiser, Slg. 2005, I-1627, Randnr. 27).

    Nach ständiger Rechtsprechung umfasst der Begriff der Beihilfe nicht nur positive Leistungen, sondern auch Maßnahmen, die in unterschiedlicher Form die Belastungen vermindern, die ein Unternehmen normalerweise zu tragen hat und die somit zwar keine Subventionen im strengen Sinne des Wortes darstellen, diesen aber nach Art und Wirkung gleichstehen (vgl. u. a. Urteile vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-143/99, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke, Slg. 2001, I-8365, Randnr. 38, und Heiser, Randnr. 36).

  • EuGH, 09.06.2011 - C-71/09  

    Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Klagebefugnis -

    Art. 87 Abs. 1 EG unterscheidet nämlich nicht nach den Gründen oder Zielen der staatlichen Maßnahmen, sondern beschreibt diese nach ihren Wirkungen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. März 2005, Heiser, C-172/03, Slg. 2005, I-1627, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Auch kann nach gefestigter Rechtsprechung der Umstand, dass ein Mitgliedstaat versucht, die Wettbewerbsbedingungen eines bestimmten Wirtschaftszweigs denen in anderen Mitgliedstaaten durch einseitige Maßnahmen anzunähern, diesen Maßnahmen nicht den Beihilfecharakter nehmen (Urteile Italien/Kommission, Randnr. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Heiser, Randnr. 54).

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  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-169/08  

    Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49 EG) - Staatliche Beihilfen (Art.

    (87)  - Bereits im Urteil vom 2. Juli 1974, 1talien/Kommission (173/73, Slg. 1974, 709, Randnr. 28), wird klargestellt, dass eine Maßnahme nicht allein deshalb dem Anwendungsbereich des Art. 87 EG (ehemals Art. 92 EWG-Vertrag) entzogen ist, weil sie möglicherweise steuerlicher Art ist; vgl. außerdem beispielsweise die Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission (C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 26), vom 3. März 2005, Heiser (C-172/03, Slg. 2005, I-1627, Randnrn. 27 bis 58), vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479, Randnr. 86), und vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission (C-487/06 P, Slg. 2008, I-0000, insbesondere Randnr. 92).

    (113)  - Urteil Kommission/Italien und WAM (zitiert in Fn. 111, Randnr. 51); im selben Sinne Urteile Heiser (zitiert in Fn. 87, Randnr. 35) und Portugal/Kommission (zitiert in Fn. 93, Randnr. 91).

  • EuGH, 06.09.2006 - C-88/03  

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Entscheidung 2003/442/EG - Von einer

    Zur Beurteilung des Merkmals der Selektivität, das zum Begriff der staatlichen Beihilfe gehört, verlangt Artikel 87 Absatz 1 EG nach ständiger Rechtsprechung die Feststellung, ob eine nationale Maßnahme im Rahmen einer bestimmten rechtlichen Regelung geeignet ist, "bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige" gegenüber anderen Unternehmen oder Produktionszweigen zu begünstigen, die sich im Hinblick auf das mit der betreffenden Regelung verfolgte Ziel in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-143/99, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke, Slg. 2001, I-8365, Randnr. 41, vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-308/01, GIL Insurance u. a., Slg. 2004, I-4777, Randnr. 68, und vom 3. März 2005 in der Rechtssache C-172/03, Heiser, Slg. 2005, I-1627, Randnr. 40).
  • EuGH, 30.04.2009 - C-494/06  

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Ansiedlung eines Unternehmens in bestimmten

    Was genauer die Voraussetzung der Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten betrifft, ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Gewährung einer Beihilfe in Form einer staatlichen Steuererleichterung für bestimmte Staatsangehörige als zur Beeinträchtigung dieses Handels geeignet und folglich als diese Voraussetzung erfüllend angesehen werden muss, wenn die genannten Steuerpflichtigen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die Gegenstand eines solchen Handels ist, oder wenn sich nicht ausschließen lässt, dass sie mit in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmern in Wettbewerb stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. März 2005, Heiser, C-172/03, Slg. 2005, I-1627, Randnr. 35, und Portugal/Kommission, Randnr. 91).

    In Bezug auf die Voraussetzung der Wettbewerbsverzerrung ist daran zu erinnern, dass Beihilfen, die ein Unternehmen von den Kosten befreien sollen, die es normalerweise im Rahmen seiner laufenden Geschäftsführung oder seiner üblichen Tätigkeiten zu tragen gehabt hätte, grundsätzlich die Wettbewerbsbedingungen verfälschen (Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 30, und Heiser, Randnr. 55).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-78/08  

    Paint Graphos - Staatliche Beihilfen - Steuervergünstigungen für Produktions- und

    (41)  - Vgl. in diesem Sinne Urteile Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke, oben in Fn. 32 angeführt, Randnr. 41, vom 29. April 2004, GIL Insurance u. a. (C-308/01, Slg. 2004, I-4777, Randnr. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 3. März 2005, Heiser (C-172/03, Slg. 2005, I-1627, Randnr. 40).

    (62) - Urteile Belgien/Kommission, oben in Fn. 50 angeführt, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke, oben in Fn. 41 angeführt, Heiser, oben in Fn. 41 angeführt, und Italien/Kommission, oben in Fn. 32 angeführt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-66/02  

    Italien / Kommission - Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

    (4)  - Vgl. u. a. die Urteile vom 24. Juli 2003 in der Rechtssache C-280/00 (Altmark Trans, Slg. 2003, I-7747, Randnr. 75) und vom 3. März 2005 in der Rechtssache C-172/03 (Heiser, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 27).

    (44)  - Vgl. das Urteil in der Rechtssache C-172/03 (zitiert in Fußnote 4), Randnr. 35.

  • EuG, 09.06.2011 - T-277/00 erhobenen Einrede der Rechtshä  

    Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Klagebefugnis -

    Art. 87 Abs. 1 EG unterscheidet nämlich nicht nach den Gründen oder Zielen der staatlichen Maßnahmen, sondern beschreibt diese nach ihren Wirkungen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. März 2005, Heiser, C-172/03, Slg. 2005, I-1627, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Auch kann nach gefestigter Rechtsprechung der Umstand, dass ein Mitgliedstaat versucht, die Wettbewerbsbedingungen eines bestimmten Wirtschaftszweigs denen in anderen Mitgliedstaaten durch einseitige Maßnahmen anzunähern, diesen Maßnahmen nicht den Beihilfecharakter nehmen (Urteile Italien/Kommission, Randnr. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Heiser, Randnr. 54).

  • EuG, 26.06.2008 - T-442/03  

    Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der Portugiesischen Republik zugunsten des

    Die Voraussetzung der Selektivität ist bei einer staatlichen Maßnahme nicht gegeben, die einer bestimmten Kategorie von Wirtschaftsteilnehmern zwar einen Vorteil gewährt, jedoch von der normalen Anwendung des Systems nicht abweicht, sondern zu diesem gehört, d. h. systemimmanent ist, oder wenn die durch diese Maßnahme hervorgerufenen Ungleichbehandlungen durch das Wesen oder die allgemeinen Zwecke des Systems gerechtfertigt sind (vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Tizzano in der Rechtssache Heiser, C-172/03, Urteil des Gerichtshofs vom 3. März 2005, Slg. 2005, I-1627, I-1631, Randnr. 47, von Generalanwalt Jacobs in der Rechtssache PreussenElektra, C-379/98, Urteil des Gerichtshofs vom 13. März 2001, Slg. 2001, I-2099, I-2103, Randnr. 130, und von Generalanwalt Léger in der Rechtssache Niederlande/Kommission, C-159/01, Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Slg. 2004, I-4461, I-4463, Randnrn.
  • EuG, 07.03.2012 - T-210/02  

    British Aggregates / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umweltabgabe auf

  • EuGH, 21.07.2005 - C-71/04  

    Staatliche Beihilfen - Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 Absatz 3

  • EuG, 11.06.2009 - T-189/03  

    Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der italienischen Behörden zugunsten

  • EuG, 18.12.2008 - T-211/04  

    Staatliche Beihilfen - Vom Vereinigten Königreich angemeldete Beihilferegelung

  • EuG, 11.06.2009 - T-297/02  

    Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der italienischen Behörden zugunsten

  • EuG, 11.06.2009 - T-301/02  

    Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der italienischen Behörden zugunsten

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-428/06  

    Staatliche Beihilfen - Von einer regionalen oder lokalen Körperschaft erlassene

  • EuG, 01.07.2010 - T-335/08  

    Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der italienischen Behörden gegenüber bestimmten

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-222/07  

    Richtlinie 89/552/EWG 'Fernsehen ohne Grenzen' - Europäische Werke -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2009 - C-428/07  

    Art. 5 und Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Direktbeihilfen -

  • EuG, 09.09.2009 - T-369/06  

    Staatliche Beihilfen - Malzherstellung - Investitionsbeihilfe - Entscheidung, mit

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2011 - C-124/10  

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Gezielte Steuerbefreiung, die an eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03  

    Staatliche Beihilfe - Steuerregelung für die in Belgien ansässigen

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-431/07  

    Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Staatliche Beihilfen - Richtlinie

  • EuG, 11.06.2009 - T-222/04  

    Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der italienischen Behörden zugunsten

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-106/09  

    Schlussanträge des Generalanwalts: Steuerschädliche Steuermaßnahmen nicht immer

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011 - C-275/10  

    Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Rückabwicklung einer unionsrechtswidrigen

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-148/04  

    Nichtigkeit der Entscheidung 2002/581/EG der Kommission vom 11. Dezember 2001 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-399/03  

    Kommission / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-237/04  

    Begriff der staatlichen Beihilfen - Öffentliches Unternehmen mit

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-208/05  

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr -

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-172/03   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Umsatzsteuerprivilegierung des medizinischen Bereichs in Österreich

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2005, I-1627
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