Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 14.04.2005 - C-460/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5277
EuGH, 14.04.2005 - C-460/01 (https://dejure.org/2005,5277)
EuGH, Entscheidung vom 14.04.2005 - C-460/01 (https://dejure.org/2005,5277)
EuGH, Entscheidung vom 14. April 2005 - C-460/01 (https://dejure.org/2005,5277)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5277) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnungen (EWG) Nrn. 2913/92 und 2454/93 - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Zollbehörden - Verfahren zur Erhebung von Eingangsabgaben - Fristen - Nichteinhaltung - Eigenmittel der Gemeinschaften - Bereitstellung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnungen (EWG) Nrn. 2913/92 und 2454/93 - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Zollbehörden - Verfahren zur Erhebung von Eingangsabgaben - Fristen - Nichteinhaltung - Eigenmittel der Gemeinschaften - Bereitstellung ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Niederlande

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnungen (EWG) Nrn. 2913/92 und 2454/93 - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Zollbehörden - Verfahren zur Erhebung von Eingangsabgaben - Fristen - Nichteinhaltung - Eigenmittel der Gemeinschaften - Bereitstellung ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Niederlande

    Freier Warenverkehr , Zollunion , Finanzvorschriften , Eigene Mittel

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Königreichs der Niederlande gegen seine Verpflichtungen mangels fristgemäßer buchmäßiger Erfassung und Erhebung der Zollschuld und sonstiger betroffener Abgaben gemäß der Verordnung Nr. 1182/71, wenn der Hauptverpflichtete eines externen gemeinschaftlichen ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 1062/87 der Kommission vom 27. März 1987 zur Durchführung und Vereinfachung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens Art. 11a Abs. 2 Unterabs. 2 S. 2; ; Verord... nung Nr. 1214/92 Art. 49 Abs. 2 S. 3; ; Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 Art. 379 Abs. 2 S. 3; ; Verordnung (EWG) Nr. 1854/89Art. 3 Abs. 3; ; Verordnung (EWG) Nr. 1854/89 Art. 6 Abs. 1; ; Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1552/89 des Rates vom 29. Mai 1989 zur Durchführung des Beschlusses 88/376/EWG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften Art. 2; ; Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1552/89 Art. 9; ; Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1552/89 Art. 10; ; Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1552/89 Art. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Niederlande

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnungen (EWG) Nrn. 2913/92 und 2454/93 - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Zollbehörden - Verfahren zur Erhebung von Eingangsabgaben - Fristen - Nichteinhaltung - Eigenmittel der Gemeinschaften - Bereitstellung ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Kommission / Niederlande

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 379 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 253, S. 1) ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2005, I-2613
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 20.01.2005 - C-300/03

    Honeywell Aerospace

    Auszug aus EuGH, 14.04.2005 - C-460/01
    62 In den Randnummern 24 und 25 des Urteils vom 20. Januar 2005 in der Rechtssache C-300/03 (Honeywell Aerospace, Slg. 2005, I-0000) hat der Gerichtshof entschieden, dass sich schon aus dem Wortlaut der Artikel 378 Absatz 1 und 379 Absatz 2 der Durchführungsverordnung ergibt, dass die Angabe der Frist, innerhalb deren die verlangten Nachweise zu erbringen sind, durch die Abgangsstelle gegenüber dem Hauptverpflichteten obligatorischen Charakter hat und der Erhebung der Zollschuld vorausgehen muss.
  • EuGH, 16.05.1991 - C-96/89

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 14.04.2005 - C-460/01
    Diese Verzugszinsen können unabhängig davon verlangt werden, aus welchem Grund die Gutschrift auf dem Konto der Kommission verspätet erfolgt ist (vgl. u. a. Urteile vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-96/89, Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2461, Randnr. 38, und vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-363/00, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-5767, Randnr. 44).
  • EuGH, 14.11.2002 - C-112/01

    SPKR

    Auszug aus EuGH, 14.04.2005 - C-460/01
    60 Zwar hat der Gerichtshof im Urteil vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-112/01 (SPKR, Slg. 2002, I-10655, Randnr. 40) entschieden, dass die Nichteinhaltung der Elfmonatsfrist für sich genommen die Erhebung der Zollschuld beim Hauptverpflichteten nicht verhindert; doch hat er in Randnummer 34 dieses Urteils auch festgestellt, dass sich diese Frist an die Verwaltungsbehörden richtet und gewährleisten soll, dass diese Behörden die Bestimmungen über die Erhebung der Zollschuld im Interesse einer schnellen Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaft sorgfältig und einheitlich anwenden.
  • EuGH, 12.06.2003 - C-363/00

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 14.04.2005 - C-460/01
    Diese Verzugszinsen können unabhängig davon verlangt werden, aus welchem Grund die Gutschrift auf dem Konto der Kommission verspätet erfolgt ist (vgl. u. a. Urteile vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-96/89, Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2461, Randnr. 38, und vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-363/00, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-5767, Randnr. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006 - C-377/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzungsverfahren - Eigenmittel der

    Im Übrigen ist anzumerken, dass die Fristen, die für die Erhebung von Zollschulden aus Carnets TIR gelten, im Hinblick auf die Frage des Zeitpunkts der Feststellung nicht unbedingt mit jenen Fristen bezüglich der gemeinschaftlichen Versandverfahren, um die es in den Urteilen C-460/01(30) sowie C-104/02(31) ging, vergleichbar sind.

    Während also der Zeitraum, der den mitgliedstaatlichen Behörden nach den Feststellungen des Gerichtshofes in den Rechtssachen C-104/02(35) und C-460/01(36) nach Artikel 379 ZK-Durchführungsverordnung für die Mitteilung der Zollschuld und damit für die Feststellung der Eigenmittel zur Verfügung steht, der Frist für den Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens oder den tatsächlichen Ort der Zuwiderhandlung im vollen Umfang Rechnung trägt, müsste, wenn man die Ansicht der Kommission zugrunde legt, die Zahlungsaufforderung in TIR-Verfahren systematisch bei noch offener Frist für den Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung der Beförderung mit Carnet TIR folgen.

    22 - In diesem Sinne hat der Gerichtshof beispielsweise festgestellt, dass eine verspätete Mitteilung des betreffenden Abgabenbetrags unter Missachtung des Zollkodex zwangsläufig eine verspätete Feststellung des Anspruchs der Gemeinschaften auf die Eigenmittel impliziert: Urteil vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-460/01 (Kommission/Niederlande, Sl.g 2005, I-0000, Randnr. 85).

    23 - Siehe beispielsweise die Urteile in der Rechtssache C-460/01 (zitiert in Fußnote 22), Randnrn.

    28 - Vgl. in diesem Sinne die Urteile in der Rechtssache C-460/01 (zitiert in Fußnote 22), Randnr. 71, und in der Rechtssache C-104/02 (zitiert in Fußnote 15), Randnr. 80, sowie das Urteil in der Rechtssache C-392/02 (zitiert in Fußnote 16), Randnr. 59.

    29 - Vgl. u. a. das Urteil in der Rechtssache C-460/01 (zitiert in Fußnote 22), Randnrn.

    32 - Urteil in der Rechtssache C-104/02 (zitiert in Fußnote 15), Randnr. 69, und in der Rechtssache C-460/01 (zitiert in Fußnote 22), Randnr. 60.

    72 und 78, und in der Rechtssache C-460/01 (zitiert in Fußnote 22), Randnrn.

    34 - Urteil in der Rechtssache C-104/02 (zitiert in Fußnote 15), Randnr. 79, und in der Rechtssache C-460/01 (zitiert in Fußnote 22), Randnr. 70.

    43 - Unter anderem die Urteile in der Rechtssache C-460/01 (zitiert in Fußnote 22), Randnr. 91, sowie in der Rechtssache C-96/89 (zitiert in Fußnote 18), Randnr. 38, und in der Rechtssache C-363/00 (zitiert in Fußnote 9), Randnr. 44; siehe bereits oben, Nrn. 38 und 39.

  • EuGH, 05.10.2006 - C-275/04

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Externes

    37 Der Gerichtshof hat zu Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1552/89 festgestellt, dass der Anspruch der Gemeinschaften auf die Eigenmittel im Sinne dieser Bestimmung festgestellt wird, "sobald" die zuständigen Behörden dem Abgabenschuldner die Höhe der von ihm geschuldeten Abgabe mitgeteilt haben, wobei diese Mitteilung zu erfolgen hat, sobald der Abgabenschuldner bekannt ist und die Höhe des Anspruchs von den zuständigen Verwaltungsbehörden bestimmt werden kann, und zwar unter Einhaltung der einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften (vgl. u. a. Urteil vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-460/01, Kommission/Niederlande, Slg. 2005, I-2613, Randnr. 85).

    41 Im Übrigen sei nach gefestigter Rechtsprechung (Urteil vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-96/89, Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2461, Randnr. 38) die Verpflichtung zur Aufnahme der Beträge in die A-Buchführung nicht an die Einziehung der Ansprüche durch den Mitgliedstaat geknüpft.

    62 Wie der Gerichtshof in Randnummer 59 seines Urteils Kommission/Dänemark festgestellt hat, sind nach den Artikeln 217, 218 und 221 des Zollkodex die vorstehend genannten Bedingungen erfüllt, wenn die Zollbehörden über die erforderlichen Angaben verfügen und daher in der Lage sind, den sich aus einer Zollschuld ergebenden Abgabenbetrag zu berechnen und den Zollschuldner zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Niederlande, Randnr. 71, und in der Rechtssache C-104/02, Kommission/Deutschland, Slg. 2005, I-2689, Randnr. 80).

    Das Erfordernis eines formellen Rechtsbehelfs, wie es in diesem Artikel 243 formuliert ist, ist aus Gründen der Rechtssicherheit geboten und gewährleistet, dass die Bestimmungen über die Erhebung der Zollschuld im Interesse einer schnellen und effizienten Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaften sorgfältig und einheitlich angewandt werden (vgl. u. a. Urteil Kommission/Niederlande vom 14. April 2005, Randnr. 60).

    Diese Verzugszinsen können unabhängig davon verlangt werden, aus welchem Grund die Gutschrift auf dem Konto der Kommission verspätet erfolgt ist (vgl. u. a. Urteil Kommission/Niederlande vom 14. April 2005, Randnr. 91).

  • EuGH, 19.03.2009 - C-275/07

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Externes

    Diese Verzugszinsen können unabhängig davon verlangt werden, aus welchem Grund die Gutschrift auf dem Konto der Kommission verspätet erfolgt ist (vgl. Urteil vom 14. April 2005, Kommission/Niederlande, C-460/01, Slg. 2005, I-2613, Randnr. 91).

    Im Rahmen eines externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens sind die Zollbehörden spätestens bei Ablauf der Dreimonatsfrist des Art. 379 Abs. 2 der Durchführungsverordnung in der Lage, den Abgabenbetrag zu berechnen und den Zollschuldner zu bestimmen, also spätestens bei Ablauf einer Frist von 14 Monaten nach dem Zeitpunkt der Registrierung der Versandanmeldung (vgl. Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 71).

    Infolgedessen gilt die Zollschuld bei Ablauf der von der Abgangsstelle gesetzten Frist als entstanden und der Hauptverpflichtete als der Zollschuldner (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Niederlande, Randnr. 72, und Kommission/Deutschland, Randnr. 81).

    Diese Verzugszinsen können unabhängig davon verlangt werden, aus welchem Grund die Gutschrift auf dem Konto der Kommission verspätet erfolgt ist (Urteil vom 14. April 2005, Kommission/Niederlande, Randnr. 91).

  • EuGH, 05.10.2006 - C-312/04

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel

    54 Da jedoch Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1593/91 gewährleisten soll, dass die Bestimmungen über die Erhebung der Zollschuld im Interesse einer schnellen und wirkungsvollen Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaften einheitlich und sorgfältig angewandt werden (vgl. analog u. a. Urteil vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-460/01, Kommission/Niederlande, Slg. 2005, I-2613, Randnrn.

    58 Nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1552/89 gilt ein Anspruch der Gemeinschaften auf die Eigenmittel als festgestellt, "sobald" die zuständigen Behörden dem Abgabenschuldner die Höhe der von ihm geschuldeten Abgabe mitgeteilt haben, wobei diese Mitteilung zu erfolgen hat, sobald der Abgabenschuldner bekannt ist und die Höhe des Anspruchs von den zuständigen Verwaltungsbehörden bestimmt werden kann, und zwar unter Einhaltung aller einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften (vgl. u. a. Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 85), hier der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302, S. 1, im Folgenden: Zollkodex), der Verordnungen Nrn. 719/91 und 1593/91 sowie des TIR-Übereinkommens.

    59 Wie der Gerichtshof in Randnummer 59 seines Urteils vom 15. November 2005 in der Rechtssache C-392/02 (Kommission/Dänemark, Slg. 2005, I-9811) festgestellt hat, sind nach den Artikeln 217, 218 und 221 des Zollkodex die genannten Bedingungen erfüllt, wenn die Zollbehörden über die erforderlichen Angaben verfügen und daher in der Lage sind, den sich aus einer Zollschuld ergebenden Abgabenbetrag zu berechnen und den Zollschuldner zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande vom 14. April 2005, Randnr. 71, und Urteil vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-104/02, Kommission/Deutschland, Slg. 2005, I-2689, Randnr. 80).

  • EuGH, 15.11.2005 - C-392/02

    Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der

    59 Nach den Artikeln 217, 218 und 221 des Zollkodex sind diese Bedingungen erfüllt, wenn die Zollbehörden über die erforderlichen Angaben verfügen und daher in der Lage sind, den sich aus einer Zollschuld ergebenden Abgabenbetrag zu berechnen und den Zollschuldner zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-460/01, Kommission/Niederlande, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 71, und in der Rechtssache C-104/02, Kommission/Deutschland, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 80).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006 - C-378/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzungsverfahren - Eigenmittel der

    15 - Vgl. zu diesem Ziel u. a. die Urteile vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-460/01 (Kommission/Niederlande, Slg. 2005, I-0000, Randnrn.

    16 - Unter anderem die Urteile in der Rechtssache C-460/01 (zitiert in Fußnote 15), Randnr. 91, sowie in der Rechtssache C-96/89 (zitiert in Fußnote 13), Randnr. 38, und in der Rechtssache C-363/00 (zitiert in Fußnote 6), Randnr. 44.

  • EuGH, 05.10.2006 - C-378/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der

    48 Hierzu ist zunächst festzustellen, dass die Regelung über die Einziehung der Zollschuld im Licht des Zieles einer schnellen und wirkungsvollen Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaft auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-112/01, SPKR, Slg. 2002, I-10655, Randnr. 34, und vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-460/01, Kommission/Niederlande, Slg. 2005, I-2613, Randnrn.

    Diese Verzugszinsen können unabhängig davon verlangt werden, aus welchem Grund die Gutschrift auf dem Konto der Kommission verspätet erfolgt ist (vgl. u. a. Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 91).

  • EuGH, 01.07.2010 - C-442/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Nach Art. 11 der Verordnung Nr. 1552/89 hat der betreffende Mitgliedstaat bei verspäteter Gutschrift auf dem in Art. 9 Abs. 1 dieser Verordnung genannten Konto Verzugszinsen für die gesamte Dauer des Verzugs zu zahlen (vgl. Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Niederlande, C-460/01, Slg. 2005, I-2613, Randnr. 91, und vom 19. März 2009, Kommission/Italien, C-275/07, Slg. 2009, I-2005, Randnr. 66).
  • EuGH, 08.03.2007 - C-44/06

    Gerlach - Zollunion - Gemeinschaftliches Versandverfahren - Nachweis der

    Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass sich schon aus dem Wortlaut von Art. 11a Abs. 2 der Verordnung Nr. 1062/87 sowie den diesem nachfolgenden, im Wesentlichen inhaltsgleichen Bestimmungen des Art. 49 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1214/92 der Kommission vom 21. April 1992 mit Durchführungsvorschriften sowie Maßnahmen zur Vereinfachung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens (ABl. L 132, S. 1) und des Art. 379 Abs. 2 der Verordnung Nr. 2454/93 ergibt, dass die Angabe der Frist, innerhalb deren die verlangten Nachweise zu erbringen sind, durch die Abgangsstelle gegenüber dem Hauptverpflichteten obligatorischen Charakter hat und der Erhebung der Zollschuld vorausgehen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2005, Kommission/Niederlande, C-460/01, Slg. 2005, I-2613, Randnrn.
  • EuGH, 05.10.2006 - C-377/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der

    69 Da jedoch Artikel 455 Absatz 1 der Durchführungsverordnung gewährleisten soll, dass die Bestimmungen über die Erhebung der Zollschuld im Interesse einer schnellen und wirkungsvollen Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaften einheitlich und sorgfältig angewandt werden (vgl. analog u. a. Urteil vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-460/01, Kommission/Niederlande, Slg. 2005, I-2613, Randnrn.
  • EuGH, 03.04.2014 - C-60/13

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EuGH, 14.05.2009 - C-161/08

    Internationaal Verhuis- en Transportbedrijf Jan de Lely - Freier Warenverkehr -

  • EuGH, 13.12.2007 - C-526/06

    Road Air Logistics Customs - Zollkodex der Gemeinschaften und

  • EuGH, 21.06.2007 - C-163/06

    Finnland / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2008 - C-275/07

    Kommission / Italien - Art. 226 EG - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-460/01, C-104/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20834
Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-460/01, C-104/02 (https://dejure.org/2004,20834)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.07.2004 - C-460/01, C-104/02 (https://dejure.org/2004,20834)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - C-460/01, C-104/02 (https://dejure.org/2004,20834)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,20834) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnungen (EWG) Nrn. 2913/92 und 2454/93 - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Zollbehörden - Verfahren zur Erhebung von Eingangsabgaben - Fristen - Nichteinhaltung - Eigenmittel der Gemeinschaften - Bereitstellung ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande

    Freier Warenverkehr , Zollunion , Finanzvorschriften , Eigene Mittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2005, I-2613
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 07.02.1973 - 39/72

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-460/01
    22 - Urteile vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 39/72 (Kommission/Italien, Slg. 1973, 101) und vom 21. September 1978 in der Rechtssache 69/77 (Kommission/Italien, Slg. 1978, 1749).

    23 - Urteil in der Rechtssache 39/72 (zitiert in Fußnote 22) betreffend einen Fall der Erledigung nach Fristablauf.

  • EuGH, 20.03.1986 - 303/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-460/01
    24 - Urteile vom 20. März 1986 in der Rechtssache 303/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 1171, Randnr. 11) und vom 21. September 1989 in der Rechtssache 68/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 2965, Randnr. 17).
  • EuGH, 15.01.1986 - 52/84

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-460/01
    30 - Siehe etwa das Urteil vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 52/84 (Kommission/Belgien, Slg. 1986, 89); Urteil vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-404/00 (Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-6695).
  • EuGH, 21.09.1978 - 69/77

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-460/01
    22 - Urteile vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 39/72 (Kommission/Italien, Slg. 1973, 101) und vom 21. September 1978 in der Rechtssache 69/77 (Kommission/Italien, Slg. 1978, 1749).
  • EuGH, 21.09.1989 - 68/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-460/01
    24 - Urteile vom 20. März 1986 in der Rechtssache 303/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 1171, Randnr. 11) und vom 21. September 1989 in der Rechtssache 68/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 2965, Randnr. 17).
  • EuGH, 21.10.1999 - C-233/98

    Lensing & Brockhausen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-460/01
    49 - Urteil vom 21. Oktober 1999 in der Rechtssache C-233/98 (Lensing & Brockhausen, Slg. 1999, I-7349, Randnr. 33).
  • EuGH, 14.11.2002 - C-112/01

    SPKR

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-460/01
    21 - Urteil vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-112/01 (SPKR, Slg. 2002, I-10655).
  • EuGH, 26.06.2003 - C-404/00

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-460/01
    30 - Siehe etwa das Urteil vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 52/84 (Kommission/Belgien, Slg. 1986, 89); Urteil vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-404/00 (Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-6695).
  • EuGH - C-104/92 (anhängig)

    Rabe / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-460/01
    Die deutsche Regierung vertritt zunächst die Meinung, dass die gegen sie erhobene Klage (C-104/92) in Bezug auf den ersten Klagegrund unzulässig sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006 - C-377/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzungsverfahren - Eigenmittel der

    Im Übrigen ist anzumerken, dass die Fristen, die für die Erhebung von Zollschulden aus Carnets TIR gelten, im Hinblick auf die Frage des Zeitpunkts der Feststellung nicht unbedingt mit jenen Fristen bezüglich der gemeinschaftlichen Versandverfahren, um die es in den Urteilen C-460/01(30) sowie C-104/02(31) ging, vergleichbar sind.

    Während also der Zeitraum, der den mitgliedstaatlichen Behörden nach den Feststellungen des Gerichtshofes in den Rechtssachen C-104/02(35) und C-460/01(36) nach Artikel 379 ZK-Durchführungsverordnung für die Mitteilung der Zollschuld und damit für die Feststellung der Eigenmittel zur Verfügung steht, der Frist für den Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens oder den tatsächlichen Ort der Zuwiderhandlung im vollen Umfang Rechnung trägt, müsste, wenn man die Ansicht der Kommission zugrunde legt, die Zahlungsaufforderung in TIR-Verfahren systematisch bei noch offener Frist für den Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung der Beförderung mit Carnet TIR folgen.

    15 - Vgl. das Urteil vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-104/02 (Kommission/Deutschland, Slg. 2005, I-0000, Randnrn.

    18 - Unter anderem die Urteile in der Rechtssache C-104/02 (zitiert in Fußnote 15), Randnr. 45, und vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-96/89 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2461, Randnr. 38).

    60 und 70, sowie in der Rechtssache C-104/02 (zitiert in Fußnote 15), Randnr. 69.

    25 - Vgl. die Urteile in der Rechtssache C-96/89 (zitiert in Fußnote 18), Randnr. 38, und in der Rechtssache C-104/02 (zitiert in Fußnote 15), Randnr. 45.

    28 - Vgl. in diesem Sinne die Urteile in der Rechtssache C-460/01 (zitiert in Fußnote 22), Randnr. 71, und in der Rechtssache C-104/02 (zitiert in Fußnote 15), Randnr. 80, sowie das Urteil in der Rechtssache C-392/02 (zitiert in Fußnote 16), Randnr. 59.

    32 - Urteil in der Rechtssache C-104/02 (zitiert in Fußnote 15), Randnr. 69, und in der Rechtssache C-460/01 (zitiert in Fußnote 22), Randnr. 60.

    33 - Urteil in der Rechtssache C-104/02 (zitiert in Fußnote 15), Randnrn.

    34 - Urteil in der Rechtssache C-104/02 (zitiert in Fußnote 15), Randnr. 79, und in der Rechtssache C-460/01 (zitiert in Fußnote 22), Randnr. 70.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2008 - C-275/07

    Kommission / Italien - Art. 226 EG - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    In diesem Fall kann, wie Generalanwältin Stix-Hackl in Nr. 49 ihrer Schlussanträge in den Rechtssachen Kommission/Niederlande (C-460/01) und Kommission/Deutschland (C-104/02)(28) erläutert hat, der Hauptverpflichtete innerhalb von drei Monaten ab dem Tag, an dem er die Mitteilung von der nicht ordnungsgemäßen Durchführung des Versandverfahrens erhalten hat, die Vermutung einer Zollschuld widerlegen, indem er nachweist, dass die Unregelmäßigkeit nicht auf seinem eigenen Verhalten beruht.

    7 - Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (C-104/02, Slg. 2005, I-2689, Randnr. 81), und Kommission/Niederlande (C-460/01, Slg. 2005, I-2613, Randnr. 72).

    8 - Urteil Kommission/Deutschland (angeführt in Fn. 7, Randnr. 81).

    22 - Urteil Kommission/Deutschland (angeführt in Fn. 7).

    24 - Urteile Kommission/Deutschland (angeführt in Fn. 7, Randnr. 81) und Kommission/Niederlande (angeführt in Fn. 7, Randnr. 72).

    35 - Vgl. Urteile Kommission/Niederlande (C-96/89, angeführt in Fn. 32, Randnr. 38), Kommission/Deutschland (C-104/02, angeführt in Fn. 7, Randnr. 45) und Kommission/Dänemark (C-392/02, angeführt in Fn. 18, Randnr. 67).

    45 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland (C-104/02, angeführt in Fn. 7, Randnr. 88).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht